Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
126 kB
Datum
07.07.2016
Erstellt
15.02.16, 17:56
Aktualisiert
20.06.16, 14:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 206/2016
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2014-2020)
HSG: 60.2
Sachbearbeiter: Jacqueline Reuter
vom 11.02.2016
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
Rat
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
Rat
25.02.2016
10.03.2016
30.06.2016
07.07.2016
Bebauungsplan Nörvenich K1 12. Änderung - Ortsteil Rath - sowie 12. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern
während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern
öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt nicht den Etat
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Der Rat der Gemeinde Nörvenich hat in seiner Sitzung am 26.03.2015 die
Planunterlagen zur Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Nörvenich und zur 12. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich K 1 –
Ortsteil Rath – gebilligt und gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB die
öffentliche Auslegung in der Zeit vom 13.04.2015 bis einschließlich 15.05.2015
beschlossen. Gemäß amtlicher Bekanntmachung vom 27.03.2015 wurde die Offenlage
auf der Homepage der Gemeinde Nörvenich veröffentlicht. Außerdem wurde im
offiziellen Bekanntmachungskasten der Gemeinde Nörvenich, Bahnhofstraße
gegenüber dem Kastanienweg, und im Bekanntmachungskasten in Nörvenich – Rath,
gegenüber Hubertusstraße 3, auf die Offenlage hingewiesen.
Während der Offenlage sind von Bürgerinnen und Bürgern keine Anregungen und
Bedenken eingegangen. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
23.04.2015 über die Offenlage unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme bis
zum 29.05.2015 gebeten.
Daraufhin sind von den nachfolgend aufgeführten Trägern öffentlicher Belange keine
Stellungnahmen bei der Gemeinde Nörvenich eingegangen, bzw. es werden keine
Anregungen, Bedenken und Hinweise bei der Gemeinde Nörvenich vorgetragen:
1.
3.
7.
9.
14.
20.
23.
29.
31.
45.
52.
55.
Bezirksregierung Köln Dez. 33 mit Schreiben vom 05.05.2015
Bezirksregierung Köln Dez. 54 mit Schreiben vom 12.05.2015
LVR – Dezernat Finanz- und Immobilienmanagement mit Schreiben vom
29.04.2015
Vodafone D2 GmbH mit Schreiben vom 27.05.2015
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 10.06.2015
Industrie- und Handelskammer Aachen mit Schreiben vom 27.05.2015
Erftverband mit Schreiben vom 28.04.2015
Gemeinde Merzenich mit Schreiben vom 28.04.2015
Deutsche Bahn AG mit Schreiben vom 04.05.2015
Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH mit Schreiben vom 27.05.2015
Wasserverband Eifel-Rur mit Schreiben vom 29.04.2015
PLEdoc GmbH mit Schreiben vom 07.05.2015, 11.05.2015
BUND Kreisgruppe Düren mit Schreiben vom 03.05.2015
NABU Kreisverband Düren mit Schreiben vom 27.05.2015
Folgende Anregungen und Bedenken von Trägern öffentlicher Belange sind
eingegangen:
T2 Kreisverwaltung Düren, 01.06.2015
Brandschutz: Es ist eine Löschwasserversorgung von 1.600 l/min über einen Zeitraum
von 2 Std. sicher zustellen. Desweiteren sind die Straßen als Feuerwehrzufahrt
auszubauen und die Straßenbezeichnung ist eindeutig erkennbar anzubringen.Der
Wirtschaftsweg ist als öffentliche Verkehrsfläche zu widmen, oder entsprechend im
Bebauungsplan auszuweisen.
Wasserwirtschaft: Es wird darauf hingewiesen, dass Angaben zur Versickerung des
Niederschlagswasser der Halle nicht vorliegen.
Es wird noch einmal angeregt, im Uferrandstreifen Baunebengebäude, Lagerflächen,
Parkflächen für PKW, Straßen und Wege, landwirtschaftliche Intensivnutzung, Düngerund Herbiziteinsatz, Begrenzungsmauern und –zäune sowie Verwallungen
auszuschließen.
Bodenschutz: Es werden keine Bedenken vorgetragen.
Natur und Landschaft: Die vorhandenen Bäume sind zwar zum Erhalt festgesetzt, aber
aus den Unterlagen nicht erkennbar.
Der Artenschutzbeitrag ist im landschaftspflegerischen Fachbeitrag nicht abschließend,
sondern verschiebt die Einstellung des Artenschutzes auf ein nachgeschaltetes
Genehmigungsverfahren.
Es wird mitgeteilt, dass die ordnungsgemäße Einstellung der Belange des Naturschutzes
und der Landschaftspflege sowie des Artenschutzes in das Planverfahren nicht gegeben
ist.
