Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
23.11.2017
Erstellt
14.11.17, 18:06
Aktualisiert
14.11.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Meur.
Vorlagennummer: VL-220/2017
Langerwehe, den 13.11.2017
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Bauvoranfrage zum Neubau von zwei 6 Familienhäusern in Geich
Sachdarstellung:
Mit Datum vom 02.11.2017 ist bei der Gemeinde Langerwehe eine Bauvoranfrage zur
Errichtung von zwei 6-Familienhäusern auf den Flurstücken 224 und 225, Flur 2 in der
Gemarkung Geich-Obergeich eingegangen.
Diese Bauvorhaben befinden sich im Innenbereich im Ortsteil Geich wobei der Flächennutzungsplan Gemischte Bauflächen ausweist.
Gemäß § 34 BauGB richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben innerhalb der im
Zusammenhang bebauten Ortslage nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der
Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll. Das Bauvorhaben muss
der Eigenart der näheren Umgebung entsprechen.
Die Trauf- und Firsthöhen vergleichbarer Objekte im Umkreis entsprechen denen der
beiden Bauvorhaben. Das Maß der Grundstücksfläche die überbaut werden soll,
entspricht der üblichen Nutzung.
Die Anzahl der Stellplätze erfüllt mit jeweils 6 Stück je Wohnobjekt die gültigen Vorgaben
der Landesbauordnung.
Aufgrund einer in der Aufstellung befindlichen Stellplatzsatzung für die Gemeinde
Langerwehe ist von einer Erhöhung auf 8 Stellplätze je Wohnobjekt auszugehen.
Die Bearbeitungsfrist für die Bauvoranfrage endet am 02.01.2018. Nach Ablauf dieser
Frist gilt das Einvernehmen als erteilt.
Die Verwaltung empfiehlt deshalb dem Ausschuss für Bau-und Planungsangelegenheiten
eine Aussetzung der Stellungnahme an den Kreis Düren bis zur Rechtswirksamkeit der
Stellplatzsatzung der Gemeinde Langerwehe und folglich das Einvernehmen zum
beantragten Bauvorhaben nicht zu erteilen.
Finanzielle Auswirkungen:
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Drucksache VL-220/2017
Seite - 2 -
keine
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau-und Planungsangelegenheiten beauftragt die Verwaltung, die
Bearbeitungsfrist auszunutzen und nach der Rechtswirksamkeit der Stellplatzsatzung das
Einvernehmen nicht zu erteilen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)