Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
80 kB
Datum
30.11.2017
Erstellt
21.11.17, 18:06
Aktualisiert
21.11.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Ordnungsamt
Kalkulation der Gebühreneinnahmen
Stromgebühren gem. der Regelbedarfsstufenberechnung
Sofern die Gebühren für Strom im Rahmen einer Regelbedarfsberechnung erhoben werden sollen,
würden hierfür die folgenden Richtwerte zugrunde liegen:
Strom
Beschreibung RBS
RBS
monatl.
je Person
1
34,46 €
alleinstehende Leistungsberechtigte
erwachsene Leistungsberechtigte, die einen gemeinsamen
2
31,01 €
Haushalt führen
weitere erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen
3
27,57 €
Haushalt haben
4
18,46 €
jugendliche Leistungsberechtigte 14 bis 18 Jahre
5
13,32 €
jugendliche Leistungsberechtigte von 6 bis 13
6
8,30 €
jugendliche Leistungsberechtigte von 0 bis 5 Jahre
In diesem Fall wäre mit monatlichen Einnahmen durch Stromgebühren in Höhe von 5.285,11 €,
jährlich 63.421,32 €, zu rechnen.
Grundlage dieser Berechnung sind die Belegungszahlen vom 17.11.2017.