Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
743 kB
Datum
08.09.2016
Erstellt
15.08.16, 11:58
Aktualisiert
15.08.16, 11:58
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Inhalt der Datei
GEMEINDE NÖRVENICH
Bebauungsplan
Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
Teil II
UMWELTBERICHT
ALS ERGEBNIS DER UMWELTPRÜFUNG
Aufgestellt: 29. April 2016
Garten- und Landschaftsarchitekturbüro Reepel
Schweringstraße 1
52349 Düren
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
INHALTSVERZEICHNIS
1.
EINLEITUNG
3
1.1.
1.2.
1.3.
1.4.
1.5.
Inhalt der Umweltprüfung
Ziel und Inhalt des Bebauungsplanes
Flächenbedarf, Standort und geplante Festsetzungen
Berücksichtigung des Umweltschutzes in Fachgesetzen
Übergeordnete Pläne
3
4
4
5
7
2.
BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN
10
2.1.
2.1.1.
2.1.2.
2.1.3.
2.1.4.
2.1.5.
2.1.6.
2.1.7.
2.1.8.
2.1.9.
2.1.10.
2.2.
Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes
bei Durchführung der Planung
SCHUTZGUT MENSCH
SCHUTZGUT PFLANZEN UND TIERE, BIOLOGISCHE VIELFALT
SCHUTZGUT BODEN
SCHUTZGUT WASSER
SCHUTZGUT KLIMA/ LUFT
SCHUTZGUT LANDSCHAFT
NATURA 2000-GEBIETE
SCHUTZGUT KULTUR- UND SACHGÜTER
WECHSELWIRKUNGEN
WEITERE BELANGE DES UMWELTSCHUTZES
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
10
10
12
16
17
17
18
19
21
21
21
22
3.
VERMEIDUNG UND AUSGLEICH
22
3.1.
3.2.
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
22
22
4.
ZUSÄTZLICHE ANGABEN
23
4.1.
4.2.
4.3.
Technische Verfahren
Hinweise auf Schwierigkeiten
Monitoring
23
23
23
5.
ZUSAMMENFASSUNG
24
6.
ANHÄNGE
25
6.1.
6.2.
Quellen
Gesetzliche Grundlagen
25
26
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
2
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
1.
EINLEITUNG
Nörvenich verfügt, nach Schließung des Supermarktes an der Barrensteinstraße, nicht mehr
über einen Nahversorgungsmarkt an zentraler Stelle. Alle derzeit vorhandenen Supermärkte
wurden mit der Einrichtung des Gewerbegebietes außerhalb, auf dem Kreuzberg
untergebracht. Um künftig einen, auch fußläufig oder per Fahrrad zu erreichenden zentralen
Markt anbieten zu können soll im Plangebiet nahe dem Rathaus ein Discounter mit Bäckerei
und Café errichtet werden.
Für das Plangebiet existiert der rechtskräftiger Bebauungsplan Nörvenich Nr. G4, der ein
Sondergebiet Zweckbestimmung Schule und eine Parkplatzfläche vorsieht. Zur Umsetzung
der Planung ist daher eine Änderung des Bebauungsplanes und parallel dazu des
Flächennutzungsplanes notwendig. Die Änderung sollte zunächst, im Hinblick auf seine
„Innenbereichslage“ nach dem vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt
werden. Da jedoch mögliche Konflikte mit Schutzgütern bestehen, wird das normale
Planverfahren durchgeführt.
Der vorliegende Umweltbericht (UB) gem. § 2a Nr. 2 BauGB i.V.m. Anlage 1 BauGB
beschreibt als gesonderter Teil der Begründung die Ergebnisse der Umweltprüfung.
1.1.
Inhalt der Umweltprüfung
-
Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes einschließlich
der Beschreibung der Festsetzung des Plans mit Angaben über Standort, Art und Umfang
sowie Bedarf an Grund und Boden des Vorhabens
-
Darstellung der, in Gesetzen und Plänen festgesetzten Ziele des Umweltschutzes, die für
den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange
bei der Aufstellung berücksichtigt wurden
-
Darstellung grundlegender und übergeordneter Planwerke
-
Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei
Durchführung und Nichtdurchführung der Planung
-
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen
Auswirkungen.
-
In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der
räumliche Geltungsbereich des Plans zu berücksichtigen sind.
-
Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der
Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der
Angaben aufgetreten sind, z.B. technische Lücken oder fehlende Kenntnisse
-
Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen
Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring)
-
Zusammenfassung der gemachten Angaben
Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung liegt ein besonderes Augenmerk auf der
Ausgestaltung der Maßnahmen des Lärmschutzes zum Erreichen gesunder Wohnverhältnisse,
der Umsetzung einer landschaftsbildverträglichen Einbindung der Bebauung sowie der
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
3
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
Vermeidung eines artenschutzrechtlichen Konfliktes. Außerdem wird die FFH-Verträglichkeit
der Planänderung geprüft.
Weitere bedeutende Aspekte sind ggf. Maßnahmen
zur Vermeidung von Beschädigungen archäologisch interessanter Objekte,
zur Minimierung von Bodenzerstörungen schutzwürdiger Böden auf das unbedingt
erforderliche Maß sowie
zur Vermeidung von Störungen der Grundwasserneubildung.
Der Schwerpunkt liegt hier auf der Beurteilung der Wirksamkeit der vorgesehenen
Maßnahmen und des Umfangs verbleibender Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung
festgesetzter Maßnahmen.
1.2.
Ziel und Inhalt des Bebauungsplanes
Ziel und Inhalt des Bebauungsplanes sind:
o Errichtung eines Nahversorger-Lebensmittelmarktes in einem faktisch zentralen
Versorgungsbereich von Nörvenich;
o Herstellung einer entsprechenden Erschließung
1.3.
Flächenbedarf, Standort und geplante Festsetzungen
Das insgesamt ca. 6.370 m² große Plangebiet umfasst die Flurstücke 33 und 11 (tw), Flur 34
in der Gemarkung Nörvenich. Ca. 5.600 m² fallen auf die Baufläche (Flurst. 33), etwa
775 m² auf den Kastanienweg, der das Eckgrundstück von der Bahnhofstraße aus erschließt.
Dieser führt nicht nur zum Plangebiet, ( Gelände der Unteren Mühle) sondern dient
auch als Nebenerschließung für das östlich davon liegenden Schulzentrums und die
Sporthalle im Norden.
Die Fläche befindet sich in einem Standortbereich mit höchster Funktionsdichte. Hinter
dem genannten Schulzentrum liegt z.B. östlich das Schloss Nörvenich, im Norden hinter der
Turnhalle folgt die Neffelbachaue mit diversen Sportanlagen und dann der Nörvenicher Wald,
im Westen liegen weitere, stark durchgrünte Grundstücke und südlich verläuft die
Bahnhofststraße mit dem dahinter liegenden Rathaus, der Neffeltal-Halle, einem
Seniorenheim und weiterer Wohnbebauung Nörvenichs.
Festgesetzt werden soll ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Einzelhandel zur
Errichtung eines zentralen Nahversorgermarktes mit Getränkemarkt, Bäckerei und Café
sowie entsprechendem Parkplatzangebot (ca. 60 Stellplätze). Die Grundflächenzahl ist mit
0,8 angegeben, diese darf für Nebenanlagen bis auf 0,85 überschritten werden. Die
dargestellten Bau- und Parkplatzflächen liegen mit einer Gesamtfläche von ca. 4.736 m²
innerhalb dieser GRZ.
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen festgelegt. Auch die
erforderlichen Werbeanlagen dürfen nur innerhalb der mit W gekennzeichneten Baugrenzen
errichtet werden.
Auf öffentlicher Fläche, im hinteren Bereich des Kastanienweges werden zusätzlich 9
Stellplätze hergestellt.
Innerhalb der verbleibenden Grünflächen ist eine Regenrückhaltung vorgesehen.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
4
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
Im Bebauungsplan sind außerdem aktive Schallschutzmaßnahmen in Form einer
Lärmschutzwand zum Wohnhaus Nr. 24 festgesetzt.
Auch die Erschließung des Discounters erfolgt über den ca. 4 m breiten Kastanienweg. Dieser
mündet nach kurzer Strecke auf die Bahnhofsstraße, welche zum Marktplatz und westlich auf
die B 477 führt. Die Einmündung auf die Bahnhofsstraße wird dabei trichterförmig ausgebaut
und zusätzliche Querungshilfen eingerichtet. Entlang der Bahnhofstraße und im
Einmündungsbereich des Kastanienweges sind keine Ein- und Ausfahrten zulässig.
Für die Baumaßnahme werden ca. 3.350 m² parkartiger Garten, ein 960 m² großer
Ziergarten, eine teilweise unbefestigte Hoffläche sowie diverse Einzelbäume in Anspruch
genommen. Die alten Backsteingebäude der alten Mühle, inklusive eines noch bewohnten
Hauses werden abgerissen. Relevant für die Eingriffsregelung sind jedoch die Festsetzungen
des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nörvenich G 4
1.4.
