Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
7,5 MB
Datum
08.09.2016
Erstellt
15.08.16, 11:58
Aktualisiert
15.08.16, 11:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
zum
Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4
1. Änderung
vom April 2016
Proj. -Nr.: 15-30
Auftraggeber:
Ratisbona Projektentwicklung
Verfasser:
Landschaftsarchitekturbüro Reepel
Garten-, Landschafts- und Sportplatzplanung
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
Lageplan
Eingriffsbereich
Topografische Karte
kein Maßstab
Ü
Übersicht:
Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
2
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
INHALTSVERZEICHNIS
1.
VORBEMERKUNGEN
4
1.1. ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG
1.2. GESETZLICHE GRUNDLAGEN
4
4
2.
5
BESTAND
2.1. BESCHREIBUNG DER AKTUELLEN FLÄCHE
2.2. SCHUTZGEBIETE UND -RESTRIKTIONEN
5
10
3.
PLANUNG
10
3.1. PLANINHALTE
10
4.
11
ÖKOLOGISCHE BEWERTUNG
4.1. AUSWIRKUNGEN DES B-PLANES AUF NATUR UND LANDSCHAFT /KONFLIKTE
4.2. ÖKOLOGISCHE BILANZIERUNG
4.2.1. AUFLISTUNG DER VORHANDENEN BIOTOPTYPEN
4.2.2. BILANZIERUNG
4.3. DARSTELLUNG VON ART, UMFANG UND ZEITLICHEM ABLAUF DES EINGRIFFS
4.4. DARSTELLUNG VON ART, UMFANG UND ZEITLICHEM ABLAUF DER MAßNAHMEN ZUM AUSGLEICH
UND ZUM ERSATZ DER EINGRIFFSFOLGEN
11
15
15
16
17
5.
18
KOMPENSATION
17
5.1. AUSGLEICHSFORDERUNG
5.2. DURCHFÜHRUNG DER VORBEUGE-, VERMEIDUNGS- UND AUSGLEICHSMAßNAHMEN
5.2.1. VORBEUGE- UND VERMEIDUNGSMAßNAHMEN
5.2.2. GEHÖLZE AUF DEM DISCOUNTER-GELÄNDE
5.2.3. BÄUME AUF NAHEGELEGENE WIESEN AM NEFFELBACH (AUSGLEICHSMAßNAHME)
18
18
18
20
21
6.
FOTOS
23
7.
QUELLEN
26
8.
ANHANG
27
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
3
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
1.
VORBEMERKUNGEN
1.1.
Anlass und Aufgabenstellung
Auf einer ca. 0,6 ha großen Fläche am nordöstlichen Rand von Nörvenich westlich des
Schulzentrums und des Kastanienweges soll ein Bebauungsplan für ein Sondergebiet
zur Errichtung eines Supermarktes aufgestellt werden. Zu Beginn war der
Bebauungsplan gem. § 13a BauGB als „Vereinfachtes Verfahren“ geplant. Die
Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles, die laut § 3c UVPG für Großflächigen
Einzelhandel gem. Nr. 18.8 für sonstige Gebiete (UVPG, Anlage 1) durchzuführen ist,
ergab jedoch eine nicht auszuschließende erhebliche Beeinträchtigung einiger
Schutzgüter. Aus diesem Grund wird nun das normale Verfahren durchgeführt. Hierzu
wird an dieser Stelle ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag erstellt.
Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.
1.2.
Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen sind
das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBl 1, S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748).
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz
BNatSchG) Letzte Neufassung vom 29. Juli 2009, in Kraft getreten am 1. März 2010,
zuletzt geändert durch Art. 2 und Art. 4 Abs. 100 G vom 7. August 2013
Landschaftsgesetz (LG-NRW), in der Neufassung der Bekanntmachung vom
21. Juli 2000, GV. NRW. S. 568, zuletzt geändert am 16. März 2010
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
2.
BESTAND
2.1.
Beschreibung der aktuellen Fläche
LAGE UND NUTZUNG
Das insgesamt ca. 6.370 m² große Plangebiet mit Baugrundstück und Kastanienweg
(Gemarkung Nörvenich, Flur 34, Parzellen 11 und 33) befindet sich im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. G 4, der vor allem das Schulzentrum,
sowie diverse Sport- und Freizeitanlagen umfasst. Die 1. Änderung liegt am
nordöstlichen Rand von Nörvenich am Kastanienweg, der von der Bahnhofstraße
ausgeht. Der Kastanienweg erschließt nicht nur das geplante Baugebiet (heute
Standort der „Unteren Mühle“) sondern auch das östlich davon liegende Schulzentrum
und die Sporthalle im Norden. Der restliche Teil des Quartiers zwischen
Bahnhofstraße, Kastanienweg, Medardusstraße und einem Fußweg, in dem das
Plangelände liegt, wird von lockerer Bebauung mit großen Gärten bzw. unbebauten
Grundstücken mit großem Baumbestand bestimmt. Im Norden, jenseits der Turnhalle
liegt die Neffelbachaue.
Abb. 1: Plangebiet im Luftbild (tim-online)
Das Grundstück beherbergt eine ehemalige Getreidemahlmühle und Wohngebäude.
Zusammen bilden die Gebäude ein U-förmiges Ensemble, das sich um einen
gepflasterten Hof zum Kastanienweg hin öffnet. Zwischen Hof und Kastanienweg
befinden sich außerdem ein großer Walnussbaum und eine Fichtenreihe. Die Mühle
wurde von einem ehemaligen Abzweig des Neffelbachs angetrieben, der mittlerweile
verfüllt ist. Einige Gebäude waren noch bis vor wenigen Jahren, der südliche Teil ist
auch heute noch bewohnt.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
Als Garten für das noch bewohnte Gebäude dient der südliche Zipfel des Plangebietes. Hier finden sich auch viele Zierarten. Der Rest der Parzelle war größtenteils als
Wiesengarten genutzt. Hier befinden sich vor allem randlich aber auch innerhalb der
Wiese insgesamt 3 Nussbäume, mehrere kleine Obstbäume, Nadelgehölze und
weitere lebensraumtypische Bäume und Sträucher.
