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Beschlussvorlage (13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich; hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger/Innen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung b) die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und c) die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Bezug: V 289/2016)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
185 kB
Datum
27.10.2016
Erstellt
27.09.16, 19:06
Aktualisiert
27.09.16, 19:06

Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 300/2016 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2014-2020) HSG: 60.1 Sachbearbeiter: Elke Niederklapfer vom 23.09.2016 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss Rat 06.10.2016 27.10.2016 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich; hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger/Innen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung b) die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und c) die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Bezug: V 289/2016 I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt nicht den Etat II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) Der Rat der Gemeinde Nörvenich hat in seiner Sitzung am 02.06.2016 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich – Ortsteil Nörvenich – für den Bereich des Grundstückes in der Gemarkung Nörvenich, Flur 34, Flurstück 33, gelegen Kastanienweg, gefasst. Der Beschluss wurde durch die amtliche Bekanntmachung vom 30.06.2016 sowohl im offiziellen Bekanntmachungskasten in der Bahnhofstraße gegenüber Einmündung Kastanienweg als auch auf der Homepage der Gemeinde Nörvenich veröffentlicht. Darüber hinaus wurde auf die Bekanntmachung mittels Hinweisbekanntmachung in den Ortsteilen hingewiesen. Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich ist notwendig, da es beabsichtigt ist, den Bereich am Kastanienweg, der derzeit als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Schulzentrum und im südlichen Teilbereich als Wohnbaufläche ausgewiesen ist, als Sondergebiet mit Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel-Nahversorgung Kastanienweg neu darzustellen. Das Verfahren zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 4 durchgeführt. Die Planunterlage und die Begründung sind dieser Vorlage beigefügt. Aufgrund des Parallelverfahrens greifen hier die Gutachten zum Bebauungsplan Nörvenich G 4, 1. Änderung, die mit zur Offenlage gebracht werden. Die Bürgerbeteiligung (Darlegung und Anhörung) gemäß § 3 BauGB hat am 31.08.2016 im Sitzungssaal der Gemeinde Nörvenich stattgefunden. Zu dieser Bürgerbeteiligung wurde durch Bekanntmachung vom 02.08.2016, die sowohl im offiziellen Bekanntmachungskasten in der Bahnhofstraße gegenüber Einmündung Kastanienweg als auf der Homepage der Gemeinde Nörvenich veröffentlicht wurde, eingeladen. Durch Hinweisbekanntmachung in den Ortsteilen wurde ebenfalls hierauf hingewiesen. Darüber hinaus wurde im Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Nörvenich, Nr. 16 vom 13.08.2016 zu dieser Bürgerbeteiligung eingeladen. Die betroffenen und benachbarten Grundstückseigentümer wurden persönlich durch Schreiben vom 29.07.2016 eingeladen. Folgende Anregungen und Bedenken der Öffentlichkeit sind im Rahmen der Bürgerbeteiligung bzw. schriftlich vorgetragen worden: B1 Bürgerbeteiligung (Darlegung und Anhörung am 31.08.2016: 1. Es wird auf mögliche Konflikte hingewiesen, die durch die unmittelbare Nähe zur Grundschule, insbesondere im Hinblick auf die Verkehrssituation, entstehen könnten. (Herr K.) 2. