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Beschlussvorlage (Versammlungsraum Geich/Obergeich)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
78 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
28.11.17, 11:29
Aktualisiert
28.11.17, 11:29
Beschlussvorlage (Versammlungsraum Geich/Obergeich) Beschlussvorlage (Versammlungsraum Geich/Obergeich)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Langerwehe, den 17.11.2017 Der Bürgermeister Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung, Amt / Abteilung: Liegenschaftsverwaltung Az.: Di. Vorlagennummer: VL-235/2017 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Versammlungsraum Geich/Obergeich Sachdarstellung: Der entsprechende gemeinsame Antrag der beiden Ortsvorsteher von Geich und Obergeich wurde bereits in der vorangegangenen Ratssitzung diskutiert. Die Verwaltung wurde beauftragt weitere Informationen zu beschaffen und diese in der kommenden Sitzung vorzulegen. Nach Gesprächen mit der Feuerwehr ist die Nutzung des Versammlungsraumes im Erdgeschoss nicht möglich. Die Kosten für den Umbau der Wohnung zu einer Versammlungsstätte belaufen sich nach eigener Kostenschätzung auf etwa 89.000 €. Die Aufstellung ist als Anlage beigefügt. Es ist nach Rücksprache des Bürgermeisters mit den Ortsvorstehern grundsätzlich möglich Eigenleistung zu erbringen, wobei noch offen ist welche Arbeiten konkret durch die Vereine umgesetzt werden können. Aufzug und Rettungstreppe sind in jedem Fall vorschriftsgerecht durch entsprechende Firmen zu errichten. Zwischenzeitlich hat sich bei der Verwaltung auch ein Feuerwehrmann der Löschgruppe Obergeich gemeldet der die Wohnung mieten möchte. Ein solches Mietverhältnis war in der Vergangenheit immer das Ansinnen der Verwaltung, um den größtmöglichen Nutzen insbesondere für die Löschgruppe vor Ort erzielen zu können. Finanzielle Auswirkungen: Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Ein Umbau würde bei der Gemeinde Aufwendungen in entsprechender Höhe bewirken, die das Jahresergebnis belasten. Die Unterhaltungskosten in Folgejahren stellen freiwillige Aufwendungen dar, sofern sie nicht durch die Vereine getragen werden. Drucksache VL-235/2017 Beschlussvorschlag: Der Rat entscheidet über den Antrag. Der Bürgermeister (Göbbels) Seite - 2 -