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Beschlussvorlage (Anlage IV zur Beschlussvorlage 286/2016 - LPB)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
3,1 MB
Datum
08.09.2016
Erstellt
15.08.16, 11:58
Aktualisiert
15.08.16, 11:58

Inhalt der Datei

raskin Umweltp l a n u n g und Umweltberatung GbR Landschaftspflegerischer Begleitplan Titel: Bebauungsplan Theo-Berger-Weg Gemeinde Nörvenich – Ortsteil Oberbolheim Stand: 20.07.2011 / aktualisiert 09.08. 2016 Auftraggeber: RRW GmbH & Co.KG Ansprechpartner/in: Herr Wolfgang Marbach Auftrag vom: 26. April 2016 Projekt-Nr.: 31-16 Auftragnehmer: raskin, Umweltplanung und Umweltberatung GbR Projektbearbeitung: Dipl.-Geogr. Anja Werfling Dipl.-Geogr. Adelheid Wagenknecht Kartographie: Dorothee Raskin + Dr. Richard Raskin Kirberichshofer Weg 6, D-52066 Aachen Fon +49(0)241-53 43 39, Fax +49(0)241-54 36 18, info@raskin-ac.de raskin LPB zum B-Plan Theo-Berger-Weg in Oberbolheim I INHALTSVERZEICHNIS Seite 1 Veranlassung ..............................................................................................1 2 2.1 2.2 2.3 Vorgehensweise .........................................................................................1 Naturschutzfachliche Eingriffsregelung.........................................................1 Artenschutzfachliche Bewertung...................................................................2 Habitatschutzfachliche Bewertung................................................................3 3 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 Aktueller Zustand von Natur und Landschaft ..........................................5 Lage und Größe des Plangebietes ...............................................................5 Naturräumliche Grundlagen..........................................................................6 Biotoptypen...................................................................................................7 Landschaftsbild und Naherholung ................................................................8 Planungsrelevante Arten ..............................................................................9 Natura 2000-Gebiete ..................................................................................10 4 Planerische und rechtliche Vorgaben.....................................................11 5 Beschreibung des Vorhabens .................................................................12 6 Auswirkungen auf Natur und Landschaft...............................................15 7 Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen ....................16 8 Bewertung und Bilanzierung der Eingriffe in Natur und Landschaft ...17 9 Ausgleichsmaßnahmen............................................................................19 10 Arten- und habitatschutzfachliche Beurteilung .....................................19 10.1 Artenschutzfachliche Beurteilung ...............................................................19 10.2 Habitatschutzfachliche Beurteilung.............................................................19 11 Quellen.......................................................................................................21 raskin LPB Vorhabensbezogener B-Plan Nörvenich D 16 Dokumentation I. Foto-Dokumentation II. Tab. 1: Planungsrelevante Arten für den vierten Quadranten des MTB 5105 (Nörvenich) III. Tab. 2: Pflanzlisten Karten Karte 1: Karte 2: Biotoptypen / Nutzungen im Ist-Zustand (M 1 : 1.000) Plan-Zustand der Biotoptypen auf Grundlage des Bebauungsplanentwurfs (M 1 : 1.000) II raskin LPB zum B-Plan Theo-Berger-Weg in Oberbolheim 1 1 Veranlassung Die RRW Rhein-Ruhr Wohnwelt GmbH & Co. KG plant die Bebauung einer Ackerfläche inklusive einer Grünfläche (sowie eines derzeit von einem Feuerwehrgebäude genutzten Grundstücks) in Ortsrandlage des Ortsteils Oberbolheim (Abb. 1) mit Einfamilienhäusern. Nach der landschaftspflegerischer Begleitplan anzupassen ist. Die RRW Rhein-Ruhr Wohnwelt GmbH & Co. KG hat die raskin Umweltplanung und -beratung GbR am 26.04.2016 mit der entsprechenden Überarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplans inklusive artenschutzrechtlicher Vorprüfung (ASVP) und FFH-Verträglichkeitsvoruntersuchung (FFH-VU) sowie des Umweltberichtes beauftragt. Im Bereich des aufzustellenden Bebauungsplanes ist gemäß dem städtebaulichen Entwurf der sgp Architekten und Stadtplaner (2016) geplant, auf einer Fläche von etwa 1,75 ha Größe eine Bebauung mit 22 freistehenden Einfamilienhäusern und Doppelhäusern mit großen Gartengrundstücken zu ermöglichen. Am vorhandenen Ortsrand soll hier die Wohnsituation mit familiengerechten Einfamilienhäusern und Doppelhäusern gestärkt werden. Auf der Grundlage des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich werden im Bebauungsplan Wohnbauflächen mit angrenzenden Grünflächen dargestellt. 2 Vorgehensweise 2.1 Naturschutzfachliche Eingriffsregelung Die Bewertung der Eingriffe in Natur und Landschaft im Rahmen der Abarbeitung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung nach §§ 13 ff. BNatSchG erfolgt auf Grundlage der Methode „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ des LANUV (2008). Unter Anwendung dieser Methode erfolgt eine sachgerechte Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft sowie der aufgrund der Planung zu erwartenden Eingriffe. Auf Grundlage einer am 05.05.2011 durchgeführten Biotoptypenkartierung und ergänzender Begehung am 24. und 29.06.2016 wurden die im Eingriffsraum vorhandenen Biotoptypen (Lebensräume) bewertet. Der Einzelflächenwert eines Biotoptyps ergibt sich durch Multiplikation des Biotopwerts mit der Flächengröße und dem Gesamtflächenwert A des Ausgangszustandes durch die Summenbildung der Einzelflächenwerte. raskin LPB zum B-Plan Theo-Berger-Weg in Oberbolheim 2 Die Realisierung des Vorhabens führt in den überwiegenden Fällen zu einem Ersatz der bestehenden Biotoptypen durch andersartige Lebensräume. Die Subtraktion des Gesamtflächenwertes B nach der Rekultivierung von dem Gesamtflächenwert A des Ausgangszustandes ergibt die Gesamtbilanz. Sie stellt ein Maß für den Erfüllungsgrad der Kompensation dar. Die Ergebnisse der Bewertung werden kartographisch und tabellarisch dargestellt. Als Grundlage zur Kartenerstellung dienten die Digitalen Orthofotos „5105/25 Nörvenich" und "5106/25 Gut Gypenbusch", sowie der digitale Katasterplan. 