Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
142 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
27.10.16, 15:26
Aktualisiert
15.11.16, 19:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 308/2016
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2014-2020)
HSG: Kämmerei
Sachbearbeiter: Thomas Reimer
vom 27.10.2016
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Rat
Rechnungsprüfungsausschuss
Rat
27.10.2016
01.12.2016
15.12.2016
Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Nörvenich zum 31.12.2015;
Bezug: V 221 / 2016 vom 07.04.2016.
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt nicht den Etat
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres
nachzuweisen ist. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den
Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang sowie dem Lagebericht.
Der Bürgermeister hat den von ihm bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2015 dem Rat am
07.04.2016 zugeleitet, siehe auch V 221 / 2016.
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft nach § 101 GO NRW den Jahresabschluss. Dieser ist
vom Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der
Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Nach
Abschluss der Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss das Ergebnis der Prüfung in einem
Bericht und Bestätigungsvermerk zusammen zu fassen.
Der Bestätigungsvermerk hat insbesondere Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu
beschreiben und dabei die angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und Prüfungsgrundsätze
anzugeben.
§ 103 Abs. 5 GO NRW eröffnet die Möglichkeit, dass sich die örtliche Rechnungsprüfung mit
Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses Dritter als Prüfer bedienen kann.
Mit Beschluss vom 09.12.2014 zu V 51/2014 hat der Rechnungsprüfungsausschuss die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Müller & Kollegen, Leverkusen (heute KBHT), unter anderem mit
der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 beauftragt; diese Prüfung ist nunmehr abgeschlossen.
Als Ergebnis der Prüfung hat der Wirtschaftsprüfer den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
erteilt.
Für alle Ratsmitglieder und Sachkundigen Bürger ist der komplette Prüfbericht der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Bestätigungsvermerk über den Jahresabschluss per
31.12.2015 nach der Einbringung in den Rat im Intranet bzw. Ratsinformationsdienst abrufbar.
Den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses wird eine vollständige Ausfertigung dieses
Prüfberichtes in Papierform / gebunden vorgelegt.
Gemäß § 96 GO NRW muss der Jahresabschluss 2015 bis spätestens zum 31.12.2016 durch den
Rat festgestellt und danach unverzüglich den Aufsichtsbehörden angezeigt werden. Mit
Rundverfügung vom 06.03.2013 hat die Bezirksregierung Köln darauf hingewiesen, dass von der
fristgerechten Vorlage der Jahresabschlüsse die jeweils anstehende Haushaltsplan- bzw.
Sanierungsplangenehmigung abhängig gemacht wird.
Die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses zwecks Beratung und Prüfung des
Jahresabschlusses 2015 muss noch terminiert werden. Wie bei den Prüfungen der Abschlüsse
2009 bis 2014 ist die Teilnahme des Wirtschaftsprüfers von der Sozietät Müller & Kollegen (heute
KBHT), Leverkusen – Düren, an dieser Sitzung geplant; anhand einer Präsentation wird dann über
den Jahresabschluss und dessen Prüfung berichtet sowie Fragen der Ausschussmitglieder
beantwortet werden.
III:
Beschlussvorschlag:
Beschlussentwurf für Rat am 27.10.2016:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt Kenntnis von dem durch den Bürgermeister
eingebrachten Jahresabschluss per 31.12.2015 nebst Anlagen und verweist diesen zur Beratung
und Prüfung gemäß § 101 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Beschlussentwurf für Rechnungsprüfungsausschuss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt nach eingehender eigener Prüfung – unter
Einbeziehung der während der Prüfung getroffenen Feststellungen – den vom Wirtschaftsprüfer
erstellten Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses nebst Lagebericht der Gemeinde
Nörvenich zum 31.12.2015.
Der Rechnungsprüfungsausschuss erteilt gemäß § 101 GO NRW dem Jahresabschluss sowie
dem Lagebericht der Gemeinde Nörvenich zum 31.12.2015 einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk.
Beschlussentwurf für Rat:
1. Der Rat stellt den geprüften Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Nörvenich mit einer
Bilanzsumme von 76.711.022,90 € und einem Jahresfehlbetrag in der Ergebnisrechnung in Höhe
von – 1.252.176,50 € gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW auf der Basis des durch die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Müller & Kollegen (heute KBHT), Leverkusen – Düren, erstellten
Berichtes vom 27.10.2016 über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 und des
Lageberichtes der Gemeinde Nörvenich mit dem darin enthaltenen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk fest.
2. Die Deckung des Jahresfehlbetrages 2015 in Höhe von – 1.252.176,50 € erfolgt durch
Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage.
3. Die Ratsmitglieder der Gemeinde Nörvenich beschließen, dem Bürgermeister zur Aufstellung
des Jahresabschlusses einschließlich Lagebericht zum 31.12.2015 die uneingeschränkte
Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW zu erteilen.