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Beschlussvorlage (Textliche Festsetzungen)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
121 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
21.06.17, 08:33
Aktualisiert
21.06.17, 08:33
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Inhalt der Datei

Projektmanagement GmbH - Maastrichter Straße 8 - 41812 Erkelenz - vdh@vdhgmbh.de TEXTLICHE FESTSETZUNGEN zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“ Gemeinde Langerwehe – Ortslage Langerwehe Entwurf zur Offenlage STAND: JANUAR 2017 GEMEIND DE LANGER RWEHE T TEXTLICHE FESTSETZUNGEN UND D HINWEISE E - ENTWUR RF ZUM BEBA AUUNGSPLA AN NR. E 10 0 GEWERBE EGEBIET „AM M STEINCHE EN“ Textliche FFestsetzungeen Die 1. Änderung des Bebauungspplanes Nr. E 10 Gewerbeegebiet „Am Steinchen“ umfasst allee innerhalb des d räumlichen Geltungsbeereiches der Bebauungspplanänderung geändertenn, zeichneris chen Festsetzungen. Ferner wirrd die textlichhe Festsetzung 1.5 wie foolgt geändertt: D Das Sondergeebiet 2 dient der d Unterbrinngung eines Lebensmittel-Discountmaarktes Im m Sondergebbiet 2 ist einn Lebensmitttel-Discountm markt mit einner Gesamtvverkaufsflächhe von maxim mal 8000 m² zulässsig. Zuulässig ist der d Handel mit m nahversorrgungsrelevaanten Sortimeenten (Kernssortiment). Gemäß G „Langgerw weher Sortimeentsliste“ dees Einzelhanddelskonzeptees der Gemeinde Langeerwehe sind folgende Soortim mente nahverrsorgungsreleevant:  Nahruungsmittel, Getränke, G Tabbakwaren, Faacheinzelhanndel mit Nahrrungsmitteln  Apothheken  Kosm metische Erzeeugnisse undd Körperpfleggemittel, Droggerieartikel Ausnahmsweiise sind zusäätzlich auch zentrenrelevvante oder niicht-zentrenre relevante Rannd- und Nebbensoortimente gem mäß „Langerrweher Sortim mentsliste“ auf a bis zu 10 % der Gesam mtverkaufsflääche (entsprricht m max. 80 m²) zulässig. Alle weiteeren Festsetzzungen der Bebauungspplanes Nr. E 10 Gewerbeegebiet „Am Steinchen“ bleiben b von der 1. Änderung unberührtt. Hinweise 1.1 Im mmissionsscchutz „Im m Rahmen der späterenn Genehmiguungsverfahreen für Gewerbebetriebe ist deren Zuulässigkeit geem. deen Bedingunngen der texxtlichen Fests tsetzungen zum z Lärmschhutz grundsäätzlich durchh staatlich annerkaannte Sachveerständige naachzuweisenn.“ 1.2 Erdbebengefäährdung „D Das Planungssgebiet ist deer Erdbebenzzone 3 mit geeologischer Untergrundkla U lasse T zuzuordnen. Bei Planung und u Bemessuung üblicherr Hochbautenn sind die Teechnischen BBaubestimmuungen des LanL dees NRW mit DIN 4149:20005-04 "Baute ten in deutschhen Erdbebeengebieten" zzu berücksichhtigen. Zuur Planung und u Bemessuung spezielleer Bauwerksttypen müsseen bei Berückksichtigung der d gültigen ReR geelwerke die Hinweise zuur Berücksichhtigung der Erdbebengef E fährdung beaachtet werdeen. Hier wirdd oft auuf die Einstuffung nach DIIN 4149:20055 zurückgegrriffen.“ 1.3 Inngenieurgeo ologie „A Aus ingenieuurgeologischeer Sicht ist vo vor Beginn voon Baumaßnnahmen der BBaugrund obbjektbezogenn zu unntersuchen und u zu bewerrten.“ VDH PRO OJEKTMANA AGEMENT GMBH G ERKE ELENZ STA AND: JANUA AR 2017 1 GEMEIND DE LANGER RWEHE T TEXTLICHE FESTSETZUNGEN UND D HINWEISE E - ENTWUR RF ZUM BEBA AUUNGSPLA AN NR. E 10 0 GEWERBE EGEBIET „AM M STEINCHE EN“ 1.4 Baugrundverrhältnisse „W Wegen der Bodenverhältn B nisse im Aueegebiet sind bei der Bauwerksgründuung ggf. besoondere baulicche M Maßnahmen, insbesonderre im Gründuungsbereich,, erforderlichh. Hier sind ddie Bauvorscchriften der DIN D 10054 "Baugruund- Sicherheeitsnachweisse im Erd- unnd Grundbauu", der DIN 118 196 "Erd- und Grundbbau; Bodenklassifikkation für bautechnische Zwecke" sowie die Besttimmungen dder Bauordnuung des Landdes N Nordrhein- Weestfalen zu beachten.