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Parkmöglichkeiten am Netto keine Verbesserung der Parksituation insgesamt erwartet wird. ( Frau H.) 3. Es wird bemängelt, dass bei der Bekanntmachung nicht klar erkennbar war, um welchen Bereich es sich handelt und aus diesem Grund nicht eindeutig war, dass es sich bei dem abzureißenden Objekt um eine historische Mühle von 1820 bzw. 1739 handelt. (Herr L.) 4. Es wird darauf hingewiesen, dass der leer stehende ehemalige Kontramarkt eine deutlich bessere Alternative darstellt, als das jetzige Plangebiet. (Herr L., Herr Sch.) 5. Es werden bedenken geäußert, dass nach 10-15 Jahren an der Stelle eine Brache mit einem aufgegebenen Nahversorger entstehen könnte. ( Herr Jason K., Herr H.) 6. Es wird befürchtet, dass der Kastanienweg für den Zulieferverkehr nicht ausgelegt ist. (Herr B.) 7. Es wird darauf hingewiesen, dass historische Objekte erhalten bleiben sollen. (Herr S., Herr L. Herr D.) 8. Es wird darauf hingewiesen, dass sich in der Mühle Fledermäuse aufhalten. ( Herr Ch. B.) B2 M. L., 24.08.2016 Es wird darauf hingewiesen, dass die Bekanntmachung des Vorhabens nicht rechtmäßig war, da nicht darauf hingewiesen wurde, dass es sich bei dem abzureißenden Objekt um eine historische Mühle von 1820 bzw. 1739 handelt. B3 B. H. und M. L., 14.09.2016 Es werden Gründe aufgeführt, die gegen eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Einrichtung eines Netto-Marktes sprechen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Hohes Verkehrsaufkommen durch Kundenverkehr. LKW-Verkehr bei Warenanlieferung bringt Unfallgefahren für Grundschüler. Räumlichkeiten für Nahversorger sind vorhanden. Erhalt der historischen Mühle. Schutz des angrenzenden Naturschutzgebietes. Kleintiere werden in ihrem Lebensraum bedroht. Gefahr einer Bauruine nach 10 – 15 Jahren. Lärm- und Feinstaubbelastung steigt. Abnutzung Straßenbelag bring Kosten für die Anwohner. Wertverlust der angrenzenden Grundstücke. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 11.07.2016. über die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich informiert. Ihnen wurde bis zum 02.09.2016 die Möglichkeit gegeben, ihre Belange in das Planverfahren einzubringen. Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahmen abgegeben: 1. 12. 16. 17. 19. 22. 23. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 33. 34. 36. 37. 38. 39. 40. 42. 43. 44. 45. 47. 48. 49. 50. Bezirksregierung Köln - Dezernat 25 - Verkehr, IGVP und ÖPNV - Dezernat 35.4 - Denkmalschutz - (landes-/bundeseigene Denkmäler) - Dezernat - Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei - (Schutzverordnung) - Dezernat 52 - Abfallwirtschaft und Bodenschutz - (einschl. anlagenbezogener Umweltschutz) - Dezernat 53 - Immissionsschutz - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz(Anlagen/Betriebe, für die Bezirksregierung Genehm.-/Überwachungsbehörde) - Dezernat 54 - Wasserwirtschaft - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege Fernmeldeamt Düren T-Mobile Deutschland GmbH Vodafone D2 GmbH Landwirtschaftskammer Rheinland Direktor der Landwirtschaftskammer Rheinland als Landesbeauftragter Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde Handwerkskammer Rheinland Kreishandwerkerschaft Rureifel Bistum Aachen Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden Gemeindeverwaltung Vettweiß Stadt Erftstadt - Umwelt- und Planungsamt Stadt Kerpen - Amt 16 Stadtverwaltung Düren Gemeindeverwaltung Kreuzau Rheinisches Amt für Denkmalpflege - Abtei Brauweiler DB Services Immobilien GmbH - Niederlassung Köln - Liegenschaftsmanagement Rheinischer Landwirtschaftsverband e. V. - Kreisbauernschaft Düren e.V. Dürener Kreisbahn GmbH Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Aachen Evangelische Kirche im Rheinland Evangelische Kirchengemeinde Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Jülich Kreispolizeibehörde Ruhrgas AG Bezirksregierung Düsseldorf - Luftfahrtbehörde Finanzamt Düren Gemeindebrandmeister Eisenbahn-Bundesamt - Außenstelle Köln BVR Busverkehr Rheinland GmbH E.ON Ruhrgas AG Schutzgemeinschaft Deutscher Wald NRW e.V. 51. 