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Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
8,8 MB
Datum
15.12.2016
Erstellt
29.11.16, 19:06
Aktualisiert
29.11.16, 19:06

Inhalt der Datei

Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Nörvenich -2- Vorbemerkung: Dieser Brandschutzbedarfsplan wurde von der Gemeindeverwaltung Nörvenich unter Beteiligung und Mithilfe der Wehrleitung sowie der tatkräftigen und fachkundigen Beratung durch Herrn Leitenden Branddirektor Wolfgang Graß und Herrn Brandamtsrat a.D. Stefan Spinnen (beide Firma OSB Brandschutz Management) erstellt. Der Rat der Gemeinde Nörvenich hat diesen Brandschutzbedarfsplan durch Beschluss vom 15.12.2016 mit Wirkung zum 01.01.2017 in Kraft gesetzt. Nörvenich, den 15.12.2016 Dr. Timo Czech Bürgermeister Michael Reutter Beigeordneter Dagmar Wegner Sachbearbeiterin Feuerwehr Oliver Hartlieb Wehrleiter Wolfgang Graß Ltd. Branddirektor Stefan Spinnen Brandamtsrat a.D. -3- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis ............................................................................................................. 3 1. Einleitung und Rechtsgrundlagen ............................................................................... 5 2. Die Gemeinde Nörvenich ......................................................................................... 12 2.1 Zahlen, Daten, Fakten .............................................................................................. 12 2.2 Infrastruktur ............................................................................................................. 13 2.3 Verkehrswege .......................................................................................................... 14 2.4 Pendlerbewegungen ................................................................................................ 14 2.5 Löschwasserversorgung ........................................................................................... 14 3. Risiken und Einsätze in der Gemeinde Nörvenich ..................................................... 17 3.1 Risiken ...................................................................................................................... 17 3.2 Bebauung ................................................................................................................. 18 3.3 Nutzung unbebauter Flächen .................................................................................. 22 3.4 Verkehrsinfrastruktur .............................................................................................. 24 3.5 Umwelt ..................................................................................................................... 26 3.6 Besondere Risikoobjekte in der Gemeinde Nörvenich ............................................ 27 3.7 Einsatzstatistik Brandschutz .................................................................................... 28 4. Festlegung von Schutzzielen (Planungsziel der Feuerwehr der Gemeinde Nörvenich) ........................................................................................ 29 4.1 Der kritische Wohnungsbrand ................................................................................. 30 4.2 Hilfsfrist .................................................................................................................... 34 4.3 Funktionsstärke........................................................................................................ 39 4.4 Erreichungsgrad ....................................................................................................... 42 4.5.1 Differenzierung des Schutzziels ............................................................................... 43 4.5.2 Bebaute Gebiete größer 1000 Einwohner ............................................................... 43 4.5.3 Bebaute Gebiete kleiner 1000 Einwohner............................................................... 44 5. Feuerwehrgerätehäuser .......................................................................................... 46 5.1 Feuerwehrgerätehäuser, Standorte, Zustand und Notstromversorgung ............... 46 5.2 Gerätehäuser der Löscheinheiten der Gemeinde Nörvenich .................................. 47 5.3 Notstromversorgung der Gerätehäuser .................................................................. 58 5.4 Feuerschutz-Technisches-Zentrum Kreuzau-Stockheim (FTZ) ................................ 58 -4- 6. Einsatzmittel (Fahrzeuge und Geräte) der Feuerwehr Nörvenich .............................. 59 7. Jugendarbeit............................................................................................................ 62 8. ABC-Gefahrenabwehr der Feuerwehr Nörvenich im Verbund mit der Konzeption im Regierungsbezirk Köln ...................................................................... 63 9. Darstellung der gemeindlichen Bemühungen zur Stärkung des Ehrenamtes im Feuerschutz der Gemeinde Nörvenich .............................................. 64 10. Führungsstruktur und Einsatzleitung ........................................................................ 66 10.1 Leiter der Feuerwehr und seine Stellvertreter ........................................................ 66 10.2 Zug- und Gruppenführer .......................................................................................... 66 10.3 Einsatzleitung ........................................................................................................... 66 10.4 Presse- und Medienarbeit der Feuerwehr Nörvenich: ............................................ 67 10.5 Funkkonzept:............................................................................................................ 68 10.6 Rettungstrupp im Atemschutzeinsatz: .................................................................... 69 10.7 Heißausbildung: ....................................................................................................... 69 10.8 Einsatzdokumentation / Controlling:....................................................................... 70 10.9 Sonderaufgaben und vorgeplante überörtliche Hilfe .............................................. 70 11. Krisenstab – Großschadenereignisse – Warnung der Bevölkerung ............................ 71 11.1 Krisenstäbe auf der Ebene der kreisangehörigen Städte und Gemeinden: ............ 71 11.2 Aufgaben der Gemeinden:....................................................................................... 72 11.3 Warnung der Bevölkerung: ...................................................................................... 73 12. Investitions- und Ausgabenplan für die Jahre 2016 bis 2021 ..................................... 74 13. Fortschreibung ........................................................................................................ 76 14. Anlagen ................................................................................................................... 77 14.1 Übersichten der Mindest- und Maximalfunktionsstärken ...................................... 77 14.2 Alarmierungen der Löscheinheiten 2011 bis 2015 .................................................. 87 14.3 Personalentwicklung ................................................................................................ 98 14.4 Altersstruktur der Feuerwehr ................................................................................ 103 14.5 Bilder der Gerätehäuser......................................................................................... 105 -5- 1. Einleitung und Rechtsgrundlagen Dieser Brandschutzbedarfsplan beschreibt die Vorkehrungen der Gemeinde Nörvenich für • den abwehrenden Brandschutz und • die Hilfeleistung bei Unglücksfällen. Insoweit muss die Bezeichnung „Brandschutzbedarfsplan“ umfassend verstanden werden. Der Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Nörvenich enthält keine Festlegungen für den Rettungsdienst. Diese sind im „Rettungsdienstbedarfsplan“ enthalten, welcher durch den Kreis Düren als Träger des Rettungsdienstes erstellt und fortgeschrieben wird. Die Gemeinde Nörvenich hat im Juni 2006 einen Brandschutzbedarfsplan für das Gebiet der Gemeinde Nörvenich aufgestellt. Im Juni 2016 wurde begonnen den Brandschutzbedarfsplan fortzuschreiben. Die Gemeinde wurde dabei von der Firma OSB Brandschutzmanagement fachlich beraten. Der besseren Lesbarkeit wegen haben wir uns dazu entschieden den Brandschutzbedarfsplan im Gesamten neu zu erstellen und den heutigen Gegebenheiten in Sachen Feuerschutz und Brandschutzbedarfsplanung anzupassen. Am 01.01.2016 ist das Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in Kraft getreten. Das BHKG bestimmt in § 1, dass die Gemeinden als Aufgabenträger zum Schutz der Bevölkerung vorbeugende und abwehrende Maßnahmen bei Brandgefahren (Brandschutz) und bei Unglücksfällen oder solchen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse (Hilfeleistung) verursacht werden, gewährleisten. -6- Nach § 2 des BHKG sind die Gemeinden die Aufgabenträger für den Brandschutz und die Hilfeleistung. Sie nehmen die Aufgaben als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr. Nach § 3 des BHKG (Aufgaben der Gemeinden) unterhalten die Gemeinden für den Brandschutz und die Hilfeleistung den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche Einrichtungen. Sie sind im Katastrophenschutz und bei der Umsetzung der von dem für Inneres zuständigen Ministerium ergangenen Vorgaben zur landesweiten Hilfe unter Federführung des Kreises zur Mitwirkung verpflichtet und gemeinsam mit dem Kreis für die Warnung der Bevölkerung verantwortlich. Die Gemeinden treffen Maßnahmen zur Verhütung von Bränden. Sie stellen eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicher. Die Gemeinden haben unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Die Gemeinden sollen ihre Einwohner über die Verhütung von Bränden, den sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhalten bei Bränden (Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung) und über Möglichkeiten der Selbsthilfe aufklären. Die Bezirksregierung kann den Gemeinden nach Beteiligung der Kreise zusätzliche Einsatzbereiche für ihre Feuerwehr auf Bundesautobahnen, autobahnähnlichen Straßen sowie Wasserstraßen und Eisenbahnstrecken zuweisen. Berührt ein Einsatzbereich mehrere Regierungsbezirke, so entscheidet das für Inneres zuständige Ministerium. Feuerwehren im Sinne nach § 7 BHKG sind öffentliche Feuerwehren (Berufsfeuerwehren, Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren) und betriebliche Feuerwehren (Betriebsfeuerwehren, Werkfeuerwehren). Freiwillige Feuerwehr und Berufsfeuerwehr sind die Feuerwehr der Gemeinde. Dies gilt auch für die Pflichtfeuerwehr. Die Gemeinde soll in der Freiwilligen Feuerwehr die Bildung einer Jugendfeuerwehr fördern (§ 13 BHKG). -7- Darstellung der sonstigen Rechtsgrundlagen/Quellenangaben • Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG NRW) vom 25.03.2015 (GV.NRW. S305) • Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes (Zivilschutzneuordnungsgesetz-ZSneuOG) vom 25.03.1997 • Bauordnung NRW – Landesbauordnung – • Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung (VVBauO NW) • Sonderbauverordnung • Richtlinien über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen – Schulbaurichtlinie • Runderlass des Innenministeriums NRW „Qualitätskriterien für den Brandschutz“ vom 16.05.2001 • Runderlass des Bauministeriums NRW zur Sicherstellung des 2. Rettungsweges über Ret- tungsgerät der Feuerwehr vom 29.08.2000 • Runderlass des Innenministeriums NRW „Hinweise zum vorbeugenden Brandschutz“ vom 09.02.2001 • Runderlass des Innenministeriums NRW „Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten in Schulen bei Bränden“ vom 19.02.2000 • Schutzzieldefinition der AGBF Bund vom 16.09.1998 (ein Gutachten des Rechtsamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 10.06.1997 führt aus, dass die Schutzzieldefinition der AGBF NRW als anerkannte Regeln der Technik angesehen werden und zu einer haftungsund strafrechtlichen Verantwortlichkeit führen kann) -8- • VFDB Richtlinie 05/01 „Risikoangepasste Bemessung von Brandschutzpersonal“ (Entwurf) • Grundlage zur Bewertung der Personalstärke, Verfügbarkeit sowie Eintreffzeiten bei Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln; Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 07.04.1997 • Hinweise und Empfehlungen des Landesfeuerwehrverbandes NRW für die Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen (Stand 01/2001) • Grundlagen zur Bewertung Personalstärke, Verfügbarkeit sowie Eintreffzeiten bei Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln. • Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV) • Unfallverhütungsvorschriften (UVV) bzw. Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) • Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren (LVO FF) • Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffVO) • Orientierungshilfen zur Brandschutzbedarfsplanung (Rätepapier) Sonstige Aufgaben der Gemeinde Nörvenich in Bezug auf die Feuerwehr: Neben den Kernaufgaben aus dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz sowie den zugewiesenen Aufgaben aus dem Rettungsdienstgesetz werden die nachfolgend genannten Aufgaben durch die Feuerwehr der Gemeinde Nörvenich wahrgenommen: • Abwehr von Umweltgefahren und Schäden durch gefährliche Stoffe und Güter, hier insbesondere auf öffentlichen Verkehrs- und Wasserflächen • Gestellung von Brandsicherheitswachen -9- • Unterstützung bei Großveranstaltungen (Karneval, Musikveranstaltungen usw.) • Unterstützung Rettungsdienst (Tragehilfe) • Überwachung der Waldgebiete bei großer Trockenheit • Hochwasser, Wasserschäden, Wasserrohrbrüche • Wartung und Pflege von Hydranten, Überprüfung von Löschwasserentnahmestellen • Beteiligung bei der Brandschau • Überprüfung von Aufstellflächen für die Feuerwehr • Beteiligung bei der Abnahme von Brandmeldeanlagen • Brandschutzerziehung und Aufklärung • Brandschutz- und Räumungsübungen • Amtshilfe für die Polizei o Ausleuchten von Einsatzstellen o Gestellung von Fahrzeugen und Geräten • Aufklärung der Bevölkerung über das Verhalten bei Bränden, den sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhüten von Bränden sowie über die Möglichkeiten der Selbsthilfe. • Unterstützung der Betreiber bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für besondere Ereignisse sowie von Einsatzplänen für besonders gefährdete Objekte. • Aus-, Fort- und Weiterbildung, Erprobung der Leistungsfähigkeit durch Übungen • Einsatz bei Großschadensereignissen • Hilfeleistung mit Sondergeräten - 10 - • Wartung, Pflege in eigenen Werkstätten o Kleiderkammer o Werkstatt (allgemein) • Mitwirkung bei der Bauunterhaltung der Feuerwehrgerätehäuser in Verbindung mit den gemeindlichen Fachämtern • Neben diesen Aufgaben wirkt die Freiwillige Feuerwehr bei der Pflege örtlichen Brauchtums und in der Jugendarbeit mit. Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes bzw. als Dienstleister der Gemeindeverwaltung Nörvenich werden folgende Aufgaben durch die Feuerwehr wahrgenommen: • Mitwirkung bei der Bewältigung von Gefahren- und/oder Schadenlagen in der Gemeinde Nörvenich im Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE). Die Einrichtung des SAE für die Gemeinde Nörvenich ist erfolgt. Die Einbindung der Feuerwehr als ständiges Mitglied ist zu gewährleisten und soll in der noch zu erstellenden Stabsdienstordnung/Geschäftsordnung verankert werden. • Die Presse- und Medienarbeit erfolgt über die Wehrleitung sowie den Arbeitskreis Presse. • Grundausbildung (Truppmann Modul I – IV / TM 1 und TM 2) • Atemschutzübungen und Atemschutzausbildung • Koordinierung/Durchführung interner und externer Ausbildungen, Seminare • Mitwirkung bei überörtlichen Ausbildungsstellen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreisen usw. - 11 - Leistungen für Dritte erfolgen in der Regel gegen Kostenerstattung nach der jeweils gültigen Gebühren- bzw. Entgeltsatzung. Da diese Leistungen für die Bedarfsplanung unerheblich sind, wird hier nicht näher darauf eingegangen. - 12 - 2. Die Gemeinde Nörvenich 2.1 Zahlen, Daten, Fakten Die Gemeinde Nörvenich ist eine kreisangehörige Gemeinde mit 10878 Einwohnern (Stand am 31.10.2016, Quelle: Gemeinde Nörvenich) Geographische Lage: Der Hauptort Nörvenich liegt etwa 30 Kilometer südwestlich von Köln im Kreis Düren. Der höchste Punkt in der Gemeinde Nörvenich ist die Burg Bubenheim mit 148 Meter Höhe und der niedrigste Punkt eine Feldgemarkung nördlich von Wissersheim mit 94 Meter. Das Gemeindegebiet erstreckt sich über eine Gesamtfläche von 66,21 km2, bei einer Nord-Süd Ausdehnung von 7,5 km und einer West-Ost Ausdehnung von 14,0 km. Bebaut sind insgesamt 4,02 km2, Waldflächen 3,35 km2 und 53,35 km2 Ackerland. Einwohner je Ortsteil mit Zuordnung zum jeweiligen Ausrückebereich der Feuerwehr: Ortsteil Binsfeld Dorweiler Eggersheim Eschweiler über Feld Frauwüllesheim Hochkirchen Irresheim Nörvenich Oberbolheim Pingsheim Poll Rath Rommelsheim Wisserheim Gesamteinwohner Einwohner 967 204 210 1113 713 425 189 3843 190 679 266 632 493 954 10878 Ausrückebereich Binsfeld Pingsheim Irresheim Eschweiler über Feld Frauwüllesheim Nörvenich Irresheim Nörvenich Nörvenich Pingsheim Nörvenich Rath Rommelsheim Wissersheim - 13 - 2.2 Infrastruktur Die Gemeinde Nörvenich verfügt über Einzelhandel und Gewerbe. Das Angebot zur Bildung verfügt über Kindergärten und Grundschulen • Kindergärten o Johanniter-Kindertagesstätte, Nörvenich o Medardus-Kindergarten, Nörvenich o AWO-Familienzentrum und Kindergarten „Pinocchio“, Nörvenich o Nikolaus-Kindergarten, Frauwüllesheim o Kindertagesstätte Kunterbunt, Wissersheim o Kindergarten Rather Feldmäuse, Rath o Kindertagesstätte Lummerland, Pingsheim • Grundschulen o Gemeinschaftsgrundschule, Nörvenich o Albertus-Magnus-Gemeinschaftsgrundschule, Eschweiler über Feld Die medizinische Versorgung wird durch drei niedergelassene Allgemeinmediziner und zwei Zahnmediziner sichergestellt. Hinzu kommt noch ein Tierarzt. Die notfallmedizinische Versorgung der Gemeinde Nörvenich wird durch den Rettungsdienst des Kreises Düren (Standort Eggersheim) durchgeführt. Nörvenich verfügt über kein Krankenhaus. Die medizinische Versorgung übernehmen die Krankenhäuser in den Nachbarstädten Düren, Lendersdorf, Birkesdorf und Erftstadt. Die Gemeinde Nörvenich verfügt über zwei Seniorenheime. - 14 - 2.3 Verkehrswege Die Gemeinde Nörvenich ist nicht unmittelbar an die Bundesautobahn angeschlossen. Durch das Gemeindegebiet Nörvenich verlaufen die B477, L51, L263, L264, L271, L327. Insgesamt verlaufen durch die Gemeinde Nörvenich 6,0 km Bundesstraße, 32,1 km Landstraßen, 14,2 km Kreisstraßen, 38,8 km Gemeindestraßen sowie 75,0 km befestigte und 190,0 km unbefestigte Wirtschaftswege. Durch das Gemeindegebiet Nörvenich fließen der Neffelbach und Ellebach. Hinzukommen als stehende Gewässer noch zwei Angelteiche in Hochkirchen und ein Teich in Eschweiler über Feld. 2.4 Pendlerbewegungen Durch die günstige Verkehrslage zu Köln, Düren, Aachen sind in der Gemeinde Nörvenich rund 4350 Auspendler und etwa 2820 Einpendler zu verzeichnen. 2.5 Löschwasserversorgung Gemäß § 3 (2) des BHKG muss die Gemeinde Nörvenich eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicherstellen und die Kosten tragen (Grundschutz). Die Löschwasserversorgung im Gemeindegebiet Nörvenich wird in 2 Bereiche unterteilt: a) unabhängige Löschwasserversorgung b) abhängige Löschwasserversorgung Zu a: Die unabhängige Löschwasserversorgung ist die Löschwasserversorgung durch Wasservorräte, die von einem Rohrleitungssystem unabhängig sind, z. B. offenes Gewässer wie Flüsse, Bäche oder Seen, Löschwasserteiche und Löschwasserbrunnen mit entsprechenden Löschwasserentnahmestellen. - 15 - Zu b: Zur abhängigen Löschwasserversorgung zählt die Sammelwasserversorgung oder auch Trinkwasserversorgung. Die Menge des zu bereitstellenden Löschwassers wird in dem Arbeitsblatt W 405 des DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.) festgelegt. In diesem Arbeitsblatt wird zwischen dem Grund- und Objektschutz unterschieden. Der Grundschutz regelt die Löschwassermenge, die erforderlich ist, um den unterschiedlichen Strukturen für Wohngebiet, Gewerbegebiete, Mischgebiete und Industriegebiete ohne erhöhtes Sach- oder Personenrisiko Rechnung zu tragen. Der Objektschutz ergibt sich aus der Sondernutzung von Gebäuden, die aufgrund ihrer Eigenart einen über den Grundschutz hinausgehenden Löschwasserbedarf zur Sicherstellung des Brandschutzes erfordern, zum Beispiel • für große Objekte mit erhöhtem Brandrisiko, zum Beispiel zur Herstellung, Verarbeitung und Lagerung brennbarer oder leicht entzündbarer Stoffe • für Objekte mit erhöhtem Personenrisiko, zum Beispiel Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Hotels, Hochhäuser oder Altenheime • für sonstige Einzelobjekte in Außenbereichen, wie Aussiedlerhöfe, Kleinsiedlungen, Wochenendhäuser Der Grundschutz gewährleistet, dass gemäß Arbeitsblatt W 405 die erforderlichen Löschwassermengen im Umkreis von bis zu 300 m um das Objekt (meist jedoch unter 150 m) für eine Dauer von mindestens 2 Stunden zur Verfügung steht. Das Löschwasser wird aus der Sammelwasserversorgung durch Unter- oder Überflurhydranten entnommen. Die Abstände sind abhängig von der Bebauungsdichte und liegen zwischen 80 und 140 m. - 16 - Diese gilt jedoch nur für bebaute Flächen. Unbebaute Flächen, Waldflächen und Verkehrswege sind hier ausdrücklich ausgenommen und sind in der Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) der Feuerwehr der Gemeinde Nörvenich gesondert zu betrachten. Die Richtwerte beziehen sich auf den Normalfall, d. h. auf die vorhandene bzw. im Bebauungsplan vorgesehene bauliche Nutzung. Für Einzelobjekte sind begründete Ausnahmen zulässig. Die Richtwerte gelten nicht für abgelegene Einzelanwesen, z. B. Aussiedlerhöfe. Der Löschwasserbereich erfordert normalerweise sämtliche Löschwasserentnahmemöglichkeiten in einem Umkreis (Radius) von 300 m um das Brandobjekt. Diese Umkreisregelung gilt nicht über überwindbare Hindernisse hinweg. Diese sind z. B. Bahntrassen oder mehrspurige Schnellstraßen sowie große, lang gestreckte Gebäudekomplexe, die die tatsächliche Laufstrecke zur Löschleitungsverlegung gegenüber dem Umkreis um die Löschwasserentnahmestelle unverhältnismäßig verlängern. Zur Bereitstellung des Löschwassers für die Fälle, wenn das Trinkwasserrohrnetz zur Deckung des Löschwasserbedarfs nicht ausreichend ist und keine unerschöpflichen Wasserquellen (z. B. aus offenem Gewässer) zur Verfügung stehen, ergeben sich für die zuständige Gemeinde (Grundschutz) und für den Objekteigentümer (Objektschutz) folgende Deckungsmöglichkeiten: • Entnahme aus Löschwasserteichen oder –brunnen • Entnahme aus Löschwasserbehältern • Entnahme aus Zierteichen oder Schwimmbecken • Erweiterung der Wasserversorungsanlagen (z. B. Brauchwasser) • Bereitstellung von Löschwasser durch Tanklösch- oder Behälterfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Die Löschwasserversorgung für den Grundschutz ist in der Gemeinde Nörvenich durch das Trinkwassernetz gesichert. Aufgrund der ländlichen Struktur der Gemeinde Nörvenich sollte bei zukünftigen Beschaffungen von Löschfahrzeugen auf die größtmögliche Löschwassermenge beim jeweiligen Fahrzeugtyp Wert gelegt werden. - 17 - 3. Risiken und Einsätze in der Gemeinde Nörvenich 3.1 Risiken Risikobeurteilung Das Risiko ist die maßgebliche Größe bei der Brandschutzbedarfsplanung. Aus fachlicher Sicht wird entsprechend dem ermittelten Risiko ein Konzept zur bedarfsgerechten Abdeckung entwickelt (Brandschutzbedarfsplan). Die Risikoabdeckung ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde Nörvenich und im § 3 des BHKG geregelt. Dort heißt es unter anderem: Für den Brandschutz und die Hilfeleistung unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche Einrichtungen. Die Feuerwehr muss demnach „den örtlichen Verhältnissen“ entsprechend leistungsfähig sein. Damit Anforderungen an die Feuerwehr definiert werden können müssen somit zuerst einmal die örtlichen Verhältnisse bestimmt werden. Diesen Überblick kann man sowohl durch analytische als auch empirische Verfahren erhalten. Für eine Risikobetrachtung im Rahmen eines Brandschutzbedarfsplanes sind die folgenden Faktoren von besonderer Bedeutung: (1) - das Risiko für Personen (Tiere) (1) in unmittelbarer Nähe - das Risiko für Personen (Tiere) (1) in der Nachbarschaft - das Risiko für Sachwerte - das Risiko für die Umwelt In den Betrachtungen dieses Brandschutzbedarfsplanes werden die Risiken für Tiere nicht gesondert beschrieben. Zur Erläuterung lässt sich dies am Beispiel eines Brandes darstellen. Bei einem Brand in einer Wohnung: - drohen Gefahren für die Menschen in der betroffenen Nutzungseinheit (Wohnung) durch Feuer und Rauch - 18 - - drohen Gefahren für die Menschen in der Nachbarschaft (Nachbargebäude oder andere Wohnungen im gleichen Gebäude) - drohen große Sachschäden - ggf. Umweltschäden Die Betrachtung der Risiken und den daraus folgenden Schutzzielen würde sich am effektivsten in so genannten Schutzgebieten darstellen. Ein Schutzgebiet stellt dabei eine örtlich begrenzte Fläche als Teil des gesamten Gemeindegebietes dar. So genannte „homogene Schutzgebiete“ würden Bereiche mit einheitlicher Bauweise wie z.B. ein Feriendorf oder landwirtschaftliche Flächen darstellen. Hier würde die Beschreibung eines Objektes oder einer Fläche ausreichen, um das Schutzziel für die verschiedenen möglichen Szenarien (Beispielereignisse) darzustellen. Es wäre auf alle anderen Objekte übertragbar. Abgesehen von unbebauten Flächen (landwirtschaftliche Flächen und Wälder) finden sich in Gemeinden wie Nörvenich jedoch überwiegend „heterogene Schutzgebiete“. Hierbei sind innerhalb eines Schutzgebietes verschiedene Gebäudearten anzutreffen. Folgende Daten wären zur genauen Beschreibung eines Risikos in einem heterogenen Schutzgebiet erforderlich: - Festlegung des Schutzbereiches mit den zugehörigen Gemeindeteilen bzw. Ortsteilen - Einteilung der Gebäudetypen (in Anlehnung an die DIN 14010) - Anzahl der Personen in den einzelnen Gebäudetypen - Brandhäufigkeit - besondere Risiken einzelner Gebäude 3.2 Bebauung Risiken aus der Bebauung: Die Risiken einer Bebauung ergeben sich aus: - der Bebauungsdichte - 19 - - der Gebäudeart - dem Alter eines Gebäudes - der Gebäudenutzung Bebauungsdichte Die Bebauungsdichte beschreibt in erster Linie die Gefahr für die Nachbarschaft. Eine dichte (z.B. geschlossene) Bebauung erhöht das Risiko der Schadensausbreitung auf benachbarte Objekte. Gleichzeitig werden die Bekämpfungsmöglichkeiten für die Feuerwehr eingeschränkt, da die Objekte nicht von allen Seiten aus zugänglich sind. Gebäudeart Die Gebäudeart beschreibt in erster Linie das Risiko für die Personen in unmittelbarer Nähe, dann das Risiko für die Nachbarn. Ein Einfamilienhaus ist nur von einer geringen Zahl von Personen genutzt. Diese sind aber bei einem Ereignis unmittelbar betroffen, da sie sich direkt in der Nutzungseinheit aufhalten. Bei einem Mehrfamilienhaus ist eine größere Zahl von Personen gefährdet. In erster Linie bleiben die Personen in der betroffenen Nutzungseinheit (Wohnung) bedroht. Im weiteren Verlauf können aber auch die Nachbarn z.B. durch Rauchausbreitung gefährdet werden. Je mehr Personen in einem Gebäude wohnen, umso größer ist das Risiko, welches von diesem Gebäude ausgeht. Dieses Risiko definiert sich zum einen aus der Gefahr der Wahrscheinlichkeit der Entstehung eines Schadensereignisses, der Anzahl der bei einem Schadensereignis gefährdeten Personen und den Möglichkeiten der Selbstrettung der Personen bei einem solchen Ereignis. Je mehr Personen von einem Ereignis betroffen sind, umso größer ist meist der notwendige Personalansatz, um eine Rettung vorzunehmen. - 20 - Alter eines Gebäudes In jüngeren Gebäuden ist durch die Verwendung entsprechender Baumaterialien und der entsprechenden Umsetzung baurechtlicher Vorschriften ein gewisses Maß an Sicherheit gegeben. In Wohnhäusern mit alter Bausubstanz ist das Todesrisiko infolge Brandeinwirkung für die Nutzer einer Wohnung höher als im Durchschnitt aller Wohnhäuser. Gleichzeitig sind bei alter Bausubstanz auch die Personen in den Obergeschossen stärker gefährdet. Somit erfordert eine Altbausubstanz zwangsläufig kurze Eintreffzeiten der Einsatzkräfte. Rauchmelder können hier Leben retten. Gebäudenutzung Neben den Risiken von Wohngebäuden, wie sie oben bereits beschrieben wurden, kann bei anderen Gebäuden noch ein zusätzliches Risiko aus der Nutzung heraus entstehen. Dies kann beispielsweise die höhere Anzahl immobiler Bewohner eines Altenheimes sein. Bei Versammlungsstätten und Geschäftshäusern finden wir eine große Menschenansammlung. In Gewerbe- und Industriebobjekten sind besondere Gefahrstoffe vorhanden oder es kann je nach Art des Betriebes eine besonders schnelle Brandausbreitungen möglich sein. Die nachfolgende Übersicht soll beispielhaft die Risiken aus Gebäudenutzungen darstellen. - 21 - Typische „kritische Objekte“ und deren besondere Gefahrenpotentiale Objekte Altenheime Mehrfamilienhäuser Hochhäuser Hotels Unterrichtsobjekte Versammlungsstätten unterirdische geschlossene Großgaragen unterirdische offene Großgaragen unterirdische geschlossene Mittelgaragen Geschlossene Großgaragen Freizeitbad Kindergärten Gefahren und begünstigende Faktoren • hohe Personenkonzentration • eingeschränkte Mobilität der Patienten • (ggf.) komplexe Gebäude • viele Nutzungseinheiten • hohe Personenkonzentration • erschwerte Rettung ab 3.OG • unkontrollierte Brandlasten in Kellerräumen • sehr hohe Personenkonzentration • (ggf. sehr) komplexe Gebäude • große Gebäudehöhen • hohe Personenkonzentration • komplexe Gebäude • hohe Energiedichte (Strom, Gase etc.) • schlechte Objektkenntnisse der Nutzer • hohe Personenkonzentration • komplexe Gebäude • Alter und Verhalten der Nutzer • Gefahrstoffe (bei weiterbildenden Schulen) • hohe Personenkonzentration • komplexe Gebäude • hohe Energiedichte (Strom, Gase etc.) • schlechte Objektkenntnisse der Nutzer • je nach Veranstaltung Beeinträchtigung der Reaktionsmöglichkeiten der Nutzer (z.B. durch Alkoholgenuss) • hohe Brandlasten • Anbindung an Wohngebäude • meist schwierige Brandbekämpfung • hohe Brandlasten • Anbindung an Wohngebäude • meist schwierige Brandbekämpfung • hohe Brandlasten • Anbindung an Wohngebäude • meist schwierige Brandbekämpfung • hohe Brandlasten • Anbindung an Wohngebäude • meist schwierige Brandbekämpfung • Chlorgasanlage • hohe Personenkonzentration • komplexe Gebäude • Alter und Verhalten der Nutzer - 22 - Typische „Objekte in Handel und Gewerbe“ und deren besondere Gefahrenpotentiale Objekte Kaufhäuser sowie Bau- und Hobbymärkte Produktionsstätten Betriebe nach Störfallverordnung und solche mit Sonderschutzplänen Landwirtschaftliche Betriebe Sägewerke 3.3 Gefahren begünstigende Faktoren • hohe Personenkonzentration • komplexe Gebäude • hohe Technikintegration und Energiedichte (Strom, Gase etc.) • schlechte Objektkenntnisse der Nutzer • hohe Personenkonzentration • (ggf.) komplexe Gebäude • hohe Energiedichte (Strom, Gase etc.) • gefährliche Stoffe • gefährliche Stoffe • besondere Gefahren für die Nachbarschaft • u.U. große Personenzahl gefährdet • ggf. hohe Anzahl von Tieren gefährdet • Verhalten von Tieren im Brandfall • hohe Ansammlung brennbarer Materialien • oft eingeschränkte Löschwasserversorgung • große Brandlasten Nutzung unbebauter Flächen Risiken aus der Flächennutzung unbebauter Flächen Die Risiken aus der Flächennutzung unbebauter Flächen lassen sich im Gegensatz zu bebauten Flächen leichter als homogene Schutzgebiete darstellen. Die Maßnahmen sind für jedes gleichartige Schutzgebiet identisch. In Nörvenich lassen sich im Flächenbereich 3 Schutzgebiettypen definieren: - landwirtschaftliche Flächen - Waldgebiete - Gewässer - 23 - Für diese Schutzgebiettypen werden im Folgenden die Risiken dargestellt. Die Erfordernisse im Rahmen der Schadensbekämpfung sind wiederum im Kapitel Schutzziele zu finden. Landwirtschaftliche Flächen Landwirtschaftliche Flächen machen einen großen Teil der Gemeinde Nörvenich aus. Das Risiko, das von solchen Flächen ausgeht ist jedoch relativ gering. Dennoch bringen Brände in diesen Flächen oft personalintensive Einsätze mit sich. Dies begründet sich in der Größe einer solchen Einsatzstelle. Während hier die Gefahr für Personen eher gering einzuschätzen ist, sind die Gefahren für Sachschäden und durch die Emissionen die Gefahren für die Umwelt nicht zu unterschätzen. Die nicht vorhandene Löschwasserversorgung in solchen Gebieten stellt somit eine besondere Aufgabe an die Schadensbekämpfung. Waldgebiete Der Anteil an Waldflächen im Gemeindegebiet ist eher als gering einzustufen. Die Gefahr, die von Wäldern bei Bränden ausgeht, ist jedoch in den Flächengefahren als am höchsten einzustufen. Der Aufwand einer Waldbrandbekämpfung stellt immense Anforderungen an Material und Personal. Ähnlich wie bei den Anbauflächen ist dies zuerst einmal der oft großen betroffenen Fläche zuzuschreiben. Da es sich aber um Wald handelt, befindet sich auf gleicher Fläche wesentlich mehr Brandlast. Das Risiko ist für die Einsatzkräfte um ein Vielfaches höher. Auch hier stellt die nicht vorhandene Löschwasserversorgung in solchen Gebieten eine besondere Anforderung an die Schadensbekämpfung dar. Gewässer Durch das Gemeindegebiet Nörvenich fließen zwei größere Gewässer. Die Gefahren bei den vorhandenen Gewässern ergeben sich hauptsächlich: - durch Verunreinigung der Gewässer und - durch zu rettende Personen in/auf diesen Gewässern Allein bei einem Unfall mit Freisetzen von Kraft- oder Schmierstoffen (z.B. Benzin oder Motoröl) kann ein Liter solcher Flüssigkeiten 1 Millionen Liter Wasser nachhaltig verunreinigen. - 24 - Auch wenn das Baden in Flüssen oder dem See verboten wäre, ist es fahrlässig, nicht damit zu rechnen, dass widerrechtlich solche Nutzungen vorkommen. Dieses Risiko bedingt ein Handeln der Gemeinde Nörvenich und die Bereitstellung geeigneter Hilfsmittel zur Personenrettung. 