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Beschlussvorlage (Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 18 Wohneinheiten und Stellplätzen)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
12.09.17, 18:06
Aktualisiert
12.09.17, 18:06
Beschlussvorlage (Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 18 Wohneinheiten und Stellplätzen) Beschlussvorlage (Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 18 Wohneinheiten und Stellplätzen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Meur. Vorlagennummer: VL-186/2017 Langerwehe, den 11.09.2017 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 18 Wohneinheiten und Stellplätzen Sachdarstellung: Mit Datum vom 03.01.2017 ist bei der Gemeinde eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 15-18 Wohneinheiten in Langerwehe, Ulhaus 7 (Gemarkung Langerwehe, Flur 13, Flurstück 60,71 eingegangen. In seiner Sitzung vom 02.02.2017 hat der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten bereits sein Einvernehmen zu dem geplanten Bauvorhaben erteilt, da sich in der Umgebung sowohl Einfamilienhäuser als auch Mehrfamilienhäuser mit ähnlichen First- und Traufhöhen befinden. Auch die Art und das Maß der baulichen Nutzung des beantragten Bauvorhabens fügten sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Zwischenzeitlich wurde für das Bauvorhaben nach positiv beschiedener Bauvoranfrage der Bauantrag eingereicht. Dieser weicht jedoch in wesentlichen Punkten von der seinerzeit eingereichten Bauvoranfrage ab. Darüber hinaus wurde durch den Kreis Düren nun mitgeteilt, dass das Gebäude Ulhaus 83 (Gebäude dient als Vergleichsobjekt bezüglich der Firsthöhe) nicht die seinerzeit in der Bauvoranfrage angegebene Trauf- und Firsthöhe über dem vorhandenen Erdgeschossfußboden hat. Aufgefallen ist dies erst bei Vorlage des amtlichen Lageplans durch den Vermesser. Nunmehr würde das geplante Mehrfamilienhaus das höchste Gebäude in der näheren Umgebung (Ulhaus 83) noch um ca. 60 cm überragen. Eine nachträgliche Änderung der Dachform von Spitzgiebel zu Flachgiebel mit Wandscheibe überragt das Gebäude Ulhaus 83 sogar um 1,34 m. Das geplante Bauvorhaben entspricht nicht der vorangegangenen Bauvoranfrage und fügt sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Aus planungsrechtlicher Sicht bestehen somit Versagungsgründe. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB ist daher nicht zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen: Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Drucksache VL-186/2017 Seite - 2 - keine Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, das Einvernehmen gem. § 36 BauGB aus den dargelegten Gründen nicht zu erteilen. Der Bürgermeister (Göbbels)