Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
80 kB
Datum
27.10.2016
Erstellt
27.09.16, 19:06
Aktualisiert
27.09.16, 19:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 293/2016
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2014-2020)
HSG: 60.1
Sachbearbeiter: Elke Niederklapfer
vom 07.09.2016
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
Rat
06.10.2016
27.10.2016
10. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 32 - Ortsteil Nörvenich;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a BauGB
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt nicht den Etat
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Die Grundstückseigentümer der Grundstücke in der Gemarkung Nörvenich, Flur 16, Flurstücke 129
und 130, gelegen Birkenweg 7, sowie Gemarkung Nörvenich, Flur 16, Flurstück 6/48, gelegen
Bahnhofstraße 42, haben die Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 32 beantragt. Ziel der
Änderung des Bebauungsplanes ist es, die sowohl entlang des Gartenweges als auch entlang der
Schillerstraße gelegenen Gartenflächen einer Bebauung zuzuführen.
Nach Angabe des Planungsbüros SGP Architekten + Stadtplaner, Bonn, ist die Änderung gemäß § 13a
BauGB durchzuführen, d.h. es werden keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, kein
Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie keine zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB
erforderlich.
Ein Übersichtsplan, aus dem die Bereiche der 10. Änderung des Bebauungsplanes G 32 – Ortsteil
Nörvenich hervorgehen, ist dieser Vorlage beigefügt.
III: Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Aufstellung der 10. Änderung des Bebauunsplanes
Nörvenich G 32 – Ortsteil Nörvenich – im Verfahen gemäß § 13a BauGB. Durch diese Änderung soll
eine Bebauungsmöglichkeit auf den Grundstücken in der Gemarkung Nörvenich, Flur 16, Flurstücke
129 und 130 sowie 6/48, entlang des Gartenweges und der Schillerstraße, im Gartenbereich geschaffen
werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss bekanntzumachen. Darüber hinaus wird die
Verwaltung beauftragt Kostenübernahmeerklärungen der Antragsteller einzuholen und das
Planungsbüro SGP Architekten + Stadtplaner, Bonn, mit der Planung zu beauftragen.