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Beschlussvorlage (Gebühren Biotonne 2017)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
1,6 MB
Datum
15.12.2016
Erstellt
29.11.16, 19:06
Aktualisiert
29.11.16, 19:06

Inhalt der Datei

DBM Berechnung der Gebühren 240 l-Biotonne 2017 G:\AMT20\Gebührenkalkulationen\Kalkulation Abfallbeseitigungsgebühren\Abfallgebührenkalkulation ab 2015\2017\Gebühren Biotonne 2017.xlsx A) Erläuterung der Aufwendungen Am 05.10.2016 waren 2500 2475 Biotonnen ausgegeben. Bei den nachstehenden Berechnungen wird von Biotonnen sowie einer Abfallmenge von 1500 t ausgegangen. Unter Berücksichtigung jährlicher Veränderungen werden für 2017 folgende Zahlen zugrunde gelegt: 1. Miete der Bioabfallbehälter: Gefäß 240 L Miete/Monat 1,20 € Gefäße/Menge Monate MwSt. 12 Summe 36.000,00 € Gefäße/Menge 2500 Schüttungen/ Jahr Ergebnis 31 55.800,00 € MwSt. 19,00% Brutto 66.402,00 € Entfernung Km Restmüll in tonnen Ergebnis 1500 10.695,00 € MwSt. 19,00% Brutto 12.727,05 € 2500 19,00% 2. Leerung und Transport: Entleerung 0,72 € Km-Pauschale 0,31 € 23 3. Kraftstoffkosten: Anzahl L 4102 Euro/ Kraftstoff L 1,10 € Ergebnis 4.512,20 € MwSt. 19,00% Brutto 5.369,52 € G:\AMT20\Gebührenkalkulationen\Kalkulation Abfallbeseitigungsgebühren\Abfallgebührenkalkulation ab 2015\2017\Gebühren Biotonne 2017.xlsx Ergebnis 42.840,00 € 4. Kosten Deponie: Durchschnittliche Abfallmengen der letzten vier Jahre: Jahr 2012 2013 2014 2015 Durchschnitt: Abfall / t 1452 1427 1586 1513 1495 Eingesetzt werden: Restmüll in tonnen 1500 Euro 80,40 € Ergebnis 120.600,00 € 247.938,57 € Ergebnis 7.438,16 € Zwischensumme 247.938,57 € 5. Verwaltungskosten Prozent 3,00% Endsumme 255.376,73 € G:\AMT20\Gebührenkalkulationen\Kalkulation Abfallbeseitigungsgebühren\Abfallgebührenkalkulation ab 2015\2017\Gebühren Biotonne 2017.xlsx Zusammenstellung der Aufwendungen für die Bioabfallentsorgung: 1. Miete 42.840,00 € 2. Leerung und Transport 79.129,05 € 3. Kraftstoffkosten 4. Kosten Deponie 5. Verwaltungskosten 3,0 % durch Gebühren abzudecken 5.369,52 € 120.600,00 € 7.438,16 € 255.376,73 € G:\AMT20\Gebührenkalkulationen\Kalkulation Abfallbeseitigungsgebühren\Abfallgebührenkalkulation ab 2015\2017\Gebühren Biotonne 2017.xlsx B) Berechnung Gebühren Kosten 255.376,73 € Gefäße 2500 Euro je Gefäß/ Jahr 102,15 € durch 12 teilbar 102,24 € Aufgrund der vorstehenden Berechnung würde sich die Benutzungsgebühr für eine Biotonne gegenüber der Vorjahresgebühr in Höhe von 85,20 € um 17,04 € erhöhen. Alternativ zu dieser Gebührenerhöhung besteht die Möglichkeit, die enorm gestiegenen Abfuhrkosten für die Biotonnen anteilig über die Restmüllgebühren zu subventionieren. Die Zulässigkeit dieser Verfahrensweise ergibt sich aus den Vorschriften des Landesabfallgesetzes NRW, ist durch obergerichtliche Rechtsprechung anerkannt und wurde zudem der Verwaltung durch den Städte- und Gemeindebund NRW im Rahmen einer Rechtsauskunft bestätigt. Insoweit ergibt sich alternativ die nachfolgende Gebührenermittlung: Abfuhrentgelt wie vorstehend berechnet (Positionen 1. – 3.): 127.338,57 € Ermittlung der Auswirkung der Preissteigerung bei den Abfuhrkosten Abfuhrentgelt nach Konditionen zu Beginn der Subventionierung: Euro 5,52 € Gefäße 2500 Egebnis 13.800,00 € MwSt. 19 % 19,00% Brutto 16.422,00 € G:\AMT20\Gebührenkalkulationen\Kalkulation Abfallbeseitigungsgebühren\Abfallgebührenkalkulation ab 2015\2017\Gebühren Biotonne 2017.xlsx Die sich hieraus ergebende Differenz könnte auf die Restmüllgebühren umgelegt werden. 127.338,57 € 16.422,00 € 110.916,57 € Zur Ermittlung der Vorausleistung für die Biotonne verbleiben in diesem Fall noch an ansatzfähigen Abfuhrkosten zuzüglich Kosten der Deponie. Abfuhrkosten Deponiekosten Zwischensumme 3% Verwaltungskosten Ergebnis 16.422,00 € 120.600,00 € 137.022,00 € 3,00% 141.132,66 € Euro 141.132,66 € Gefäße 2500 je Gefäß/Jahr 56,45 € durch 12 teilbar 56,40 € G:\AMT20\Gebührenkalkulationen\Kalkulation Abfallbeseitigungsgebühren\Abfallgebührenkalkulation ab 2015\2017\Gebühren Biotonne 2017.xlsx C) Ergebnis Die Gebühr für Biotonnen könnte bei voller Inanspruchnahme der Subventionierung durch die Restmüllgebühren zurückgeführt werden, siehe B). Bisher 85,20 € zukünftig 56,40 € Mit Rücksicht auf die zukünftige Gebührenstabilität im Abfallentsorgungsbereich wird empfohlen, die Subventionierung wie folgt zu begrenzen: Bisher 85,20 € zukünftig 56,40 € Differenz 28,80 € Gefäße 2500 Ergebnis 72.000,00 € Die Subventionierung wird daher zur Stabilisierung des Gebührensatzes wie folgt festgesetzt. Höhe der abzgl. Differenz zur Stabilhaltung des Höhe der Subventionierung Gebührensatzes Subventionierung (gerundet) Statt 110.916,57 € 72.000,00 € 38.916,57 € 38.900,00 € Die Benutzungsgebühr 2017 für Biotonnen ist somit auf 85,20€ pro Gefäß festzusetzen. Diese Gebührenfestsetzung ist in der beigefügten Neufassung der Gebührensatzung enthalten. Die Auswirkungen der Subventionierung in Höhe von 38.900,00 € auf die Gebührenfestsetzung 2017 für die Restmüllgefäße sind in der Anlage 2 dargestellt. G:\AMT20\Gebührenkalkulationen\Kalkulation Abfallbeseitigungsgebühren\Abfallgebührenkalkulation ab 2015\2017\Gebühren Biotonne 2017.xlsx Differenz 28,80 € G:\AMT20\Gebührenkalkulationen\Kalkulation Abfallbeseitigungsgebühren\Abfallgebührenkalkulation ab 2015\2017\Gebühren Biotonne 2017.xlsx