Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
12.07.2010
Erstellt
08.07.10, 18:05
Aktualisiert
08.07.10, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 08.07.2010
- Der Bürgermeister Az: SW 21
Nr. der Ratsdrucksache: 270-IX/Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Rat
12.07.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Umsetzung des § 61 a Landeswassergesetz NRW;
hier. Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen
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Berichterstatter: Herr Wald
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 270-IX/Z-1
1. Sachverhalt:
Aufgrund der Beratung im Fachausschuss wird der ursprüngliche Beschlussvorschlag um die
Absätze 2 und 3 ergänzt.
7. Beschlussvorschlag:
Die Satzung zur Abänderung der Frist bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen
im Bereich der Straßen „Finkenweg“ und Linnerijstraße“ gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG der Stadt
Bad Münstereifel wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser RD vorliegenden Entwurfs
beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil des Ratsbeschlusses.
Die Betriebsleitung wird in der kommenden Sitzung des Betriebsausschusses Stadtwerke
zur Dichtheitsprüfung und den damit verbundenen rechtlichen und technischen Fragen
sowie den zwischenzeitlichen Erfahrungen umfänglich berichten.
Die Betriebsleitung wird mit der Untersuchung beauftragt, ob nicht zukünftig anstelle von
Einzelsatzungen die vorhandene Satzung durch Änderungssatzung um weitere Gebiete
oder Straßen ergänzt werden kann und mithin die Fristveränderungen in einer zentralen
Satzung geregelt werden.