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Beschlussvorlage (Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
16 kB
Datum
05.10.2017
Erstellt
26.09.17, 18:06
Aktualisiert
26.09.17, 18:06
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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: 000-05 Mü. Vorlagennummer: VL-162/2017 Langerwehe, den 03.08.2017 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW Sachdarstellung: Der Bundestagsabgeordnete Dr. Alexander Soranto Neu hat mit Schreiben vom 18. Juli 2017 eine Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW an den Rat der Gemeinde Langerwehe gerichtet. Er beabsichtigt, die Adressweitergabe von Jugendlichen an die Bundeswehr zu verhindern; sein Antrag ist als Anlage beigefügt. Der Antrag wurde auch an andere Kommunen in NRW gerichtet, so dass der Städte- und Gemeindebund eine Stellungnahme vom 19.07.2017 - Schnellbrief 184/2017 - abgegeben hat. Seine Empfehlung lautet, dem Antrag von Herrn Dr. Neu nicht zu entsprechen und diesen zurückzuweisen; diese ist als Anlage beigefügt. Die Verwaltung schließt sich dieser Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes NRW vollumfänglich an und empfiehlt, dem Antrag nicht zu entsprechen. Nach § 14 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Langerwehe hat sich der Haupt- und Finanzausschuss mit der Bürgeranregung zu befassen. Es ist dem Rat der Gemeinde Langerwehe nach § 14 Abs. 6 aber unbenommen, diese an sich zu ziehen. Finanzielle Auswirkungen: Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Keine. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt nach Beratung, die Bürgeranregung von Herrn Dr. Neu als unzulässig zurückzuweisen. Der Bürgermeister (Göbbels)