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Beschlussvorlage (BP Abwägung TÖB_Ausschuss_Satzung)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
1,4 MB
Datum
21.09.2017
Erstellt
12.09.17, 18:06
Aktualisiert
12.09.17, 18:06

Inhalt der Datei

Inhaltsverzeichnis 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB 1 2 Unitymedia NRW GmbH ...................................................................................................................... 1 1.1 Mit Schreiben vom 04.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) ............................................................ 1 1.1.a Keine Bedenken ........................................................................................................... 1 1.2 Mit Schreiben vom 10.08.2017 (Offenlage) ................................................................................. 1 1.2.a Keine Bedenken ........................................................................................................... 1 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Aachen .................................................................................. 2 2.1 3 4 Gascade Gastransport GmbH ............................................................................................................. 2 3.1 Mit Schreiben vom 05.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) ............................................................ 2 3.1.a Kompensation .............................................................................................................. 2 3.1.b Beteiligung weiterer Behörden und TÖBs .................................................................... 3 3.2 Mit Schreiben vom 21.07.2017 (Offenlage) ................................................................................. 3 3.2.a Keine Bedenken ........................................................................................................... 3 3.2.b Beteiligung weiterer Behörden und TÖBs .................................................................... 4 Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG ...................................................................... 4 4.1 5 7 Mit Schreiben vom 05.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) ............................................................ 4 4.1.a Anbindung an den ÖPNV ............................................................................................. 4 Bezirksregierung Arnsberg................................................................................................................. 5 5.1 6 Mit Schreiben vom 14.02.2017 (Frühzeitige Beteiligung) ............................................................ 2 2.1.a Keine Bedenken ........................................................................................................... 2 Mit Schreiben vom 04.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) ............................................................ 5 5.1.a Beteiligung weiterer Behörden und TÖBs .................................................................... 5 Westnetz GmbH ................................................................................................................................... 6 6.1 Mit Schreiben vom 28.03.2017 (Frühzeitige Beteiligung) ............................................................ 6 6.1.a Keine Bedenken ........................................................................................................... 6 6.2 Mit Schreiben vom 13.07.2017 (Offenlage) ................................................................................. 6 6.2.a Keine Bedenken ........................................................................................................... 6 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr ................... 7 7.1 Mit Schreiben vom 07.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) ............................................................ 7 7.1.a Höhe baulicher Anlagen ............................................................................................... 7 7.2 Mit Schreiben vom 18.07.2017 (Offenlage) ................................................................................. 7 7.2.a Höhe baulicher Anlagen ............................................................................................... 7 I / IV Inhaltsverzeichnis 8 9 10 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Aachen/Düren/Euskirchen ................ 8 8.1 Mit Schreiben vom 07.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) ............................................................ 8 8.1.a Keine Bedenken ........................................................................................................... 8 8.2 Mit Schreiben vom 22.08.2017 (Offenlage) ................................................................................. 8 8.2.a Keine Bedenken ........................................................................................................... 8 Bezirksregierung Düsseldorf – Kampfmittelräumdienst .................................................................. 9 9.1 Mit Schreiben vom 11.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) ............................................................ 9 9.1.a Luftbildauswertung ....................................................................................................... 9 9.2 Mit Schreiben vom 09.08.2017 (Offenlage) ............................................................................... 10 9.2.a Luftbildauswertung ..................................................................................................... 10 PLEdoc GmbH.................................................................................................................................... 12 10.1 Mit Schreiben vom 11.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) .......................................................... 12 10.1.a Keine Bedenken ......................................................................................................... 12 10.1.b Beteiligung weiterer Behörden und TÖBs .................................................................. 13 10.1.c Kompensation ............................................................................................................ 14 10.1.d Erweiterung des Plangebietes.................................................................................... 14 10.1.e Anhang....................................................................................................................... 15 10.2 Mit Schreiben vom 21.07.2017 (Offenlage) ............................................................................... 15 10.2.a Keine Bedenken ......................................................................................................... 15 10.2.b Beteiligung weiterer Behörden und TÖBs .................................................................. 17 10.2.c Kompensation ............................................................................................................ 17 10.2.d Erweiterung des Plangebietes.................................................................................... 17 10.2.e Anhang....................................................................................................................... 18 10.3 Mit Schreiben vom 26.07.2017 (Offenlage) ............................................................................... 18 10.3.a Keine Bedenken ......................................................................................................... 18 10.3.b Beteiligung weiterer Behörden und TÖBs .................................................................. 20 10.3.c Kompensation ............................................................................................................ 20 10.3.d Erweiterung des Plangebietes.................................................................................... 20 10.3.e Anhang....................................................................................................................... 21 11 Regionetz GmbH ................................................................................................................................ 22 11.1 Mit Schreiben vom 11.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) .......................................................... 22 11.1.a Sicherung bestehender Leitungen ............................................................................. 22 11.1.b Weitere Beteiligung .................................................................................................... 22 11.2 Mit Schreiben vom 01.08.2017 (Offenlage) ............................................................................... 23 11.2.a Sicherung bestehender Leitungen ............................................................................. 23 11.2.b Weitere Beteiligung .................................................................................................... 