Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
196 kB
Datum
08.09.2016
Erstellt
25.08.16, 16:18
Aktualisiert
25.08.16, 16:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 291/2016
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2014-2020)
HSG: 04.1
Sachbearbeiter: Monika Amend
vom 24.08.2016
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
Rat
25.08.2016
08.09.2016
Zahlung von Elternbeiträgen an den Träger der offenen Ganztagsschule;
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt den Etat im Ergebnisplan auf der Ertragsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Sie müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle:211021 und 211041
Sachkonto: 531841
Deckung: Mehreinnahmen bei Konto/Kostenstelle 429112/211021 und 429112/211041
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
In der mit dem Träger der offenen Ganztagsschule, dem Schülergarten e.V., abgeschlossenen
Kooperationsvereinbarung über die Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote im Rahmen
der offenen Ganztagsschule vom 27.07.2015 ist festgelegt worden, dass der Schülergarten e.V.
die Elternbeiträge als privatrechtliches Entgelt festsetzt und erhebt.
Gemäß des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Münster sind Elternbeiträge für offene
Ganztagsangebote ausschließlich aufgrund einer Satzung zu erheben, da sie nach § 9 Abs. 3
Satz 4 SchulG NRW i.V.m. § 5 Abs. 2 KiBiz eine öffentliche-rechtliche Abgabe eigener Art
darstellen. Aus diesem Grund hat der Rat der Gemeinde Nörvenich in seiner Sitzung vom
06.06.2016 die Satzung der Gemeinde Nörvenich über die Erhebung von Elternbeiträgen für
außerunterrichtliche Angebote im Rahmen der offenen Ganztagsschule (OGS) beschlossen. Nach
dieser Satzung setzt nun die Gemeinde Nörvenich als Schulträger die Elternbeiträge fest und
erhebt diese auch.
Die Finanzierung der Betreuungsangebote der OGS erfolgen durch Zuwendungen des Landes,
dem Eigenanteil des Schulträgers sowie den Elternbeiträgen. Auf dem Eigenanteil des
Schulträgers sind die Elternbeiträge anzurechnen.
Der Schulträger ist nun verpflichtet, die Elternbeiträge, die er nun seit dem 01.08.2016 erhebt, an
den Schülergarten e.V. zu überweisen.
Nach den bisher vom Schülergarten e. V. für das Schuljahr 2016/2017 abgeschlossenen
Betreuungsverträgen für die OGS ist davon auszugehen, dass dem Schülergarten e.V. an
Elternbeiträgen folgende Beträge im Haushaltsjahr 2016 zu zahlen sind:
a. für die OGS Eschweiler über Feld
b. für die OGS Nörvenich
ca. 20.000,00 €
ca. 23.500,00 €.
Die Mittel hierfür stehen im Haushalt 2016 jedoch nicht zur Verfügung und sind daher
außerplanmäßig bereitzustellen.
Die Deckung der außerplanmäßige Ausgaben können durch Mehreinnahmen von 23.500,00 € bei
Konto/Kostenstelle 429112/211021 und von 20.000,00 € bei Konto/Kostenstelle 429112/221041
erfolgen.
III:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von
23.500,00 € bei Konto/Kostenstelle 531841/221021 und in Höhe von 20.000,00 € bei
Konto/Kostenstelle 531841/221041 zu.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen von 23.500,00 € bei Konto/Kostenstelle
429112/211021 und von 20.000,00 € bei Konto/Kostenstelle 429112/221041.