3.4 Verkehrsinfrastruktur Risiken aus der Verkehrsinfrastruktur Bei der Betrachtung der Gefahren aus den Verkehrsinfrastrukturen kommen für Nörvenich folgende Verkehrswege in Betracht: - Gemeindestraßen - Straßen außerhalb der Bebauung, Land- und Kreisstraßen Da auch Luftverkehrsstraßen im direkten Bereich von Nörvenich verlaufen, ist die Möglichkeit von Unfällen in diesem Bereich mit Auswirkungen auf Nörvenich nicht auszuschließen. Ebenfalls liegt der NATO-Flughafen teilweise im Gemeindegebiet von Nörvenich. Für die aufgezählten Bereiche kann mit folgenden Gefahren gerechnet werden: - einfache Verkehrsunfälle - Verkehrsunfälle mit eingeschlossenen/eingeklemmten Personen - Verkehrsunfälle mit vielen beteiligten Fahrzeugen - Verkehrsunfälle mit Gefahrgutbeteiligung - Unfälle mit vielen Verletzten (MANV – Bei einem Massenanfall von Verletzten und Erkrankten handelt es sich um einen Notfall mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Erkrankten sowie anderen Geschädigten oder Betroffenen, der mit der vorhandenen und einsetzbaren Vorhaltung des Rettungsdienstes aus dem Rettungsdienstbereich nicht versorgt werden kann.) - 25 - Im nachfolgenden sind die Gefahren dieser Unfalltypen beschrieben: Einfache Verkehrsunfälle Einfache Verkehrsunfälle sind dadurch gekennzeichnet, dass nur wenige Fahrzeuge (meist zwei) mit nur wenigen Verletzten beteiligt sind. Risiken ergeben sich aus dem restlichen Verkehr sowie den ggf. auslaufenden Betriebsmitteln der Fahrzeuge. Verkehrsunfälle mit eingeschlossenen/eingeklemmten Personen Hierbei sind Personen auf Grund der Einwirkungen des Zusammenpralls in ihrem Fahrzeug eingeschlossen. Neben den Gefahren aus dem restlichen Verkehr sowie den ggf. auslaufenden Betriebsmitteln kommen nun die erschwerte Zugänglichkeit zu den Personen und die verlängerte Zeitdauer für Rettungsmaßnahmen hinzu. Verkehrsunfälle mit mehreren beteiligten Fahrzeugen Bei mehreren beteiligten Fahrzeugen ergibt sich das Risiko aus der Unübersichtlichkeit der Lage und einer Erhöhung der genannten Risiken auf Grund der Häufigkeit (mehrere Fahrzeuge mit auslaufenden Betriebsmitteln, mehrere betroffene Personen, ggf. mehrere eingeschlossene/eingeklemmte Personen). Verkehrsunfälle mit Gefahrgutbeteiligung Bei Unfällen mit Gefahrgutbeteiligung ergibt sich neben den üblichen Gefahren bei Verkehrsunfällen noch die Gefahr durch den Produktaustritt. Durch den Produktaustritt ist eine Gefahr - der Kontamination von Personen, - der Kontamination der Umwelt und - die Freisetzung von Emissionen gegeben Kontamination der Personen Diese Gefahr besteht, ähnlich wie bei der Bebauung, zuerst einmal für die Personen in unmittelbarer Nähe, welche sich nicht selbst retten können. - 26 - In zweiter Linie besteht die Gefahr für die Personen, die zum Ereigniszeitpunkt in unmittelbarer Nähe waren, kontaminiert wurden, sich jedoch aus dem unmittelbaren Gefahrenbereich entfernen konnten. Schließlich können noch weitere Personen durch eine evtl. Ausbreitung des Schadstoffes gefährdet werden. Für die Einsatzkräfte besteht die Gefahr der Kontamination durch die ggf. notwendigen Sofortmaßnahmen im Rahmen der Menschenrettung. Für Mensch und Umwelt besteht die Gefahr der Belastung mit schädlichen Emissionen. Unfälle mit vielen Verletzten Unfälle mit vielen Verletzten erfordern von der Feuerwehr ein größeres Maß an Kräften für die Beseitigung der beschriebenen Gefahren. Hinzu kommt die erforderliche Unterstützung des Rettungsdienstes im Bereich des Transportes betroffener Personen zu den Patientenablagen und Behandlungsplätzen. Des Weiteren können logistisch-administrative Unterstützungen erforderlich sein (Aufbau und Unterhaltung eines Bereitstellungsraumes, Unterstützung beim Betrieb eines Behandlungsplatzes.) 3.5 Umwelt Risiken aus der Umwelt Diese Risiken sind nicht örtlich zu begrenzen. Sie lassen sich keinen besonderen Schutzbereichen zuordnen. Aus diesem Grunde werden sie allgemein beschrieben und auch bei der späteren Darstellung der Risiken in den einzelnen Schutzbezirken nicht gesondert aufgeführt. Gefahren durch starke Stürme Durch starke Stürme können Schäden an Gebäuden entstehen, die eine Nutzung des Gebäudes beeinträchtigen. Ein abgedecktes Dach kann Regen eindringen lassen. Andere Schäden können wiederum zur Gefährdung der Nachbarschaft führen. Ein beschädigter Kamin kann - 27 - einstürzen und auf Nachbargebäude oder Gehwege fallen. Verkehrswege können durch umstürzende Bäume beeinträchtigt werden. Verkehrsteilnehmer werden hierdurch gefährdet. Rettungskräfte könnten behindert werden. Gefahren durch übermäßigen Niederschlag Bei übermäßigem Niederschlag kann es zu einem Versagen des entsprechenden privaten wie öffentlichen Abwassersystems kommen. Eine Vielzahl von Kellern wird überflutet. Hierdurch besteht die Gefahr hoher Sachschäden. In Einzelfällen können auch Personen betroffen ggf. sogar gefährdet sein. Hochwasser Entlang der Gewässer kommt es bei Starkregenereignissen, die länger andauern, bei bestimmten Wasserständen zu Überschwemmungen von Straßen, teilweise von Wohngebieten und sonstigen Flächen. Hier arbeiten im Ereignisfall die Feuerwehr und die Fachämter der Gemeinde Nörvenich mit den Gewässerverbänden und den zuständigen Aufsichtsbehörden sehr eng zusammen. Unwetter: Bei Unwetter (Orkan, Starkregen, Hagel) kommt es regelmäßig zu einer Häufung von Einsätzen. Diese Unwetter können zu umfangreichen Personen- und Sachschäden führen. 3.6 Besondere Risikoobjekte in der Gemeinde Nörvenich • Buir-Bliesheimer Genossenschaft, Lagerung von Dünger, Saat- und Erntegut sowie Pflanzenschutzmittel • Je eine Biogasanlage in Hochkirchen und Bubenheim • NATO-Flughafen Nörvenich - 28 - 3.7 Einsatzstatistik Brandschutz Die Einsatzstatistik liegt für einen längeren Zeitraum vor. Zur Vergleichbarkeit werden jedoch im Rahmen des Brandschutzbedarfsplanes wegen der Aktualität nur die Daten von 2011 bis 2015 aufgeführt. Einsatzstatistik Brandschutz 2011 2012 2013 2014 2015 12 9 2 1 14 12 2 0 11 6 4 1 27 24 2 1 19 13 5 1 Technische Hilfeleistungen Menschen in Notlage Tiere in Notlage Verkehrsunfälle Wasser- und Sturmschäden Betriebsunfälle Gebäudeeinstürze Einsätze mit Gefahrstoffen Gasausströmungen Gefahrguteinsätze Ölunfälle Strahlenschutzeinsätze Sonstige Technische Hilfe 23 3 1 10 4 0 0 1 1 2 0 0 3 37 10 3 8 7 0 0 9 1 0 8 0 0 37 6 1 8 10 0 0 12 0 4 8 0 0 34 3 1 7 12 0 0 12 2 0 10 0 0 32 0 7 3 12 1 1 9 0 0 9 0 0 Fehlalarme Blinde Alarmierungen Böswillige Alarmierungen Durch Brandmeldeanlagen 0 0 0 0 0 0 0 0 5 2 1 2 6 6 0 0 6 6 0 0 Gesamteinsätze 35 54 55 67 59 Überörtliche Einsätze 0 3 2 5 3 Einsatzzahlen Brände Kleinbrände Mittelbrände Großbrände - 29 - 4. Festlegung von Schutzzielen (Planungsziel der Feuerwehr der Gemeinde Nörvenich) Die Wirksamkeit von Rettungs- und Löschmaßnahmen hängt unmittelbar von der Eingreifzeit der mit Personal und Material adäquat ausgestatteter Einheiten (Löschzüge, Löschgruppen) ab. Die Effektivität der Maßnahmen steigt hierbei durch Einsatz von mehr Personal und besserer Ausrüstung und sinkt mit zunehmender Eintreffzeit der Einsatzkräfte. Um hier das richtige Verhältnis zwischen einer hinreichend hohen Qualität der Gefahrenabwehr auf der einen Seite und der Verhältnismäßigkeit der Mittel auf der anderen Seite zu finden, ist es erforderlich, Qualitätsstandards zu definieren, die sich auf wiederkehrende Schadensereignisse beziehen, die regelmäßig hohe Personen- und Sachschäden verursachen. Nach dem Wegfall der „allgemeinen Weisungen für Stärke und Ausrüstung der Feuerwehr“ besteht dabei seitens des Gesetzgebers keine allgemein verbindliche Regelung für die Größe bzw. personelle Ausstattung einer Feuerwehr. Die jeweilige Gemeinde besitzt daher ein gewisses Maß an Entscheidungsfreiheit, die personelle Stärke ihrer Feuerwehr festzulegen und zu verantworten. Ausgangspunkt der Überlegungen zur personellen Ausstattung der Feuerwehr Nörvenich muss es dabei sein, eine angemessene Versorgungssicherheit der Bevölkerung bei der Brandbekämpfung und der Hilfeleistung bei Unglücksfällen zu gewährleisten die den örtlichen Verhältnissen innerhalb der Gemeinde Nörvenich entsprechen. Die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), die Bezirksregierung Köln und der Landesfeuerwehrverband NRW haben in den letzten Jahren Kriterien zur Bewertung und Bemessung von Feuerwehren erarbeitet. Wesentliche Kriterien sind die Hilfsfrist, Funktionsstärke und der Erreichungsgrad. - 30 - Der Gesetzgeber hat kein Schutzziel definiert, da der Brandschutz eine kommunale Aufgabe ist. Dementsprechend ist das Schutzziel in kommunaler Eigenverantwortung und in engem Zusammenhang mit den Risiken des Gemeindegebiets zu sehen und individuell festzulegen. Die Verantwortung für die Festlegung der Schutzziele trägt der Rat einer Kommune. Der Rat der Gemeinde Nörvenich entscheidet über den Umfang an Sicherheit, welche er seinen Bürgerinnen und Bürgern gewährt. Inwieweit die Feuerwehr das Sicherheitsrisiko abdecken kann, ist insbesondere durch die Würdigung der gegensätzlichen Faktoren "Bedürfnis an Sicherheit" und "Wirtschaftlichkeit" bestimmt. Eine hundertprozentige Sicherheit ist nicht erreichbar. Somit bleibt es die Aufgabe des Rates, das Sicherheitsniveau für die Kommune unter Berücksichtigung gesellschaftlich akzeptierter Kosten und den anerkannten Regeln der Technik festzulegen. 4.1 Der kritische Wohnungsbrand Als Mindeststandard für die Feuerwehr der Gemeinde Nörvenich ist im Falle eines Brandeinsatzes eine Mindesteintreffzeit der 1. taktischen Einheit innerhalb von 8 Minuten als Planungsziel festgelegt. Woraus resultiert diese Festlegung bei der Betrachtung von Brandereignissen? Als Grundlage der Betrachtung dient ein Einsatzszenario (1), dass sich aufgrund der Häufigkeit seines - 31 - Eintretens und der zu erwartenden Schadensschwere als täglich zu erwartende Einsatzsituation herausgestellt hat. Man geht dabei von einem Zimmerbrand in einem Obergeschoss eines mehrgeschossigen Wohnhauses mit Tendenz zur Ausbreitung aus. Der notwendige Treppenraum (1. Rettungsweg für alle Bewohner des Hauses) ist durch den Brandrauch unpassierbar. (1) Quelle: Bezirksregierung Köln Aufgrund der Gefahrenlage ist von einer Gefahr für Personen durch Feuer und insbesondere Rauch auszugehen. Die konkrete Gefahrenlage am Einsatzort ist bei Eingang der Meldung nicht bekannt. Der Brand wird bereits kurz nach seiner Entstehung entdeckt und die Feuerwehr sofort verständigt. Aufgrund der gegebenen Einsatzsituation sind durch die Feuerwehr die folgenden einsatztaktischen Maßnahmen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens vorgesehen: a) Menschenrettung Die Suche innerhalb des verrauchten Treppenraumes und der von Feuer und Rauch betroffenen Wohnung nach Personen und deren Rettung ist als primäre Aufgabe zu erledigen. Die Feuerwehr muss unter Vornahme eines wasserführenden Rohres in der Lage sein, eine Menschenrettung auf 2 voneinander unabhängigen Wegen durchzuführen. Die Feuerwehr muss unter Vornahme eines Rohres über den verrauchten Treppenraum vorgehen und über eine Leiter einen 2. vom Treppenraum unabhängigen Rettungsweg sicherstellen. b) Brandbekämpfung Um bei einem Wohnungsbrand eine Brandausbreitung zu verhindern und einen sicheren Löscherfolg erzielen zu können, ist ein zweiseitiger Angriff mit 2 C-Rohren erforderlich. Dabei wird das 1. C-Rohr über den verrauchten Treppenraum vorgenommen. Der Angriff des 2. C-Rohres erfolgt über eine Leiter, da wegen der unbekannten Lage im Treppenraum die Erfolgsaussichten des 1. Rohres unsicher sind. Zur Bewältigung der dargestellten Einsatzsituation müssen mit dem Eintreffen der 1. taktischen Einheit folgende Funktionen besetzt sein: - 32 - 1. Eine Funktion für die Führungsaufgabe beim Ersteinsatz. Leitung und Koordination, Nachforderungen, Überwachung des Einsatzablaufes – insbesondere im Hinblick auf die Unfallverhütung – und Kontrolle des Atemschutzeinsatzes. 2. Eine Funktion für den Maschinisten des Löschfahrzeuges (Fahrer, Bedienung der Pumpen und Aggregate, Herausgabe von Geräten und Unterstützung der Trupps) 3. Zwei Funktionen zur Durchführung der Menschenrettung über einen verrauchten Treppenraum (Angriffstrupp); Einsatz unter umluftunabhängigem Atemschutz, Vornahme eines C-Rohres. 4. Zwei Funktionen zur Sicherstellung des 2. Rettungsweges über Leitern (Hubrettungsfahrzeug oder tragbare Leiter) und zur Durchführung der Menschenrettung (Einsatz unter umluftunabhängigem Atemschutz, Vornahme eines C-Rohres). 5. Drei Funktionen zur Verlegung von Schlauchleitungen, in Stellung bringen von Leitern, Aufbau von Sprungrettungsgeräten, Durchführung von rettungsdienstlichen Erstmaßnahmen. Sicherungstrupp (Rettungstrupp) für den vorgehenden Atemschutztrupp (zwingend vorgeschriebener Trupp nach Dienst- und Unfallverhütungsvorschriften), Melder (Rückmeldungen usw.). - 33 - Zur Erfüllung der Erstaufgaben sind also 9 Funktionen notwendig. Mindesteintreffzeit bis zum Erreichen der Mindeststärke: Zur Bearbeitung weiterer zeitkritischer Aufgaben ist mindestens eine weitere taktische Einheit spätestens 5 Minuten nach Eintreffen der 1. taktischen Einheit erforderlich. Die Mindesteintreffzeit bis zum Erreichen der Mindeststärke entspricht dann 13 Minuten und hat die Stärke eines Zuges (1/2/15/18). Zu den weiteren Aufgaben gehören: Bereitstellung weiterer Sicherheitstrupps, frühzeitige Schaffung von Ventilationsöffnungen für die Entrauchung, die Überdruckbelüftung und das Abkühlen der Rauchgase mit speziellen Strahlrohren. - 34 - Verhinderung der Brandausbreitung und sonstige feuerwehrtaktische Maßnahmen. 