52. 53. RVE Regionalverkehr Euregio Maas-Rhein GmbH Deutsche Telekom AG PLEdoc mbH 4. 5. 6. 7. 11. Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange teilten in ihren Stellungnahmen mit, dass sie keine Anregungen, Bedenken und Hinweise zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes vorbringen: T1 T3 Bezirksregierung Köln - Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung -, 20.07.2016 Landschaftsverband Rheinland, 21.07.2016 T10 T24 T32 T41 T46 T56 Landwirtschaftskammer Rheinland - Kreisstelle Düren-; 29:08:2016 Gemeindeverwaltung Merzenich, 18.07.2016 Fernleitungs- Betriebsgesellschaft mbH, 22.07.2016 Landesbetrieb Straßenbau NRW, 22.07.2016 Wasserverband Eifel-Rur, 20.07.2016 Amprion GmbH, 03.08.2016 Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen abgegeben, die wie folgt abgewogen werden: Bezirksregierung Köln, 08.08.2016 Es wird darauf hingewiesen, dass die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung übereinstimmen. Ferner wird darauf hingewiesen, dass in der Plandarstellung für die textliche Darstellung des E4 der Begriff "Nachversorgung" durch "Nahversorgung ersetzt wird. Kreisverwaltung Düren, 31.08.2016 Aus Sicht des Immissionsschutzes, Bodenschutzes, Abgrabungen und Natur und Landschaft werden keine Bedenken erhoben. Es wird darauf hingewiesen, dass die wasserwirtschaftlichen Belange im Rahmen der nachfolgenden Planung zu beachten sind. Es wird darauf hingewiesen, dass gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes G4 aus wasserwirtschaftlicher Sicht Bedenken geäußert wurden, da die grundsätzliche Machbarkeit des Entwässerungskonzeptes nicht nachgewiesen wurde. E-Plus Mobilfunk GmbH – Hauptverwaltung, 31.08.2016 Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Es wird darum gebeten bei Planungsänderungen die E-Plus Mobilfunk GmbH erneut zu beteiligen. Telefonica Germany GmbH & Co. OHG, 31.08.2016 Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Es wird darum gebeten bei Planungsänderungen die Telefonica Germany GmbH & Co. OHG erneut zu beteiligen. Bezirksregierung Arnsberg - Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW-, 16.08.2016 Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Plangebiet über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld "Horrem 44" der RWE Power Aktiengesellschaft befindet. Es wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlebergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen ist. Die Absenkungen werden aufgrund des fortschreitenden Betriebes der Braunkohlentagebaue noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren nicht auszuschließen ist. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwideranstieg zu erwarten. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Grundwasserabsenkungen und der spätere Grundwasserwideranstieg Bodenbewegungen möglich sind, die bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen können. Sowohl die Änderungen der Grundwasserflurabstände als auch die möglichen Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben berücksichtigt werden. Es wird empfohlen, diesbezüglich eine Anfrage an die RWE Power AG, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband zu stellen. Geologischer Dienst NRW – Landesbetrieb, 27.07.2016 Baugrund, Boden, Wasser: Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Nähe zum nördlich verlaufenden Neffelbaches, der Baugrund wasserbeeinflusst ist. Es wird empfohlen den höchstmöglichen Grundwasserstand in Erfahrung zu bringen und den Baugrund objektbezogen zu untersuchen und zu bewerten. Erdbebengefährdung: Es wird auf die zu berücksichtigende Bewertung der Erdbebengefährdung hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet der Erdbebenzone 3 und geologischen Untergrundklasse