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Beschlussvorlage (Kalkulation Stromgebühreneinnahmen RBS)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
80 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
28.11.17, 11:29
Aktualisiert
28.11.17, 11:29
Beschlussvorlage (Kalkulation Stromgebühreneinnahmen RBS)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Ordnungsamt Kalkulation der Gebühreneinnahmen Stromgebühren gem. der Regelbedarfsstufenberechnung Sofern die Gebühren für Strom im Rahmen einer Regelbedarfsberechnung erhoben werden sollen, würden hierfür die folgenden Richtwerte zugrunde liegen: Strom Beschreibung RBS RBS monatl. je Person 1 34,46 € alleinstehende Leistungsberechtigte erwachsene Leistungsberechtigte, die einen gemeinsamen 2 31,01 € Haushalt führen weitere erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen 3 27,57 € Haushalt haben 4 18,46 € jugendliche Leistungsberechtigte 14 bis 18 Jahre 5 13,32 € jugendliche Leistungsberechtigte von 6 bis 13 6 8,30 € jugendliche Leistungsberechtigte von 0 bis 5 Jahre In diesem Fall wäre mit monatlichen Einnahmen durch Stromgebühren in Höhe von 5.285,11 €, jährlich 63.421,32 €, zu rechnen. Grundlage dieser Berechnung sind die Belegungszahlen vom 17.11.2017.