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Beschlussvorlage (Anlage V zur Beschlussvorlage 289/2016 - Schalltechn. Untersuchung)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
803 kB
Datum
08.09.2016
Erstellt
15.08.16, 11:58
Aktualisiert
15.08.16, 11:58

Inhalt der Datei

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG BERICHT 4054E2/16 Schallimmissionsprognose, Geschäftshaus, Kastanienweg in 52388 Nörvenich erstellt am: 15.06.2016 Auftraggeber: Ratisbona Projektentwicklung KG Industriepark Ponholz 1 93142 Maxhütte-Haidhof goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054E2/16 INHALTSVERZEICHNIS 1 AUFGABENSTELLUNG 04 2 2.1 2.2 2.3 BEARBEITUNGSGRUNDLAGEN EINHEITEN, FORMELZEICHEN, BERECHNUNGSALGORITHMEN 04 04 05 06 3 LÖSUNGSANSATZ 06 4 BEURTEILUNGSWERTE, IMMISSIONSORTE 08 5 5.1 5.2 5.2.1 5.2.2 5.2 5.3 5.4 5.5 ERMITTLUNG DER EMISSION 09 09 09 09 11 14 18 21 22 6 6.1 6.2 ERMITTLUNG DER BEURTEILUNGSPEGEL BEURTEILUNGSPEGEL 23 23 23 7 EINZELEREIGNIS 25 8 ANLAGENBEDINGTER VERKEHR AUF ÖFFENTLICHEN STRAßEN 26 9 ZUSAMMENFASSUNG 27 VORSCHRIFTEN, NORMEN, RICHTLINIEN UND LITERATUR ÜBERGEBENE UNTERLAGEN ALLGEMEINES ANLIEFERUNG ALLGEMEIN ANLIEFERUNGSVORGÄNGE IM FREIEN ANLIEFERUNGSVORGÄNGE INNERHALB DER EINHAUSUNG KUNDENPARKPLÄTZE EINKAUFSWAGEN - SAMMELBOXEN HAUSTECHNIK BERECHNUNGSPRÄMISSEN 2 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054E2/16 ANLAGEN / BILD 1 2 3 BEGRIFFSERKLÄRUNG ZUR SCHALLEMISSION BILD 1 LAGEPLAN QUALITÄT DER IMMISSIONSPROGNOSE ANTEILIGE MITTELUNGS- UND BEURTEILUNGSPEGEL 28 33 34 3 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik 1 Bericht 4054E2/16 AUFGABENSTELLUNG In 52388 Nörvenich, Kastanienweg, ist der Neubau eines Geschäftshauses geplant. Im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung 1 ist die dieser gewerblichen Anlage zuzuordnende Schallimmissionsbelastung (Beurteilungspegel) an den relevanten Immissionsorten ( BILD 1) rechnerisch zu ermitteln. Die berechneten Beurteilungspegel Lr sind mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm zu vergleichen. Bei Erfordernis sind entsprechend des Bearbeitungsstandes schallmindernde Maßnahmen vorzuschlagen, durch die die gesetzlichen Beurteilungswerte eingehalten werden. 2 2.1 /1/ BEARBEITUNGSGRUNDLAGEN VORSCHRIFTEN, NORMEN, RICHTLINIEN UND LITERATUR BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz Ausfertigungsdatum: 15.03.1974; in der - BImSchG); Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1740) geändert worden ist /2/ BauGB Baugesetzbuch; Ausfertigungsdatum: 23.06.1960; in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) geändert worden ist /3/ BauNVO Verordnung über die (Baunutzungsverordnung bauliche - Nutzung BauNVO); der Grundstücke Ausfertigungsdatum: 26.06.1962; in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist /4/ ISO 9613, Teil 2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren; Ausgabedatum: 1999-10 /5/ TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm; 26. August 1998 1 In der schalltechnischen Untersuchung Bericht 4054E1/16 wurde bereits das Geschäftshaus auf seine schalltechnische Verträglichkeit rechnerisch geprüft. Auf Grund einer geänderten Tekturplanung ist erneut eine schalltechnische Untersuchung durchzuführen, so dass die vorliegende Untersuchung den Bericht 4054E1/16 vollständig ersetzt. 4 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik /6/ Bericht 4054E2/16 Hessische Landesanstalt Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 192, für Umwelt Technischer Bericht Ladegeräusche auf zur Untersuchung Betriebsgeländen der von Lkw- und Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Wiesbaden 1995 /7/ Hessisches Landesamt Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 3, Technischer für Umwelt und Geologie Bericht zur Untersuchung Lastkraftwagen auf der Geräuschemissionen Betriebsgeländen von durch Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Lebensmittelmärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Lebensmittelmärkten, Wiesbaden 2005 /8/ Bayerisches Landesamt Parkplatzlärmstudie, 6. überarbeitete Auflage, Augsburg 2007 für Umweltschutz /9/ Zeitschrift Beton 1/92 „Gute Noten für Betonsteinpflaster“ /10/ RLS 90 Richtlinie für Straßenlärm /11/ M. Schlich „Geräuschprognose von langsam fahrenden Pkw“, Zeitschrift für Lärmbekämpfung Bd. 2 (2007) Nr.2 – März /12/ Hessisches Landesamt Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz Heft Nr. 136, Ausgabe für Umwelt 1992, Technischer Bericht Geräuschemissionen zur Untersuchung von der Selbstbedienungs- Fahrzeugwaschanlagen 2.2 /13/ /14/ /15/ ÜBERGEBENE UNTERLAGEN Zeichnungen, Stand 06.2016 als pdf / dwg vom Auftraggeber per E-Mail übergeben - Lageplan - Grundriss - Ansichten / Schnitte Datenblätter lufttechnische Anlagen - Verflüssiger (Fa. Güntner Typ GVHX 071.1A/2-SD.E) - Luftseitiges WRG-Gerät Typ HR3500 der Fa. biddle - Klimasplitgerät (DAIKIN EWYQ-ACW1) - Wandlüfter (Fa. Maico DZQ408B) Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Nörvenich 5 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054E2/16 EINHEITEN, FORMELZEICHEN, BERECHNUNGSALGORITHMEN 2.3 In der ANLAGE 1 sind die in der schalltechnischen Untersuchung aufgeführten Begriffe, Formelzeichen und die für die Ermittlung der Emission verwendeten Berechnungsalgorithmen erläutert. 3 LÖSUNGSANSATZ Im Geschäftshaus befinden sich folgende Ladeneinheiten:  Discounter und  Gastronomie Entsprechend den Angaben des Auftraggebers (AG) wird mit einer Betriebszeit von 06.00 bis 22.00 Uhr gerechnet. Die Öffnungszeiten des Marktbetreibers sind im Allgemeinen in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr. Iterativ wird hier geprüft, in wieweit längere Öffnungszeiten rechnerisch möglich sind. Eine optionale Öffnungszeit des Cafes an Sonntagen von 07.00 bis 18.00 Uhr wird nicht betrachtet, da der Sonntagsbetrieb deutlich geringere Emissionen aufweist (z.B. entfallen die LkwAnlieferungen, keine Einkausfwagennutzung und deutlich geringere Parkplatzfrequentierung). Bei Einhaltung der Immissionsrichtwerte an Werktagen durch die Gesamtanlage wird der IRW auch 2 unter Berücksichtigung des Ruhezeitenzuschlages an Sonntagen - zwangsläufig eingehalten. Im Rahmen dieser Untersuchung werden daher ausschließlich die Beurteilungspegel der Gesamtanlage an Werktagen berechnet. Aus der Errichtung des Planungsvorhabens ergeben sich folgende, schalltechnisch relevante Emissionsquellen für die zu untersuchende Zusatzbelastung:  Warenanlieferung (Lkw, Handhubwagen);  Kundenstellplätze;  Einkaufswagen–Sammelbox;  Kühl- und Lufttechnik; Als Grundlage zur schalltechnischen Beurteilung, wird ein dreidimensionales schalltechnisches Berechnungsmodell erstellt. Dieses Modell besteht aus einem 2 An Sonn- und Feiertagen sind bei Betriebszeiten von 07:00 bis 18:00 Uhr vier ruhebedürftige Stunden mit einem Zuschlag von 6 dB bezogen auf 16 Stunden zu berücksichtigen und somit ein Kr = 2,4 dB. Da an Sonntagen keine Einkaufswagen genutzt werden entfällt das KPA von 3 dB in der Emissionsberechnung