Berücksichtigung des Umweltschutzes in Fachgesetzen
Bezogen auf die Schutzgüter gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind folgende Gesetze
für die Bebauungsplanung relevant:
Schutzgut
Gesetz
Mensch
Baugesetzbuch
Zielaussage
„Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu
berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere
... umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine
Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7c
BauGB).“
Bundesimmissionsschutzgesetz „Zweck dieses Gesetzes ist es Menschen ... vor schädlichen
inkl. der Verordnungen und Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher
Umweltwirkungen vorzubeugen.“
Erlasse
Tiere
Pflanzen
TA Lärm
Die TA Lärm dient dem Schutz der Allgemeinheit und der
Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche.
DIN 18005
Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die
Bevölkerung ist ein ausreichender Schallschutz notwendig, dessen
Verringerung insbesondere am Entstehungsort, aber auch durch
städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und –
minderung bewirkt werden soll.
„Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu
berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere
... die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen ... (§1 Abs. 6 Nr. 7a
BauGB).“
und Baugesetzbuch
Bundesnaturschutzgesetz
(Landschaftsgesetz NRW)
„Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und
als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die
künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich
so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich,
wiederherzustellen, dass
die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit
der Naturgüter,
die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten
und Lebensräume sowie
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
5
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert
von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind.“ (§1)
„Der Eingriff darf nicht zugelassen oder durchgeführt werden,
wenn die Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden oder nicht in
angemessener Frist auszugleichen oder in sonstiger Weise zu
kompensieren sind und die Belange des Naturschutzes und der
Landschaftspflege bei der Abwägung aller Anforderungen an Natur
und Landschaft anderen Belangen im Range vorgehen.(§ 15)
Es ist verboten,
1. Wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten
nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre
Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen
oder zu zerstören,
2. Wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der
europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-,
Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu
stören; …,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der
besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu
beschädigen oder zu zerstören,
4. Wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder
ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder
ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören (§ 44 (1))
Boden
Baugesetzbuch
Bundesbodenschutzgesetz
Wasser
Baugesetzbuch
Wasserhaushaltsgesetz
Die nach Landesrecht für Naturschutz und Landschaftspflege
zuständigen Behörden…können von den Verboten des § 44 im
Einzelfall weitere Ausnahmen zulassen….Eine Ausnahme darf nur
zugelassen werden wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben
sind und sich der Erhaltungszustand der Population einer Art nicht
verschlechtert…. (§ 45 (7) BauGB)
„Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu
berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere
... die Auswirkungen auf ... Boden ... (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“
„Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen
werden. Dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen
Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die
Möglichkeiten der Entwicklung der Stadt insbesondere durch
Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und
andere Maßnahmen zur Innenverdichtung zu nutzen sowie
Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.“ (§
1a (2) BauGB)
Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des
Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind
schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und
Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen
zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den
Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen
Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner
Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie
möglich vermieden werden.
„Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu
berücksichtigen, die Belange de Umweltschutzes, insbesondere ...
die Auswirkungen auf ... Wasser ... (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“
„Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts und als
Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie sind so zu
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im
Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen, vermeidbare
Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen und der direkt
von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im
Hinblick auf deren Wasserhaushalt unterbleiben und damit
insgesamt eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet wird. Dabei
sind insbesondere mögliche Verlagerungen von nachteiligen
Auswirkungen von einem Schutzgut auf ein anders zu
berücksichtigen; ein hohes Schutzniveau für die Umwelt
insgesamt, unter Berücksichtigung der Erfordernisse des
Klimaschutzes, ist zu gewährleisten.“ (§ 1a WHG)
Landeswassergesetz
Luft
Baugesetzbuch
Bundesimmissionsschutzgesetz
„Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen ... vor schädlichen
Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher
Umwelteinwirkungen vorzubeugen.“
TA Luft
Die TA Luft dient dem Schutz der Allgemeinheit und der
Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Luftverunreinigungen sowie der Vorsorge gegen schädliche
Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen.
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu
berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere
... die Auswirkungen auf ... Klima ... (§ 1 Abs. 5 Nr. 7a BauGB).“
§ 1 (s. o.).
Klima
Baugesetzbuch
Landschaft
und
biologische
Vielfalt
Bundesnaturschutzgesetz
(Landschaftsgesetz NW)
1.5.
„Ziel der Wasserwirtschaft ist es, die Gewässer vor vermeidbaren
Beeinträchtigungen zu schützen und eine mit Rücksicht auf den
Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers zu
erreichen. Die Gewässer sind so zu bewirtschaften, dass sie dem
Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem
Nutzen Einzelner dienen. Dies erfordert die Ordnung des
Wasserhaushalts als Bestandteil von Natur und Landschaft und als
Grundlage für die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung
und andere Gewässernutzungen.“ (§ 2 LWG)
„Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu
berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere
... die Auswirkungen auf ... Luft ... (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“
Übergeordnete Pläne
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, TA Aachen, 2003, stellt auf der Grundlage
der landesplanerischen Ziele Nörvenich als Grundzentrum dar. Ziel ist die Versorgung sowie
die Entwicklung und Stärkung des Ortes planungsrechtlich zu fördern. Das Plangebiet liegt
dabei im „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (ASB). Dies ist Voraussetzung für die beabsichtigte
kommunale Bauleitplanung.
Im sachlichen Teilplan „Großflächiger Einzelhandel“ zum LEP NRW werden die im
Raumordnungsgesetz festgelegten Grundsätze der Raumordnung im Hinblick auf den
großflächigen Einzelhandel wie folgt konkretisiert:
Ziel 1:
Ziel 2:
Ziel 3:
Standorte nur in Allgemeinen Siedlungsbereichen
Zentrenrelevante Kernsortimente: Standorte nur in zentralen Versorgungsbereichen
Keine wesentlichen Beeinträchtigungen zentraler Versorgungsbereiche
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
Die Planung steht diesen Zielen des ROG nicht entgegen. Die Zustimmung der
Bezirksregierung Köln gemäß § 34 LPlG wurde in Aussicht gestellt.
Abb. 1 Regionalplan Köln, TA Aachen
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Nörvenich ist das nördliche Plangebiet
als Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Schulzentrum, das südliche Plangebiet als
Wohnbaufläche dargestellt.
Für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Änderung des Flächennutzungsplanes
erforderlich. Vorgesehen ist es, dies im Parallelverfahren durchzuführen.
Abb. 2 Flächennutzungsplan Gemeinde Nörvenich, Teilausschnitt Nörvenich
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
Die Fläche liegt innerhalb des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nörvenich Nr. G 4. Für die
Plangebietsfläche ist das Sondergebiet lll Zweckbestimmung „Schule“ mit GRZ 0,4 und GFZ
1,0 sowie ein Parkplatz festgesetzt.
Abb. 3: Bebauungsplan G 4, Teilausschnitt
Die Fläche befindet sich im Innenbereich
von Nörvenich und wird von keinem
Landschaftsplan erfasst, das Plangebiet
unterliegt auch keiner Schutzkategorie.
Allerdings liegt im Quartier, in dem sich
die Eingriffsfläche befindet, in etwa 30 m
Entfernung ein 3.957 m² großer
Geschützter
Landschaftsbestandteil
„Verwilderter Obstgarten im NW von
Nörvenich“. Dieser ist im Biotopkataster
als BK-5105-047 registriert.
Jenseits der Landesstraße beginnt das
Natura
2000-Gebiet
(FFH-Gebiet)
DE 5105-302 „Nörvenicher Wald“, ein
zusammenhängendes,
strukturreiches
Waldgebiet (teilweise naturnah) im
Umfeld des Militärflugplatzes Nörvenich.
Abb.4: Eingriffsfläche, GLB und FFH-Gebiet
Lebensräume von gemeinschaftlichem
Interesse nach FFH-Richtlinie sind der
Stileichen-Hainbuchenwald (9160), Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFHRichtlinie ist die Bechsteinfledermaus. Das Gebiet zeichnet sich durch ein
Wochenstubenvorkommen der Bechsteinfledermaus aus.
Sonstige
Schutzgebiete
oder
Restriktionsflächen
(wie
Wasserschutzgebiete,
Überschwemmungsgebiete, etc.) sind innerhalb des Geltungsbereiches und seines näheren
Umfeldes nicht vorhanden.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
Die Abfrage zur Zuordnung zu Erdbebenzonen der DIN 4149 (Fassung 2005) ergab für
Nörvenich, bezogen auf die Koordinaten der Ortsmitte, die Erdbebenzone 3 sowie die
Untergrundklasse S (=Gebiete tiefer Beckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfüllung).
2.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
2.1.
Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung
2.1.1.
Schutzgut Mensch
Das Plangebiet wird geprägt durch das Backsteingebäude-Ensemble, das die „Untere Mühle“
darstellt und einer üppigen grünen Umgebung in Form von parkartigen Gärten und einer
Hoffläche mit z.T. altem Baumbestand. Im Südosten führt der Kastanienweg, im Nordosten
ein Fuß- und Radweg entlang. Von diesen Seiten aus, ist das idyllische Grundstück auch für die
Allgemeinheit erlebbar. An den verbleibenden Seiten grenzt das Plangebiet an private
Grundstücke, die davon ebenfalls profitieren. Das Grundstück liegt sowohl zentral als auch am
Rande von Nörvenich, direkt an der Neffelbachaue. Über den Kastanienweg kann diese
direkt, entlang des Plangebietes erschlossen werden.