2.2 Artenschutzfachliche Bewertung Die artenschutzfachliche Bewertung zur Vorprüfung wurde unter Berücksichtigung der Verwaltungsvorschrift Artenschutz (MUNLV 2010) durchgeführt. Durch eine überschlägige Prognose wird in diesem Rahmen geklärt, ob und gegebenenfalls bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Hierzu wird in einem ersten Arbeitsschritt eine Vorprüfung des Artenspektrums durchgeführt. Aufgabe ist zu klären, ob Vorkommen europäisch geschützter Arten aktuell bekannt oder zu erwarten sind. Das Artenschutzregime bei Planungs- und Zulassungsverfahren ist nach der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes auf die streng geschützten Arten und die europäischen Vogelarten beschränkt. Zu den europäischen Vogelarten zählen nach der VS-RL alle in Europa heimischen wildlebenden Vogelarten. Streng geschützt sind alle FFH-Anhang-IV-Arten sowie Arten, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 BNatSchG aufgeführt sind. Zur Einengung des Pools planungsrelevanter Arten wurde das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ ausgewertet. Hierzu erfolgte eine Abfrage der auf dem vierten Quadranten des MTB 5105 (Nörvenich) vorkommenden planungsrelevanten Arten für die Lebensraumtypen „Äcker, Weinberge“, „Gebäude“, „Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen“ und „Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken“ beim LANUV (LANUV 2016b). Weiterhin wurde das Fundkataster @Linfos des LANUV abgefragt (Lieferung der Daten am 11.05.20111). Durch die Verschneidung der Lebensraumansprüche der gemeldeten Arten mit der Biotop- und Habitatausstattung im Plangebiet wird der potentiell betroffene Artenpool weiter eingeengt. 1 Aktualisierung in 2016 aufgrund massiver Bearbeitungsengpässe beim LANUV nicht möglich. raskin LPB zum B-Plan Theo-Berger-Weg in Oberbolheim 3 2.3 Habitatschutzfachliche Bewertung Nördlich an das Plangebiet grenzt jenseits der die vorhandene Wohnbebauung von Oberbolheim erschließenden Oberbolheimer Straße das FFH-Gebiet „Nörvenicher Wald“ (DE-5105-302) an. Im Rahmen der Aufstellung und Umsetzung des Bebauungsplanes sind daher auch habitatschutzrechtliche Belange nach § 34 BNatSchG zu berücksichtigen. Der Kreis Düren als zuständige Genehmigungsbehörde fordert im Rahmen der Planung aus genehmigungsrechtlicher Sicht die Erstellung einer FFH-Verträglichkeitsvoruntersuchung (Untere Landschaftsbehörde des Kreises Düren, Herr Johnen, tel. Mitt. am 23.02.2011). Die gesetzliche Grundlage für die FFH-Verträglichkeitsprüfung bildet § 34 des Bundesnaturschutzgesetzes über die „Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen“. In der vorliegenden FFH-Voruntersuchung wird untersucht, ob auf die eigentliche FFH-Verträglichkeitsprüfung verzichtet werden kann. Die Voruntersuchung wird auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift Habitatschutz (MUNLV 2010) und des Leitfadens zur Durchführung von FFHVerträglichkeitsuntersuchungen in Nordrhein-Westfalen (FROELICH & SPORBECK 2002) erstellt und in Anlehnung an die zugehörige Checkliste abgearbeitet. Nach § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG sind alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, unzulässig (allgemeines Verschlechterungsverbot). Im Rahmen der Vorprüfung wird beurteilt, ob die Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen besteht. Falls eine erhebliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann, wäre im weiteren Verfahren die Durchführung einer FFHVerträglichkeitsprüfung erforderlich. Maßgebliche Bestandteile in FFH-Gebieten sind die signifikant vorkommenden Lebensraumtypen einschließlich ihrer charakteristischen Arten sowie Tier- und Pflanzenarten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie (FFH-RL). Nicht signifikante Vorkommen von Lebensraumtypen und Arten (im Standarddatenbogen mit „D“ gekennzeichnet) sind bei der FFH-VP nicht zu berücksichtigen, da sie keine maßgeblichen Bestandteile darstellen. Ebenso stellen Lebensraumtypen und Arten, die im Standarddatenbogen nicht genannt sind, kein Erhaltungsziel eines Gebietes dar (MUNLV 2010). Die Erhaltungsziele und der Schutzzweck ergeben sich aus den der Europäischen Kommission vorliegenden Meldeunterlagen für das Natura 2000-Gebiet mit der Gebietsabgrenzung, dem Standarddatenbogen und der Gebietsbeschreibung. Diese Unterlagen hat das LANUV (2011a; 2016a) im Internet im Fachinformati- raskin LPB zum B-Plan Theo-Berger-Weg in Oberbolheim 4 onssystem „Natura 2000-Gebiete in Nordrhein- Westfalen – Meldedokumente und Karten“ veröffentlicht. Beeinträchtigungen sind grundsätzlich als erheblich einzustufen, wenn der günstige Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und der Arten langfristig nicht erhalten oder erreicht werden kann. Hierzu zählen alle Handlungen, die zu einer unmittelbaren Zerstörung führen, wie beispielsweise die Veränderung der Bodengestalt oder Überbauung. Die Erheblichkeit bzw. Unerheblichkeit von Beeinträchtigungen kann im Grunde durch das Über- bzw. Unterschreiten einer bestimmten Schwelle, die an den gebietsbezogenen Erhaltungszielen orientiert ist, überprüft werden. Artikel 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie sowie § 48d Abs. 4 LG NW geben jedoch mit dem Aspekt „Erheblichkeit von Beeinträchtigungen" einen unbestimmten Rechtsbegriff vor. Bis jetzt haben sich bundesweit noch keine allgemein akzeptierten Kriterien zur Bestimmung von Erheblichkeitsschwellen etabliert. Allerdings existieren bereits Vorschläge zur Definition der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen (MURL 2000, LANA 2004 und LAMBRECHT et al. 2004). Aufgrund der Vielzahl der zu beachtenden Kriterien erfolgt die Bestimmung der Eingriffserheblichkeit hier verbalargumentativ (MUNLV 2010). Für die räumliche Abgrenzung der FFH-Lebensraumtypen bzw. das Vorkommen FFH-relevanter Arten wurde am 11.05.2011 ein Auszug aus dem Fundortkataster NRW (FOK) des LANUV geliefert. Karte 1 stellt die entsprechenden Informationen für die unmittelbare Nähe des B-Plangebietes dar. In der FFH-Vorprüfung ist zunächst zu untersuchen, ob sich die maßgeblichen Bestandteile des FFH-Gebietes mit den (maximalen) projektspezifischen Einflussbereichen überlagern. Danach wäre zu prüfen, ob die Möglichkeit erheblicher Beeinträchtigungen besteht. Am 27.07.2016 erfolgte eine erneute Prüfung des aktuellen Standdarddatenbogens bezüglich Erhaltungszielen und der Schutzzwecke. raskin 3 LPB zum B-Plan Theo-Berger-Weg in Oberbolheim 5 Aktueller Zustand von Natur und Landschaft 3.1 Lage und Größe des Plangebietes Das Bebauungsplangebiet hat eine Größe von etwa 1,75 ha. Die ebene Fläche liegt auf gut 120 m+NN am südwestlichen Ortsrand von Oberbolheim unmittelbar nördlich der L 495 (Abb. 1). Das im Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 46, 47, 74 in der Flur 33 und die Flurstücke 136, 377 und 378 (teilw.) in der Flur 5, Gemarkung Nörvenich. Bei der überplanten Ackerfläche, die in diesem Jahr einmalig aufgrund der anstehenden Planungen vom Landwirt mit Grünland eingesät war1, handelt es sich um die einzige restliche Ackerfläche zwischen Oberbolheim und der L 495. Nördlich des vorhandenen Theo-Berger-Weges gehören noch eine kleine öffentliche Grünfläche mit einer Festwiese und Gehölzen sowie das Grundstück eines Feuerwehrhauses zum Plangebiet. Dahinter grenzen Wohnbebauung mit relativ großen Gärten und eine kleine Grünfläche mit Denkmal an. Zur südlich gelegenen L 495 sowie zur westlich gelegenen Oberbolheimer Straße und zur östlich gelegenen L 263 schließen sich jeweils recht ausgeprägte, gehölzbestandene Böschungen an, die außerhalb des Geltungsbereichs des B-Planes liegen. Jenseits dieser einrahmenden Straßen schließen sich ein Sportplatzgelände (westlich), Ackerflächen (südlich) und ein kleines (Feld-)Gehölz (östlich) an. Im Nordwesten reicht eine Ecke des Nörvenicher Waldes bis fast an das Bebauungsplangebiet heran. 