23 12 Deutsche Bahn AG ............................................................................................................................ 23 12.1 Mit Schreiben vom 05.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) .......................................................... 23 II / IV Inhaltsverzeichnis 12.1.a Keine Bedenken ......................................................................................................... 23 12.2 Mit Schreiben vom 21.07.2017 (Offenlage) ............................................................................... 24 12.2.a Keine Bedenken ......................................................................................................... 24 13 Kupferstadt Stolberg ......................................................................................................................... 24 13.1 Mit Schreiben vom 13.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) .......................................................... 24 13.1.a Weitere Beteiligung .................................................................................................... 24 13.2 Mit Schreiben vom 25.07.2017 (Offenlage) ............................................................................... 25 13.2.a Keine Bedenken ......................................................................................................... 25 14 Westnetz GmbH ................................................................................................................................. 25 14.1 Mit Schreiben vom 19.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) .......................................................... 25 14.1.a Keine Bedenken ......................................................................................................... 25 14.1.b Beteiligung weiterer Behörden und TÖBs .................................................................. 26 15 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Ville-Eifel ................. 26 15.1 Mit Schreiben vom 24.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) .......................................................... 26 15.1.a Anbauverbotszone der B 264 ..................................................................................... 26 15.1.b Bepflanzungen ........................................................................................................... 27 15.2 Mit Schreiben vom 19.07.2017 (Offenlage) ............................................................................... 28 15.2.a Verweis auf vorherige Stellungnahme........................................................................ 28 16 LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland ........................................................................ 28 16.1 Mit Schreiben vom 25.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) .......................................................... 28 16.1.a Bodendenkmalpflege ................................................................................................. 28 17 Bezirksregierung Köln – Dezernat 54 – Obere Wasserbehörde..................................................... 30 17.1 Mit Schreiben vom 18.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) .......................................................... 30 17.1.a Keine Bedenken ......................................................................................................... 30 17.2 Mit Schreiben vom 07.08.2017 (Offenlage) ............................................................................... 31 17.2.a Keine Bedenken ......................................................................................................... 31 18 Bezirksregierung Düsseldorf – Dezernat 26 – Luftverkehr ............................................................ 31 18.1 Mit Schreiben vom 28.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) .......................................................... 31 18.1.a Keine Bedenken ......................................................................................................... 31 19 Industrie- und Handelskammer Aachen .......................................................................................... 31 19.1 Mit Schreiben vom 03.05.2017 (Frühzeitige Beteiligung) .......................................................... 31 19.1.a Auswirkungsanalyse .................................................................................................. 31 19.2 Mit Schreiben vom 21.07.2017 (Offenlage) ............................................................................... 33 19.2.a Auswirkungsanalyse .................................................................................................. 33 III / IV Inhaltsverzeichnis 20 Wasserverband Eifel-Rur .................................................................................................................. 34 20.1 Mit Schreiben vom 09.05.2017 (Frühzeitige Beteiligung) .......................................................... 34 20.1.a Keine Bedenken ......................................................................................................... 34 20.2 Mit Schreiben vom 15.08.2017 (Offenlage) ............................................................................... 34 20.2.a Keine Bedenken ......................................................................................................... 34 21 Bezirksregierung Köln – Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung und Bodenordnung .................. 34 21.1 Mit Schreiben vom 10.05.2017 (Frühzeitige Beteiligung) .......................................................... 34 21.1.a Keine Bedenken ......................................................................................................... 34 21.2 Mit Schreiben vom 20.07.2017 (Offenlage) ............................................................................... 35 21.2.a Flurbereinigung .......................................................................................................... 35 22 Kreis Düren ........................................................................................................................................ 35 22.1 Mit Schreiben vom 08.05.2017 (Frühzeitige Beteiligung) .......................................................... 35 22.1.a Beteiligte Ämter .......................................................................................................... 35 22.1.b Wasserwirtschaft ........................................................................................................ 36 22.1.c Immissionsschutz ....................................................................................................... 37 22.1.d Bodenschutz .............................................................................................................. 37 22.1.e Abgrabungen ............................................................................................................. 38 22.1.f Natur und Landschaft ................................................................................................. 38 22.2 Mit Schreiben vom 17.08.2017 (Offenlage) ............................................................................... 39 22.2.a Beteiligte Ämter .......................................................................................................... 39 22.2.b Wasserwirtschaft ........................................................................................................ 39 22.2.c Immissionsschutz ....................................................................................................... 40 22.2.d Bodenschutz .............................................................................................................. 40 22.2.e Abgrabungen ............................................................................................................. 40 22.2.f Natur und Landschaft ................................................................................................. 41 23 Erftverband......................................................................................................................................... 41 23.1 Mit Schreiben vom 02.08.2017 (Offenlage) ............................................................................... 41 23.1.a Tektonische Störung .................................................................................................. 41 IV / IV 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag 1 Unitymedia NRW GmbH 1.1 Mit Schreiben vom 04.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) 1.1.a Keine Bedenken Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Mitarbeiten oder Mitverlegungen der Unitymedia GmbH sind zur Umsetzung der Planung nicht erforderlich. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an. 1.2 Mit Schreiben vom 10.08.2017 (Offenlage) 1.2.a Keine Bedenken Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Es wurden keine Bedenken vorgebracht. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. Es wurden keine Bedenken vorgebracht. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 1 / 41 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag 2 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Aachen 2.1 Mit Schreiben vom 14.02.2017 (Frühzeitige Beteiligung) 2.1.a Keine Bedenken Zu o.g. Bauleitplanung besteht seitens des BwDLZ Aachen keine Betroffenheit. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Ich bitte Sie zukünftige Anfragen nicht mehr an unsere Dienststelle zu richten, sondern nur noch an das: Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Es wurden keine Bedenken vorgebracht. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bw Infra I 3 Fontainengraben 200 53123 Bonn 3 Gascade Gastransport GmbH 3.1 Mit Schreiben vom 05.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) 3.1.a Kompensation Wir antworten Ihnen zugleich auch im Namen und Auftrag der Anlagenbetreiber WINGAS GmbH, NEL Gastransport GmbH sowie OPAL Gastransport GmbH & Co. KG. Nach Prüfung des Vorhabens im Hinblick auf eine Beeinträchtigung unserer Anlagen teilen wir Ihnen mit, dass unsere Anlagen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht betroffen sind. Dies schließt Es wurde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt. Dieser war Gegenstand der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis bzgl. der Kompensation zur Kenntnis zu nehmen. Das in dem Landschaftspflegerischen Begleitplan ermittelte Defizit von 43.952 Ökopunkten wird über die bereits durchgeführten Kompensationsmaßnahmen des Ökokontos „Weiße Wehe“ des Landesbetriebes Wald und Holz abgegolten. Da diese 2 / 41 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag die Anlagen der v. g. Betreiber mit ein. Kompensationsmaßnahmen bereits durchgeführt wurden, ist eine Betroffenheit der von dem Eingeber vertretenen Belange nicht ersichtlich. Sollten externe Flächen zur Deckung des Kompensationsbedarfs erforderlich sein, sind uns diese ebenfalls zur Stellungnahme vorzulegen. Wir bitten Sie daher, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. Unter https://portal.bil-leitungsauskunft.de steht Ihnen das kostenfreie Online-Portal BIL für die Leitungsauskunft zur Verfügung. Dort werden Ihre Anfragen automatisch auf Betroffenheit geprüft. So erfahren Sie umgehend, welche BIL Teilnehmer von Ihrer Anfrage betroffen sind und welche Teilnehmer mit ihren Leitungen nicht im Anfragebereich liegen. Weitere Informationen zum BIL-Portal erhalten Sie ebenfalls unter http://bil-leitungsauskunft.de. 3.1.b Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Eine Beteiligung erfolgte im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Weitere Beteiligungen sind auf der Ebene der Bauleitplanung nicht erforderlich und nicht geplant. Beteiligung weiterer Behörden und TÖBs Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich Kabel und Leitungen anderer Betreiber in diesem Gebiet befinden können. Diese Betreiber sind gesondert von Ihnen zur Ermittlung der genauen Lage der Anlagen und eventuellen Auflagen anzufragen. Die Betreiber anderer Leitungen wurden an dem Verfahren beteiligt und deren Stellungnahmen – soweit erforderlich – berücksichtigt. 3.2 Mit Schreiben vom 21.07.2017 (Offenlage) 3.2.a Keine Bedenken Wir antworten Ihnen zugleich auch im Namen und Auftrag der Anlagenbetreiber WINGAS GmbH, NEL Gastransport GmbH sowie OPAL Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis bzgl. der Beteiligung weiterer Behörden und TÖBs zur Kenntnis zu nehmen. Es wurden keine Bedenken vorgebracht. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 3 / 41 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Gastransport GmbH & Co. KG. Nach Prüfung des Vorhabens im Hinblick auf eine Beeinträchtigung unserer Anlagen teilen wir Ihnen mit, dass unsere Anlagen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht betroffen sind. Dies schließt die Anlagen der v. g. Betreiber mit ein. Als weitere Möglichkeit Ihrer Anfrage zur Leitungsauskunft steht Ihnen unter der Internetadresse https://portal.bil-leitungsauskunft.de das kostenfreie Online-Portal BIL zur Verfügung. 3.2.b Beteiligung weiterer Behörden und TÖBs Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich Kabel und Leitungen anderer Betreiber in diesem Gebiet befinden können. Diese Betreiber sind gesondert von Ihnen zur Ermittlung der genauen Lage der Anlagen und eventuellen Auflagen anzufragen. Die Betreiber anderer Leitungen wurden an dem Verfahren beteiligt und deren Stellungnahmen – soweit erforderlich – berücksichtigt. 4 Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG 4.1 Mit Schreiben vom 05.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) 4.1.a Anbindung an den ÖPNV gegen die Änderung des Bebauungsplanes E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“ bestehen seitens der ASEAG keine Bedenken. Die Erschließung des Plangebietes durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird durch die auf der Hauptstraße verkehrenden Buslinien 237 und 296 und den Bushaltestellen Es werden keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung vorgebracht. Die Erschließung des Plangebietes durch den ÖPNV wird im Zuge der weiteren Ausbauplanung berücksichtigt und geregelt. Nach derzeitigem Planungsstand soll die bestehende Bushaltestelle „Abzweig Jüngersdorf“ in den Bereich der vorhandenen Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis bzgl. der Beteiligung weiterer Behörden und TÖBs zur Kenntnis zu nehmen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Anregung bezüglich der Anbindung an den ÖPNV zur Kenntnis zu nehmen. 4 / 41 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag „Abzweig Jüngersdorf“ zurzeit ausreichend sichergestellt. Damit bestehen umsteigefreie Busverbindungen in Richtung Langerwehe Bahnhof und Düren. Tankstelle verlagert und durch einen Fußgängerüberweg an das gegenüberliegende Wohngebiet angebunden werden. Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Wir weisen darauf hin, dass ein Einzelhandelsstandort zu einem erhöhten Fahrgastaufkommen an den umliegenden Haltestellen führt. Die Haltestellen „Abzweig Jüngersdorf“ sollten insbesondere für ältere und mobilitätseingeschränkte Personen barrierefrei ausgebaut werden. Für dort einsetzende Fahrten sollte in Fahrtrichtung Langerwehe Bahnhof eine Busbucht vorgesehen werden. Diese ist so zu bemessen, dass Gelenkbussen ein barrierefreier Halt ermöglicht wird. 5 Bezirksregierung Arnsberg 5.1 Mit Schreiben vom 04.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) 5.1.a Beteiligung weiterer Behörden und TÖBs aus bergbehördlicher Sicht werden zu dem Bebauungsplan keine Bedenken vorgetragen. Die bergbaulichen Verhältnisse sind in die Begründung und die Hinweise aufgenommen. Die RWE Power AG und der Erftverband wurden an dem Verfahren beteiligt und deren Stellungnahmen – soweit erforderlich – berücksichtigt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis bzgl. der Beteiligung weiterer Behörden und TÖBs zur Kenntnis zu nehmen. Ich empfehle Ihnen zu bergbaulichen Planungen und möglichen Bodenbewegungen eine Anfrage an die bergbautreibende RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, die EBV Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Myhler Straße 83 in 41836 Hückelhoven, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftver- 5 / 41 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis band 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. 6 Westnetz GmbH 6.1 Mit Schreiben vom 28.03.2017 (Frühzeitige Beteiligung) 6.1.a Keine Bedenken diese Stellungnahme betrifft nur das von uns betreute Nieder- und Mittelspannungsnetz bis zur 35-kV-Spannungsebene und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland AG als Eigentümerin des Niederund Mittelspannungsnetzes. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Es wurden keine Bedenken vorgebracht. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. Gegen die oben angeführten Planungen der Gemeinde Langerwehe bestehen unsererseits keine Bedenken, da keine in unserem Eigentum stehenden Versorgungsleitungen von den Planungen der Gemeinde Langerwehe berührt werden. 6.2 Mit Schreiben vom 13.07.2017 (Offenlage) 6.2.a Keine Bedenken Diese Stellungnahme betrifft nur das von uns betreute Nieder- und Mittelspannungsnetz bis zur 35-kV-Spannungsebene und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland GmbH als Eigentümerin des Nieder- und Mittelspannungsnetzes. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Es wurden keine Bedenken vorgebracht. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. Gegen die oben angeführten Planungen der Gemeinde Langerwehe bestehen unsererseits 6 / 41 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis keine Bedenken, da keine in unserem Eigentum stehenden Versorgungsleitungen von den Planungen der Gemeinde Langerwehe berührt werden. 7 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr 7.1 Mit Schreiben vom 07.