Auch entlang des nördlichen Fußweges stehen auf öffentlicher Fläche einzelne Bäume.
Abb. 2: Baumbestand im derzeitigen Plangebiet (tim-online)
FAUNA
Das faunistische Artenpotential wird vor allem von Arten des Siedlungsraumes im
Übergang zum Offenland gebildet. Auf der Fläche befinden sich fugenreiche
leerstehende Backsteingebäude, eine junge Gartenbrache mit zahlreichen Gehölzen,
sowie ein bewohntes Gebäude mit einem gepflegten Ziergarten. Die Umgebung ist
von Wohnbebauung aber auch von weiteren gehölzbestandenen Brachflächen, einem
Park und großzügigen Gärten geprägt. Im Norden verläuft der gehölzbestandene
Neffelbach, der in eine teils intensiv genutzte Wiesen-/Rasenlandschaft eingebettet ist.
Daran anschließend folgt der Nörvenicher Wald, welcher nahe Nörvenich durch die
Landesstraße 495 durchschnitten wird. Im Bereich zwischen Burgstraße und
Medardusstraße existieren noch viele naturnahe Strukturen, die voraussichtlich über
die Neffelbachaue mit dem Nörvenicher Wald in Biotopverbindung stehen.
Eine Störung dieser Lebensräume erfolgt durch das nahe gelegene Schulzentrum, die
in der Neffelbachaue gelegenen Sportanlagen (Sporthalle, Tennisplätze) sowie die
Naherholungsnutzung.
Das Gebiet hat das Potential sowohl Nahrungs- als auch Reproduktionshabitat zu sein.
Unter Angabe der Lebensraumtypen Kleingehölze/Bäume/Gebüsch/Hecken,
Gärten/Parkanlagen/Siedlungsbrachen, Gebäude und Fettwiese werden hierzu im
Landschaftsinformationssystem für das Messtischblatt 51054 (Nörvenich) 11 Fledermaus-, 26 Vogel- und 2 Amphibienarten als planungsrelevant genannt. Weiterhin
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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
wurde von einer Anwohnerin noch die Haselmaus als planungsrelevantes Säugetierart
genannt.
Im Sept./Okt. 2015 wurde auf Grundlage dieser Daten eine Artenschutzvorprüfung
(ASP 1) mit Unterstützung eines Biologen durchgeführt. Dieser war vor allem für die
Begutachtung der großzügig vorhandenen Gebäude und der älteren Bäume im
Hinblick auf Fledermäuse zuständig. In einer gesonderten ASP I wurden von ihm
insgesamt 14 Fledermausarten für den eigentlichen Messtischblatt-Quadranten und die
8 umgebenden berücksichtigt und untersucht. Das Ergebnis machte eine ASP ll für den
Bereich „Fledermäuse“ in Bezug auf einen Abrisstermin im Winter notwendig. Eine
weitere Fledermausuntersuchung erfolgt in diesem Jahr da sich der Abbruchtermin
verzögert und nun auch zu andern Zeiten im Jahr stattfinden könnte
Für die sonstigen Arten wurde zunächst keine faunistische Kartierung sondern eine
Prüfung nach dem „worst-case-Prinzip“ durchgeführt. Durch die o.g. Verzögerung
wird nun auch hier im Jahre 2016 eine Artenkartierung nach den gängigen Standarts
durchgeführt.
Grundsätzlich gilt, dass alle 14 Fledermausarten aufgrund des zutreffenden
Lebensraumes auf dem Gelände vorkommen können. Außerdem wurden vereinzelt
Kotkrümel entdeckt. Laut Gutachter könnten alle Arten die Gebäude zeitweise nutzen
und potentiell vom Abbruch betroffen sein, mehrere Arten von der Rodung der
Bäume, so dass Konflikte mit artenschutzrechtlichen Verboten nicht auszuschließen
sind. Aus diesem Grunde empfahl der Gutachter eine vertiefende ASP II mit
Daueraufzeichnungen durchzuführen.
Die Kartierung ergab, dass Einzelquartiere in kleinen Spalten und Hohlräumen an den
Gebäuden für einige Arten nicht auszuschließen sind. Eine Betroffenheit anderer Arten
konnte allerdings ausgeschlossen werden.
Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der potentiell an den Gebäuden
vorkommenden Arten bei Abriss der Gebäude wird jedoch ausgeschlossen. Tötungen
von Einzeltieren in kleinen Spalten und Hohlräumen sind nie ganz auszuschließen, da
diese Quartiere vor dem Abbruch meist zum Großteil nicht einsehbar sind.
Jagdgebiete und Flugrouten von Fledermäusen werden durch Bebauung, Versiegelung,
Licht und Lärm verschlechtert, bleiben aber im Umfeld im vorhandenen Umfang
erhalten, hier spielen insbesondere das angrenzende Grünland und der nahe
Nörvenicher Wald eine Rolle.
Zum Schutz von Fledermäusen sind deshalb gem. vorliegender ASP ll, die unter Pos
5.2.1 genannten Maßnahmen zu ergreifen
Für Vögel und Amphibien wurde zunächst eine worst-case Betrachtung durchgeführt.
Dabei können einige Arten bereits aufgrund nicht übereinstimmender
Habitatvoraussetzungen ausgeschlossen werden. Dies sind vor allem Arten des
Offenlandes.
Alle Baum- und Gebäudebrüter sind grundsätzlich möglich. Deshalb wurde der
Baumbestand und die Gebäude von innen und außen auf Spuren (Vogelindividuen,
Nester, Kot, Gewölle) hin untersucht.
Es wurden keine erkennbaren Nester von Krähen oder Greifvögeln in den größeren
Bäumen entdeckt, in den kleineren Bäumen sind diese nicht zu erwarten. Die
Baumhöhle wurde als ungeeignet für die Brut eingestuft.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
Innerhalb des linken unbewohnten Wohnhauses waren unter dem Dach
Vogelkotspuren und Reste alter Nester erkennbar. Schwalbennester konnten nicht
festgestellt werden, genauso wie Gewölle von Eulen- oder Greifvögeln. Eine aktuelle
Besiedelung wurde nicht festgestellt.
