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Beschlussvorlage (Anlage IV zur Beschlussvorlage 289/2016 - LPB)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
7,5 MB
Datum
08.09.2016
Erstellt
15.08.16, 11:58
Aktualisiert
15.08.16, 11:58

Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4 1. Änderung vom April 2016 Proj. -Nr.: 15-30 Auftraggeber: Ratisbona Projektentwicklung Verfasser: Landschaftsarchitekturbüro Reepel Garten-, Landschafts- und Sportplatzplanung Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung Lageplan Eingriffsbereich Topografische Karte kein Maßstab Ü Übersicht: Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 2 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung INHALTSVERZEICHNIS 1. VORBEMERKUNGEN 4 1.1. ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG 1.2. GESETZLICHE GRUNDLAGEN 4 4 2. 5 BESTAND 2.1. BESCHREIBUNG DER AKTUELLEN FLÄCHE 2.2. SCHUTZGEBIETE UND -RESTRIKTIONEN 5 10 3. PLANUNG 10 3.1. PLANINHALTE 10 4. 11 ÖKOLOGISCHE BEWERTUNG 4.1. AUSWIRKUNGEN DES B-PLANES AUF NATUR UND LANDSCHAFT /KONFLIKTE 4.2. ÖKOLOGISCHE BILANZIERUNG 4.2.1. AUFLISTUNG DER VORHANDENEN BIOTOPTYPEN 4.2.2. BILANZIERUNG 4.3. DARSTELLUNG VON ART, UMFANG UND ZEITLICHEM ABLAUF DES EINGRIFFS 4.4. DARSTELLUNG VON ART, UMFANG UND ZEITLICHEM ABLAUF DER MAßNAHMEN ZUM AUSGLEICH UND ZUM ERSATZ DER EINGRIFFSFOLGEN 11 15 15 16 17 5. 18 KOMPENSATION 17 5.1. AUSGLEICHSFORDERUNG 5.2. DURCHFÜHRUNG DER VORBEUGE-, VERMEIDUNGS- UND AUSGLEICHSMAßNAHMEN 5.2.1. VORBEUGE- UND VERMEIDUNGSMAßNAHMEN 5.2.2. GEHÖLZE AUF DEM DISCOUNTER-GELÄNDE 5.2.3. BÄUME AUF NAHEGELEGENE WIESEN AM NEFFELBACH (AUSGLEICHSMAßNAHME) 18 18 18 20 21 6. FOTOS 23 7. QUELLEN 26 8. ANHANG 27 GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 3 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung 1. VORBEMERKUNGEN 1.1. Anlass und Aufgabenstellung Auf einer ca. 0,6 ha großen Fläche am nordöstlichen Rand von Nörvenich westlich des Schulzentrums und des Kastanienweges soll ein Bebauungsplan für ein Sondergebiet zur Errichtung eines Supermarktes aufgestellt werden. Zu Beginn war der Bebauungsplan gem. § 13a BauGB als „Vereinfachtes Verfahren“ geplant. Die Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles, die laut § 3c UVPG für Großflächigen Einzelhandel gem. Nr. 18.8 für sonstige Gebiete (UVPG, Anlage 1) durchzuführen ist, ergab jedoch eine nicht auszuschließende erhebliche Beeinträchtigung einiger Schutzgüter. Aus diesem Grund wird nun das normale Verfahren durchgeführt. Hierzu wird an dieser Stelle ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag erstellt. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert. 1.2. Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Grundlagen sind  das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl 1, S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748).  Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG) Letzte Neufassung vom 29. Juli 2009, in Kraft getreten am 1. März 2010, zuletzt geändert durch Art. 2 und Art. 4 Abs. 100 G vom 7. August 2013 Landschaftsgesetz (LG-NRW), in der Neufassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000, GV. NRW. S. 568, zuletzt geändert am 16. März 2010 GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 4 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung 2. BESTAND 2.1. Beschreibung der aktuellen Fläche LAGE UND NUTZUNG Das insgesamt ca. 6.370 m² große Plangebiet mit Baugrundstück und Kastanienweg (Gemarkung Nörvenich, Flur 34, Parzellen 11 und 33) befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. G 4, der vor allem das Schulzentrum, sowie diverse Sport- und Freizeitanlagen umfasst. Die 1. Änderung liegt am nordöstlichen Rand von Nörvenich am Kastanienweg, der von der Bahnhofstraße ausgeht. Der Kastanienweg erschließt nicht nur das geplante Baugebiet (heute Standort der „Unteren Mühle“) sondern auch das östlich davon liegende Schulzentrum und die Sporthalle im Norden. Der restliche Teil des Quartiers zwischen Bahnhofstraße, Kastanienweg, Medardusstraße und einem Fußweg, in dem das Plangelände liegt, wird von lockerer Bebauung mit großen Gärten bzw. unbebauten Grundstücken mit großem Baumbestand bestimmt. Im Norden, jenseits der Turnhalle liegt die Neffelbachaue. Abb. 1: Plangebiet im Luftbild (tim-online) Das Grundstück beherbergt eine ehemalige Getreidemahlmühle und Wohngebäude. Zusammen bilden die Gebäude ein U-förmiges Ensemble, das sich um einen gepflasterten Hof zum Kastanienweg hin öffnet. Zwischen Hof und Kastanienweg befinden sich außerdem ein großer Walnussbaum und eine Fichtenreihe. Die Mühle wurde von einem ehemaligen Abzweig des Neffelbachs angetrieben, der mittlerweile verfüllt ist. Einige Gebäude waren noch bis vor wenigen Jahren, der südliche Teil ist auch heute noch bewohnt. