Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
79 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
28.11.17, 11:29
Aktualisiert
28.11.17, 11:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Langerwehe, den 21.11.2017
Der Bürgermeister
Ordnungsamt / Standesamt / Bürgerbüro /
Amt / Abteilung:
Soziale Angelegenheiten
Az.:
Asyl Ho.
Vorlagennummer: VL-239/2017
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Erlass einer Satzung über die Unterbringung von obdachlosen Personen, ausländischen Flüchtlingen sowie Aussiedlern und Zuwanderern in Obdachunterkünften,
anerkannten Übergangsheimen für Asylbewerber und anerkannten Übergangsheimen für Aussiedler sowie die Erhebung von Benutzungsgebühren als Unterbringungs- und Verbrauchsgebühren (Unterbringungs- und Gebührensatzung)
Sachdarstellung:
Aufgrund einer neuen Kostenkalkulation im Bereich Asyl ist der Erlass einer neuen
Unterbringungs- und Gebührensatzung erforderlich.
Die neu erstellte Gebührenkalkulation orientiert sich an den Vorgaben des NordrheinWestfälischen Städte- und Gemeindebundes.
Die aus der Gebührenkalkulation resultierende Neufassung der Unterbringungs- und
Gebührensatzung ist als Anlage beigefügt. Hinsichtlich der Berechnung der Gebühren für
Strom sind zwei Alternativen berechnet worden; diese sind der Satzung als Anlage 2
beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Die Gebühren wurden kostendeckend kalkuliert. Es entsteht keine Belastung des
Gesamthaushaltes.
Bei Entscheidung „Stromgebühren Variante 2“ werden voraussichtlich etwa 60.000 € aus
der Gebühr eingenommen. Dagegen stehen Aufwendungen für Gebrauchsstrom in Höhe
von 124.950 €, sodass die Differenz in Höhe von 64.950 € den allgemeinen Haushalt
belasten würde.
Drucksache VL-239/2017
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt die vorgenannte Satzung in der beratenen
Fassung.
Der Bürgermeister
(Göbbels)