Durch die Untersuchung konnte ausgeschlossen werden, dass das Gebiet von
bestimmten Arten (Eulen, große Greifvögel, Schwalben) zur Brut genutzt wird. Von
den verbleibenden planungsrelevanten Arten konnten weitere Arten ausgeschlossen
werden da sie bei tatsächlichem Vorkommen wahrnehmbar gewesen wären
(Kuckuck, Pirol) oder das Habitat aufgrund von Störungen suboptimal ist (Nachtigall.
Ringeltaube).
Ein Vorkommen von Amphibien wurde aufgrund der Lage als unwahrscheinlich
angesehen.
FLORA
Der floristische Wert des Plangebietes ist mittel- bis hochwertig. Als mittelwertig muss
der Hof und der noch intensiv genutzte jedoch baumreiche Gartenteil (Ziergarten)
bezeichnet werden. Der restliche Garten ist mit teilweise altem Baumbestand (2
Walnüsse, 1 Linde 1 Marone) und einer wildkrautreichen (Nährstoffzeiger), gemähten
Wiesenfläche als hochwertig einzustufen. Eine Einschränkung seiner Wertigkeit erfährt
der Garten durch einen hohen Anteil an Nadel- und Ziergehölzen sowie kurzstämmigen Obstbäumen.
Die potentielle natürliche Vegetation, die sich bei Aufgabe jeglicher Nutzung einstellen
würde, wäre die Gesellschaft des Maiglöckchen- Perlgras-Buchenwaldes der Niederrheinischen Bucht im Übergang zum artenreichen Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwaldes.
Der Maiglöckchen- Perlgras-Buchenwald wächst großflächig in der niederrheinischen
Bucht auf gut bis mittel basenhaltiger Parabraunerde, der artenreiche SternmierenStieleichen-Hainbuchenwald wächst in Tälern und Niederungen der Lehmgebiete des
Flachlandes (und unteren Hügellandes) auf ziemlich basenreichem Gley und
Pseudogley.
Für die Bilanzierung im Zuge der Eingriffsregelung sind allerdings die zu erwartenden
Biotoptypen des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nörvenich G 4 relevant.
NATURRAUM, ORTS- UND LANDSCHAFTSBILD
Die Ortschaft Nörvenich befindet sich innerhalb der Zülpicher Börde, mitten auf der
Erper Lössplatte, welche einheitlich mit nur 1-2 m mächtigen Lößauflagen bedeckt ist.
Diese fast ganz entkalkten Lößlehme liegen den Terrassenschottern auf. Insgesamt
bieten die Braunerde- und Parabraunerdeböden aber mit mittleren bis hohem Nährstoffgehalt gute Voraussetzungen für den Weizen-, Gerste und Zuckerrübenanbau.
Aus den Ackerflächen heben sich, neben einigen Gehölzinseln wie dem Nörvenicher
Wald, nur die Bachniederungen des Neffel- und Rotbaches mit ihrem größeren Holzund Grünlandanteil heraus. Die Ränder dieser Niederungsbereiche fungieren dabei als
besondere Siedlungsleitlinien, Dörfer und Weiler reihen sich in einer dichten Kette
aneinander. Während die Grundwasserstände bzw. Grundwasserkörper im Bereich
der Ackerplatten bei über 10 m Tiefe verlaufen, liegen sie in den Niederungen, die
auch hier betroffen ist, nicht unter 1-2 m Tiefe. Auch die Böden spiegeln die
gewässer- und grundwasserdynamischen Prozesse wider.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
Der Ortsteil Nörvenich liegt westlich des Neffelbachs und südlich des Nörvenicher
Waldes. Die Eingriffsfläche befindet sich dabei in nur 60 m Entfernung zum Bach und
ca. 130 m Entfernung zum Waldgebiet. Die Umgebung ist durch lockere
Wohnbebauung mit großzügigem Baumbestand im Westen und Süden, das
Schulzentrum, dem Schloss Nörvenich mit Park im Osten sowie der, durch
Sportanlagen und Grünlandnutzung geprägten Neffelbachaue charakterisiert.
Insgesamt ist dieser, zum ursprünglichen Nörvenich zählende Bereich zwischen
Bahnhofstraße und Neffelbach stark durchgrünt
BODEN
Im grundwasserbeeinflussten Nahbereich des Neffelbachs, dem die Eingriffsfläche
zuzuordnen ist, liegt als Bodentyp ein Typischer Gley bzw. stellenweise ein Typischer
Auengley vor. Durch das oberflächennahe Grundwasser kommt es zur Ausprägung
Grundwasser-beeinflusster Bodenhorizonte. Der Boden unterliegt laut Karte der
Schutzwürdigen Böden des Geologischen Dienstes keiner Schutzkategorie.
Hinweise auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen liegen nicht vor.
Die Abfrage zur Zuordnung zu Erdbebenzonen der DIN 4149 (Fassung 2005) ergab
für Nörvenich, bezogen auf die Koordinaten der Ortsmitte, die Erdbebenzone 3
sowie die Untergrundklasse S (=Gebiete tiefer Beckenstrukturen mit mächtiger
Sedimentfüllung.
WASSER
Innerhalb des Plangebietes befindet sich kein Oberflächengewässer, der ehemals das
Mühlrad antreibende Mühlengraben, ein Abzweig des Neffelbachs wurde verfüllt. Das
nächstliegende Gewässer ist der, in 60 m nördlicher Richtung entfernte Neffelbach.
Die strukturreiche Talniederung des Neffelbaches ist ein bedeutendes Vernetzungselement im Naturraum der intensiv genutzten Bördelandschaft und deshalb
im Landschaftsinformationssystem des Landes NRW als Verbundfläche dargestellt. Der
abschnittweise naturnahe, z.T. von Ufergehölzen begleitete Neffelbach durchfließt
während seines Verlaufs eine vorwiegend als Grünland genutzte Talniederung. Die
von Baumreihen, Feldgehölzen und Gräben strukturierten, stellenweise feuchten
Fettweiden werden von Traubenkirschen-Erlen-Eschen-Auwaldrelikten, Erlen-,
Eschen- und Pappelwäldern unterbrochen.
