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Beschlussvorlage (Abwägung Behörden)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
307 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
21.06.17, 08:33
Aktualisiert
21.06.17, 08:33

Inhalt der Datei

Inhaltsverzeichnis 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB 1 Unitymedia NRW GmbH ...................................................................................................................... 1 1.1 2 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Aachen .................................................................................. 1 2.1 3 Mit Schreiben vom 07.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) ............................................................ 6 8.1.a Keine Bedenken ........................................................................................................... 6 Bezirksregierung Düsseldorf – Kampfmittelräumdienst .................................................................. 6 9.1 10 Mit Schreiben vom 07.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) ............................................................ 5 7.1.a Höhe Baulicher Anlagen .............................................................................................. 5 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Aachen/Düren/Euskirchen ................ 6 8.1 9 Mit Schreiben vom 28.03.2017 (Frühzeitige Beteiligung) ............................................................ 4 6.1.a Keine Bedenken ........................................................................................................... 4 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr ................... 5 7.1 8 Mit Schreiben vom 04.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) ............................................................ 4 5.1.a Weitere Beteiligung ...................................................................................................... 4 Westnetz GmbH ................................................................................................................................... 4 6.1 7 Mit Schreiben vom 05.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) ............................................................ 3 4.1.a Anbindung an den ÖPNV ............................................................................................. 3 Bezirksregierung Arnsberg................................................................................................................. 4 5.1 6 Mit Schreiben vom 05.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) ............................................................ 2 3.1.a Kompensation .............................................................................................................. 2 Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG ...................................................................... 3 4.1 5 Mit Schreiben vom 14.02.2017 (Frühzeitige Beteiligung) ............................................................ 1 2.1.a Keine Bedenken ........................................................................................................... 1 Gascade Gastransport GmbH ............................................................................................................. 2 3.1 4 Mit Schreiben vom 04.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) ............................................................ 1 1.1.a Keine Bedenken ........................................................................................................... 1 Mit Schreiben vom 11.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) ............................................................ 6 9.1.a Luftbildauswertung ....................................................................................................... 6 PLEdoc GmbH...................................................................................................................................... 8 10.1 Mit Schreiben vom 11.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) ............................................................ 8 10.1.a Keine Bedenken ........................................................................................................... 8 I / III Inhaltsverzeichnis 11 Regionetz GmbH ................................................................................................................................ 10 11.1 Mit Schreiben vom 11.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) .......................................................... 10 11.1.a Sicherung bestehender Leitungen ............................................................................. 10 12 Deutsche Bahn AG ............................................................................................................................ 11 12.1 Mit Schreiben vom 05.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) .......................................................... 11 12.1.a Keine Bedenken ......................................................................................................... 11 13 Kupferstadt Stolberg ......................................................................................................................... 12 13.1 Mit Schreiben vom 13.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) .......................................................... 12 13.1.a Weitere Beteiligung .................................................................................................... 12 14 Westnetz GmbH ................................................................................................................................. 12 14.1 Mit Schreiben vom 19.