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Beschlussvorlage (15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
82 kB
Datum
08.09.2016
Erstellt
15.08.16, 11:58
Aktualisiert
15.08.16, 11:58
Beschlussvorlage (15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 284/2016 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2014-2020) HSG: 60.1 Sachbearbeiter: Elke Niederklapfer vom 11.08.2016 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss Rat 25.08.2016 08.09.2016 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt nicht den Etat II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) Da der Regionalplan für den Bereich südlich des Kasernengeländes bis an die Trasse der Kreisstraße 16 große Flächen als Allgemeine Siedlungsbereiche darstellt, beabsichtigt die Gemeinde Nörvenich dieser landesplanerischen Zielsetzung folgend, in diesem Bereich Neubauflächen für Wohnen auszuweisen. Dass Bedarf an Wohnungen besteht, hat sich bereits bei der baulichen Entwicklung im Bebauungsplangebiet Hochkirchen-Ost gezeigt. Die Gemeinde Nörvenich beabsichtigt, das landesplanerische Ziel, die Entwicklung des Hauptortes voranzutreiben und möchte dies auch mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich weiter umsetzen. Mit dieser Änderung des Flächennutzungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes einen Bebauungsplan zu entwickeln, um so Planungsrecht für die Errichtung eines Neubauquartiers für Wohnen zu bekommen. Das Gebiet der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes ist aus den der Vorlage beigefügten Unterlagen ersichtlich. III: Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch die Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen und das Verfahren mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB fortzuführen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, eine Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz an die Bezirksregierung zu richten.