T12 Bezirksregierung Arnsberg – Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW,
21.03.2015
Es wird mitgeteilt, dass sich das Plangebiet über dem auf Braunkohle verliehenen
Bergwerksfeld „Wissersheim 1“ liegt. Eigentümer: RWE Power AG. Es ist jedoch kein
Abbau dokumentiert. Jedoch ist das Plangebiet durch Sümpfungsmaßnahmen des
Braunkohlebergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Sowohl im Zuge
der Grundwasserabsenkung als auch bei späterem Grundwasseranstieg sind hierdurch
bedingte Bodenbewegungen möglich. Wegen möglicher späterer bergbaulicher
Tätigkeiten wird empfohlen mit RWE Power Kontakt aufzunehmen.
T17 RWE Deutschland AG, Regionalzentrum Westliches Rheinland, 05.05.2015
Es wird darauf hingewiesen, dass im Planbereich ein Niederspannungs-Erdkabel
verläuft und im angrenzenden südlichen Weg ein Steuerkabel.
T19 RWE Power AG, Abteilung Bergschäden, 26.05.2015
Es wird auf die Stellungnahme vom 29.07.2014 hingewiesen. Hierin wird auf das
Vorhandensein von Böden mit humosen Bodenmaterial aufmerksam gemacht und
angeregt, die Flächen wegen der Baugrundverhältnisse im Flächennutzungsplan und im
Bebauungsplan entsprechend zu kennzeichnen.
Auf die Einhaltung der DIN 1054 und DIN 18196 wird hingewiesen.
T40 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, 11.05.2015
Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken.
Es wird darauf hingewiesen, dass keine Ansprüche auf Lärmschutz durch Verkehrslärm
der L264 und der L245 bestehen.
T53 Bezirksregierung Düsseldorf – Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD), 04.05.2015
Es wird daruf hingewiesen, dass Hinweise auf vermehrte Kampfhandlungen vorliegen,
und dass ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2.
Weltkrieges (Laufgraben) existiert. Es wird deshalb eine Überprüfung des konkreten
Verdachtes sowie der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel empfohlen. Eine
Beauftragung dieser Überprüfung erfolgt durch den Antrag auf Kampfmitteluntersuchung. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie
Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc., wird zusätzlich eine
Sicherheitsdetektion empfohlen.
T56 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der
Bundeswehr, 12.05.2015 und 08.06.2015
Es wird mitgeteilt, dass aus Flugsicherheitsbelangen keine Bedenken und Einwände
bestehen, da davon ausgegangen wird, dass Bauvorhaben eine Bauhöhe von 10m über
Grund nicht überschreiten. Sollte diese Höhe überschritten werden wird gebeten, in
jedem Einzelfall die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer Baugenehmigung – zur
Prüfung zuzuleiten. Es wird darauf hingewiesen, dass Ersatzansprüche gegen die
Bundeswehr wegen möglicher Emissionen des Flugplatzes Nörvenich nicht anerkannt
werden.
III:
Beschlussvorschlag:
a)
Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass von Bürgerinnen
und Bürgern während der Offenlage keine Anregungen und Bedenken zur 12.
Änderung des Bebauungsplanes K1 – Ortsteil Rath – sowie zur 12. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich eingegangen sind.
b)
Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass von den
nachfolgenden Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Offenlage keine
Stellungnahmen bei der Gemeinde Nörvenich eingegangen sind bzw. keine
Anregungen, Bedenken und Hinweise zur 12. Änderung des Bebauungsplanes
K1 –Ortsteil Rath – sowie zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Nörvenich vorgetragen wurden.
1.
3.
7.
9.
14.
20.
23.
29.
31.
45.
52.
55.
Bezirksregierung Köln Dez. 33 mit Schreiben vom 05.05.2015
Bezirksregierung Köln Dez. 54 mit Schreiben vom 12.05.2015
LVR – Dezernat Finanz- und Immobilienmanagement mit Schreiben vom
29.04.2015
Vodafone D2 GmbH mit Schreiben vom 27.05.2015
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom
10.06.2015
Industrie- und Handelskammer Aachen mit Schreiben vom 27.05.2015
Erftverband mit Schreiben vom 28.04.2015
Gemeinde Merzenich mit Schreiben vom 28.04.2015
Deutsche Bahn AG mit Schreiben vom 04.05.2015
Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH mit Schreiben vom 27.05.2015
Wasserverband Eifel-Rur mit Schreiben vom 29.04.2015
PLEdoc GmbH mit Schreiben vom 07.05.2015, 11.05.2015
BUND Kreisgruppe Düren mit Schreiben vom 03.05.2015
NABU Kreisverband Düren mit Schreiben vom 27.05.2015
Der Rat entscheidet nach erfolgter Abwägung zu den nachstehend
eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und beschließt
Folgendes:
T2 Kreisverwaltung Düren, 01.06.2015
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die Hinweise zur Kenntnis zu
nehmen.