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 5 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung Als Garten für das noch bewohnte Gebäude dient der südliche Zipfel des Plangebietes. Hier finden sich auch viele Zierarten. Der Rest der Parzelle war größtenteils als Wiesengarten genutzt. Hier befinden sich vor allem randlich aber auch innerhalb der Wiese insgesamt 3 Nussbäume, mehrere kleine Obstbäume, Nadelgehölze und weitere lebensraumtypische Bäume und Sträucher. Auch entlang des nördlichen Fußweges stehen auf öffentlicher Fläche einzelne Bäume. Abb. 2: Baumbestand im derzeitigen Plangebiet (tim-online) FAUNA Das faunistische Artenpotential wird vor allem von Arten des Siedlungsraumes im Übergang zum Offenland gebildet. Auf der Fläche befinden sich fugenreiche leerstehende Backsteingebäude, eine junge Gartenbrache mit zahlreichen Gehölzen, sowie ein bewohntes Gebäude mit einem gepflegten Ziergarten. Die Umgebung ist von Wohnbebauung aber auch von weiteren gehölzbestandenen Brachflächen, einem Park und großzügigen Gärten geprägt. Im Norden verläuft der gehölzbestandene Neffelbach, der in eine teils intensiv genutzte Wiesen-/Rasenlandschaft eingebettet ist. Daran anschließend folgt der Nörvenicher Wald, welcher nahe Nörvenich durch die Landesstraße 495 durchschnitten wird. Im Bereich zwischen Burgstraße und Medardusstraße existieren noch viele naturnahe Strukturen, die voraussichtlich über die Neffelbachaue mit dem Nörvenicher Wald in Biotopverbindung stehen. Eine Störung dieser Lebensräume erfolgt durch das nahe gelegene Schulzentrum, die in der Neffelbachaue gelegenen Sportanlagen (Sporthalle, Tennisplätze) sowie die Naherholungsnutzung. Das Gebiet hat das Potential sowohl Nahrungs- als auch Reproduktionshabitat zu sein. Unter Angabe der Lebensraumtypen Kleingehölze/Bäume/Gebüsch/Hecken, Gärten/Parkanlagen/Siedlungsbrachen, Gebäude und Fettwiese werden hierzu im Landschaftsinformationssystem für das Messtischblatt 51054 (Nörvenich) 11 Fledermaus-, 26 Vogel- und 2 Amphibienarten als planungsrelevant genannt. Weiterhin GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 6 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung wurde von einer Anwohnerin noch die Haselmaus als planungsrelevantes Säugetierart genannt. Im Sept./Okt. 2015 wurde auf Grundlage dieser Daten eine Artenschutzvorprüfung (ASP 1) mit Unterstützung eines Biologen durchgeführt. Dieser war vor allem für die Begutachtung der großzügig vorhandenen Gebäude und der älteren Bäume im Hinblick auf Fledermäuse zuständig. In einer gesonderten ASP I wurden von ihm insgesamt 14 Fledermausarten für den eigentlichen Messtischblatt-Quadranten und die 8 umgebenden berücksichtigt und untersucht. Das Ergebnis machte eine ASP ll für den Bereich „Fledermäuse“ in Bezug auf einen Abrisstermin im Winter notwendig. Eine weitere Fledermausuntersuchung erfolgt in diesem Jahr da sich der Abbruchtermin verzögert und nun auch zu andern Zeiten im Jahr stattfinden könnte Für die sonstigen Arten wurde zunächst keine faunistische Kartierung sondern eine Prüfung nach dem „worst-case-Prinzip“ durchgeführt. Durch die o.g. Verzögerung wird nun auch hier im Jahre 2016 eine Artenkartierung nach den gängigen Standarts durchgeführt. Grundsätzlich gilt, dass alle 14 Fledermausarten aufgrund des zutreffenden Lebensraumes auf dem Gelände vorkommen können. Außerdem wurden vereinzelt Kotkrümel entdeckt. Laut Gutachter könnten alle Arten die Gebäude zeitweise nutzen und potentiell vom Abbruch betroffen sein, mehrere Arten von der Rodung der Bäume, so dass Konflikte mit artenschutzrechtlichen Verboten nicht auszuschließen sind. Aus diesem Grunde empfahl der Gutachter eine vertiefende ASP II mit Daueraufzeichnungen durchzuführen. Die Kartierung ergab, dass Einzelquartiere in kleinen Spalten und Hohlräumen an den Gebäuden für einige Arten nicht auszuschließen sind. Eine Betroffenheit anderer Arten konnte allerdings ausgeschlossen werden. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der potentiell an den Gebäuden vorkommenden Arten bei Abriss der Gebäude wird jedoch ausgeschlossen. Tötungen von Einzeltieren in kleinen Spalten und Hohlräumen sind nie ganz auszuschließen, da diese Quartiere vor dem Abbruch meist zum Großteil nicht einsehbar sind. Jagdgebiete und Flugrouten von Fledermäusen werden durch Bebauung, Versiegelung, Licht und Lärm verschlechtert, bleiben aber im Umfeld im vorhandenen Umfang erhalten, hier spielen insbesondere das angrenzende Grünland und der nahe Nörvenicher Wald eine Rolle. Zum Schutz von Fledermäusen sind deshalb gem. vorliegender ASP ll, die unter Pos 5.2.1 genannten Maßnahmen zu ergreifen Für Vögel und Amphibien wurde zunächst eine worst-case Betrachtung durchgeführt. Dabei können einige Arten bereits aufgrund nicht übereinstimmender Habitatvoraussetzungen ausgeschlossen werden. Dies sind vor allem Arten des Offenlandes. Alle Baum- und Gebäudebrüter sind grundsätzlich möglich. Deshalb wurde der Baumbestand und die Gebäude von innen und außen auf Spuren (Vogelindividuen, Nester, Kot, Gewölle) hin untersucht. Es wurden keine erkennbaren Nester von Krähen oder Greifvögeln in den größeren Bäumen entdeckt, in den kleineren Bäumen sind diese nicht zu erwarten. Die Baumhöhle wurde als ungeeignet für die Brut eingestuft. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 7 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung Innerhalb des linken unbewohnten Wohnhauses waren unter dem Dach Vogelkotspuren und Reste alter Nester erkennbar. Schwalbennester konnten nicht festgestellt werden, genauso wie Gewölle von Eulen- oder Greifvögeln. Eine aktuelle Besiedelung wurde nicht festgestellt. Durch die Untersuchung konnte ausgeschlossen werden, dass das Gebiet von bestimmten Arten (Eulen, große Greifvögel, Schwalben) zur Brut genutzt wird. Von den verbleibenden planungsrelevanten Arten konnten weitere Arten ausgeschlossen werden da sie bei tatsächlichem Vorkommen wahrnehmbar gewesen wären (Kuckuck, Pirol) oder das Habitat aufgrund von Störungen suboptimal ist (Nachtigall. Ringeltaube). Ein Vorkommen von Amphibien wurde aufgrund der Lage als unwahrscheinlich angesehen. FLORA Der floristische Wert des Plangebietes ist mittel- bis hochwertig. Als mittelwertig muss der Hof und der noch intensiv genutzte jedoch baumreiche Gartenteil (Ziergarten) bezeichnet werden. Der restliche Garten ist mit teilweise altem Baumbestand (2 Walnüsse, 1 Linde 1 Marone) und einer wildkrautreichen (Nährstoffzeiger), gemähten Wiesenfläche als hochwertig einzustufen. Eine Einschränkung seiner Wertigkeit erfährt der Garten durch einen hohen Anteil an Nadel- und Ziergehölzen sowie kurzstämmigen Obstbäumen. Die potentielle natürliche Vegetation, die sich bei Aufgabe jeglicher Nutzung einstellen würde, wäre die Gesellschaft des Maiglöckchen- Perlgras-Buchenwaldes der Niederrheinischen Bucht im Übergang zum artenreichen Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwaldes. Der Maiglöckchen- Perlgras-Buchenwald wächst großflächig in der niederrheinischen Bucht auf gut bis mittel basenhaltiger Parabraunerde, der artenreiche SternmierenStieleichen-Hainbuchenwald wächst in Tälern und Niederungen der Lehmgebiete des Flachlandes (und unteren Hügellandes) auf ziemlich basenreichem Gley und Pseudogley. Für die Bilanzierung im Zuge der Eingriffsregelung sind allerdings die zu erwartenden Biotoptypen des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nörvenich G 4 relevant. NATURRAUM, ORTS- UND LANDSCHAFTSBILD Die Ortschaft Nörvenich befindet sich innerhalb der Zülpicher Börde, mitten auf der Erper Lössplatte, welche einheitlich mit nur 1-2 m mächtigen Lößauflagen bedeckt ist. Diese fast ganz entkalkten Lößlehme liegen den Terrassenschottern auf. Insgesamt bieten die Braunerde- und Parabraunerdeböden aber mit mittleren bis hohem Nährstoffgehalt gute Voraussetzungen für den Weizen-, Gerste und Zuckerrübenanbau. Aus den Ackerflächen heben sich, neben einigen Gehölzinseln wie dem Nörvenicher Wald, nur die Bachniederungen des Neffel- und Rotbaches mit ihrem größeren Holzund Grünlandanteil heraus. Die Ränder dieser Niederungsbereiche fungieren dabei als besondere Siedlungsleitlinien, Dörfer und Weiler reihen sich in einer dichten Kette aneinander. Während die Grundwasserstände bzw. Grundwasserkörper im Bereich der Ackerplatten bei über 10 m Tiefe verlaufen, liegen sie in den Niederungen, die auch hier betroffen ist, nicht unter 1-2 m Tiefe. Auch die Böden spiegeln die gewässer- und grundwasserdynamischen Prozesse wider. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 8 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung Der Ortsteil Nörvenich liegt westlich des Neffelbachs und südlich des Nörvenicher Waldes. Die Eingriffsfläche befindet sich dabei in nur 60 m Entfernung zum Bach und ca. 130 m Entfernung zum Waldgebiet. Die Umgebung ist durch lockere Wohnbebauung mit großzügigem Baumbestand im Westen und Süden, das Schulzentrum, dem Schloss Nörvenich mit Park im Osten sowie der, durch Sportanlagen und Grünlandnutzung geprägten Neffelbachaue charakterisiert. Insgesamt ist dieser, zum ursprünglichen Nörvenich zählende Bereich zwischen Bahnhofstraße und Neffelbach stark durchgrünt BODEN Im grundwasserbeeinflussten Nahbereich des Neffelbachs, dem die Eingriffsfläche zuzuordnen ist, liegt als Bodentyp ein Typischer Gley bzw. stellenweise ein Typischer Auengley vor. Durch das oberflächennahe Grundwasser kommt es zur Ausprägung Grundwasser-beeinflusster Bodenhorizonte. Der Boden unterliegt laut Karte der Schutzwürdigen Böden des Geologischen Dienstes keiner Schutzkategorie. Hinweise auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen liegen nicht vor. Die Abfrage zur Zuordnung zu Erdbebenzonen der DIN 4149 (Fassung 2005) ergab für Nörvenich, bezogen auf die Koordinaten der Ortsmitte, die Erdbebenzone 3 sowie die Untergrundklasse S (=Gebiete tiefer Beckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfüllung. WASSER Innerhalb des Plangebietes befindet sich kein Oberflächengewässer, der ehemals das Mühlrad antreibende Mühlengraben, ein Abzweig des Neffelbachs wurde verfüllt. Das nächstliegende Gewässer ist der, in 60 m nördlicher Richtung entfernte Neffelbach. Die strukturreiche Talniederung des Neffelbaches ist ein bedeutendes Vernetzungselement im Naturraum der intensiv genutzten Bördelandschaft und deshalb im Landschaftsinformationssystem des Landes NRW als Verbundfläche dargestellt. Der abschnittweise naturnahe, z.T. von Ufergehölzen begleitete Neffelbach durchfließt während seines Verlaufs eine vorwiegend als Grünland genutzte Talniederung. Die von Baumreihen, Feldgehölzen und Gräben strukturierten, stellenweise feuchten Fettweiden werden von Traubenkirschen-Erlen-Eschen-Auwaldrelikten, Erlen-, Eschen- und Pappelwäldern unterbrochen. Für diesen Neffelbachabschnitt sind laut Karte der Bezirksregierung Köln (Kartenblatt 8/17) keine Überschwemmungsgebiete vermerkt. Der Grundwasserflurabstand liegt knapp unterhalb der Flur (siehe auch Bodentyp), ist jedoch seit Jahren durch die Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlentagebaus abgesenkt. Nach Beendigung der Sümpfung ist mit einem Wiederanstieg zu rechnen. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 9 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung 2.2. Schutzgebiete und -restriktionen Im Quartier, in dem sich die Eingriffsfläche befindet, liegt in etwa 30 m Entfernung ein 3.957 m² großer Geschützter Landschaftsbestandteil „Verwilderter Obstgarten im NW von Nörvenich“. Dieser ist im Biotopkataster als BK-5105-047 registriert. Jenseits der Landesstraße beginnt das Natura 2000-Gebiet (FFH-Gebiet) DE 5105-302 „Nörvenicher Wald“, ein zusammenhängendes, strukturreiches Waldgebiet (teilweise naturnah) im Umfeld des Militärflugplatzes Nörvenich. Auch südlich Abb.3: Gesch. Landschaftsbestandteil und FFH-Gebiet der Landesstraße beginnen schon Waldstrukturen, die sich homogen an das FFH-Gebiet anlehnen. Der Wald stockt überwiegend auf feuchten bis staunassen Böden, der Maiglöckchenreiche Stieleichen-Hainbuchenwald dominiert, dazwischen finden sich Buchen-und Eichen-Buchenwälder sowie kleinere Fichten- bzw. Kiefernbestände. Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH-Richtlinie sind der Stileichen-Hainbuchenwald (9160), Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH-Richtlinie ist die Bechsteinfledermaus. Das Gebiet zeichnet sich durch ein Wochenstubenvorkommen der Bechsteinfledermaus aus. Aktuell sind nur einzelne Wochenstubenkolonien der Bechsteinfledermaus im rheinischen Teil NRWs bekannt. Die Bechsteinfledermaus befindet sich hier an ihrer nordwestlichen Verbreitungsgrenze. Die aus Backsteinen errichtete –„Untere Mühle“ stammt aus dem letzten Jahrhundert und unterliegt nicht dem Denkmalschutz. 3. PLANUNG 3.1. Planinhalte Nörvenich verfügt an zentraler Stelle nicht mehr über einen Nahversorgungsmarkt, alle derzeit vorhandenen Supermärkte sind außerhalb, im Gewerbegebiet auf dem Kreuzberg untergebracht. Es existiert lediglich ein geringer kleinteiliger Handel am Marktplatz. Ein zentraler Versorgungsbereich ist in Nörvenich nicht ausgewiesen. Es ist davon auszugehen, dass sich das Plangrundstück innerhalb des faktischen zentralen Versorgungsbereiches der Gemeinde Nörvenich befindet. Für den fußläufigen Nahbereich, dem der ganze Kernort Nörvenich zuzuordnen ist, leben rund 3.500 Personen. Für diese soll künftig ein zentraler Nahversorger mit Getränkemarkt, Bäckerei und Café angeboten werden. Dazu ist im Vorfeld ein Bebauungsplan mit Sondergebiet Zweckbestimmung Einzelhandel aufzustellen und die vorhandene Bebauung abzureißen. Die Grundflächenzahl ist mit GRZ 0,8 angegeben und kann bis zu 0,85 überschritten GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 10 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung werden. Das Baugrundstück hat eine Größe von ca. 5.600 m², so ist eine Fläche von 4.757 m² bebau- oder versiegelbar. Das Gebäude soll dabei dicht an die Grenze zum Fußweg entlang der Turnhalle errichtet werden. Die restlichen Flächen stehen zu einem Großteil für Erschließung und Parkplätze, der verbleibender kleiner Teil für Grünflächen zur Verfügung. Die zusätzliche Versiegelung beträgt ca. 4.190 m². Die Erschließung erfolgt über den Kastanienweg (775 m²). Durch die hohe Funktionsdichte des Standortes muss verkehrlich ordnend eingegriffen werden. Der Bebauungsplan setzt deshalb fest, dass entlang der Bahnhofstraße und im Einmündungsbereich des Kastanienweges keine Ein- und Ausfahrten zulässig sind. Diese werden erst im mittleren Teil des Kastanienweges vorgesehen. Zur Minimierung des Eingriffs werden innerhalb der verbleibenden Grünflächen lebensraumtypische Gehölze angepflanzt. Die sonstigen Ausgleichsmaßnahmen finden extern innerhalb des Gemeindegebietes von Nörvenich, möglichst in der Neffelbachaue statt um diese als grüne Verbindungsstruktur zu stärken. 4. ÖKOLOGISCHE BEWERTUNG 4.1. Auswirkungen des B-Planes auf Natur und Landschaft /Konflikte Durch die Umsetzung des Bebauungsplanes und die damit verbundene Bebauung gehen neben der alten Bebauung ein großer strukturreicher Ziergarten und ein strukturreicher Garten in der Ausprägung einer Baumwiese verloren. BODEN Im Zuge der Bebauungsplanumsetzung wir großflächig Boden durch Bebauung, Erschließung und Außenanlagen beansprucht. Der vorkommende Bodentyp ein Typischer Gley oder Typischer Auengley unterliegt laut „Karte der schützenswerten Böden“ des Geologischen Dienstes NRW allerdings keinem Schutzstatus da er keines der Schutzkriterien erfüllt. Ein unversiegelter Boden besitzt jedoch grundsätzlich eine wichtige Funktion für die Grundwasserneubildung und trägt als Standort für die Vegetation zur Verbesserung der Bodenstruktur und des Bodenlufthaushaltes bei. Somit mindern die vorgesehenen Grünflächen die Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen. Der aufgrund wegfallender Sümpfungsmaßnahmen ansteigende Grundwasserspiegel kann zu Bodensetzungen führen. PFLANZEN/BIOTOPE Der floristische Wert des beanspruchten Gebietes an der Unteren Mühle ist als mittelbis hochwertig anzusprechen. Durch die Baumaßnahme gehen Einzelgehölze und Hecken, ein strukturreicher Ziergarten aber vor allem ein Baumwiesenbiotop verloren, wobei bei letzterem hervorgehoben werden muss, dass die vorhandenen Baumarten nicht alle lebensraumtypisch und die Obstgehölze auf niederstämmigen schwach wachsenden Unterlagen veredelt sind. Hervorzuheben sind für das Grundstück 3 mittelalte Walnussbäume, eine Marone (Castanea) und eine mehrstämmige Linde. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 11 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung Das Plangebiet macht etwa ein Drittel eines Quartiers zwischen Bahnhof- und Medardusstraße, Kastanien- und einem Fußweg aus, welches nur wenig bebaut, dafür aber umso reicher mit Gehölzen bewachsen ist. Für die Bilanzierung gem. Eingriffsregelung wird der mögliche Zustand gem. rechtsgültigem Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4 angenommen LANDSCHAFTSBILD Das stark eingegrünte Plangebiet und die ebensolche Umgebung sind Kulisse für den Zugang über den Kastanienweg zur Neffelbachaue. Auch der Fußweg zwischen Mühlengelände und Sporthalle, weiter zu den Tennisplätzen ist sehr vom grünen Charakter der Umgebung geprägt. Durch die geplante Nutzung mit weitgehend bebauten und versiegelten Flächen wird sich dieser Charakter vollständig verändern. Die geplanten Grünflächen können den Eindruck nur mindern helfen. Insgesamt wird sich in diesem, bisher mit einem eher ländlich dörflichen Charakter ausgestatteten Bereich der urbane Charakter durchsetzen. Die Wahl der innerhalb der Grünflächen zu pflanzenden Gehölze hat hierbei eine wichtige Funktion bei der Minderung des Eingriffs. Ebenfalls könnte durch die Aufwertung/Stärkung angrenzender Wiesenbiotope ein funktionaler Ausgleich geschaffen werden. Abb.4: Nördlicher Fußweg WASSER Ein Oberflächengewässer ist von der Planung nicht betroffen. Der Neffelbach liegt in 60 m Entfernung zum Plangebiet. Der Grundwasserflurabstand ist durch die Nähe des Gewässers nur wenig unter Flur. Dies wird durch die anstehenden Gleyböden bestätigt. Die geplante Baumaßnahme greift jedoch nicht in den Boden bzw. den Grundwasserkörper z.B. in Form von Kellerbauten ein. Das anfallende Niederschlagswasser wird in den örtlichen Regenwasserkanal des nördlich vorbeiführenden Weges eingeleitet und steht deshalb nicht zur Grundwasserneubildung zur Verfügung. Das Wasser wird zunächst in einem Regenrückhaltebecken gesammelt und gedrosselt an die Kanalisation abgegeben. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 12 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung FAUNA Das Ergebnis der vertiefenden Prüfung bezgl. möglicher Fledermausvorkommen erfordert die Einbeziehung unten folgender Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen. Bei deren Wirksamkeit werden keine Zugriffsverbote gem. § 44 BNatSchG ausgelöst und die Umsetzung der Planung ist möglich.  Bei den Abbrucharbeiten ist auf versteckte Quartiere und Tiere zu achten.  Im Falle des Fundes von Fledermäusen sind die Arbeiten sofort zu unterbrechen. Verletzte Tiere sind zu bergen und ein Sachverständiger ist hinzuzuziehen sowie weitere Maßnahmen zu beachten  Bei der Beleuchtung der Baustelle muss - v.a. im Sommerhalbjahr- auf helle (weiße) Lampen mit hohem UV-Anteil verzichtet werden und beim Betrieb des Marktes eine weit reichende, horizontale Lichtabstrahlung aus dem UG in nördlicher Richtung dauerhaft vermieden werden.  Entlang des benachbarten Weges sollte zumindest einseitig eine Baumreihe als Leitstruktur und Jagdgebiet für Fledermäuse bestehen bleiben oder angepflanzt werden.  Am Gebäude dürfen keine Geräte eingesetzt werden, die zu Ultraschallimmissionen außerhalb des UG führen.  An Neubauten oder Nachbargebäuden sollten Ersatzquartiere geschaffen werden. Angeregt werden 10 Spaltenquartiere, die in verschiedene Himmelrichtungen exponiert sein sollten.  Es wird angeregt, an den Neubauten oder Nachbargebäuden auch Niststätten für an Gebäuden nistende, nicht planungsrelevante Vogelarten (Höhlen- und Halbhöhlenbrüter) zu schaffen. Auch bei den potentiell vorkommenden Vogelarten kann durch die im folgenden genannten Maßnahmen die Erfüllung der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 Nr. 13 BNatSchG vermieden, vermindert oder ausgeglichen werden. Seltene Pflanzenarten sind auf den intensiv genutzten Flächen nicht zu erwarten.  Das Baufeld ist außerhalb der Brutzeit von Gehölzen und Gebäuden freizumachen.  Die Gehölze der angrenzenden Grundstücke sind gem. DIN 18 920 zu schützen.  Beim Auffinden von Vogelbruten oder nicht selbständigen Jungvögel sind die Arbeiten zu unterbrechen und Maßnahmen zum Schutz zu ergreifen.  Auf helle (weiße) Beleuchtung mit hohem UV-Anteil ist auf der Baustelle zu verzichten.  Auf weit reichende horizontale Lichtabstrahlung am Discounter ist zu verzichten.  