Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
114 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
28.11.17, 11:29
Aktualisiert
28.11.17, 11:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
Schr.
Vorlagennummer: VL-241/2017
Langerwehe, den 21.11.2017
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Kommunale Kindertageseinrichtungen;
hier: Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den
"Kindergartenpool"
Sachdarstellung:
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Kindergartenpool ist nach fast 20jähriger
Laufzeit durch die drei Kommunen Nideggen, Niederzier und Nörvenich gekündigt
worden. Die Kündigung der Stadt Nideggen ist bereits im Jahr 2015 erfolgt. Die Gemeinde
Nörvenich hat den Vertrag vor dem Hintergrund gekündigt, weil vormals eigene Einrichtungen in die Trägerschaft des Kreises Düren übertragen worden sind. Die Kündigung der
Gemeinde Niederzier ist wegen angenommenem Wegfall der Geschäftsgrundlage (nach
Übertragung der Nörvenicher Einrichtungen an den Kreis Düren) aus wichtigem Grund
„mit sofortiger Wirkung“ erfolgt. Kündigungen weiterer Kommunen liegen nicht vor.
Die Kündigungen der Stadt Nideggen und der Gemeinde Nörvenich wurden fristwahrend
auf der Basis der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, also mit Wirkung zum 31. Dezember
2017, erklärt. Da Uneinigkeit insbesondere über den Zeitpunkt der Wirksamkeit der
Kündigung seitens der Gemeinde Niederzier bestand, wurde auf Veranlassung der
Konferenz der Bürgermeister die Angelegenheit vom Städte- und Gemeindebund NRW
rechtlich bewertet. Die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes NRW ist als
Anlage beigefügt. Nach Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes liegen
ausreichende Gründe für eine sofort wirksame Kündigung seitens Gemeinde Niederzier
(„aus wichtigem Grund“) nicht vor, andererseits sei aber auch nicht fristwahrend ordentlich
gekündigt worden.
In Folge wäre die in den 1990er Jahren geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung
über den Kindergartenpool durch die übrigen Kommunen (zumindest mit elf Städten/Gemeinden, ggf. aber auch mit deren zwölf (inkl. der Gemeinde Niederzier))
weiterzuführen. Ein Fortbestehen des Kindergartenpools mit nicht allen vorher beteiligten
Kommunen würde aber dem eigentlichen Sinn der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
zuwider laufen und daher inhaltlich keinen Sinn machen.
Folgende Problempunkte wurden erkannt bzw. sind zu klären:
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Weitere Kündigungen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit einer Wirkung zum 31. Dezember 2017 ist nicht mehr möglich; die Kündigungsfrist
liegt bei einem Jahr, danach verlängert sich die Vereinbarung um weitere
fünf Jahre.
Weiterhin wurde bis jetzt im Rahmen des Pools bis einschließlich des Kindergartenjahres 2011/12 abgerechnet, abrechnungsfähig sind außerdem
noch die Jahre bis 2014/15. Die „Nachlauffrist“ über jeweils noch vorzunehmende Abrechnungen würde noch einige Jahre dauern; über das Ende der
Vereinbarung hinaus würde also noch eine Zeit lang abzurechnen sein.
Außerdem besteht ein gewisses Prozessrisiko, sofern eine Vertragspartei,
z.B. die Gemeinde Niederzier die Sach- und Rechtslage anders als die übrigen Kommunen bewertet (siehe unterschiedliche Rechtsauffassungen der
Gemeinde Niederzier und des Städte- und Gemeindebundes).
Eine Möglichkeit, diese Problempunkte zu lösen, könnte in einer einvernehmlichen
Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den „Kindergartenpool“ liegen. Da
eine solche Auflösung wegen der dargestellten Kündigungsfristen kurzfristig nur
konsensual erfolgen kann, wurde aus der Mitte der Bürgermeisterkonferenz eine
Arbeitsgruppe gebildet, um in dieser kurzfristig einen Vorschlag zur Klärung der
finanziellen Auswirkungen zu erarbeiten.