Den Anregungen zum Wirtschaftsweg wird gefolgt, es wird hierzu ein
Städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Die Klarstellung zum Pflanzgebot im
Uferrandstreifen wird als Anregung in den Bebauungsplan aufgenommen. Die
Hinweise zu den Bäumen und zum Artenschutz im Planungsgebiet werden zur
Kenntnis genommen.
Da es sich bei der Halle um eine bestehende Halle handelt, sind die
Brandschutzbestimmungen hierzu geprüft und alle erforderlichen Anlagen
vorhanden. Die Zufahrt zur Halle soll über den vorhandenen Feldweg führen,
der entsprechend ertüchtigt werden muss, so dass er auch für
Feuerwehrfahrzeuge geeignet ist. Da dieses durch den Vorhabenträger zu leisten
ist, wird hierfür ein städtebaulicher Vertrag zwischen Vorhabenträger und
Gemeinde abgeschlossen. Eine entsprechende Widmung und Beschilderung ist
vorgesehen. Diese ist jedoch nicht im Bebauungsplan festsetzbar.
Da bereits bei der bestehenden Halle das Niederschlagswasser vor Ort
versickert, soll hieran auch nichts geändert werden.
Der Uferrandstreifen ist durch ein 5m breites Pflanzgebot vor Bebauung
geschützt. Innerhalb von zu bepflanzenden Flächen sind bauliche
Nebengebäude, Lagerflächen, Parkflächen für PKW, Straßen und Wege,
landwirtschaftliche Intensivnutzung, Mauern und Zäune ausgeschlossen. Um
dieses unmissverständlich festzusetzen wird die textliche Festsetzung Ziffer 1.3.1
entsprechend ergänzt. Dieses ist nur eine Klarstellung zum bereits festgesetzten
Pflanzgebot. Der Erhalt der übrigen Bäume ist durch die Planungsfestsetzung
„Erhaltungsgebot“ eindeutig festgesetzt. Die Artenschutzprüfung Stufe 1 wurde
im erforderlichen Umfang durchgeführt und im Landschaftspflegerischen
Fachbeitrag dokumentiert. Da es sich bei der Halle im Plangebiet um ein
bestehendes und heute genutztes Gebäude handelt, das Bestandsschutz genießt,
können nur Um- oder Neubauten artenschutzrechtliche Belange nach sich
ziehen. Hierfür ist es dann erforderlich zeitnah zum geplanten Bau
artenschutzrechtliche Untersuchungen durchzuführen. Diese beziehen sich
dann automatisch auf andere Planungs- und Genehmigungsebenen.
T12 Bezirksregierung Arnsberg – Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW,
21.03.2015
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu
nehmen. Sie sind bereits als Hinweis Nr. 2.10 im Bebauungsplan enthalten. Die
Firma RWE Power AG wurde im Verfahren beteiligt.
T17 RWE Deutschland AG, Regionalzentrum Westliches Rheinland, 05.05.2015
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu
nehmen.
T19 RWE Power AG, Abteilung Bergschäden, 26.05.2015
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, im Flächennutzungsplan auf die
Darstellung der Baugrundverhältnisse zu verzichten. Weiter beschließt er, dass
im Bebauungsplan die Anregungen dahingehend aufgegriffen werden, dass ein
Hinweis zu den Bodenverhältnissen und zu den Bauvorschriften der DIN in den
Textteil des Bebauungsplanes übernommen wird.
T40 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, 11.05.2015
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu
nehmen.
T53 Bezirksregierung Düsseldorf – Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD),
04.05.2015
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise auf das Verhalten bei
Kampfmittelfunden und bei erforderlichen Erdarbeiten in den Textteil des
Bebauungsplanes aufzunehmen. Der Bebauungsplan setzt keine neue Bebauung
fest, sondern fixiert nur die bereits bestehende Bebauung mit neuen
Nutzungsmöglichkeiten. Deshalb sind Neubaumaßnahmen mit erheblichen
Eingriffen in den Boden derzeit nicht vorgesehen. Um den Belangen des
Kampfmittelbeseitigungsdienstes gerecht zu werden, wird im Bebauungsplan
bereits auf das Verhalten bei Kampfmittelfunden und bei erforderlichen
Erdarbeiten hingewiesen.
T56 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der
Bundeswehr, 08.06.2015
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu
nehmen.
Da ein Neubebauung nicht vorgesehen ist, werden die Hinweise für zukünftige
Entwicklungen zur Kenntnis genommen. Auf den Fluglärm wird im
Bebauungsplan hingewiesen.
c)
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, gemäß § 10 BauGB in der zurzeit
gültigen Fassung den Bebauungsplan Nörvenich K 1, 12. Änderung – Ortsteil
Rath – sowie die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Nörvenich, bestehend aus Planzeichnung und Text sowie die Begründung
hierzu.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nörvenich K 1, 12. Änderung –
Ortsteil Rath – sowie der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes, ergibt sich
aus Kartenausschnitten, die Gegenstand des Beschlusses sind.