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Beschlussvorlage (Neufassung der Gebührensatzung zur Straßenreinigung)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
205 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
01.12.15, 08:34
Aktualisiert
01.12.15, 08:34
Beschlussvorlage (Neufassung der Gebührensatzung zur Straßenreinigung) Beschlussvorlage (Neufassung der Gebührensatzung zur Straßenreinigung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 187/2015 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2014-2020) HSG: Kämmerei Sachbearbeiter: Thomas Reimer vom 30.11.2015 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss Rat 10.12.2015 17.12.2015 Neufassung der Gebührensatzung zur Straßenreinigung I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertragsseite. II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) Die Gemeinde erhebt für die von ihr durchgeführte Reinigung der öffentlichen Straßen Benutzungsgebühren nach § 6 Abs. 2 KAG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 StrReinG NRW. Diese Benutzungsgebühren sind jährlich neu zu ermitteln und festzusetzen. Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2016 ist als Anlage beigefügt. Das Ergebnis derselben ist im folgenden Schaubild dargestellt: Gebühren 2016 Gebühr 2015 / Senkung um maschinelle Reinigung + Winterdienst/Jahr 1,32 € 1,32 € / - 0,00 € Handreinigung + Winterdienst/ Jahr 2,52 € 2,52 € / - 0,00 € Die endgültigen Straßenreinigungsgebühren 2016 können somit für die   maschinelle Reinigung auf 1,32 € pro lfdm., Handreinigung auf 2,52 € pro lfdm. festgesetzt werden. Als weitere Anlage ist die neugefasste Gebührensatzung beigefügt, in welche die vorgenannten Festsetzungen ebenso eingearbeitet sind. III: Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die Neufassung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung. Eine Ausfertigung des Satzungstextes ist Bestandteil der Niederschrift. Die Mittel der Sonderposten für den Gebührenausgleich werden weiterhin Gebührenhaushalt/kostenrechnende Einrichtung Straßenreinigung verwandt. für den