Für diesen Neffelbachabschnitt sind laut Karte der Bezirksregierung Köln (Kartenblatt
8/17) keine Überschwemmungsgebiete vermerkt.
Der Grundwasserflurabstand liegt knapp unterhalb der Flur (siehe auch Bodentyp), ist
jedoch seit Jahren durch die Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlentagebaus
abgesenkt. Nach Beendigung der Sümpfung ist mit einem Wiederanstieg zu rechnen.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
2.2.
Schutzgebiete und -restriktionen
Im Quartier, in dem sich die
Eingriffsfläche befindet, liegt in etwa
30 m Entfernung ein 3.957 m²
großer Geschützter Landschaftsbestandteil „Verwilderter Obstgarten
im NW von Nörvenich“. Dieser ist
im Biotopkataster als BK-5105-047
registriert.
Jenseits der Landesstraße beginnt das
Natura 2000-Gebiet (FFH-Gebiet)
DE 5105-302 „Nörvenicher Wald“,
ein zusammenhängendes, strukturreiches
Waldgebiet
(teilweise
naturnah) im Umfeld des Militärflugplatzes Nörvenich. Auch südlich
Abb.3: Gesch. Landschaftsbestandteil und FFH-Gebiet
der Landesstraße beginnen schon
Waldstrukturen, die sich homogen an
das FFH-Gebiet anlehnen. Der Wald stockt überwiegend auf feuchten bis staunassen
Böden, der Maiglöckchenreiche Stieleichen-Hainbuchenwald dominiert, dazwischen
finden sich Buchen-und Eichen-Buchenwälder sowie kleinere Fichten- bzw.
Kiefernbestände. Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH-Richtlinie
sind der Stileichen-Hainbuchenwald (9160), Arten von gemeinschaftlichem Interesse
nach FFH-Richtlinie ist die Bechsteinfledermaus. Das Gebiet zeichnet sich durch ein
Wochenstubenvorkommen der Bechsteinfledermaus aus. Aktuell sind nur einzelne
Wochenstubenkolonien der Bechsteinfledermaus im rheinischen Teil NRWs bekannt.
Die Bechsteinfledermaus befindet sich hier an ihrer nordwestlichen
Verbreitungsgrenze.
Die aus Backsteinen errichtete –„Untere Mühle“ stammt aus dem letzten Jahrhundert
und unterliegt nicht dem Denkmalschutz.
3.
PLANUNG
3.1.
Planinhalte
Nörvenich verfügt an zentraler Stelle nicht mehr über einen Nahversorgungsmarkt,
alle derzeit vorhandenen Supermärkte sind außerhalb, im Gewerbegebiet auf dem
Kreuzberg untergebracht. Es existiert lediglich ein geringer kleinteiliger Handel am
Marktplatz. Ein zentraler Versorgungsbereich ist in Nörvenich nicht ausgewiesen. Es ist
davon auszugehen, dass sich das Plangrundstück innerhalb des faktischen zentralen
Versorgungsbereiches der Gemeinde Nörvenich befindet.
Für den fußläufigen Nahbereich, dem der ganze Kernort Nörvenich zuzuordnen ist,
leben rund 3.500 Personen. Für diese soll künftig ein zentraler Nahversorger mit
Getränkemarkt, Bäckerei und Café angeboten werden.
Dazu ist im Vorfeld ein Bebauungsplan mit Sondergebiet Zweckbestimmung
Einzelhandel aufzustellen und die vorhandene Bebauung abzureißen. Die
Grundflächenzahl ist mit GRZ 0,8 angegeben und kann bis zu 0,85 überschritten
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
werden. Das Baugrundstück hat eine Größe von ca. 5.600 m², so ist eine Fläche von
4.757 m² bebau- oder versiegelbar.
Das Gebäude soll dabei dicht an die Grenze zum Fußweg entlang der Turnhalle
errichtet werden. Die restlichen Flächen stehen zu einem Großteil für Erschließung
und Parkplätze, der verbleibender kleiner Teil für Grünflächen zur Verfügung. Die
zusätzliche Versiegelung beträgt ca. 4.190 m².
Die Erschließung erfolgt über den Kastanienweg (775 m²). Durch die hohe
Funktionsdichte des Standortes muss verkehrlich ordnend eingegriffen werden. Der
Bebauungsplan setzt deshalb fest, dass entlang der Bahnhofstraße und im
Einmündungsbereich des Kastanienweges keine Ein- und Ausfahrten zulässig sind.
Diese werden erst im mittleren Teil des Kastanienweges vorgesehen.
Zur Minimierung des Eingriffs werden innerhalb der verbleibenden Grünflächen
lebensraumtypische Gehölze angepflanzt.
Die sonstigen Ausgleichsmaßnahmen finden extern innerhalb des Gemeindegebietes
von Nörvenich, möglichst in der Neffelbachaue statt um diese als grüne
Verbindungsstruktur zu stärken.
4.
ÖKOLOGISCHE BEWERTUNG
4.1.
Auswirkungen des B-Planes auf Natur und Landschaft /Konflikte
Durch die Umsetzung des Bebauungsplanes und die damit verbundene Bebauung
gehen neben der alten Bebauung ein großer strukturreicher Ziergarten und ein
strukturreicher Garten in der Ausprägung einer Baumwiese verloren.
BODEN
Im Zuge der Bebauungsplanumsetzung wir großflächig Boden durch Bebauung,
Erschließung und Außenanlagen beansprucht. Der vorkommende Bodentyp ein
Typischer Gley oder Typischer Auengley unterliegt laut „Karte der schützenswerten
Böden“ des Geologischen Dienstes NRW allerdings keinem Schutzstatus da er keines
der Schutzkriterien erfüllt. Ein unversiegelter Boden besitzt jedoch grundsätzlich eine
wichtige Funktion für die Grundwasserneubildung und trägt als Standort für die
Vegetation zur Verbesserung der Bodenstruktur und des Bodenlufthaushaltes bei.