des Parkplatzes, so dass bei Einhaltung der IRW an Werktagen der IRW an Sonntagen bereits bei gleicher Kundenfrequentierung und Lkw-Anlieferung eingehalten wird. 6 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054E2/16  Ausbreitungsmodell (Gelände und Bebauung) und einem  Emissionsmodell (Emittenten) Für die vorliegenden schalltechnisch relevanten Emittenten liegen die Emissionsdaten ausschließlich als Einzahlwerte vor (Bsp. Parkplatzgeräusche nach /8/, Warenumschlag, Lkw Geräusch nach /6//7/). Aus diesem Grund werden die Schallausbreitungsberechnungen, gemäß TA Lärm bzw. DIN ISO 9613, Teil 2, mit der Mittenfrequenz von 500 Hz durchgeführt. Unsere Erfahrungen aus vielfältigen Messungen an Geschäftshäusern und Lebensmittelmärkten bestätigen, dass es für die nachfolgende Beurteilung der Geräuschsituation, herrührend vom geplanten Geschäftshaus hinreichend genau ist, die Schallausbreitungsberechnungen mit der Mittenfrequenz von 500 Hz durchzuführen. Die Schallimmissionsbelastung an den relevanten Immissionsorten wird daher nicht im Oktavspektrum berechnet. Dieser Emissionsansatz bildet die Basis zur Berechnung Immissionsorten. der Sollten sich Beurteilungspegel im Ergebnis Zusatzbelastung der Lr,zu Berechnungen an den relevanten Überschreitungen der Beurteilungskriterien, an den Immissionsorten ergeben, so werden die Schallquellen aufgezeigt, die zu dieser Überschreitung führen und Anforderungen an die Minderung der Emissionspegel dieser Quellen formuliert. Die Wirkung kurzzeitig auftretender Emissionen wird  für das Betätigen der Lkw-Druckluftbremse (E1) sowie  für das Zuschlagen einer Kofferraumtür auf dem Parkplatz (E2) rechnerisch ermittelt und mit den zulässigen Einzelereigniskriterien der TA Lärm verglichen. Die Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen werden entsprechend der TA Lärm Absatz 3 und 4, Punkt 7.4 in die Beurteilung der Geräuschsituation einbezogen. Im Umfeld der Anlage sind keine immissionsrelevanten gewerbliche Vorbelastungen im Sinne der TA Lärm vorhanden. Vorabberechnungen haben gezeigt, dass ohne Schallschutzmaßnahmen Konflikte in der Nachbarschaft auftreten können. Aus diesem Grund wird hier a priori mit einer Lärmschutzwand (Lsw) entlang des Parkplatzes gerechnet (Lage und Höhe s. BILD 1). Die Lsw ist nach den Vorschriften und Richtlinien der ZTV-LSW 06 auszuführen und gemäß Abschnitt 2.1 eine Schalldämmung DLR > 24 dB aufweisen (Dies wird in der Regel erreicht mit Bauteilen/Materialien die eine Flächenmasse von m‘ > 10kg/m² aufweisen und geschlossener Ausführung). 7 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054E2/16 BEURTEILUNGSWERTE, IMMISSIONSORTE 4 Entsprechend den Angaben des Auftraggebers sind im Umfeld des Vorhabens keine Bebauungspläne vorhanden. Nach Aussage des Auftraggebers soll als Grundlage zur Beurteilung der übergebene Flächennutzungsplan herangezogen werden. In diesem befinden sich die westlich angrenzenden Gebäude in einer Wohnbaufläche, so dass diesen der Schutzanspruch eines allgemeinen Wohngebietes nach TA Lärm zugeordnet wird. Im Osten befindet sich eine Sondergebiet (Schule), so dass hier die Immissionsrichtwerte für ein allg. Wohngebiet tags herangezogen, jedoch ruhbedürftige Stunden nicht betrachtet werden. Die Beurteilung der Geräuschsituation erfolgt nach TA Lärm. Als Beurteilungswerte "Außen" (0,5 m vor der Mitte eines geöffneten Fensters) für die Beurteilungszeiträume „Tag“ und „Nacht“ gelten somit: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm Tag Allg. Wohngebiet (WA) 55 dB(A) Nacht 40 dB(A) Um störende kurzzeitige Geräuscheinwirkungen für angrenzende Wohnbereiche zu vermeiden, ist nach TA Lärm abzusichern, dass kurzzeitige Überschreitungen des Immissionsrichtwertes tags um mehr als 30 dB(A) und nachts um mehr als 20 dB(A) nicht auftreten. Die in der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung betrachteten relevanten Immissionsorte sind im BILD 1 ausgewiesen. Sie wurden entsprechend der durchgeführten flächendeckenden Berechnung ermittelt. 8 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik 5 5.1 Bericht 4054E2/16 ERMITTLUNG DER EMISSION ALLGEMEINES Zur der Ermittlung der Emissionen wird bei allen Anlagenteilen davon ausgegangen, dass diese, entsprechend des Standes der Technik, ausgeführt werden (z.B. feste Regenrinne, abgestrahlte einzeltonfreie Schallspektren oder keine „klappernden“ Fahnenmasten). Die Modellierung der Zufahrten auf der öffentlichen Straße (Lkw, Pkw; siehe BILD 1) erfolgt im schalltechnischen Modell entsprechend der TA Lärm, d.h. die Fahrstrecken werden so gestaltet, dass eine Vermischung mit dem öffentlichen Verkehr gegeben ist (TA Lärm, Abschnitt 7.4). Alle folgend aufgeführten Emissionsquellen sind, entsprechend ihrer im Berechnungsmodell berücksichtigten Lage, im BILD 1 dargestellt. 5.2 5.2.1 ANLIEFERUNG ALLGEMEIN Die Anlieferung für das Geschäftshaus mit Lkw > 7,5 t soll werktags in der Zeit von 06.00 bis 22.00 Uhr über einen Rampentisch im Bereich der Verladezone stattfinden (Beurteilungszeitraum “Tag”). Die Verladezone (inkl. Rampentisch) ist vollständig Eingehaust und in massiver Bauweise ausgeführt. Die erforderliche Schalldämmung wird iterativ ermittelt. Für den Nachtzeitraum wird zur Abwägung eine Nachtanlieferung im Bereich des Cafes betrachtet. Die Anlieferungen der Ladeneinheit Cafe erfolgen ebenerdig über den Eingangsbereich. Die Schallleistungspegel der einzelnen Emittenten für den Anlieferungsverkehr und die Vorgänge bei der Entladung werden dem Bericht /6/ und /7/ entnommen und nach den Gleichungen in ANLAGE 1 berechnet. Entsprechend /6/ und /7/ wird beim Emissionsansatz zur Berechnung der Geräuschimmissionen durch die Betriebsgeräusche der Lkw von Mittelwerten ausgegangen. Die Lkw – Geräusche werden in „Fahrgeräusche und besondere Fahrzustände“ und „Betriebsgeräusche“ unterschieden. Lieferfahrzeuge: Fahrgeräusche und besondere Fahrzustände (Rangieren) In der nachfolgenden TABELLE 1 sind die im schalltechnischen Modell zum Ansatz gebrachten Anlieferungsfahrzeuge zusammengefasst ausgewiesen (die Anzahl der Fahrzeuge basiert auf analogen Bauvorhaben). 