Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Stellungnahme Zweckverband Städteregion Aachen)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
192 kB
Datum
28.01.2016
Erstellt
21.01.16, 19:05
Aktualisiert
21.01.16, 19:05
Beschlussvorlage (Stellungnahme Zweckverband Städteregion Aachen) Beschlussvorlage (Stellungnahme Zweckverband Städteregion Aachen) Beschlussvorlage (Stellungnahme Zweckverband Städteregion Aachen) Beschlussvorlage (Stellungnahme Zweckverband Städteregion Aachen)

öffnen download melden Dateigröße: 192 kB

Inhalt der Datei

Kontakt: Region Aachen - Zweckverband Prof. Dr. Christiane Vaeßen Geschäftsführung Dennewartstraße 25-27 52068 Aachen Telefon: 0241-963-1040 Fax: 0241-963-1948 Aachen, den 21. Januar 2016 ENTWURF Stellungsname des Region Aachen Zweckverband zum überarbeiteten Entwurf des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) Region Aachen Zweckverband hat im Mai 2014 eine Stellungnahme zu dem im Juni 2013 von der Landesregierung veröffentlichten ersten Entwurf für einen neuen Landesentwicklungsplan abgegeben. Diese Stellungnahme wurde in einem intensiven Abstimmungsprozess mit den Planungsverantwortlichen, den Kommunen und Kreisen der Region Aachen erstellt und durch die Zweckverbandsversammlung am 9. 5. 2014 beschlossen. Im Rahmen der ersten Stellungnahme wurden die Herausforderungen in der räumlichen Entwicklung in der Region Aachen beschrieben und vor diesem Hintergrund Anregungen und Forderungen in Bezug auf den Entwurf des LEP mit seinen Zielen und Grundsätzen formuliert. Unabhängig von den Stellungnahmen der jeweiligen Städte, Gemeinden und Kreisen hat der Region Aachen Zweckverband in seiner Verbandsversammlung am 4. Dezember 2015 beschlossen eine weitere gesamtregionale Auffassung und Einschätzung zum zweiten Entwurf des neuen LEP in einer gemeinsamen, übergreifenden Stellungnahme zu erstellen. Diese jetzt vorliegende Stellungnahme der Region Aachen setzt auf dem Papier vom Mai 2014 auf. Deshalb werden im Wesentlichen nachfolgend noch einmal die Herausforderungen zur künftigen Entwicklung von Raum und Region aufgegriffen und die daraus abgeleitete in Kernforderungen und Anforderungen an den Landesentwicklungsplan zusammengefasst. Vor diesem Hintergrund erfolgt dann anschließend eine Kommentierung der Neuerungen und Änderungen im nun vorliegenden zweiten Entwurf des LEP (Stand 22. September 2015). Die in der ersten Stellungnahme vorgebrachten Anmerkungen und Forderungen, die im Rahmen der Überarbeitung des LEP NRW nicht berücksichtigt wurden, bleiben aus Sicht der Region Aachen weiterhin bestehen. I. Herausforderungen in der räumlichen Entwicklung der Region Aachen Die Region Aachen hat wie viele andere Regionen in Nordrhein-Westfalen auch verschiedene Herausforderungen in den nächsten Jahren zu meistern: Hierzu gehört neben dem alle Regionen treffenden demographischen Wandel Anpassungs- und Umbauprozesse durch Bevölkerungsrückgang vor allem in ländlichen Teilräumen. Darüber hinaus wird der tiefgreifende wirtschaftsstrukturelle und räumliche Wandel im rheinischen Braunkohlenrevier in Zusammenhang mit der Energiewende und den Herausforderungen des Klimaschutzes in unserer Region sehr große Anstrengung erfordern, die nur in Zusammenarbeit mit dem Land Nordrhein-Westfalen zu meistern sind. Hierzu ist auch eine Berücksichtigung in dessen Landesentwicklungsplan wünschenswert und erforderlich. II. Kernforderung der Region Aachen aus ihrer ersten Stellungnahme Im Rahmen einer bedarfsgerechte Regionalplanung: gerade zur wirtschaftlichen Entwicklung der Region Aachen ist es erforderlich, dass raumplanerische Rahmenbedingungen so geschaffen werden, dass eine Entwicklung der Wirtschaft und die damit in enger Verbindung stehende Sicherung vorhandener und vor allem auch die Schaffung neuer Arbeitsplätze erreicht werden kann. Unabdingbar damit verbunden ist, dass die notwendigen kommunalen Flächen bereitgestellt werden können. Dies bedeutet, dass bezüglich der Ausweisung von Flächen zur wirtschaftlichen Nutzung Flexibilität möglich sein muss. Dies gilt vor allem für den Hintergrund, dass auch im ländlichen Raum angemessene Entwicklungsmöglichkeiten gewährleistet sein müssen. Ein mittelständischer Unternehmer, der in der Region Aachen gegebenenfalls sein Unternehmen ausweiten möchte, um seine Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, muss auch dazu die Möglichkeit haben. Gerade vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Verpflichtung des Landes, für annähernd gleiche Lebensverhältnisse in den Teilregionen und den Städten und Gemeinden Sorge zu tragen, erscheint es nach wie vor fraglich, ob dies mit dem Grundziel der Landesregierung das tägliche Wachstum der Siedlungs- und Verkehrsfläche langfristig auf netto null zu reduzieren, gewährleistet werden kann. Vor dem