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Beschlussvorlage (Errichtung eines 2. Extruderturmes hier: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 13 "Fa. Schoeller“)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
130 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
12.09.17, 18:06
Aktualisiert
12.09.17, 18:06
Beschlussvorlage (Errichtung eines 2. Extruderturmes
hier: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 13 "Fa. Schoeller“) Beschlussvorlage (Errichtung eines 2. Extruderturmes
hier: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 13 "Fa. Schoeller“)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Meur. Vorlagennummer: VL-166/2017 Langerwehe, den 22.08.2017 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Errichtung eines 2. Extruderturmes hier: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 13 "Fa. Schoeller“ Sachdarstellung: Am 19.07.2017 ist bei der Gemeinde Langerwehe über die Kreisverwaltung Düren ein Bauantrag zur Errichtung eines 2. Extruderturmes auf dem Grundstück der Gemarkung Langerwehe, Flur 10, Flurstücke 189 und 509 – 511, Schönthaler Str. 55 eingegangen. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes F 13 „Fa. Schoeller“. Der Betreiber der Firma zur Herstellung von Verpackungsmitteln beantragt mit gleichem Datum eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Errichtung eines 2. Extruderturmes mit einer Höhe von 19 Meter. Dieser 2. Extruderturm entspricht nach Art und baulichem Maß dem bereits in 2015 genehmigten Extruderturm auf dem gleichen Flurstück. Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hatte einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 13 im Jahre 2014 zugestimmt, da dieser nur eine Firsthöhe von max. 12 m festsetzt. Um zukünftige Bauvorhaben dieser Art bauplanerisch abzusichern, soll eine Änderung des Bebauungsplanes F 13 durchgeführt werden. In seiner Sitzung am 03.07.2015 hat der Ausschuss für Bau-und Planungsangelegenheiten die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes F 13 in dergestalt zugestimmt, dass nur für verfahrensbedingt technologische Aufbauten in senkrechter Höhe eine Heraufsetzung der Firsthöhe von 12m auf 19m gilt. Finanzielle Auswirkungen: Mitzeichnung Kämmerei: ______________ keine Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gem. § 31 (2) BauGB bezüglich der Über- Drucksache VL-166/2017 Seite - 2 - schreitung der festgesetzten Firsthöhe auf 19 m für den geplanten 2. Extruderturm zu erteilen. Der Bürgermeister In Vertretung (Schröder)