Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
88 kB
Datum
27.10.2016
Erstellt
27.09.16, 19:06
Aktualisiert
27.09.16, 19:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 295/2016
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2014-2020)
HSG: 60.1
Sachbearbeiter: Elke Niederklapfer
vom 19.09.2016
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
Rat
06.10.2016
27.10.2016
Bebauungsplan Nörvenich G 31, - Ortsteil Nörvenich -, 5. Änderung im vereinfachten
Verfahren gemäß § 13a BauGB;
hier: Beschlussfassung über a) die Billigung und b) die öffentliche Auslegung gemäß §§ 3 (2)
und 4 (2) BauGB
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt nicht den Etat
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Der Rat der Gemeinde Nörvenich hat in seiner Sitzung am 08.09.2016 den Aufstellungsbeschluss zur 5.
Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 31 – Ortsteil Nörvenich – im vereinfachten Verfahren
gemäß § 13a BauGB gefasst. Der Beschluss wurde durch Bekanntmachung vom 15.09.2016
veröffentlicht.
Auf den Flurstücken in der Gemarkung Nörvenich, Flur 40, Flurstück 3 und Flur 11, Flurstück 664
sollen zwei Mehrfamilienhäuser mit jeweils ca. 5 Wohnungen sowie die dafür erforderlichen Stellplätze
errichtet werden. Hierdurch wird erforderlich, die überbaubare Fläche zu verschieben und die
Zulässigkeit von Flachdächern und Pultdächern mit einer Dachneigung von bis zu 10 ° für
Staffelgeschosse zuzulassen. Ausgenommen von den Festsetzungen bezüglich der Dachneigung sind
Garagen und Carportdächer.
Da im vereinfachten Verfahren von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1
und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird, ist das Verfahren mit der öffentlichen Auslegung gemäß §§ 3
Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist aus den beigefügten Unterlagen ersichtlich.
Ebenso ist die Begründung der Vorlage beigefügt.
III:
Beschlussvorschlag:
a)Der Rat der Gemeinde Nörvenich billigt den ausgearbeiteten Bebauungsplanentwurf
Nörvenich G 31 – Ortsteil Nörvenich – 5. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13a
BauGB für die Grundstücke in der Gemarkung Nörvenich, Flur 40, Flurstück 3 und Flur 11,
Flurstück 664, gelegen Karolinger Straße.
b)Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nörvenich G 31 – Ortsteil Nörvenich – 5.
Änderung im vereinfachten Verfahren, in der Zeit
vom 14.11.2016 bis einschließlich 14.12.2016.