S zuzuordnen ist. Es wird ausdrücklich auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorie für Bauwerke gem. DIN 4149:2005 und die entsprechenden Bedeutungsbeiwerte hingewiesen. Der Rahmen des erforderlichen Umfanges und Detaillierungsgrades der UP nach §2 Abs.4 BauGB i.V.m. §4 (1) BauGB für die Schutzgüter Boden und Wasser ist der Stellungnahme beigefügt. Industrie- und Handelskammer Aachen (IHK), 09.08.2016 Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben. Es wird angeregt, parallel zum laufenden Verfahren ein Einzelhandelskonzept zu erarbeiten, um den zentralen Versorgungsbereich der Gemeinde Nörvenich darzustellen und so sicherzustellen, dass sich das Vorhaben innerhalb des faktisch zentralen Versorgungsbereiches der Gemeinde Nörvenich befindet, da andernfalls das Vorhaben nicht der wohnortnahen Versorgung dienen würde. Es wird empfohlen, die Ergebnisse des Prüfungsschemas für ein kommunales Einzelhandelskonzept als Grundlage für die Abgrenzung eines zentralen Versorgungsbereiches von Nörvenich den Planungsunterlagen beizufügen. RWE Rhein-Ruhr AG, Regionalzentrum Westliches Rheinland (Westnetz GmbH), 18.08.2016 Es wird mitgeteilt, dass im Kastanienweg Niederspannungsversorgungskabel und die Straßenbeleuchtungskabel verlaufen. RWE Power AG, 08.08.2016 Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen das Vorhaben. Es wird darauf hingewiesen, dass das gesamt Plangebiet in einem Auengebiet liegt, in welchem der natürliche Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche ansteht und der Boden humoses Bodenmaterial enthalten kann. Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass das gesamte Plangebiet daher wegen der Baugrundverhältnisse gem. §5 Abs.3 Nr.1 BauGB als Fläche zu kennzeichnen ist, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. Es wird darum gebeten diesbezüglich die entsprechenden Hinweise in die textlichen Festsetzungen aufzunehmen, die der Stellungnahme beigefügt sind. Erftverband, 25.07.2016 Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen gegen das Vorhaben grundsätzlich keine Bedenken. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Detailplanung berücksichtigt werden muss, dass die Grundwasseroberfläche im Bereich des Plangebietes im oberen Grundwasserstockwerk durch den Braunkohletagebau abgesenkt ist. Vor Beginn der Sümpfungsmaßnahmen wurden flurnahe Grundwasserstände gemessen, nähere Informationen hierzu sind bei dem zuständigen Mitarbeiter Herr Holger Diez, Abteilung G1 - Grundwasser unter der Tel. 02271/88-1296 zu erfragen. Bundesamt f. Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, 29.08.2016 Es wird darauf hingewiesen, dass der Planungsbereich im Bauschutzbereich nach dem Luftverkehrsgesetz und Zuständigkeitsbereich des militärischen Flugplatzes Nörvenich liegt. Es wird darauf hingewiesen, dass das geplante Gebiet ab ca. 2580 m südwestlich des Starbahnbezugspunktes des Flugplatzes Nörvenich liegt. Die Vorlagengrenze liegt bei 134,59 üNN. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Prüfung der Hindernisfreiheit aufgrund fehlender Bauhöhen nicht erfolgen konnte. Es bestehen keine Bedenken, sollte jedoch die geschätzte Höhe der Bebauung überschritten werden, wird darum gebeten in jedem Einzelfall die Planungsunterlagen zur Prüfung weiterzuleiten (vor Erteilung der Baugenehmigung). Es wird darauf hingewiesen, dass Baukräne separat beim LufABw zu beantragen sind. PLEdoc mbH, 05.08.2016 Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Aussage der Stellungnahme ausschließlich auf die in der Stellungnahme aufgelisteten Versorgungsunternehmen bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Festsetzung planexterner Ausgleichsflächen eine Betroffenheit der von PLEdoc verwalteten Versorgungseinrichtungen nicht auszuschließen ist. Es wird diesbezüglich um eine Mitteilung der planexternen Flächen und um weitere Beteiligung an diesem Verfahren gebeten. Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 22.5 (KBD), 28.07.2016 Es wird darauf hingewiesen, dass Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen Hinweise auf vermehrte Bombenabwürfe liefern. Es existiert ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. WK (Bombenblindgänger). Es wird empfohlen eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der, der Stellungnahme beigefügten Karte sowie des konkreten Verdachtes. Zur Festlegung der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin gebeten. Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle von Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. zusätzlich eine Sicherheitsdetektion empfohlen wird. Es wird in Bezug auf alle hier angesprochenen Hinweise und Empfehlungen auf die entsprechenden Formulare und Anträge auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf (KBD) hingewiesen. NABU - Kreisverband Düren ,05.09.2016 Es wird darauf hingewiesen, dass sich der NABU Kreisverband Düren der Stellungnahme der BUND Kreisgruppe Düren anschließt. BUND - Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland - Kreisgruppe Düren -, 31.08.2016 Es werden schwere Bedenken zur 13. Änd. des FNP erhoben. Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Plangebiet unmittelbar neben einem Geschützten Landschaftsbestandteil (LB) im Bereich der Neffelbachaue befindet. Es wird weiterhin auf folgende Punkte hingewiesen: 1. erforderliche Infrastruktur ist nicht gegeben 2. schlechte verkehrliche Anbindung 3. starke Belastung der angrenzenden Wohngebiete durch entstehenden Lärm 4. es werden Flächen versiegelt 5. die Bedeutung des GLB und der Neffelbachaue für den Biotopverbund und den Artenschutz wird reduziert 6. keine 2 Autominuten entfernt befindet sich bereits ein Zentrum für Nahversorgung Es wird darauf hingewiesen, dass die fehlende Artenschutzprüfung vorzulegen ist und im noch zu erstellenden LBP und UB die Belange des Biotop- und Artenschutzes darzustellen und zu berücksichtigen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die unter Ziffer 3.3.3 der Begründung angeführten Naturgewalten und die geplanten Vorkehrungen zu erläutern sind. Das Verfahren wird mit der öffentlichen Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB fortgesetzt. III: Beschlussvorschlag: a) Bürgerbeteiligung B1 Bürgerbeteiligung (Darlegung und Anhörung am 31.08.2016: Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen nicht zu folgen, die Planung wird wie im Entwurf dargestellt weiter fortgesetzt. 1. Zur Verhinderung möglicher Konflikte wird im Rahmen des weiteren Ausbaus die Zufahrt des Kastanienweges verbreitert. Darüber hinaus werden zusätzliche Parkplätze im Kastanienweg geschaffen so dass der Verkehr geordneter ablaufen kann. Schnell fließende Verkehre sind auf dem kurzen Stück des Kastanienweges ausgeschlossen. Insofern wird den Bedenken nicht gefolgt. 2. Die ca. 66 geplanten Stellplätze sind mit Sicherheit zu den täglichen Abhol- und Bringzeiten der Schule nicht voll besetzt, so dass sich mit Sicherheit eine Verbesserung der Parksituation im Schulumfeld ergibt. Insofern wird den Bedenken nicht gefolgt. 3. Die Bekanntmachung entsprach den gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere in keinen Gemeinden wie Nörvenich sind Vorhaben und Projektbereiche allseits bekannt und eindeutig. Insofern wird den Bedenken nicht gefolgt. 4. Bereits 2006 wurden Überlegungen zur Nutzung des ehemaligen Kontramarkt-Areals gemacht. Der Bereich erwies sich als: - zu schlecht erreichbar - zu wenige Parkmöglichkeiten - zu geringe Verkaufsfläche - zu schlechte Lage Über mehr als 6 Jahre ergaben sich keine Vermietungsmöglichkeiten für Nahversorger. Sollte dieses jetzt gelingen, würde es von der Gemeinde Nörvenich sehr unterstützt. An der genannten Auflistung ist jedoch zu erkennen, dass dieser Standort keine Alternative zu dem neuen Standort bildet. Insofern wird der Anregung nicht gefolgt. 