1 Aus Sicht der Landwirtschaft gilt eine Ackerfläche erst nach 5 Jahren Grünlandnutzung als Grünland. Auch aus ökologischer Sicht ist eine Bewertung als Ackerfläche gerechtfertigt. raskin LPB zum B-Plan Theo-Berger-Weg in Oberbolheim 6 Abb. 1: Lage des Plangebietes im Raum (Ausschnitt aus der digitalen DGK5) (© Geobasisdaten Land NRW, Bonn (2016) – http://www.tim-online.nrw.de). 3.2 Naturräumliche Grundlagen Das Plangebiet liegt innerhalb der naturräumlichen Einheit der Zülpicher Börde zur „Erper Lössplatte“ (Nr. 553.3) (GLÄSSER 1978). Typisch sind hier 1-2 m mächtige Lössschichten in weitgehend ebener Lage, aus denen sich bei relativ geringen Jahresniederschlagsmengen von unter 600 mm Braunerden und Parabraunerden gebildet haben. Aufgrund der mittleren bis hohen Nährstoffgehalte und der Grundwasserfreiheit werden sie zumeist großflächig und intensiv ackerbaulich genutzt. Der Waldanteil der Landschaft ist entsprechend gering, so dass der Nörvenicher Wald als verbliebene große Waldfläche herausragende Bedeutung hat. Die potentielle natürliche Vegetation der nährstoffreichen, basischen Standorte der Lössplatten würde nach GLÄSSER (1978) aus „artenreichen EichenHainbuchenwäldern (mit stärkerem Einschlag von Ahorn, Ulme und auch Linde)“ gebildet. Die im Plangebiet vorliegende natürliche Bodeneinheit laut Bodenkarte NRW Blatt L 5104 Düren (GLA 1976) ist L36 „Parabraunerde, z. T. PseudogleyParabraunerde aus Löss, stellenweise Kolluvium“. Diese Einheit mit schluffigen, schwach kiesigen Lehmböden der Bodenwertzahl 40-60 hat in der Karte der raskin LPB zum B-Plan Theo-Berger-Weg in Oberbolheim 7 schutzwürdigen Böden keine Schutzkategorie. Die Versickerungseignung ist als „bedingt geeignet“ eingestuft. Sowohl die Bodenkarte NRW Blatt L 5104 Düren (GLA 1976) als auch die digitale Bodenkarte stellen von Norden in das Plangebiet hereinragend einen Bereich mit der Einheit U5 dar, die künstlich veränderte Böden aus Aufschüttmaterial umfasst. Sie widerspricht der Darstellung von „besonders schutzwürdigen Boden auf tertiärem Gestein“ mit Bedeutung als „Archiv der Naturgeschichte“ in der Karte der schutzwürdigen Böden (GEOLOGISCHER DIENST NRW 2004). Es ist davon auszugehen, dass die Darstellung der künstlich veränderten Böden aktueller ist. 3.3 Biotoptypen Der größte Teil des Plangebietes (Flurstücke 47 und 74) wurde in den letzten Jahren von einem Intensivacker weitgehend ohne Wildkrautfluren eingenommen (Karte 1, Dok.-Foto 1). Die einmalige Grünlandeinsaat dieses Jahres ändert die naturschutzfachliche Bewertung nicht. Das Flurstück 46 entspricht dem bestehenden asphaltierten Theo-Berger-Weg. Nördlich davon schließt sich eine regelmäßig gemähte Rasenfläche an, die teils als Festwiese genutzt wird. Am südlichen Rand des als Festwiese genutzten Teilbereichs befinden sich drei Obstbäume und ein Walnussbaum von 15-20 cm Stammdurchmesser sowie zwei Eichen von 25-30 cm Stammdurchmesser. Dazwischen stehen einzelne, stark gestutzte Hasel- und Rosenbüsche. Am nördlichen und östlichen Rand der öffentlichen Grünfläche befindet sich entlang der angrenzenden Gartengrundstücke und des Feuerwehrgeländes ein Gehölzstreifen. Er wird geprägt von vorwiegend heimischen Baumarten (Esche, Spitzahorn, Bergahorn, Vogelkirsche, Zierahorne) und Exemplaren von 10–50 cm Stammdurchmesser, deren Kronentraufbereiche vor allem im östlichen Teil einige Meter in die Grünflächen hineinreichen (Foto 2). Am westlichen Rand der Festwiese reicht eine asphaltierte Zufahrt in diese hinein. Im Nordosten des Plangebietes ist das Grundstück einer Feuerwehr mit einem Gebäudekomplex, Garagen, (teil-)versiegelten Flächen sowie randlicher Grünfläche integriert (Dok.- Foto 3). Die westlich, südlich und östlich an das Plangebiet grenzenden Böschungsgehölze sind von der Planung nicht betroffen. Nachfolgend werden die im Betrachtungsraum für die Eingriffsregelung befindlichen Biotoptypen benannt und nach dem LANUV-Verfahren (2008) bewertet. raskin LPB zum B-Plan Theo-Berger-Weg in Oberbolheim 8 Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend (HA0, aci): Dieser geringwertige Biotoptyp erhält 2 Punkte. Versiegelte Flächen, hier Wege und große Teile des Feuerwehrgeländes (VF0): Vollversiegelte Flächen haben keinen Biotopwert, erhalten also 0 Punkte. Teilversiegelte Flächen, hier Schotterfläche hinter der Feuerwehr (VF1): Biotopwert 1 Punkt. Grünanlage/Park: Rasenfläche, intensiv genutzt (HM, mc1): Diese häufig gemähten Rasenflächen erhalten 2 Punkte. Ziergarten mit überwiegend fremdländischen Gehölzen, hier Ziersträucher auf dem Feuerwehrgelände (HM, ka4): 2 Punkte. Baumreihe / Einzelbaum aus lebensraumtypischen Baumarten > 70 % (BF90, ta1-2): Diesem Biotoptyp werden die insgesamt 6 Obstbäume und Eichen am südlichen Rand der Festwiese sowie ein einzelner Baum auf dem Feuerwehrgelände zugeordnet. Der Biotopwert beträgt 7 Punkte. Der Flächenbezug ergibt sich über den gesamten Kronentraufbereich. Gehölzstreifen mit lebensraumtypischen Gehölzen > 70 % (BD3 100, ta 1-2): Der baumgeprägte Gehölzstreifen am nördlichen und östlichen Rand der öffentlichen Grünfläche wird diesem Biotoptyp zugeordnet und erhält 7 Punkte. Somit weisen die Baumreihe und der Gehölzstreifen an den Rändern der Festwiese mit Abstand die höchsten Biotopwerte auf, woraus sich Prioritäten bei den zum Erhalt festzusetzenden Gehölzen ergeben. Diesen gegenüber ist das übrige Plangebiet von Biotoptypen geringer Wertigkeit für die Biotopfunktion geprägt. 3.4 Landschaftsbild und Naherholung Das Landschaftsbild im Plangebiet wird von der Ackerfläche mit einer fast geschlossenen Gehölzsilhouette geprägt. In der näheren Umgebung besteht eine Mischung von gering- bis hochwertigen Strukturen für das Landschaftsbild (Äcker, Straßen, Sportanlage, lockere Wohnbebauung, Gehölzstrukturen, naturnaher Wald). Die Eignung des Plangebietes für die Naherholung ist aufgrund der straßennahen Lage sehr begrenzt. Jedoch ist der angrenzende Nörvenicher Wald ein stark frequentiertes Feierabend- und Naherholungsgebiet. raskin LPB zum B-Plan Theo-Berger-Weg in Oberbolheim 9 3.5 Planungsrelevante Arten Das Fundortkataster enthält keine Informationen zu Vorkommen planungsrelevanter Arten im Bereich des Plangebietes. Für den 4. Quadranten des MTB 5105 Nörvenich sind aktuell für die vorhandenen Lebensraumtypen insgesamt 42 planungsrelevante Arten gemeldet, darunter 11 Säugetier- und 29 Vogelarten sowie 2 Amphibienarten (Dok.