Somit mindern die vorgesehenen Grünflächen die Beeinträchtigungen der
Bodenfunktionen.
Der aufgrund wegfallender Sümpfungsmaßnahmen ansteigende Grundwasserspiegel
kann zu Bodensetzungen führen.
PFLANZEN/BIOTOPE
Der floristische Wert des beanspruchten Gebietes an der Unteren Mühle ist als mittelbis hochwertig anzusprechen. Durch die Baumaßnahme gehen Einzelgehölze und
Hecken, ein strukturreicher Ziergarten aber vor allem ein Baumwiesenbiotop
verloren, wobei bei letzterem hervorgehoben werden muss, dass die vorhandenen
Baumarten nicht alle lebensraumtypisch und die Obstgehölze auf niederstämmigen
schwach wachsenden Unterlagen veredelt sind. Hervorzuheben sind für das
Grundstück 3 mittelalte Walnussbäume, eine Marone (Castanea) und eine
mehrstämmige Linde.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
Das Plangebiet macht etwa ein Drittel eines Quartiers zwischen Bahnhof- und
Medardusstraße, Kastanien- und einem Fußweg aus, welches nur wenig bebaut, dafür
aber umso reicher mit Gehölzen bewachsen ist.
Für die Bilanzierung gem. Eingriffsregelung wird der mögliche Zustand gem.
rechtsgültigem Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4 angenommen
LANDSCHAFTSBILD
Das stark eingegrünte Plangebiet und die ebensolche Umgebung sind Kulisse für den
Zugang über den Kastanienweg
zur Neffelbachaue.
Auch der Fußweg zwischen
Mühlengelände und Sporthalle,
weiter zu den Tennisplätzen ist
sehr vom grünen Charakter der
Umgebung geprägt.
Durch die geplante Nutzung mit
weitgehend
bebauten
und
versiegelten Flächen wird sich
dieser Charakter vollständig verändern. Die geplanten Grünflächen können den Eindruck nur
mindern helfen.
Insgesamt wird sich in diesem,
bisher mit einem eher ländlich
dörflichen Charakter ausgestatteten Bereich der urbane
Charakter durchsetzen.
Die Wahl der innerhalb der
Grünflächen zu pflanzenden
Gehölze hat hierbei eine
wichtige Funktion bei der
Minderung des Eingriffs. Ebenfalls könnte durch die Aufwertung/Stärkung
angrenzender Wiesenbiotope ein funktionaler Ausgleich geschaffen werden.
Abb.4: Nördlicher Fußweg
WASSER
Ein Oberflächengewässer ist von der Planung nicht betroffen. Der Neffelbach liegt in
60 m Entfernung zum Plangebiet.
Der Grundwasserflurabstand ist durch die Nähe des Gewässers nur wenig unter Flur.
Dies wird durch die anstehenden Gleyböden bestätigt. Die geplante Baumaßnahme
greift jedoch nicht in den Boden bzw. den Grundwasserkörper z.B. in Form von
Kellerbauten ein.
Das anfallende Niederschlagswasser wird in den örtlichen Regenwasserkanal des
nördlich vorbeiführenden Weges eingeleitet und steht deshalb nicht zur Grundwasserneubildung zur Verfügung. Das Wasser wird zunächst in einem Regenrückhaltebecken
gesammelt und gedrosselt an die Kanalisation abgegeben.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
12
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
FAUNA
Das Ergebnis der vertiefenden Prüfung bezgl. möglicher Fledermausvorkommen
erfordert die Einbeziehung unten folgender Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen.
Bei deren Wirksamkeit werden keine Zugriffsverbote gem. § 44 BNatSchG ausgelöst
und die Umsetzung der Planung ist möglich.
Bei den Abbrucharbeiten ist auf versteckte Quartiere und Tiere zu achten.
Im Falle des Fundes von Fledermäusen sind die Arbeiten sofort zu
unterbrechen. Verletzte Tiere sind zu bergen und ein Sachverständiger ist
hinzuzuziehen sowie weitere Maßnahmen zu beachten
Bei der Beleuchtung der Baustelle muss - v.a. im Sommerhalbjahr- auf helle
(weiße) Lampen mit hohem UV-Anteil verzichtet werden und beim Betrieb
des Marktes eine weit reichende, horizontale Lichtabstrahlung aus dem UG in
nördlicher Richtung dauerhaft vermieden werden.
Entlang des benachbarten Weges sollte zumindest einseitig eine Baumreihe als
Leitstruktur und Jagdgebiet für Fledermäuse bestehen bleiben oder angepflanzt
werden.
Am Gebäude dürfen keine Geräte eingesetzt werden, die zu
Ultraschallimmissionen außerhalb des UG führen.
An Neubauten oder Nachbargebäuden sollten Ersatzquartiere geschaffen
werden. Angeregt werden 10 Spaltenquartiere, die in verschiedene
Himmelrichtungen exponiert sein sollten.
Es wird angeregt, an den Neubauten oder Nachbargebäuden auch Niststätten
für an Gebäuden nistende, nicht planungsrelevante Vogelarten (Höhlen- und
Halbhöhlenbrüter) zu schaffen.
Auch bei den potentiell vorkommenden Vogelarten kann durch die im folgenden
genannten Maßnahmen die Erfüllung der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 Nr. 13 BNatSchG vermieden, vermindert oder ausgeglichen werden. Seltene Pflanzenarten
sind auf den intensiv genutzten Flächen nicht zu erwarten.
Das Baufeld ist außerhalb der Brutzeit von Gehölzen und Gebäuden
freizumachen.
Die Gehölze der angrenzenden Grundstücke sind gem. DIN 18 920 zu
schützen.
Beim Auffinden von Vogelbruten oder nicht selbständigen Jungvögel sind die
Arbeiten zu unterbrechen und Maßnahmen zum Schutz zu ergreifen.