Neben einer „grünen Umgebung“ weist die Fläche auch viel örtliche Infrastruktur in ihrer
unmittelbaren Umgebung auf. Dies sind das Schulzentrum im Südosten, sowie diverse
Sportstätten in der Neffelbachaue, das Rathaus und die Neffeltalhalle jenseits der
Bahnhofstraße, sowie in nur 250 m und somit fußläufiger Entfernung, das Seniorenwohnheim
„Maria Hilf“.
In diesem Bereich und auch weiter südöstlich am Marktplatz findet sich kein Nahversorger für
die ca. 3500 Bewohner des Kerngebietes von Nörvenich.
Auswirkungen
Mit der Realisierung des Einkaufsmarktes gehen ein unbebautes und in den letzten Jahren
ungestörtes Grundstück mit mittlerem bis alten Baumbestand verloren und somit auch die
positiven Auswirkungen, die grüne Gehölzstrukturen auf den menschlichen Organismus
haben. Über das Plangebiet hinaus gibt es jedoch weitere strukturreiche Gärten, Baumreihen,
Einzelbäume, sowie den Zugang direkt zur Neffelbachaue und von hier aus zum Nörvenicher
Wald, die beide intensiv zur Naherholung genutzt werden.
Die negativen Auswirkungen auf das kleinräumige Landschaftsbild sind groß, die begleitenden
Wege sind an dieser Stelle nicht länger „Grüne Achsen“ in die offene Landschaft. Das erhöhte
Verkehrsaufkommen auf dem Kastanienweg dürfte dies, zumindest bis zur Zufahrt des
Marktes verstärken. Die Fernwirkung in Bezug auf das Landschaftsbild dürfte jedoch klein sein.
In der Aue soll deshalb auch der Ausgleich des, durch den Eingriff entstehenden ökologischen
Defizits kompensiert werden, was die negativen Auswirkungen mindert, auch im Sinne des
Artenschutzes (Fledermäuse, Vögel).
Durch den Betrieb des Marktes (Anlieferung und Kunden) entstehen zusätzlich Emissionen,
deren Relevanz für gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse in einer schalltechnischen
Untersuchung der Fa. Goritzka, Leipzig ermittelt wurden.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
10
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
Im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung wurde die, dieser gewerblichen Anlage
zuzuordnende Schallimmissionsbelastung (Beurteilungspegel) an den relevanten Immissionsorten, der nächstgelegenen schutzbedürftigen Bebauung rechnerisch ermittelt.
Für das Berechnungsmodell sind die Emittenten des Discounters mit angeschlossener
Bäckerei/Cafe sowie für das Ausbreitungmodell umgebendes Gelände und die Bebauung von
Belang. Es wurde eine Betriebszeit von 6.00 bis 22.00 Uhr angenommen, außerdem eine
Öffnungszeit des Cafes, auch am Sonntag von 7.00 bis 18.00 Uhr. Letzteres wurde aufgrund
geringer Relevanz jedoch letztlich nicht berücksichtigt.
Emittenten sind:
Warenanlieferung,
Kundenstellplätze,
Einkaufswagen-Sammelbox
Kühl- und Lufttechnik.
Berücksichtigte, kurzzeitig auftretende Emissionen sind:
das Nutzen der LKW-Druckluftbremse (E1)
das Zuschlagen der Kofferraumtür (E2)
Die Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen (Kastanienweg)
wurden entsprechend der TA Lärm in die Beurteilung der Geräuschsituation einbezogen.
Die umgebende Bebauung (Wohnbebauung und Schulzentrum) werden vom Gutachter
anhand der vorliegenden Aussagen einem Allgemeinen Wohngebiet zugeordnet. Die
Begutachtung erfolgte nach TA Lärm, die als Berurteilungswerte „Außen“ für die
Beurteilungszeiträume „Tag“ und „Nacht“ folgende Immissionsrichtwerte angibt:
55 dB(A) tags
40 dB(A) nachts
Nach TA Lärm ist außerdem abzusichern, dass kurzzeitige Überschreitungen des
Immissionsrichtwertes tags nicht um mehr als 30 dB(A) und nachts nicht um mehr als 20 dB(A)
betragen.
Mit diesen Vorgaben ermittelten Vorabberechnungen Konflikte für die Nachbarschaft, deshalb
wurde a priori eine Lärmschutzwand entlang des Parkplatzes angenommen.
Das Ergebnis ist, dass auf Grundlage der o.g. Ansätze, die Immissionsrichtwerte nach TA
Lärm, an den Immissionsorten in den Beurteilungszeiträumen tags und nachts unterschritten
werden.
Folgende Hinweise bzw. Anforderung sind dabei zu beachten:
Öffnungszeiten von 7.00 bis 21.00 Uhr
Fahrbereiche des Parkplatzes mit Asphaltoberfläche oder schalltechnisch
gleichwertigem Belag
Die Warenanlieferung (Verladezone) ist dreiseitig mit Dach einzuhauen und mit
einem Rolltor vorzusehen.
Errichtung einer Lärmschutzwand gem. Abb. 5 (Ausführung gem. ZTV-Lsw 88)
Abgestrahltes Schallspektrum der lufttechnischen Aggregate entspr. Stand der
Technik einzeltonfrei. Die formulierten Schalleistungspegel der Lüftungsanlagen
sind einzuhalten.
LKW-Motoren während der Verladearbeiten abstellen.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
11
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
Abb.5: Schallgutachten: Ausschnitt „Emittenten und Immissionsorte“
Neben diesen Auswirkungen erhält der Ortsteil Nörvenich an zentraler Stelle mit ca. 3.500
Anwohnern sowie umfangreicher Infrastruktur im fußläufigen Nahbereich einen
Nahversorgungsmarkt. Positive Effekte sind weniger Autofahrten, Selbstversorgungsmöglichkeit auch für nicht mobile Anwohner (Seniorenheim), ortsinterne Treffmöglichkeiten.
Die im Bebauungsplan dargestellten Festsetzungen erfüllen unter Einhaltung der o.g.
Maßnahmen die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse.
2.1.2.
Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt
PFLANZEN
Das Grundstück beherbergt eine ehemalige Getreidemahlmühle und Wohngebäude, die sich
U-förmig um einen gepflasterten Hof zum Kastanienweg hin öffnen. Mehr als die Hälfte des
Plangrundstückes wird von einem parkartigen Garten (ca. 3.350 m²) eingenommen. Der
südliche Teil des Gebäudes ist auch heute noch bewohnt. Hieran schließt sich ein knapp
1.000 m² großer Ziergarten an. Auf dem gesamten Gelände, vor allem aber im parkartigen
Garten sind lebensraumtypische und untypische Bäume unterschiedlicher Größe zu finden.
Nennenswert sind 3 Walnussbäume, eine Marone und eine mehrstämmige Linde.
Dazwischen finden sich mehrere Koniferen und viele niederstämmige Obstbäume. Auch
außen, entlang der Grenze des Plangebietes stehen mehrere Einzelbäume, die jedoch
erhalten bleiben.
Der floristische Wert des Plangebietes ist mittel- bis hochwertig. Als mittelwertig müssen der
Hof und der noch intensiv genutzte, jedoch baumreiche Gartenteil (Ziergarten) bezeichnet
werden. Der restliche Garten ist mit teilweise altem Baumbestand (2 Walnüsse, 1 Linde,
1 Marone) und einer wildkrautreichen, gemähten Wiesenfläche als hochwertig einzustufen.
Eine Einschränkung seiner Wertigkeit erfährt der Garten durch einen hohen Anteil an Nadelund Ziergehölzen sowie kurzstämmigen Obstbäumen.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
12
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
TIERE
Das faunistische Artenpotential wird vor allem von Arten des Siedlungsraumes im Übergang
zum Offenland gebildet. Auf der Fläche befinden sich fugenreiche leerstehende
Backsteingebäude, ein nur extensiv gepflegter, parkartiger Garten mit zahlreichen Gehölzen,
sowie ein bewohntes Gebäude mit einem gepflegten Ziergarten. Die Umgebung ist von
Wohnbebauung, einem Schulzentrum aber auch von weiteren gehölzbestandenen Brachflächen, einem Park und großzügigen Gärten geprägt. Im Norden verläuft der
gehölzbestandene Neffelbach, der in diesem Bereich in eine teils intensiv genutzte Wiesen/Rasenlandschaft eingebettet ist aber in seinem Verlauf auch relativ naturnahe Abschnitte
aufweist. Daran anschließend folgt der Nörvenicher Wald, welcher nahe Nörvenich durch die
Landesstraße 495 durchschnitten wird. Im Bereich zwischen Burgstraße und Medardusstraße
existieren noch viele naturnahe Strukturen, die voraussichtlich über die Neffelbachaue mit
dem Nörvenicher Wald in Biotopverbindung stehen.