9 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054E2/16 TABELLE 1: Im schalltechnischen Modell zum Ansatz gebrachte Fahrzeuge, tags Fahrzeug Anzahl Fahrziel / Fahrzweck 1 2 3 Lkw > 7,5 t 1 Trockensortiment Lkw > 7,5 t 1 Leergut Lkw > 7,5 t 1 Streckenlieferant Lkw > 7,5 t 1 Frischesortiment mit Kühlaggregat Lkw > 7,5 t 1 Müllfahrzeug Lkw < 7,5 t 2 Brot- /Backwaren Summe, Gesamtfahrzeuge 8 Die Anlieferungsvorgänge erfolgen in der Regel über den Tag verteilt. Damit die eventuell auftretenden Vorgänge für die Markt- und Bäckeranlieferung innerhalb der Ruhzeiten berücksichtigt werden, wird jeweils ein vollständiger Anlieferungszyklus innerhalb der Ruhezeiten betrachtet. Für den Vorgang Rangieren der Lkw im Bereich der Laderampe wird für die erforderliche Rangierstrecke im schalltechnischen Modell ein Zuschlag von 5 dB (Maximalwert nach /7/) vergeben. Damit sind die bei Rangiertätigkeiten auftretenden Schallereignisse, wie Beschleunigung und Verzögerung der Fahrt, berücksichtigt. Die Anfahrten erfolgen vom Kastanienweg. Lieferfahrzeuge: Betriebsgeräusche Lkw Es ist davon auszugehen, dass die nachfolgenden Geräusche zwingend im Anlieferungsbetrieb auftreten /6//7/. Diese Vorgänge werden daher für die Lkw detailliert in der Schallimmissionsprognose berücksichtigt (die ausgewiesenen Schallleistungspegel LWA sind arithmetische Mittelwerte):  Betriebsbremse LWA = 108 dB(A)  Türenschlagen LWA = 100 dB(A)  Anlassen LWA = 100 dB(A)  Leerlauf LWA = 94 dB(A) 10 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik 5.2.2 Bericht 4054E2/16 ANLIEFERUNGSVORGÄNGE IM FREIEN In der TABELLE 2.1 sind die Emissionsdaten für die Fahrgeräusche der Lieferfahrzeuge am Tag und in der TABELLE 2.2 für die Nacht ausgewiesen. TABELLE 2.1: Emissionsdaten Fahrgeräusche und besondere Fahrzustände, tags Emittent Vorgang / Fahrstrecke 1 2 l L’WA,1h* LT,16h Ln L’WA,mod [m] [dB(A)/m] [dB] [dB] [dB(A)/m] 3 4 5 6 7 8 n T1 Lkw, Rampe 4 200 63,0 -12 6,0 57,0 T1_R Lkw-Rangieren, Rampe 4 31 68,0 -12 6,0 62,0 T1r Lkw, Rampe, i.d.R. 1 200 63,0 -12 0,0 51,0 T1_Rr Lkw-Rangieren, Rampe, i.d.R. 1 41 68,0 -12 0,0 56,0 T2 Lkw, Cafe 1 150 63,0 -12 0,0 51,0 T2_R Lkw-Rangieren, Cafe 1 31 68,0 -12 0,0 56,0 T2r Lkw, Cafe, i.d.R. 1 150 63,0 -12 0,0 51,0 T2_Rr Lkw-Rangieren, Cafe, i.d.R. 1 31 68,0 -12 0,0 56,0 Der Schallleistungspegel bezogen auf eine Stunde LWA,1h = 63 dB(A) entspricht einem LWA  106 dB(A) für eine Vorbeifahrt mit 20 km/h und 1 m Wegelement. i.d.R. innerhalb der Ruhezeiten * ** TABELLE 2.2: Emissionsdaten Fahrgeräusche und besondere Fahrzustände, nachts Emittent Vorgang / Fahrstrecke 1 * 2 l L’WA,1h* LT,1h Ln L’WA,mod [m] [dB(A)/m] [dB] [dB] [dB(A)/m] 3 4 5 6 7 8 n T2 Lkw, Cafe 1 150 63,0 0 0,0 63,0 T2_Rr Lkw-Rangieren, Cafe 1 31 68,0 0 0,0 68,0 Der Schallleistungspegel bezogen auf eine Stunde LWA,1h = 63 dB(A) entspricht einem LWA  106 dB(A) für eine Vorbeifahrt mit 20 km/h und 1 m Wegelement. Die Fahrstrecken werden als Linienschallquellen entsprechend ihrer Lage in das schalltechnische Modell übernommen. In den TABELLEN 3.1 und 3.2 sind die sich aus den Anfahrten und den Liefervorgängen für das Geschäftshaus (hier nur das Cafe) ergebenden Emissionsdaten (Betriebsgeräusche) ausgewiesen. Die Motoren der Lkw sind während der Anlieferungszeit abzustellen und werden daher mit maximal einer Minute Betriebsdauer (60 s) berücksichtigt. 11 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054E2/16 Ausnahme bildet das Müllfahrzeug, auf Grund der über den Lkw-Motor betrieben Hydraulik zur Beladung wird hier eine Betriebszeit von 5 min (300 s) angesetzt. Entsprechend den Einwirkzeiten der Emittenten wird eine Zeitbewertung durchgeführt. Diese Zeitbewertung wird durch den Korrekturfaktor LT berücksichtigt. Die sich so ergebenden zeitbewerteten Vorgänge sind für einen Lkw in der TABELLE 3.1 ausgewiesen. TABELLE 3.1: Emissionsdaten Betriebsgeräusche (BG) 1 Lkw / 1h Emittent Vorgang LWA n tges LT,1h LWA,mod,1h [s] [dB] [dB(A)] 6 7 [dB(A)] 1 2 3 4 5 BG1.1 Bremsen 108,0 1 5 3 28,6 79,4 BG1.2 Türen zuschlagen 100,0 2 10 25,6 74,4 BG1.3 Anlassen 100,0 1 5 28,6 71,4 BG1.4 Leerlauf 94,0 1 60 17,8 76,2 BG1.5 Leerlauf (Müllfahrzeug) 94,0 1 300 10,8 83,2 energetische Summe BG1.1 – BG1.4 --> BG 82,3 energetische Summe BG1.1 – BG1.3, BG1.5 --> BGM 85,3 In der TABELLE 3.2 sind die Betriebsgeräusche „tags“ entsprechend der zu erwartenden Anlieferungen (n) bezogen auf 16 Stunden aufgeführt. Analog hierzu sind in der TABELLE 3.3 die Emittenten für die volle Stunde im Nachtzeitraum ausgewiesen. TABELLE 3.2: Betriebsgeräusche (BG) Lkw, Anlieferung Cafe, Eingangsbereich, tags Emittent 1 Bemerkung / Bereich 2 S LWA,1h LT,16h Ln LS L’’WA,mod [m²] [dB(A)] [dB] [dB] [dB] [dB(A)/m²] 3 4 5 6 7 8 9 n BGM Müllfahrzeug, Rampe 1 10 85,3 -12 0,0 -10 63,3 BG1 Lkw,Cafe Eingangsbereich 1 10 82,3 -12 0,0 -10 60,3 BG1r Lkw, Cafe i.d.R.* 1 10 82,3 -12 0,0 -10 60,3 * 3 innerhalb der Ruhezeiten Die Ermittlung der Schallleistungspegel basiert auf den Messungen nach dem Taktmaximalpegel – Verfahren. Erfassung eines Einzelereignisses innerhalb eines 5 Sekundentaktes. Mit dieser Vorgehensweise ist gleichzeitig der Impulszuschlag KI enthalten. 12 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054E2/16 TABELLE 3.3: Betriebsgeräusche (BG) Lkw, Anlieferung Geschäftshaus, nachts Emittent Vorgang 1 2 BG1 Lkw, Cafe S LWA,1h LT,1h Ln LS L’’WA,mod [m²] [dB(A)] [dB] [dB] [dB] [dB(A)] 3 4 5 6 7 8 9 1 10 82,3 0 0 -10 72,3 n Warenumschlag (WU) Die Vorgänge für den ebenerdigen Warenumschlag im Bereich des Einganges (fahren mit Handhubwagen auf Asphalt etc.) werden nach /7/ berücksichtigt. Die in /7/ ausgewiesenen Schallleistungspegel auf Basis des Taktmaximalpegelverfahrens LWAT (Absatz 8.3 Seite 17) werden für die vorliegende Untersuchung in den mittleren Schallleistungspegel 4 für eine Stunde umgerechnet worden. In der TABELLE 3.4 werden die für die Ermittlung des Modelschallleistungspegels LWA,mod notwendigen Emissionsdaten ausgewiesen. TABELLE 3.4: Emissionsdaten Warenumschlag (WU1 bis WU3), 1 Vorgang / 1h Emittent Vorgang LWATeq,1h [dB(A)] 1 2 3 WU1.1 Leerfahrt auf Asphalt 71 WU1.2 Ware auf Asphalt 61 energetische Summe WU.1 – WU.2 --> WU1 71,4 Cafe  4 2 x Backwaren max. 5 Rollcontainer (2 x 10 Bewegungen) WU1 LWAT,1h = LWAT + 10 log (TE / 3600) Auf Grundlage des Taktmaximalpegels (Messzyklus 5 Sekunden) und der in Heft 3 HLUG ausgewiesenen Geschwindigkeit (v = 1,4 m/s) entspricht der Vorgang einer Wegstrecke von 7 m. 13 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054E2/16 Die Fahrwege im Bereich der Ladezonen sind nicht eindeutig festgelegt, daher wird die Emissionsquelle als Flächenquelle entsprechend ihrer Lage angesetzt (Berechnungsalgorithmen ANLAGE 1). In der TABELLE 3.5 werden die in der Berechnung zum Ansatz gebrachten Emittenten „tags“ bezogen auf 16 Stunden zusammenfassend ausgewiesen. Analog hierzu sind in der TABELLE 3.6 die Emittenten für die volle Stunde im Nachtzeitraum ausgewiesen. TABELLE 3.5: Warenumschlag (WU) Cafe, Eingangsbereich, tags Emittent Vorgang / Bereich 1 * S LWA,1h LT,16h Ln LS L’’WA,mod [m²] [dB(A)] [dB] [dB] [dB] [dB(A)/m²] 3 4 5 6 7 8 9 n 2 WU1 Hubwagen, Eingang 10 22 71,4 -12,0 10,0 -13,4 56,0 WU1r Hubwagen, Eingang, i.d.R. 10 22 71,4 -12,0 10,0 -13,4 56,0 innerhalb der Ruhezeiten TABELLE 3.6: Warenumschlag (WU) Cafe, Eingangsbereich, nachts Emittent 1 WU1 5.2.3 Vorgang / Bereich 2 Hubwagen, Eingang S LWA,1h LT,1h Ln LS L’’WA,mod [m²] [dB(A)] [dB] [dB] [dB] [dB(A)/m²] 3 4 5 6 7 8 9 10 22 71,4 0,0 10,0 -13,4 68,0 n ANLIEFERUNGSVORGÄNGE INNERHALB DER EINHAUSUNG Die innerhalb der Einhausung stattfindenden Vorgänge werden als Punktschallquellen zusammen gefasst und zur Berechnung des Innenpegels verwendet. Hierzu wird mit dem Berechnungsprogramm PROSAR gemäß VDI 3760 der zu erwartende Innenpegel, auf Grundlage der Anlieferungsvorgänge berechnet. Mit Ausnahme der Decke werden die Umfassungsbauteile schallhart im Modell betrachtet. Die Decke ist dem Stande der Technik nach absorbierend zu verkleiden. Hierzu sind Materialien mit einem mittleren Absorptionsgrad w ≥ 0,6 zu verwenden (z.B. Faserzementplatten o. glw.). In der TABELLE 4.1 sind die Betriebsgeräusche „tags“ entsprechend der zu erwartenden Anlieferungen (n) bezogen auf 16 Stunden aufgeführt. 