4.2 Hilfsfrist Aus dem Wort lässt sich bereits ableiten, dass es sich um eine Frist (definierte Zeitspanne) handelt, in welcher qualifizierte Hilfe die Bürger erreichen soll. Zeiten müssen sich an wissenschaftlich abgesicherten oder durch hinlängliche praktische Erfahrungen gesicherten Grenzen orientieren. In diesem Zusammenhang ist besonders auf Untersuchungen zum Brandverlauf und zu medizinischen Grenzwerten (Reanimationsgrenze) hinzuweisen, beispielsweise die so genannte "Orbit-Studie". Die zeitkritische Aufgabe bei einem Brand ist die Menschenrettung. Nach der Bundesstatistik ist die häufigste Todesursache bei Wohnungsbränden die Rauchgasintoxikation (CO-Vergiftung). Nach wissenschaftlichen Untersuchungen der Orbit-Studie liegt die Wiederbelebungsgrenze für Rauchgasvergiftungen bei ca. 17 Minuten nach Brandausbruch (siehe Abb.). - 35 - Quelle: Orbit-Studie Kapitel 3.4.1 Bild 915: CO-Konzentration, Erträglichkeitsgrenze und Reanimationsgrenze in Abhängigkeit von der Verbrennungsdauer Für die Sicherheit der eingesetzten Kräfte und zur Verhinderung der schlagartigen Brandausbreitung muss der Löscheinsatz regelmäßig vor dem „Flash-Over“ (einer schlagartigen Durchzündung thermisch aufbereiteter Rauchgase) liegen, der bei einem Wohnungsbrand nach etwa 18 bis 20 Minuten nach Brandausbruch gegebenenfalls auftreten kann. Zur Definition der Hilfsfrist werden nur solche Zeitabschnitte herangezogen, die von der Feuerwehr beeinflussbar und dokumentierbar sind. In Ermangelung genauer statistischer Daten wird z.B. angenommen, dass die Zeit zwischen Schadenentstehung und Notruf im Mittel 3,5 Minuten beträgt. Hilfsfrist 1: Die Bezirksregierung Köln gibt auch für eine Freiwillige Feuerwehr im Falle eines Brandeinsatzes vor, für die erste taktische Einheit mit 9 Feuerwehrkräften = Gruppe 0/1/8/9 mit den entsprechenden Qualifikationen mit einer Mindesteintreffzeit innerhalb von 8 Minuten. Hilfsfrist 2: Eine weitere taktische Einheit, mit weiteren 9 Feuerwehrkräften = Gruppe 0/1/8/9 mit den entsprechenden Qualifikationen, ist zur Bearbeitung weiterer zeitkritischer Aufgaben ist spätestens 5 Minuten nach dem Eintreffen der ersten taktischen Einheit erforderlich (=weitere Gruppe innerhalb von 13 Minuten). - 36 - Quelle: Orientierungshilfe zur Brandschutzbedarfsplanung (Rätepapier) Somit dürfen von der Alarmierung der Einsatzkräfte durch die Leitstelle bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle (Hilfsfrist), in der Regel nicht mehr als 8 Minuten vergehen, wenn Personen gefährdet sind. Für den Bereich der Menschenrettung bei technischen Hilfeleistungen können in Ermangelung anderer statistischer und wissenschaftlicher Daten keine konkreten Aussagen zur Hilfsfrist getroffen werden. Hinweis zu den Hilfsfristen: In einem Entwurfspapier „Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln“ wird gefordert, dass zur Erfüllung der Erstaufgaben bei einem Brandeinsatz 9 Funktionen notwendig sind. Als Mindestanforderung für eine Freiwillige Feuerwehr wird im Falle dieses Brandeinsatzes eine Mindesteintreffzeit der ersten taktischen Einheit (Gruppe 1/8/9) von 8 Minuten als notwendig erachtet. In begründeten Ausnahmefällen kann die Mindestanforderung auf 6 Feuerwehrkräfte = Staffel 0/1/5/6 reduziert werden. Zur Bearbeitung weiterer zeitkritischer Aufgaben (Unterstützung in der Menschenrettung und Brandbekämpfung, Stellung eines Sicherheitstrupps) ist nach diesem Papier eine weitere taktische - 37 - Einheit (Löschgruppe 1/8/9) spätestens 5 Minuten nach Eintreffen der ersten taktischen Einheit erforderlich (die Mindesteintreffzeit bis zum Erreichen der Mindeststärke entspricht dann 13 Minuten). Zum Aufbau eines Führungssystems ergänzt der Zugtrupp mit 1/1/2/4 die beiden Gruppen zum Zug. In dem Entwurfspapier wird ausgeführt, dass auch nach Wegfall der FwDV 4 und 5 der Zugtrupp als Führungskomponente in der überarbeiteten FwDV 3 bestehen bleibt. Zudem ist die FwDV 100 zu beachten, die den Einsatz des Zugtrupps weiterhin vorsieht. Somit fordert die Bezirksregierung Köln derzeit folgende Einsatzstärken - 38 - Durch Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales -73-52.06.04- vom 11.09.2012 ist rechtsverbindlich eingeführt worden Somit kann in begründeten Fällen auch die Mindeststärke einer Staffel 0/1/5/6 als 1. taktische Einheit für den Innenangriff eingesetzt werden. Grundsätzlich ist noch folgendes für alle Bereiche festzuhalten: Erhebungsgrundlagen: Grundsätzlich sollen in Bezug auf die Hilfsfristen nur die Einsätze ausgewertet werden, die in Bereichen, welche nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) als „im Zusammenhang bebauter Ortsteile“ definiert werden, stattgefunden haben. Dies gilt insbesondere für Siedlungsschwerpunkte sowie Gewerbe- und Industriegebiete, aber auch für Sonderbauten. Flächen für die Land- und Fortwirtschaft, Einzelhöfe in Naturschutzgebiete (Außenbereich nach §35 BauGB) werden dagegen bei der Auswertung der Hilfsfrist in der Regel ausgeklammert und wurden in der Auswertung nicht berücksichtigt. - 39 - Autobahnen, Eisenbahnen, Bergbauanlagen und Bundeswehrliegenschaften werden zur Erhebung der Schutzziele und des Erreichungsgrades bei der Risikoanalyse des gesamten Stadt- bzw. Gemeindegebietes nicht besonders betrachtet. Für den Bereich der Bundesautobahnen hat die Bezirksregierung eine entsprechende Empfehlung zur Brandschutzbedarfsplanung erarbeitet. Diese findet in der Gemeinde Nörvenich keine Berücksichtigung (keine BAB). Bei der Bemessung der Ausstattung und Stärke der zuständigen Feuerwehr muss jedoch eine angemessene Berücksichtigung der Risiken auch in den von der Datenerhebung ausgeklammerten Bereichen erfolgen. 4.3 Funktionsstärke Die Funktionsstärke bezeichnet die Anzahl von Feuerwehrkräften, die nach einer bestimmten Zeiteinheit vor Ort sein und über die entsprechenden Qualifikationen verfügen müssen. Es handelt sich somit zum einen um einen quantitativen und zum anderen einen qualitativen Faktor. Quantität in der Funktionsstärke Um gewisse Aufgaben durchführen zu können, ist eine entsprechende Anzahl von Kräften erforderlich. Somit erfasst die quantitative Funktionsstärke nur die Anzahl der Kräfte vor Ort. Qualität in der Funktionsstärke Da für die verschiedenen Aufgaben in einem Einsatz entsprechende Grundvoraussetzungen durch Ausbildungen erworben werden müssen, ist es nicht möglich, automatisch jede Funktion übernehmen zu können. Erst wenn die entsprechende Ausbildung mit Erfolg abgeschlossen wurde, darf man beispielsweise Atemschutzgeräte im Einsatz tragen, Aggregate bedienen oder Führungsaufgaben übernehmen. Da diese verschiedenen Aufgaben in einem Einsatz jedoch immer vorhanden und erforderlich sind, ist bei jedem Einsatz neben der Quantität auch zu prüfen, ob alle Funktionen auch wahrgenommen werden konnten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nur wenige Funktionen durch eine Kraft doppelt besetzt werden können. - 40 - 4.3.1 Mindestfunktionsstärke der Feuerwehr Nörvenich: - Jede Löscheinheit muss das Erreichen der für die erste taktische Einheit mit den entsprechenden Qualifikationen sicherstellen. Durch die „Pärchenalarmierung“ zu Einsätzen mit „Menschenleben in Gefahr“ werden zusätzlich zur örtlich zuständigen Löscheinheit, weitere in der Bereichsfolge festgelegten Löscheinheiten alarmiert. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass auch bei schwacher Verfügbarkeit der ehrenamtlichen Kräfte alle benötigten Funktionen zeitgerecht an der Einsatzstelle eintreffen. Durch die weiteren Löscheinheiten mit der entsprechenden Qualifikation werden so die Feuerwehrkräfte bis zum Erreichen der Zugstärke 1/2/15/18 hinzugezogen. Mindestfunktionsstärke der Feuerwehr Nörvenich Löscheinheit Binsfeld Mindestfunktionen 6 Reserve zu 300% Sollstärke Iststärke 18 18 19 Differenz +1 Eschweiler über Feld 9 27 27 33 +6 Frauwüllesheim 6 18 18 10 -8 Irresheim 6 18 18 17 -1 Nörvenich 9 27 27 29 +2 Pingsheim 6 18 18 14 -4 Rath 6 18 18 17 -1 Rommelsheim 6 18 18 12 -6 Wissersheim 6 18 18 18 +0 Gesamt 60 180 180 169 -11 4.3.2 Maximalfunktionsstärke: - Das Fahrzeugkonzept der Feuerwehr der Gemeinde Nörvenich befindet sich mit dem Investitionsplan in der Umsetzung. Da sich nach dem derzeitigen Stand die Mannschaftsstärken der Fahrzeuge nicht ändern, ergibt sich folgende Maximalfunktionsstärke bei der Zugrundelegung von 400 % Tagesverfügbarkeits- und Ausfallreserve. - 41 - Maximalfunktionsstärke der Feuerwehr Nörvenich Mindestfunktionen 6 Reserve zu 400% Sollstärke Iststärke 24 24 19 Differenz -5 Eschweiler über Feld 9 36 36 33 -3 Frauwüllesheim 6 24 24 10 -14 Irresheim 6 24 24 17 -7 Nörvenich 9 36 36 29 -7 Pingsheim 6 24 24 14 -10 Rath 6 24 24 17 -7 Rommelsheim 6 24 24 12 -12 Wissersheim 6 24 24 18 -6 Gesamt 80 240 240 169 -71 Löscheinheit Binsfeld Die Mindestfunktionsstärke von 180 Einsatzkräften ergibt sich aus einer 300%-igen Tagesverfügbarkeits- und Ausfallreserve und die Maximalfunktionsstärke von 240 Einsatzkräften aus einer 400%igen Tagesverfügbarkeits- und Ausfallreserve der ehrenamtlichen Feuerwehr der Gemeinde Nörvenich. Durch die Mitgliederwerbung- und Förderung, der Jugendarbeit, der ständigen Aus- und Fortbildung und Motivation der Einsatzkräfte verfügt die Feuerwehr Nörvenich derzeit über eine Iststärke von 169 Einsatzkräften, wie aus Tabelle „Mindestfunktionsstärke“ (4.3.1) zu verzeichnen ist. Diese liegt damit 11 Einsatzkräfte, mithin 6%, unter der Mindestfunktionsstärke. Durch das Gesamtkonzept für die Feuerwehr der Gemeinde Nörvenich wird das Ziel verfolgt, trotz des demographischen Wandels, nicht nur die Mindestfunktionsstärke, sondern auf Dauer die Maximalfunktionsstärke zu erreichen. Ein großes Augenmerk muss dabei auf die Jugendarbeit und die Förderung des Ehrenamtes, inklusive der Verstärkung der Mitgliederwerbeanstrengung gelegt werden. - 42 - 4.4 Erreichungsgrad Unter „Erreichungsgrad“ wird der prozentuale Anteil der Einsätze verstanden, bei dem in der Regel die Zielgrößen „Hilfsfrist“ und „Funktionsstärke“ eingehalten werden. Ein Erreichungsgrad von z.B. 80% bedeutet, dass bei 100 Einsätzen für 80 Einsätze beide Zielgrößen eingehalten werden, bei 20 Einsätzen jedoch nicht. Der Erreichungsgrad ist u.a. abhängig von • der Gleichzeitigkeit von Einsätzen, welche die zuständige Feuerwehreinheit binden (Duplizitätseinsätze), • die Standorte der Gerätehäuser im Gemeindegebiet, • der Optimierung des Personaleinsatzes, • den Verkehrs- und Witterungseinflüssen. Während sich die Hilfsfristen aus wissenschaftlich-medizinischen Erkenntnissen und die Funktionsstärke aus einsatzorganisatorischen Erfordernissen ableiten, ist der Erreichungsgrad Gegenstand einer politischen Entscheidung des Gemeinderates. Die Personalstärke steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erreichungsgrad. Die Schutzzieldefinition der AGBF Bund setzt einen Erreichungsgrad von 95 % als Toleranzschwelle für kompensierende Maßnahmen an. In großstädtisch geprägten Bereichen ist es aufgrund des Gefahrenpotentials eine Unterschreitung des Wertes von 90 % für den Erreichungsgrad kaum begründbar. Es liegt auf der Hand, dass aufgrund der geografischen Gegebenheiten im Gemeindegebiet Nörvenich ein Wert von 90 bis 95 % Erreichungsgrad für die Hilfsfrist 1 nicht mit verhältnismäßigem Aufwand erreicht werden kann, wobei ein Erreichungsgrad von 80% als Planungsziel für die Hilfsfrist 1 anzustreben ist. Die Mindesteintreffzeiten von 8 Minuten für die erste taktische Einheit und 13 Minuten für die zweite taktische Einheit unterscheiden sich nicht bei den Festlegungen der AGBF, dem vfdb und der Bezirksregierung Köln. - 43 - 4.5.1 Differenzierung des Schutzziels Die Gemeinde Nörvenich differenziert die Schutzziele in Ortsteile kleiner und größer 1000 Einwohner. Dies ergibt sich aus der Siedlungsstruktur mit der topographischen Lage innerhalb der Gemeinde Nörvenich. Kleinere Ortsteile / Siedlungen liegen teilweise verkehrstechnisch so abgelegen und sind nur über kleine Straßen erreichbar, sodass ein Eintreffen in der Stärke einer Löschgruppe (1/8/9) durch die örtlich zuständige Löscheinheit innerhalb von 8 Minuten nicht möglich ist. Aus diesem Grund hat die Wehrleitung eine „Pärchenalarmierung“ (gleichzeitige Alarmierung von mehreren Löscheinheiten) in der Alarm- und Ausrückeordnung festgelegt, um durch Zusammenführung der Einsatzkräfte mehrerer Löscheinheiten an der Einsatzstelle, zeitgerecht und stufenweise die erforderlichen Stärken zu erzielen. 