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Beschlussvorlage (Hebesatzsatzung 2018 Entwurf)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
17 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
28.11.17, 11:29
Aktualisiert
28.11.17, 11:29
Beschlussvorlage (Hebesatzsatzung 2018 Entwurf)

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Inhalt der Datei

S a t z u n g vom XX.XX.2017 über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze ( Hebesatz-Satzung ) der Gemeinde Langerwehe für das Haushaltsjahr 2 0 1 8 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 ( BGBl. I S. 965 ) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Langerwehe in seiner Sitzung am _______.2017 folgende Satzung beschlossen: "§ 1 Der Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) wird für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt auf 360 vH. § 2 Der Hebesatz für die Grundsteuer B (Grundstücke) wird für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt auf 800 vH. § 3 Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt auf 498 vH. § 4 Diese Satzung tritt am 01. Januar 2018 in Kraft."