Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
272 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
29.11.16, 19:06
Aktualisiert
29.11.16, 19:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 328/2016
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2014-2020)
HSG:
Sachbearbeiter: Dagmar Wegner
vom 29.11.2016
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
Rat
08.12.2016
15.12.2016
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Nörvenich 1. Fortschreibung
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt nicht den Etat
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Das Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz für das Land NordrheinWestfalen ( BHKG ) verpflichtet die Kommunen in § 3 Abs. 3 den örtlichen Verhältnissen
entsprechende leistungsfähige Feuerwehren zu unterhalten. Sie haben unter Beteiligung ihrer
Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehren
aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.
Der bisherige Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Nörvenich wurde im Juni 2007 in Kraft gesetzt und
wäre demnach im Jahr 2012 fortzuschreiben gewesen.
Mit den Arbeiten an der Fortschreibung wurde Anfang 2016 begonnen. Da sich derart viele Änderungen
der Struktur in der Feuerwehr, wie auch der Gesetze ergeben haben, glich die Fortschreibung jedoch eher
einer Neuerstellung und konnte aufgrund der hohen Komplexität nur mit beratender, externer
Unterstützung geleistet werden. Gemeinsam mit der Wehrleitung hat die Verwaltung aus mehreren
Möglichkeiten das Büro OSB Brandschutz ausgesucht, welches mit dem Leitenden Branddirektor Wolfgang
Graß und Brandamtsrat a.D. Stefan Spinnen, hervorragende Unterstützung geleistet hat. Dies soll nicht
darüber hinwegtäuschen, dass auch von der Wehrleitung viele Tage Arbeit investiert wurden, um die
Datengrundlagen für den Plan zusammenzutragen und der Kommunalverwaltung fachliche Unterstützung
zu leisten.
Der Brandschutzbedarfsplan beschreibt die Vorkehrungen der Gemeinde Nörvenich für den abwehrenden
Brandschutz und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen.
Dazu ist der Ist-Zustand zu analysieren und der Soll-Zustand festzulegen.
Der Gemeinderat muss in einem Grundsatzbeschluss den Brandschutzbedarfsplan beschließen
und damit die Schutzziele für das Gebiet der Gemeinde Nörvenich festlegen.
III:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt den Brandschutzbedarfsplan in der vorgelegten Fassung
und trifft damit u.a. folgende Festlegungen:
Die Gemeinde Nörvenich differenziert die Schutzziele in Ortsteile kleiner und größer 1000
Einwohner. Dies ergibt sich aus der Siedlungsstruktur mit der topographischen Lage innerhalb der
Gemeinde Nörvenich. Kleinere Ortsteile / Siedlungen liegen teilweise verkehrstechnisch so
abgelegen und sind nur über kleine Straßen erreichbar, sodass ein Eintreffen in der Stärke einer
Löschgruppe (1/8/9) durch die örtlich zuständige Löscheinheit innerhalb von 8 Minuten nicht
möglich ist. Aus diesem Grund hat die Wehrleitung eine „Pärchenalarmierung“ (gleichzeitige
Alarmierung von mehreren Löscheinheiten) in der Alarm- und Ausrückeordnung festgelegt, um
zeitgerecht und stufenweise die erforderlichen Stärken zu erzielen.
Für den Bereich bebauter Gebiete größer 1000 Einwohner (Nörvenich und Eschweiler über Feld)
wird folgendes Planziel als Mindeststandard festgelegt:
- Hilfsfrist 1 für 9 Funktionen mit Löschfahrzeugen in 8 Minuten mit einem Erreichungsgrad
von 80%
- Hilfsfrist 2 für weitere 9 Funktionen mit Löschfahrzeugen in weiteren 5 Minuten
(insgesamt 13 Minuten) mit einem Erreichungsgrad von 80%.
Für den Bereich bebauter Gebiete kleiner 1000 Einwohner und für Verkehrswege außerhalb
geschlossener Bebauung wird folgendes Planziel als Mindeststandard festgelegt:
- Hilfsfrist 1 für 6 Funktionen mit Löschfahrzeugen in 8 Minuten mit einem Erreichungsgrad
von 80%
- in weiteren 2 Minuten (insgesamt 10 Minuten) weitere 6 Funktionen mit einem
Erreichungsgrad von 80%
- Hilfsfrist 2 für weitere 6 Funktionen mit Löschfahrzeugen in weiteren 3 Minuten
(insgesamt 13 Minuten) mit einem Erreichungsgrad von 80%.
Der derzeitige Investitions- und Ausgabenplan für die Feuerwehr Nörvenich für die Jahre 2016 bis
2021 ist unter Punkt 12 des Brandschutzbedarfsplanes dargestellt. Verbindlichkeit erlangen diese
Prognosedarstellungen erst durch entsprechende Haushaltsbeschlüsse und nach Genehmigung
des jeweiligen Haushaltes, soweit dieser einem Genehmigungsvorbehalt unterliegt.
Zusätzlicher Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich dankt allen Kräften der Freiwilligen Feuerwehr Nörvenich für Ihren
unermüdlichen ehrenamtlichen Einsatz zum Wohle und Schutze der Bevölkerung unserer Gemeinde und
darüber hinaus.
Der Rat der Gemeinde Nörvenich wird im Rahmen der Möglichkeiten die Unterstützung der Feuerwehr
fortführen und wo möglich auch intensivieren, insbesondere alle Aktivitäten zur Werbung weiterer
aktiver Mitglieder für die Löscheinheiten bzw. die Jugendfeuerwehr bestmöglich unterstützen.