4.5.2 Bebaute Gebiete größer 1000 Einwohner Für den Bereich bebauter Gebiete größer 1000 Einwohner (Nörvenich und Eschweiler über Feld) wird folgendes Planziel als Mindeststandard festgelegt: - Hilfsfrist 1 für 9 Funktionen mit Löschfahrzeugen in 8 Minuten mit einem Erreichungsgrad von 80% - Hilfsfrist 2 für weitere 9 Funktionen mit Löschfahrzeugen in weiteren 5 Minuten (insgesamt 13 Minuten) mit einem Erreichungsgrad von 80%. 9 Funktionen 3,5 min 8 min 1,5 min 0 min 3,5 min BrandAusbruch Beginn NotrufAbfrage + 5 min Alarmierung 9 Funktionen 5 min 13 min 18 min Eintreffen 9 Funktionen 18 Funktionen verfügbar - 44 - 4.5.3 Bebaute Gebiete kleiner 1000 Einwohner Für den Bereich bebauter Gebiete kleiner 1000 Einwohner und für Verkehrswege außerhalb geschlossener Bebauung wird folgendes Planziel als Mindeststandard festgelegt: - Hilfsfrist 1 für 6 Funktionen mit Löschfahrzeugen in 8 Minuten mit einem Erreichungsgrad von 80% - in weiteren 2 Minuten (insgesamt 10 Minuten) weitere 6 Funktionen mit einem Erreichungsgrad von 80% - Hilfsfrist 2 für weitere 6 Funktionen mit Löschfahrzeugen in weiteren 3 Minuten (insgesamt 13 Minuten) mit einem Erreichungsgrad von 80%. 6 Funktionen + + 6 Funktionen 6 Funktionen 3,5 min 1,5 min 8 min 0 min 3,5 min 5 min BrandAusbruch Beginn NotrufAbfrage Alarmierung 2 min 13 min 3 min 15 min Eintreffen 12 Funktionen 6 Funktionen verfügbar 18 min 18 Funktionen verfügbar - 45 - Auswertung der Schutzzieleinsätze nach Verfügung RP Köln aus 2007 Erreichungsgrad der Hilfsfristen in den Jahren 2011 bis 2015 Soll 2011 2012 2013 2014 2015 Hilfsfrist 1 innerhalb von 8 Minuten erreicht 80,00% 69,23% 25,00% 33,33% 77,77% 60% Hilfsfrist 2 innerhalb von 13 Minuten erreicht 80,00% 61,53% 00,00% 40,00% 28,57% 70,00% Anzahl der Schutzzieleinsätze 12 4 6 9 10 Als Schutzzieleinsätze gelten Feuerwehreinsätze mit Menschenleben in Gefahr, die nur einen Teil der Gesamteinsätze der Feuerwehr einnehmen. Dies bedeutet, dass eine sofortige Alarmierung nach einem dementsprechenden Einsatzstichwort durch die Leitstelle erfolgen muss. Nur diese Einsätze können in diese Auswertung eingehen. Durch die geringe Anzahl an Schutzzieleinsätzen ist das Auswertungsspektrum sehr gering. Aus diesen Gründen ist zukünftig im Rahmen des internen Controllings eine erweiterte Auswertung zu verfolgen. - 46 - 5. Feuerwehrgerätehäuser 5.1 Feuerwehrgerätehäuser, Standorte, Zustand und Notstromversorgung Die Gemeinde Nörvenich verfügt über Feuerwehrgerätehäuser in insgesamt 9 Ortsteilen: • Binsfeld • Eschweiler über Feld • Frauwüllesheim • Irresheim • Nörvenich • Pingsheim • Rath • Rommelsheim • Wissersheim Die Abdeckung des gesamten Gemeindegebiets Nörvenich durch Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr ist daher zu 100 % gegeben. Die Jugendfeuerwehr ist in 5 Löscheinheiten angegliedert. • Binsfeld • Eschweiler über Feld • Nörvenich • Pingsheim • Rath Wartung und Pflege feuerwehrtechnischer Gerätschaften Um die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nörvenich aufrecht erhalten zu können, sind umfangreiche Wartungs- und Prüfarbeiten von feuerwehrtechnischen Gerätschaften und der Atemschutzgeräte erforderlich. Die gesetzlichen Grundlagen hierzu finden sich u. a. in den Geräteprüfvorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften für die Feuerwehr und der Feuerwehrdienstvorschrift 7 – Atemschutz –. - 47 - Feuerwehrtechnische Gerätschaften sind gemäß den rechtlichen Vorgaben in gewissen Abständen zu prüfen. Die Prüfungen sind teilweise nach jedem Gebrauch, einmal jährlich oder in anderen Abständen durchzuführen. Die Prüfungen sind aus haftungstechnischen Gründen zu dokumentieren. Durch das Feuerwehr-Technische-Zentrum in Kreuzau-Stockheim werden die Atemschutzgeräte sowie die hydraulischen Rettungsgeräte durch ausgebildete Gerätewarte geprüft. Alle weiteren Prüfungen erfolgen durch die Gerätewarte der Feuerwehr Nörvenich. Viele Instandhaltungen, An- und Umbauten der Gerätehäuser wurden mit großem Engagement in Eigenleistung versehen. Dieser ehrenamtliche Einsatz ist besonders hervorzuheben und macht die hohe Motivation der ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Feuerwehr der Gemeinde Nörvenich deutlich. 5.2 Gerätehäuser der Löscheinheiten der Gemeinde Nörvenich Gemeinsam mit dem Leiter der Feuerwehr hat ein Mitarbeiter der Firma OSB Brandschutz Management am 09.07.2016 das gesamte Gemeindegebiet befahren und in diesem Zusammenhang alle Feuerwehrgerätehäuser begangen. Hierbei wurde der aktuelle Ist-Zustand der Gerätehäuser aufgenommen und dokumentiert. Lange Zeit bestand landesweit auf der Fachebene die Argumentation, dass für Feuerwehren keine Gefährdungsbeurteilung erforderlich ist, da Feuerwehren über Feuerwehrdienstvorschriften verfügen, die eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung entbehrlich machen. Darüber hinaus wurde der Anwendungsbereich der Arbeitsschutzgesetzgebung für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr verneint. Mittlerweile besteht Einigkeit, dass für haupt- und ehrenamtliche Feuerwehrangehörige die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für die Bereiche des Einsatz- und Übungsdienstes, die nicht von Feuerwehrdienstvorschiften erfasst sind, erforderlich ist. Gerade im Einsatzdienst muss die Feuerwehr in Situationen tätig werden, in welchen Schutzvorschriften nicht eingehalten wurden, versagt haben oder nicht (mehr) angewendet werden können. Dementsprechend muss es Aufgabe einer Gefährdungsbeurteilung für den Tätigkeitsbereich der Feuerwehr sein, präventiv größtmöglichen - 48 - Schutz zu bieten. Die Gemeinde Nörvenich hat dem Rechnung getragen und eine Gefährdungsbeurteilung in Auftrag gegeben. Das Ergebnis dieser Gefährdungsbeurteilung wir Anfang 2017 vorliegen und ergänzende Angaben zu den Gerätehäusern und der Sicherheit im Feuerwehrdienst machen. Die Gemeinde Nörvenich hat 2016 in Bezug auf die Gerätehäuser Nörvenich, Rath und Wissersheim eine Standortanalyse in Auftrag gegeben. Das Ergebnis der Untersuchung liegt der Verwaltung vor und ist als Anhang zum Brandschutzbedarfsplan beigefügt. Die Standortanalyse für das Gerätehaus Nörvenich wurde wegen Platzmangel im jetzigen Gerätehaus und sich daraus ergebender erheblicher Sicherheitsmängel erforderlich. Die Standortanalyse für die Gerätehäuser Rath und Wissersheim wurde wegen erheblichen Sicherheitsmängel in den betreffenden Gerätehäusern erforderlich. Die beiden Gemeindeteile wachsen stetig. Da derzeit zwischen den Gemeindeteilen Rath und Wissersheim noch Flächen zur Verfügung stehen, bietet es sich jetzt an, an zentraler Stelle für die zusammenwachsenden Gemeindeteile ein funktionales und dem Stand der Technik entsprechendes Gerätehaus neu zu errichten. - 49 - 5.2.1 Gerätehaus Löscheinheit Binsfeld - 50 - 5.2.2 Gerätehaus Löscheinheit Eschweiler über Feld - 51 - 5.2.3 Gerätehaus Löscheinheit Frauwüllesheim - 52 - 5.2.4 Gerätehaus Löscheinheit Irresheim - 53 - 5.2.5 Gerätehaus Löscheinheit Nörvenich - 54 - 5.2.6 Gerätehaus Löscheinheit Pingsheim - 55 - 5.2.7 Gerätehaus Löscheinheit Rath - 56 - 5.2.8 Gerätehaus Löscheinheit Rommelsheim - 57 - 5.2.9 Gerätehaus Löscheinheit Wissersheim - 58 - 5.3 Notstromversorgung der Gerätehäuser Zum heutigen Zeitpunkt verfügt kein Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Nörvenich über eine Notstromversorgung. Aus gutachterlichen Sicht wird dringend empfohlen, einen transportablen Stromgenerator zur externen Stromeinspeisung zu beschaffen. Gleichzeitig wird empfohlen zumindest die Gerätehäuser Nörvenich (neu) und Eschweiler über Feld für eine externe Einspeisung mit Notstrom vorzurüsten, um sie bei Stromausfall weiter betreiben zu können. Dies hat zur Folge, dass die Feuerwehr Nörvenich bei Stromausfall die Einsatzkräfte in zwei großen Gerätehäusern bündeln und Schadenlagen gesichert abarbeiten kann (siehe hierzu auch z.B. die Hinweise für die Planung von Ersatzstromversorgungen für Feuerwehrhäuser; Mai 2013 Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Bruchsal). 5.4 Feuerschutz-Technisches-Zentrum Kreuzau-Stockheim (FTZ) In der Atemschutzwerkstatt des Feuerschutz-Technischem-Zentrums in Kreuzau-Stockheim werden sämtliche Prüf- und Reparaturarbeiten an den prüfpflichtigen Geräten der Feuerwehr Nörvenich durchgeführt. Die persönliche Schutzausrüstung wird in der zentralen Wäscherei gereinigt. Alle Gerätschaften die dort geprüft werden sowie die persönliche Schutzausrüstung der Feuerwehr Nörvenich werden durch einen Hol- und Bring Service des FTZ transferiert. Dies ist ein Vorbild für interkommunale Zusammenarbeit. - 59 - 6. Einsatzmittel (Fahrzeuge und Geräte) der Feuerwehr Nörvenich Bedarf an Fahrzeugen und Geräten Zur Erfüllung der taktischen Maßnahmen ist es erforderlich, dementsprechende Fahrzeuge mit technischem Gerät vorzuhalten. Da alle Löschzüge-/gruppen der Feuerwehr der Gemeinde Nörvenich in ihren Ausrückebereichen den Brandschutz und die technische Hilfeleistung durchführen müssen, ist es erforderlich, jeder Einheit als Grundausstattung ein multifunktionelles Fahrzeug bereitzustellen. Dem Dienst habenden Einsatzleiter steht der Kommandowagen dauerhaft zur Verfügung. Die Neu- und Ersatzbeschaffung der Einsatzmittel wurde in Nörvenich kontinuierlich durchgeführt und besitzt folgenden Zustand: Wehrleiter Nörvenich Zurzeit Bauj. Bemerkung KdoW 2010 Führungsfahrzeug EvD Angedachte Neubeschaffung 2024 Gutachterliche Empfehlung zur Neubeschaffung 2022 Löscheinheit Binsfeld Zurzeit Bauj. HLF 10 MTF 1997 2006 Bemerkung Ersatzbeschaffung MLF / LF 10 Angedachte Neubeschaffung 2022 2026 Gutachterliche Empfehlung zur Neubeschaffung 2020 2024 Löscheinheit Eschweiler über Feld Zurzeit Bauj. HLF 20 MTF 2015 2004 Bemerkung Angedachte Neubeschaffung 2040 2024 Gutachterliche Empfehlung zur Neubeschaffung 2038 2022 - 60 - Löscheinheit Frauwüllesheim Zurzeit Bauj. TSF-W 1999 Bemerkung Ersatzbeschaffung MLF / LF 10 Angedachte Neubeschaffung 2024 Gutachterliche Empfehlung zur Neubeschaffung 2022 Löscheinheit Irresheim Zurzeit Bauj. TSF-W 2003 Bemerkung Ersatzbeschaffung MLF / LF 10 Angedachte Neubeschaffung 2028 Gutachterliche Empfehlung zur Neubeschaffung 2026 Löscheinheit Nörvenich Zurzeit Bauj. HLF 20 TSF-W 2005 2008 Bemerkung Ersatzbeschaffung MLF / LF 10 Angedachte Neubeschaffung 2030 2033 Gutachterliche Empfehlung zur Neubeschaffung 2028 2031 Löscheinheit Pingsheim Zurzeit Bauj. TSF-W MTF / ELW1 2007 2008 Bemerkung Ersatzbeschaffung MLF / LF 10 Angedachte Neubeschaffung 2032 2028 Gutachterliche Empfehlung zur Neubeschaffung 2030 2026 Löscheinheit Rath Zurzeit Bauj. Bemerkung LF 10 MTF 1997 2004 Ersatzbeschaffung MLF/HLF 10 Angedachte Neubeschaffung 2022 2024 Gutachterliche Empfehlung zur Neubeschaffung 2020 2022 Löscheinheit Rommelsheim Zurzeit Bauj. TLF 3000 2011 Bemerkung Angedachte Neubeschaffung 2034 Gutachterliche Empfehlung zur Neubeschaffung 2034 - 61 - Löscheinheit Wisserheim Zurzeit Bauj. HLF 10 GW-1 1993 2000 Bemerkung Ersatzbeschaffung TLF3000 Angedachte Neubeschaffung 2020 2024 Gutachterliche Empfehlung zur Neubeschaffung 2018 2023 Die durchschnittliche Nutzungsdauer von Großfahrzeugen