Eine Störung dieser Lebensräume erfolgt durch das nahe gelegene Schulzentrum, die in der
Neffelbachaue gelegenen Sportanlagen (Sporthalle, Tennisplätze) sowie die Naherholungsnutzung.
Das Gebiet hat das Potential sowohl Nahrungs- als auch Reproduktionshabitat zu sein.
Unter Angabe der Lebensraumtypen Kleingehölze/Bäume/Gebüsch/Hecken, Gärten/Parkanlagen/Siedlungsbrachen, Gebäude und Fettwiese werden hierzu im Landschaftsinformationssystem für das Messtischblatt 51054 (Nörvenich) 11 Fledermaus-, 26 Vogel- und
2 Amphibienarten als planungsrelevant genannt. Weiterhin wurde von einer Anwohnerin noch
die Haselmaus als planungsrelevantes Säugetierart genannt.
Im Sept/Okt. 2015 wurde auf Grundlage dieser Daten eine Artenschutzvorprüfung (ASP 1)
mit Unterstützung eines Biologen durchgeführt. Dieser war vor allem für die Begutachtung der
großzügig vorhandenen Gebäude und der älteren Bäume im Hinblick auf Fledermäuse
zuständig. In einer gesonderten ASP I wurden von ihm insgesamt 14 Fledermausarten für den
eigentlichen Messtischblatt-Quadranten und die 8 umgebenden berücksichtigt und untersucht.
Für die sonstigen Arten wurde zunächst keine faunistische Kartierung sondern eine Prüfung
nach dem „worst-case-Prinzip“ durchgeführt.
Laut Gutachten können 14 Fledermausarten aufgrund des zutreffenden Lebensraumes auf
dem Gelände vorkommen. Vereinzelt wurden Kotkrümel entdeckt. Laut Gutachter könnten
alle Arten die Gebäude zeitweise nutzen und potentiell vom Abbruch betroffen sein, mehrere
Arten von der Rodung der Bäume. Dabei können Quartiere zerstört und Tiere getötet
werden. Konflikte mit den artenschutzrechtlichen Verboten sind daher nicht auszuschließen.
Aus diesem Grunde empfahl der Gutachter eine vertiefende ASP II mit Daueraufzeichnungen
durchzuführen.
Zum Abriss der Gebäude im Winter wurde zur Erfassung möglicher Quartiere in der
herbstlichen Paarungszeit eine einmalige Untersuchung des Gebietes mit einer abendlichen
und einer morgendlichen Begehung durchgeführt.
Zuvor waren die Gebäude einmalig tagsüber vom Boden aus auf Hohlräume und potentielle
und genutzte Hangplätze untersucht worden, alle zugänglichen Räume, Keller und Dächer mit
Ausnahme des bewohnten Gebäudes begangen. Außer auf sichtbare Tiere wurde auf Kotund Urinspuren sowie Lautäußerungen (mit dem bloßen Ohr hörbare Sozialrufe) geachtet.
Die Bäume wurden vom Boden aus auf potentielle Lebensstätten planungsrelevanter Arten
untersucht, ggf. unter Zuhilfenahme eines Fernglases. Eine Baumhöhle wurde von einer Leiter
aus untersucht.
Fledermäuse können i. d. R. nicht direkt beobachtet werden, deshalb wurde zur Erfassung
und Bestimmung bei den Begehungen ein Fledermausdetektor verwendet. Mittels des
Gerätes können Fledermausrufe gehört und bestimmt bzw. aufgenommen werden.
Gleichzeitig lief während der Begehungen ein Daueraufzeichnungsgerät, das automatisch
Rufsequenzen aufnimmt und mittels GPS verortet.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
13
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
Für die Vögel und Amphibien wurde zunächst eine worst-case Betrachtung durchgeführt.
Dabei können einige Arten bereits aufgrund nicht übereinstimmender Habitatvoraussetzungen
ausgeschlossen werden. Dies sind vor allem Arten des Offenlandes.
Alle Baum- und Gebäudebrüter sind grundsätzlich möglich. Deshalb wurden der Baumbestand
und die Gebäude von innen und außen auf Spuren (Vogelindividuen, Nester, Kot, Gewölle)
hin untersucht.
Es sind keine erkennbaren Nester von Krähen oder Greifvögeln in den größeren Bäumen
entdeckt worden, in den kleineren Bäumen sind diese nicht zu erwarten. Die Baumhöhle
wurde als ungeeignet für die Brut eingestuft.
Innerhalb des linken unbewohnten Wohnhauses waren unter dem Dach Vogelkotspuren und
Reste alter Nester erkennbar. Schwalbennester konnten nicht festgestellt werden, genauso
wie Gewölle von Eulen- oder Greifvögeln. Eine aktuelle Besiedelung wurde nicht festgestellt.
Durch die Untersuchung konnte ausgeschlossen werden, dass das Gebiet von bestimmten
Arten (Eulen, große Greifvögel, Schwalben) zur Brut genutzt wird. Von den verbleibenden
planungsrelevanten Arten konnten weitere Arten ausgeschlossen werden da sie bei
tatsächlichem Vorkommen wahrnehmbar gewesen wären (Kuckuck, Pirol) oder das Habitat
aufgrund von Störungen suboptimal ist (Nachtigall. Ringeltaube).
Ein Vorkommen von Amphibien wurde aufgrund der Lage als unwahrscheinlich angesehen.
BIOLOGISCHE VIELFALT
Die anstehenden Braunerde- und Parabraunerdeböden innerhalb der Zülpicher Börde bieten
einen mittleren bis hohen Nährstoffgehalt und gute Voraussetzungen für den Weizen-,
Gerste- und Zuckerrübenanbau. Deshalb ist die umgebende Landschaft von gering
strukturierten, intensiv bewirtschafteten Ackerflächen geprägt. Aus diesen heben sich, neben
einigen Gehölzinseln wie dem Nörvenicher Wald, nur die Bachniederungen des Neffel- und
Rotbaches mit ihrem größeren Holz- und Grünlandanteil heraus. Die Ränder dieser
Niederungsbereiche fungieren dabei als besondere Siedlungsleitlinien aber auch als
Biotopverbundflächen.
Der Ortsteil Nörvenich liegt direkt am Neffelbach sowie südlich des Nörvenicher Waldes, die
Eingriffsfläche befindet sich in nur 60 m Entfernung zum Bach und weniger als 200 m
Entfernung zum Waldgebiet. Die Umgebung des Plangebietes ist durch lockere
Wohnbebauung mit großzügigem Baumbestand im Westen und Süden, das Schulzentrum,
dem Schloss Nörvenich mit Park im Osten sowie der, an dieser Stelle durch Sportanlagen und
Grünlandnutzung geprägten Neffelbachaue charakterisiert. Insgesamt ist dieser, zum
ursprünglichen Nörvenich zählende Bereich zwischen Bahnhofstraße und Neffelbach stark
durchgrünt.
Auch die Eingriffsfläche selbst besitzt wertvolle Grünstrukturen, vor allem ein 3.350 m² großes
Baumwiesenbiotop, sowie ein 1.000 m² großer Ziergarten, erwähnenswert sind 3 mittelalte
Walnussbäume, eine Marone (Castanea) und eine mehrstämmige Linde. Das Plangebiet dient
außerdem als grüne Kulisse des Zugangs in die offene Landschaft bzw. an die Neffelbachaue.
Auswirkungen
PFLANZEN
Die extensiv gepflegte Baumwiese, sowie der Ziergarten, sowie der teilweise alte
Baumbestand stellen wertvolle Biotoptypen für Nörvenich für die direkte grüne Umgebung
sowie auch für die ausgeräumte Agrarlandschaft dar.
Der Eingriff der durch den Wegfall dieser Flächen entsteht ist erheblich und nachhaltig.
Die Kompensation des Eingriffs sollte deshalb einen hohen Funktionalitätsausgleich besitzen
und in der Neffelbachaue durchgeführt werden. Diese Maßnahme hat auch eine wichtige
Funktion für den Artenschutzaspekt.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
14
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
TIERE
Die Kartierung ergab, dass Einzelquartiere in kleinen Spalten und Hohlräumen an den
Gebäuden für Breitflügelfledermaus, Braunes/Graues Langohr, Rauhaut- und
Zwergfledermaus nicht auszuschließen sind. Eine Betroffenheit andere nyctaloid rufender
Arten (Großer und Kleiner Abendsegler, Zweifarbfledermaus) und von Arten der Gattung
Myotis bei Abbruch der Gebäude wird ausgeschlossen.
Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der potentiell an den Gebäuden
vorkommenden Arten bei Abriss der Gebäude wird ausgeschlossen. Tötungen von
Einzeltieren in kleinen Spalten und Hohlräumen sind nie ganz auszuschließen, da diese
Quartiere vor dem Abbruch meist zum Großteil nicht einsehbar sind. Jagdgebiete und
Flugrouten von Fledermäusen werden durch Bebauung, Versiegelung, Licht und Lärm
verschlechtert, bleiben aber im Umfeld im vorhandenen Umfang erhalten, hier spielen
insbesondere das angrenzende Grünland und der nahe Nörvenicher Wald eine Rolle.
