Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
205 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
01.12.15, 08:34
Aktualisiert
01.12.15, 08:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 187/2015
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2014-2020)
HSG: Kämmerei
Sachbearbeiter: Thomas Reimer
vom 30.11.2015
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
Rat
10.12.2015
17.12.2015
Neufassung der Gebührensatzung zur Straßenreinigung
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertragsseite.
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Die Gemeinde erhebt für die von ihr durchgeführte Reinigung der öffentlichen Straßen
Benutzungsgebühren nach § 6 Abs. 2 KAG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 StrReinG NRW. Diese
Benutzungsgebühren sind jährlich neu zu ermitteln und festzusetzen.
Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2016 ist als Anlage beigefügt. Das Ergebnis
derselben ist im folgenden Schaubild dargestellt:
Gebühren 2016
Gebühr 2015 / Senkung um
maschinelle Reinigung + Winterdienst/Jahr
1,32 €
1,32 € / - 0,00 €
Handreinigung + Winterdienst/ Jahr
2,52 €
2,52 € / - 0,00 €
Die endgültigen Straßenreinigungsgebühren 2016 können somit für die
maschinelle Reinigung auf 1,32 € pro lfdm.,
Handreinigung auf 2,52 € pro lfdm.
festgesetzt werden.
Als weitere Anlage ist die neugefasste Gebührensatzung beigefügt, in welche die vorgenannten
Festsetzungen ebenso eingearbeitet sind.
III:
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Neufassung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung. Eine
Ausfertigung des Satzungstextes ist Bestandteil der Niederschrift.
Die Mittel der Sonderposten für den Gebührenausgleich werden weiterhin
Gebührenhaushalt/kostenrechnende Einrichtung Straßenreinigung verwandt.
für
den