14 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054E2/16 TABELLE 4.1: Betriebsgeräusche (BG) Lkw, Anlieferung Geschäftshaus, tags Emittent 1 Bemerkung / Bereich 2 n S LWA,1h LT,16h Ln LS LWA,mod [m²] [dB(A)] [dB] [dB] [dB] [dB(A)] 3 4 5 6 7 8 9 BG2 Lkw, Rampe 3 10 82,3 -12 4,8 -10 75,1 BG2r Lkw, Rampe, i.d.R.* 1 10 82,3 -12 0,0 -10 70,3 * innerhalb der Ruhezeiten Für die Anlieferung von Tiefkühlware werden ein Lkw mit Kühlaggregat zum Ansatz gebracht. Dafür wird aus der Bayerischen Parkplatzlärmstudie ein Schallleistungspegel von LWA = 97 dB(A) und eine übliche Laufzeit von 15 min für das Kühlaggregat entnommen. TABELLE 4.2: Emissionsdaten Kühlaggregat Lkw, tags Emittent Vorgang 1 KA n 2 Kühlaggregat tges LWA LT LWA,mod [min] [dB(A)] [dB] [dB(A)] 3 4 5 6 7 1 15 97,0 18,1 78,9 Die Entladung erfolgt vom Lkw zum Lager mit (Gabel-) Handhubwagen. Der Emissionsansatz basiert auf Warenumschlagszahlen analoger Bauvorhaben. In /6/ sind unter Absatz 5.3 die Schallleistungspegel LWA der Verladegeräusche als zeitlich gemittelte Schallleistungspegel für 1 Ereignis pro Stunde auf Basis des Taktmaximalpegels LWATeq (inklusive Impulszuschlag) ausgewiesen. Aus diesem Grund sind die Impulse bereits enthalten und werden für diese Emittenten nicht immissionsseitig vergeben (abweichend zur TA Lärm). In der TABELLE 4.3 werden die für die Ermittlung des Modelschallleistungspegels LWA,mod notwendigen Emissionsdaten ausgewiesen. 15 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054E2/16 TABELLE 4.3: Emissionsdaten Warenumschlag (WU2 bis WU3), 1 Vorgang / 1h Emittent Vorgang LWATeq,1h [dB(A)] 1 2 3 WU2.1 Palettenhubwagen über fahrzeugeigene Ladebordwand 88 WU2.2 Rollgeräusche, Wagenboden 75 energetische Summe WU1.1 – WU1.2 --> WU1 88,2 WU3.1 Rollcontainer über fahrzeugeigene Ladebordwand 78 WU3.2 Rollgeräusche, Wagenboden 75 energetische Summe WU3.1 – WU3.2 --> WU3 79,8 Discounter (Rampe)  Anlieferung Warensortiment im Mittel für 1 Lkw 15 Paletten (3 x 30 Bewegungen) WU2  Kühlfahrzeug max. 5 Rollcontainer (10 Bewegungen) und WU3 In der TABELLE 4.4 werden die in der Berechnung zum Ansatz gebrachten Emittenten „tags“ bezogen auf 16 Stunden zusammenfassend ausgewiesen. TABELLE 4.4: Warenumschlag (WU), innerhalb der Einhausung, tags Emittent Vorgang / Bereich 1 * 2 n S LWA,1h LT Ln LS LWA,mod [m²] [dB(A)] [dB] [dB] [dB] [dB(A)] 3 4 5 6 7 8 9 WU2 Hubwagen, Rampe 60 - 88,2 -12,0 17,8 0 94,0 WU2r Hubwagen, Rampe, i.d.R. 30 - 88,2 -12,0 14,8 0 91,0 WU3r Rollcontainer, Rampe 10 - 79,8 -12,0 10,0 0 77,8 innerhalb der Ruhezeiten 16 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054E2/16 In der GRAFIK 1 ist die berechnete Innenpegelverteilung auf Grundlage der ausgewiesenen Warenumschlags- und Betriebsgeräusche innerhalb der Einhausung dargestellt. Einfahrt/Rolltor Betriebsgeräusche Lkw 85dB(A)-90dB(A) Rampe 4m 80dB(A)-85dB(A) 75dB(A)-80dB(A) 24m 22m 20m 18m 16m 14m 12m 10m 8m 6m 4m 2m 0m 2m 70dB(A)-75dB(A) 0m 65dB(A)-70dB(A) 60dB(A)-65dB(A) GRAFIK 1: Innenpegelverteilung Einhausung Anlieferungszone Entsprechend der GRAFIK 1 liegt im Bereich der Rampe an den Außenbauteilen maximal der Innenpegel von 85 dB(A) und im Bereich des Rolltors von 75 dB(A) an. Im Sinne der Prognosesicherheit wird die gesamte Einhausung (Außenwand und Dach) mit einem Innenpegel von 85 dB(A) berechnet. Im Bereich des Rolltors wird mit einem Innenpegel von 75 dB(A) gerechnet. Für die Anlieferungsvorgänge in der Ruhezeit wird jeweils ein um 3 dB geringerer Innenpegel zum Ansatz gebracht. Die Einhausung selbst wird im Berechnungsmodell durch Bauteilschallquellen in Form von horizontalen (Dach) und vertikalen (Fassade und Rolltor) Flächenschallquellen nachgebildet. Die erforderlich Schalldämmung (R’w,erf.) der Bauteilschallquellen wird iterativ so ermittelt, dass die Emissionen nicht zu schalltechnischen Konflikten an den Immissionsorten führen. Die ermittelten Schalldämmwerte Modellflächenschallleistungspegel (L’’WA,mod) (R`w,erf) der sowie die Bauteilschallquellen daraus sind in resultierenden TABELLE 4.5 ausgewiesen. 17 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054E2/16 TABELLE 4.5: Emissionsdaten Bauteilschallquellen, Einhausung Anlieferungszone Emittent Bezeichnung 1 2 5 L’’WA,mod, Fläche LI R`w,erf. Cd+C [m²] [dB] [dB] [dB] [dB(A)/m²] 3 4 5 6 7 WU-D Dach 73 85 30 -4 51 WU-F Fassade 57 85 30 -4 51 WU-RT Rolltor 16 75 16 -4 55 WU-Dr Dach, i.d.R.* 73 82 30 -4 48 WU-Fr Fassade, i.d.R. 57 82 30 -4 48 WU-RTr Rolltor, i.d.R. 16 72 16 -4 52 * i.d.R. innerhalb der Ruhezeiten 5.3 KUNDENPARKPLÄTZE Der nachfolgend zu berechnende Emissionspegel enthält nach den in der Bayerischen Parkplatzlärmstudie /8/ durchgeführten Untersuchungen die Pegelanteile für:  die An- und Abfahrt (befahren der Stellflächen);  das Motorstarten;  das Türen- sowie Kofferraumzuschlagen und  das Befahren des Parkplatzes mit Einkaufswagen Nach der Parkplatzlärmstudie /8/ werden folgende Zuschläge für den Kundenparkplatz vergeben  Parkplatzart und Fahrbahnoberfläche (Parkplätze an Einkaufszentren, Einkaufswagen auf Asphalt) ein KPA = 3 dB und KStrO = 0 dB,  ein Zuschlag für das Taktmaximalpegelverfahren KI = 4 dB (die Impulshaltigkeit der Geräusche wird immissionsseitig vergeben),  ein zu berechnender Zuschlag KD für den Parksuchverkehr Die Gesamtfläche des Parkplatzes (S  2.160 m²) wird dem schalltechnischen Berechnungsmodell entnommen. 5 Gemäß DIN EN 12354-4 berechnet sich der flächenbezogene Schallleistungspegel L’’WA,mod unter Berücksichtigung eines Diffusitätsterms Cd (Raumabhängig) und des Spektrum-Anpassungswertes C. Im Konkreten wird Cd = -5 dB und C = 1 dB angesetzt. 18 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054E2/16 Für das Geschäftshaus wird in den übergebenen Unterlagen eine Netto-Verkaufsfläche von ca. 1.041 m² ausgewiesen. Die Netto-Verkaufsfläche wird im Sinne der Parkplatzlärmstudie /8/ herangezogen. Entsprechend der übergebenen Unterlagen wurden für den Parkplatz 66 Stellplätze ausgewiesen (inklusive Sonderstellplätze für Mutter-Kind und Behinderten Parkplätze). Unter Berücksichtigung der „Netto-Verkaufsfläche“ und der Stellplatzzahl ergibt sich ein Berechnungsfaktor f nach /8/ von f = 0,06. Weiterhin liegen uns zahlreiche konkrete Kundenbelegungen aus bestehenden Discountern vor, die eine mittlere Kundefrequentierung von 500 bis 700 Kunden pro Tag ausweisen. Darin enthalten sind alle „Arten“ von Kunden (fußläufig, öffentliche Verkehrsmittel und motorisierte Kunden). Auf Grund der Ortslage wird in der vorliegenden Untersuchung mit 500 motorisierten Kunden für das Geschäftshaus täglich gerechnet. Daraus ergeben sich für die Beurteilungszeit von 16 Stunden (Tagzeitraum), ca. 31 motorisierte Kunden bzw. 