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Beschlussvorlage (Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Nörvenich zum 31.12.2015; Bezug: V 221 / 2016 vom 07.04.2016.)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
142 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
27.10.16, 15:26
Aktualisiert
15.11.16, 19:06
Beschlussvorlage (Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Nörvenich zum 31.12.2015;
Bezug: V 221 / 2016 vom 07.04.2016.) Beschlussvorlage (Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Nörvenich zum 31.12.2015;
Bezug: V 221 / 2016 vom 07.04.2016.)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 308/2016 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2014-2020) HSG: Kämmerei Sachbearbeiter: Thomas Reimer vom 27.10.2016 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Rat Rechnungsprüfungsausschuss Rat 27.10.2016 01.12.2016 15.12.2016 Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Nörvenich zum 31.12.2015; Bezug: V 221 / 2016 vom 07.04.2016. I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt nicht den Etat II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang sowie dem Lagebericht. Der Bürgermeister hat den von ihm bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2015 dem Rat am 07.04.2016 zugeleitet, siehe auch V 221 / 2016. Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft nach § 101 GO NRW den Jahresabschluss. Dieser ist vom Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Nach Abschluss der Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss das Ergebnis der Prüfung in einem Bericht und Bestätigungsvermerk zusammen zu fassen. Der Bestätigungsvermerk hat insbesondere Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu beschreiben und dabei die angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und Prüfungsgrundsätze anzugeben. § 103 Abs. 5 GO NRW eröffnet die Möglichkeit, dass sich die örtliche Rechnungsprüfung mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses Dritter als Prüfer bedienen kann. Mit Beschluss vom 09.12.2014 zu V 51/2014 hat der Rechnungsprüfungsausschuss die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Müller & Kollegen, Leverkusen (heute KBHT), unter anderem mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 beauftragt; diese Prüfung ist nunmehr abgeschlossen. Als Ergebnis der Prüfung hat der Wirtschaftsprüfer den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Für alle Ratsmitglieder und Sachkundigen Bürger ist der komplette Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Bestätigungsvermerk über den Jahresabschluss per 31.12.2015 nach der Einbringung in den Rat im Intranet bzw. Ratsinformationsdienst abrufbar. Den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses wird eine vollständige Ausfertigung dieses Prüfberichtes in Papierform / gebunden vorgelegt. Gemäß § 96 GO NRW muss der Jahresabschluss 2015 bis spätestens zum 31.12.2016 durch den Rat festgestellt und danach unverzüglich den Aufsichtsbehörden angezeigt werden. Mit Rundverfügung vom 06.03.2013 hat die Bezirksregierung Köln darauf hingewiesen, dass von der fristgerechten Vorlage der Jahresabschlüsse die jeweils anstehende Haushaltsplan- bzw. Sanierungsplangenehmigung abhängig gemacht wird. Die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses zwecks Beratung und Prüfung des Jahresabschlusses 2015 muss noch terminiert werden. Wie bei den Prüfungen der Abschlüsse 2009 bis 2014 ist die Teilnahme des Wirtschaftsprüfers von der Sozietät Müller & Kollegen (heute KBHT), Leverkusen – Düren, an dieser Sitzung geplant; anhand einer Präsentation wird dann über den Jahresabschluss und dessen Prüfung berichtet sowie Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet werden. III: Beschlussvorschlag: Beschlussentwurf für Rat am 27.10.2016: Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt Kenntnis von dem durch den Bürgermeister eingebrachten Jahresabschluss per 31.12.2015 nebst Anlagen und verweist diesen zur Beratung und Prüfung gemäß § 101 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss. Beschlussentwurf für Rechnungsprüfungsausschuss: Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt nach eingehender eigener Prüfung – unter Einbeziehung der während der Prüfung getroffenen Feststellungen – den vom Wirtschaftsprüfer erstellten Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses nebst Lagebericht der Gemeinde Nörvenich zum 31.12.2015. Der Rechnungsprüfungsausschuss erteilt gemäß § 101 GO NRW dem Jahresabschluss sowie dem Lagebericht der Gemeinde Nörvenich zum 31.12.2015 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Beschlussentwurf für Rat: 1. Der Rat stellt den geprüften Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Nörvenich mit einer Bilanzsumme von 76.711.022,90 € und einem Jahresfehlbetrag in der Ergebnisrechnung in Höhe von – 1.252.176,50 € gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW auf der Basis des durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Müller & Kollegen (heute KBHT), Leverkusen – Düren, erstellten Berichtes vom 27.10.2016 über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 und des Lageberichtes der Gemeinde Nörvenich mit dem darin enthaltenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk fest. 2. Die Deckung des Jahresfehlbetrages 2015 in Höhe von – 1.252.176,50 € erfolgt durch Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage. 3. Die Ratsmitglieder der Gemeinde Nörvenich beschließen, dem Bürgermeister zur Aufstellung des Jahresabschlusses einschließlich Lagebericht zum 31.12.2015 die uneingeschränkte Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW zu erteilen.