“ 1.5 G Grundwasserrverhältnisse „D Der natürlichhe Grundwassserspiegel ssteht nahe der Geländeeoberfläche aan. Der Gruundwasserstaand kaann vorüberggehend durcch künstliche oder natürliiche Einflüssse verändert sein. Bei deen Abdichtunngsm maßnahmen ist i ein zukünfftiger Wiederranstieg des Grundwasseers auf das nnatürliche Nivveau zu berüücksiichtigen. Hierr sind die Vorrschriften derr DIN 18 1955 "Bauwerksaabdichtungenn" zu beachteen. Bereits bei deer Planung von v unterirdisschen Anlageen (Keller, Garage, G etc.)) sind baulichhe Maßnahm men (zz.B. Abdichtuungen) zum Schutz S vor hhohen Grunddwasserständden vorzunehhmen. Es daarf keine Gruundw wasserabsenkkung bzw. -aableitung - auuch kein zeittweiliges Abppumpen - naach Errichtung der baulichhen Annlage erfolgeen. Weiterhinn dürfen keiine schädlichhen Verändeerungen der Beschaffenhheit des Gruundw wassers eintreeten. 1.6 G Grundwasserrabsenkungen und berggbauliche Sü ümpfungsm maßnahmen D Der Bereich des d Planungssgebietes istt nach den der d Bezirksreegierung Arnssberg vorlieggenden Unteerlageen (Grundwaasserdifferenzenpläne mitit Stand: Oktoober 2012 auus dem Reviierbericht, Beericht 1, Auswirkuungen der Grundwassera G absenkung, ddes Sammellbescheides - 61.42.63 --2000-1 -) voon durch Süm mpfuungsmaßnahm men des Braaunkohlenbeergbaus bediingten Grunddwasserabseenkungen betroffen. Bei den d Pl Planungen soollte folgendees bereits Beerücksichtiguung finden: Die Grundwa wasserabsenkkungen werdden, beedingt durch den fortschreitenden Beetrieb der Brraunkohlentaggebaue, nocch über einenn längeren ZeitZ raaum wirksam m bleiben. Einne Zunahme der Beeinfluussung der Grundwassers G stände im Plaanungsgebieet in deen nächsten Jahren ist nach n heutigeem Kenntnissstand nicht auszuschließe a en. Ferner isst nach Beenndiguung der berggbaulichen Süümpfungsmaaßnahmen eiin Grundwassserwiederansstieg zu erwaarten.“ 1.7 Bergbautätigkeit „D Das Planungssbiet liegt übber dem auf S Steinkohle, Eisenerz, E Bleei und Galmeei verliehenenn Bergwerksffeld "G Gute Hoffnunng", sowie übber dem auf B Braunkohle verliehenen v Bergwerksfeld B d "Zukunft-Erweiterung". Ei Eigentümer dees Bergwerkksfeldes "Gutte Hoffnung"" ist die EBV V Gesellschafft mit beschrränkter Haftuung, M Myhler Straßee 83 in 418336 Hückelho ven. Eigentüümer des Beergwerksfeldees "Zukunft-E Erweiterung"" ist diie RV Rheinbbraun Handeel und Diensttleistungen GmbH, G hier vertreten v durcch die RWE Power AG, Abt. A Liiegenschafteen und Umsieedlung in 504416 Köln. N Nach den derr Bezirksregiierung Arnsbberg vorliegeenden Unterlaagen ist im BBereich der Planungsfläcche keein einwirkunngsrelevanterr Bergbau dookumentiert. Mit bergbaullichen Nachw wirkungen auuf die Planunngsflääche ist danaach nicht zu rechnen. r Ü Über möglichee zukünftige bergbauliche b e Tätigkeiten ist der Bezirrksregierung AArnsberg nicchts bekannt..