62 Pkw-Bewegungen je Stunde. Anhand von exemplarischen Erhebungen die mit der Erarbeitung der Bayerischen Parkplatzlärmstudie erstellt wurden, zeigt sich bei größerer Entfernung der Stellplätze vom Ein- bzw. Ausgang eine geringere Bewegungshäufigkeit. In Tabelle 14 der Parkplatzlärmstudie ist die Abhängigkeit der Bewegungshäufigkeit auf den Stellplätzen von der Entfernung zum Eingang des Marktes beispielhaft ausgewiesen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden im Emissionsansatz berücksichtigt ohne dabei die Gesamtkundenzahl zu verändern. Folgende Bewegungshäufigkeiten N werden für den Parkplatz im Beurteilungszeitraum tags angesetzt (Maßeinheit N: Bewegungen je m² Nettoverkaufsfläche und Stunde): Parkfläche P1: N = 0,07 (Stellplätze direkt vor dem Eingang des Verbrauchermarkts) Parkfläche P2: N = 0,05 (Stellplätze in weiterer Entfernung zum Eingang; geringere Belegung) Parkfläche P3: N = 0,04 (Stellplätze in großer Entfernung zum Eingang) In der folgenden TABELLE 5 sind die mit den entsprechenden Zuschlägen korrigierten Emissionsdaten für die Kundenstellplätze je Stunde ausgewiesen. 19 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054E2/16 TABELLE 5.1: Emissionsdaten der Parkgeräusche, tags Emittent LW0 N 1 B S *KI KPA KD KStrO L’’WA,mod [m²] [m²] [dB] [dB] [dB] [dB] [dB(A)/m²] f [dB(A)] 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 P1 63,0 0,07 0,06 665 1.380 0,0 3,0 3,8 0,0 55,1 P2 63,0 0,05 0,06 212 440 0,0 3,0 1,6 0,0 51,4 P3 63,0 0,04 0,06 164 340 0,0 3,0 0,4 0,0 49,2 1.041 2.160 Summe *wird immissionsseitig vergeben Entsprechend des Ansatzes, dass 500 Pkws täglich das Geschäftshaus anfahren, ergeben sich folgende Pkw – Bewegungen pro Stunde:  tags ≈ 62 Pkw-Bewegungen/h Die Zu- und Abfahrt auf den Kundenparkplatz erfolgen vom Kastanienweg. Die Emission der Zu- und Abfahrt wird nach RLS 90 ( ANLAGE 1) berechnet. In TABELLE 6 sind die Emissionsdaten für die Zufahrt zu den Stellplätzen zusammengefasst. Entsprechend der Bayerischen Parkplatzlärmstudie (/8/) erfolgt die Umrechnung auf eine Linienquelle durch einen Korrekturfaktor mit KRLS = 19 dB. TABELLE 6: Emissionsdaten Fahrstrecken der Pkw, tags Emittent 1 Fahrstrecke 2 M p v DSTRO Lm,E KRLS L’WA,mod [Kfz/h] [%] [km/h] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)/m] 3 4 5 6 7 8 9 P-Zu Zufahrt, tags 31 0 30 0 43,5 19 62,5 P-Ab Abfahrt, tags 31 0 30 0 43,5 19 62,5 Die Schallquellen werden als Linienquellen mit je ca. 60 m in das Modell integriert. 20 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054E2/16 EINKAUFSWAGEN – SAMMELBOX 5.4 Die Einkaufswagen-Sammelbox befindet sich auf dem Parkplatz des Marktes ( BILD 1), deren Schallemissionen durch Ein- und Ausstapeln der Einkaufswagen zu beachten sind. Im Sinne des Maximalansatzes wird davon ausgegangen, dass alle Kunden einen Einkaufswagen benutzten. Entsprechend der zum Ansatz gebrachten 700 Gesamtkunden täglich, tritt das Ein- und Ausstapeln des SB-Wagens in der Sammelbox wie folgt auf:  tags ca. 88 mal / Stunde Die Formel zur Berechnung des Modellschallleistungspegels L’’WA,mod „Einkaufswagen-Sammelbox“ ist der ANLAGE 1 zu entnehmen. Im Rahmen der Schallimmissionsprognose kann von Schallleistungsmittelungspegeln LWA ausgegangen werden /7/. In der TABELLE 7 sind die Emissionsdaten zur Ermittlung des Modellschallleistungspegels für die Einkaufswagen-Sammelbox entsprechend der Anzahl der Vorgänge (n) und eine Fläche (S) zusammenfassend ausgewiesen. TABELLE 7: Emittent 1 ES Emissionsdaten für das Ein- und Ausstapeln des SB-Wagens in der Sammelbox, tags Benennung S LWAeq,1h LT,16h Ln LS L’’WA,mod [m²] [dB(A)] [dB] [dB] [dB] [dB(A)/m²] 3 4 5 6 7 8 9 88 10 68,0 0,0 19,4 -10,0 77,4 n 2 SB-Wagen, tags Die Geräusche, die beim Bewegen der Einkaufswagen auf dem Parkplatz auftreten, sind in der Emissionsermittlung „Kundenparkplätze“, erfasst /8/. Die Impulshaltigkeit (KI = 4 dB) der Geräusche 6 wird immissionsseitig berücksichtigt . 6 In /7/ ist für das Ein- und Ausstapeln von Metall-Einkaufskörben ein LWAT,1h = 72 dB(A) ausgewiesen, d.h. die Impulshaltigkeit der Geräusche ist im Emissionsansatz berücksichtigt. Da die TA Lärm die immissionsseitige Vergabe von Zuschlägen vorsieht, wird LWA,1h = 68 dB(A) emissionsseitig und ein Impulszuschlag von KI = 4 dB, immissionsseitig zum Ansatz gebracht. 21 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik 5.5 Bericht 4054E2/16 HAUSTECHNIK Die Lage und Anzahl der klima- und lufttechnischen Anlagen (LA) wird den übergeben Unterlagen /12/, /13/ entnommen (Lage s. BILD 1). In der TABELLE 8, SPALTE 3 sind die übergebenen Emissionsdaten für diese Quellen ausgewiesen. Die Emissionen werden tags und nachts im schalltechnischen Berechnungsmodell angesetzt. Diese Schallleistungspegel LWA für die lufttechnischen Anlagen sind in der TABELLE 8, SPALTE 4 ausgewiesen und zur Vermeidung schalltechnischer Konflikte zwingend umzusetzen. TABELLE 8: Emissionsdaten lufttechnische Anlagen (LA), tags/nachts Emittent Benennung 1 * 2 LWA LWA,tags/nachts [dB(A)] [dB(A)] 3 4 LA01 Verflüssiger (GVHX 071.1A/2-SD.E) 71,0 71,0 LA02 Zuluftöffnung Verbundanlagenraum 71,0 71,0 LA03 Wandlüfter Verbundanlagenraum (MAICO DZQ 408B) 71,0 71,0 LA04 Zuluftöffnung 1 (WRG Fa. biddle 3500 +SD*) 58,0 58,0 LA05 Abluftöffnung 1 (WRG Fa. biddle 3500 + SD*) 58,0 58,0 LA06 Außenklimagerät (z.B. Fa. DAIKIN EWAQ-ACW1)) 66,0 66,0 LA07 Wandlüfter (MAICO EN20) 54,0 54,0 werkseitig mit Schalldämpfer SD Die luft- und klimatechnischen Anlagen sind entsprechend Stand der Technik auszuführen (abgestrahlte Schallspektrum sind einzeltonfrei, schwingungsisolierte Aufstellung der Verdichter, etc.). 22 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik 6 ERMITTLUNG DER BEURTEILUNGSPEGEL 6.1 BERECHNUNGSPRÄMISSEN Bericht 4054E2/16 Die Berechnungen wurden mit dem Programmsystem LIMA, Version 11.1 durchgeführt. Es wird entsprechend der gültigen Berechnungsvorschrift ISO 9613, Teil 2, gerechnet. Folgende Prämissen liegen der Berechnung zu Grunde:  Einzelpunktberechnungen: Lage der Immissionsorte: 0,5 m vor geöffnetem Fenster der betreffenden Fassade; Aufpunkthöhen: entsprechend der Geschosshöhen. Nach TA Lärm sind folgende Korrekturen/Zuschläge bei der Ermittlung des Beurteilungspegels L r zu berücksichtigen:  für impulshaltige Emissionen ein Impulszuschlag KI  für Ton- oder Informationshaltigkeit ein Zuschlag KT  für „Stunden mit erhöhter Empfindlichkeit“ ein Zuschlag KR (nur bei WA und WR) 6.2 BEURTEILUNGSPEGEL Folgende Korrekturen werden berücksichtigt:  KI = 4,0 dB Parkplatzgeräusche (P1 – P3), Sammelboxen (ES)  KR = 6,0 dB für innerhalb der Ruhezeiten einwirkende Geräusche (-r)  KR = 1,9 dB für durchgängig einwirkende Geräusche (LA) werden nach TA Lärm drei Stunden mit einem Zuschlag von 6 dB bezogen auf 16 Stunden berücksichtigt  KR = 0,7 dB für innerhalb der Öffnungszeiten einwirkende Geräusche (P, ES, P-Zu/Ab) wird nach TA Lärm eine Stunde mit einem Zuschlag von 6 dB bezogen auf 16 Stunden berücksichtigt (in einer Vorabberechnung wurde ermittelt, dass rechnerisch