Zum Schutz von Fledermäusen sind die nachfolgenden Maßnahmen zu ergreifen:
Bei den Abbrucharbeiten ist auf versteckte Quartiere und Tiere zu achten.
Im Falle des Fundes von Fledermäusen sind die Arbeiten sofort zu unterbrechen.
Verletzte Tiere sind zu bergen und ein Sachverständiger ist hinzuzuziehen sowie weitere
Maßnahmen zu beachten
Entlang des benachbarten Weges sollte zumindest einseitig eine Baumreihe als
Leitstruktur und Jagdgebiet für Fledermäuse bestehen bleiben oder angepflanzt werden.
An Neubauten oder Nachbargebäuden sollten Ersatzquartiere geschaffen werden.
Angeregt werden 10 Spaltenquartiere, die in verschiedene Himmelrichtungen exponiert
sein sollten.
Es wird angeregt, an den Neubauten oder Nachbargebäuden auch Niststätten für an
Gebäuden nistende, nicht planungsrelevante Vogelarten (Höhlen- und Halbhöhlenbrüter)
zu schaffen.
Bei der Beleuchtung der Baustelle muss - v.a. im Sommerhalbjahr- auf helle (weiße)
Lampen mit hohem UV-Anteil verzichtet werden und beim Betrieb des Marktes eine
weit reichende, horizontale Lichtabstrahlung aus dem UG in nördlicher Richtung
dauerhaft vermieden werden.
Beschränkung der Beleuchtung auf unbedingt notwendige Zeiten
Beschränkung der Beleuchtung auf die notwendigen (Boden)Flächen
Beschränkung der Lichtintensität auf das notwendige Maß, evtl. in Anpassung an die
Umgebungshelligkeit
Verwendung von Leuchtmitteln mit Lichtfarben, die Insekten möglichst nicht anlocken
und Wirbeltiere nicht abschrecken (z.B. amberfarben)
Keine horizontale – weit reichende - Lichtabstrahlung in die offene Landschaft (Richtung
Nörvenicher Wald) und keine vertikale Lichtabstrahlung, keine dauerhafte, ganznächtige
Beleuchtung des ganzen Neubaus
Kein Einsatz von Geräten, die außerhalb der zu errichtenden Gebäude zu
Ultraschallemissionen führen
Unter Beachtung der oben vorgestellten Maßnahmen ist laut Gutachter bei einem Abbruch
im Winter kein weiteres Risikomanagement erforderlich und werden keine
Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG erfüllt. Damit ist die Umsetzung der Planung möglich,
sofern die Maßnahmen wirksam sind. Ein Ausnahmeverfahren ist nicht erforderlich.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
15
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
Die Fläche wird überwiegend von Nahrungsgästen der Vogelarten aufgesucht. Hierbei wurde
nicht davon ausgegangen, dass eine Störung so wesentlich wirkt, dass sie zu einer Erfüllung des
Verbotstatbestandes gem. § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG führt. Die Bereitstellung einer
vergleichbar großen Fläche zum Ausgleich z.B. für den Steinkauz scheint ausreichend.
Für 2 planungsrelevante (Sperber, Feldsperling) und allgemein europäische Vogelarten kann
jedoch auch eine potentielle Brut nicht ausgeschlossen werden. Für diese sind folgende
Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen angegeben:
Das Baufeld außerhalb der Brutzeit von Gehölzen und Gebäuden freimachen.
Gehölze der angrenzenden Grundstücke gem. DIN 18 920 zu schützen.
Beim Auffinden von Vogelbruten oder nicht selbständiger Jungvögel, Arbeiten
unterbrechen und Maßnahmen zum Schutz ergreifen.
Verzicht auf helle (weiße) Beleuchtung mit hohem UV-Anteil auf der Baustelle.
Verzicht auf weit reichende horizontale Lichtabstrahlung am Discounter.
Anpflanzung von bodenständige Bäumen und Sträuchern in den Randbereichen des
Parkplatzes und auf der „Turnhallenseite“ des nördlichen Weges,
Einrichtung einer 3.000 m² großen Ausgleichsfläche (Baumwiese inkl. Nisthilfen)
BIOLOGISCHE VIELFALT
Durch den Wegfall der wertvollen Fläche wird die biologische Vielfalt zugunsten eines urbanen
Charakters der Fläche reduziert. Die Ausgleichsfläche direkt in der Neffelbachaue in Form
einer Grünstrukturverbesserung schafft einen Ersatz im Nahbereich. Dies gilt auch für die
Baumreihen, die auf der anderen Seite des Fußweges zu ergänzen sind.
Die Gehölze auf den Grünflächen des Nahversorgungsmarktes sind lebensraumtypisch und
helfen den Eingriff zu mindern.
2.1.3.
Schutzgut Boden
Im grundwasserbeeinflussten Nahbereich des Neffelbachs, dem die Eingriffsfläche zuzuordnen
ist, liegt als Bodentyp ein Typischer Gley bzw. stellenweise ein Typischer Auengley vor. Durch
das oberflächennahe Grundwasser kommt es zur Ausprägung Grundwasser-beeinflusster
Bodenhorizonte. Der Boden unterliegt laut Karte der Schutzwürdigen Böden des
Geologischen Dienstes keiner Schutzkategorie.
Hinweise auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen liegen nicht vor.
Die Abfrage zur Zuordnung zu Erdbebenzonen der DIN 4149 (Fassung 2005) ergab für
Nörvenich, bezogen auf die Koordinaten der Ortsmitte, die Erdbebenzone 3 sowie die
Untergrundklasse S (=Gebiete tiefer Beckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfüllung.
Auswirkungen
Die betroffenen Böden werden großflächig überbaut und versiegelt, wodurch die natürlichen
Bodenfunktionen unterbunden werden. Die GRZ beträgt 0,8 und kann für Nebenanlagen bis
auf 0,85 erhöht werden. Diese Zahl wird faktisch für das Marktgebäude, Erschließungsflächen
und ca. 60 Stellplätze erreicht.
Im Bebauungsplan wird mittels Festsetzungen das Maß der Bodenzerstörung und -schädigung
auf das zwar hohe aber erforderliche Maß beschränkt (Begrenzung der GRZ, Berücksichtigung
von Vermeidungsmaßnahmen in der Bauphase). Die Bebauung, inklusive Werbeanlagen ist
durch Baugrenzen definiert.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
16
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
Die Beanspruchung des Bodens allgemeiner Wertigkeit wird im Zuge der Eingriffsregelung
kompensiert.
Evtl. bauliche Anforderungen in Bezug auf die Erdbebenzone 3 werden als Hinweis im
Bebauungsplan aufgenommen.
2.1.4.
Schutzgut Wasser
Grundwasser
Der Grundwasserflurabstand liegt knapp unterhalb der Flur (siehe auch Bodentyp), ist jedoch
seit Jahren durch die Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlentagebaus abgesenkt. Nach
Beendigung der Sümpfung ist mit einem Wiederanstieg zu rechnen.
Oberflächengewässer
Innerhalb des Plangebietes befindet sich kein Oberflächengewässer, der frühere
Mühlengraben, ein Abzweig des Neffelbachs wurde verfüllt. Das nächstliegende Gewässer ist
der, in 60 m nördlicher Richtung entfernte Neffelbach. Die strukturreiche Talniederung des
Neffelbaches ist ein bedeutendes Vernetzungselement im Naturraum der intensiv genutzten
Bördelandschaft und deshalb im Landschaftsinformationssystem des Landes NRW als
Verbundfläche dargestellt. Der abschnittweise naturnahe, z.T. von Ufergehölzen begleitete
Neffelbach durchfließt während seines Verlaufs eine vorwiegend als Grünland genutzte
Talniederung. Die von Baumreihen, Feldgehölzen und Gräben strukturierten, stellenweise
feuchten Fettweiden werden von Traubenkirschen-Erlen-Eschen-Auwaldrelikten, Erlen-,
Eschen- und Pappelwäldern unterbrochen.
Für diesen Neffelbachabschnitt sind laut Karte der Bezirksregierung Köln (Kartenblatt 8/17)
keine Überschwemmungsgebiete vermerkt.
Auswirkungen
Mit der Bebauung gehen Versiegelungen einher, so dass Versickerungsflächen bzw. Flächen
zur Grundwasserneubildung verloren gehen. Aufgrund des hoch anstehenden Grundwassers
ist der Boden nicht für die zentrale Versickerung geeignet.
Innerhalb des angrenzenden Weges zu den Tennisplätzen verläuft ein Entwässerungskanal im
Trennsystem. Sowohl die Abwässer als auch die Oberflächenwässer werden an die
entsprechende Ableitung angeschlossen. Das Niederschlagswasser wird zuvor in einem
Regenrückhaltebecken aufgefangen und dann gedrosselt an den Kanal abgegeben.
Nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ist mit einem Wiederanstieg des
Grundwassers zu rechnen. Im Zuge der Absenkung, aber auch beim
Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Dies kann
bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberflächen (Setzungen)
führen.
