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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nörvenich K1 12. Änderung - Ortsteil Rath - sowie 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich; hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
126 kB
Datum
07.07.2016
Erstellt
15.02.16, 17:56
Aktualisiert
20.06.16, 14:01
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nörvenich K1 12. Änderung - Ortsteil Rath - sowie 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nörvenich K1 12. Änderung - Ortsteil Rath - sowie 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nörvenich K1 12. Änderung - Ortsteil Rath - sowie 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nörvenich K1 12. Änderung - Ortsteil Rath - sowie 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nörvenich K1 12. Änderung - Ortsteil Rath - sowie 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nörvenich K1 12. Änderung - Ortsteil Rath - sowie 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 206/2016 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2014-2020) HSG: 60.2 Sachbearbeiter: Jacqueline Reuter vom 11.02.2016 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss Rat Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss Rat 25.02.2016 10.03.2016 30.06.2016 07.07.2016 Bebauungsplan Nörvenich K1 12. Änderung - Ortsteil Rath - sowie 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich; hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt nicht den Etat II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) Der Rat der Gemeinde Nörvenich hat in seiner Sitzung am 26.03.2015 die Planunterlagen zur Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich und zur 12. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich K 1 – Ortsteil Rath – gebilligt und gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 13.04.2015 bis einschließlich 15.05.2015 beschlossen. Gemäß amtlicher Bekanntmachung vom 27.03.2015 wurde die Offenlage auf der Homepage der Gemeinde Nörvenich veröffentlicht. Außerdem wurde im offiziellen Bekanntmachungskasten der Gemeinde Nörvenich, Bahnhofstraße gegenüber dem Kastanienweg, und im Bekanntmachungskasten in Nörvenich – Rath, gegenüber Hubertusstraße 3, auf die Offenlage hingewiesen. Während der Offenlage sind von Bürgerinnen und Bürgern keine Anregungen und Bedenken eingegangen. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.04.2015 über die Offenlage unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 29.05.2015 gebeten. Daraufhin sind von den nachfolgend aufgeführten Trägern öffentlicher Belange keine Stellungnahmen bei der Gemeinde Nörvenich eingegangen, bzw. es werden keine Anregungen, Bedenken und Hinweise bei der Gemeinde Nörvenich vorgetragen: 1. 3. 7. 9. 14. 20. 23. 29. 31. 45. 52. 55. Bezirksregierung Köln Dez. 33 mit Schreiben vom 05.05.2015 Bezirksregierung Köln Dez. 54 mit Schreiben vom 12.05.2015 LVR – Dezernat Finanz- und Immobilienmanagement mit Schreiben vom 29.04.2015 Vodafone D2 GmbH mit Schreiben vom 27.05.2015 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 10.06.2015 Industrie- und Handelskammer Aachen mit Schreiben vom 27.05.2015 Erftverband mit Schreiben vom 28.04.2015 Gemeinde Merzenich mit Schreiben vom 28.04.2015 Deutsche Bahn AG mit Schreiben vom 04.05.2015 Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH mit Schreiben vom 27.05.2015 Wasserverband Eifel-Rur mit Schreiben vom 29.04.2015 PLEdoc GmbH mit Schreiben vom 07.05.2015, 11.05.2015 BUND Kreisgruppe Düren mit Schreiben vom 03.05.2015 NABU Kreisverband Düren mit Schreiben vom 27.05.2015 Folgende Anregungen und Bedenken von Trägern öffentlicher Belange sind eingegangen: T2 Kreisverwaltung Düren, 01.06.2015 Brandschutz: Es ist eine Löschwasserversorgung von 1.600 l/min über einen Zeitraum von 2 Std. sicher zustellen. Desweiteren sind die Straßen als Feuerwehrzufahrt auszubauen und die Straßenbezeichnung ist eindeutig erkennbar anzubringen.Der Wirtschaftsweg ist als öffentliche Verkehrsfläche zu widmen, oder entsprechend im Bebauungsplan auszuweisen. Wasserwirtschaft: Es wird darauf hingewiesen, dass Angaben zur Versickerung des Niederschlagswasser der Halle nicht vorliegen. Es wird noch einmal angeregt, im Uferrandstreifen Baunebengebäude, Lagerflächen, Parkflächen für PKW, Straßen und Wege, landwirtschaftliche Intensivnutzung, Düngerund Herbiziteinsatz, Begrenzungsmauern und –zäune sowie Verwallungen auszuschließen. Bodenschutz: Es werden keine Bedenken vorgetragen. Natur und Landschaft: Die vorhandenen Bäume sind zwar zum Erhalt festgesetzt, aber aus den Unterlagen nicht erkennbar. Der