bei den Feuerwehren ist nach Aussagen des begleitenden Gutachters in den letzten Jahren von 25 Jahre auf ca. 23 Jahre gesunken. In der Gemeinde Nörvenich konnten Großfahrzeuge aufgrund der sehr guten Fahrzeugunterhaltung bisher meist 28 Jahre genutzt werden. Die Gemeinde Nörvenich geht auch zukünftig von einer mindesten 25-jährigen Nutzungsdauer aus. Im Falle einer Zusammenlegung der Löscheinheiten Rath und Wissersheim ist ein angepasstes Fahrzeugkonzept für diese neuentstehende Löscheinheit bereits mit der Wehrleitung abgestimmt. Im Falle weiterer Zusammenlegungen von Löscheinheiten, ist auch das Fahrzeugkonzept frühzeitig anzupassen, um Fehlbeschaffungen zu vermeiden. - 62 - 7. Jugendarbeit Neben den Einsatzkräften der Feuerwehr Nörvenich, die durch ihren täglichen Einsatz die gemeindlichen Aufgaben nach BHKG sicherstellen, ist die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nörvenich der entscheidende Faktor zur Sicherstellung des zukünftigen Feuerschutzes und der Hilfeleistung innerhalb der Gemeinde Nörvenich. Die Gemeinde Nörvenich fördert die Arbeit der Jugendfeuerwehr seit vielen Jahren sehr nachhaltig. Ziel ist es, dass die Feuerwehr durch ihre Kinder- und Jugendarbeit die Jugendlichen in die dem Gemeinwohl und dem Dienst am Nächsten gewidmete Aufgabe der Feuerwehr einführt und auf die Aufgabe als aktive Mitglieder der Feuerwehr der Gemeinde Nörvenich unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit vorbereitet. Hierbei muss die Motivationslage der Jugendlichen durch ein vielfältiges Angebot gesteigert und erhalten bleiben, um durch den Übertritt in die Einsatzabteilung der aktiven Feuerwehr die Sicherstellung des ehrenamtlichen Feuerschutzes auch zukünftig gewährleisten zu können. Ohne Jugendfeuerwehr wäre der Bestand der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nörvenich erheblich gefährdet. Durch eine ausreichende und langfristige Förderung der Jugendfeuerwehr sollen nach Möglichkeit die Auswirkungen des „demographischen Wandels“ minimiert, besser noch kompensiert werden. Die Neuzugänge in die Aktiven der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nörvenich sind in den letzten Jahren zu großen Teilen aus den Reihen der Jugendfeuerwehr gekommen. Um sich der Jugendfeuerwehr entsprechend ihres Stellenwertes widmen zu können, ist allerdings ein erheblicher Personalaufwand zu erbringen. Neben dem Gemeindejugendfeuerwehrwart sowie den stellv. Gemeindejugendfeuerwehrwarten, der die Belange aller einzelnen Jugendfeuerwehren der Gemeinde Nörvenich vertritt, werden die Jugendfeuerwehren der einzelnen Löscheinheiten durch Jugendfeuerwehrwarte/innen und Stellvertreter/innen betreut und gefördert. Wie auch in anderen Kommunen feststellbar, ist die Bereitschaft als „Jugendwart“ seine Freizeit zu opfern stetig zurückgegangen. Die Jugendarbeit sollte noch verbessert werden. Hierzu ist geeignetes Personal für diese anspruchsvolle Aufgabe zu gewinnen und auszubilden. Ein Förderplan für die Jugendarbeit sollte entwickelt werden. - 63 - 8. ABC-Gefahrenabwehr der Feuerwehr Nörvenich im Verbund mit der Konzeption im Regierungsbezirk Köln Im September 2006 bildete sich aus Vertretern aller Kreise und kreisfreien Städte des Regierungsbezirks Köln ein Arbeitskreis „Messleitung/Messtaktik“. Dieser Arbeitskreis hat u. a. taktische Konzeptionen für die Bereiche • Messprotokolle • Lagedarstellung • Bewertung von Schadstoffkonzentrationen – Grenzwerte • Messstrategien • Einsatz von Mess- und Nachweisgeräten sowie Messfahrzeugen (Ü-Messen) erarbeitet. Diese Konzeption wurde von den Leitern der Berufsfeuerwehren und den Kreisbrandmeistern fachlich abschließend bewertet. Zielsetzung dieser Konzeption ist es, ein problemloses Zusammenarbeiten von Einheiten aus unterschiedlichen Gebietskörperschaften bei einer aufwachsenden und größeren Schadenslage zu ermöglichen. Die Konzeption wurde mit Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 30.04.2008 eingeführt. Bei der Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten für die ABC Gefahrenabwehr ist darauf zu achten, dass diese mit den Konzepten des Landes NRW, der Bez.-Reg. Köln und Kreises Düren kompatibel sind. Die Löscheinheiten Eschweiler über Feld und Rath wirken in der ABC-Einheit 504 des Kreises Düren mit. Zudem sind die Löscheinheiten Eschweiler über Feld und Rath Teil der Bereitschaft II im Regierungsbezirk Köln. - 64 - 9. Darstellung der gemeindlichen Bemühungen zur Stärkung des Ehrenamtes im Feuerschutz der Gemeinde Nörvenich Konzepte zur Stärkung des Ehrenamtes im Feuerschutz werden derzeit in vielen Kommunen und Feuerwehren diskutiert, denn sie sind der Schlüssel zur langfristigen Sicherung der Einsatzbereitschaft der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr. In der Gemeinde Nörvenich werden zurzeit folgende Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamtes durchgeführt: • Förderung der Jugendarbeit zur Gewinnung von aktiven Mitgliedern durch Übernahme nach der Jugendfeuerwehr. • Ständige Anpassung der Fahrzeuge und Gerätschafen sowie persönliche Schutzausrüstungen der Einsatzkräfte an dem Stand der Technik und dadurch Steigerung der Motivation im Ehrenamt. • Zuschüsse zur Erlangung des „Lkw-Führerscheins“ für Mitglieder der ehrenamtlichen Feuerwehr. • Zahlung von Aufwandsentschädigungen für die Funktionsträger. • Einbeziehung der ehrenamtlichen Kräfte bei der Weiterentwicklung der Feuerwehr der Gemeinde Nörvenich. Angesichts des dringenden Bedarfs an weiteren aktiven Einsatzkräften, sind die genannten Maßnahmen zu erweitern und zu verstärken. Ehrenamtliches Engagement verdient besondere Unterstützung. Die Mitglieder in der Freiwilligen Feuerwehr unterscheiden sich von anderen Ehrenämtern dadurch, dass sie einen Großteil Ihrer Freizeit für Ausbildung, Übungen und Einsätze opfern und riskieren hierbei ihre Gesundheit und ggf. auch ihr Leben. Die Förderung des Ehrenamtes erhält nicht zuletzt vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, der steigenden Schwierigkeiten im Berufsleben und die fortwährend gesteigerte Anfor- - 65 - derung an die Qualität des Feuerschutzes und der Hilfeleistung eine immer höher werdende Priorität. Die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr muss durch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit unter Einbeziehung der örtlichen Medien noch besser als bisher dargestellt werden. Presseinformationen nach jedem Einsatz, Gespräche mit Medienvertretern, der Einsatz eines Pressesprechers der Feuerwehr sind hierzu Beispiele. Aufwandentschädigungen für Funktions- oder Aufgabenträger in der Freiwilligen Feuerwehr wie z.B. • Leiter der Feuerwehr und Stellvertreter • Löschzugführer • Löscheinheitsführer • Jugendwarte • Gerätewart werden gemäß Ratsbeschuss gezahlt. - 66 - 10. Führungsstruktur und Einsatzleitung 10.1 Leiter der Feuerwehr und seine Stellvertreter Die Leitung der Feuerwehr wird durch den Leiter der Feuerwehr und seine beiden Stellvertreter wahrgenommen. Sie haben für diese Funktion die erforderliche Qualifikation am Institut der Feuerwehr in Münster erworben. 10.2 Zug- und Gruppenführer Die Qualifikationen der Zugführer (F IV) und die des Gruppenführers (F III) entsprechen den Anforderungen. Die erforderlichen Qualifikationen wurden am Institut der Feuerwehr in Münster erworben. 10.3 Einsatzleitung Einsätze kleinen Umfangs: Diese Einsätze werden von dem jeweiligen Fahrzeugführer (Gruppenführer/Zugführer) geleitet. Der Gruppenführer: Einsätze mit einer Mannschaftsstärke von einer Gruppe, werden durch den ersteintreffenden Gruppenführer übernommen. Der Zugführer: Bei einem Einsatz von mehr als einer Gruppe übernimmt der ersteintreffende Zugführer die Einsatzleitung. Bestellter Einsatzleiter nach § 33 BHKG: Bei größeren Einsatzlagen wird die Einsatzleitung mindestens durch einen bestellten Einsatzleiter / EvD nach BHKG übernommen. Bestellte Einsatzleiter in der Feuerwehr Nörvenich sind der Leiter der Feuerwehr und die stellvertretenden Leiter der Feuerwehr. - 67 - Einsatzleitung durch den Leiter der Feuerwehr oder seine Stellvertreter: Bei besonders schwierigen Einsatzlagen wird die Einsatzleitung durch den Leiter der Feuerwehr oder einen seiner beiden Stellvertreter wahrgenommen. Durch die Wehrleitung wurde für den Einsatzdienst folgende konforme Führungsstruktur aufgebaut 10.4 Presse- und Medienarbeit der Feuerwehr Nörvenich: Die Presse- und Medienarbeit erfolgt über die Wehrleitung sowie den Arbeitskreis Presse. - 68 - Um eine zielorientierte Presse- und Medienarbeit bei der Feuerwehr Nörvenich zu realisieren, wurde ein „Arbeitskreis Presse“ eingerichtet. • Hierdurch wird – die Öffentlichkeitsarbeit der Freiwilligen Feuerwehr Nörvenich kanalisiert – die Wehrleitung bei der Öffentlichkeitsarbeit entlastet – die interne Kommunikation gefördert • Kernziele sind: – die Außendarstellung der Tätigkeiten und Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr zum Wohle der Bürger zu verbessern – die ehrenamtliche Tätigkeit eines jeden Angehörigen in der Freiwilligen Feuerwehr aufzuzeigen und hervorzuheben – durch die Öffentlichkeitsarbeit die globalen Maßnahmen zur Anwerbung von neuen Mitgliedern im Bereich der Jugendfeuerwehr und dem aktiven Einsatzdienst zu unterstützen Darüber hinaus stellt die Öffentlichkeitsarbeit für eine Freiwillige Feuerwehr immer auch die Gelegenheit zur Mitgliedergewinnung dar. 10.5 Funkkonzept: Ein Funkkonzept wird notwendig, um bei größeren Flächenlagen und umfangreicheren Einsätzen in verschiedenen Abschnitten mit Arbeits- und Führungskanälen zu arbeiten. Das im Kreis Düren bestehende Funkkonzept ist durch die Feuerwehr Nörvenich anzuwenden. Durch die sukzessive Umstellung auf den Digitalfunk ist darauf zu achten, dass das Funkkonzept übergangslos überarbeitet und lückenlos angewendet wird. Im Kreis Düren ist am 15.04 2015 das Migrationskonzept für den Digitalfunk begonnen worden und soll umfänglich zum Jahresende 2016 abgeschlossen werden. Die Feuerwehr Nörvenich führt die Übergangsschritte zeitgerecht durchgeführt und bereits abgeschlossen. Die Umstellung auf den digitalen Einsatzstellenfunk erfolgt im Jahr 2017. - 69 - Aufgrund der Feuerwehrdienstvorschrift 100 wird evtl. die Notwendigkeit bestehen, weitere investive Maßnahmen im Bereich der Funktechnik einzuplanen und teilweise kurzfristig zu beschaffen. Unabhängig hiervon ist eng die Entwicklung im Bereich des Digitalfunks zu berücksichtigen. Hier ist insbesondere Augenmerk auf heute anstehenden Neuanschaffungen zu richten, damit nicht unnötige Investitionen getätigt werden, die im späteren digitalen Funknetz nicht mehr verwendbar sind. 10.6 Rettungstrupp im Atemschutzeinsatz: Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr leisten ihren Einsatzdienst in ihrer Freizeit und riskieren hierfür ihre Gesundheit. Aus diesem Grund besteht neben der gesetzmäßigen Notwendigkeit auch die moralische Notwendigkeit, die Einsatzkräfte der Feuerwehr wie bisher, auch weiterhin bestmöglich gegen die Gefahren des Einsatzdienstes zu schützen. Es ist zum bestehenden Atemschutzkonzept ein Konzept: „Notfallrettung im Atemschutzeinsatz“ durch die Feuerwehr zu erstellen und umzusetzen. 