Die Ausprägung des Gewässers Neffelbach ist in diesem Bereich stark anthropogen, in Form
von Sportanlagen überformt. Im Zuge des artenschutz- bzw. eingriffsregelungsbedingten
Ausgleichs sind Maßnahmen in Form von Gehölzpflanzungen oder Extensivierung vorgesehen.
2.1.5.
Schutzgut Klima/ Luft
Das Klima in Nörvenich ist warm und gemäßigt. Es gibt das ganze Jahr über deutliche
Niederschläge. Selbst der trockenste Monat weist noch hohe Niederschlagsmengen auf. Die
effektive Klimaklassifikation nach Köppen und Geiger ist deshalb Cfb (Warmgemäßigtes
Regenklima, vollfeucht, alle Monate liegen unter 22 °C, es gibt aber noch mindestens 4 Monate,
die wärmer als 10 °C sind). Die Jahresdurchschnittstemperatur in Nörvenich liegt bei 9.8 °C.
Die jährliche Niederschlagsmenge beträgt im Durchschnitt 798 mm.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
17
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
Die Wiesenfläche stellt zeitweise, im Falle einer niedrigen Krautschicht eine nächtliche
Kaltluftentstehungsfläche ohne relevante Ausgleichsfunktion für benachbarte Flächen dar.
Der Baumgarten hat außerdem eine Funktion als Sauerstoffproduktionsfläche und für die
Klimaregulation.
Auswirkungen
Mit der Realisierung der Bebauung kommt es zu einem Verlust einer relativ kleinen
Kaltluftentstehungsfläche und lokalklimatischen Veränderungen in Richtung siedlungsklimatischer Verhältnisse. Da die Planung zu relativ hoher Bebauung/Versiegelung führt wird es
zu einer relativen Erhöhung der Lufttemperatur durch Aufwärmung bebauter Flächen mit nur
geringer Kompensation durch Verdunstungskälte begrünter Flächen kommen.
In Bezug auf das globale Klima gem. § 1 Abs. 5 BauGB besteht bei der Bauleitplanung die
Möglichkeit, durch die Nutzung erneuerbarer Energien über die gesetzlichen Regelungen
hinaus weitergehende Anforderungen an den allgemeinen Klimaschutz zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Baugenehmigung ist deshalb der Einsatz erneuerbarer Energien zur
dezentralen Erzeugung von Wärme und Strom zu prüfen.
2.1.6.
Schutzgut Landschaft
Die Nörvenich umgebende Landschaft ist nur gering strukturiert und von intensiv
bewirtschafteten Ackerflächen geprägt. Aus diesen heben sich die Gehölzinsel Nörvenicher
Wald und die Bachniederung des Neffelbaches mit ihrem Holz- und Grünlandanteil heraus.
Die Ränder der Niederungsbereiche fungieren als Siedlungsleitlinien aber auch als
Biotopverbundflächen.
Die Eingriffsfläche am Rande des Ortsteils Nörvenich liegt in nur 60 m Entfernung zum Bach
und weniger als 200 m Entfernung zum Waldgebiet. Die Umgebung ist durch lockere
Wohnbebauung mit großzügigem Baumbestand im Westen und Süden, das Schulzentrum,
dem Schloss Nörvenich mit Park im Osten sowie der, an dieser Stelle durch Sportanlagen und
Grünlandnutzung geprägten Neffelbachaue charakterisiert. Insgesamt ist der Bereich also stark
durchgrünt.
Auch die Eingriffsfläche selbst besitzt wertvolle Grünstrukturen, vor allem ein 3.350 m² großes
Baumwiesenbiotop, sowie ein 1.000 m² großer Ziergarten mit zum Teil altem Baumbestand.
Das Plangebiet dient als grüne Kulisse für den Zugang zur Neffelbachaue und in die offene
Landschaft. Der Fußweg zwischen Mühlengelände und Sporthalle, weiter zu den
Tennisplätzen ist vom grünen Charakter der Umgebung geprägt.
Die Erholungseignung der eingezäunten Fläche ist groß aber privater Natur. Ihre Funktion in
dieser Hinsicht wirkt jedoch, aus oben genannten Gründen über ihre Grenze hinaus.
Auswirkungen
Durch die geplante Nutzung mit weitgehend bebauten und versiegelten Flächen wird sich
dieser Charakter vollständig verändern. Die begrünten Flächen des Plangebietes können den
Eindruck nur mindern helfen.
Insgesamt wird sich in diesem, bisher mit einem eher ländlich dörflichen Charakter ausgestatteten Bereich der urbane Charakter durchsetzen.
Die Wahl der innerhalb der Grünflächen zu pflanzenden Gehölze hat hierbei eine wichtige
Funktion bei der Minderung des Eingriffs. Ebenfalls sollte und wird durch die
Aufwertung/Stärkung angrenzender Wiesenbiotope ein funktionaler Ausgleich geschaffen
werden.
Es geht eine Ortsrandfläche mit Erholungsfunktion und hoher Landschaftsbildqualität verloren.
Vergleichbare Flächen sind im selben Quartier vorhanden.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
18
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
Die Ausgleichsmaßnahmen sind auch im Hinblick auf das beeinträchtigte Landschaftsbild
durchzuführen.
2.1.7.
Natura 2000-Gebiete
Das Plangebiet liegt in weniger als 200 m Entfernung zum Natura 2000- Gebiet
DE 5105-302 „Nörvenicher Wald“, ein ca. 224 ha großes, zusammenhängendes,
strukturreiches Waldgebiet (teilweise naturnah) im Umfeld des Militärflugplatzes
Nörvenich, überwiegend auf feuchten bis staunassen Böden. Der maiglöckchenreiche
Stieleichen-Hainbuchenwald dominiert, dazwischen gibt es Buchen- u EichenBuchenwald sowie kleinere Fichten- bzw. Kiefernbestände.
Lebensraum gemeinschaftlicher Bedeutung für das FFH-Gebiet ist der StieleichenHainbuchenwald, Art gemeinschaftlicher Bedeutung ist die Bechsteinfledermaus. Von
dieser Art ist eine Wochenstube innerhalb des Waldgebietes bekannt.
Vordringliches Entwicklungsziel in diesem Gebiet ist der Schutz der Wochenstube
durch Erhalt und weitere Entwicklung der lebensraumtypischen Laubwälder zu
naturnahen, strukturreichen Beständen. Erhalt und Förderung des Nachwachsens von
Quartierbäumen sowie Alt- und Totholz, keine Entwässerung.
Auswirkungen
Der Lebensraum Stieleichen-Hainbuchenwald ist von dem Bauvorhaben nicht
betroffen, zwischen Wald und Plangebiet liegen die Landesstraße 494 und die
Neffelbachaue sowie Bebauung.
Die Habitatvoraussetzungen des Plangebietes (parkartiger Garten) sind jedoch
grundsätzlich als Nahrungsfläche für die Bechsteinfledermaus geeignet. Erreichbar
wäre die Fläche über die Linienstruktur des Neffelbachs und seiner Aue. Nachteilig
wirkt sich hier wiederum die Landesstraße 495 aus, die auf einem Wall geführt,
Waldgebiet und Aue voneinander trennt. Hier besteht für die niedrig fliegenden
Bechsteinfledermäuse ein hohes Kollisionsrisiko.
Im Zuge der Artenschutzprüfung wurde bereits eine ASP ll für einen Abriss der
Gebäude in den Wintermonaten durchgeführt. In diesem Zusammenhang
durchgeführte Untersuchungen mit dem Detektor erbrachten nur vereinzelte Rufe der
Gattung Myotis, ob es sich dabei um die Bechsteinfledermaus handelt oder eine
andere Art, wurde aufgrund der geringen Relevanz nicht ermittelt.
Zur langfristigen Sicherung der Lebensräume nach Anhang l FFH-RL und der Arten
nach Anhang ll FFH-RL sowie nach Anhang l u. Art. 4 Abs. 2 VRL und deren Habitate
wurden für die Natura 2000-Gebiete Erhaltungsziele definiert. Diese dienen dazu eine
Verschlechterung
eines
günstigen
Erhaltungszustandes
zu
vermeiden
(„Verschlecherungsverbot“).
Demnach sind alle Vorhaben, Maßnahmen, Veränderungen oder Störungen verboten,
die zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebietes oder der Arten, in den für die
Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen können, wenn also bezogen auf die
Arten, aufgrund der planbedingten Wirkungen, die Lebensraumfläche oder
Bestandgröße dieser Art abnimmt oder in absehbarer Zeit vermutlich abnehmen wird.
Das Ungünstigerwerden des Erhaltungszustandes reicht bereits aus.
Nach § 48d Abs. 1 LG NW ist vor der Zulassung bzw. Durchführung von
Projekten/Plänen deren Verträglichkeit mit den für das NATURA 2000-Gebiet
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
19
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
festgelegten Erhaltungszielen zu überprüfen. An erster Stelle findet allerdings die
Vorprüfung statt. Hierbei ist festzustellen, ob ein NATURA 2000-Gebiet von einem
Vorhaben, einer Maßnahme oder einem Eingriff betroffen sein kann und hierdurch
erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele zu erwarten sind. Kann dies
verneint werden so muss nach diesem Prüfschritt keine FFH-Verträglichkeitsprüfung
eingeleitet werden.