Auf helle (weiße) Beleuchtung mit hohem UV-Anteil ist auf der Baustelle zu
verzichten.
Auf weit reichende horizontale Lichtabstrahlung am Discounter ist zu
verzichten.
in den Randbereichen des Parkplatzes und auf der „Turnhallenseite“ des
nördlichen Weges sind bodenständige Bäume und Sträucher anzupflanzen.
Zum Ausgleich ist eine 3.000 m² großen Ausgleichsfläche (Baumwiese inkl.
Nisthilfen) einzurichten.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
SCHUTZGEBIETE
Die Eingriffsfläche liegt innerhalb eines 300 m-Radius zum FFH-Gebiet „Nörvenicher
Wald“. Lebensräume gemeinschaftlichen Interesses nach FFH-Richtlinie sind der
Stileichen-Hainbuchenwald (9160), Arten gemeinschaftlichen Interesses nach FFHRichtlinie ist die Bechsteinfledermaus.
Es ist zu prüfen ob durch die Umsetzung der Planung, der Schutzzweck des Natura
2000-Gebietes erheblich beeinträchtigt wird. Die Bechsteinfledermaus hat mindestens
1 Wochenstube im Waldgebiet, ihr Bestand soll sich jedoch durch übersiedelnde
Kolonien aus dem Bürgewald, der derzeit vom Rheinischen Braunkohlentagebau
zerstört wird vergrößern. Die Waldart nutzt darüber hinaus lineare Grünstrukturen für
Jagd und Transferflüge, wie sie durch den Neffelbach zwischen Wald und
Eingriffsfläche gegeben sind.
In der Artenschutzprüfung ll konnten jedoch nur geringfügig Rufe einer Myotis-Art, zu
der auch die Bechsteinfledermaus gehört ausgemacht werden.
Auch laut
Bewertungsrahmen zur Feststellung erheblicher Beeinträchtigungen bzw. der
Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes DE-5105-302
„Nörvenicher Wald“ wird eine erhebliche Beeinträchtigung ausgeschlossen, auch
zumal die Fläche, anders als im Bewertungsrahmen dargestellt, außerhalb des FFHGebietes liegt.
Diese für die Art mögliche, hochwertige, jedoch nicht essentielle Jagdfläche geht durch
die Beanspruchung verloren, teilweise wird der Verlust durch Neupflanzung
bodenständiger Gehölze gemindert. Der Neffelbach hat darüber hinaus die Qualität
die Tiere in die offene Landschaft hinausleiten zu können, dadurch können weitere
Grünflächen erschlossen werden. Wichtig ist, dass die Tiere ausreichend Insekten
vorfinden, was z.B. in der Nähe von Gewässern, Viehweiden bzw. Obstwiesen
gegeben ist.
Auswirkungen der Baumaßnahme auf benachbarte Flächen werden außerdem durch
entsprechend
geforderte
Vermeidungsmaßnahmen
(Einschränkung
der
Lichtemissionen) während Bau und Betrieb des Marktes vermieden. Der Ausgleich des
Eingriffs sollte außerdem durch Aufwertung der Neffelbach-Umgebung erfolgen.
Auf Höhe der Eingriffsfläche stellt die breite Neffelbachaue einen Puffer zwischen dem
Stileichen-Hainbuchenwald und der Eingriffsfläche her, obwohl der Nutzungsdruck
durch den Menschen Richtung Wald groß ist. Bereits die Landesstraße hat ein Stück
des Waldes abgeschnitten und die offene Aue des Neffelbaches ist in der Nähe der
Eingriffsfläche stark durch sportliche Anlagen beansprucht.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
14
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
4.2.
Ökologische Bilanzierung
Die Einordnung der vorgefundenen Biotop- und Nutzungstypen, ihre Codes sowie
die Bewertung in den Tabellen richten sich nach der Nummerischen Bewertung von
Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW (Landesregierung NRW 2008)
4.2.1.
Auflistung der vorhandenen Biotoptypen
Code
Bezeichnung
Biotopwert
Korrektur
auf
ZUSTAND
1.1
Versiegelte Flächen
(Gebäude, Zuwegung,
Erschließung, Parkplätze)
0,0
1.3
Hoffläche, teilweise versiegelt
teilweise Vegetationsentwicklung
1,0
1.4
Unversiegelte Fläche
mit Vegetationsentwicklung
3,0
Ziergarten, ≤ 50% einheimische
Gehölze
2,0
4.6
Extensivrasen
4,0
7.3
Einzelbaum, nicht lebensraumtypisch
3,0
7.4
Einzelbaum, lebensraumtypisch
5,0
4.3
PLANUNG
1.1
4.3
Versiegelte Flächen
(Gebäude, Zuwegung,
Erschließung, Parkplätze)
0,0
Grünanlage,
(Grün, Erschließung und Parkplätze)
2,0
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
15
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
4.2.2.
Bilanzierung
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
16
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
4.3.
Darstellung von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf des Eingriffs
(§ 6, ABS.2 Nr.2 LG NRW)
Lage
Umfang
Gemeinde Nörvenich
Gemarkung Nörvenich,
Flur 34, Parzelle 33
Siehe oben
Zeitlicher Ablauf
ca. 3.346 m² Entzug eines
strukturreichen
Gartens
ca. 962 m² Entzug eines
Ziergartens
ca. 397 m² Verlust einer
Hoffläche mit
Vegetation
81 m² Verlust von nicht
lebensraumtypischen
Bäumen
89 m² Verlust eines
lebensraumtypischen
Walnussbaumes
Siehe oben
Siehe oben
Siehe oben
4.4.
Art des Eingriffs
Voraussichtlich Ende
2016
Voraussichtlich Ende
2016
Voraussichtlich Ende
2016
Voraussichtlich Ende
2016
Voraussichtlich Ende
2016
Darstellung von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf der Maßnahmen zum
Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen
(§ 6, ABS.2 Nr.3 LG NRW)
Lage
Gemeinde Nörvenich
Gemarkung
Nörvenich, Flur 34,
Parzelle 33
Nördlicher Fußweg
Neffelbachaue
Umfang
Zeitlicher Ablauf
861 m²
9.041 ökol.