Artenschutzbeitrag ist im landschaftspflegerischen Fachbeitrag nicht abschließend, sondern verschiebt die Einstellung des Artenschutzes auf ein nachgeschaltetes Genehmigungsverfahren. Es wird mitgeteilt, dass die ordnungsgemäße Einstellung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Artenschutzes in das Planverfahren nicht gegeben ist. T12 Bezirksregierung Arnsberg – Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, 21.03.2015 Es wird mitgeteilt, dass sich das Plangebiet über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Wissersheim 1“ liegt. Eigentümer: RWE Power AG. Es ist jedoch kein Abbau dokumentiert. Jedoch ist das Plangebiet durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlebergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei späterem Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Wegen möglicher späterer bergbaulicher Tätigkeiten wird empfohlen mit RWE Power Kontakt aufzunehmen. T17 RWE Deutschland AG, Regionalzentrum Westliches Rheinland, 05.05.2015 Es wird darauf hingewiesen, dass im Planbereich ein Niederspannungs-Erdkabel verläuft und im angrenzenden südlichen Weg ein Steuerkabel. T19 RWE Power AG, Abteilung Bergschäden, 26.05.2015 Es wird auf die Stellungnahme vom 29.07.2014 hingewiesen. Hierin wird auf das Vorhandensein von Böden mit humosen Bodenmaterial aufmerksam gemacht und angeregt, die Flächen wegen der Baugrundverhältnisse im Flächennutzungsplan und im Bebauungsplan entsprechend zu kennzeichnen. Auf die Einhaltung der DIN 1054 und DIN 18196 wird hingewiesen. T40 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, 11.05.2015 Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Ansprüche auf Lärmschutz durch Verkehrslärm der L264 und der L245 bestehen. T53 Bezirksregierung Düsseldorf – Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD), 04.05.2015 Es wird daruf hingewiesen, dass Hinweise auf vermehrte Kampfhandlungen vorliegen, und dass ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Laufgraben) existiert. Es wird deshalb eine Überprüfung des konkreten Verdachtes sowie der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel empfohlen. Eine Beauftragung dieser Überprüfung erfolgt durch den Antrag auf Kampfmitteluntersuchung. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc., wird zusätzlich eine Sicherheitsdetektion empfohlen. T56 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, 12.05.2015 und 08.06.2015 Es wird mitgeteilt, dass aus Flugsicherheitsbelangen keine Bedenken und Einwände bestehen, da davon ausgegangen wird, dass Bauvorhaben eine Bauhöhe von 10m über Grund nicht überschreiten. Sollte diese Höhe überschritten werden wird gebeten, in jedem Einzelfall die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten. Es wird darauf hingewiesen, dass Ersatzansprüche gegen die Bundeswehr wegen möglicher Emissionen des Flugplatzes Nörvenich nicht anerkannt werden. III: Beschlussvorschlag: a) Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass von Bürgerinnen und Bürgern während der Offenlage keine Anregungen und Bedenken zur 12. Änderung des Bebauungsplanes K1 – Ortsteil Rath – sowie zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich eingegangen sind. b) Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass von den nachfolgenden Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Offenlage keine Stellungnahmen bei der Gemeinde Nörvenich eingegangen sind bzw. keine Anregungen, Bedenken und Hinweise zur 12. Änderung des Bebauungsplanes K1 –Ortsteil Rath – sowie zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich vorgetragen wurden. 1. 3. 7. 9. 14. 20. 23. 29. 31. 45. 52. 55. Bezirksregierung Köln Dez. 33 mit Schreiben vom 05.05.2015 Bezirksregierung Köln Dez. 54 mit Schreiben vom 12.05.2015 LVR – Dezernat Finanz- und Immobilienmanagement mit Schreiben vom 29.04.2015 Vodafone D2 GmbH mit Schreiben vom 27.05.2015 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 10.06.2015 Industrie- und Handelskammer Aachen mit Schreiben vom 27.05.2015 Erftverband mit Schreiben vom 28.04.2015 Gemeinde Merzenich mit Schreiben vom 28.04.2015 Deutsche Bahn AG mit Schreiben vom 04.05.2015 Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH mit Schreiben vom 27.05.2015 Wasserverband Eifel-Rur mit Schreiben vom 29.04.2015 PLEdoc GmbH mit Schreiben vom 07.05.2015, 11.05.2015 BUND Kreisgruppe Düren mit Schreiben vom 03.05.2015 NABU Kreisverband Düren mit Schreiben vom 27.05.2015 Der Rat entscheidet nach erfolgter Abwägung zu den nachstehend eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und beschließt Folgendes: T2 Kreisverwaltung Düren, 01.06.2015 