Bewertungsrahmen zur Feststellung erheblicher Beeinträchtigungen bzw. der
Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen:
1.
2.
3.
4.
5.
Qualitativ funktionale Besonderheiten
Orientierungswert „quantitativ-absoluter Flächenverlust“ (= Überschreitung
eines arttypisch abgeleiteten Schwellenwertes)
Ergänzender quantitativ-relativer Schwellenwert (1 %-Kriterium) zum
besonderen Schutz kleinflächig ausgebildeter Vorkommen
Kumulative Wirkungen mit anderen Projekten oder Plänen
Kumulative Wirkung mit weiteren Wirkfaktoren
zu 1.
Die außerhalb des eigentlichen FFH-Gebietes liegende Plangebietsfläche
hat keine besondere Lebensraumfunktion für die Bechsteinfledermaus.
Sie könnte höchstens als untergeordnete Nahrungsfläche dienen, sie hat
keine Funktion des Habitatverbundes. Dies bestätigen auch die nur
geringen Myotis-Aufnahmen im Zuge der Fledermausuntersuchung.
zu 2. u. 3. Die Flächeninanspruchnahme eines Lebensraumtyps mit möglicher
Funktion für die Bechsteinfledermaus beträgt ca. 3.350 m². Diese Fläche
ist nicht Bestandteil des FFH-Gebietes „Nörvenicher Wald“ und würde,
bezogen auf die 224,33 ha des Gebietes auch nur einen relativen Anteil
von 0,15 % ausmachen.
Zu 4.
Das FFH-Gebiet „Nörvenicher Wald“ wurde, genauso wie der Hambacher Forst, der Merzenicher Erbwald, die Steinheide, der Dickbusch,
der Lörsfelder Busch, der Königsdorfer Forst, Parrig, Kerpener Bruch,
Lindenberger Wald, Stetternicher-, Pierer- und Kellenberger Wald im
Zusammenhang mit dem Tagebau Hambach auf Fledermäuse, aber vor
allem auf die Bechsteinfledermaus hin untersucht. Für den Wegfall des
Hambacher Forstes mit zwei Bechsteinfledermaus-Wochenstuben
werden Ausweichquartiere gesucht, z. B. im Falle des Nörvenicher
Waldes vorhandene Strukturen gestärkt und entlang möglicher
Transferrouten neu angepflanzt. Das Natura 2000-Gebiet „Nörvenicher
Wald“ wurde außerdem im Zusammenhang mit einer FFHVerträglichkeitsuntersuchung bezgl. der Sümpfung der Tagebaue Hambach und Inden berücksichtigt. Weitere Untersuchungen im
Zusammenhang mit dem Neubau einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung beziehen sich vor allem auf die Bereiche zwischen den
Waldstücken. Es sind keine kumulativ wirkenden Projekte bekannt. Die
Orientierungswerte werden nicht überschritten.
Zu 5.
Auch durch andere Wirkfaktoren des Projektes wie klimatische
Veränderung (lokal wirkend), Schallimmissionen (lokal wirkend), Licht
(lokal wirkend) werden einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen
Projekten oder Plänen kein erheblichen Beeinträchtigungen verursacht.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
20
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
Dabei sind die Vermeidungsmaßnahmen, die im
Artenschutzprüfung genannt sind, berücksichtigt worden.
Zuge
der
Unter diesen Voraussetzungen und der zusätzlichen Bestätigung durch die
fledermauskundliche Untersuchung kann eine erhebliche Beeinträchtigung des FFHGebietes DE-5105-302 „Nörvenicher Wald“ ausgeschlossen werden.
2.1.8.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Aufgrund der historischen Besiedlung des Börderaumes spielen Aspekte der Archäologie im
Normalfall eine bedeutende Rolle.
Derzeit gibt es jedoch keine Hinweise auf relevante Bodendenkmale.
Das Mühlengebäude stammt aus den 20er und 30er Jahren des 19. Jhdts und steht nicht
unter Denkmalschutz.
Auswirkungen
Das Vorkommen von Bodendenkmalen kann Grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.
Außerdem gilt, dass gem. § 11 DSchG NW die Sicherung von Bodendenkmalen im Rahmen
der Bauleitplanung zu gewährleisten ist. Sicherung heißt dabei primär Erhalt, denkmalwürdiger
Teilflächen, alternativ kann aber auch eine Ausgrabung vorgenommen und die Funde gesichert
und dokumentiert werden.
Da mit einer Bebauung archäologisch relevanter Bereiche das Risiko einer Beschädigung oder
Zerstörung archäologischer Fundstellen verbunden ist. Für das Verhalten bei Entdeckung von
Bodendenkmäler gelten die §§ 15 und 16 des DSchG NW.
2.1.9.
Wechselwirkungen
Zwischen den Schutzgütern des Naturhaushalts besteht ein weitläufiges Netz aus
Wechselwirkungen in Form von Stoffkreisläufen (z. B. Wasser, Nähr- und Schadstoffe) sowie
eine enge Abhängigkeit von Lebensräumen und ihren Besiedlern (BodenPflanzen, Tiere,
etc.). Auch die Aspekte Nutzungs- bzw. Vegetationsstruktur, Landschaftsbild und
naturbezogene Erholung sind eng miteinander verbunden. Im Untersuchungsgebiet sind die
Wechselwirkungen innerhalb des Naturhaushaltes durch menschliche Aktivitäten (historische
Entwaldung des Naturraums, Gewerbe- und Wohnnutzung.) bereits beeinflusst. Für die
naturbezogene Erholung liegt keine durch besondere Ausprägung der übrigen Schutzgüter
bedingte hervorzuhebende Eignung des Raumes vor. Die relevanten Wechselwirkungen der
Schutzgüter untereinander sind schutzgutbezogen berücksichtigt
2.1.10.
Weitere Belange des Umweltschutzes
Das BauGB führt in § 1 Abs. 6 Nr. 7e) – h) weitere Belange des Umweltschutzes,
einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf, die bei der Bauleitplanung zu
berücksichtigen sind:
e)
Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und
Abwässern
wird im Bebauungsplan konkretisiert
f)
die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung
von Energie
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
21
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
g)
h)
2.2.
Im Bebauungsplanverfahrens werden Maßnahmen geregelt, welchen den
Anpassungen an den Klimawandel dienen
die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen,
insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts
berücksichtigt soweit relevant;
die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die, durch
Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen
Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden
Berücksichtigung soweit relevant;
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Fortführung der derzeitigen Nutzungen ist zunächst nicht mit maßgeblichen
Veränderungen des Umweltzustandes zu rechnen.
Zu bedenken ist, dass das Gebiet Teil des Bebauungsplan G 4 ist. Dieser sieht für den
nördlichen Grundstücksteil ein Sondergebiet Zweckbestimmung Schule (GRZ 0,4) und für
den südlichen Teil eine Parkplatzfläche vor. Diese Festsetzungen könnten auch heute jederzeit
umgesetzt werden. Außerdem haben die Eigentümer der Mühle derzeit kaum finanzielle
Nutznießung von ihrem Grundstück, so dass der derzeitige unberührte Zustand nur
vorübergehend sein kann.
3.
Vermeidung und Ausgleich
3.1.
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
Die innerörtliche Lage ermöglicht grundsätzlich verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung
und zum Ausgleich von Auswirkungen auf die Schutzgüter (z.B. Umsetzung von passiven und
aktiven Lärmschutzmaßnahmen wie Einhausungen und Lärmschutzwand, Lichtmanagement,
Anpflanzung lebensraumtypischer Gehölze auf innerhalb und außerhalb des Geländes). Eine
landschaftsbildschonende Einbindung der Bebauung ist nur begrenzt möglich.
Im Bebauungsplan werden Schallschutzmaßnahmen aktiver und passiver Natur zum Schutz
vor Schallimmissionen im Hinblick auf die umgebende Wohnbebauung getroffen.
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen bezgl. des Artenschutz beinhalten eine
Bauzeitenregelung bzgl. der Baufeldräumung, ein Lichtmanagement, Schaffung von
zusätzlichen Quartieren für Fledermäuse sowie Gehölzpflanzungen entlang des nördlichen
Weges.
Die Ausgleichsmaßnahme soll ebenfalls in der Neffelbachaue stattfinden und 9.041
ökologische Einheiten kompensieren, jedoch aufgrund des funktionalen Ausgleichs mindestens
3.000 m² groß sein.
Die Lage der Flächen steht derzeit noch nicht fest.
3.2.
In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
Für die Nahversorgung von Nörvenich fehlt schon seit Jahren ein Discounter an zentralerer
Stelle als die Märkte im Gewerbegebiet. Der ehemals genutzte Standort an der
Barrensteinstraße steht ebenfalls nicht mehr zur Verfügung. Andere Standortflächen sind nicht
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
vorhanden oder zu klein. So ist das hier beplante Grundstück die einzige Möglichkeit,
zentrumsnah den Bau eines Nahversorgungsmarktes zu verwirklichen.
4.
Zusätzliche Angaben
4.1.