Hintergrund, dass in den vergangenen Jahren ein erkennbares Ziel der Reformen des Landes war, die Eigenverantwortlichkeit der Regionen in planerischen 2 Belangen zu stärken, weißt der neue Landesentwicklungsplan bedauerlicher Weise in eine andere Richtung. Die heutigen Herausforderungen der räumlichen Entwicklung lassen sich oftmals nicht mehr allein im kommunalen Maßstab lösen. Für die Entwicklung zukunftsfähiger Lösungen, auch in den Zentren und Oberzentren, müssen daher neue an funktionsräumlichen Zusammenhängen orientierte Handlungs- und Planungsräume möglich werden. Hierzu sollte die Landesregierung informelle Prozesse der Regionalentwicklung befördern und begleiten. Die Region Aachen wird jeden Ansatz positiv begleiten, der mit Mitteln der Raumordnung, des Städtebaus und der Landesplanung eine interkommunale Zusammenarbeit fördert und sichert. Auch die Lage der Region Aachen im euregionalen Grenzraum mit ihrer möglichen Doppelzugehörigkeit zu Landes und grenzüberschreitenden metropolitanen Grenzregionen beinhaltet ein Spannungsfeld, dem eine besondere Bedeutung zukommt. Hier ist es nach wie vor wünschenswert, dass dieser besonderen regionalen Lage Rechnung getragen wird. Wie auch bei den nationalen Metropolregionen ist hier sicherlich wichtig auf die spezifischen Besonderheiten der Metropolregionen und Kooperationsräume Rücksicht zu nehmen. III. Stellungnahmen zu den geänderte Inhalten des Entwurfs zum LEP NRW (Stand 22.09.2015) 3. Grundsatz bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche Im neuen Entwurf desLEP NRW wird definiert, dass Windenergieanlagen in NRW bereits heute ein verbreitetes und prägendes Element der Kulturlandschaften sind. Die Region Aachen vertritt die Auffassung, dass Windenergieanlagen als relativ neue Infrastruktur nicht prägend für die Kulturlandschaft in NRW sind. Insofern halten wir diesen Passus für nicht zielführend und bitten darum ihn zu streicheln. 6. Siedlungsraum 6.1-1 Ziel: flächensparende und bedarfsgerechte Entwicklung Die Ziele 6.1 - 10 (Flächentausch) und) 6.1 - 11 (Flächensparende Siedlungsentwicklung) aus dem ersten Entwurf des LEP wurden komprimiert. Diese Zusammenfassung der Regelungen wird von Region Aachen begrüßt. Jedoch greift die Orientierung an rechnerisch ermittelten Bedarfszahlen zu kurz, da regionale Besonderheiten nicht berücksichtigt werden. So besteht hier weiterhin die Befürchtung, dass den unterschiedlichen Randbedingungen einzelner Regionen in Nordrhein-Westfalen nicht genügend Rechnung getragen wird. Hier ist es aus Sicht der Region Aachen erforderlich, die Vorgaben zur Siedlungsflächenentwicklung insgesamt noch deutlicher zu überarbeiten, damit den Städten und 3 Gemeinden nicht die in der Verfassung garantierten Entwicklungsmöglichkeiten genommen werden. 6.1-2 Grundsatz Leitbild „flächensparende Siedlungsentwicklung“ Die Umwandlung des im ersten Entwurf genannten Ziels „flächensparende Siedlungsentwicklung“ in einen Grundsatz begrüßt die Region Aachen. Dies steht jedoch im Widerspruch zu dem in 6.1-1 formulierten Ziel „flächensparenden und bedarfsgerechte Entwicklung. 10. Energieversorgung Der Region Aachen ist weiterhin nicht klar, welche Bedeutung den Klimaschutzkonzept im Rahmen der Regionalplanung zukommen soll. Wichtiger als jeder Klimaschutzplan, ist die Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Energieeinsparung, zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Erzeugung erneuerbarer Energien unter Beachtung der Kosten-Nutzen-Relation. 10.2-2: die hier festgelegten Vorgaben von Hektar-Angaben in dem definierten Vorranggebiet für die Windenergienutzung halten wir nach wie vor nicht für sinnvoll. Der Ausbau der Windenergienutzung muss mit den vorhandenen und geplante Leitungsnetzkapazitäten übereinstimmen und liegt nach wie vor in der Verantwortung des Landes in Abstimmung mit den Vorgaben des Bundes. Hierzu wäre eine Ergänzung des LEP entsprechend vorzunehmen. IV. Weitere Anmerkungen: Innovationsregion Rheinisches Revier Der größte Teil der Region Aachen befindet sich im Bereich der sog. „Innovationsregion Rheinisches Revier“. Insofern wird die Region Aachen stärker als viele andere Region in NRW besonders von räumlichen und strukturellen Veränderungsprozessen betroffen sein. Region Aachen Zweckverband unterstützt als einer der Gesellschafter diese Landesinitiative. Im Herbst 2015 hat die IRR GmbH einen Projektaufruf/Ideenwettbewerb abgeschlossen. Hieraus ergeben sich, eindrucksvoll sichtbar durch die Vielzahl der eingereichten Vorschläge, regionale Bedarfe und Erwartungshaltungen an die landesseitige Begleitung des Strukturwandels. Hieraus erwächst aus dem Region Aachen Zweckverband die Forderung, hier auch im Rahmen des LEP NRW Systeme oder Experimentierräume zu schaffen, die die nachhaltige Strukturentwicklung in diesem Gebiet unterstützen. 4