Einheiten
(jedoch mind.
3.000 m²)
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
Schutz- bzw. Ausgleichsmaßnahme /
Begründung
Spätestens in der Anpflanzung von
Pflanzperiode 2 Jahre lebensraumtypischen
nach Baubeginn Gehölzen
Bei Baubeginn Anpflanzung oder Ergänzung
einer Baumreihe entlang des
nördlichen Fußweges
Durchführung der sonstigen
artenschutzrechtlich
bedingten Maßnahmen
Bei Baubeginn Bereitstellung einer
Ausgleichsmaßnahme,
möglichst in der
Neffelbachaue und im Sinne
der Bechsteinfledermaus
17
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
5.
Kompensation
5.1.
Ausgleichsforderung
INTERNE KOMPENSATIONSMAßNAHME
Anpflanzung von lebensraumtypischen Gehölzen auf dem
Gelände des Discounters
861 m²
Das unter Einbeziehung der internen Maßnahme verbleibende ökologische Defizit
von -9.041 öE kann nicht auf der Eingriffsfläche kompensiert werden.
EXTERNE KOMPENSATIONSMAßNAHME
Anpflanzung bzw. Ergänzung einer Baumreihe entlang des nördlichen Fußweges
Durchführung der sonstigen artenschutzrechtlich bedingten Maßnahmen (siehe
Pos. 5.2.1)
Bereitstellung einer Ausgleichsfläche, möglichst durch
Aufwertung innerhalb der Neffelbachaue
9.041 öE
(mind. 3.000 m²)
Die Maßnahmen zur Kompensation des Eingriffs und die Pflege werden vom
Projektträger getragen bzw. durchgeführt.
5.2.
Durchführung der Vorbeuge-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen
5.2.1.
Vorbeuge- und Vermeidungsmaßnahmen
Als Vorbeugemaßnahmen, zum Abwenden von vermeidbaren Beeinträchtigungen des
Landschaftsraumes und einzelner Landschaftsfaktoren sind vorgesehen:
Schutz des Oberbodens
Vor Baubeginn muss der Oberboden fachgerecht abgeschoben, auf Mieten gelagert
und später Vorort wieder eingebaut oder abtransportiert und anderweitig eingesetzt
werden. Eine Verdichtung der angrenzenden Flächen ist zu vermeiden. Es gilt die
DIN-Norm 19 731und für Bodenarbeiten die DIN 18 915.
Schutz der Vegetationsflächen
Verwiesen wird auf die DIN - Vorschrift 18 920: " Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen."
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
18
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
Schutz der Fauna
Durch Vermeidungsmaßnahmen soll verhindert werden, dass die Verbotstatbestände
des § 44 BNatSchG erfüllt werden.
o Information der Bauunternehmer, der beteiligten Arbeiter und des Auftraggebers
über Fledermäuse und die gesetzliche Notwendigkeit ihres Schutzes
o Die Gebäude sind in der brutfreien Zeit abzureißen. Wird von dieser Zeit
abgewichen und Vogelbruten oder nicht selbständige Jungvögel gefunden, sind
die Arbeiten zu unterbrechen und Maßnahmen zum Schutz der Brut zu ergreifen.
o Auf versteckte Quartiere von Fledermäusen ist beim Abriss zu achten. Bei einem
Fledermausfund beim Abbruch oder im Vorfeld (etwa Auftreten weiterer
deutlicher Kotspuren an anderer Stelle) sind die Arbeiten sofort zu unterbrechen.
Verletzte Tiere sind zu bergen und ein Sachverständiger ist hinzuzuziehen.
o Das Baufeld außerhalb der Brutzeit (Anfang September bis Ende Februar) von
Gehölzen freimachen. Abweichungen von dieser Zeit sind der Unteren
Landschafsbehörde zu melden. eine faunistische Begleitung ist unerlässlich. (Dies
gilt auch für den überhängenden Eschenast auf dem Nachbargrundstück.
o Die Gehölze angrenzender Grundstücke sind vor den Beeinträchtigungen der
Baumaßnahme gem. DIN 18 920 zu schützen.
o Bei der Beleuchtung der Baustelle muss - v.a. im Sommerhalbjahr- auf helle
(weiße) Lampen mit hohem UV-Anteil verzichtet werden, da sie nachtaktive
Wirbeltiere (v.a. Eulen und einige Fledermausarten) abschrecken können.
o Aufgrund der benachbarten Gehölze, Grünlandflächen und des nahen
Nörvenicher Waldes muss eine weit reichende, horizontale Lichtabstrahlung von
der neuen Bebauung (Gebäude und Parkplätze) in nördlicher Richtung dauerhaft
vermieden werden.
o Entlang des benachbarten Weges sollte zumindest einseitig eine Baumreihe als
Leitstruktur und Jagdgebiet für Fledermäuse bestehen bleiben oder angepflanzt
werden.
o Bepflanzbare Bereiche des künftigen Discounter-Geländes sind mit
bodenständigen Gehölzen (Bäume, Sträucher) zu bepflanzen.
o Am Gebäude dürfen keine Geräte eingesetzt werden, die zu
Ultraschallimmissionen außerhalb des UG führen.
o Einrichtung einer 3.000 m² großen Ausgleichsfläche (Baumwiese inkl. Nisthilfen)
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
19
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
5.2.2.
Gehölze auf dem Discounter-Gelände
Auf dem Grundstück des Discounters sind insgesamt 861 m² Grünflächen mit
lebensraumtypischen Gehölzen zu bepflanzen. Unten angegebene Arten sind zu
verwenden. Innerhalb dieser Fläche befindet sich an der nordwestlichen Ecke des
Grundstücks das Regenrückhaltebecken. Dieses kann rundherum und im oberen
Drittel bepflanzt werden. Der Schutzzaun sollte innenliegend eingerichtet werden.
