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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nörvenich "Theo-Berger-Weg" - Ortsteil Oberbolheim; hier: Beschlussfassung über die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Bezug: V 296/2011)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
87 kB
Datum
08.09.2016
Erstellt
15.08.16, 11:58
Aktualisiert
15.08.16, 11:58
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nörvenich "Theo-Berger-Weg" - Ortsteil Oberbolheim;
hier: Beschlussfassung über die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Bezug: V 296/2011)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 286/2016 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2014-2020) HSG: 60.1 Sachbearbeiter: Elke Niederklapfer vom 11.08.2016 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss Rat 25.08.2016 08.09.2016 Bebauungsplan Nörvenich "Theo-Berger-Weg" - Ortsteil Oberbolheim; hier: Beschlussfassung über die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Bezug: V 296/2011 I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt nicht den Etat II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) Der Bebauungsplan Nörvenich „Theo-Berger-Weg“ – Ortsteil Oberbolheim - einschließlich Begründung, Umweltbericht, Landschaftspflegerischem Begleitplan und Schallgutachten wurden aufgrund des Beschlusses des Rates der Gemeinde Nörvenich vom 08.12.2011 in der Zeit vom 02.01.2012 bis einschließlich 02.02.2012 öffentlich ausgelegt. Aufgrund geänderter Planungsziele wurde der Entwurf in seinen Grundzügen geändert, so dass dieser überarbeitete Entwurf nunmehr der erneuten Offenlage bedarf. Bei der erneuten Offenlage wird sowohl der Bevölkerung als auch den Trägern öffentlicher Belange die Gelegenheit gegeben, sich über die Umplanung zu informieren und Anregungen und Bedenken hierzu zu äußern. Die Lage des Plangebietes ist aus den der Vorlage beigefügten Unterlagen ersichtlich. III: Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt gemäß § 4a (3) BauGB die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nörvenich „Theo-Berger-Weg“ – Ortsteil Oberbolheim – einschließlich Begründung, Umweltbericht, Landschaftspflegerischem Begleitplan und Schallgutachten in der Zeit vom 26.09.2016 bis einschließlich 09.11.2016.