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Beschlussvorlage (Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2018 (Hebesatzsatzung))

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
123 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
28.11.17, 11:29
Aktualisiert
28.11.17, 11:29
Beschlussvorlage (Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2018 (Hebesatzsatzung)) Beschlussvorlage (Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2018 (Hebesatzsatzung)) Beschlussvorlage (Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2018 (Hebesatzsatzung))

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Langerwehe, den 17.11.2017 Der Bürgermeister Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung, Amt / Abteilung: Liegenschaftsverwaltung Az.: Di. Vorlagennummer: VL-238/2017 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2018 (Hebesatzsatzung) Sachdarstellung: In der Regel werden die Realsteuerhebesätze im Rahmen der Haushaltssatzung festgesetzt. Von dieser Regel muss jedoch abgewichen werden, wenn die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr noch nicht beschlossen und bekanntgemacht ist, so dass die Heranziehung zu Grund- und Gewerbesteuer nicht auf Grundlage einer rechtsbeständigen Haushaltssatzung erfolgen kann. Sowohl der Gemeinde als auch den Steuerpflichtigen ist daran gelegen, dass die Heranziehung möglichst zu Beginn des betreffenden Haushaltsjahres erfolgt, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Ein Entwurf der Hebesatzsatzung für das Jahr 2018, basierend auf dem Haushaltsszenario 2018 bis 2021 ist als Anlage beigefügt. Die Gemeinde konnte in 2012 nur einen sogenannten perspektivischen Haushaltsausgleich herstellen, indem sie darstellte, dass ein Haushaltsausgleich im Jahr 2021 möglich sein würde. Von da an musste jede folgende Haushaltsplanung den Haushaltsausgleich in 2021 beibehalten, so dass deutlich mehr Finanzjahre anzugeben waren als ursprünglich in der Gemeindeordnung vorgesehen. Dank dieser Ausnahmeregelung des Innenministeriums blieb die Gemeinde Langerwehe handlungsfähig. Ab dem Haushaltsplan 2018 kehrt die Gemeinde wieder zurück in einem „normalen“ Planrhythmus und muss im dritten Finanzjahr (2021) den Haushaltsausgleich erreichen. Dazu ist es notwendig, dass die Summe der Aufwendungen durch die Summe der Erträge mindestens gedeckt werden kann und die Allgemeine Rücklage bis dahin nicht vollständig abgeschmolzen sein wird. Im vergangenen Jahr wurden alle Hebesätze angehoben, die bisherige Entwicklung wird wie folgt angenommen: Drucksache VL-238/2017 Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Seite - 2 - 2015 240 413 413 2016 340 560 493 2017 350 620 498 2018 360 800 498 Die weitere Erhöhung der Realsteuerhebesätze ist bereits seit dem Haushalt 2016 angekündigt worden. Auch in den folgenden Jahren sind sie notwendig um den Haushaltsausgleich im Jahr 2021 wieder herstellen zu können. Nur so kann die Handlungsfreiheit der Kommune gesichert werden. Einsparungen die umgesetzt werden, können die Erhöhungen mindern. Aufwandssteigerungen und unvorhersehbare Kosten können weitere Erhöhungen nötig machen. Die weitere Entwicklung der gemeindlichen Steuern ist von verschiedenen Faktoren abhängig, insbesondere  von der Entwicklung der Kreis- und Jugendamtsumlage die die Gemeinde an den Kreis leistet  von der Entwicklung der Schlüsselzuweisungen des Landes an die Gemeinde und  von der Entwicklung der Landschaftsverbandsumlage die der Kreis Düren an den Landschaftsverband leistet. Grundsteuer A Die Grundsteuer A macht im Jahr 2017 Steuereinnahmen von geplant 57.100 € aus. Dies wird nach derzeitigem Stand auch erreicht werden. Bereits im Haushaltssicherungskonzept des Jahres 2017 war eine jährliche Erhöhung um 10 Punkte vorgesehen, an der auch weiterhin festgehalten werden kann. Grundsteuer B Im Haushaltssicherungskonzept des Jahres 2017 war noch eine Erhöhung der Grundsteuer B um jährlich 80 Punkte vorgesehen, so dass sich für das Jahr 2018 ein Hebesatz von 700 vH. ergeben hätte. Nach den derzeitigen Entwicklungen, die bei der Planung 2017 noch nicht abzusehen waren, schlägt die Verwaltung jedoch bereits für das Jahr 2018 eine Erhöhung auf 800 vH. vor. Die Grundsteuer B ist aus Sicht der Verwaltung die einzige Realsteuer, die bei Erhöhung des Hebesatzes zu verlässlichen Mehrerträgen führt und damit entscheidend zur Konsolidierung beiträgt. Der vom Bürger durchschnittlich zu entrichtende jährliche Steuerbetrag beläuft sich 2017 auf 482 €. Bei einer Erhöhung des Hebesatzes auf 800 vH. erhöht sich dieser auf 622 €. Die Gemeinde verzeichnet in 2017 geplante Erträge aus der Grundsteuer B in Höhe von 2.735.100 €. Bei einer Erhöhung auf 700 vH. werden sich Erträge in Höhe von etwa 3.130.000 € ergeben. Bei einer Erhöhung auf 800 vH. erwartet die Verwaltung Erträge von 3.529.100 € (+399.100 €). Gewerbesteuer Die Gewerbesteuer ist von der Gemeinde kaum beeinflussbar und richtet sich nach den Gewinnen der ortsansässigen Unternehmen. Deutliche Schwankungen in der Ertragslage können die Folge sein. Die Verwaltung rechnet mit dem Durchschnitt der vergangenen Jahre und schlägt vor den Hebesatz der Gewerbesteuer unverändert bei 498 vH. zu belassen. Im Hinblick auf die Erschließung neuer Gewerbeflächen und Ansiedlung neuer Unternehmen darf auch dann mit einer leichten Steigerung der Erträge gerechnet werden. Drucksache VL-238/2017 Finanzielle Auswirkungen: Seite - 3 - Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Es werden Erträge in Höhe von insgesamt 6.642.200 € (6.243.100 € bei 700 vH. Grundsteuer B) in den Haushalt 2018 eingeplant. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt den Erlass der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2018 (Hebesatzsatzung) in der vorgelegten Entwurfsfassung. Der Bürgermeister (Göbbels)