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Beschlussvorlage (Anlage 1)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
13 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
28.11.14, 11:01
Aktualisiert
28.11.14, 11:01
Beschlussvorlage (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

Gebührenbedarfsberechnung Grundstücksentwässerungsanlagen des Eigenbetriebes Abwasser der Gemeinde Nettersheim für die Jahre 2015 und 2016 1) Ausfuhr von geschlossenen Gruben a) Transportkosten 1.100 cbm x 8,00 EURO 8.800,00 EURO b) Behandlungskosten 1.100 cbm x 2,63 EURO 2.893,00 EURO c) Verwaltungskosten (Kostenpauschale von 15 % des o.g. Aufwandes) 1.753,95 EURO ______________________________________________________________________________ Gesamtkosten 13.446,95 EURO Frischwasserverbrauch 3.170 cbm Gebührenbedarf/cbm Frischwasserbezug 4,24 EURO/cbm ============================================================================= 2) Ausfuhr von Kleinkläranlagen a) Transportkosten 270 cbm x 8,00 EURO 2.160,00 EURO b) Behandlungskosten 270 cbm x 26,30 EURO 7.101,00 EURO c) Verwaltungskosten (Kostenpauschale von 15 % des o. g. Aufwandes) 1.389,15 EURO _____________________________________________________________________________ Gesamtkosten 10.650,15 EURO Frischwasserverbrauch 2.830 cbm Gebührenbedarf/cbm Frischwasserbezug 3,76 EURO/cbm ============================================================================= Gemäß ATV-Richtlinien ist eine Ausfuhr von Kleinkläranlagen lediglich alle zwei Jahre erforderlich. Dies wurde in der Satzung zur Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Gemeindegebiet Nettersheim entsprechend festgesetzt. Die Gebührenerhebung erfolgt jährlich auf der Grundlage des Frischwasserverbrauches, so dass sich ein jährlicher Gebührenbedarf/cbm Frischwasserbezug in Höhe von 1,88 EURO ergibt. Aufgestellt: 26.11.2014 Gemeinde Nettersheim Der Bürgermeister ___________________ Pracht