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) 7.1.a Höhe baulicher Anlagen von der im Betreff genannten Maßnahme, bei gleichbleibender Sach- und Rechtslage, ist die Bundeswehr berührt und betroffen. Der Planungsbereich liegt im Zuständigkeitsbereich des militärischen Flugplatzes Nörvenich. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen - einschl. untergeordneter Gebäudeteile eine Höhe von 30 m über Grund nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir die Planungsunterlagen - vor Erteilung einer Baugenehmigung - zur Prüfung zuzuleiten. Die in dem Bebauungsplan Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“ getroffenen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung bleiben von der 1. Änderung des Bebauungsplans unberührt. Die bestehende Hochspannungsfreileitung wird demgemäß lediglich nachrichtlich übernommen. Ansonsten sind keine Gebäude mit einer Gebäudehöhe über 30 m geplant. Die maximale Höhe baulicher Anlagen wird im WA, MI und SO „Vereinsheim“ auf 10,5 m festgesetzt. In den GE sowie im SO1 und SO2 wird eine maximale Gebäudehöhe von 12,5 m festgesetzt. 7.2 Mit Schreiben vom 18.07.2017 (Offenlage) 7.2.a Höhe baulicher Anlagen Von der im Betreff genannten Maßnahme, bei gleichbleibender Sach- und Rechtslage, ist die Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis bzgl. der Höhe baulicher Anlagen zur Kenntnis zu nehmen. Zur Höhe baulicher Anlagen vgl. Nr. 7.1.a Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis bzgl. der Höhe baulicher 7 / 41 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Bundeswehr berührt und betroffen. Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Anlagen zur Kenntnis zu nehmen. Der Planungsbereich liegt im Zuständigkeitsbereich des militärischen Flugplatzes Nörvenich. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen -einschl. untergeordneter Gebäudeteileeine Höhe von 30m über Grund nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir die Planungsunterlagen -vor Erteilung einer Baugenehmigung- zur Prüfung zuzuleiten. 8 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Aachen/Düren/Euskirchen 8.1 Mit Schreiben vom 07.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) 8.1.a Keine Bedenken zum o.a. Vorhaben nehmen wir als Fachbehörde wie folgt Stellung: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Es bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken. 8.2 Mit Schreiben vom 22.08.2017 (Offenlage) 8.2.a Keine Bedenken Zum o.a. Vorhaben nehmen wir als Fachbehörde wie folgt Stellung: Es bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Es wurden keine Bedenken vorgebracht. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. Es wurden keine Bedenken vorgebracht. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 8 / 41 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Bedenken. 9 Bezirksregierung Düsseldorf – Kampfmittelräumdienst 9.1 Mit Schreiben vom 11.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) 9.1.a Luftbildauswertung Der beantragte Bereich wurde bereits vollständig von Kampfmitteln geräumt. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Daher ist eine Überprüfung des beantragten Bereichs auf Kampfmittel nicht erforderlich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Zusätzlich wird der nachfolgende Hinweis bzgl. der vorgetragenen Belange in den Bebauungsplan aufgenommen: Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis bzgl. der Luftbildauswertung in den Bebauungsplan aufzunehmen. „Kampfmittel Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung wurde bereits vollständig von Kampfmitteln geräumt. Daher ist eine Überprüfung des beantragten Bereichs auf Kampfmittel nicht erforderlich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfiehlt der Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Düsseldorf eine Sicherheitsdetektion. In diesem Fall ist das Merkblatt für Baugrundeingriffe auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf zu beachten.“ 9 / 41 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag 9.2 Mit Schreiben vom 09.08.2017 (Offenlage) 9.2.a Luftbildauswertung Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und Bombenabwürfe. Ich empfehle eine Überprüfung der Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Ein Hinweis bzgl. der vorgetragenen Belange wurde Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis bzgl. der Luftbildauswertung zur Kenntnis zu nehmen 10 / 41 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der beigefügten Karte. Die Beauftragung der Überprüfung erfolgt über das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung auf unserer lnternetseite1. bereits in den (vgl. Nr. 9.1.a). Bebauungsplan Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis aufgenommen Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin gebeten. Verwenden Sie dazu ebenfalls das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich zusätzlich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. Weitere Informationen finden Sie auf unserer lnternetseite. 11 / 41 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag 10 PLEdoc GmbH 10.1 Mit Schreiben vom 11.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) 10.1.a Keine Bedenken mit Bezug auf Ihr o.g. Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Es wurden keine Bedenken vorgebracht. Ein Beschluss ist nicht erfor- 12 / 41 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis derlich. Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber:  Open Grid Europe GmbH, Essen  Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen  Ferngas Nordbayern Schwaig bei Nürnberg  Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen  Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen  Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund  Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen  GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen  Viatel GmbH, Frankfurt 10.1.b GmbH (FGN), Beteiligung weiterer Behörden und TÖBs Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelis- Die Betreiber anderer Leitungen wurden an dem Verfahren beteiligt und deren Stellungnahmen – Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis bzgl. der Beteiligung 13 / 41 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag teten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. soweit erforderlich – berücksichtigt. weiterer Behörden und TÖBs zur Kenntnis zu nehmen. Es wurde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt. Dieser war Gegenstand der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis bzgl. der Kompensation zur Kenntnis zu nehmen. 10.1.c Kompensation Hinsichtlich der Maßnahmen zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen entnehmen wir den Unterlagen, dass die Kompensationsmaßnahmen erst im weiteren Verfahren festgelegt werden bzw. keine Erwähnung finden. Wir weisen darauf hin, dass durch die Festsetzung planexterner Ausgleichsflächen eine Betroffenheit von uns verwalteter Versorgungseinrichtungen nicht auszuschließen ist. Wir bitten um Mitteilung der planexternen Flächen bzw. um weitere Beteiligung an diesem Verfahren. 10.1.d Abstimmungsergebnis Das in dem Landschaftspflegerischen Begleitplan ermittelte Defizit von 43.952 Ökopunkten wird über die bereits durchgeführten Kompensationsmaßnahmen des Ökokontos „Weiße Wehe“ des Landesbetriebes Wald und Holz abgegolten. Da diese Kompensationsmaßnahmen bereits durchgeführt wurden, ist eine Betroffenheit der von dem Eingeber vertretenen Belange nicht ersichtlich. Erweiterung des Plangebietes Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns. Eine Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung ist derzeit nicht vorgesehen. Sollte der Geltungsbereich wider Erwarten erweitert werden, so wäre der Eingeber, im Rahmen einer erneuten Offenlage gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB, erneut zu beteiligen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis bzgl. der Erweiterung des Plangebietes zur Kenntnis zu nehmen. 14 / 41 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen 10.1.e Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Der in dem Anhang markierte Bereich wurde auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Demgemäß wird der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“ vollständig abgedeckt. Somit ist nicht ersichtlich, dass Teile des Plangebietes in der Prüfung des Eingebers nicht berücksichtigt wurden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Anhang zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmungsergebnis Anhang 10.2 Mit Schreiben vom 21.07.2017 (Offenlage) 10.2.a Keine Bedenken Mit Bezug auf Ihr o.g. Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Es wurden keine Bedenken vorgebracht. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 15 / 41 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber:  Open Grid Europe GmbH, Essen  Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen  Ferngas Nordbayern Schwaig bei Nürnberg  Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen Mittelrheinische  Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen  Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund  Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen  GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen  Viatel GmbH, Frankfurt GmbH (FGN), 16 / 41 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen 10.2.b Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Beteiligung weiterer Behörden und TÖBs Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbelreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. 10.2.c Abwägungsvorschlag Zur weiteren Beteiligung vgl. Nr. 10.1.b Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis bzgl. der Beteiligung weiterer Behörden und TÖBs zur Kenntnis zu nehmen. Zur Kompensation vgl. Nr. 10.1.c Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis bzgl. der Kompensation zur Kenntnis zu nehmen. Zur Erweiterung des Plangebietes vgl. Nr. 10.1.d Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis bzgl. der Erweiterung des Plangebietes zur Kenntnis zu nehmen. Kompensation Hinsichtlich der Maßnahmen zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen entnehmen wir den Unterlagen, dass die Kompensationsmaßnahmen erst im weiteren Verfahren festgelegt werden bzw. keine Erwähnung finden. Wir weisen darauf hin, dass durch die Festsetzung planexterner Ausgleichsflächen eine Betroffenheit von uns verwalteter Versorgungseinrichtungen nicht auszuschließen ist. Wir bitten um Mitteilung der planexternen Flächen bzw. um weitere Beteiligung an diesem Verfahren. 10.2.d Erweiterung des Plangebietes Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns. 17 / 41 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen 10.2.e Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Der in dem Anhang markierte Bereich wurde auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Demgemäß wird der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“ vollständig abgedeckt. Somit ist nicht ersichtlich, dass Teile des Plangebietes in der Prüfung des Eingebers nicht berücksichtigt wurden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Anhang zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmungsergebnis Anhang 10.3 Mit Schreiben vom 26.07.2017 (Offenlage) 10.3.a Keine Bedenken Mit Bezug auf Ihr o.g. Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Es wurden keine Bedenken vorgebracht. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 18 / 41 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber:  Open Grid Europe GmbH, Essen  Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen  Ferngas Nordbayern Schwaig bei Nürnberg  Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen  Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen  Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund  Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen  GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen  Viatel GmbH, Frankfurt GmbH (FGN), 19 / 41 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen 10.3.b Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Beteiligung weiterer Behörden und TÖBs Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. 10.3.c Abwägungsvorschlag Zur weiteren Beteiligung vgl. Nr. 10.1.b Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis bzgl. der Beteiligung weiterer Behörden und TÖBs zur Kenntnis zu nehmen. Zur Kompensation vgl. Nr. 10.1.c Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis bzgl. der Kompensation zur Kenntnis zu nehmen. Zur Erweiterung des Plangebietes vgl. Nr. 10.1.d Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis bzgl. der Erweiterung des Plangebietes zur Kenntnis zu nehmen. Kompensation Hinsichtlich der Maßnahmen zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen entnehmen wir den Unterlagen, dass die Kompensationsmaßnahmen erst im weiteren Verfahren festgelegt werden bzw. keine Erwähnung finden. Wir weisen darauf hin, dass durch die Festsetzung planexterner Ausgleichsflächen eine Betroffenheit von uns verwalteter Versorgungseinrichtungen nicht auszuschließen ist. Wir bitten um Mitteilung der planexternen Flächen bzw. um weitere Beteiligung an diesem Verfahren. 10.3.d Erweiterung des Plangebietes Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns. 20 / 41 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen 10.3.e Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Der in dem Anhang markierte Bereich wurde auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Demgemäß wird der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“ vollständig abgedeckt. Somit ist nicht ersichtlich, dass Teile des Plangebietes in der Prüfung des Eingebers nicht berücksichtigt wurden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Anhang zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmungsergebnis Anhang 21 / 41 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag 11 Regionetz GmbH 11.1 Mit Schreiben vom 11.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) 11.1.a Sicherung bestehender Leitungen wir danken für Ihr oben genanntes Schreiben und teilen Ihnen hierzu mit, dass unsererseits gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes E 10 grundsätzlich keine Bedenken bestehen. Beschlussvorschlag Die Stellungnahme betrifft die Ebene der Ausführungsplanung. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis bzgl. der Sicherung bestehender Anlagen zur Kenntnis zu nehmen. Eine Beteiligung erfolgte im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Weitere Beteiligungen sind auf der Ebene der Bauleitplanung nicht erforderlich und nicht geplant. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis bzgl. der weiteren Beteiligung zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmungsergebnis Wir weisen darauf hin, dass ggf. bestehende Versorgungs- und Anschlussleitungen entsprechend der Richtlinien zu sichern und die Mindestabstände einzuhalten sind. Bezüglich einer gewünschten Erdgasversorgung der geplanten Gebiete teilen wir Ihnen mit, dass die hierfür erforderliche Erweiterung des Netzes unter dem Vorbehalt einer positiven Wirtschaftlichkeit zum Zeitpunkt der Erschließung steht. 11.1.b Weitere Beteiligung Wir bitten Sie, uns auch weiterhin an den laufenden Verfahren zu beteiligen. 22 / 41 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag 11.2 Mit Schreiben vom 01.08.2017 (Offenlage) 11.2.a Sicherung bestehender Leitungen Wir danken für Ihr oben genanntes Schreiben und teilen Ihnen hierzu mit, dass unsererseits gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes E 10 grundsätzlich keine Bedenken bestehen. Beschlussvorschlag Die Stellungnahme des Eingebers vom 11.04.2017 wurde in das Verfahren eingestellt (vgl. Nr. 11.1). Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis bzgl. der Sicherung bestehender Anlagen zur Kenntnis zu nehmen. Zur weiteren Beteiligung vgl. Nr. 11.1.b Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis bzgl. der weiteren Beteiligung zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmungsergebnis In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unser Schreiben vom 11.04.2017. 11.2.b Weitere Beteiligung Wir bitten Sie, uns auch weiterhin an den laufenden Verfahren zu beteiligen. 12 Deutsche Bahn AG 12.1 Mit Schreiben vom 05.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) 12.1.a Keine Bedenken die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Es wurden keine Bedenken vorgebracht. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. Bezüglich der o.g. Bauleitplanung bestehen unsererseits keine Anregungen oder Bedenken. Bei möglichen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 23 / 41 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag 12.2 Mit Schreiben vom 21.07.2017 (Offenlage) 12.2.a Keine Bedenken die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Es wurden keine Bedenken vorgebracht. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. Bezüglich der o.g. Bauleitplanung bestehen unsererseits keine Anregungen oder Bedenken. Bei möglichen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 13 Kupferstadt Stolberg 13.1 Mit Schreiben vom 13.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) 13.1.a Weitere Beteiligung gegen die vorgelegte Bauleitplanung der Gemeinde Langerwehe bestehen von Seiten der Kupferstadt Stolberg keine Bedenken. Anregungen zur Planung werden nicht vorgebracht. Aufgrund der kurzen Beteiligungsfrist (Ihr Anschreiben vom 28.03.2017, Eingang bei der Kupferstadt 03.04.2017, Frist für die Abgabe der Stellungnahme 07.04.2017) war eine fristgerechte Abgabe der Stellungnahme leider nicht möglich. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Eine Beteiligung erfolgte im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Weitere Beteiligungen sind auf der Ebene der Bauleitplanung nicht erforderlich und nicht geplant. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis bzgl. der weiteren Beteiligung zur Kenntnis zu nehmen. Um weitere Beteiligung im Verfahren wird je- 24 / 41 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis doch gebeten. 