PFLANZLISTE EINZELBÄUME
Acer campestre
-
Feldahorn
Sorbus aucuparia
-
Eberesche
Tilia cordata `Greenspire´
-
Winterlinde
Corylus avellana
-
Hasel
Crataegus monogyna
-
Weißdorn
Cornus sanguinea
-
Hartriegel
Ligustrum vulgare
-
Liguster
Prunus spinosa
-
Schlehe
Rosa canina
-
Hundsrose
Viburnum opulus
-
Wasserschneeball
STRÄUCHER
Pflanzqualität
Folgende Mindestqualitäten sind zu verwenden:
Laubbäume:
Sträucher:
3xv., m. B., Stammumfang 14-16 cm
2 x verpflanzt, ohne Ballen, Höhe 60-80 cm,
Erläuterung der Pflanzung und Pflege
Die Pflanzung ist zu schützen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Zur Etablierung
der Bäume ist eine mindestens 3-jährige Anwuchspflege durchzuführen.
Im Einzelnen gilt:
eine fachgerechte Vorbereitung des Bodens gem. DIN 18 915
eine fachgerechte Herstellung der Pflanzgruben gem. DIN 18 916
der Schutz der Gehölze gegen Wildverbiss
das Wässern bei Trockenheit
ggf. das Nachrichten und Erneuern von Bindungen
Freihalten der Baumscheibe
und der Ersatz der nicht angewachsenen bzw. eingegangenen Gehölze
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
Ausführung des RRB
Die folgenden Grundsätze einer naturnahen Gestaltung sind zu berücksichtigen:
eine abwechslungsreiche Böschungsgestaltung und eine geschwungene
Linienführung
eine abwechslungsreich gestaltete Beckensohle mit Nass-, Feucht-,
Trockenbereichen
außerhalb von Pflanzungen keine Abdeckung der Sohle und Böschung mit
Oberboden
eine landschafts- und standortgerechte Begrünung
Durch die Berücksichtigung dieser Grundsätze werden geeignete Lebensräume für
wildlebende Tiere und Pflanzen geschaffen.
5.2.3.
Bäume auf nahegelegene Wiesen am Neffelbach (Ausgleichsmaßnahme)
Am nördlich vorbeiführende Fußweg soll eine Baumreihe angelegt bzw. ergänzt
werden, auf nahegelegen Wiesen sollen Einzelbäume oder Hecken angelegt werden.
Insgesamt sind 9.041 ökologische Einheiten in Form von mindestens 3.000 m² zu
kompensieren. Dies sollte zum größten Teil in oben beschriebener Form geschehen.
PFLANZLISTE EINZELBÄUME (beispielhaft)
Acer pseudoplatanus
-
Bergahorn
Fraxinus excelsior
-
Gemeine Esche
Prunus padus
-
Traubenkirche
Quercus robur
-
Stieleiche
Tilia cordata
-
Winterlinde
PFLANZLISTE OBSTBÄUME (beispielhaft)
Malus domestica in Sorten
-
Kulturapfel
Prunus avium in Sorten
-
Süßkirsche
Prunus cerasifera
-
Kirschpflaume
Prunus domestica subsp. Syriaca
-
Mirabelle
Pyrus domestica in Sorten
-
Kulturbirne
Corylus avellana
-
Hasel
Crataegus monogyna
-
Weißdorn
Cornus sanguinea
-
Hartriegel
STRÄUCHER
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Ligustrum vulgare
-
Liguster
Prunus spinosa
-
Schlehe
Rosa canina
-
Hundsrose
Salix caprea
-
Salweide
Viburnum opulus
-
Wasserschneeball
Nähere Erläuterung siehe konkrete Maßnahme
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
22
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
6.
Fotos
Gebäude-Ensemble mit Hof;
Nördlich vorbeilaufender Fußweg, links davon das Bebauungsplangelände;
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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
Parkartiger Garten mit Walnussbaum;
Nördliche Grenze des Gartens zur Turnhalle hin, mit heimischen und nicht heimischen Arten;
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
Parkartiger Garten mit Blick zur westlichen Grenze;
Westliche Grenze mit überhängender Esche;
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
25
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung
7.
Quellen
BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND STADTENTWICKLUNG (HRSG.): Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl 1, S.2414).
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748)
BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (HRSG.):
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz-BNatSchG) Letzte
Neufassung vom 29. Juli 2009, in Kraft getreten am 1. März 2010, zuletzt geändert durch Art.
2 und Art. 4 Abs. 100 G vom 7. August 2013
MINISTERIUM FÜR UMWELT-, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT DES LANDES
NORDRHEIN-WESTFALEN (HRSG.): Landschaftsgesetz (LG-NRW), in der Neufassung der
Bekanntmachung vom 21. Juli 2000, zuletzt geändert am 16. März 2010
BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE (HRSG.):
Vegetationskarte der potentiellen natürlichen Vegetation i. M. 1:200.000, Blatt Köln, Bonn-Bad
Godesberg 1972
SGP STADTPLANER UND ARCHITEKTEN: Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung, Bonn im
April 2016
GEOLOGISCHER DIENST NRW: INFORMATIONSSYSTEM BODENKARTE, Auskunftssystem BK 50,
Karte der schutzwürdigen Böden (Krefeld 2004)
GLÄSSER, E., BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR LANDESKUNDE UND RAUMORDNUNG
(HRSG.): Die naturräumliche Gliederung Deutschlands, Blatt 12/123 Köln-Aachen, Bonn-Bad
Godesberg 1978
LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ: Numerische Bewertung von
Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW, Recklinghausen 2008
MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (2007): Geschütze Arten In Nordrhein-Westfalen. Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen. Düsseldorf.
BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (08.11. 2012): Karte des Überschwemmungsgebietes des Neffelbachs im
Regierungsbezirk Köln (Kartenblatt 8/17)
HELMHOLTZ-ZENTRUM POTSDAM - DEUTSCHES GEOFORSCHUNGSZENTRUM GFZ: Karte der
Erdbebenzonen in Deutschland, Potsdam
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
26
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8.
Anhang
Plan Bestand
Plan Planung
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27