5. Die Zukunftsvision wird zur Kenntnis genommen, jedoch wird den Bedenken nicht gefolgt. 6. Zur Verhinderung möglicher Konflikte wird im Rahmen des weiteren Ausbaus die Zufahrt des Kastanienweges verbreitert. Darüber hinaus werden zusätzliche Parkplätze im Kastanienweg geschaffen so dass der Verkehr geordneter ablaufen kann. Schnell fließende Verkehre sind auf dem kurzen Stück des Kastanienweges ausgeschlossen. Insofern wird den Bedenken nicht gefolgt. 7. Die Meinung wird zur Kenntnis genommen, jedoch wird der Anregung nicht gefolgt. 8. Es wurde eine Artenschutzrechtliche Bestandsaufnahme durchgeführt (ASP Stufe I und II). Die Ergebnisse werden bei der weiteren Planung berücksichtigt. Eine Verhinderung der Planung ergibt sich dadurch nicht. Insofern werden die Hinweise beachtet. B2 M. L., 24.08.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Bedenken nicht zu folgen. Die Bekanntmachung der 13. Änderung des FNP fand gesetzeskonform statt. Der Abriss der historischen Mühle ist nicht Gegenstand des Flächennutzungsplanes. B3 B. H. und M. L., 14.09.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen nicht zu folgen. Zu 1.: Das Verkehrsaufkommen erhöht sich punktuell sicher, übersteigt aber nicht die normalen Verkehrsaufkommen innerörtlicher Stadtstraßen. Zu den besonderen Zeiten mit voraussichtlich hohem Kundenverkehr ist hoher Schülerverkehr nicht zu erwarten, da Öffnungszeiten und Schulbeginn/-ende nicht identisch sind. Zu 2.: Die Warenanlieferung findet insbesondere früh morgens statt, vor Schulbeginn und kollidiert deshalb nicht mit den Schulzeiten. Zu 3.: Die vorhandenen Räumlichkeiten stehen seit vielen Jahren zur Verfügung und werden nicht von Nahversorgern genutzt, da sie nicht ausreichend geeignet erscheinen. Zu 4.: Die Historische Mühle ist in Privatbesitz. Der Eigentümer beabsichtigt den Weiterverkauf. Denkmalschutzauflagen gibt es nicht. Zu 5.: Die angrenzenden Naturschutzgebiete sind nicht erheblich betroffen. Zu 6.: Zum Artenschutz gibt es Untersuchungen ASP I und ASP II die belegen, dass keine Artenschutzprobleme zu erwarten sind. Zu 7.: Die Gefahr von Bauruinen ist nicht belegt, der Annahme wird nicht gefolgt. Zu 8.: Die Immissionen sind im Schallgutachten erfasst und in das Verfahren integriert. Es wird eine Lärmschutzwand zum Schutz der angrenzenden Wohnbebauung errichtet. Zu 9.: Die Abnutzungen erfolgen nur im Rahmen normaler Fahrbahnabnutzungen. Die Zufahrtsaufweitung an der Einmündung Kastanienweg und der Anbau Kastanienweg erfolgt durch den Vorhabenträger. Zu 10.: Ein Wertverlust für angrenzende Grundstücke wird nicht gesehen. Wertverluste bei Grundstücken im innerörtlichen Bereich erfolgen nicht durch grundsätzlich zulässige Nutzungen. Der bisher zulässige und planungsrechtliche Schulbetrieb mit Parken hätte ebenfalls Immissionen und Verkehre zur Folge. b) Träger öffentlicher Belange Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass von nachfolgend aufgeführten Trägern öffentlicher Belange keine Stellungnahmen abgegeben wurden: 1. 4. 5. 6. 7. 11. 12. 16. 17. 19. 22. 23. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 33. 34. 36. 37. 38. 39. 40. 42. 43. 44. 45. Bezirksregierung Köln - Dezernat 25 - Verkehr, IGVP und ÖPNV - Dezernat 35.4 - Denkmalschutz - (landes-/bundeseigene Denkmäler) - Dezernat - Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei - (Schutzverordnung) - Dezernat 52 - Abfallwirtschaft und Bodenschutz - (einschl. anlagenbezogener Umweltschutz) - Dezernat 53 - Immissionsschutz - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz(Anlagen/Betriebe, für die Bezirksregierung Genehm.