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Beschlussvorlage (Bebauungsplan H 3 - Ortsteil Nörvenich; hier Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
83 kB
Datum
27.10.2016
Erstellt
27.09.16, 19:06
Aktualisiert
27.09.16, 19:06
Beschlussvorlage (Bebauungsplan H 3 - Ortsteil Nörvenich;
hier Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 299/2016 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2014-2020) HSG: 60.1 Sachbearbeiter: Elke Niederklapfer vom 23.09.2016 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss Rat 06.10.2016 27.10.2016 Bebauungsplan H 3 - Ortsteil Nörvenich; hier Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt den Etat im Finanzplan auf der Auszahlungsseite II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) Die Gemeinde Nörvenich beabsichtigt, die im Flächennutzungsplan der Gemeinde Nörvenich dargestellte 36 ha große Gewerbefläche östlich angrenzend an das vorhandene Gewerbegebiet zu erwerben und zu entwickeln. Entsprechende Beschlüsse hierzu sind bereits im Vorfeld gefaßt worden. Der Aufstellungsbeschluss dient als vorbereitende Planung im Hinblick auf die von ansiedlungswilligen Unternehmen erwartete Zeitschiene, in der Baurecht vorausgesetzt wird. Weiterhin dient dies der Risikobegrenzung der Gemeinde Nörvenich vor dem zu tätigenden Grunderwerb der Flächen in der Gemarkung Nörvenich, Flur 28, Flurstücke 16 tlw. und Flurstück 13. Eine Übersichtskarte und ein Auszug aus dem Flächennutzungsplan sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. III: Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Aufstellung des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung H 3 – Ortsteil Nörvenich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Durch diese Aufstellung eines Bebauungsplanes soll auf den Flurstücken Gemarkung Nörvenich, Flur 28, Flurstücke 16 tlw. und 13, die Entwicklung eines Gewerbeparks ermöglicht werden. Die Verwaltung wird beauftragt ein Planungsbüro mit der Ausarbeitung der Planunterlagen zu beauftragen. Die entstehenden Kosten sind Teil der Vorlaufkosten für Erwerb und Erschließung des geplanten neuen Gewerbegebietes und als solches zunächst von der Gemeinde zu finanzieren. Die Deckung soll aus rückgestellten allgemeinen Investitionsmitteln erfolgen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und das Verfahren mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB fortzuführen.