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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nörvenich G 33, - Ortsteil Nörvenich -, 8. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13a BauGB; hier: Beschlussfassung über a) die Billigung und b) die öffentliche Auslegung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
88 kB
Datum
27.10.2016
Erstellt
27.09.16, 19:06
Aktualisiert
27.09.16, 19:06
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nörvenich G 33, - Ortsteil Nörvenich -, 8. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13a BauGB;
hier: Beschlussfassung über a) die Billigung und b) die öffentliche Auslegung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nörvenich G 33, - Ortsteil Nörvenich -, 8. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13a BauGB;
hier: Beschlussfassung über a) die Billigung und b) die öffentliche Auslegung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 296/2016 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2014-2020) HSG: 60.1 Sachbearbeiter: Elke Niederklapfer vom 20.09.2016 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss Rat 06.10.2016 27.10.2016 Bebauungsplan Nörvenich G 33, - Ortsteil Nörvenich -, 8. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13a BauGB; hier: Beschlussfassung über a) die Billigung und b) die öffentliche Auslegung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt nicht den Etat II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) Der Rat der Gemeinde Nörvenich hat in seiner Sitzung am 08.09.2016 den Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 33 – Ortsteil Nörvenich – im vereinfachten Verfahren gemäß § 13a BauGB gefasst. Der Beschluss wurde durch Bekanntmachung vom 15.09.2016 veröffentlicht. Auf den Flurstücken in der Gemarkung Nörvenich, Flur 11, Flurstück 656 und Flur 11, Flurstück 286 tlw., gelegen Ecke Dresdener Straße / Immelmannstraße soll die Möglichkeit geschaffen werden, ein Wohnhaus sowie im rückwärtigen Bereich eine Stellplatz- und Garagenanlage zu errichten. Die Häuserzeile entlang der Dresdener Straße soll durch ein Einfamilienhaus ergänzt und im rückwärtigen Grundstücksbereich eine Stellplatz- und Garagenanlage entwickelt werden. Hier ist die Idee, wohnungsnah neue Möglichkeiten für die Unterbringung von Pkw zu schaffen und hierdurch den ruhenden Verkehr zu entlasten. Da im vereinfachten Verfahren von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird, ist das Verfahren mit der öffentlichen Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist aus den beigefügten Unterlagen ersichtlich. Ebenso ist die Begründung der Vorlage beigefügt. III: Beschlussvorschlag: a)Der Rat der Gemeinde Nörvenich billigt den ausgearbeiteten Bebauungsplanentwurf Nörvenich G 33 – Ortsteil Nörvenich – 8. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13a BauGB für die Grundstücke in der Gemarkung Nörvenich, Flur 11, Flurstück 656 und Flur 11, Flurstück 286 tlw., gelegen Ecke Dresdener Straße /Immelmannstraße. b)Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nörvenich G 33 – Ortsteil Nörvenich – 8. Änderung im vereinfachten Verfahren, in der Zeit vom 14.11.2016 bis einschließlich 14.12.2016.