13.2 Mit Schreiben vom 25.07.2017 (Offenlage) 13.2.a Keine Bedenken Gegen die vorgelegten Planungen bestehen seitens der Kupferstadt Stolberg keine Bedenken. Auf Basis der zur Verfügung gestellten Unterlagen gehen wir davon aus, dass die Änderung des Bebauungsplanes keine Auswirkungen auf den kleinteiligen Einzelhandel der Stadt Stolberg hat, auch wenn dies der Auswirkungsanalyse nicht konkret zu entnehmen ist (die Stadt Stolberg ist bei der Betrachtung der Auswirkungen auf die Einzelhandelssituation der Nachbargemeinden nicht Gegenstand der Untersuchungen). Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Es wurden keine Bedenken vorgebracht. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. Es wird zudem angemerkt, dass sich die Einzelhandelssituation in der Stadt Stolberg seit 2010 (Zeitpunkt der Erstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Gemeinde Langerwehe) erheblich verändert hat. 14 Westnetz GmbH 14.1 Mit Schreiben vom 19.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) 14.1.a Keine Bedenken in dem von uns beigefügten Lageplan im Maßstab 1:2000 haben wir die o. g. Hochspannungsfreileitung mit Leitungsmittellinie, Maststandor- Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Es wurden keine Bedenken vorgebracht. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 25 / 41 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis ten und Schutzstreifengrenzen eingetragen. Der Planbereich der obigen Maßnahme liegt bereits außerhalb des 2 x 16,00 m = 32,00 m breiten Schutzstreifens der im Betreff genannten Hochspannungsfreileitung. Wir weisen darauf hin, dass sich die tatsächliche Lage der Hochspannungsfreileitung und somit auch das Leitungsrecht allein aus der Örtlichkeit ergeben. Zum obigen Bauleitplanverfahren haben wir somit keine Anregungen vorzubringen. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland GmbH als Eigentümerin des 110- kV-Netzes. 14.1.b Beteiligung weiterer Behörden und TÖBs Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Die Betreiber anderer Leitungen wurden an dem Verfahren beteiligt und deren Stellungnahmen – soweit erforderlich – berücksichtigt. 15 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Ville-Eifel 15.1 Mit Schreiben vom 24.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) 15.1.a Anbauverbotszone der B 264 gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Es kommt zu keiner Überlagerung der Anbauverbotszone der B 264 und den räumlichen Geltungs- Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis bzgl. der Beteiligung weiterer Behörden und TÖBs zur Kenntnis zu nehmen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis bezgl. der Anbauver- 26 / 41 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Bedenken, sofern weder Straßenbestandteile in ihrer Funktion beeinträchtigt werden (auch nicht während der Bauphase) und die 20,0 m Anbauverbotszone, gemessen vom äußeren Fahrbahnrand der B 264, von jeglichen Baumaßnahmen freigehalten wird. bereichen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“. Die Planung, Regelung und Abstimmung der Bauarbeiten betrifft die Ebene der Ausführungsplanung. botszone der B264 zur Kenntnis zu nehmen. Für die angestrebte Bepflanzung entlang der Bundes- oder Landesstraße ist Ziffer 7.12 der Richtlinien für die Anlage von Landstraßen – RAL - zu beachten: Die Bepflanzung entlang der Bundes- und Landesstraße ist kein Gegenstand der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis bzgl. der Bepflanzungen zur Kenntnis zu nehmen. Für die Bepflanzung sind die „Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau" – RLBP - und die „Empfehlungen für die landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau" – ELA - maßgebend. Hilfen für die Einfügung der Straße im Landschaftsraum geben die "Empfehlungen für die Einbindung von Straßen in die Landschaft" – ESLa -. Gemäß der textlichen Festsetzung 8 des bestehenden Bebauungsplanes sind bestehende Bepflanzungen entlang der Bundes- und Landesstraßen zu erhalten. Zusätzliche Bepflanzungen sind unter der Beachtung der gültigen Grenzabstände anzupflanzen. Insofern können die von dem Eingeber vorgetragenen Belange ohne Änderung der Plankonzeption berücksichtigt werden. 15.1.b Abstimmungsergebnis Bepflanzungen Bei Pflanzungen neben Fahrbahnen sind die Belange der Verkehrssicherheit zu beachten. Die Seitenräume sind deshalb so zu gestalten, dass die Unfallfolgen für von der Fahrbahn abkommende Fahrzeuge gering bleiben. Strauchpflanzungen gelten im Sinne der RPS nicht als gefährliche Hindernisse, sofern sie ausgeschnitten werden, wenn ein Stammdurchmesser von 0,08 m überschritten wird. Sie sollen mindestens 3,00 m vom Rand der befestigten Fläche entfernt stehen und dürfen freizuhaltende Sichtfelder nicht beeinträchtigen. 27 / 41 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Beim Pflanzen neuer Bäume in Fahrbahnnähe ist zu berücksichtigen, dass diese zu gefährlichen Hindernissen im Sinne der RPS heranwachsen. Bäume sollen deshalb nur in Bereichen gepflanzt werden, die von abkommenden Fahrzeugen nicht erreicht werden können (z. B. hinter Fahrzeug-Rückhaltesystemen oder auf Einschnittböschungen). Auch hinter FahrzeugRückhaltesystemen sollen sie mindestens 3,00 m vom Rand der befestigten Fläche gepflanzt werden, damit deren Wirkungsweise nicht beeinträchtigt ist. Sollten Schutzeinrichtungen notwendig werden, gehen sämtliche Kosten zu Lasten der Gemeinde Langerwehe.) 15.2 Mit Schreiben vom 19.07.2017 (Offenlage) 15.2.a Verweis auf vorherige Stellungnahme Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken, sofern die Belange der Straßenbauverwaltung (vorangegangene Stellungahmen zur Bauleitplanung) berücksichtigt werden. Die mit Stellungnahme der Eingebers vom 24.04.2017 vorgetragenen Belange können grundsätzlich berücksichtigt werden (vgl. Nr. 15.1.a und 15.1.b) 16 LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland 16.1 Mit Schreiben vom 25.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) 16.1.a Bodendenkmalpflege Bereits im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes E 10 wurde aufgrund des im Plan- Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Der nachfolgende Hinweis wird in den Bebauungsplan auf- Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Verweis auf die vorherige Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis bzgl. der Bodendenk- 28 / 41 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag gebiet befindlichen eingetragenen Bodendenkmals DN 219, vorgeschichtliches und fränkisches Gräberfeld „Am Steinchen", im Jahr 2016 eine Sachverhaltsermittlung durchgeführt. Dabei wurden jedoch außerhalb des Bodendenkmals keine weiteren Gräber festgestellt. genommen: malpflege in den aufzunehmen. Insofern sind auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Ich verweise daher auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NRW (Meldepflicht- und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis in die Planungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425 / 9039- 0, Fax: 02425 / 9039-199 , unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. „Bodendenkmalpflege Abstimmungsergebnis Bebauungsplan Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425 / 9039- 0, Fax: 02425 / 9039-199 , unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.“ 29 / 41 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag 17 Bezirksregierung Köln – Dezernat 54 – Obere Wasserbehörde 17.1 Mit Schreiben vom 18.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) 17.1.a Keine Bedenken Mit meiner Rundverfügung vom 20.10.2014 erläuterte ich, dass meine Beteiligung als Obere Wasserbehörde (Dezernat 54 der BR Köln) im Rahmen von Bauleitplanverfahren oder Baugesuchen nur dann erforderlich ist, sofern durch die Planungen oder Vorhaben Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Es wurden keine Bedenken vorgebracht. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 1. ein Gewässer 1. Ordnung (Rhein, Sieg) und/oder dessen festgesetztes/vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet, 2. ein Gewässer 2. Ordnung (Agger, Erft, Niers, Rur, Wupper), 3. die Schutzzonen von Hochwasserschutzanlagen o.g. Gewässern, 4. ein geplantes Wasserschutzgebiet oder 5. eine Rohrfernleitung betroffen sind und somit meine unmittelbare Zuständigkeit vorliegt. Weiterhin bat ich darum, in Ihrem BeteiligungsAnschreiben auf den konkreten Umstand meiner Betroffenheit (s.o. Punkte 1-5) einzugehen. Aus Ihrem o.g. Anschreiben kann ich meine Betroffenheit nicht erkennen; ich bitte Sie, diese in dem konkreten Fall darzulegen. Von einer generellen Beteiligung meines Dezer- 30 / 41 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis nates 54 bitte ich zukünftig abzusehen. 17.2 Mit Schreiben vom 07.08.2017 (Offenlage) 17.2.a Keine Bedenken Von Seiten des Dezernates 54 (Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz) ist keine Betroffenheit erkennbar. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. 18 Bezirksregierung Düsseldorf – Dezernat 26 – Luftverkehr 18.1 Mit Schreiben vom 28.