-Tab. 1). • Säugetiere Für die in dieser Kategorie gemeldeten 11 Fledermausarten ist das Plangebiet aufgrund Lage und Habitatausstattung allenfalls als nicht essentielles Jagdhabitat geeignet. Passende Quartiermöglichkeiten (in Baumhöhlen, -spalten, Bauwerken) liegen nicht vor. • Vögel Brutvorkommen der für das MTB gemeldeten planungsrelevanten Arten sind aufgrund Lage und Habitatausstattung nicht zu erwarten. Anhaltspunkte für eine potentielle Betroffenheit weiterer planungsrelevanter Vogelarten bestehen auch nicht auf der Grundlage der Abfrage des Fachinformationssystems. Die nächstgelegenen Fundpunkte planungsrelevanter Vogelarten befinden sich erst weit westlich des Nörvenicher Waldes (Grauammer und Schwarzkehlchen). Aufgrund der Kleinflächigkeit und unmittelbaren Zugängigkeit sowie der Intensivnutzung ist die Festwiese für Bodenbrüter gänzlich ungeeignet. Der Acker ist aufgrund der Intensivnutzung, der geringen Größe und unmittelbaren Lage an der L 495 (Störkomplex aus Wirkungen durch Straße und Verkehr, vgl. GARNIEL & MIERWALD 2010) für Bodenbrüter pessimal. • Amphibien und Reptilien Vorkommen der für das MTB 5105 gemeldeten Arten Wechselkröte und Springfrosch sind aufgrund der Habitatausstattung im Plangebiet auszuschließen. Zudem fehlen für Amphibien zur Fortpflanzung geeignete Laichgewässer. Der nächste belegte Fundpunkt für Amphibien ist ein Vorkommen der Erdkröte bei Gut Guypenbusch jenseits der L 495. raskin LPB zum B-Plan Theo-Berger-Weg in Oberbolheim 10 3.6 Natura 2000-Gebiete Das FFH-Gebiet „Nörvenicher Wald“ liegt in etwa 20 m nördlicher Entfernung vom Plangebiet, jenseits der Antoniterstraße und ist damit potentiell betroffen. Das etwa 224 ha große Gebiet ist laut Objektbeschreibung ein „zusammenhängendes, strukturreiches Waldgebiet (teilweise naturnah) im Umfeld des Militärflugplatzes Nörvenich, überwiegend auf feuchten bis staunassen Böden. Maiglöckchenreicher Stieleichen-Hainbuchenwald dominiert, dazwischen finden sich Buchen- und Eichen-Buchenwälder sowie kleinere Fichten- und Kiefernbestände“ (LANUV 2016a). Als maßgebliche Bestandteile gelten für das Gebiet laut Standarddatenbogen • der Lebensraumtyp Stieleichen-Hainbuchenwald (EU-Code 91601, kein prioritärer Lebensraum), der Erhaltungszustand ist mit „gut“ (EHZ = B) angegeben; und • die Anhang II-Art Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteini, 1323). Der Erhaltungszustand der Art ist mit „gut“ angegeben (EHZ = B). Als Entwicklungsziel ist laut Gebietskennzeichnung formuliert: „Vordringliches Ziel in diesem Gebiet ist der Schutz der Wochenstube durch Erhalt und weitere Entwicklung der lebensraumtypischen Laubwälder zu naturnahen, strukturreichen Beständen. Erhalt und Förderung des Nachwachsens von Quartierbäumen sowie Alt- und Totholz, keine Entwässerung“. Nachfolgend werden die maßgeblichen Bestandteile des FFH-Gebietes dargestellt. Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald Die Verbreitung des LRT 9160 ist nach Abfrage der Daten des LANUV (2011a, 2016a) fast flächendeckend im Nörvenicher Wald. 180 ha des 224 ha großen Gebietes sind dem LRT zugeordnet. Dies betrifft auch die zu Oberbolheim nächstgelegene Ecke des Waldgebietes. Der Erhaltungszustand wird mit der Kategorie B „gut“ angegeben. Eine Begutachtung dieses ortsnahen Waldbereiches zeigte hier jedoch relativ starke Störeinflüsse. Während zwar LRT-typische Baumarten und Strukturen zumeist vorhanden sind und überwiegend eine gute Ausprägung erkennen lassen, zeigen sich im überwiegend geringen Geophytenanteil und einem hohen Anteil von Eutrophierungs- bzw. Störzeigern (v.a. Brombeere) deutliche Störeinflüsse, so dass die Einschätzung nach den Kriterien des 1 Abkürzungen und Erläuterungen: EHZ - Erhaltungszustand A = hervorragend, B = gut und C = mittel bis schlecht Die Wertstufen A und B stehen für einen „günstigen“ Erhaltungszustand, die Wertstufe C für einen „ungünstigen“ Erhaltungszustand. raskin LPB zum B-Plan Theo-Berger-Weg in Oberbolheim 11 MUNLV (2004) für den plangebietsnahen Bereich aufgrund der Erfassung vom 05.05.2011 zu „mittel-schlecht“ tendiert. Neben einer Störung des Wasserregimes ist hier sicherlich die Erholungsnutzung der ortsnahen Teile von entscheidender Bedeutung. Dies spiegelt sich auch in einem dichten Netz von Trampelpfaden wieder, das insbesondere die ortsnahen Waldbereiche durchzieht (Dok.- Foto 4). Bechsteinfledermaus Die Populationsgröße ist klein. Sie wird im Standarddatenbogen mit „i 8“ angegeben. „Vordringliches Ziel in diesem Gebiet ist der Schutz der Wochenstube durch Erhalt und weitere Entwicklung der lebensraumtypischen Laubwälder zu naturnahen, strukturreichen Beständen. Erhalt und Förderung des Nachwachsens von Quartierbäumen sowie Alt- und Totholz“ (LANUV 2016a). Demnach kommt dem Erhalt und der Entwicklung alt- und totholzreicher Waldbestände auch im plangebietsnahen Waldbereich eine hohe Bedeutung zu. Die Art jagt bevorzugt in „unterholzreichen Wäldern mit ausgeprägter Zwischen- und Strauchschicht, Gärten, Siedlungsbereich und Streuobstgebiete mit Altbaumbestand“ (LANUV 2016b). In dieser Hinsicht ist zwar der ortsnahe Waldbestand wegen der nur mäßig ausgeprägten Zwischen- und Strauchschicht nur suboptimal, insgesamt dürfte es sich aber zumindest um ein (untergeordnetes) Jagdgebiet der Bechsteinfledermaus handeln, das auch die Gärten und Siedlungsbereiche von Oberbolheim mit einschließt. Bezüglich des Plangebietes dürfte allenfalls der Nordrand entlang der gehölzbestandenen Gärten eine gewisse Rolle als Jagdgebiet spielen. Dieser soll mit Ausnahme des kleinen Querriegels bei der Feuerwehr unverändert erhalten bleiben. 4 Planerische und rechtliche Vorgaben Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Nörvenich (2006) stellt im relevanten Bereich „Wohnbauflächen“, eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ sowie den Standort der Feuerwehr dar. Aus diesen nicht flächenscharfen Darstellungen wird der Bebauungsplan mit den Darstellungen „Allgemeines Wohngebiet“, „Öffentliche Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ und der „Fläche für Versorgungsanlagen“ (hier begrüntes Regenrückhaltebecken) entwickelt. In der Umgebung des Plangebietes stellt der FNP weitere Wohnbauflächen (Norden), Flächen für die Landwirtschaft (Osten und Süden), gewerbliche Bauflächen (Südosten), Grünflächen (Westen) und Flächen für Wald (Nordwesten) dar. Als lineare Elemente sind örtliche und überörtliche Hauptverkehrsstraßen dargestellt, die das Plangebiet von Westen, Süden und Osten einrahmen. raskin LPB zum B-Plan Theo-Berger-Weg in Oberbolheim 12 Im Plangebiet und unmittelbar angrenzend liegt kein rechtskräftiger Landschaftsplan vor. Auch der Geltungsbereich der Baumschutzsatzung der Gemeinde Nörvenich (GEMEINDE NÖRVENICH 1991) erstreckt sich bisher nicht in das Plangebiet. Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans würde allerdings die Baumschutzsatzung grundsätzlich Anwendung finden. Nach dieser geschützte Bäume sind im Randbereich der derzeitigen Grünfläche nördlich des Theo-Berger-Weges vorhanden. Die entsprechenden Stammumfänge von mindestens 80 cm werden in einigen Fällen erreicht. Landschaftsrechtliche Schutzausweisungen bestehen in unmittelbarer Nähe des Plangebietes. Der an der nördlichen Ecke jenseits der Straße beginnende ausgedehnte Waldbestand ist als LSG ausgewiesen und besitzt einen Schutzstatus als FFH-Gebiet (LANUV 2011a, 2016A, Foto 3 und 4). 5 Beschreibung des Vorhabens Im Bereich des aufzustellenden Bebauungsplanes von 1,76 ha Größe ist gemäß dem städtebaulichen Entwurf der SGP ARCHITEKTEN UND STADTPLANER (2016) geplant, eine Bebauung in offener Bauweise (22 freistehende Einfamilienhäuser bzw. Doppelhäusern) vorgesehen. Die Erschließung erfolgt über den vorhandenen, aber zu verbreiternden Theo-Berger-Weg, der um drei Erschließungsstiche ergänzt wird. Außerdem soll der südliche Rand eine private Grünfläche mit einer Lärmschutzwand erhalten. In der südwestlichen Ecke soll ein Regenrückhaltebecken entstehen, über das das auf Dächern und Verkehrsflächen anfallende Niederschlagswasser versickert wird. Östlich davon soll eine dreieckige Fläche als private Grünfläche entwickelt werden. Im Norden des Theo-Berger-Weges verbleibt ein Teilbereich als öffentliche Grünfläche. Der Bebauungsplanentwurf trifft die folgenden Festsetzungen: Maßgeblich für die Eingriffsregelung und rechtsverbindlich sind die Festsetzung der Baugrenzen im Bebauungsplan sowie die Grundflächenzahl von 0,4 für das allgemeine Wohngebiet. Die Baugrenzen umfassen mehrere streifenförmige Teilbereiche, die jeweils ein bzw. mehrere Wohnhäuser ermöglichen. Die Baugrenze trennt innerhalb der vorgesehenen Festsetzung als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) die „bebaubare“ von der „nicht bebaubaren“ Fläche. Die Baugrenzen sind so festgesetzt, dass maximale Entfernungen von den randlichen Gehölzbeständen erreicht werden und damit die Traufbereiche angrenzender Bäume fast vollständig ausgespart bleiben. Allerdings entfällt der kurze Abschnitt des Gehölzstreifens, der das derzeitige Feuerwehrgrundstück vom übrigen Teil des BPlangebietes trennt. Ob die am vorderen Rand der Festwiese zum Theo-Berger- raskin LPB zum B-Plan Theo-Berger-Weg in Oberbolheim 13 Weg hin befindlichen Bäume erhalten werden können, ist auf der Ebene des Bebauungsplans nicht abschließend zu klären, da im entsprechenden Bereich die Hauszufahrten entstehen, deren Lage aber erst im Rahmen einer Detailplanung ersichtlich wird. Dementsprechend ist es auch nicht möglich, die Bäume zum Erhalt festzusetzen, so dass sie im Rahmen der Eingriffsregelung zunächst als „entfernt“ angesehen werden müssen. Der Theo-Berger-Weg wird auf eine Breite von 6 m ausgebaut und als Verkehrsfläche festgesetzt. Nördlich des Theo-Berger-Weges werden zwei Bereiche für öffentliche Parkplätze zur Darstellung als Verkehrsfläche ergänzt. Die drei Stichwege werden mit einer Breite von 5 m als Verkehrswege festgesetzt. Der westliche Stichweg erhält eine ebenfalls als Verkehrsweg festgesetzte 3 m breite Verlängerung bis zur Fläche des Regenrückhaltebeckens, welches als „Fläche für Versorgungsanlagen dargestellt wird. Innerhalb des WA-Gebietes wird eine Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt, die durch den damit verbundenen (potentiellen) Versiegelungsgrad als Maß für die Eingriffsbewertung dient. Die nach Baunutzungsverordnung mögliche 50 %ige Überschreitung der GRZ wird durch die Festsetzung einer ausschließlichen Verwendung versickerungsfähiger Materialien eingriffsrelevant ausgestaltet. Carports, Garagen und Stellplätze werden außerdem auf die bebaubaren Flächen beschränkt. Festgesetzt ist weiterhin die maximale Zahl der Vollgeschosse mit 1. Nördlich des Theo-Berger-Weges ist die Festsetzung einer „Öffentlichen Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ vorgesehen. Deren Rand zu den öffentlichen Parkplätzen hin erhält eine Strauchpflanzung. Am südlichen Rand des Plangebietes soll eine schmale private Grünfläche mit einer 2,5 m hohen Lärmschutzwand festgesetzt werden. Das Regenrückhaltebecken in der südwestlichen Ecke wird als Fläche für Versorgungsanlagen festgesetzt. Zusätzlich wird eine weitere private Grünfläche östlich der „Fläche für Versorgungsanlagen“ festgesetzt. Die entsprechend des Bebauungsplanentwurfes geplanten bzw. aufgrund der Festsetzungen zu erwartenden Biotop- bzw. Nutzungstypen (nach dem LANUVVerfahren 2008) werden im Folgenden erläutert. Dabei wird auf Grundlage der rechtsverbindlichen GRZ von 0,4 und der möglichen 50%igen Überschreitung für den Bereich der WA-Darstellung (siehe Karte 2) ein „worst-case“ angenommen: Allgemeines Wohngebiet (WA), Bereich der (potentiell) vollversiegelten Flächen entsprechend der GRZ 0,4: Aufgrund der (potentiellen) Vollversiegelung resultiert der Biotopwert 0. raskin LPB zum B-Plan Theo-Berger-Weg in Oberbolheim 14 Allgemeines Wohngebiet (WA), Bereich der Gärten und teilversiegelten Flächen entsprechend einer potentiellen 50%igen Überschreitung der GRZ: Da in diesem Bereich Versiegelungen möglich sind, die entsprechenden Flächen wie Zufahrten, Stellplätze etc. aber mit versickerungsfähigen Belägen angelegt werden sollen, erhalten sie den Biotopwert 1 für „teilversiegelte Flächen“ (VF1). Allgemeines Wohngebiet, Bereich der Gärten (Zier- und Nutzgarten ohne bzw. mit fremdländischen Gehölzen/ mit überwiegend heimischen Gehölzen, HJ, ka4/ka6): Es wird ein entsprechend des Mischtyps für Gärten gemittelter Biotopwert von 3 angenommen. Gehölzstreifen mit lebensraumtypischen Gehölzen > 70% (BD3 100, ta 1-2): Der im rückwärtigen Teil der Grundstücke nördlich des Theo-Berger-Weges und in seiner nördlichen Verlängerung am Rand der öffentlichen Grünanlage per Festsetzung zu erhaltende Gehölzstreifen hat den Biotopwert 7. Grünfläche/ Parkanlage <= 2 ha, strukturreich mit Baumbestand (Mischtyp aus HM, xd3 und EA, xd5): Das geplante Regenrückhaltebecken innerhalb der Fläche für Versorgungsanlagen erhält vor allem im Randbereich umfangreiche Gehölzpflanzungen heimischer Arten. Das Becken wird naturnah gestaltet und außerhalb der Gehölzpflanzungen als Grünland durch Mahd 2 pro Jahr gepflegt, so dass sich eine mäßig artenreiche Wiese entwickelt. Es wird ein Biotopwert von 5 angesetzt. Private Grünfläche / Gehölzstreifen: Die geplante