die Nutzung des Parkplatzes nur innerhalb einer ruhebedürftigen Stunde möglich ist und somit 06:00 bis 20:00 Uhr oder 07:00 bis 21:00 Uhr) Die Zuschläge und die anteiligen Mittelungs- bzw. Beurteilungspegel der einzelnen Schallquellen sind in ANLAGE 3 für die am höchsten belasteten Geschosse ausgewiesen. Die energetische Summe der anteiligen Beurteilungspegel ergibt den dem Bauvorhaben „Geschäftshaus“ zuzuordnenden Beurteilungspegel Lr. 23 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054E2/16 In der TABELLE 9 sind die Beurteilungspegel Lr ,tags und nachts, an den relevanten Immissionsorten ausgewiesen und den Immissionsrichtwerten (IRW) gegenübergestellt Für den Nachtzeitraum werden drei unterschiedliche Emissionssituationen betrachtet:  nachts1 22:00 bis 05:00 Uhr Emissionen der Lufttechnik  nachts2 05:00 bis 06:00 Uhr Emissionen der Lufttechnik und Frühanlieferung TABELLE 9: Beurteilungspegel Lr an den relevanten Immissionsorten (IO) Immissionsort 1 2 IRW [dB(A)] Lr [dB(A)] tags nachts tags nachts1 nachts2 3 4 5 6 7 IO 01 1. OG 55 40 54,8 28,1 35,8 IO 02 1. OG 55 40 54,9 18,4 40,2 IO 03 1. OG 55 40 54,4 18,5 45,3 Die Ergebnisse in TABELLE 9 weisen aus, dass an den vorhandenen relevanten Immissionsorten die Immissionsrichtwerte in den Beurteilungszeiträumen tags unterschritten werden. Im Beurteilungszeitraum nachts1 (22:00 bis 05:00 Uhr bzw. jede volle Stunde) werden unter Berücksichtigung des Emissionsansatzes dass ausschließlich die luft- und klimatechnischen Anlagen in Betrieb sind, die IRW eingehalten (TABELLE 9, SPALTE 6). Entsprechend der TABELLE 9, SPALTE 7 ist ein Lkw-Anlieferung im Beurteilungszeitraum nachts nicht möglich, da hier die IRW überschritten werden. Die zur Überschreitung beitragenden Emittenten sind der ANLAGE 3 zu entnehmen. 24 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik 7 Bericht 4054E2/16 EINZELEREIGNISBETRACHTUNG Um störende kurzzeitige Geräuscheinwirkungen für die Wohnbereiche zu vermeiden, ist nach TA Lärm abzusichern, dass kurzzeitige Überschreitungen des Immissionsrichtwertes tags um mehr als 30 dB(A) und nachts um mehr als 20 dB(A) nicht auftreten. In einer Einzelpunktberechnung wird im Beurteilungszeitraum tags der Immissionspegel für das Entspanngeräusch einer Lkw Druckluftbremse und nachts für das Zuschlagen einer PkwKofferraumtür berechnet. Auf Grund der maximal zulässigen 5 Pkw ist davon auszugehen, dass dies im Bereich des Eingangs parken.  E1 Vorgang Lkw-Druckluftbremse LWAFmax = 115,0 dB(A) nach /7/  E2 Pkw-Kofferraumtür LWAFmax = 99,5 dB(A) nach /8/ Zur Beurteilung des Einzelereignisses wird der Immissionsort IO 04 gewählt. Die Lage der Quellen und des Immissionsortes sind dem BILD 1 zu entnehmen. In der nachfolgenden TABELLE 10 sind die Ergebnisse für die am stärksten belasteten Geschosse ausgewiesen. In Spalte 6 ist die Überschreitung des Immissionsrichtwertes als Differenzbetrag angegeben. Dieser Differenzbetrag muss entsprechend TA Lärm tags  30 dB(A) und nachts  20 dB(A) sein. TABELLE 10 Einzelereignisbetrachtung, tags/nachts Immissionsort Ereignis 1 2 LWAFmax IRW L [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] 3 4 5 6 Spalte 5 minus Spalte 4 [dB] IO 02, tags E1 115,0 55 76,3 21,3 IO 02, nachts E1 115,0 40 76,3 36,3 IO 02, tags E2 99,5 55 63,5 8,5 IO 02, nachts E2 99,5 40 63,5 23,5 Der TABELLE 10 ist nochmals zu entnehmen, dass eine Nachtanlieferung sowie die Nutzung des Parkplatzes im Nachtzeitraum rechnerisch nicht möglich ist, da hier das Einzelereigniskriterium überschritten wird. Folglich sind ohne diese Emittenten im Nachtzeitraum kurzfristige Geräuschspitzen, welche den Immissionsrichtwert tags um mehr als 30 dB(A) und nachts um mehr als 20 dB(A) überschreiten, rechnerisch nicht zu erwarten. 25 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik 8 Bericht 4054E2/16 ANLAGENBEDINGTER VERKEHR AUF ÖFFENTLICHEN STRAßEN In Absatz 3 und 4, Punkt 7.4, TA Lärm, heißt es zum anlagenbezogenen Verkehrsaufkommen auf öffentlichen Straßen: „Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern vom Betriebsgrundstück sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art so weit wie möglich vermindert werden, so weit  sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 dB(A) erhöhen,  keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und  die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weiter gehend überschritten werden.“ Diese Kriterien gelten kumulativ, d.h. nur wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind, sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art die Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs so weit wie möglich vermindert werden /6/. Die Zu- und Abfahrt zum Geschäftshaus erfolgt vom Kastanienweg über die Bahnhofstraße. Eine Vermischung mit dem übrigen Verkehr ist direkt gegeben. Eine weitere Betrachtung des anlagenbedingten Verkehrs entfällt daher. Organisatorische Maßnahmen (in praxi das Eingrenzen der Ein- und Ausfahrtzeiten) sind aus lärmschutztechnischer Sicht nicht angezeigt. 26 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik 9 Bericht 4054E2/16 ZUSAMMENFASSUNG In 52388 Nörvenich, Kastanienweg, ist der Neubau eines Geschäftshauses geplant. Im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung wurde die dieser gewerblichen Anlage zuzuordnende Schallimmissionsbelastung (Beurteilungspegel) am relevanten Immissionsort der nächstgelegenen schutzbedürftigen Bebauung (BILD 1) rechnerisch ermittelt. Die Berechnungen weisen aus, dass bei dem im Abschnitt 5 ausgewiesenen Emissionsansatz, die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm, an den Immissionsorten in den Beurteilungszeiträumen tags und nachts unterschritten werden (Einzelpunktberechnung TABELLE 9, SPALTE 5-6). Eine Einschränkung der Anlieferungszeit im Beurteilungszeitraum „Tag“ besteht nicht. Die Marktanlieferung kann in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr stattfinden. Im Beurteilungszeitraum „Nacht“ ist die Anlieferung rechnerisch mit einem Lkw nicht möglich (s. TABELLE 9, SPALTE 7). Bei normalem Betrieb sind kurzfristige Geräuschspitzen, welche den Immissionsrichtwert tags um mehr als 30 dB(A) und nachts um mehr als 20 dB(A) überschreiten, nicht zu erwarten. Maßnahmen organisatorischer Art, um die Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs zu vermindern, sind nicht angezeigt. Folgende Hinweise bzw. Anforderungen an die Realisierung des Vorhabens sind zu beachten:  Die Öffnungszeiten sind auf 06:00 bis 20:00 Uhr oder 07:00 bis 21:00 Uhr zu beschränken so dass die Parkplatznutzung nur innerhalb einer ruhebedürftigen Stunde auftritt.  Für die Fahrgassen des Parkplatzes ist eine Asphaltoberfläche oder ein schalltechnisch gleichwertiger Belag zu realisieren.  Die Warenanlieferung (Verladezone) ist dreiseitig mit Dach einzuhauen und mit einem Rolltor vorzusehen. Die Schalldämmung (RW) der massiven Bauteile (Wand und Dach) muss dabei RW ≥ 30 dB und die des Rolltores RW ≥ 16 dB betragen.  