-/Überwachungsbehörde) - Dezernat 54 - Wasserwirtschaft - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege Fernmeldeamt Düren T-Mobile Deutschland GmbH Vodafone D2 GmbH Landwirtschaftskammer Rheinland Direktor der Landwirtschaftskammer Rheinland als Landesbeauftragter Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde Handwerkskammer Rheinland Kreishandwerkerschaft Rureifel Bistum Aachen Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden Gemeindeverwaltung Vettweiß Stadt Erftstadt - Umwelt- und Planungsamt Stadt Kerpen - Amt 16 Stadtverwaltung Düren Gemeindeverwaltung Kreuzau Rheinisches Amt für Denkmalpflege - Abtei Brauweiler DB Services Immobilien GmbH - Niederlassung Köln - Liegenschaftsmanagement Rheinischer Landwirtschaftsverband e. V. - Kreisbauernschaft Düren e.V. Dürener Kreisbahn GmbH Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Aachen Evangelische Kirche im Rheinland Evangelische Kirchengemeinde Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Jülich Kreispolizeibehörde Ruhrgas AG Bezirksregierung Düsseldorf - Luftfahrtbehörde Finanzamt Düren Gemeindebrandmeister 47. 48. 49. 50. Eisenbahn-Bundesamt - Außenstelle Köln BVR Busverkehr Rheinland GmbH E.ON Ruhrgas AG Schutzgemeinschaft Deutscher Wald NRW e.V. 51. 52. 53. RVE Regionalverkehr Euregio Maas-Rhein GmbH Deutsche Telekom AG PLEdoc mbH Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange in ihren Stellungnahmen mitteilten, dass sie keine Anregungen, Bedenken und Hinweise zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes vorbringen: T1 T3 T10 T24 T32 T41 T46 T56 Bezirksregierung Köln - Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung -, 20.07.2016 Landschaftsverband Rheinland, 21.07.2016 Landwirtschaftskammer Rheinland - Kreisstelle Düren-; 29:08:2016 Gemeindeverwaltung Merzenich, 18.07.2016 Fernleitungs- Betriebsgesellschaft mbH, 22.07.2016 Landesbetrieb Straßenbau NRW, 22.07.2016 Wasserverband Eifel-Rur, 20.07.2016 Amprion GmbH, 03.08.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, zu den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nach Abwägung wie folgt: Bezirksregierung Köln, 08.08.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und den Begriff „Nachversorgung“ in „Nahversorgung“ redaktionell zu ändern. Kreisverwaltung Düren, 31.08.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Sie betreffen jedoch vor allem nachfolgende Planungen und Verfahren. E-Plus Mobilfunk GmbH – Hauptverwaltung, 31.08.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Telefonica Germany GmbH & Co. OHG, 31.08.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Bezirksregierung Arnsberg - Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW-, 16.08.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Sie werden in nachfolgenden Verfahren berücksichtigt und als Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen. Sowohl die Fa. RWE Power AG als auch der Erftverband sind im Verfahren beteiligt worden. Geologischer Dienst NRW – Landesbetrieb, 27.07.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zu beachten und als Hinweise „Grundwasserstand und Erdbebengefährdung“ in den im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplan zu übernehmen. Industrie- und Handelskammer Aachen (IHK), 09.08.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, der Anregung teilweise zu folgen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Anregung wird insofern gefolgt, als dass ein Einzelhandelsgutachten in Auftrag gegeben wurde. Die Abstimmungen mit der Bezirksregierung zeigen jedoch, dass dieses für das vorliegende Verfahren nicht zwingend erforderlich ist, da der Standort innerhalb des faktisch zentralen Versorgungsbereichs liegt und die Abgrenzung deshalb nicht zwingend notwendig ist. RWE Rhein-Ruhr AG, Regionalzentrum Westliches Rheinland (Westnetz GmbH), 18.08.