in den Randbereichen des Parkplatzes und auf der „Turnhallenseite“ des nördlichen Weges sind bodenständige Bäume und Sträucher anzupflanzen.  Zum Ausgleich ist eine 3.000 m² großen Ausgleichsfläche (Baumwiese inkl.  Nisthilfen) einzurichten. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 13 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung SCHUTZGEBIETE Die Eingriffsfläche liegt innerhalb eines 300 m-Radius zum FFH-Gebiet „Nörvenicher Wald“. Lebensräume gemeinschaftlichen Interesses nach FFH-Richtlinie sind der Stileichen-Hainbuchenwald (9160), Arten gemeinschaftlichen Interesses nach FFHRichtlinie ist die Bechsteinfledermaus. Es ist zu prüfen ob durch die Umsetzung der Planung, der Schutzzweck des Natura 2000-Gebietes erheblich beeinträchtigt wird. Die Bechsteinfledermaus hat mindestens 1 Wochenstube im Waldgebiet, ihr Bestand soll sich jedoch durch übersiedelnde Kolonien aus dem Bürgewald, der derzeit vom Rheinischen Braunkohlentagebau zerstört wird vergrößern. Die Waldart nutzt darüber hinaus lineare Grünstrukturen für Jagd und Transferflüge, wie sie durch den Neffelbach zwischen Wald und Eingriffsfläche gegeben sind. In der Artenschutzprüfung ll konnten jedoch nur geringfügig Rufe einer Myotis-Art, zu der auch die Bechsteinfledermaus gehört ausgemacht werden. Auch laut Bewertungsrahmen zur Feststellung erheblicher Beeinträchtigungen bzw. der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes DE-5105-302 „Nörvenicher Wald“ wird eine erhebliche Beeinträchtigung ausgeschlossen, auch zumal die Fläche, anders als im Bewertungsrahmen dargestellt, außerhalb des FFHGebietes liegt. Diese für die Art mögliche, hochwertige, jedoch nicht essentielle Jagdfläche geht durch die Beanspruchung verloren, teilweise wird der Verlust durch Neupflanzung bodenständiger Gehölze gemindert. Der Neffelbach hat darüber hinaus die Qualität die Tiere in die offene Landschaft hinausleiten zu können, dadurch können weitere Grünflächen erschlossen werden. Wichtig ist, dass die Tiere ausreichend Insekten vorfinden, was z.B. in der Nähe von Gewässern, Viehweiden bzw. Obstwiesen gegeben ist. Auswirkungen der Baumaßnahme auf benachbarte Flächen werden außerdem durch entsprechend geforderte Vermeidungsmaßnahmen (Einschränkung der Lichtemissionen) während Bau und Betrieb des Marktes vermieden. Der Ausgleich des Eingriffs sollte außerdem durch Aufwertung der Neffelbach-Umgebung erfolgen. Auf Höhe der Eingriffsfläche stellt die breite Neffelbachaue einen Puffer zwischen dem Stileichen-Hainbuchenwald und der Eingriffsfläche her, obwohl der Nutzungsdruck durch den Menschen Richtung Wald groß ist. Bereits die Landesstraße hat ein Stück des Waldes abgeschnitten und die offene Aue des Neffelbaches ist in der Nähe der Eingriffsfläche stark durch sportliche Anlagen beansprucht. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 14 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung 4.2. Ökologische Bilanzierung Die Einordnung der vorgefundenen Biotop- und Nutzungstypen, ihre Codes sowie die Bewertung in den Tabellen richten sich nach der Nummerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW (Landesregierung NRW 2008) 4.2.1. Auflistung der vorhandenen Biotoptypen Code Bezeichnung Biotopwert Korrektur auf ZUSTAND 1.1 Versiegelte Flächen (Gebäude, Zuwegung, Erschließung, Parkplätze) 0,0 1.3 Hoffläche, teilweise versiegelt teilweise Vegetationsentwicklung 1,0 1.4 Unversiegelte Fläche mit Vegetationsentwicklung 3,0 Ziergarten, ≤ 50% einheimische Gehölze 2,0 4.6 Extensivrasen 4,0 7.3 Einzelbaum, nicht lebensraumtypisch 3,0 7.4 Einzelbaum, lebensraumtypisch 5,0 4.3 PLANUNG 1.1 4.3 Versiegelte Flächen (Gebäude, Zuwegung, Erschließung, Parkplätze) 0,0 Grünanlage, (Grün, Erschließung und Parkplätze) 2,0 GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 15 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung 4.2.2. Bilanzierung GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 16 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung 4.3. Darstellung von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf des Eingriffs (§ 6, ABS.2 Nr.2 LG NRW) Lage Umfang Gemeinde Nörvenich Gemarkung Nörvenich, Flur 34, Parzelle 33 Siehe oben Zeitlicher Ablauf ca. 3.346 m² Entzug eines strukturreichen Gartens ca. 962 m² Entzug eines Ziergartens ca. 397 m² Verlust einer Hoffläche mit Vegetation 81 m² Verlust von nicht lebensraumtypischen Bäumen 89 m² Verlust eines lebensraumtypischen Walnussbaumes Siehe oben Siehe oben Siehe oben 4.4. Art des Eingriffs Voraussichtlich Ende 2016 Voraussichtlich Ende 2016 Voraussichtlich Ende 2016 Voraussichtlich Ende 2016 Voraussichtlich Ende 2016 Darstellung von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf der Maßnahmen zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen (§ 6, ABS.2 Nr.3 LG NRW) Lage Gemeinde Nörvenich Gemarkung Nörvenich, Flur 34, Parzelle 33 Nördlicher Fußweg Neffelbachaue Umfang Zeitlicher Ablauf 861 m² 9.041 ökol. Einheiten (jedoch mind. 3.000 m²) GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL Schutz- bzw. Ausgleichsmaßnahme / Begründung Spätestens in der Anpflanzung von Pflanzperiode 2 Jahre lebensraumtypischen nach Baubeginn Gehölzen Bei Baubeginn Anpflanzung