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Beschlussvorlage (Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
199 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
29.11.16, 19:06
Aktualisiert
29.11.16, 19:06
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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 323/2016 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2014-2020) HSG: Kämmerei Sachbearbeiter: Thomas Reimer vom 28.11.2016 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss Rat 08.12.2016 15.12.2016 Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertragsseite. II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) Die Gemeinde Nörvenich erhebt nach den Vorschriften der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung in der zurzeit gültigen Fassung Benutzungsgebühren zur Deckung der durch das Einsammeln, Befördern und Deponieren der Abfälle entstehenden Kosten; diese Abfallentsorgungsgebühren sind jährlich neu ermitteln und festzusetzen. Die Gemeinde Nörvenich hat 2014 zum 01.01.2015 eine europaweite Neuausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen durchführen müssen. Wie auch in der Gemeinde Vettweiß (siehe beigefügter Zeitungsartikel), hat diese Ausschreibung auch in Nörvenich zu höheren Entsorgungskosten geführt, welche nach vollständiger Inanspruchnahme der entsprechenden Ausgleichsrücklagen in 2015 und 2016 nun zu steigenden Gebühren führt. Die Berechnung der endgültigen Gebühren 2017 für die Biotonne ist als Anlage 1 beigefügt. Der endgültige Gebührensatz für 2017 kann gegenüber der Vorjahresgebühr unverändert bei 85,20 € pro Gefäß belassen werden. Die Berechnung der Restmüllgebühren 2017 liegt als Anlage 2 bei. Hier ändern sich die Gebühren folgendermaßen gegenüber dem Vorjahr: Gebühren 2017 60l-Gefäß/Jahr 120l-Gefäß/Jahr 240l-Gefäß/Jahr 115,20 € 167,88 € 279,48 € Veränderung gegenüber endgültigen Gebühren 2016 +21,60 € +34,44 € +25,56 € Auf die Erläuterungen in den Kalkulationsunterlagen wird verwiesen. Die notwendigen Modifizierungen sind in der als Anlage 3 beigefügten Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung eingearbeitet. Da diese fast ausschließlich in § 2 ihren Niederschlag finden, wurde auf die Erstellung einer Synopse verzichtet. III: Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die neugefasste Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nörvenich in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung. Eine Ausfertigung des Satzungstextes ist Bestandteil der Niederschrift. Die Mittel der Sonderposten für den Gebührenausgleich werden weiterhin für den Gebührenhaushalt/ kostenrechnende Einrichtung Abfallbeseitigung verwandt.