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Beschlussvorlage (Antrag auf Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes G 2 Geich-Obergeich im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
83 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
21.06.17, 08:33
Aktualisiert
21.06.17, 08:33
Beschlussvorlage (Antrag auf Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes G 2 Geich-Obergeich im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB) Beschlussvorlage (Antrag auf Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes G 2 Geich-Obergeich im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB)

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 14.06.2017 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: 610-22 Vorlagennummer: VL-146/2017 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Antrag auf Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes G 2 Geich-Obergeich im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB Sachdarstellung: In der Gemarkung Geich-Obergeich existiert der rechtsverbindliche Bebauungsplan G 2 Geich-Obergeich. Bisher wurde der Bereich zwischen den Ortschaften Geich und Obergeich baulich nicht umgesetzt. Mittlerweile hat sich ein Investor gefunden, der nun einen Teilbereich des Plangebietes (Flurstücke 305 tlw., 345 und 363 tlw.) erschließen möchte. Durch das Plangebiet führte ehemals eine 110kV-Hochspannungsfreileitung, welche mittlerweile zwar zurückgebaut wurde, planungsrechtlich jedoch noch im Bebauungsplan G 2 gekennzeichnet ist. Der Investor beantragt nun den Wegfall der Festsetzung der 110kV-Hochspannungsfreileitung. Die sich hierdurch ergebenen Freiräume werden in der Sitzung vom Investor vorgestellt. Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung bzw. der Nachverdichtung von Flächen und unterschreitet die in § 13a (1) Nr. 1 BauGB festgeschriebene zulässige Grundfläche des Plangebietes. Ebenfalls ist die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sowie eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter nicht ersichtlich. Gemäß § 13 (4) BauGB gilt dies entsprechend für die Änderung und Ergänzung eines Bebauungsplanes. Folglich kann das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ durchgeführt werden. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB. Gemäß § 13 (2) BauGB kann im vereinfachten Verfahren von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abgesehen (…) und wahlweise die Auslegung nach § 3 (2) BauGB durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger Drucksache VL-146/2017 Seite - 2 - öffentlicher Belange werden gleichzeitig über die Offenlage gemäß § 4 (2) BauGB informiert. Aus diesem Grund ist die Verwaltung zu beauftragen, die Offenlage für die 1. Änderung des Bebauungsplanes G 2 Geich-Obergeich durchzuführen. Das städtebauliche Konzept sowie der Antrag mit Anlage sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Der Antragsteller trägt die Kosten des Bauleitplanverfahrens. Hierzu wird noch ein entsprechender städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Die Erschließungskosten werden ebenfalls vom Investor übernommen. Der Erschließungsvertrag wird dem Rat in seiner nächsten Sitzung vorgelegt. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, 1. die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes G 2 Geich-Obergeich gemäß § 2 (1) BauGB i. V. m. § 13a BauGB sowie, 2. die Offenlegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes G 2 Geich-Obergeich gemäß § 3 (2) BauGB i. V. m. § 13a BauGB. Der Bürgermeister (Göbbels)