Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
85 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
14.11.17, 18:06
Aktualisiert
14.11.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi
Vorlagennummer: VL-201/2017
Langerwehe, den 24.10.2017
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten;
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Satzung der Gemeinde Langerwehe über die erforderlichen Stellplätze für Kraftfahrzeuge und die Ablösebeträge für Kraftfahrzeugstellplätze gemäß § 50 (1) BauO NRW
Sachdarstellung:
Der Landtag hat am 15.12.2016 die Novelle der Landesbauordnung beschlossen. Darin
wird in § 50 die bisherige gültige „Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen“ kommunalisiert.
Demnach würde grundsätzlich die generelle Stellplatzpflicht entfallen.
Nach jetzigem Stand soll der § 50 zum 01.01.2020 außer Kraft treten.
Der Städte- und Gemeindebund weist eindringlich daraufhin, mit dem Erlass der Satzung
noch zu warten, da sich zum einen die Mustersatzung und zum anderen die Richtzahlentabelle der Stellplätze noch ändern werden und somit keine Rechtssicherheit gegeben ist.
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am
21.09.2017 die Verwaltung jedoch beauftragt, nicht länger zu warten und eine Stellplatzsatzung noch in diesem Jahr in die politischen Gremien einzubringen.
Dieser Vorlage sind daher die folgenden Anlagen beigefügt:
Anlage 1:
Entwurf der Stellplatzsatzung. Stellen, die einer Erläuterung bedürfen, sind lila gekennzeichnet.
Anlage 2:
Erläuterungen
Anlage 3:
Richtzahlentabelle für den Stellplatzbedarf
Anlage 4:
Einteilung der Gebietszonen für die Festlegung des Ablösebetrages
Hinweis:
Die Gemeinde Langerwehe verfügt bereits über eine Ablösesatzung. D. h. eine Satzung
die greift, wenn die nach Landesbauordnung notwendigen Stellplätze nicht errichtet
werden können und daher die Zahlung eines Ablösebetrages erforderlich ist. Die
Verwaltung erachtet es als sinnvoll, die Ablösesatzung mit der neuen Stellplatzsatzung zu
kombinieren, um somit ein Gesamtwerk zu erhalten. Die bestehende Ablösesatzung ist
daher außer Kraft zu setzen.
Finanzielle Auswirkungen:
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Im Falle, dass der Bauherr einen oder mehrere Stellplätze ablösen muss, entsteht ein
Ertrag. Dieser ist zu verwenden
a) für die Herstellung zusätzlicher oder Aufwertung bestehender Parkeinrichtungen im
Gemeindegebiet,
b) für die Herstellung von Parkleitsystemen,
c) für Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs,
d) für Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs oder
e) für Maßnahmen des Mobilitätsmanagement.
Die Erträge können sowohl für investive als auch für konsumtive Maßnahmen verwendet
werden.
Beschlussvorschlag:
A) Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten empfiehlt dem Rat,
die als Anlage beigefügte Satzung über die erforderlichen Stellplätze für Kraftfahrzeuge
und die Ablösebeträge für Kraftfahrzeugstellplätze (Stellplatzsatzung) gemäß § 50 (1)
BauO zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die Satzung ortsüblich bekannt
zu machen.
B) Der Rat beschließt,
die als Anlage beigefügte Satzung über die erforderlichen Stellplätze für Kraftfahrzeuge
und die Ablösebeträge für Kraftfahrzeugstellplätze (Stellplatzsatzung) gemäß § 50 (1)
BauO und beauftragt die Verwaltung, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)