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Beschlussvorlage (10. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 32 - Ortsteil Nörvenich; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a BauGB)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
80 kB
Datum
27.10.2016
Erstellt
27.09.16, 19:06
Aktualisiert
27.09.16, 19:06
Beschlussvorlage (10. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 32 - Ortsteil Nörvenich;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 293/2016 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2014-2020) HSG: 60.1 Sachbearbeiter: Elke Niederklapfer vom 07.09.2016 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss Rat 06.10.2016 27.10.2016 10. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 32 - Ortsteil Nörvenich; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a BauGB I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt nicht den Etat II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) Die Grundstückseigentümer der Grundstücke in der Gemarkung Nörvenich, Flur 16, Flurstücke 129 und 130, gelegen Birkenweg 7, sowie Gemarkung Nörvenich, Flur 16, Flurstück 6/48, gelegen Bahnhofstraße 42, haben die Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 32 beantragt. Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist es, die sowohl entlang des Gartenweges als auch entlang der Schillerstraße gelegenen Gartenflächen einer Bebauung zuzuführen. Nach Angabe des Planungsbüros SGP Architekten + Stadtplaner, Bonn, ist die Änderung gemäß § 13a BauGB durchzuführen, d.h. es werden keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, kein Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie keine zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB erforderlich. Ein Übersichtsplan, aus dem die Bereiche der 10. Änderung des Bebauungsplanes G 32 – Ortsteil Nörvenich hervorgehen, ist dieser Vorlage beigefügt. III: Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Aufstellung der 10. Änderung des Bebauunsplanes Nörvenich G 32 – Ortsteil Nörvenich – im Verfahen gemäß § 13a BauGB. Durch diese Änderung soll eine Bebauungsmöglichkeit auf den Grundstücken in der Gemarkung Nörvenich, Flur 16, Flurstücke 129 und 130 sowie 6/48, entlang des Gartenweges und der Schillerstraße, im Gartenbereich geschaffen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss bekanntzumachen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt Kostenübernahmeerklärungen der Antragsteller einzuholen und das Planungsbüro SGP Architekten + Stadtplaner, Bonn, mit der Planung zu beauftragen.