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Beschlussvorlage (Zahlung von Elternbeiträgen an den Träger der offenen Ganztagsschule;)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
196 kB
Datum
08.09.2016
Erstellt
25.08.16, 16:18
Aktualisiert
25.08.16, 16:18
Beschlussvorlage (Zahlung von Elternbeiträgen an den Träger der offenen Ganztagsschule;) Beschlussvorlage (Zahlung von Elternbeiträgen an den Träger der offenen Ganztagsschule;)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 291/2016 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2014-2020) HSG: 04.1 Sachbearbeiter: Monika Amend vom 24.08.2016 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss Rat 25.08.2016 08.09.2016 Zahlung von Elternbeiträgen an den Träger der offenen Ganztagsschule; I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt den Etat im Ergebnisplan auf der Ertragsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Sie müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle:211021 und 211041 Sachkonto: 531841 Deckung: Mehreinnahmen bei Konto/Kostenstelle 429112/211021 und 429112/211041 II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) In der mit dem Träger der offenen Ganztagsschule, dem Schülergarten e.V., abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung über die Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote im Rahmen der offenen Ganztagsschule vom 27.07.2015 ist festgelegt worden, dass der Schülergarten e.V. die Elternbeiträge als privatrechtliches Entgelt festsetzt und erhebt. Gemäß des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Münster sind Elternbeiträge für offene Ganztagsangebote ausschließlich aufgrund einer Satzung zu erheben, da sie nach § 9 Abs. 3 Satz 4 SchulG NRW i.V.m. § 5 Abs. 2 KiBiz eine öffentliche-rechtliche Abgabe eigener Art darstellen. Aus diesem Grund hat der Rat der Gemeinde Nörvenich in seiner Sitzung vom 06.06.2016 die Satzung der Gemeinde Nörvenich über die Erhebung von Elternbeiträgen für außerunterrichtliche Angebote im Rahmen der offenen Ganztagsschule (OGS) beschlossen. Nach dieser Satzung setzt nun die Gemeinde Nörvenich als Schulträger die Elternbeiträge fest und erhebt diese auch. Die Finanzierung der Betreuungsangebote der OGS erfolgen durch Zuwendungen des Landes, dem Eigenanteil des Schulträgers sowie den Elternbeiträgen. Auf dem Eigenanteil des Schulträgers sind die Elternbeiträge anzurechnen. Der Schulträger ist nun verpflichtet, die Elternbeiträge, die er nun seit dem 01.08.2016 erhebt, an den Schülergarten e.V. zu überweisen. Nach den bisher vom Schülergarten e. V. für das Schuljahr 2016/2017 abgeschlossenen Betreuungsverträgen für die OGS ist davon auszugehen, dass dem Schülergarten e.V. an Elternbeiträgen folgende Beträge im Haushaltsjahr 2016 zu zahlen sind: a. für die OGS Eschweiler über Feld b. für die OGS Nörvenich ca. 20.000,00 € ca. 23.500,00 €. Die Mittel hierfür stehen im Haushalt 2016 jedoch nicht zur Verfügung und sind daher außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung der außerplanmäßige Ausgaben können durch Mehreinnahmen von 23.500,00 € bei Konto/Kostenstelle 429112/211021 und von 20.000,00 € bei Konto/Kostenstelle 429112/221041 erfolgen. III: Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nörvenich stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 23.500,00 € bei Konto/Kostenstelle 531841/221021 und in Höhe von 20.000,00 € bei Konto/Kostenstelle 531841/221041 zu. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen von 23.500,00 € bei Konto/Kostenstelle 429112/211021 und von 20.000,00 € bei Konto/Kostenstelle 429112/221041.