“ 1.8 W Werbeanlageen „Inn Bezug auff die Errichtunng von Werbbeanlagen ist § 28 StrWG G i. V. m. § 225 StrWG unnd § 9 FStrG G zu beeachten. Diee Werbeanlaggen sind nurr an der Stätte der Leistuung und nur bbis zur jeweiiligen Gebäuudeobberkante zullässig. Anlaggen der Außeerwerbung dürfen d bis zu einer Entferrnung von 20 m, gemesssen VDH PRO OJEKTMANA AGEMENT GMBH G ERKE ELENZ STA AND: JANUA AR 2017 2 GEMEIND DE LANGER RWEHE T TEXTLICHE FESTSETZUNGEN UND D HINWEISE E - ENTWUR RF ZUM BEBA AUUNGSPLA AN NR. E 10 0 GEWERBE EGEBIET „AM M STEINCHE EN“ voom äußeren Rand der füür den Kfz-Veerkehr bestim mmten Fahrbbahn, nicht errrichtet werdden. Werbeannlageen mit retrorreflektierendeer bzw. fluorriszierender Wirkung dürfen nicht veerwendet weerden. Evtl. Beleeuchtung ist zur z Bundes- oder Landessstraße hin so s abzuschirrmen, dass ddie Verkehrstteilnehmer nicht geeblendet werrden. Schauffenster sind eebenfalls zurr Bundes-/ Laandesstraße hin abzuschhirmen; den VerV keehrsteilnehm mer ablenkendde Gestaltunngen sind niccht hinnehmbar. Die Außßenfassadenn sind so zu gesttalten, dass keine k ablenkeende Wirkunng auf den Veerkehr der Buundes-/Lande desstraße enttsteht. Innerhhalb deer 40,0 m Anbaubeschräänkungszonee ist die Fasssadengestaltung so zu w wählen, dasss die Sicherh rheit unnd Leichtigkeeit des Verkeehrs auf der B 264/ L 12 nicht n gefährdet werden.“ 1.9 Teelekommunikationslinieen „Inn allen Straß ßen bzw. Gehwegen sindd geeignete und u ausreichhende Trasseen mit einer Leitungszonee in eiiner Breite von v ca. 0,5 m für die Untterbringung der d Telekommunikationsllinien der Teelekom vorzuuseheen. H Hinsichtlich geeplanter Bauumpflanzungeen ist das "M Merkblatt übeer Baumstanddorte und unnterirdische VerV unnd Entsorguungsanlagen"" der Forschhungsgesellsschaft für StraßenS undd Verkehrsw wesen, Ausgaabe 19989; siehe innsbesondere Abschnitt 3, zu beachtenn.“ 1.10 Bodendenkm malpflege “B Bei Bodenbewegungen auftretende arrchäologische Funde undd Befunde sinnd der Gemeeinde als Unttere D Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodenddenkmalpflegee im Rheinlaand, Außensstelle Nidegggen, Zeehnthofstraß ße 45, 523855 Nideggen, Tel.: 02425 / 9039- 0, Fax: F 02425 / 9039-199 , unverzüglichh zu m melden. Bodeendenkmal unnd Fundstellee sind zunäcchst unverändert zu erhallten. Die Weeisung des LV VRAm mtes für Boddendenkmalppflege für denn Fortgang deer Arbeiten isst abzuwarteen.“ 1.11 K Kampfmittel „D Der räumlichee Geltungsbeereich dieserr Bebauungssplanänderunng wurde berreits vollstänndig von Kam mpfm mitteln geräum mt. Daher istt eine Überprrüfung des beantragten b Bereichs auff Kampfmitteel nicht erfordderlicch. Eine Garrantie auf Kaampfmittelfreiiheit kann glleichwohl niccht gewährt w werden. Sofe fern Kampfmittel geefunden werrden, sind diee Bauarbeiteen sofort einzzustellen undd die zuständdige Ordnunggsbehörde oder o eiine Polizeidieenststelle unvverzüglich zuu verständigeen. Er Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen m mechanischenn Belastungeen wie Ramm marbeiten, Pffahlgründunggen, V Verbauarbeiteen etc. empfieehlt der Kam mpfmittelräum mdienst der Bezirksregieru B rung Düsselddorf eine Sichherheeitsdetektion. In diesem Fall ist das M Merkblatt fürr Baugrundeingriffe auf de der Internetseeite der Bezirrksreegierung Düssseldorf zu beeachten.“ 1.12 Einsichtnahm me von Vorschriften „D Die der Planung zugrunde liegendden Vorschririften (Gesettze, Verordnnungen, Erlaasse und DIND V Vorschriften) werden w im Rathaus R der G Gemeinde Laangerwehe zu z jedermannns Einsicht während w der allgeemeinen Öffnnungszeiten bereitgehalteen.