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) 18.1.a Keine Bedenken zu der o.g. Planänderung haben Sie mich als Luftfahrtbehörde beteiligt. Da zivile luftrechtliche Belange nicht betroffen sind, verzichte ich auf eine förmliche Stellungnahme. Eine Beteiligung im weiteren Verfahren ist nicht erforderlich. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. 19 Industrie- und Handelskammer Aachen 19.1 Mit Schreiben vom 03.05.2017 (Frühzeitige Beteiligung) 19.1.a Auswirkungsanalyse gegen die beabsichtigte 1. Änderung des Bebauungsplanes E 10 bestehen seitens der Industrie- und Handelskammer Aachen grundsätzlich keine Bedenken. Nach unserer Auffassung handelt es sich bei Entgegen den Ausführungen des Eingebers ist die Errichtung eines Getränkemarktes bereits unter Berücksichtigung des bestehenden Bebauungsplanes planungsrechtlich möglich. Die Verträglichkeit dieser Nutzung wurde in dem ursprünglichen Ver- Es wurden keine Bedenken vorgebracht. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. Es wurden keine Bedenken vorgebracht. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis bzgl. der Auswirkungsanalyse zur Kenntnis zu nehmen. 31 / 41 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag dem geplanten Einzelhandelsbetrieb (Getränkefachmarkt mit maximal 800 qm Verkaufsfläche) um einen kleinflächigen Einzelhandelsbetrieb, der keine Agglomeration gemeinsam mit dem angrenzen Supermarkt bildet. Unter dieser Annahme ist eine Ansiedlung grundsätzlich möglich. Sollte es sich bei dem Getränkemarkt und dem angrenzenden Supermarkt jedoch um eine Agglomeration handeln, sind die Voraussetzungen des Landesentwicklungsplanes NRW bezüglich großflächigem Einzelhandel zu beachten. Demnach sind großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment nur innerhalb eines zentralen Versorgungsbereichs zulässig. Ausnahmsweise sind entsprechende Betriebe dann zulässig, wenn eine integrierte Lage im zentralen Versorgungsbereich nicht möglich ist und die Gewährleistung einer wohnortnahen Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs diese Bauleitplanung erfordert und zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden nicht wesentlich beeinträchtigt werden. fahren nachgewiesen. Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes soll die Zweckbestimmung des Sondergebietes SO2 von „Getränkemarkt“ zu „Lebensmittel Discounter“ geändert werden. Die Verträglichkeit der geänderten Nutzung wurde durch eine überarbeitete Auswirkungsanalyse nachgewiesen.1 Diese Auswirkungsanalyse wird den Unterlagen zur Offenlage beigefügt. Die Gewährleistung einer wohnortnahen Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs ist nur dann gegeben, wenn in dem Einzugsbereich des neugeplanten Marktes aktuell eine Unterversorgung festzustellen ist. Durch die unmittelbare Nähe zum angrenzenden Supermarkt ist dies jedoch nicht gegeben. Somit sind die Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Zulässigkeit großflächiger Einzelhandelsbetriebe an dem Standort nicht gegeben. Die Argumentation der BBE in der Begründung zum Bebauungs1 BBE Handelsberatung: Auswirkungsanalyse zur geplanten Entwicklung eines Nahversorgungsstandorts im Baugebiet „Am Steinchen“ in der Gemeinde Langerwehe. Köln, Mai 2016 32 / 41 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis plan ist somit aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. Da den Planunterlagen die vollständige Verträglichkeitsanalyse jedoch nicht beigefügt ist, ist eine nähe Auseinandersetzung mit den Argumenten der BBE zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich. Wir möchten deshalb darauf hinweisen, dass das in der Begründung genannte Verträglichkeitsgutachten der BBE Teil der Unterlagen ist, die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung auszulegen sind. Wir bitten daher darum, im folgenden Verfahren die Auswirkungsanalyse ebenfalls zur Verfügung zu stellen. 19.2 Mit Schreiben vom 21.07.2017 (Offenlage) 19.2.a Auswirkungsanalyse Gegen die Änderung des Bebauungsplans bestehen seitens der Industrie- und Handelskammer Aachen grundsätzlich keine Bedenken. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis bzgl. der Auswirkungsanalyse zur Kenntnis zu nehmen. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass wir hinsichtlich der Argumentation des Gutachters beim Verträglichkeitsgutachten insbesondere die Aussagen zu der Ausnahmeregelung des Ziels 2 vom sachlichen Teilplan "Großflächiger Einzelhandel" in dieser Form nicht teilen können. Da jedoch eine Ansiedlung eines kleinflächigen Discountmarktes auch innerhalb eines Gewerbegebietes grundsätzlich zulässig wäre, und durch die geplante Ausweisung eines Sondergebietes eine zusätzliche Steuerungsmöglichkeit für die Kommune im Hinblick auf die Sortimente 33 / 41 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis gegeben ist, sehen wir die geplante Festsetzung als Sondergebiet für einen kleinflächigen Discountmarktes als zielführend an. 20 Wasserverband Eifel-Rur 20.1 Mit Schreiben vom 09.05.2017 (Frühzeitige Beteiligung) 20.1.a Keine Bedenken seitens des Wasserverbandes Eifel - Rur werden keine Bedenken geäußert. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. 20.2 Mit Schreiben vom 15.08.2017 (Offenlage) 20.2.a Keine Bedenken Seitens des Wasserverbandes Eifel-Rur werden keine Bedenken geäußert. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. 21 Bezirksregierung Köln – Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung und Bodenordnung 21.1 Mit Schreiben vom 10.05.2017 (Frühzeitige Beteiligung) 21.1.a Keine Bedenken Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landesentwicklung keine Bedenken vorzubringen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Es wurden keine Bedenken vorgebracht. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. Es wurden keine Bedenken vorgebracht. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. Es wurden keine Bedenken vorgebracht. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 34 / 41 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. Ich möchte darauf hinweisen, dass ich Ihr Schreiben vom 28.03.2017 erst am 12.04.2017 erhalten habe. 21.2 Mit Schreiben vom 20.07.2017 (Offenlage) 21.2.a Flurbereinigung Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen. Die Vorgetragenen Belange stellen die Vollziehbarkeit der Planung nicht in Frage und werden zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis bzgl. der Flurbereinigung zur Kenntnis zu nehmen. Das Vorhaben befindet sich im laufenden Flurbereinigungsverfahren Langerwehe ( Az.: 33.4211 93 3). Die Ausführung wurde zum 01.01.2014 angeordnet. 22 Kreis Düren 22.1 Mit Schreiben vom 08.05.2017 (Frühzeitige Beteiligung) 22.1.a Beteiligte Ämter Zur o.a. Bauleitplanung wurden die folgenden Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt:  Kreisentwicklung und -straßen  Gebäudemanagement  Straßenverkehrsamt Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis bzgl. der beteiligten Ämter zur Kenntnis zu nehmen. 35 / 41 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen  Recht, Bauordnung und Wohnungswesen  Brandschutz  Umweltamt 22.1.b Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“ werden keine zusätzlichen, versiegelten Flächen begründet. Zudem bleiben die bisher festgesetzten Versickerungsflächen von der Änderung unberührt, also erhalten. Die Funktionstüchtigkeit der bestehenden Entwässerungskonzeption wurde im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“ bereits nachgewiesen. Die seinerzeit erstellten Gutachten und Berechnungen waren Bestandteil der Beteiligungsunterlagen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Anregung bzgl. der Wasserwirtschaft zurückzuweisen. Abstimmungsergebnis Wasserwirtschaft Aus wasserwirtschaftlicher Sicht sind folgende Belange zu beachten: Niederschlagswasserbeseitigung Das anfallende Oberflächenwasser soll versickert werden. Die Versickerungsanlagen sollen auf die nun geplante Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen verlagert werden. Dies hat Auswirkungen auf das gesamte Entwässerungskonzept. Ein erstes Gespräch zur Änderung des Entwässerungskonzeptes hat mit dem Planungsbüro bereits stattgefunden. Eine entsprechende Gesamtplanung mit den notwendigen Nachweisen für eine Rückhaltung (100-jähriges Regenereignis), für die Vorbehandlung von belasteten Oberflächenwässern, den angeschlossenen versiegelten Flächen und den neuen Leitungsführungen liegt bisher jedoch noch nicht vor. Bei der Planung sind die steileren Geländeverhältnisse, die besonderen Untergrundverhältnisse und der hohe Grundwasserstand in dem nun dargestellten Planbereich zu beachten. Ich weise bereits jetzt darauf hin, dass mindestens 7 bis 10 % der versiegelten Fläche für die Versickerungsanlagen bereitgestellt werden Insofern dient die Festsetzung der zusätzlichen Versickerungsflächen lediglich der Schaffung zusätzlicher Entwässerungspotentiale. Hierdurch soll die Errichtung von Versickerungsanlagen an der bestmöglichen Stelle ermöglicht werden. Eine abschließende Planung und Abstimmung der Entwässerungskonzeption einschließlich der Erstellung der erforderlichen Gutachten betrifft die nachgelagerte Ebene der Genehmigungs- bzw. Ausführungsplanung. Durch den Erhalt der bestehenden Versickerungsflächen wird die Entwässerung der – gegenüber dem bestehenden Bebauungsplan unveränderten – versiegelten Flächen aber in jedem Fall gesichert sein. 36 / 41 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Es wurden keine Bedenken vorgebracht. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. Gegenstand der verfahrensgegenständlichen Planung ist die Schaffung zusätzlicher Versickerungspotentiale sowie die Änderung der Art der baulichen Nutzung in dem Sondergebiet SO2. Insofern bereitet die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“ keine über den bestehenden Bebauungsplan hinausgehenden Versiegelungen vor. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis bzgl. des Bodenschutzes zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmungsergebnis müssen. Inwieweit die besonderen Untergrundverhältnisse einer Versickerung zulassen, ist nachzuweisen. Die Versickerungsfähigkeit des anstehenden Bodens ist durch einen Gutachter örtlich festzustellen und zu ermitteln. Die Machbarkeit des geänderten gesamten Entwässerungskonzeptes des o.g. Bebauungsplanes ist bis zu Offenlage nachzuweisen. 22.1.c Immissionsschutz Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht sind keine Belange betroffen. 22.1.d Bodenschutz Ein Teilbereich des Planungsgebietes befindet sich gemäß der Kartierung der schutzwürdigen Böden in NRW 1:50000 – zweite Auflage – in einem Gebiet mit schutzwürdigen, fruchtbaren Böden (Regelungs- und Pufferfunktion/ natürliche Bodenfruchtbarkeit) Diese sind im beiliegenden Kartenausschnitt in dunkelbrauner Farbe gekennzeichnet. Es handelt sich hierbei um Böden mit hoher oder sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit (Braunerden, Parabraunerden, Kolluvisole oder Auenböden) mit ausgezeichneter Lebensraumfunktion aufgrund hoher Puffer- und Speicherkapazität für Wasser und Nährstoffe. Diese Böden tragen maßgeblich zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie aufgrund Die durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“ begründeten Eingriffe in den Boden wurden in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan ermittelt. Demgemäß soll eine etwa 10.988 m² große Fläche nicht mehr als Streuobst (6 Ökopunkte/m²) wiese sondern als Versickerungsfläche (2 Ökopunkte/m²) angelegt werden. Hieraus ergibt sich ein ökologisches Defizit von insgesamt 43.952 Ökopunkten. 37 / 41 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag ihres ausgeglichenen Wasserhaushalt zum Schutz von Grundwasser und Oberflächenwasser bei. Weiterhin besitzen sie ein hohes Nährstoffangebot und speichern, filtern und puffern Stoffeinträge besonders effektiv. Dieses soll über die bereits durchgeführten Kompensationsmaßnahmen des Ökokontos „Weiße Wehe“ des Landesbetriebes Wald und Holz - Regionalforstamt Rureifel Jülicher Börde abgegolten werden. Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Durch die Planung erfolgt ein erheblicher Eingriff in den Boden. Eine Bebauung und Versiegelung dieser Böden hat eine vollständige Zerstörung der sehr schutzwürdigen Böden zur Folge, die als irreversibel einzustufen ist. Aufgrund der hohen Schutzwürdigkeit der Böden im Plangebiet wird aus bodenschutzrechtlicher Sicht dringend empfohlen, diese Böden nicht zu überbauen. Sollte sich im Rahmen der planungsrechtlichen Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB) herausstellen, dass die Planung an diesem Standort realisiert wird und Eingriffe in Böden unvermeidbar sind, so sind für diese Böden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (§ 1a Abs. 3 BauGB) zu planen und durchzuführen. Kenntnisse über Altablagerungen oder Altstandorte liegen mit nicht vor. 22.1.e Abgrabungen Abgrabungsrechtlicher Sicht sind keine Belange betroffen. 22.1.f Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Es wurden keine Bedenken vorgebracht. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es wurden keine Bedenken vorge- Natur und Landschaft Unter Bezug auf die Begründung zur o.g. Be- 38 / 41 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag bauungsplanänderung werden aus landschaftspflegerischer Sicht keine weiteren Belange und keine grundsätzlichen Bedenken vorgetragen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. bracht. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 22.2 Mit Schreiben vom 17.08.2017 (Offenlage) 22.2.a Beteiligte Ämter Zur o.g. Bauleitplanung wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt:  Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung  Gebäudemanagement  Tiefbauamt  Straßenverkehrsamt  Recht, Bauordnung und Wohnungswesen  Brandschutz  Umweltamt 22.2.b Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis bzgl. der beteiligten Ämter zur Kenntnis zu nehmen. Wie der Eingeber richtigerweise aufführt, bleiben die bisher festgesetzten Versickerungsflächen von der Planung unberührt und zusätzliche Versiegelungen werden nicht begründet (vgl. Nr. 22.1.b). Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Anregung bzgl. der Wasserwirtschaft zurückzuweisen. Abstimmungsergebnis Wasserwirtschaft Unter der Voraussetzung, dass keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden und die bis- her festgesetzten Versickerungsflächen von der Änderung unberührt sind, bestehen gegen die Änderung keine Bedenken. Bei der Planung sind die steileren Geländeverhältnisse, die besonderen Untergrundverhältnisse und der hohe Grundwasserstand in dem nun Entgegen der Ausführungen des Eingebers wird von einem Versickerungsnachweis innerhalb der zusätzlich festgesetzten Versickerungsflächen abgesehen. Das vorliegende Entwässerungskonzept 39 / 41 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag dargestellten Planbereich zu beachten. sieht vor, dass anfallende Niederschlagswasser über ein Regenrückhaltebecken in den Bach „Mühlenteich“ einzuleiten. Zum Zweck der Drosselung erfolgt die Einleitung über eine baulich herzustellende Kiesdrainage. Insofern ist es für den Betrieb der geplanten Entwässerungsanlagen unerheblich, ob die vorhandenen Böden für eine Versickerung geeignet sind. Bei der Planung sind mindestens 7 bis 10 % der versiegelten Fläche für die Versickerungsanlagen bereitzustellen. Bisher wurde nicht nachgewiesen, inwieweit die besonderen Untergrundverhältnisse eine Versickerung zulassen. Die Versickerungsfähigkeit des anstehenden Bodens ist durch einen Gutachter örtlich festzustellen und zu ermitteln. 22.2.c Auf der nachgelagerten Genehmigungsebene hat die Untere Wasserbehörde des Kreises Düren, mit Schreiben vom 28.06.2017, bereits eine wasserrechtliche Erlaubnis für die geplante Entwässerungskonzeption erteilt. Warum nunmehr ein Versickerungsnachweis gefordert wird, kann von Seiten der Gemeinde Langerwehe nicht nachvollzogen werden. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Es wurden keine Bedenken vorgebracht. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Es wurden keine Bedenken vorgebracht. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Es wurden keine Bedenken vorgebracht. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. Bodenschutz Aus bodenschutzrechtlicher Sicht sind keine Belange betroffen. 22.2.e Abstimmungsergebnis Immissionsschutz Gegen das Planvorhaben bestehen keine Bedenken, da immissionsschutzrechtliche Belange nicht betroffen sind. 22.2.d Beschlussvorschlag Abgrabungen Aus abgrabungsrechtlicher Sicht sind keine Belange betroffen. 40 / 41 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen 22.2.f Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Es wurden keine Bedenken vorgebracht. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. Abstimmungsergebnis Natur und Landschaft Unter Bezug auf die Begründung zur o.g. Bebauungsplanänderung werden aus landschaftspflegerischer Sicht keine Bedenken vorgetragen. 23 Erftverband 23.1 Mit Schreiben vom 02.08.2017 (Offenlage) 23.1.a Tektonische Störung Aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes bestehen keine Bedenken. Wir weisen aber darauf hin, dass im Bereich des Plangebietes "Am Steinchen" eine tektonische Störung verläuft. Ob die Störung relevant für die Gründung der Gebäude ist, sollte durch eine Baugrunduntersuchung ermittelt werden. Die Vorgetragenen Belange stellen die Vollziehbarkeit der Planung nicht in Frage, da sie auf der nachgelagerten Ebene der Ausführungsplanung, beispielsweise durch bautechnische Maßnahmen bewältigt werden können. Zusätzlich werden Aussagen bzgl. der vorgetragenen Belange in den Umweltbericht aufgenommen und es wird der nachfolgende Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis bzgl. der Tektonischen Störung in den Bebauungsplan aufzunehmen. „Tektonische Störung Am Rand des räumlichen Geltungsbereichs dieser Bebauungsplanänderung verläuft eine tektonische Störung. Ob die Störung relevant für die Gründung von Gebäuden ist, sollte durch eine Baugrunduntersuchung ermittelt werden.“ 41 / 41