oder Ergänzung einer Baumreihe entlang des nördlichen Fußweges Durchführung der sonstigen artenschutzrechtlich bedingten Maßnahmen Bei Baubeginn Bereitstellung einer Ausgleichsmaßnahme, möglichst in der Neffelbachaue und im Sinne der Bechsteinfledermaus 17 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung 5. Kompensation 5.1. Ausgleichsforderung INTERNE KOMPENSATIONSMAßNAHME Anpflanzung von lebensraumtypischen Gehölzen auf dem Gelände des Discounters 861 m² Das unter Einbeziehung der internen Maßnahme verbleibende ökologische Defizit von -9.041 öE kann nicht auf der Eingriffsfläche kompensiert werden. EXTERNE KOMPENSATIONSMAßNAHME Anpflanzung bzw. Ergänzung einer Baumreihe entlang des nördlichen Fußweges Durchführung der sonstigen artenschutzrechtlich bedingten Maßnahmen (siehe Pos. 5.2.1) Bereitstellung einer Ausgleichsfläche, möglichst durch Aufwertung innerhalb der Neffelbachaue 9.041 öE (mind. 3.000 m²) Die Maßnahmen zur Kompensation des Eingriffs und die Pflege werden vom Projektträger getragen bzw. durchgeführt. 5.2. Durchführung der Vorbeuge-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen 5.2.1. Vorbeuge- und Vermeidungsmaßnahmen Als Vorbeugemaßnahmen, zum Abwenden von vermeidbaren Beeinträchtigungen des Landschaftsraumes und einzelner Landschaftsfaktoren sind vorgesehen: Schutz des Oberbodens Vor Baubeginn muss der Oberboden fachgerecht abgeschoben, auf Mieten gelagert und später Vorort wieder eingebaut oder abtransportiert und anderweitig eingesetzt werden. Eine Verdichtung der angrenzenden Flächen ist zu vermeiden. Es gilt die DIN-Norm 19 731und für Bodenarbeiten die DIN 18 915. Schutz der Vegetationsflächen Verwiesen wird auf die DIN - Vorschrift 18 920: " Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen." GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 18 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung Schutz der Fauna Durch Vermeidungsmaßnahmen soll verhindert werden, dass die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG erfüllt werden. o Information der Bauunternehmer, der beteiligten Arbeiter und des Auftraggebers über Fledermäuse und die gesetzliche Notwendigkeit ihres Schutzes o Die Gebäude sind in der brutfreien Zeit abzureißen. Wird von dieser Zeit abgewichen und Vogelbruten oder nicht selbständige Jungvögel gefunden, sind die Arbeiten zu unterbrechen und Maßnahmen zum Schutz der Brut zu ergreifen. o Auf versteckte Quartiere von Fledermäusen ist beim Abriss zu achten. Bei einem Fledermausfund beim Abbruch oder im Vorfeld (etwa Auftreten weiterer deutlicher Kotspuren an anderer Stelle) sind die Arbeiten sofort zu unterbrechen. Verletzte Tiere sind zu bergen und ein Sachverständiger ist hinzuzuziehen. o Das Baufeld außerhalb der Brutzeit (Anfang September bis Ende Februar) von Gehölzen freimachen. Abweichungen von dieser Zeit sind der Unteren Landschafsbehörde zu melden. eine faunistische Begleitung ist unerlässlich. (Dies gilt auch für den überhängenden Eschenast auf dem Nachbargrundstück. o Die Gehölze angrenzender Grundstücke sind vor den Beeinträchtigungen der Baumaßnahme gem. DIN 18 920 zu schützen. o Bei der Beleuchtung der Baustelle muss - v.a. im Sommerhalbjahr- auf helle (weiße) Lampen mit hohem UV-Anteil verzichtet werden, da sie nachtaktive Wirbeltiere (v.a. Eulen und einige Fledermausarten) abschrecken können. o Aufgrund der benachbarten Gehölze, Grünlandflächen und des nahen Nörvenicher Waldes muss eine weit reichende, horizontale Lichtabstrahlung von der neuen Bebauung (Gebäude und Parkplätze) in nördlicher Richtung dauerhaft vermieden werden. o Entlang des benachbarten Weges sollte zumindest einseitig eine Baumreihe als Leitstruktur und Jagdgebiet für Fledermäuse bestehen bleiben oder angepflanzt werden. o Bepflanzbare Bereiche des künftigen Discounter-Geländes sind mit bodenständigen Gehölzen (Bäume, Sträucher) zu bepflanzen. o Am Gebäude dürfen keine Geräte eingesetzt werden, die zu Ultraschallimmissionen außerhalb des UG führen. o Einrichtung einer 3.000 m² großen Ausgleichsfläche (Baumwiese inkl. Nisthilfen) GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 19 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung 5.2.2. Gehölze auf dem Discounter-Gelände Auf dem Grundstück des Discounters sind insgesamt 861 m² Grünflächen mit lebensraumtypischen Gehölzen zu bepflanzen. Unten angegebene Arten sind zu verwenden. Innerhalb dieser Fläche befindet sich an der nordwestlichen Ecke des Grundstücks das Regenrückhaltebecken. Dieses kann rundherum und im oberen Drittel bepflanzt werden. Der Schutzzaun sollte innenliegend eingerichtet werden. PFLANZLISTE EINZELBÄUME Acer campestre - Feldahorn Sorbus aucuparia - Eberesche Tilia cordata `Greenspire´ - Winterlinde Corylus avellana - Hasel Crataegus monogyna - Weißdorn Cornus sanguinea - Hartriegel Ligustrum vulgare - Liguster Prunus spinosa - Schlehe Rosa canina - Hundsrose Viburnum opulus - Wasserschneeball STRÄUCHER Pflanzqualität Folgende Mindestqualitäten sind zu verwenden: Laubbäume: Sträucher: 3xv., m. B., Stammumfang 14-16 cm 2 x verpflanzt, ohne Ballen, Höhe 60-80 cm, Erläuterung der Pflanzung und Pflege Die Pflanzung ist zu