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. RWE Power AG, 08.08.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Baugrundfragen sind auf den weiteren Planungsebenen zu prüfen und in die Planung einzubeziehen, sie werden auf der Ebene des Flächennutzungsplanes nur zur Kenntnis genommen. Erftverband, 25.07.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Sie betreffen die weiterführenden Planungsschritte und werden nicht auf der Ebene des Flächennutzungsplanes geregelt. Bundesamt f. Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, 29.08.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Da der angrenzende Weg entlang der Turnhalle auf ca. 106 bis 107 m über NN liegt und der Bebauungsplan eine maximale Firsthöhe von 7,50 m festsetzt, wird die Vorlagengrenze von 134,59 m über NN weit unterschritten. PLEdoc mbH, 05.08.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 22.5 (KBD), 28.07.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Die Hinweise auf Kampfmittel werden in den weiteren Planungsschritten, Bebauungsplan, Baugenehmigung, beachtet. Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes werden die Hinweise zu Kenntnis genommen. NABU - Kreisverband Düren ,05.09.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. BUND - Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland - Kreisgruppe Düren -, 31.08.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen teilweise zu folgen (s. Ziffer 3.3.3 der Begründung). Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Bedenken gegen die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht zu folgen. Den Bedenken und Anregungen wird nicht gefolgt. Die geschützten Landschaftsbestandteile grenzen an vielen Stellen an Siedlungsbereiche mit unterschiedlichsten Nutzungen. Hier kommt es immer darauf an gegenseitig Rücksicht zu nehmen und die Belange gegeneinander abzuwägen. Im Geltungsbereich der 13. Änderung des FNP sind keine geschützten Landschaftsbestandteile betroffen. Zu den weiteren Punkten wird wie folgt Stellung genommen: 1. Die erforderliche Infrastruktur wie Fußwege und Straßenanbindungen, Kanalanschlüsse und die weitere technische Infrastruktur ist vorhanden oder problemlos herzustellen. 2. Die verkehrliche Anbindung ist über die B 477 / Bahnhofstraße sehr gut gegeben. 3. Die schalltechnische Beurteilung wurde erarbeitet und im B-Plan durch Festsetzung einer Schallschutzwand berücksichtigt. Betroffen sind hier nur eine sehr geringe Anzahl von Wohnhäusern, es gibt angrenzend keine größeren Wohngebiete. 4. Die Flächenversiegelung wird im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag ermittelt und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen werden festgelegt. 5. Es werden keine nachhaltigen erheblichen Störungen für den Biotopverbund und Artenschutz verursacht, die nicht ausgeglichen werden. 6. Die derzeitige Nahversorgung Adi und Lidl liegt vom Marktplatz ca. 600 m weit entfernt hangaufwärts, dieses ist keine günstige Fußwegentfernung. Da die Nahversorgung auch für nicht motorisierte Bürger gut erreichbar sein sollte, ist es aus städtebaulicher Sicht zu Gunsten der Allgemeinheit wünschenswert, die Nahversorgung zurück ins Zentrum zu holen. Die Hinweise zum Artenschutz, LBP und UB werden zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren beachtet. Bei den Naturgewalten gem. Ziffer 3.3.3 der Begründung handelt es sich um die besonderen Baugrundverhältnisse: Der Baugrund ist wasserbeeinflusst, da sich die Planfläche im Einflussbereich des nördlich verlaufenden Neffelbachs befindet. Den Baugrund bilden Böden aus fluviatilen Ablagerungen des Neffelbaches sowie lössbürtige Böden (Kolluvium, Parabraunerde). Die Angaben werden in der Begründung ergänzt. c) Öffentliche Auslegung Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich in der Zeit vom 14.11.2016 bis einschließlich 14.12.2016.