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Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes E 10 "Gewerbegebiet Am Steinchen" hier: Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
21.06.17, 08:33
Aktualisiert
21.06.17, 08:33
Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes E 10 "Gewerbegebiet Am Steinchen"
hier: Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB) Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes E 10 "Gewerbegebiet Am Steinchen"
hier: Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 12.06.2017 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi. Vorlagennummer: VL-141/2017 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen 1. Änderung des Bebauungsplanes E 10 "Gewerbegebiet Am Steinchen" hier: Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB Sachdarstellung: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 06.12.2016 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“ gemäß § 2 (1) BauGB gefasst. In seiner Sitzung am 02.02.2017 hat der Ausschuss beschlossen, den o. g. Aufstellungsbeschluss um den Änderungsbereich 2 „Sondergebiet SO 2“ zu erweitern sowie die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB auf Grundlage der damals vorgestellten Planung durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat am 15.03.2017 stattgefunden. Anregungen und Bedenken wurden hierbei von den Anwesenden nicht vorgebracht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.03.2017 mit Frist bis zum 28.04.2017 um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist eine Zusammenfassung der Anregungen und Bedenken, jeweils versehen mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung sowie einem entsprechenden Beschlussvorschlag. Der Ausschuss muss über jede einzelne Anregung beraten und einen entsprechenden Beschluss fassen. Alle erforderlichen Anlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes E 10 sind als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Drucksache VL-141/2017 Seite - 2 - Keine. Es besteht ein städtebaulicher Rahmenvertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde Langerwehe zur Übernahme der durch das Bauleitplanverfahren anfallenden Kosten. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, 1. über die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken gemäß den Einzelvorschlägen, 2. die Offenlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“ gemäß § 3 (2) BauGB. Der Bürgermeister (Göbbels)