schützen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Zur Etablierung der Bäume ist eine mindestens 3-jährige Anwuchspflege durchzuführen. Im Einzelnen gilt:  eine fachgerechte Vorbereitung des Bodens gem. DIN 18 915  eine fachgerechte Herstellung der Pflanzgruben gem. DIN 18 916  der Schutz der Gehölze gegen Wildverbiss  das Wässern bei Trockenheit  ggf. das Nachrichten und Erneuern von Bindungen  Freihalten der Baumscheibe  und der Ersatz der nicht angewachsenen bzw. eingegangenen Gehölze GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 20 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung Ausführung des RRB Die folgenden Grundsätze einer naturnahen Gestaltung sind zu berücksichtigen:     eine abwechslungsreiche Böschungsgestaltung und eine geschwungene Linienführung eine abwechslungsreich gestaltete Beckensohle mit Nass-, Feucht-, Trockenbereichen außerhalb von Pflanzungen keine Abdeckung der Sohle und Böschung mit Oberboden eine landschafts- und standortgerechte Begrünung Durch die Berücksichtigung dieser Grundsätze werden geeignete Lebensräume für wildlebende Tiere und Pflanzen geschaffen. 5.2.3. Bäume auf nahegelegene Wiesen am Neffelbach (Ausgleichsmaßnahme) Am nördlich vorbeiführende Fußweg soll eine Baumreihe angelegt bzw. ergänzt werden, auf nahegelegen Wiesen sollen Einzelbäume oder Hecken angelegt werden. Insgesamt sind 9.041 ökologische Einheiten in Form von mindestens 3.000 m² zu kompensieren. Dies sollte zum größten Teil in oben beschriebener Form geschehen. PFLANZLISTE EINZELBÄUME (beispielhaft) Acer pseudoplatanus - Bergahorn Fraxinus excelsior - Gemeine Esche Prunus padus - Traubenkirche Quercus robur - Stieleiche Tilia cordata - Winterlinde PFLANZLISTE OBSTBÄUME (beispielhaft) Malus domestica in Sorten - Kulturapfel Prunus avium in Sorten - Süßkirsche Prunus cerasifera - Kirschpflaume Prunus domestica subsp. Syriaca - Mirabelle Pyrus domestica in Sorten - Kulturbirne Corylus avellana - Hasel Crataegus monogyna - Weißdorn Cornus sanguinea - Hartriegel STRÄUCHER GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 21 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung Ligustrum vulgare - Liguster Prunus spinosa - Schlehe Rosa canina - Hundsrose Salix caprea - Salweide Viburnum opulus - Wasserschneeball Nähere Erläuterung siehe konkrete Maßnahme GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 22 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung 6. Fotos Gebäude-Ensemble mit Hof; Nördlich vorbeilaufender Fußweg, links davon das Bebauungsplangelände; GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 23 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung Parkartiger Garten mit Walnussbaum; Nördliche Grenze des Gartens zur Turnhalle hin, mit heimischen und nicht heimischen Arten; GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 24 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung Parkartiger Garten mit Blick zur westlichen Grenze; Westliche Grenze mit überhängender Esche; GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 25 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung 7. Quellen BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND STADTENTWICKLUNG (HRSG.): Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl 1, S.2414). zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (HRSG.): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz-BNatSchG) Letzte Neufassung vom 29. Juli 2009, in Kraft getreten am 1. März 2010, zuletzt geändert durch Art. 2 und Art. 4 Abs. 100 G vom 7. August 2013 MINISTERIUM FÜR UMWELT-, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (HRSG.): Landschaftsgesetz (LG-NRW), in der Neufassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000, zuletzt geändert am 16. März 2010 BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE (HRSG.): Vegetationskarte der potentiellen natürlichen Vegetation i. M. 1:200.000, Blatt Köln, Bonn-Bad Godesberg 1972 SGP STADTPLANER UND ARCHITEKTEN: Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung, Bonn im April 2016 GEOLOGISCHER DIENST NRW: INFORMATIONSSYSTEM BODENKARTE, Auskunftssystem BK 50, Karte der schutzwürdigen Böden (Krefeld 2004) GLÄSSER, E., BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR LANDESKUNDE UND RAUMORDNUNG (HRSG.): Die naturräumliche Gliederung Deutschlands, Blatt 12/123 Köln-Aachen, Bonn-Bad Godesberg 1978 LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ: Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW, Recklinghausen 2008 MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (2007): Geschütze Arten In Nordrhein-Westfalen. Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen. Düsseldorf. BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (08.11. 2012): Karte des Überschwemmungsgebietes des Neffelbachs im Regierungsbezirk Köln (Kartenblatt 8/17) HELMHOLTZ-ZENTRUM POTSDAM - DEUTSCHES GEOFORSCHUNGSZENTRUM GFZ: Karte der Erdbebenzonen in Deutschland, Potsdam GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 26 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung 8. Anhang  Plan Bestand  Plan Planung GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 27