Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
199 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
29.11.16, 19:06
Aktualisiert
29.11.16, 19:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 323/2016
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2014-2020)
HSG: Kämmerei
Sachbearbeiter: Thomas Reimer
vom 28.11.2016
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
Rat
08.12.2016
15.12.2016
Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertragsseite.
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Die Gemeinde Nörvenich erhebt nach den Vorschriften der Gebührensatzung zur
Abfallentsorgungssatzung in der zurzeit gültigen Fassung Benutzungsgebühren zur Deckung der
durch das Einsammeln, Befördern und Deponieren der Abfälle entstehenden Kosten; diese
Abfallentsorgungsgebühren sind jährlich neu ermitteln und festzusetzen.
Die Gemeinde Nörvenich hat 2014 zum 01.01.2015 eine europaweite Neuausschreibung der
Abfallentsorgungsleistungen durchführen müssen. Wie auch in der Gemeinde Vettweiß (siehe
beigefügter Zeitungsartikel), hat diese Ausschreibung auch in Nörvenich zu höheren
Entsorgungskosten geführt, welche nach vollständiger Inanspruchnahme der entsprechenden
Ausgleichsrücklagen in 2015 und 2016 nun zu steigenden Gebühren führt.
Die Berechnung der endgültigen Gebühren 2017 für die Biotonne ist als Anlage 1 beigefügt. Der
endgültige Gebührensatz für 2017 kann gegenüber der Vorjahresgebühr unverändert bei 85,20 €
pro Gefäß belassen werden.
Die Berechnung der Restmüllgebühren 2017 liegt als Anlage 2 bei. Hier ändern sich die
Gebühren folgendermaßen gegenüber dem Vorjahr:
Gebühren 2017
60l-Gefäß/Jahr
120l-Gefäß/Jahr
240l-Gefäß/Jahr
115,20 €
167,88 €
279,48 €
Veränderung gegenüber
endgültigen Gebühren
2016
+21,60 €
+34,44 €
+25,56 €
Auf die Erläuterungen in den Kalkulationsunterlagen wird verwiesen.
Die notwendigen Modifizierungen sind in der als Anlage 3 beigefügten Neufassung der
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung eingearbeitet. Da diese fast
ausschließlich in § 2 ihren Niederschlag finden, wurde auf die Erstellung einer Synopse verzichtet.
III:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die neugefasste Gebührensatzung zur Satzung
über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nörvenich in der von der Verwaltung
vorgelegten Fassung. Eine Ausfertigung des Satzungstextes ist Bestandteil der
Niederschrift.
Die Mittel der Sonderposten für den Gebührenausgleich werden weiterhin für den
Gebührenhaushalt/ kostenrechnende Einrichtung Abfallbeseitigung verwandt.