Im Bereich des Parkplatzes ist eine Lärmschutzwand zu errichten. Die Lage und Höhe ist dem BILD 1 zu entnehmen (Ausführung gemäß ZTV-Lsw 06 geschlossene Bauweise und einer Schallminderung von ≥ 24 dB bzw. einer Flächenmasse von > 10 kg/m²).  Das abgestrahlte Schallspektrum der lufttechnischen Aggregate muss entsprechend Stand der Technik einzeltonfrei sein. Weiterhin sind die in der TABELLE 8 ausgewiesenen Schallleistungspegel (LWA) der Lüftungsanlagen einzuhalten. Sollten sich Änderungen im Bezug auf die Lage oder die Emissionshöhe ergeben, so ist mit dem Sachverständigen Rücksprache zu nehmen. Dipl.- Ing. M. Goritzka Dipl.- Ing. (FH) R. Julius 27 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054E2/16 ANLAGE 1: BEGRIFFSERKLÄRUNG ZUR SCHALLEMISSION - IMMISSION SCHALLEMISSION - ALLGEMEINE BEGRIFFE (NACH DIN 18005-1:2002-07) (Punkt-) Schallleistungspegel LW  zehnfacher dekadischer Logarithmus des Verhältnisses der Schallleistung P zur Bezugsschallleistung P0  LW = 10  lg (P/P0)  P: Die von einem Schallstrahler abgegebene akustische Leistung (Schallleistung) P0: Bezugsschallleistung (P0 = 1 pW = 10-12 Watt)  [dB(A)] Pegel der längenbezogenen Schallleistung L’W (auch „längenbezogener Schallleistungspegel“)  logarithmisches Maß für die von einer Linienschallquelle, oder Teilen davon, je Längeneinheit  abgestrahlte Schallleistung P’ -1 L’W = 10  lg (P’/10-12 Wm )  Errechnung aus dem (Punkt-) Schallleistungspegel: L‘W = LW - 10 lg (L/1m)  Schallleistung die von einer Linie mit der Länge L pro m abgestrahlt wird. Dabei ist [dB(A)/m] vorausgesetzt, dass die Schallabstrahlung gleichmäßig über die gesamte Länge verteilt ist. Pegel der flächenbezogenen Schallleistung L’’W (auch „flächenbezogener Schallleistungspegel“)  logarithmisches Maß für die von einer flächenhaften Schallquelle, oder Teilen davon, je  Flächeneinheit abgestrahlte Schallleistung P’’ -2 L’’W = 10  lg (P’’/10-12 Wm )  Errechnung aus dem (Punkt-) Schallleistungspegel: L‘‘W = LW - 10  lg (S/1m)  Schallleistung, die von einer Fläche der Größe S pro m² abgestrahlt wird. Dabei ist [dB(A)/m²] vorausgesetzt, dass die Schallabstrahlung gleichmäßig über die gesamte Fläche verteilt ist. Modellschallleistungspegel LW,mod / L’W,mod / L’’W,mod  Im Berechnungsmodell zum Ansatz gebrachte Schallleistungspegel für Ersatzschallquellen komplexer zusammenhängender / zusammengefasster Anlagen und / oder technologischer Vorgänge.  Basis der Modellschallleistungspegel sind Werte aus der Literatur und / oder Ergebnisse die aus orientierenden Messungen. 28 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054E2/16 SCHALLIMMISSION Mittelungspegel LAeq  A-bewerteter, zeitlicher Mittelwert des Schallpegels an einem Punkt (z.B. am Immissionsort). anteiliger Beurteilungspegel Lr,an  Der Beurteilungspegel einer Geräuschquelle (z.B. eines Anlagenteiles) ist nach TA Lärm wie folgt definiert: Der anteilige Beurteilungspegel Lr,an ist gleich dem Mittelungspegel LAeq eines Anlagengeräusches plus (gegebenenfalls) Zu- und Abschlägen für Ruhezeiten und Einzeltöne sowie (gegebenenfalls) einer Pegelkorrektur für die Zeitbewertung entsprechend der Beurteilungszeit. Beurteilungspegel Lr  Der Beurteilungspegel Lr ist gleich dem Mittelungspegel LAeq eines Geräusches plus (gegebenenfalls) Zuschlägen für Impulshaltigkeit und/oder auffällige Pegeländerungen, für Tonhaltigkeit und Informationshaltigkeit sowie (gegebenenfalls) einer Pegelkorrektur für die Zeitbewertung entsprechend der Beurteilungszeit.  Teilzeit j   Zahl der gewählten Teilzeiten Mittelungspegel während der Teilzeit T j  Zuschlag für Impulshaltigkeit in der Teilzeit Tj (Enthält das zu beurteilende Geräusch während bestimmter Teilzeiten T j Impulse, so beträgt KI,j für diese Teilzeiten: KI,j = LAFTeq,j - LAeq,j [LAFTeq = Taktmaximal-Mittelungspegel mit der  Taktzeit T = 5 Sekunden]) Zuschlag für Tonhaltigkeit und Informationshaltigkeit 29 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054E2/16 Ermittlung der Emission Fahrgeräusche Die Emission "Fahrgeräusche" wird rechnerisch nach folgender Beziehung ermittelt: L’WA,mod = L’WA,1h + 10*lg(n) - 10*lg(Tr) dabei bedeuten: L’WA,1h dB(A)/m zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für einen Lkw pro Stunde auf einer Strecke von 1m n Anzahl der Lkw in der Beurteilungszeit Tr Tr Beurteilungszeitraum: Tag = 16 Stunden Nacht = lauteste Nachtstunde Betriebsgeräusche / Warenumschlag Der immissionsbezogene Schallleistungspegel für „Betriebsgeräusche“ bestimmt sich: LWA,1h = LWA + LT,1h + Ln dabei bedeuten: dB(A) LT,1h Zeitkorrektiv, LT = 10 log (tges / T1h), in dB tges Gesamteinwirkzeit, tges = te  n, in sec T1h Bezugszeitraum 1 Stunde te Einzelzeit in sec Ln Einzelvorgänge eines Vorganges pro Stunde, Ln = 10 log (n), in dB n Anzahl der Vorgänge L”WA,mod = LWA,1h + Ln + LT – LS dabei bedeuten: dB(A) LWA,1h zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für einen Vorgang pro Stunde LT Zeitkorrektiv, LT = 10 log (t / Tr), in dB t hier 1 Stunde Tr Beurteilungszeit in h Ln Ln = 10 log (n), in dB n Anzahl der Vorgänge LS Flächenkorrektur, LS = 10 log (S / S0), in dB mit S0 = 1 m² 30 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054E2/16 Parkverkehr Grundlage zur Emissionsermittlung ist die Bayerische Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage 2007. Der immissionswirksame Flächenschallleistungspegel IFSP eines Parkplatzes, ergibt sich aus folgender Gleichung: L’’WA,mod = LWA0 + KPA + KI + 2,5lg (f  B - 9) + 10lg (B  N) + KStrO - 10 lg (S/1 m²) dabei bedeuten: LWA0 Grundwert für einen Parkvorgang = 63 dB(A) KPA Zuschlag für die Parkplatzart in dB KI Zuschlag für die Impulshaltigkeit in dB f Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße B Bezugsgröße (Netto-Verkaufsfläche, Anzahl der Stellplätze etc.) N Bewegungshäufigkeit PKW pro Einheit und Stunde KStrO Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen in dB S Gesamtfläche bzw. Teilfläche des Parkplatzes in m² dB(A)/m² Zufahrten zum Parkplatz Die Berechnung des Emissionspegels erfolgt nach den in der Richtlinie für Lärmschutz an Straßen, (RLS-90) vorgegeben Algorithmen. Der Emissionspegel ist: (25) Lm,E = Lm (25) Lm + DV + DStro + DStg + DE = 37,3 + 10 lg [M ( 1 + 0,082p)] Geschwindigkeitskorrektur: DV = LPkw - 37,3 + 10 lg [100 + (10 0,1D - 1) p / 100 + (8,23 p)] 3 LPkw = 27,7 + 10 lg [1 + (0,02 vPkw) ] LLkw = 23,1 + 12,5 lg (vLkw) D = LLkw - LPkw Korrektur für Steigungen und Gefälle: DStg = 0,6 g - 3 für g > 5 % DStg = 0 für g  5 % 31 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054E2/16 Erläuterung der Abkürzungen und Symbole STRAßENVERKEHR: Zeichen / Einheit Bedeutung 2 3 Begriff 1 Lm,E,tag dB Emissionspegel (für den Tag) Lm,E,nacht dB Emissionspegel (für die Nacht) (25) dB normierter Mittelungspegel eines Verkehrsweges DV dB(A) Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten DStro dB Korrektur für die unterschiedlichen Straßenoberflächen DStg dB(A) Korrektur für Steigungen DE dB(A) Korrektur zur Berücksichtigung der Absorptionseigenschaften von Lm reflektierenden Flächen Mt KFZ/h maßgebende stündliche