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Den Anregungen zum Wirtschaftsweg wird gefolgt, es wird hierzu ein Städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Die Klarstellung zum Pflanzgebot im Uferrandstreifen wird als Anregung in den Bebauungsplan aufgenommen. Die Hinweise zu den Bäumen und zum Artenschutz im Planungsgebiet werden zur Kenntnis genommen. Da es sich bei der Halle um eine bestehende Halle handelt, sind die Brandschutzbestimmungen hierzu geprüft und alle erforderlichen Anlagen vorhanden. Die Zufahrt zur Halle soll über den vorhandenen Feldweg führen, der entsprechend ertüchtigt werden muss, so dass er auch für Feuerwehrfahrzeuge geeignet ist. Da dieses durch den Vorhabenträger zu leisten ist, wird hierfür ein städtebaulicher Vertrag zwischen Vorhabenträger und Gemeinde abgeschlossen. Eine entsprechende Widmung und Beschilderung ist vorgesehen. Diese ist jedoch nicht im Bebauungsplan festsetzbar. Da bereits bei der bestehenden Halle das Niederschlagswasser vor Ort versickert, soll hieran auch nichts geändert werden. Der Uferrandstreifen ist durch ein 5m breites Pflanzgebot vor Bebauung geschützt. Innerhalb von zu bepflanzenden Flächen sind bauliche Nebengebäude, Lagerflächen, Parkflächen für PKW, Straßen und Wege, landwirtschaftliche Intensivnutzung, Mauern und Zäune ausgeschlossen. Um dieses unmissverständlich festzusetzen wird die textliche Festsetzung Ziffer 1.3.1 entsprechend ergänzt. Dieses ist nur eine Klarstellung zum bereits festgesetzten Pflanzgebot. Der Erhalt der übrigen Bäume ist durch die Planungsfestsetzung „Erhaltungsgebot“ eindeutig festgesetzt. Die Artenschutzprüfung Stufe 1 wurde im erforderlichen Umfang durchgeführt und im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag dokumentiert. Da es sich bei der Halle im Plangebiet um ein bestehendes und heute genutztes Gebäude handelt, das Bestandsschutz genießt, können nur Um- oder Neubauten artenschutzrechtliche Belange nach sich ziehen. Hierfür ist es dann erforderlich zeitnah zum geplanten Bau artenschutzrechtliche Untersuchungen durchzuführen. Diese beziehen sich dann automatisch auf andere Planungs- und Genehmigungsebenen. T12 Bezirksregierung Arnsberg – Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, 21.03.2015 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Sie sind bereits als Hinweis Nr. 2.10 im Bebauungsplan enthalten. Die Firma RWE Power AG wurde im Verfahren beteiligt. T17 RWE Deutschland AG, Regionalzentrum Westliches Rheinland, 05.05.2015 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. T19 RWE Power AG, Abteilung Bergschäden, 26.05.2015 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, im Flächennutzungsplan auf die Darstellung der Baugrundverhältnisse zu verzichten. Weiter beschließt er, dass im Bebauungsplan die Anregungen dahingehend aufgegriffen werden, dass ein Hinweis zu den Bodenverhältnissen und zu den Bauvorschriften der DIN in den Textteil des Bebauungsplanes übernommen wird. T40 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, 11.05.2015 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. T53 Bezirksregierung Düsseldorf – Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD), 04.05.2015 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise auf das Verhalten bei Kampfmittelfunden und bei erforderlichen Erdarbeiten in den Textteil des Bebauungsplanes aufzunehmen. Der Bebauungsplan setzt keine neue Bebauung fest, sondern fixiert nur die bereits bestehende Bebauung mit neuen Nutzungsmöglichkeiten. Deshalb sind Neubaumaßnahmen mit erheblichen Eingriffen in den Boden derzeit nicht vorgesehen. Um den Belangen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes gerecht zu werden, wird im Bebauungsplan bereits auf das Verhalten bei Kampfmittelfunden und bei erforderlichen Erdarbeiten hingewiesen. T56 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, 08.06.2015 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Da ein Neubebauung nicht vorgesehen ist, werden die Hinweise für zukünftige Entwicklungen zur Kenntnis genommen. Auf den Fluglärm wird im Bebauungsplan hingewiesen. c) Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, gemäß § 10 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nörvenich K 1, 12. Änderung – Ortsteil Rath – sowie die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich, bestehend aus Planzeichnung und Text sowie die Begründung hierzu. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nörvenich K 1, 12. Änderung – Ortsteil Rath – sowie der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes, ergibt sich aus Kartenausschnitten, die Gegenstand des Beschlusses sind.