Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
21.06.17, 08:33
Aktualisiert
21.06.17, 08:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 12.06.2017
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi.
Vorlagennummer: VL-141/2017
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
1. Änderung des Bebauungsplanes E 10 "Gewerbegebiet Am Steinchen"
hier: Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am
06.12.2016 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes E 10
„Gewerbegebiet Am Steinchen“ gemäß § 2 (1) BauGB gefasst.
In seiner Sitzung am 02.02.2017 hat der Ausschuss beschlossen, den o. g. Aufstellungsbeschluss um den Änderungsbereich 2 „Sondergebiet SO 2“ zu erweitern sowie die
Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB auf
Grundlage der damals vorgestellten Planung durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat am 15.03.2017 stattgefunden. Anregungen und Bedenken wurden hierbei von den Anwesenden nicht vorgebracht.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
28.03.2017 mit Frist bis zum 28.04.2017 um Stellungnahme gebeten.
Die Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist eine Zusammenfassung der Anregungen und Bedenken, jeweils versehen mit einem Abwägungsvorschlag
der Verwaltung sowie einem entsprechenden Beschlussvorschlag. Der Ausschuss muss
über jede einzelne Anregung beraten und einen entsprechenden Beschluss fassen.
Alle erforderlichen Anlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes E 10 sind als Anlage
zu dieser Vorlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Drucksache VL-141/2017
Seite - 2 -
Keine. Es besteht ein städtebaulicher Rahmenvertrag zwischen dem Vorhabenträger und
der Gemeinde Langerwehe zur Übernahme der durch das Bauleitplanverfahren
anfallenden Kosten.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt,
1. über die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen und
Bedenken gemäß den Einzelvorschlägen,
2. die Offenlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes E 10 „Gewerbegebiet
Am Steinchen“ gemäß § 3 (2) BauGB.
Der Bürgermeister
(Göbbels)