Verkehrsstärke (für den Tag) Mn KFZ/h maßgebende stündliche Verkehrsstärke (für die Nacht) pt % maßgebender LKW- Anteil (über 2,8 t zul.Gesamtgewicht) tags pn % maßgebender LKW- Anteil(über 2,8 t zul. Gesamtgewicht) nachts vPkw km/h vorgegebene Geschwindigkeit für PKW vLkw km/h vorgegebene Geschwindigkeit für LKW DTV KFZ/24 h Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke 32 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054E2/16 ANLAGE 2: QUALITÄT DER SCHALLIMMISSIONSPROGNOSE Die Qualität der ausgewiesenen Ergebnisse (Beurteilungspegel) sind im Konkreten vorrangig abhängig von der Genauigkeit der Emissionsdaten (z.B. Schallleistungspegel, Einwirkungsdauer, Richtwirkung). Diese werden für spezifische Anlagen im Regelfall vom Auftraggeber und/oder Ausrüster übergeben, sodass wir auf diese Daten nur einen geringen Einfluss haben. Für „allgemeingültige“ Lärmquellen wie Lkw-Fahrten / -manipulationen (Be- und Entladen) und Parkplatzbewegungen werden die aktuellen Veröffentlichungen herangezogen. Um dennoch eine hohe Genauigkeit der Prognose zu gewährleisten, werden von uns, aufbauend auf eigenen Erfahrungen und Messungen, die Eingangsdaten im Rahmen einer Plausibilitätsbetrachtung überprüft und bei Erfordernis den konkreten Bedingungen angepasst. Eine hohe Genauigkeit wird Schallausbreitungsberechnungen dagegen bei der erforderlichen Erstellung des zur dreidimensionalen Durchführung der Berechnungsmodelles gewährleistet. Mit dem den Berechnungen zugrunde liegenden Berechnungsprogramm LIMA ist garantiert, dass die Berechnungen nach dem Stand der Technik (DIN ISO 9613-2) erfolgen können. Um dies abzusichern werden folgende Daten bei der Modellbildung berücksichtigt:  vorrangige Verwendung digitaler Lagepläne, die maßstäblich übernommen werden.  Das Zuweisen der dritten Dimension basiert zum einen auf Höhenangaben aus den Lageplänen (z.B. Geländedaten) und zum anderen auf persönlichen Informationen (übergeben vom Auftraggeber und/oder Ergebnis der Vorortbesichtigung)  schalltechnisch genaue Nachbildung der künstlichen Hindernisse (z.B. Gebäude) mit Zuweisung der entsprechenden Reflexionseigenschaften In dieses Schallausbreitungsmodell werden die Schallquellen mit den zuzuordnenden Schallleistungspegeln in ihrer Lage und Richtwirkung modellhaft als Punkt-, Linien- und/oder Flächenschallquellen integriert. Durch eine ständige Modellkontrolle wird abgesichert, dass Fehler bei der Modellerstellung auszuschließen sind. Die im Abschnitt 5 ausgeführten Emissionsansätze basieren überwiegend auf Informationen  des Auftraggebers und  bundesweit anerkannte Studien zur Ermittlung der Emissionspegel (z.B. Bayerische Parkplatzlärmstudie) 33 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054E2/16 ANLAGE 3: ANTEILIGE MITTELUNGS- UND BEURTEILUNGSPEGEL TABELLE A: anteilige Mittelungs- Lan und Beurteilungspegel Lr,an für die Zusatzbelastung Geschäftshaus / Korrekturwerte für ruhebedürftige Stunden KR, Impulshaltigkeit KI und Tonhaltigkeit KT am IO01 bis IO03; tags Emittent Quelle Lw.mod Lan,IO01 Lan,IO02 Lan,IO03 KI KT 1.OG 1.OG 1.OG dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB dB KR Lr,an IO01 Lr,an IO02 Lr,an IO03 1.OG 1.OG 1.OG dB dB(A) dB(A) dB(A) 1 2 3 4 5 6 8 9 10 11 12 13 BG1 Lw" 60,3 22,9 27,6 31,8 0,0 0,0 0,0 22,9 27,6 31,8 BG1r Lw" 60,3 22,8 27,6 31,7 0,0 0,0 6,0 28,8 33,6 37,7 BGM Lw" 63,3 39,6 31,3 22,3 0,0 0,0 0,0 39,6 31,3 22,3 ES Lw" 77,4 28,6 41,2 43,8 4,0 0,0 0,7 33,3 45,9 48,5 LA01 Lw 71,0 27,0 -0,1 -2,7 0,0 0,0 1,9 28,9 1,8 -0,8 LA02 Lw 71,0 5,7 -0,1 -2,3 0,0 0,0 1,9 7,6 1,8 -0,4 LA03 Lw 71,0 8,0 3,1 1,0 0,0 0,0 1,9 9,9 5,0 2,9 LA04 Lw 58,0 12,8 8,7 5,4 0,0 0,0 1,9 14,7 10,6 7,3 LA05 Lw 58,0 19,6 10,8 5,8 0,0 0,0 1,9 21,5 12,7 7,7 LA06 Lw 66,0 3,9 4,0 17,3 0,0 0,0 1,9 5,8 5,9 19,2 LA07 Lw 54,0 13,6 16,3 8,8 0,0 0,0 1,9 15,5 18,2 10,7 P-Ab Lw` 62,5 30,2 39,4 43,3 0,0 0,0 0,7 30,9 40,1 44,0 P-Zu Lw` 62,5 30,8 38,7 44,3 0,0 0,0 0,7 31,5 39,4 45,0 P1 Lw" 55,1 48,0 47,6 42,3 4,0 0,0 0,7 52,7 52,3 47,0 P2 Lw" 51,4 25,0 32,6 38,4 4,0 0,0 0,7 29,7 37,3 43,1 P3 Lw" 49,1 25,3 39,0 34,5 4,0 0,0 0,7 30,0 43,7 39,2 T1 Lw` 57,0 42,6 41,2 41,9 0,0 0,0 0,0 42,6 41,2 41,9 T1_R Lw` 62,0 43,7 35,6 26,0 0,0 0,0 0,0 43,7 35,6 26,0 T1r Lw` 51,0 36,6 35,2 35,9 0,0 0,0 6,0 42,6 41,2 41,9 T1r_R Lw` 56,0 37,7 29,6 20,0 0,0 0,0 6,0 43,7 35,6 26,0 T2 Lw` 51,0 23,5 31,9 36,0 0,0 0,0 0,0 23,5 31,9 36,0 T2_R Lw` 56,0 22,3 29,6 31,1 0,0 0,0 0,0 22,3 29,6 31,1 T2_Rr Lw` 56,0 22,3 29,6 31,1 0,0 0,0 6,0 28,3 35,6 37,1 T2r Lw` 51,0 23,5 31,9 36,0 0,0 0,0 6,0 29,5 37,9 42,0 WU-D Lw" 51,0 12,6 9,5 10,4 0,0 0,0 0,0 12,6 9,5 10,4 WU-Dr Lw" 48,0 9,6 6,5 7,4 0,0 0,0 6,0 15,6 12,5 13,4 WU-F Lw" 51,0 32,2 8,6 -1,5 0,0 0,0 0,0 32,2 8,6 -1,5 WU-Fr Lw" 48,0 29,2 5,6 -4,5 0,0 0,0 6,0 35,2 11,6 1,5 WU-RT Lw" 55,0 32,8 21,8 4,6 0,0 0,0 0,0 32,8 21,8 4,6 WU-RTr Lw" 52,0 29,8 Lw Punktquelle [dB(A)] Lw` Lw.mod Modell-Schallleistungspegel Lm 18,8 1,6 0,0 Linienquelle [dB(A)/m] Mittelungspegel [dB(A)] 0,0 6,0 35,8 24,8 Lw`` Flächenquelle [dB(A)/m²] 7,6 34 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054E2/16 TABELLE B: anteilige Mittelungs- Lan und Beurteilungspegel Lr,an / Korrekturwerte für Impulshaltigkeit KI und Tonhaltigkeit KT am IO01 bis IO03; nachts Emittent Quelle 1 2 Lw.mod Lan,IO01 Lan,IO02 Lan,IO03 KI 1.OG 1.OG 1.OG dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB 3 4 5 6 KT Lr,an IO01 Lr,an IO02 Lr,an IO03 1.OG 1.OG 1.OG dB dB(A) dB(A) dB(A) 7 8 9 10 11 LA01 Lw 71,0 27,0 -0,1 -2,7 0,0 0,0 27,0 -0,1 -2,7 LA02 Lw 71,0 5,7 -0,1 -2,3 0,0 0,0 5,7 -0,1 -2,3 LA03 Lw 71,0 8,0 3,1 1,0 0,0 0,0 8,0 3,1 1,0 LA04 Lw 58,0 12,8 8,7 5,4 0,0 0,0 12,8 8,7 5,4 LA05 Lw 58,0 19,6 10,8 5,8 0,0 0,0 19,6 10,8 5,8 LA06 Lw 66,0 3,9 4,0 17,3 0,0 0,0 3,9 4,0 17,3 LA07 Lw 54,0 13,6 16,3 8,8 0,0 0,0 13,6 16,3 8,8 28,1 18,4 18,5 ∑1 BG1 Lw" 72,3 34,9 39,6 43,8 0,0 0,0 34,9 39,6 43,8 T2 Lw` 63,0 35,5 43,9 48,0 0,0 0,0 35,5 43,9 48,0 T2_R Lw` 68,0 34,3 41,6 43,1 0,0 0,0 34,3 41,6 43,1 WU1 Lw" 66,6 14,4 30,8 40,0 0,0 0,0 14,4 30,8 40,0 ∑2 Lw Lw.mod Punktquelle [dB(A)] Lw` Modell-Schallleistungspegel Linienquelle [dB(A)/m] Lw`` 39,7 46,9 Flächenquelle [dB(A)/m²] 50,7 35 LA02 LA01 LA03 WU-D Sporthalle WU-F LA04 WU-RT LA05 IO 01 LA06 WU1 LA07 P1 P2 ES BG1 IO 02 Ka P3 sta n nie g we IO 03 Schule Ba h nh ofs tra ße Geschäftshaus Einhausung Anlieferungszone Nörvenich vorhandene Gebäude Lärmschutzwand, Höhe h = 2,6 m Emittenten: BG WU LA ES Parkplatz (P1 bis P3) Lkw-Fahrstrecke (T1) Rangierstrecke (T1_R) Lkw-Fahrstrecke (T2) Pkw-Fahrstrecke (P-Ab) Pkw-Fahrstrecke (P-Zu) Betriebsgeräusche (BG) Warenumschlag (WU) Lufttechnische Anlagen (LA) Einkaufswagen-Sammelbox (ES) Bauteilschallquelle: Dach (WU-D) Bauteilschallquelle: Fassade (WU-F) Bauteilschallquelle: Rolltor (WU-RT) Einzelereignis E1 Einzelereignis E2 Neubau Geschäftshaus Bild 1: Emittenten Lage der Emittenten Lage der Immissionsorte Maßstab 1 : 1.000 goritzka akustik INGENIEURBÜRO FÜR SCHALL- UND SCHWINGUNGSTECHNIK Handelsplatz 1 04319 Leipzig, Tel. 0341 - 651 00 92 4054E2/16