Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
82 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
12.09.17, 18:06
Aktualisiert
12.09.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi
Vorlagennummer: VL-176/2017
Langerwehe, den 01.09.2017
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
1. Änderung des Bebauungsplanes E 10 Gewerbegebiet Am Steinchen
hier: Beratung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Satzungsbescluss gemäß § 10 (1) BauGB
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am
06.12.2016 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes E 10 Gewerbegebiet
Am Steinchen gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Aufgrund von Änderungswünschen
des Investors hat der Ausschuss dann in seiner Sitzung am 02.02.2017 den v. g.
Aufstellungsbeschluss um den Änderungsbereich 2 „Sondergebiet SO 2“erweitert sowie
die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3(1) und 4 (1) BauGB auf
Grundlage der erweiterten Planung durchzuführen (siehe Vorlage VL-10/2017).
Frühzeitige Beteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB hat am 15.03.2017
stattgefunden. Anregungen und Bedenken wurden hierbei von den Anwesenden nicht
vorgebracht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 28.03.2017 um Stellungnahme gebeten.
Während des o. g. Beteiligungsverfahrens sind verschiedene Anregungen und Bedenken
vorgetragen worden über die der Ausschuss in seiner Sitzung am 29.06.2017 beraten und
beschlossen hat.
Weiterhin hat der Ausschuss am 29.06.2017 die Offenlage der 1. Änderung des
Bebauungsplanes E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“ gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.
Offenlage
Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 17.07.2017 bis einschließlich 18.08.2017.
Anregungen und Bedenken seitens der Öffentlichkeit wurden nicht vorgebracht. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 (2) BauGB mit
Schreiben vom 06.07.2017 über die Offenlage in Kenntnis gesetzt. Da es bei der
elektronischen Beteiligung ein Serverproblem gegeben hat wurde die Frist für die Abgabe
von Stellungnahmen auf den 30.08.2017 verlängert.
Drucksache VL-176/2017
Seite - 2 -
Satzungsbeschluss
Die jeweiligen Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist eine
Zusammenfassung der Anregungen und Bedenken, jeweils versehen mit einem
Abwägungsvorschlag der Verwaltung sowie einem entsprechenden Beschlussvorschlag.
Der Ausschuss muss nun über die im Rahmen aller Beteiligungsverfahren eingegangenen
Anregungen und Bedenken dem Rat eine Beschlussempfehlung abgeben
Die Planverkleinerung, die Begründung, die textlichen Festsetzungen sowie alle sonst
vorhandenen Unterlagen zum Bebauungsplan sind in elektronischer Form beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Keine. Es besteht ein städtebaulicher Rahmenvertrag zur Übernahme der Kosten des
Bauleitplanverfahrens zwischen der Gemeinde Langerwehe und dem Vorhabenträger.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten empfiehlt dem Rat,
1. die während der Beteiligungen nach §§ 3 (1 und 2), 4 (1 und 2) BauGB eingegangenen
Anregungen und Bedenken gemäß den Einzelvorschlägen sowie;
2. die 1. Änderung des Bebauungsplanes E 10 Gewerbegebiet Am Steinchen gemäß
§ 10 (1) BauGB als Satzung zu beschließen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)