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Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes E 10 Gewerbegebiet Am Steinchen hier: Beratung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
86 kB
Datum
05.10.2017
Erstellt
26.09.17, 18:06
Aktualisiert
26.09.17, 18:06
Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes E 10 Gewerbegebiet Am Steinchen
hier: Beratung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie 
Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB) Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes E 10 Gewerbegebiet Am Steinchen
hier: Beratung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie 
Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-194/2017 Langerwehe, den 22.09.2017 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen 1. Änderung des Bebauungsplanes E 10 Gewerbegebiet Am Steinchen hier: Beratung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB Sachdarstellung: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 06.12.2016 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes E 10 Gewerbegebiet Am Steinchen gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Aufgrund von Änderungswünschen des Investors hat der Ausschuss dann in seiner Sitzung am 02.02.2017 den v. g. Aufstellungsbeschluss um den Änderungsbereich 2 „Sondergebiet SO 2“erweitert sowie die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3(1) und 4 (1) BauGB auf Grundlage der erweiterten Planung durchzuführen (siehe Vorlage VL-10/2017). Frühzeitige Beteiligung Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB hat am 15.03.2017 stattgefunden. Anregungen und Bedenken wurden hierbei von den Anwesenden nicht vorgebracht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.03.2017 um Stellungnahme gebeten. Während des o. g. Beteiligungsverfahrens sind verschiedene Anregungen und Bedenken vorgetragen worden über die der Ausschuss in seiner Sitzung am 29.06.2017 beraten und beschlossen hat. Weiterhin hat der Ausschuss am 29.06.2017 die Offenlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“ gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen. Offenlage Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 17.07.2017 bis einschließlich 18.08.2017. Anregungen und Bedenken seitens der Öffentlichkeit wurden nicht vorgebracht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 (2) BauGB mit Schreiben vom 06.07.2017 über die Offenlage in Kenntnis gesetzt. Da es bei der elektronischen Beteiligung ein Serverproblem gegeben hat wurde die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen auf den 30.08.2017 verlängert. Drucksache VL-194/2017 Seite - 2 - Satzungsbeschluss Die jeweiligen Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist eine Zusammenfassung der Anregungen und Bedenken, jeweils versehen mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung sowie einem entsprechenden Beschlussvorschlag. Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hatte in seiner Sitzung am 21.09.2017 über die im Rahmen aller Beteiligungsverfahren eingegangenen Anregungen und Bedenken dem Rat eine Beschlussempfehlung abgegeben. Die Abstimmung erfolgte einstimmig. Der Rat muss nun über jede einzelne Anregung abschließend entscheiden. Die Planverkleinerung, die Begründung, die textlichen Festsetzungen sowie alle sonst vorhandenen Unterlagen zum Bebauungsplan sind in elektronischer Form beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Keine. Es besteht ein städtebaulicher Rahmenvertrag zur Übernahme der Kosten des Bauleitplanverfahrens zwischen der Gemeinde Langerwehe und dem Vorhabenträger. Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, 1. die während den Beteiligungen nach §§ 3 (1 und2), 4 (1 und 2) BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken gemäß den Einzelvorschlägen sowie; 2. die 1. Änderung des Bebauungsplanes E 10 Gewerbegebiet Am Steinchen gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung. Der Bürgermeister (Göbbels)