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Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung über die Unterbringung von obdachlosen Personen, ausländi-schen Flüchtlingen sowie Aussiedlern und Zuwanderern in Obdachunterkünften, anerkannten Übergangsheimen für Asylbewerber und anerkannten Übergangshei-men für Aussiedler sowie die Erhebung von Benutzungsgebühren als Unterbrin-gungs- und Verbrauchsgebühren (Unterbringungs- und Gebührensatzung))

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
79 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
28.11.17, 11:29
Aktualisiert
28.11.17, 11:29
Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung über die Unterbringung von obdachlosen Personen, ausländi-schen Flüchtlingen sowie Aussiedlern und Zuwanderern in Obdachunterkünften, anerkannten Übergangsheimen für Asylbewerber und anerkannten Übergangshei-men für Aussiedler sowie die Erhebung von Benutzungsgebühren als Unterbrin-gungs- und Verbrauchsgebühren (Unterbringungs- und Gebührensatzung)) Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung über die Unterbringung von obdachlosen Personen, ausländi-schen Flüchtlingen sowie Aussiedlern und Zuwanderern in Obdachunterkünften, anerkannten Übergangsheimen für Asylbewerber und anerkannten Übergangshei-men für Aussiedler sowie die Erhebung von Benutzungsgebühren als Unterbrin-gungs- und Verbrauchsgebühren (Unterbringungs- und Gebührensatzung))

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Langerwehe, den 21.11.2017 Der Bürgermeister Ordnungsamt / Standesamt / Bürgerbüro / Amt / Abteilung: Soziale Angelegenheiten Az.: Asyl Ho. Vorlagennummer: VL-239/2017 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Erlass einer Satzung über die Unterbringung von obdachlosen Personen, ausländischen Flüchtlingen sowie Aussiedlern und Zuwanderern in Obdachunterkünften, anerkannten Übergangsheimen für Asylbewerber und anerkannten Übergangsheimen für Aussiedler sowie die Erhebung von Benutzungsgebühren als Unterbringungs- und Verbrauchsgebühren (Unterbringungs- und Gebührensatzung) Sachdarstellung: Aufgrund einer neuen Kostenkalkulation im Bereich Asyl ist der Erlass einer neuen Unterbringungs- und Gebührensatzung erforderlich. Die neu erstellte Gebührenkalkulation orientiert sich an den Vorgaben des NordrheinWestfälischen Städte- und Gemeindebundes. Die aus der Gebührenkalkulation resultierende Neufassung der Unterbringungs- und Gebührensatzung ist als Anlage beigefügt. Hinsichtlich der Berechnung der Gebühren für Strom sind zwei Alternativen berechnet worden; diese sind der Satzung als Anlage 2 beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Die Gebühren wurden kostendeckend kalkuliert. Es entsteht keine Belastung des Gesamthaushaltes. Bei Entscheidung „Stromgebühren Variante 2“ werden voraussichtlich etwa 60.000 € aus der Gebühr eingenommen. Dagegen stehen Aufwendungen für Gebrauchsstrom in Höhe von 124.950 €, sodass die Differenz in Höhe von 64.950 € den allgemeinen Haushalt belasten würde. Drucksache VL-239/2017 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt die vorgenannte Satzung in der beratenen Fassung. Der Bürgermeister (Göbbels)