Gehölzstruktur an der Lärmschutzwand ergänzt den „Gehölzstreifen mit lebensraumtypischen Arten > 70 %“. Er ist mit 7 Punkten anzusetzen (BD3 100, ta 1-2). Private Grünfläche / Gehölzpflanzung: Die geplante Grünfläche mit Pflanzung lebensraumtypischer Gehölzarten > 70 %, die durch freie Sukzession ergänzt wird, erhält einen Biotopwert von 6 Punkten (BF 90/ BB0 100). Grünanlage / Park: Innerhalb der öffentlichen Grünanlage ist im Wesentlichen eine regelmäßig gemähte Rasenfläche (HM, mc1) mit 2 Punkten anzusetzen. Die festgesetzte einreihige Strauchpflanzung lebensraumtypischer Arten mit heckenartigem Charakter (BD0 100, kb) entlang der öffentlichen Parkplätze ist mit 5 Punkten anzusetzen. Verkehrsfläche, versiegelt (VF0): Die versiegelte Verkehrsfläche des TheoBerger-Weges inklusive der Stichwege hat keinen Biotopwert (0 Punkte). raskin LPB zum B-Plan Theo-Berger-Weg in Oberbolheim 15 Teilversiegelte öffentliche Parkplätze und Schotterweg (VF1): Die öffentlichen Parkplätze werden mit versickerungsfähigem Belag hergestellt. Sie erhalten den Biotopwert 1. Den gleichen Biotopwert erhält der Schotterweg am Regenrückhaltebecken. 6 Auswirkungen auf Natur und Landschaft Mit der Realisierung des Bebauungsplans sind potentiell bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkungen verbunden, die nachfolgend aufgeführt werden: Anlagebedingte Wirkungen - Lebensraumverlust der im Plangebiet auftretenden Biotoptypen (Acker, Rasenfläche mit einzelnen Gehölzen) durch Versiegelung. - Verlust bzw. Beeinträchtigung von Filter-, Puffer- und Regulationsfunktionen des Bodens durch Versiegelung bzw. Teilversiegelung und - Ersatz von Intensivacker und Rasenfläche sowie Gehölzbestand durch Gartenbiotope. Diese anlagebedingten Wirkungen sind auf das Plangebiet beschränkt. Die Beeinträchtigung der Bodenfunktionen ist unter Berücksichtigung der GRZ von 0,4, der teilweisen Verwendung versickerungsfähiger Materialien und der Vorbelastung durch intensive Ackernutzung von eher geringer Bedeutung. Außerdem verliert dieser Aspekt aufgrund der dokumentierten anthropogenen Bodenveränderung an Bedeutung und damit an Eingriffsrelevanz. Insgesamt ist davon auszugehen, dass das der Eingriff in den Böden im Rahmen der Eingriffsbilanzierung für den Eingriff in die Biotopfunktion abgehandelt wird. Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist unter Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplans und in unmittelbarem Anschluss an vorhandene Wohnbebauung nicht zu befürchten, zumal Festsetzungen zum weitgehenden Erhalt des vorhandenen Gehölzbestandes getroffen werden (Kap. 7) und in den Privatgärten zusätzlicher Gehölzbestand zu erwarten ist. Baubedingte Wirkungen Von den Baumaßnahmen können zeitlich begrenzte Störungen akustischer und optischer Art ausgehen (Baulärm und Bewegung von Menschen und Maschinen), die allerdings aufgrund der Vorbelastung durch vorhandene Straßen in ihrer Wirkintensität und Reichweite vernachlässigbar sind. raskin LPB zum B-Plan Theo-Berger-Weg in Oberbolheim 16 Die baubedingten Eingriffe sind zeitlich begrenzt und von entsprechend untergeordneter Rolle. Sie beschränken sich auf Baulärm und ggf. Staubemissionen bei trockenen Bodenverhältnissen über maximal einige Monate. Sie haben insgesamt keine Eingriffsqualität. Im Rahmen der Baufeldfreimachung werden kleinflächig Gehölze entnommen, welche Nistmöglichkeiten für europäische Vogelarten bieten können. Betriebsbedingte Wirkungen Vom „Betrieb“ des Wohngebietes gehen vermehrte akustische und optische Störungen aus. Andererseits hat die geplante private Grünanlage mit Lärmschutzwand abschirmende Wirkung gegenüber der L 495. Die Bewohner des neuen Wohngebietes werden darüber hinaus zusätzliche Nutzer im Rahmen einer stillen Erholungsnutzung des nahen Waldgebietes und damit des FFH-Gebietes sein. Die Wohnnutzung der relativ geringen Anzahl von Grundstücken mit entsprechenden zusätzlichen Verkehren geht nicht über das ortsübliche Maß hinaus. Gegenüber der derzeitigen Intensivnutzung als Acker und öffentliche Rasen-/ Grünfläche sowie neben der L 495 und unmittelbar neben vorhandenen Wohngebieten ist keine eingriffrelevante Zunahme der Störungen zu erwarten. Das FFH-Gebiet Nörvenicher Wald wird bereits jetzt in seinen wohnungsnahen Randbereichen intensiv begangen, was in dem intensiven Netz von Trampelpfaden wie auch durch die randlichen Parkmöglichkeiten dokumentiert ist. Eine relevante Zunahme der Störungen ist nicht zu erwarten. „Auf der Basis der 16. BImSchV wurde die Verkehrsgeräuschsituation durch den Quell- und Zielverkehr des Plangebiets auf öffentlichen Verkehrswegen untersucht. Aufgrund der relativ geringen Verkehrserzeugung ist der plangebietsbezogene An- und Abfahrverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen „weder beurteilungs- noch abwägungsrelevant“ (KRAMER SCHALLTECHNIK GMBH 2016). 7 Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen Zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes werden in der vorliegenden Planung folgende Maßnahmen berücksichtigt: (1) Weitgehender Erhalt des Gehölzbestandes Der am nördlichen Rand des Plangebietes zur Wohnbebauung hin befindliche baumgeprägte Gehölzstreifen bleibt erhalten. Dies ist als Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen. raskin LPB zum B-Plan Theo-Berger-Weg in Oberbolheim 17 Die im Bereich der Grundstücksfronten des nördlich des Theo-Berger-Weges gelegenen Plangebietsteils stehenden Bäume sind nach Möglichkeit inklusive ihres Traufbereiches zu erhalten. Ob einzelne dieser Bäume auch unter entsprechender Optimierung der Grundstückszuwegung zu entfernen sind, kann auf der Ebene des Bebauungsplans nicht beurteilt werden. Für entfernte Bäume ist auf der Grundlage der Baumschutzsatzung Ersatz zu pflanzen. (2) Schonung des Gehölzbestandes während der Bauphase Während der Bauphase sind die zu erhaltenden Bäume, soweit sie von Arbeitsbereichen tangiert werden, zum Schutz mit einer Ablattung bzw. Auszäunung des Traufbereiches zu versehen („Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ gemäß DIN 18.920). Im Bebauungsplanentwurf wurde diesem Vermeidungserfordernis bereits Rechnung getragen, indem die entsprechenden Bereiche überwiegend als „nicht bebaubarer“ Teil der WA-Fläche dargestellt sind. (3) Begrenzung der Versiegelung Durch die Festsetzung der Grundflächenzahl auf 0,4 für das WA sowie von versickerungsfähigen Belägen wird der Versiegelungsgrad für das Plangebiet insgesamt deutlich begrenzt. Die entsprechende lockere Bebauung fügt sich gut in das Landschaftsbild ein. (4) Baufeldfreimachung Das Eintreten artenschutzrechtlicher Zugriffsverbote (z.B. auch für die übrigen europäischen Vogelarten) nach § 44 I BNatSchG wird vorsorglich durch die Durchführung einer Baufeldfreimachung (Beseitigung der Vegetation) außerhalb der Balz- und Fortpflanzungszeiten ausgeschlossen. Unter Berücksichtigung der potentiell betroffenen Arten ergibt sich ein Zeitfenster von September bis Mitte März für die Baufeldfreimachung. Die verbleibenden Eingriffe sind unvermeidbar und werden im folgenden Kapitel bilanziert. 