“ Anhang Laangerweher Liste zur Definition D deer nahversoorgungsrelevaanten, zentrrenrelevanten sowie nicchtzeentrenrelevannten Sortimeente VDH PRO OJEKTMANA AGEMENT GMBH G ERKE ELENZ STA AND: JANUA AR 2017 3 GEMEINDE LANGERWEHE TEXTLICHE FESTSETZUNGEN UND HINWEISE - ENTWURF ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. E 10 GEWERBEGEBIET „AM STEINCHEN“ Nahversorgungsrelevante Sortimente Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren, Facheinzelhandel mit Nahrungsmitteln Apotheken kosmetische Erzeugnisse und Körperpflegemittel, Drogerieartikel Zentrenrelevante Sortimente Datenverarbeitungsgeräte, periphere Geräte und Software Telekommunikationsgeräte Geräte der Unterhaltungselektronik Haushaltstextilien (z.B. Haus- und Tischwäsche), Kurzwaren, Schneidereibedarf, Handarbeiten sowie Meterware für Bekleidung und Wäsche o h n e Bettwaren Heimtextilien (Gardinen, Dekorationsstoff, Vorhänge, dekorative Decken) Elektrische Haushaltsgeräte (nur Kleingeräte o h n e Öfen, Herde, Kühlschränke, Spülmaschinen und Waschmaschinen) keramische Erzeugnisse und Glaswaren Haushaltsgegenstände (nicht elektrische Haushaltsgeräte, Koch-, Brat- und Tafelgeschirre, Schneidwaren, Bestecke) Musikinstrumente und Musikalien Bücher Fachzeitschriften, Unterhaltungszeitschriften und Zeitungen Schreib- und Papierwaren, Schul- und Büroartikel bespielte Ton- und Bildträger Sportartikel (Sportbekleidung, Sportschuhe o h n e Sportgroßgeräte, Campingartikel) Spielwaren, Bastelartikel Bekleidung Schuhe, Lederwaren und Reisegepäck medizinische und orthopädische Artikel Parfümerieartikel Schnittblumen Uhren und Schmuck Augenoptiker Foto- und optische Erzeugnisse Kunstgegenstände, Bilder, kunstgewerbliche Erzeugnisse, Briefmarken, Münzen und Geschenkartikel Nicht-zentrenrelevante Sortimente Bettwaren (u. a. Matratzen, Lattenroste, Ober- und Unterdecken) Metall- und Kunststoffwaren (u. a. Schrauben und -zubehör, Kleineisenwaren, Bauartikel, Dübel, VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ STAND: JANUAR 2017 4 GEMEINDE LANGERWEHE TEXTLICHE FESTSETZUNGEN UND HINWEISE - ENTWURF ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. E 10 GEWERBEGEBIET „AM STEINCHEN“ Beschläge, Schlösser und Schlüssel, Installationsbedarf für Gas, Wasser, Heizung und Klimatechnik, Bauelemente aus Eisen, Metall und Kunststoff, Werkzeuge aller Art; Werkstatteinrichtungen, Leitern, Lager- und Transportbehälter, Spielgeräte für Garten und Spielplatz, Drahtwaren, Rasenmäher) Anstrichmittel, Elektroinstallationszubehör, Bau- und Heimwerkerbedarf Tapeten und Bodenbeläge Teppiche Elektrische Haushaltsgeräte (nur Großgeräte wie Herde, Kühlschränke, Spülmaschinen und Waschmaschinen) Wohnmöbel, Kücheneinrichtungen, Büromöbel Lampen, Leuchten und Beleuchtungsartikel Holz-, Kork- , Flecht- und Korbwaren (u. a. Drechslerwaren, Korbmöbel, Bast- und Strohwaren), Kinderwagen Bedarfsartikel für den Garten, Gartenmöbel, Grillgeräte Fahrräder, Fahrradteile und -zubehör Sportgroßgeräte, Campingartikel und Campingmöbel Pflanzen, Saatgut und Düngemittel (u. a. Baumschul-, Topf- und Beetpflanzen, Weihnachtsbäume, Blumenbindereierzeugnisse, Blumenerde, Blumentöpfe) Zoologischer Bedarf und lebende Tiere Handelswaffen, Munition, Jagd- und Angelgeräte Einzelhandel mit Antiquitäten und Gebrauchtwaren VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ STAND: JANUAR 2017 5