Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
123 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
28.11.17, 11:29
Aktualisiert
28.11.17, 11:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Langerwehe, den 17.11.2017
Der Bürgermeister
Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung,
Amt / Abteilung:
Liegenschaftsverwaltung
Az.:
Di.
Vorlagennummer: VL-238/2017
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2018
(Hebesatzsatzung)
Sachdarstellung:
In der Regel werden die Realsteuerhebesätze im Rahmen der Haushaltssatzung
festgesetzt. Von dieser Regel muss jedoch abgewichen werden, wenn die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr noch nicht beschlossen und bekanntgemacht ist, so dass die
Heranziehung zu Grund- und Gewerbesteuer nicht auf Grundlage einer rechtsbeständigen
Haushaltssatzung erfolgen kann.
Sowohl der Gemeinde als auch den Steuerpflichtigen ist daran gelegen, dass die
Heranziehung möglichst zu Beginn des betreffenden Haushaltsjahres erfolgt, um hohe
Nachzahlungen zu vermeiden.
Ein Entwurf der Hebesatzsatzung für das Jahr 2018, basierend auf dem Haushaltsszenario 2018 bis 2021 ist als Anlage beigefügt.
Die Gemeinde konnte in 2012 nur einen sogenannten perspektivischen Haushaltsausgleich herstellen, indem sie darstellte, dass ein Haushaltsausgleich im Jahr 2021 möglich
sein würde. Von da an musste jede folgende Haushaltsplanung den Haushaltsausgleich in
2021 beibehalten, so dass deutlich mehr Finanzjahre anzugeben waren als ursprünglich in
der Gemeindeordnung vorgesehen. Dank dieser Ausnahmeregelung des Innenministeriums blieb die Gemeinde Langerwehe handlungsfähig.
Ab dem Haushaltsplan 2018 kehrt die Gemeinde wieder zurück in einem „normalen“
Planrhythmus und muss im dritten Finanzjahr (2021) den Haushaltsausgleich erreichen.
Dazu ist es notwendig, dass die Summe der Aufwendungen durch die Summe der Erträge
mindestens gedeckt werden kann und die Allgemeine Rücklage bis dahin nicht vollständig
abgeschmolzen sein wird.
Im vergangenen Jahr wurden alle Hebesätze angehoben, die bisherige Entwicklung wird
wie folgt angenommen:
Drucksache VL-238/2017
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Seite - 2 -
2015
240
413
413
2016
340
560
493
2017
350
620
498
2018
360
800
498
Die weitere Erhöhung der Realsteuerhebesätze ist bereits seit dem Haushalt 2016
angekündigt worden. Auch in den folgenden Jahren sind sie notwendig um den Haushaltsausgleich im Jahr 2021 wieder herstellen zu können. Nur so kann die Handlungsfreiheit
der Kommune gesichert werden. Einsparungen die umgesetzt werden, können die
Erhöhungen mindern. Aufwandssteigerungen und unvorhersehbare Kosten können
weitere Erhöhungen nötig machen.
Die weitere Entwicklung der gemeindlichen Steuern ist von verschiedenen Faktoren
abhängig, insbesondere
von der Entwicklung der Kreis- und Jugendamtsumlage die die Gemeinde an den
Kreis leistet
von der Entwicklung der Schlüsselzuweisungen des Landes an die Gemeinde und
von der Entwicklung der Landschaftsverbandsumlage die der Kreis Düren an den
Landschaftsverband leistet.
Grundsteuer A
Die Grundsteuer A macht im Jahr 2017 Steuereinnahmen von geplant 57.100 € aus. Dies
wird nach derzeitigem Stand auch erreicht werden. Bereits im Haushaltssicherungskonzept des Jahres 2017 war eine jährliche Erhöhung um 10 Punkte vorgesehen, an der
auch weiterhin festgehalten werden kann.
Grundsteuer B
Im Haushaltssicherungskonzept des Jahres 2017 war noch eine Erhöhung der Grundsteuer B um jährlich 80 Punkte vorgesehen, so dass sich für das Jahr 2018 ein Hebesatz
von 700 vH. ergeben hätte. Nach den derzeitigen Entwicklungen, die bei der Planung
2017 noch nicht abzusehen waren, schlägt die Verwaltung jedoch bereits für das Jahr
2018 eine Erhöhung auf 800 vH. vor.
Die Grundsteuer B ist aus Sicht der Verwaltung die einzige Realsteuer, die bei Erhöhung
des Hebesatzes zu verlässlichen Mehrerträgen führt und damit entscheidend zur
Konsolidierung beiträgt.
Der vom Bürger durchschnittlich zu entrichtende jährliche Steuerbetrag beläuft sich 2017
auf 482 €. Bei einer Erhöhung des Hebesatzes auf 800 vH. erhöht sich dieser auf 622 €.
Die Gemeinde verzeichnet in 2017 geplante Erträge aus der Grundsteuer B in Höhe von
2.735.100 €. Bei einer Erhöhung auf 700 vH. werden sich Erträge in Höhe von etwa
3.130.000 € ergeben. Bei einer Erhöhung auf 800 vH. erwartet die Verwaltung Erträge von
3.529.100 € (+399.100 €).
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist von der Gemeinde kaum beeinflussbar und richtet sich nach den
Gewinnen der ortsansässigen Unternehmen. Deutliche Schwankungen in der Ertragslage
können die Folge sein. Die Verwaltung rechnet mit dem Durchschnitt der vergangenen
Jahre und schlägt vor den Hebesatz der Gewerbesteuer unverändert bei 498 vH. zu
belassen. Im Hinblick auf die Erschließung neuer Gewerbeflächen und Ansiedlung neuer
Unternehmen darf auch dann mit einer leichten Steigerung der Erträge gerechnet werden.
Drucksache VL-238/2017
Finanzielle Auswirkungen:
Seite - 3 -
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Es werden Erträge in Höhe von insgesamt 6.642.200 € (6.243.100 € bei 700 vH.
Grundsteuer B) in den Haushalt 2018 eingeplant.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt den Erlass der Satzung über die
Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2018 (Hebesatzsatzung) in der
vorgelegten Entwurfsfassung.
Der Bürgermeister
(Göbbels)