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Beschlussvorlage (Bauvoranfrage zum Neubau von zwei 6 Familienhäusern in Geich)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
23.11.2017
Erstellt
14.11.17, 18:06
Aktualisiert
14.11.17, 18:06
Beschlussvorlage (Bauvoranfrage zum Neubau von zwei 6 Familienhäusern in Geich) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage zum Neubau von zwei 6 Familienhäusern in Geich)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Meur. Vorlagennummer: VL-220/2017 Langerwehe, den 13.11.2017 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Bauvoranfrage zum Neubau von zwei 6 Familienhäusern in Geich Sachdarstellung: Mit Datum vom 02.11.2017 ist bei der Gemeinde Langerwehe eine Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei 6-Familienhäusern auf den Flurstücken 224 und 225, Flur 2 in der Gemarkung Geich-Obergeich eingegangen. Diese Bauvorhaben befinden sich im Innenbereich im Ortsteil Geich wobei der Flächennutzungsplan Gemischte Bauflächen ausweist. Gemäß § 34 BauGB richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll. Das Bauvorhaben muss der Eigenart der näheren Umgebung entsprechen. Die Trauf- und Firsthöhen vergleichbarer Objekte im Umkreis entsprechen denen der beiden Bauvorhaben. Das Maß der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, entspricht der üblichen Nutzung. Die Anzahl der Stellplätze erfüllt mit jeweils 6 Stück je Wohnobjekt die gültigen Vorgaben der Landesbauordnung. Aufgrund einer in der Aufstellung befindlichen Stellplatzsatzung für die Gemeinde Langerwehe ist von einer Erhöhung auf 8 Stellplätze je Wohnobjekt auszugehen. Die Bearbeitungsfrist für die Bauvoranfrage endet am 02.01.2018. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Einvernehmen als erteilt. Die Verwaltung empfiehlt deshalb dem Ausschuss für Bau-und Planungsangelegenheiten eine Aussetzung der Stellungnahme an den Kreis Düren bis zur Rechtswirksamkeit der Stellplatzsatzung der Gemeinde Langerwehe und folglich das Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben nicht zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen: Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Drucksache VL-220/2017 Seite - 2 - keine Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau-und Planungsangelegenheiten beauftragt die Verwaltung, die Bearbeitungsfrist auszunutzen und nach der Rechtswirksamkeit der Stellplatzsatzung das Einvernehmen nicht zu erteilen. Der Bürgermeister (Göbbels)