Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
88 kB
Datum
27.10.2016
Erstellt
27.09.16, 19:06
Aktualisiert
27.09.16, 19:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 296/2016
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2014-2020)
HSG: 60.1
Sachbearbeiter: Elke Niederklapfer
vom 20.09.2016
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
Rat
06.10.2016
27.10.2016
Bebauungsplan Nörvenich G 33, - Ortsteil Nörvenich -, 8. Änderung im vereinfachten
Verfahren gemäß § 13a BauGB;
hier: Beschlussfassung über a) die Billigung und b) die öffentliche Auslegung gemäß §§ 3
(2) und 4 (2) BauGB
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt nicht den Etat
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Der Rat der Gemeinde Nörvenich hat in seiner Sitzung am 08.09.2016 den Aufstellungsbeschluss zur 8.
Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 33 – Ortsteil Nörvenich – im vereinfachten Verfahren
gemäß § 13a BauGB gefasst. Der Beschluss wurde durch Bekanntmachung vom 15.09.2016
veröffentlicht.
Auf den Flurstücken in der Gemarkung Nörvenich, Flur 11, Flurstück 656 und Flur 11, Flurstück 286
tlw., gelegen Ecke Dresdener Straße / Immelmannstraße soll die Möglichkeit geschaffen werden, ein
Wohnhaus sowie im rückwärtigen Bereich eine Stellplatz- und Garagenanlage zu errichten. Die
Häuserzeile entlang der Dresdener Straße soll durch ein Einfamilienhaus ergänzt und im rückwärtigen
Grundstücksbereich eine Stellplatz- und Garagenanlage entwickelt werden. Hier ist die Idee,
wohnungsnah neue Möglichkeiten für die Unterbringung von Pkw zu schaffen und hierdurch den
ruhenden Verkehr zu entlasten.
Da im vereinfachten Verfahren von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1
und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird, ist das Verfahren mit der öffentlichen Auslegung gemäß §§ 3
Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist aus den beigefügten Unterlagen ersichtlich.
Ebenso ist die Begründung der Vorlage beigefügt.
III:
Beschlussvorschlag:
a)Der Rat der Gemeinde Nörvenich billigt den ausgearbeiteten Bebauungsplanentwurf
Nörvenich G 33 – Ortsteil Nörvenich – 8. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13a
BauGB für die Grundstücke in der Gemarkung Nörvenich, Flur 11, Flurstück 656 und Flur 11,
Flurstück 286 tlw., gelegen Ecke Dresdener Straße /Immelmannstraße.
b)Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nörvenich G 33 – Ortsteil Nörvenich – 8.
Änderung im vereinfachten Verfahren, in der Zeit
vom 14.11.2016 bis einschließlich 14.12.2016.