Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
82 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
21.11.17, 18:06
Aktualisiert
21.11.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
750-00/Bo
Vorlagennummer: VL-232/2017
Langerwehe, den 17.11.2017
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses;
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Friedhofsgebühren für das Haushaltsjahr 2018;
Ermittlung der Friedhofsgebühren und Erlass einer 10. Änderungssatzung zur
Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Langerwehe
vom 06.09.1996
Sachdarstellung:
Bei der Kalkulation der Friedhofsgebühren sind die Anzahl der Arten der Bestattungen der
letzten drei Jahre (2014 bis 2016) zugrunde gelegt worden. Es wird von durchschnittlich
123 Beerdigungen, aufgeteilt in 34 Sarg- und 89 Urnenbestattungen, ausgegangen.
Das Rechnungsergebnis 2016 schließt nach der zu berücksichtigenden Erstattung aus
Vorjahren mit einer Unterdeckung von 7.115,94 € ab; bei der Abrechnung 2017 ist mit
einer Unterdeckung von ca. 21.000,00 € zu rechnen.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten für 2018 betragen 282.905,00 €. Nach Abzug des
Grünflächenanteils und der kalkulierten Gebührenerträge ergibt sich ebenfalls eine
Unterdeckung von 15.745,00 €.
Da die Rücklagen aus Vorjahren nunmehr aufgebraucht sind, und nach § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) Unter- oder Überdeckungen binnen vier Jahren nach deren
Entstehung auszugleichen sind, wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass eine Erhöhung
der Bestattungs- und Grabgebühren im Rahmen der Kalkulation für 2019 unumgänglich
ist.
Um bereits jetzt eine Kostendeckung für die Nutzung der Leichenhalle einschließlich
Aufbahrung zu erzielen, muss diese Gebühr von bisher 140,00 € auf 265,00 € erhöht
werden. Ferner ist der Aufwand für die Grabmalgenehmigungen umfangreicher geworden,
da die Arbeitsabläufe intensiv beobachtet und kontrolliert werden müssen. Die Gebühr
wird von 51,00 € auf 70,00 € festgesetzt. Aufgrund gestiegener Personalkosten ist
weiterhin eine Gebührenerhöhung für Bestattungen an einem Freitagnachmittag oder
Samstag von 150,00 € auf 200,00 € erforderlich.
Die Erhöhung der vorgenannten Gebühren ist in der Aufstellung (Anlage 2) enthalten.
Drucksache VL-232/2017
Seite - 2 -
Die Gebührenkalkulation 2018 ist als Anlage (1 und 2) beigefügt. Weiterhin ist der Entwurf
der 10. Änderung der Gebührensatzung, in der die Änderungen jeweils kursiv und
fettgedruckt dargestellt sind, (Anlage 3 und 4) beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Durch Anpassung bei den sonstigen Unterhaltungskosten reduziert sich der prozentuale
Grünflächenanteil, der aus dem allgemeinen Haushalt zugeführt werden muss, von
65.000,00 € auf 64.500,00 €.
Beschlussvorschlag:
a)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Gebührenkalkulation
2018 zuzustimmen und den Erlass der 10. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Langerwehe vom
06.09.1996 in der beratenen Entwurfsfassung.
b)
Der Rat beschließt, der Gebührenkalkulation 2018 zuzustimmen und den Erlass der
10. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der
Gemeinde Langerwehe vom 06.09.1996 in der beratenen Entwurfsfassung.
Der Bürgermeister
(Göbbels)