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Beschlussvorlage (Friedhofsgebühren für das Haushaltsjahr 2018)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
82 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
21.11.17, 18:06
Aktualisiert
21.11.17, 18:06
Beschlussvorlage (Friedhofsgebühren für das Haushaltsjahr 2018) Beschlussvorlage (Friedhofsgebühren für das Haushaltsjahr 2018)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Amt / Abteilung: Bauamt Az.: 750-00/Bo Vorlagennummer: VL-232/2017 Langerwehe, den 17.11.2017 TOP Vorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses; des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Friedhofsgebühren für das Haushaltsjahr 2018; Ermittlung der Friedhofsgebühren und Erlass einer 10. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Langerwehe vom 06.09.1996 Sachdarstellung: Bei der Kalkulation der Friedhofsgebühren sind die Anzahl der Arten der Bestattungen der letzten drei Jahre (2014 bis 2016) zugrunde gelegt worden. Es wird von durchschnittlich 123 Beerdigungen, aufgeteilt in 34 Sarg- und 89 Urnenbestattungen, ausgegangen. Das Rechnungsergebnis 2016 schließt nach der zu berücksichtigenden Erstattung aus Vorjahren mit einer Unterdeckung von 7.115,94 € ab; bei der Abrechnung 2017 ist mit einer Unterdeckung von ca. 21.000,00 € zu rechnen. Die voraussichtlichen Gesamtkosten für 2018 betragen 282.905,00 €. Nach Abzug des Grünflächenanteils und der kalkulierten Gebührenerträge ergibt sich ebenfalls eine Unterdeckung von 15.745,00 €. Da die Rücklagen aus Vorjahren nunmehr aufgebraucht sind, und nach § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) Unter- oder Überdeckungen binnen vier Jahren nach deren Entstehung auszugleichen sind, wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass eine Erhöhung der Bestattungs- und Grabgebühren im Rahmen der Kalkulation für 2019 unumgänglich ist. Um bereits jetzt eine Kostendeckung für die Nutzung der Leichenhalle einschließlich Aufbahrung zu erzielen, muss diese Gebühr von bisher 140,00 € auf 265,00 € erhöht werden. Ferner ist der Aufwand für die Grabmalgenehmigungen umfangreicher geworden, da die Arbeitsabläufe intensiv beobachtet und kontrolliert werden müssen. Die Gebühr wird von 51,00 € auf 70,00 € festgesetzt. Aufgrund gestiegener Personalkosten ist weiterhin eine Gebührenerhöhung für Bestattungen an einem Freitagnachmittag oder Samstag von 150,00 € auf 200,00 € erforderlich. Die Erhöhung der vorgenannten Gebühren ist in der Aufstellung (Anlage 2) enthalten. Drucksache VL-232/2017 Seite - 2 - Die Gebührenkalkulation 2018 ist als Anlage (1 und 2) beigefügt. Weiterhin ist der Entwurf der 10. Änderung der Gebührensatzung, in der die Änderungen jeweils kursiv und fettgedruckt dargestellt sind, (Anlage 3 und 4) beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Durch Anpassung bei den sonstigen Unterhaltungskosten reduziert sich der prozentuale Grünflächenanteil, der aus dem allgemeinen Haushalt zugeführt werden muss, von 65.000,00 € auf 64.500,00 €. Beschlussvorschlag: a) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Gebührenkalkulation 2018 zuzustimmen und den Erlass der 10. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Langerwehe vom 06.09.1996 in der beratenen Entwurfsfassung. b) Der Rat beschließt, der Gebührenkalkulation 2018 zuzustimmen und den Erlass der 10. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Langerwehe vom 06.09.1996 in der beratenen Entwurfsfassung. Der Bürgermeister (Göbbels)