Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
1,6 MB
Datum
15.12.2016
Erstellt
29.11.16, 19:06
Aktualisiert
29.11.16, 19:06
Stichworte
Inhalt der Datei
DBM
Berechnung der Gebühren 240 l-Biotonne 2017
G:\AMT20\Gebührenkalkulationen\Kalkulation Abfallbeseitigungsgebühren\Abfallgebührenkalkulation ab 2015\2017\Gebühren Biotonne 2017.xlsx
A) Erläuterung der Aufwendungen
Am 05.10.2016 waren
2500
2475
Biotonnen ausgegeben. Bei den nachstehenden Berechnungen wird von
Biotonnen sowie einer Abfallmenge von
1500
t ausgegangen.
Unter Berücksichtigung jährlicher Veränderungen werden für 2017 folgende Zahlen zugrunde gelegt:
1. Miete der Bioabfallbehälter:
Gefäß
240 L
Miete/Monat
1,20 €
Gefäße/Menge
Monate
MwSt.
12
Summe
36.000,00 €
Gefäße/Menge
2500
Schüttungen/ Jahr
Ergebnis
31 55.800,00 €
MwSt.
19,00%
Brutto
66.402,00 €
Entfernung Km
Restmüll in tonnen
Ergebnis
1500 10.695,00 €
MwSt.
19,00%
Brutto
12.727,05 €
2500
19,00%
2. Leerung und Transport:
Entleerung
0,72 €
Km-Pauschale
0,31 €
23
3. Kraftstoffkosten:
Anzahl L
4102
Euro/ Kraftstoff L
1,10 €
Ergebnis
4.512,20 €
MwSt.
19,00%
Brutto
5.369,52 €
G:\AMT20\Gebührenkalkulationen\Kalkulation Abfallbeseitigungsgebühren\Abfallgebührenkalkulation ab 2015\2017\Gebühren Biotonne 2017.xlsx
Ergebnis
42.840,00 €
4. Kosten Deponie:
Durchschnittliche Abfallmengen der letzten vier Jahre:
Jahr
2012
2013
2014
2015
Durchschnitt:
Abfall / t
1452
1427
1586
1513
1495
Eingesetzt werden:
Restmüll in tonnen
1500
Euro
80,40 €
Ergebnis
120.600,00 €
247.938,57 €
Ergebnis
7.438,16 €
Zwischensumme
247.938,57 €
5. Verwaltungskosten
Prozent
3,00%
Endsumme
255.376,73 €
G:\AMT20\Gebührenkalkulationen\Kalkulation Abfallbeseitigungsgebühren\Abfallgebührenkalkulation ab 2015\2017\Gebühren Biotonne 2017.xlsx
Zusammenstellung der Aufwendungen für die Bioabfallentsorgung:
1. Miete
42.840,00 €
2. Leerung und Transport
79.129,05 €
3. Kraftstoffkosten
4. Kosten Deponie
5. Verwaltungskosten 3,0 % durch
Gebühren abzudecken
5.369,52 €
120.600,00 €
7.438,16 €
255.376,73 €
G:\AMT20\Gebührenkalkulationen\Kalkulation Abfallbeseitigungsgebühren\Abfallgebührenkalkulation ab 2015\2017\Gebühren Biotonne 2017.xlsx
B) Berechnung Gebühren
Kosten
255.376,73 €
Gefäße
2500
Euro je Gefäß/ Jahr
102,15 €
durch 12 teilbar
102,24 €
Aufgrund der vorstehenden Berechnung würde sich die Benutzungsgebühr für eine Biotonne gegenüber der Vorjahresgebühr in Höhe von
85,20 €
um
17,04 €
erhöhen.
Alternativ zu dieser Gebührenerhöhung besteht die Möglichkeit, die enorm gestiegenen Abfuhrkosten
für die Biotonnen anteilig über die Restmüllgebühren zu subventionieren.
Die Zulässigkeit dieser Verfahrensweise ergibt sich aus den Vorschriften des Landesabfallgesetzes NRW, ist durch
obergerichtliche Rechtsprechung anerkannt und wurde zudem der Verwaltung durch den
Städte- und Gemeindebund NRW im Rahmen einer Rechtsauskunft bestätigt.
Insoweit ergibt sich alternativ die nachfolgende Gebührenermittlung:
Abfuhrentgelt wie vorstehend berechnet (Positionen 1. – 3.):
127.338,57 €
Ermittlung der Auswirkung der Preissteigerung bei den Abfuhrkosten Abfuhrentgelt nach Konditionen zu Beginn der Subventionierung:
Euro
5,52 €
Gefäße
2500
Egebnis
13.800,00 €
MwSt. 19 %
19,00%
Brutto
16.422,00 €
G:\AMT20\Gebührenkalkulationen\Kalkulation Abfallbeseitigungsgebühren\Abfallgebührenkalkulation ab 2015\2017\Gebühren Biotonne 2017.xlsx
Die sich hieraus ergebende Differenz könnte auf die Restmüllgebühren umgelegt werden.
127.338,57 €
16.422,00 €
110.916,57 €
Zur Ermittlung der Vorausleistung für die Biotonne verbleiben in diesem Fall noch an ansatzfähigen Abfuhrkosten
zuzüglich Kosten der Deponie.
Abfuhrkosten
Deponiekosten
Zwischensumme
3% Verwaltungskosten
Ergebnis
16.422,00 €
120.600,00 €
137.022,00 €
3,00% 141.132,66 €
Euro
141.132,66 €
Gefäße
2500
je Gefäß/Jahr
56,45 €
durch 12 teilbar
56,40 €
G:\AMT20\Gebührenkalkulationen\Kalkulation Abfallbeseitigungsgebühren\Abfallgebührenkalkulation ab 2015\2017\Gebühren Biotonne 2017.xlsx
C) Ergebnis
Die Gebühr für Biotonnen könnte bei voller Inanspruchnahme der Subventionierung
durch die Restmüllgebühren zurückgeführt werden, siehe B).
Bisher
85,20 €
zukünftig
56,40 €
Mit Rücksicht auf die zukünftige Gebührenstabilität im Abfallentsorgungsbereich wird empfohlen,
die Subventionierung wie folgt zu begrenzen:
Bisher
85,20 €
zukünftig
56,40 €
Differenz
28,80 €
Gefäße
2500
Ergebnis
72.000,00 €
Die Subventionierung wird daher zur Stabilisierung des Gebührensatzes wie folgt festgesetzt.
Höhe der
abzgl. Differenz zur
Stabilhaltung des
Höhe der
Subventionierung
Gebührensatzes
Subventionierung
(gerundet)
Statt
110.916,57 €
72.000,00 €
38.916,57 €
38.900,00 €
Die Benutzungsgebühr 2017 für Biotonnen ist somit auf 85,20€ pro Gefäß festzusetzen.
Diese Gebührenfestsetzung ist in der beigefügten Neufassung der Gebührensatzung enthalten.
Die Auswirkungen der Subventionierung in Höhe von
38.900,00 €
auf die Gebührenfestsetzung 2017
für die Restmüllgefäße sind in der Anlage 2 dargestellt.
G:\AMT20\Gebührenkalkulationen\Kalkulation Abfallbeseitigungsgebühren\Abfallgebührenkalkulation ab 2015\2017\Gebühren Biotonne 2017.xlsx
Differenz
28,80 €
G:\AMT20\Gebührenkalkulationen\Kalkulation Abfallbeseitigungsgebühren\Abfallgebührenkalkulation ab 2015\2017\Gebühren Biotonne 2017.xlsx