Der ausgearbeitete Vorschlag der Arbeitsgruppe wurde anschließend auf der Ebene der
Bürgermeister besprochen und es wurde einvernehmlich unter Zugrundelegung
des als Anlage beigefügten Berechnungsmodells der Auflösung des Kindergartenpools zugestimmt.
Nachfolgend werden die Rand- und Rahmenbedingungen sowie die Zielsetzungen
dargestellt:
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Die Auflösung des Kindergartenpools soll mit Wirkung zum 31. Dezember
2017 erfolgen, und zwar einvernehmlich über gleichlautende Ratsbeschlüsse
in den Kommunen; Grundlage ist das konsensuale Abrechnungsmodell für
die restlichen Kindergartenjahre.
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Es soll eine Spitzabrechnung der abrechnungsfähigen Jahre bis einschließlich des Kindergartenjahres 2014/15 durchgeführt werden. Dieser Zeitpunkt
liegt vor der Übertragung der vormals kommunalen Einrichtungen der Gemeinde Nörvenich an den Kreis Düren, so dass danach vorgenommene Änderungen der kommunalen „Kindergartenlandschaft“ auf die Abrechnung
noch nicht abgerechneter Kindergartenjahre ohne Einfluss bleiben.
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Für die dann noch ausstehenden Folgejahre ab dem Kindergartenjahr
2015/16 wird eine Pauschalabrechnung der Kindergartenjahre 2015/16 und
2016/17 vorgenommen mit dem Ziel, eine lange „Nachlauffrist“ nach Beendigung des Kindergartenpools zu verhindern und mögliche Rechtsstreite unter
Berücksichtigung des Prozessrisikos zu vermeiden. Hierzu wird zunächst für
jede Kommune der Mittelwert aus den Abrechnungsjahren 2008/2009 bis
2014/2015 ermittelt. Dieser wird sodann zur Abgeltung des Prozessrisikos
um 20% vermindert. Die sich hieraus ergebenden Beträge werden abschließend auf die nächste Fünfhunderter- bzw. Tausenderstelle abgerundet.
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Auf die Abrechnung des „halben“ Kindergartenjahres 2017/2018 (bis zum
Ablauf der Vereinbarung zum 31. Dezember 2017) wird verzichtet.
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Die Spitzabrechnungen erfolgen im 1. Quartal 2018; die sich hieraus ergebenden Beträge werden zum Ende des 2. Quartals 2018 zur Zahlung fällig.
Die Pauschalabrechnungen erfolgen spätestens im 2. Quartal 2018. Die sich
hieraus ergebenden Beträge werden zum Ende des 3. Quartals 2018 zur
Zahlung fällig.
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Weitere Verpflichtungen und Ansprüche für die Zukunft werden ausgeschlossen.
Die finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde Langerwehe sind dem beiliegenden
Berechnungsmodell zu entnehmen. Danach erhält die Gemeinde noch folgende
Zahlungen:
2012/2013
60.757,66
Abrechnungsjahr
abrechnungsfähig
2013/2014
2014/2015
50.708,34
59.712,54
Pauschal
2015/2016
2016/2017
47.000,00
47.000,00
Auch die Beträge der anderen Kommunen sind dem Berechnungsmodell zu entnehmen.
Die Beträge sind zwar schon ermittelt, stehen jedoch noch unter dem Vorbehalt der auf
dem üblichen Postweg geschickten Abrechnungsunterlagen.
Der Entwurf einer Vereinbarung zur Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
über den „Kindergartenpool“ mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 liegt der Vorlage
ebenfalls bei und wird nach Zustimmung der politischen Gremien von den Bürgermeistern
rechtsverbindlich abgeschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Durch die Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den „Kindergartenpool“
werden ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 keine weiteren Ausgleichszahlungen
erfolgen. Damit fehlen der Gemeinde Langerwehe jährlich Einnahmen in Höhe von etwa
50.000,-- € bis 60.000,-- €.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, der Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den
„Kindergartenpool“ mit Wirkung zum 31.12.2017 unter Berücksichtigung der Ausführungen
in der Sachdarstellung zuzustimmen und ermächtigt den Bürgermeister, den beigefügten
Auflösungsvertrag abzuschließen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)