10.7 Heißausbildung: Neben den Aussagen zum Sicherheitstrupp (Rettungstrupp) im Rahmen von Atemschutzausbildungen ist eine so genannte Heißausbildung zur Sicherheit der Einsatzkräfte und zur Steigerung der Einsatzerfahrung unabdingbar. Die Feuerwehrdienstvorschrift 7 – Atemschutz – fordert neben einer Jahresübung auf einer Atemschutzübungsstrecke auch einen Einsatz/Übung unter realen Bedingungen. Die Voraussetzungen hierfür sind in der Brandsimulationsanlage sowie den weiteren Trainingseinrichtungen im Feuerschutz-Technischen-Zentrum des Kreises Düren in hervorragender Weise gegeben und sollen auch weiterhin intensiv genutzt werden, um die Einsatzbereitschaft und die Sicherheit der Feuerwehr Nörvenich zu erhalten. Eine Heißausbildung aller Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr Nörvenich sollte einmal jährlich erfolgen. Hiervon kann bei Einsatzkräften abgewichen werden, die aufgrund der tatsächlichen Einsätze einen hohen Einsatz- und Erfahrungswert nachweisen können. - 70 - 10.8 Einsatzdokumentation / Controlling: Die Einsatzdokumentation / Controlling (Auswertung der Einsätze) ist dahingehend zu erweitern, dass alle Einsätze mit den relevanten Daten in digitaler Form vorliegen und auszuwerten sind. 10.9 Sonderaufgaben und vorgeplante überörtliche Hilfe Die Löscheinheit Wissersheim ist als Logistikeinheit zur besonderen Verwendung vorgesehen. Für den Betrieb der Feuerwehreinsatzzentrale sowie zur Unterstützung der Einsatzleitung wurde innerhalb der Feuerwehr Nörvenich eine IuK-Einheit gegründet. Das Personal setzt sich aus allen Löscheinheiten zusammen. Die Löscheinheiten Binsfeld und Eschweiler über Feld sind in verschiedenen Zeitfenstern und Szenarien in der Alarm- und Ausrückeordnung der FW Merzenich einbezogen. Die Löscheinheiten Eschweiler über Feld und Rath Teil der Bereitschaft II im Regierungsbezirk Köln. - 71 - 11. Krisenstab – Großschadenereignisse – Warnung der Bevölkerung 11.1 Krisenstäbe auf der Ebene der kreisangehörigen Städte und Gemeinden: Für die Gefahrenabwehr bei Großeinsatzlagen und Katastrophen sieht das BHKG NRW ergänzt durch den Erlass des Innenministeriums NRW vom 14.12.2004 die Bildung von Krisenstäben und Einsatzleitungen auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte vor. Der Krisenstab steht als administrativ-organisatorische Komponente neben der Einsatzleitung als operativ-taktische Komponente und ist dem Landrat bzw. dem Oberbürgermeister als politisch gesamtverantwortliche Komponente unterstellt. Während die Einsatzleitung (der Feuerwehr) auf Basis der Feuerwehrdienstvorschrift 100 lageabhängig Einsatzabschnitte und Unterabschnitte bilden kann, um das Schadensgebiet zu gliedern, ist die Bildung von Stäben im administrativ-organisatorischen Bereich unterhalb der Kreise gesetzlich zurzeit nicht vorgesehen, wird aber in § 35 BHKG (5) als Kannbestimmung zugelassen und ist gutachterlich ausdrücklich empfohlen. Erfahrungen zeigen jedoch, dass sowohl bei punktuellen Großschadensereignissen in einer kreisangehörigen Gemeinde, als auch bei flächigen Schadensereignissen, welche mehrere kreisangehörigen Gemeinden betreffen, auch unterhalb des Krisenstabs des Kreises in den betroffenen Gemeinden eine besondere Organisationsform der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen erforderlich werden kann. Die Gemeinde Nörvenich hat bereits einen „Stab für außergewöhnliche Ereignisse“ (SAE) eingerichtet. Gründe: Im Falle einer (Groß-) Schadenslage werden sich die Bürger – abgesehen von Notrufen – mit ihren Anliegen zunächst an die örtliche Gemeindeverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde wenden, nicht jedoch an den Kreis. - 72 - Die Notwendigkeit, den Stab SAE auf der Ebene der kreisangehörigen Stadt/Gemeinde einzurichten ist ferner dem Umstand geschuldet, dass die Umsetzung von Entscheidungen des Krisenstabes des Kreises bei Großschadenslagen in der bestehenden Aufbauorganisation der Behörde erfolgen soll und damit von den unterstellten Gemeinden vollzogen werden muss. Dafür muss auch auf der Ebene der kreisangehörigen Städte und Gemeinden eine dauerhaft erreichbare Stelle eingerichtet werden. Die Gemeinde Nörvenich sollte in der Lage sein, auf örtlicher Ebene einen Stab zu bilden, welcher in der Funktion dem Krisenstab auf Ebene des Kreises entspricht. Die Größe des Stabes SAE muss der Leistungsfähigkeit der Gemeinde angepasst sein. Der Stab SAE der Gemeinde Nörvenich sollte mittels Verbindungspersonen in der Einsatzleitung der Feuerwehr und/oder des Krisenstabes des Kreises vertreten sein. Um die technischen Voraussetzungen der Betriebsbereitschaft des SAE gewährleisten zu können, sind die Einsatzzentralen SAE (z.B. Rathaus oder ein Gerätehaus) mit Notstrom zu versorgen. 11.2 Aufgaben der Gemeinden: Nach § 3 Abs. 3 BHKG haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben. Diese Pläne sind nicht mit den Feuerwehrplänen nach DIN 14095 gleichzusetzen. Feuerwehrpläne nach DIN 14095 sind Pläne für die Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen an besonderen Orten oder Objekten und werden nach baurechtlichen Vorschriften oder im Rahmen der Erstellung von betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen durch die Brandschutzdienststellen oder Bauordnungsämter gefordert. Pläne für den Einsatz der Feuerwehr sind solche Pläne, die unmittelbar dem Einsatz der Feuerwehr dienen unabhängig davon, ob andere Stellen für Gefahrensituationen Pläne vorhalten müssen. Solche Einsatzpläne sind objekt- oder ereignisbezogen mit Hinweisen auf einsatztaktische Maßnahmen. Für welche Objekte diese zu erstellen sind, legt der Leiter der Feuerwehr fest. Das Erstellen von Feuerwehreinsatzplänen ist nicht Bestandteil eines Brandschutzbedarfsplanes. - 73 - 11.3 Warnung der Bevölkerung: Da der Bund sich aus der flächendeckenden Warnung der Bevölkerung technisch zurückgezogen hat (Abbau der Sirenen), gehört es im Rahmen einer präventiven Gefahrenabwehr auch zu den Aufgaben einer Gemeinde, die Bevölkerung rechtzeitig und umfassend vor herannahenden Gefahren warnen zu können. Nach § 57 des Landesmediengesetzes NRW haben die lokalen Rundfunkveranstalter die Gemeinden unverzüglich angemessene Sendezeiten für amtliche Verlautbarungen einzuräumen. Das Warnen der Bevölkerung erfolgt in Nordrhein-Westfalen bei den kreisangehörigen Gemeinden, die nicht die Sirenen übernommen haben, sehr häufig über Einsatz- und Kommandofahrzeuge der Feuerwehr. Auch die Feuerwehr der Gemeinde Nörvenich verfügt über entsprechend ausgerüstete Fahrzeuge (5 Fahrzeuge), um Durchsagen für die Bevölkerung machen zu können. Dieses System stößt jedoch aufgrund der technischen Gegebenheiten (Durchsagen aus fahrenden Fahrzeugen) häufig und schnell an die Grenzen und zwar immer dann, wenn man flächendeckend warnen möchte. Es sollte angestrebt werden, in Zusammenarbeit mit dem Kreis Düren ein Konzept zur zeitgerechten sowie flächendeckender Warnung der Bevölkerung zu erarbeiten. - 74 - 12. Investitions- und Ausgabenplan für die Jahre 2016 bis 2021 (Ohne Berücksichtigung notwendiger Baumaßnahmen an Gerätehäusern) 2016 2017 2018 2019 - Atemschutz Funktechnik Persönliche Schutzausrüstung Führerscheine Verwaltungsportal Technische Ausrüstung und Geräte Summe 7.000,00 € 3.070,00 € 30.500,00 € 9.800,00 € 1.600,00 € 6.100,00 € 58.070,00 € Atemschutz Funktechnik Persönliche Schutzausrüstung Führerscheine Verwaltungsportal Technische Ausrüstung und Geräte Summe 1.500,00 € 29.570,00 € 32.000,00 € 9.800,00 € 1.600,00 € 10.700,00 € 85.170,00 € Atemschutz Funktechnik Persönliche Schutzausrüstung Führerscheine Verwaltungsportal Technische Ausrüstung und Geräte Summe 1.500,00 € 3.110,00 € 30.500,00 € 9.800,00 € 1.600,00 € 8.900,00 € 55.410,00 € Atemschutz Funktechnik Persönliche Schutzausrüstung Führerscheine Verwaltungsportal Technische Ausrüstung und Geräte Ersatzbeschaffung LF 10 LE Rath Summe 1.500,00 € 3.110,00 € 32.000,00 € 9.800,00 € 1.600,00 € 17.000,00 € 285.000,00 € 350.010,00 € - 75 - 2020 2021 - Atemschutz Funktechnik Persönliche Schutzausrüstung Führerscheine Verwaltungsportal Technische Ausrüstung und Geräte Summe Atemschutz Funktechnik Persönliche Schutzausrüstung Führerscheine Verwaltungsportal Technische Ausrüstung und Geräte Ersatzbeschaffung HLF 10 LE Wissersheim Summe 1.500,00 € 3.110,00 € 30.500,00 € 9.800,00 € 1.600,00 € 12.000,00 € 58.510,00 € 1.500,00 € 3.110,00 € 21.500,00 € 4.400,00 € 1.600,00 € 57.600,00 € 285.000,00 € 374.710,00 € Die vorgenannten Bedarfe und Kostenschätzungen stellen lediglich einen Prognosewert dar. Letztlich sind die exakten Bedarfe bei der Aufstellung des jeweiligen Haushaltes für das Folgejahr exakt zu ermitteln. Der Brandschutzbedarfsplan schränkt somit in keiner Weise das Haushaltsrecht des Gemeinderates ein und trifft diesbezüglich keinerlei Vorfestlegungen. - 76 - 13. Fortschreibung Der Brandschutzbedarfsplan ist spätestens nach 5 Jahren fortzuschreiben. Besondere Abweichungen, die während der regulären Laufzeit des Brandschutzbedarfsplanes auftreten, werden mit dem Controlling des Berichtswesens (Einsatzauswertung) erkannt. Es wird vorgeschlagen dies mindestens einmal jährlich gemeinsam zwischen der Feuerwehr, der Verwaltung und dem Rat der Gemeinde Nörvenich zu erörtern. Falls erforderlich, wird die Verwaltung eine außerordentliche Fortschreibung durchführen und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorlegen. - 77 - 14. Anlagen 14.1 Übersichten der Mindest- und Maximalfunktionsstärken - 78 - - 79 - - 80 - - 81 - - 82 - - 83 - - 84 - - 85 - - 86 - 14.2 Alarmierungen der Löscheinheiten 2011 bis 2015 Löscheinheit Binsfeld 2015 13 Jahr 2014 20 2013 11 2012 11 2011 10 0 5 10 15 Anzahl der Alarmierungen 20 25 - 88 - Jahr Löscheinheit Eschweiler über Feld 2015 17 2014 17 2013 7 2012 7 2011 7 0 2 4 6 8 10 Anzahl der Alarmierungen 12 14 16 18 - 89 - Jahr Löscheinheit Frauwüllesheim 2015 17 2014 17 2013 7 2012 7 2011 7 0 2 4 6 8 10 Anzahl der Alarmierungen 12 14 16 18 - 90 - Löscheinheit Irresheim 2015 13 Jahr 2014 10 2013 2 2012 2 2011 3 0 2 4 6 8 Anzahl der Alarmierungen 10 12 14 - 91 - Löscheinheit Nörvenich 2015 32 Jahr 2014 33 2013 22 2012 24 2011 15 0 5 10 15 20 Anzahl der Alarmierungen 25 30 35 - 92 - Löscheinheit Pingsheim 2015 17 Jahr 2014 16 2013 12 2012 9 2011 7 0 2 4 6 8 10 Anzahl der Alarmierungen 12 14 16 18 - 93 - Löscheinheit Rath 2015 18 Jahr 2014 15 2013 11 2012 10 2011 5 0 2 4 6 8 10 12 Anzahl der Alarmierungen 14 16 18 20 - 94 - Löscheinheit Rommelsheim 2015 11 Jahr 2014 10 2013 4 2012 2 2011 4 0 2 4 6 Anzahl der Alarmierungen 8 10 12 - 95 - Löscheinheit Wissersheim 2015 18 Jahr 2014 16 2013 6 2012 8 2011 5 0 2 4 6 8 10 12 Anzahl der Alarmierungen 14 16 18 20 - 96 - Löscheinheit Oberbolheim sie wurde zu 2016 in die Löscheinheit Nörvenich integriert 2015 23 Jahr 2014 16 2013 10 2012 15 2011 8 0 5 10 15 Anzahl der Alarmierungen 20 25 - 97 - Gesamtalarme der Feuerwehr Nörvenich 2015 189 Jahr 2014 171 2013 98 2012 105 2011 76 0 50 100 150 Anzahl der Alarmierungen 200 250 - 98 - 14.3 Personalentwicklung Personalentwicklung der aktiven Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nörvenich 250 240 230 220 209 206 Anzahl 210 199 197 200 190 180 170 169 160 150 2011 2012 2013 Jahr 2014 2015 - 99 - Personalentwicklung der aktiven weiblichen Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nörvenich 12 10 10 10 8 Anzahl 8 8 7 6 4 2 0 2011 2012 2013 Jahr 2014 2015 - 100 - Personalentwicklung der Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nörvenich 120 108 105 106 100 93 Anzahl 80 60 43 40 20 0 2011 2012 2013 Jahr 2014 2015 - 101 - Mitglieder in der Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nörvenich 60 57 50 Anzahl 40 30 26 20 24 23 2012 2013 23 10 0 2011 Jahr 2014 2015 - 102 - Gesamtmitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nörvenich aktive Mitglieder - Jugendfeuerwehr - Ehrenabteilung 400 350 57 24 23 108 106 300 Anzahl 250 26 105 93 23 200 43 150 100 209 197 199 206 169 50 Ehrenabteilung Jugendfeuerwehr aktive Mitglieder 0 2011 2012 Jahr 2013 2014 2015 - 103 - 14.4 Altersstruktur der Feuerwehr Altersstruktur der aktiven Feuerwehr der Geminde Nörvenich 51-62 Jahre 35 = 20,71% 18-30 Jahre 70 = 41,42% 41-50 Jahre 39 = 23,80% 31-40 Jahre 25 = 14,79% - 104 - Altersstruktur der Jugendfeuerwehr der Gemeinde Nörvenich 18 Jahre 5 = 21,63% 10-11 Jahre 3 = 6,98% 12-13 Jahre 8 = 18,60% 16-17 Jahre 12 = 27,91% 14-15 Jahre 15 = 34,88% 14.5 Bilder der Gerätehäuser Binsfeld Eschweiler über Feld - 106 - Frauwüllesheim Irresheim - 107 - Nörvenich Pingsheim - 108 - Rath Rommelsheim - 109 - Wissersheim Stand: Dezember 2016 Version 2.03 OSB Brandschutz