Technische Verfahren
Der Umweltbericht berücksichtigt die Umweltbelange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a
BauGB. Umfang und Detaillierung wurden endgültig im Zuge der Trägerbeteiligung festgelegt
und orientieren sich an der vorliegenden Planung und dem derzeitigen Wissensstand.
4.2.
Hinweise auf Schwierigkeiten
Alle relevanten und zur Verfügung stehenden Informationsgrundlagen wurden ausgewertet,
erhebliche Wissenslücken wurden unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit durch die Erstellung entsprechender Gutachten geschlossen.
4.3.
Monitoring
Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen sind die Überprüfung der
sachgerechten Umsetzung und die funktional erwünschte Entwicklung, der im Bebauungsplan
festgesetzten Maßnahmen.
Überprüfung der Vermeidungs- und
Ausgleichsmaßnahmen für den
Artenschutz
Kontrolle der sachgerechten Bergung
und Dokumentation möglicher
archäologischer Fundstücke
Zeitnahe Umsetzung der internen
landschaftspflegerischen Maßnahmen
Zeitnahe Umsetzung der externen
landschaftspflegerischen Maßnahmen
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
Gemeinde Nörvenich
Hinweis im Bebauungsplan
Gemeinde Nörvenich
Gemeinde Nörvenich
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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
5.
Zusammenfassung
Auf einem ca. 5.600 m² großen Gelände plus Erschließungsweg (775 m²) Fläche am
nordöstlichen Rand von Nörvenich westlich des Schulzentrums und des
Kastanienweges soll ein Sondergebiet Zweckbestimmung „Einzelhandel“ entwickelt werden.
Es soll ein ca. 2.300 m² großes Gebäude + Werbeanlagen, ein ca. 2.400 m² großer Parkplatz
inkl. innere Erschließung und ca. 860 m² Grünflächen angelegt werden. Der Kastanienweg
wird entsprechend ausgebaut.
Im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung wird gem. § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung
durchgeführt. Diese ermittelt, beschreibt und bewertet die, mit der Realisierung zu erwartenden bau-, anlage-, und betriebsbedingten Auswirkungen auf den Menschen und die
Umweltschutzgüter.
Der vorliegende Umweltbericht beschreibt als gesonderter Teil der Begründung die
Ergebnisse der Umweltprüfung.
Das Ergebnis dieser Umweltprüfung zum Bebauungsplan Nr. G 4, 1. Änderung fasst
nachfolgend in Tabellenform die zu erwartenden Umweltauswirkungen und evtl. verbleibende
Untersuchungserfordernisse zusammen.
Schutzgut
Bedeutung/
Empfindlichkeit/Vorbelastung
Auswirkungen
Bewertung der
Auswirkungen
Mensch, seine
Gesundheit,
Bevölkerung
Altes Mühlengebäude,
Wohnhäuser, nur tw. bewohnt,
extensive Gartenflächen,
Erholungseignung mittel.
Vorbelastung durch Schul- u.
Freizeitlärm
Insgesamt mittlere Bedeutung
aufgrund der vorhandenen
Biotope
Hauptsächlich Lebensraumfunktion als Nahrungshabitat für
planungsrelevante bzw.
europäische Vogelarten und
Fledermausarten
Böden ohne Schutzkategorie
gem. GD NRW;
Verlust einer innerörtlichen grünen
Fläche;
Vermeidungsmaßnahmen zum Erreichen
gesunder Wohnverhältnisse in Form von
aktivem und passivem Schallschutz;
mittel
Verlust und Veränderung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen;
Vermeidungsmaßnahmen während der
Bauphase und für den Baukörper,
Vor allem externe Ausgleichsmaßnahmen
Artenschutzbezogene Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen ;
mittel
Bodenversiegelung nicht vermeidbar; im
Zuge der Eingriffsregelung durch ökologische Maßnahmen kompensierbar;
Verlust von Versickerungsflächen,
Verringerung der Grundwasserneubildungsrate;
Gedrosselte Einleitung des Niederschlagswassers in den Regenwasserkanal;
Relativ hoher Versiegelungsgrad mit
kleinklimatische Aufheizung des Gebietes,
nur lokal wirksam, keine Entwicklung
einer klimatischen Belastung zu erwarten;
gering
Wegfall der grünen und ländlichen
Strukturen, Übergang zu urbanem
Charakter;
Keine erheblichen Auswirkungen auf
Lebensräume und Arten
gemeinschaftlicher Bedeutung zu
erwarten
Hinweis im Bebauungsplan beim
Auffinden von Bodendenkmalen
mittel
Tiere und Pflanzen
Boden
Wasser
Geringe Empfindlichkeit des
Grundwassers; kein Oberflächengewässer auf der Plangebietsfläche.
Klima/Luft
Siedlungsklima am Übergang
zum Freilandklima ohne
besondere Ausgleichsfunktion;
keine maßgeblichen lufthygienischen Vorbelastungen
Teil einer grünen Zuwegung
zum Neffelbach und zur offenen
Landschaft, erholungswirksam;
Plangebiet näher als 200 m am
FFH-Gebiet DE-5105-302
„Nörvenicher Wald“
Landschaft
Natura 2000
Kultur- und
Sachgüter
Derzeit gibt es keine Hinweise
auf Bodendenkmale, alte Mühle
nicht denkmalgeschützt
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
gering
gering
gering
gering
24
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
6.
Anhänge
6.1.
Quellen
Bebauungsplan Nr. G , 1. Änderung, Nörvenich, SGP Stadtplaner und Architekten, Bonn im
April 2016
Regionalplan Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, Bezirksregierung Aachen
Flächennutzungsplan Teilausschnitt Nörvenich Gemeinde Nörvenich
Artenschutzprüfung l (Planungsrelevante Arten außer Fledermäuse), Büro Reepel, Garten- und
Landschaftsarchitekten, Düren im Oktober 2015
Artenschutzprüfung Stufe l, „Fledermäuse“ für den Abriss mehrerer Gebäude der unteren
Mühle in Nörvenich, Michael Straube, Wegberg im September 2015
Artenschutzprüfung Stufe ll, „Fledermäuse“ für den Abriss mehrerer Gebäude der unteren
Mühle in Nörvenich, Michael Straube, Wegberg im Oktober 2015
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. G 4, 1. Änderung, Nörvenich,
Garten- und Landschaftsarchitektur Reepel im April 2016
Schallimmissionsprognose für ein Geschäftshaus am Kastanienweg in Nörvenich, Dipl.-Ing.
Manfred Goritzka und Partner, Leipzig, 19. August 2015
Schallimmissionsprognose für ein Geschäftshaus am Kastanienweg in Nörvenich, Dipl.-Ing.
Manfred Goritzka und Partner, Leipzig, 16. März 2016
Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen, Ewald/ Glässer (1978)
Karte der schutzwürdigen Böden. – Auskunftssystem Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen,
Bearbeitungsmaßstab 1:50 000, digitale Karte Geologischer Dienst NRW (2004):
Sach- und Grafikdaten zu Schutzgebieten, Biotopkatasterflächen, Planungsrelevanten Arten
(MTB, Fundpunkte), Natura 2000- Gebieten, Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz NRW – LANUV –
Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen; Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen,
Maßnahmen, LINFOS (2009-2011): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
NRW – LANUV –
Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW, Recklinghausen
(März 2008), Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW – LANUV (2008)
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
6.2.
Gesetzliche Grundlagen
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl
I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl I S.
2986)
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) - Gesetz zum Schutz vor schädlichen
Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten- vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502)
1998, Stand: zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 30 G vom 24. Februar 2012
Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S.
1554), Stand: zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 31 G vom 24. Februar 2012
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz-BNatSchG) Letzte
Neufassung vom 29. Juli 2009, in Kraft getreten am 1. März 2010, Stand; zuletzt geändert
durch Art. 2 und Art. 4 Abs. 100 G vom 7. August 2013
Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft
(Landschaftsgesetz-LG), i. d. F der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000, zuletzt geändert am
16. März 2010: Minister für Umwelt-, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes
Nordrhein-Westfalen (hrsg.)
Landeswassergesetz NRW (LWG), Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen; in der
Fassung vom 25. Juni 1995 (GV. NW. S. 926), Stand zuletzt geändert 16.03.2010 (GV.
NRW. S. 185)
Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der
Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungsoder Zulassungsverfahren; Rd. Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.2010
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum
Bundes-Immissionsschutzgesetz – TA Lärm (1998)
Wasserhaushaltsgesetz WHG, Gesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), Stand; zuletzt
geändert durch Art. 2 G vom 15. November 2014
Denkmalschutzgesetz (DSchG) Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande
Nordrhein-Westfalen (mit Stand vom 1.1.2015, Minister für Umwelt-, Raumordnung und
Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (hrsg.)
Fachinformationssystem und Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen
der FFH-VP – Endbericht zum Teil Fachkonventionen, Schlussstand Juni 2007. – FuEVorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz – FKZ 804
82 004 , Lambrecht, H. & Trautner, J (2007) (unter Mitarb. Von K. Kockelke, R. Steiner, R.
Brinkmann, D. Bernotat, E. Gassner & G. Kaule). – Hannover, Filderstadt.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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