8 Bewertung und Bilanzierung der Eingriffe in Natur und Landschaft Der Gesamtflächenwert des Ausgangszustandes beträgt nach der Methode des LANUV (2008) 37.437 Punkte. Der Gesamtflächenwert des Plangebietes beträgt nach der Realisierung des Bauvorhabens 33.250 Punkte. Es resultiert ein Kompensationsdefizit von 4.187 Punkten (Tab. 1). Für den Aspekt des Landschaftsbildes ist aufgrund der fehlenden Eingriffserheblichkeit kein zusätzlicher Ausgleich erforderlich. raskin 18 LPB zum B-Plan Theo-Berger-Weg in Oberbolheim Tab. 1: Eingriffsbilanzierung Biotoptypen bzw. festgesetzte Nutzungen Flächengröße (m²) Wert Flächenwert Ist-Zustand 13.401 2 26.782 114 1 114 Versiegelte Flächen (VF0) 1.160 0 0 Grünanlage/Park: Rasenfläche, intensiv genutzt (HM, mc1) 2.010 2 4.020 8 2 16 Baumreihe /Einzelbaum aus lebensraumtypischen Baumarten > 70 % (BF90, ta1-2) 115 7 805 Gehölzstreifen mit lebensraumtypischen Gehölzen > 70 % (BD3 100, ta 1-2) 810 7 5.700 Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend (HA0, aci) Teilversiegelte Flächen (VF1) Ziergarten mit überwiegend fremdländischen Gehölzen (Ziersträucher) (HM, ka4) Gesamtflächenwert A des Ausgangszustandes 17.618 37.437 Plan-Zustand Allgemeines Wohngebiet, Bereich der (potentiell) vollversiegelten Flächen (VF0) entsprechend der GRZ 0,4 5.384 0 0 Allgemeines Wohngebiet, Bereich der Gärten und teilversiegelten Flächen (VF1) entsprechend einer potentiellen 50%igen Überschreitung der GRZ 2.692 1 2.692 Allgemeines Wohngebiet, Bereich der Gärten (HJ, ka4/ka6) 4.318 3 12.954 702 7 4.914 1.884 0 0 Teilversiegelte öffentliche Parkplätze und Schotterweg (VF1) 430 1 430 Grünanlage/Park: Rasenfläche, intensiv genutzt (HM, mc1) 118 2 236 75 5 375 Private Grünfläche / Gehölzstreifen (BD3 100, ta 1-2) 534 7 3.738 Private Grünfläche mit Gehölzpflanzung lebensraumtypischer Arten und Sukzession (BF 90/ BB0 100) 506 6 3.036 Grünfläche / Parkanlage <= 2 ha, strukturreich mit Baumbestand und Extensivwiese im Bereich des RRB 975 5 4.875 Gehölzstreifen mit lebensraumtypischen Gehölzen > 70 % (BD3 100, ta 1-2) Verkehrsfläche, versiegelt (VF0) Strauchpflanzung lebensraumtypischer Arten mit heckenartigem Charakter (BD0 100, kb) Gesamtflächenwert B des Planzustandes Gesamtbilanz B-A 17.618 33.250 - 4.187 raskin LPB zum B-Plan Theo-Berger-Weg in Oberbolheim 19 9 Ausgleichsmaßnahmen Insgesamt ist das Defizit der Eingriffsbilanz von 4.187 Punkten als gering zu betrachten. Als Ausgleich stehen Ökokontomaßnahmen im Umfang von 2.808 Punkten zur Verfügung, die entsprechend zu verrechnen sind. Das verbleibende Defizit von 1.379 Punkten soll durch Maßnahmen eines weiteren Ökokontos ausgeglichen werden. Falls das Guthaben nicht ausreicht, ist vor einer eventuellen Ersatzgeldzahlung zu prüfen, ob im Rahmen der konkreten Ausführung ein Teil der Baumreihe bzw. Einzelbäume nördlich des Theo-Berger-Weges erhalten werden und entsprechend angerechnet werden können. 10 Arten- und habitatschutzfachliche Beurteilung 10.1 Artenschutzfachliche Beurteilung Das überwiegend als Intensivacker genutzte Plangebiet mit den randlichen Gehölzstrukturen ist durch die intensive Nutzung, die Lage an der L 495 sowie die relativ geringe Flächengröße allenfalls für einzelne planungsrelevante Arten zur Nahrungssuche geeignet. Eine Funktion als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte gemäß § 44 BNatSchG bzw. als essentieller Habitatbestandteil ist für diese Arten jedoch, auch aufgrund der in der Umgebung weiterhin vorliegenden offenen Flächen, auszuschließen. Mit der vorliegenden Planung und unter Beachtung von entsprechenden Vermeidungsmaßnahmen können artenschutzrechtliche Zugriffsverbote nach § 44 BNatSchG ausgeschlossen werden. 10.2 Habitatschutzfachliche Beurteilung Die Möglichkeit erheblicher Beeinträchtigungen maßgeblicher Bestandteile des FFH-Gebietes wird folgendermaßen beurteilt: Die maßgeblichen Lebensraumtypen können potentiell durch den Wirkfaktor „Flächenbeanspruchung“ beeinträchtigt werden. Da allerdings nur Flächen außerhalb des FFH-Gebietes beansprucht werden, findet keine Überlagerung mit maßgeblichen Lebensraumtypen statt. Die Nutzung des Plangebietes als Jagdhabitat für die Bechsteinfledermaus ist aufgrund der Habitatansprüche der Art unwahrscheinlich und in jedem Fall nicht essentiell. Durch die Entwicklung von Gärten und Grünanlage aus der bisherigen Fläche dürfte somit allenfalls eine Vergrößerung des nicht essentiellen Jagdhabitats erfolgen. raskin LPB zum B-Plan Theo-Berger-Weg in Oberbolheim 20 Die mit der zusätzlichen Bevölkerung des Wohngebietes einhergehende vermehrte Nutzung des ortsnahen Waldes ist auch angesichts der bestehenden Vorbelastung ohne relevante Größenordnung. Die Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung des FFH-Gebietes „Nörvenicher Wald“ (DE-5105-302) in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch das Planvorhaben ist somit auszuschließen. Die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich. Aachen, den 09. August 2016 Dipl.-Geogr. A. Werfling Dipl. – Biol. D. Raskin raskin LPB zum B-Plan Theo-Berger-Weg in Oberbolheim 21 11 Quellen BNATSCHG (Bundesnaturschutzgesetz) (2010): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege. – Artikel 1 des Gesetzes vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), i.d. Fassung vom 1.3.2010. FROELICH & SPORBECK (2002): Leitfaden zur Durchführung von FFHVerträglichkeitsuntersuchungen in Nordrhein-Westfalen. – erstellt i.A. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. GARNIEL, A. & MIERWALD, U. (2010): Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr - Ergebnis des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens FE 02.286/2007/LRB I. A. des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Abteilung Straßenbau. GEMEINDE NÖRVENICH (2006): Flächennutzungsplan der Gemeinde Nörvenich. http://www.noervenich.de/bauen/downloads/Noervenich_Oberbolheim.pdf GEOLOGISCHER DIENST NRW (2004): Auskunftssystem BK 50 – Karte der schutzwürdigen Böden. 2. überarb. Auflage. - Selbstverlag, Krefeld. GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-W ESTFALEN (1976): Bodenkarte von NordrheinWestfalen 1:50.000. Blatt L 5104 Düren. – Krefeld. GLÄSSER, E. (1978): Naturräumliche Gliederung Deutschlands. Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen. – Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung. Bonn - Bad Godesberg. LAMBRECHT, H., TRAUTNER, K., KAULE, G. & GASSNER, E. (2004): Ermittlung von erheblichen Beeinträchtigungen im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung. – FuE-Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit i.A. des Bundesamtes für Naturschutz (Bonn). LANA Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (2004): Anforderungen an die Prüfung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen der Natura 2000-Gebiete gemäß § 34 BNatSchG im Rahmen einer FFHVerträglichkeitsprüfung (FFH-VP). – Arbeitspapier. LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW) (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW. – Recklinghausen. LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) (2011a, 2016a): Fachinformationen zu Natura 2000-Nr. DE-5203-301. http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/natura2000-meldedok/de/fachinfo/ listen/meldedok/DE-5203-301, letzter Zugriff am 27.7.2016 LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) (2016b): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de MUNLV MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2010): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz). – Runderlass vom 13.04.2010, - III 4 – 616.06.01.17 -.in der Fassung der 1. Änderung vom 15.09.2010 (jetzt MKLNUV). raskin LPB zum B-Plan Theo-Berger-Weg in Oberbolheim 22 SGP ARCHITEKTEN UND STADTPLANER (2016): Bebauungsplanentwurf mit Begründung zum B-Plan „Theo-Berger-Weg“, Ortsteil Oberbolheim der Gemeinde Nörvenich. Stand 1.6.2016, inkl. städtebaulichem Entwurf, i.A. der Gemeinde Nörvenich. – Meckenheim. MUNLV Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (2004): Lebensräume und Arten der FFH-Richtlinie in Nordrhein-Westfalen. Beeinträchtigungen, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowie Bewertung von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie in Nordrhein-Westfalen. – Arbeitshilfe für FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen. raskin LPB zum B-Plan Theo-Berger-Weg in Oberbolheim Dokumentation I. Foto-Dokumentation (4 Fotos) II. Tab. 1: Planungsrelevante Arten für das MTB 5105 Nörvenich III. Tab. 2: Pflanzlisten Karten Karte 1: Biotoptypen / Nutzungen im Ist-Zustand (M 1 : 1.000) Karte 2: Plan-Zustand der Biotoptypen auf Grundlage des Bebauungsplanentwurfs (M 1 : 1.000) 23 raskin LPB zum B-Plan Theo-Berger-Weg in Oberbolheim Dok. Foto 1: Intensivacker nimmt den größten Teil des Plangebietes ein. Hier: Blick entlang des südlichen Randes des Plangebietes mit Gehölzstreifen zur L495. Foto 2: Am nördlichen Rand der bisherigen Festwiese befindet sich ein zum Erhalt festgesetzter Gehölzstreifen. raskin LPB zum B-Plan Theo-Berger-Weg in Oberbolheim Dok. Foto 3: Das Gelände der Feuerwehr wird in das Bebauungsplangebiet einbezogen. Foto 4: Das FFH-Gebiet Nörvenicher Wald ist in Ortsnähe mit einem Netz von Trampelpfaden durchzogen. Der Störungsgrad des Lebensraumtyps Eichen-Hainbuchenwald ist hoch. raskin Dok. LPB zum B-Plan Theo-Berger-Weg in Oberbolheim Tab. D1: Planungsrelevante Arten für den 4. Quadranten des MTB Nörvenich (5105-4) Erläuterungen: Status = Av - Art vorhanden; sb – sicher brütend; r - rastend EHZ = Erhaltungszustand in der atlantischen Region von NRW, G = gut, U = ungünstig, S = schlecht, - = Tendenz abnehmend Biotope/ Komplexe: Kleingehölze (Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken); Äcker (Äcker, Weinberge); Gärten (Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen); Gebäude Biotopbindung: xx – sehr stark, x – stark, (x) – schwach; WS – Wochenstube, WQ - Winterquartier Essentielle Habitate = essentielle Habitatbestandteile/Fortpflanzungs- u. Ruhestätten im Plangebiet: + = möglich, – = auszuschließen Art Wissenschaftlicher Name Säugetiere Myotis bechsteinii Myotis brandtii Myotis daubentonii Myotis myotis Myotis mystacinus Myotis nattereri Nyctalus leisleri Nyctalus noctula Pipistrellus nathusii Pipistrellus pipistrellus Plecotus auritus Vögel Accipiter gentilis Accipiter nisus Alauda arvensis Alcedo atthis Anthus pratensis Asio otus Athene noctua Status EHZ Kleingehölze Bechsteinfledermaus Große Bartfledermaus Wasserfledermaus Großes Mausohr Kleine Bartfledermaus Fransenfledermaus Kleinabendsegler Abendsegler Rauhautfledermaus Zwergfledermaus Braunes Langohr Av Av Av Av Av Av Av Av Av Av Av S+ U G U G G U G G G G X X X X XX X X/WS/WQ WS/WQ Habicht Sperber Feldlerche Eisvogel Wiesenpieper Waldohreule Steinkauz sb sb sb sb sb sb sb GG UG S U G- X X Deutscher Name Äcker (X) (X) XX X Gärten/ Parkanlagen X X X (X) XX (X) X X XX X (X) (X) XX Gebäude (WQ) WS/WQ (WQ) WS/WQ X/WS/WQ X/WS/WQ (WS)/(WQ) (WQ) (WS)/(WQ) WS/WQ WS/(WQ) X X (X) (X) XX XX (X) X X X Essentielle Habitate - raskin Dok. LPB zum B-Plan Theo-Berger-Weg in Oberbolheim Tab. D1: Fortsetzung Art Wissenschaftlicher Name Buteo buteo Charadrius dubius Coturnix coturnix Cuculus canorus Delichon urbica Dendrocopos medius Dryobates minor Emberiza calandra Falco subbuteo Falco tinnunculus Hirundo rustica Luscinia megarhynchos Oriolus oriolus Passer montanus Perdix perdix Riparia riparia Saxicola rubicola Streptopelia turtur Strix aluco Tachybaptus ruficollis Tyto alba Vanellus vanellus Vanellus vanellus Amphibien Bufo viridis Rana dalmatina Deutscher Name Mäusebussard Flussregenpfeifer Wachtel Kuckuck Mehlschwalbe Mittelspecht Kleinspecht Grauammer Baumfalke Turmfalke Rauchschwalbe Nachtigall Pirol Feldsperling Rebhuhn Uferschwalbe Schwarzkehlchen Turteltaube Waldkauz Zwergtaucher Schleiereule Kiebitz Kiebitz Wechselkröte Springfrosch Status EHZ Kleingehölze Äcker sb sb sb sb sb sb sb sb sb sb sb sb sb sb sb sb sb sb sb sb sb sb r G U U UU G U S U G U G UU S U G S G G G UU- X X Av Av U G Gärten/ Parkanlagen Gebäude XX X (X) X X X XX X XX X X XX X X X XX X X X X X X XX (X) (X) X X X X X X X X XX (X) X X X XX XX X X (X) XX Essentielle Habitate - raskin LPB zum B-Plan Theo-Berger-Weg in Oberbolheim Dok. Tab. D2: Pflanzlisten Gehölzarten für Fläche des Regenrückhaltebeckens und benachbarte Grünfläche Baumarten Hainbuche Stieleiche Feldahorn Rotbuche Vogelkirsche Baumarten (nur im Becken) Silberweide Gewöhnliche Esche Schwarzerle Straucharten Hasel Weißdorn Roter Hartriegel Gewöhnlicher Schneeball Kornelkirsche Hundsrose Straucharten (nur im Becken) Faulbaum Grauweide Carpinus betulus Quercus robur Acer campestre Fagus sylvatica Prunus avium Salix alba Fraxinus excelsior Alnus glutinosa Corylus avellana Crataegus monogyna Cornus sanguinea Viburnum opulus Cornus mas Rosa canina Frangula alnus Salix cinerea Gehölzarten für Pflanzung an Lärmschutzwand Baumarten Eberesche Hainbuche Feldahorn Straucharten Roter Hartriegel Gewöhnlicher Schneeball Kornelkirsche Hundsrose Sorbus aucuparia Carpinus betulus Acer campestre Cornus sanguinea Viburnum opulus Cornus mas Rosa canina Straucharten für Pflanzung an öffentlichen Stellplätzen Roter Hartriegel Gewöhnlicher Schneeball Kornelkirsche Cornus sanguinea Viburnum opulus Cornus mas