Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
83 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
21.06.17, 08:33
Aktualisiert
21.06.17, 08:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 14.06.2017
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
610-22
Vorlagennummer: VL-146/2017
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Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Antrag auf Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes G 2 Geich-Obergeich
im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
Sachdarstellung:
In der Gemarkung Geich-Obergeich existiert der rechtsverbindliche Bebauungsplan G 2
Geich-Obergeich.
Bisher wurde der Bereich zwischen den Ortschaften Geich und Obergeich baulich nicht
umgesetzt. Mittlerweile hat sich ein Investor gefunden, der nun einen Teilbereich des
Plangebietes (Flurstücke 305 tlw., 345 und 363 tlw.) erschließen möchte.
Durch das Plangebiet führte ehemals eine 110kV-Hochspannungsfreileitung, welche
mittlerweile zwar zurückgebaut wurde, planungsrechtlich jedoch noch im Bebauungsplan
G 2 gekennzeichnet ist. Der Investor beantragt nun den Wegfall der Festsetzung der
110kV-Hochspannungsfreileitung. Die sich hierdurch ergebenen Freiräume werden in der
Sitzung vom Investor vorgestellt.
Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung bzw. der Nachverdichtung von
Flächen und unterschreitet die in § 13a (1) Nr. 1 BauGB festgeschriebene zulässige
Grundfläche des Plangebietes. Ebenfalls ist die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sowie eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7 Buchstabe b
genannten Schutzgüter nicht ersichtlich.
Gemäß § 13 (4) BauGB gilt dies entsprechend für die Änderung und Ergänzung eines
Bebauungsplanes. Folglich kann das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren
gemäß § 13a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ durchgeführt werden.
Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß
§ 13 BauGB.
Gemäß § 13 (2) BauGB kann im vereinfachten Verfahren von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abgesehen (…) und wahlweise die
Auslegung nach § 3 (2) BauGB durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger
Drucksache VL-146/2017
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öffentlicher Belange werden gleichzeitig über die Offenlage gemäß § 4 (2) BauGB
informiert.
Aus diesem Grund ist die Verwaltung zu beauftragen, die Offenlage für die 1. Änderung
des Bebauungsplanes G 2 Geich-Obergeich durchzuführen.
Das städtebauliche Konzept sowie der Antrag mit Anlage sind dieser Vorlage als Anlage
beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Antragsteller trägt die Kosten des Bauleitplanverfahrens. Hierzu wird noch ein
entsprechender städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.
Die Erschließungskosten werden ebenfalls vom Investor übernommen. Der Erschließungsvertrag wird dem Rat in seiner nächsten Sitzung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt,
1. die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes G 2 Geich-Obergeich gemäß
§ 2 (1) BauGB i. V. m. § 13a BauGB sowie,
2. die Offenlegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes G 2 Geich-Obergeich gemäß
§ 3 (2) BauGB i. V. m. § 13a BauGB.
Der Bürgermeister
(Göbbels)