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) .......................................................... 12 14.1.a Weitere Beteiligung .................................................................................................... 12 15 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Ville-Eifel ................. 13 15.1 Mit Schreiben vom 24.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) .......................................................... 13 15.1.a Anbauverbotszone der B 264 ..................................................................................... 13 15.1.b Bepflanzungen ........................................................................................................... 14 16 LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland ........................................................................ 15 16.1 Mit Schreiben vom 25.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) .......................................................... 15 16.1.a Bodendenkmalpflege ................................................................................................. 15 17 Bezirksregierung Köln – Dezernat 54 – Obere Wasserbehörde..................................................... 16 17.1 Mit Schreiben vom 18.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) .......................................................... 16 17.1.a Keine Bedenken ......................................................................................................... 16 18 Bezirksregierung Düsseldorf – Dezernat 26 – Luftverkehr ............................................................ 17 18.1 Mit Schreiben vom 28.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) .......................................................... 17 18.1.a Keine Bedenken ......................................................................................................... 17 19 Industrie- und Handelskammer Aachen .......................................................................................... 17 19.1 Mit Schreiben vom 03.05.2017 (Frühzeitige Beteiligung) .......................................................... 17 19.1.a Auswirkungsanalyse .................................................................................................. 17 20 Wasserverband Eifel-Rur .................................................................................................................. 19 20.1 Mit Schreiben vom 09.05.2017 (Frühzeitige Beteiligung) .......................................................... 19 20.1.a Keine Bedenken ......................................................................................................... 19 21 Bezirksregierung Köln – Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung und Bodenordnung .................. 20 21.1 Mit Schreiben vom 10.05.2017 (Frühzeitige Beteiligung) .......................................................... 20 21.1.a Keine Bedenken ......................................................................................................... 20 II / III Inhaltsverzeichnis 22 Kreis Düren ........................................................................................................................................ 20 22.1 Mit Schreiben vom 08.05.2017 (Frühzeitige Beteiligung) .......................................................... 20 22.1.a Beteiligte Ämter .......................................................................................................... 20 22.1.b Wasserwirtschaft ........................................................................................................ 21 22.1.c Immissionsschutz ....................................................................................................... 22 22.1.d Bodenschutz .............................................................................................................. 22 22.1.e Abgrabungen ............................................................................................................. 23 22.1.f Natur und Landschaft ................................................................................................. 23 III / III 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag 1 Unitymedia NRW GmbH 1.1 Mit Schreiben vom 04.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) 1.1.a Keine Bedenken Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Mitarbeiten oder Mitverlegungen der Unitymedia GmbH sind zur Umsetzung der Planung nicht erforderlich. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an. 2 Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Aachen 2.1 Mit Schreiben vom 14.02.2017 (Frühzeitige Beteiligung) 2.1.a Keine Bedenken Zu o.g. Bauleitplanung besteht seitens des BwDLZ Aachen keine Betroffenheit. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Der Ausschuss nimmt die Anregung zur Kenntnis. Der Ausschuss nimmt die Anregung zur Kenntnis. Ich bitte Sie zukünftige Anfragen nicht mehr an unsere Dienststelle zu richten, sondern nur noch an das: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bw Infra I 3 Fontainengraben 200 1 / 23 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis 53123 Bonn 3 Gascade Gastransport GmbH 3.1 Mit Schreiben vom 05.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) 3.1.a Kompensation Wir antworten Ihnen zugleich auch im Namen und Auftrag der Anlagenbetreiber WINGAS GmbH, NEL Gastransport GmbH sowie OPAL Gastransport GmbH & Co. KG. Der Ausschuss nimmt die Anregung zur Kenntnis. Nach Prüfung des Vorhabens im Hinblick auf eine Beeinträchtigung unserer Anlagen teilen wir Ihnen mit, dass unsere Anlagen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht betroffen sind. Dies schließt die Anlagen der v. g. Betreiber mit ein. Sollten externe Flächen zur Deckung des Kompensationsbedarfs erforderlich sein, sind uns diese ebenfalls zur Stellungnahme vorzulegen. Wir bitten Sie daher, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. Unter https://portal.bil-leitungsauskunft.de steht Ihnen das kostenfreie Online-Portal BIL für die Leitungsauskunft zur Verfügung. Dort werden Ihre Anfragen automatisch auf Betroffenheit geprüft. So erfahren Sie umgehend, welche BIL Teilnehmer von Ihrer Anfrage betroffen sind und welche Teilnehmer mit ihren Leitungen nicht im Anfragebereich liegen. Weitere Informationen zum BIL-Portal erhalten Sie ebenfalls unter http://bil-leitungsauskunft.de. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich Der Ausgleich wurde zwischenzeitlich geregelt. Demgemäß sollen die durch das Verfahren begründeten Eingriffe über die bereits durchgeführten Kompensationsmaßnahmen des Ökokontos „Weiße Wehe“ des Landesbetriebes Wald und Holz - Regionalforstamt Rureifel Jülicher Börde abgegolten werden. Eine weitere Beteiligung des Eingebers erfolgt im Rahmen der Offenlage gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Die Betreiber anderer Leitungen wurden an dem 2 / 23 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Kabel und Leitungen anderer Betreiber in diesem Gebiet befinden können. Diese Betreiber sind gesondert von Ihnen zur Ermittlung der genauen Lage der Anlagen und eventuellen Auflagen anzufragen. Verfahren beteiligt und deren Stellungnahmen – soweit erforderlich – berücksichtigt. 4 Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG 4.1 Mit Schreiben vom 05.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) 4.1.a Anbindung an den ÖPNV gegen die Änderung des Bebauungsplanes E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“ bestehen seitens der ASEAG keine Bedenken. Die Erschließung des Plangebietes durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird durch die auf der Hauptstraße verkehrenden Buslinien 237 und 296 und den Bushaltestellen „Abzweig Jüngersdorf“ zurzeit ausreichend sichergestellt. Damit bestehen umsteigefreie Busverbindungen in Richtung Langerwehe Bahnhof und Düren. Es werden keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung vorgebracht. Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Der Ausschuss nimmt die Anregung zur Kenntnis. Die Erschließung des Plangebietes durch den ÖPNV wird im Zuge der weiteren Ausbauplanung berücksichtigt und geregelt. Nach derzeitigem Planungsstand soll die bestehende Bushaltestelle „Abzweig Jüngersdorf“ in den Bereich der vorhandenen Tankstelle verlagert und durch einen Fußgängerüberweg an das gegenüberliegende Wohngebiet angebunden werden. Wir weisen darauf hin, dass ein Einzelhandelsstandort zu einem erhöhten Fahrgastaufkommen an den umliegenden Haltestellen führt. Die Haltestellen „Abzweig Jüngersdorf“ sollten insbesondere für ältere und mobilitätseingeschränkte Personen barrierefrei ausgebaut werden. Für dort einsetzende Fahrten sollte in Fahrtrichtung Langerwehe Bahnhof eine Busbucht vorgesehen werden. Diese ist so zu bemessen, dass Gelenkbussen ein barrierefreier 3 / 23 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Halt ermöglicht wird. 5 Bezirksregierung Arnsberg 5.1 Mit Schreiben vom 04.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) 5.1.a Weitere Beteiligung aus bergbehördlicher Sicht werden zu dem Bebauungsplan keine Bedenken vorgetragen. Die bergbaulichen Verhältnisse sind in die Begründung und die Hinweise aufgenommen. Die RWE Power AG und der Erftverband wurden an dem Verfahren beteiligt und deren Stellungnahmen – soweit erforderlich – berücksichtigt. Der Ausschuss nimmt die Anregung zur Kenntnis. Ich empfehle Ihnen zu bergbaulichen Planungen und möglichen Bodenbewegungen eine Anfrage an die bergbautreibende RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, die EBV Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Myhler Straße 83 in 41836 Hückelhoven, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. 6 Westnetz GmbH 6.1 Mit Schreiben vom 28.03.2017 (Frühzeitige Beteiligung) 6.1.a Keine Bedenken diese Stellungnahme betrifft nur das von uns betreute Nieder- und Mittelspannungsnetz bis zur 35-kV-Spannungsebene und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland AG als Eigentümerin des Niederund Mittelspannungsnetzes. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Der Ausschuss nimmt die Anregung zur Kenntnis. 4 / 23 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Gegen die oben angeführten Planungen der Gemeinde Langerwehe bestehen unsererseits keine Bedenken, da keine in unserem Eigentum stehenden Versorgungsleitungen von den Planungen der Gemeinde Langerwehe berührt werden. 7 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr 7.1 Mit Schreiben vom 07.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) 7.1.a Höhe Baulicher Anlagen von der im Betreff genannten Maßnahme, bei gleichbleibender Sach- und Rechtslage, ist die Bundeswehr berührt und betroffen. Der Planungsbereich liegt im Zuständigkeitsbereich des militärischen Flugplatzes Nörvenich. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen - einschl. untergeordneter Gebäudeteile eine Höhe von 30 m über Grund nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir die Planungsunterlagen - vor Erteilung einer Baugenehmigung - zur Prüfung zuzuleiten. Die in dem Bebauungsplan Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“ getroffenen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung bleiben von der 1. Änderung des Bebauungsplans unberührt. Der Ausschuss nimmt die Anregung zur Kenntnis. Die bestehende Hochspannungsfreileitung wird demgemäß lediglich nachrichtlich übernommen. Ansonsten sind keine Gebäude mit einer Gebäudehöhe über 30 m geplant. Die maximale Höhe baulicher Anlagen wird im WA, MI und SO „Vereinsheim“ auf 10,5 m festgesetzt. In den GE sowie im SO1 und SO2 wird eine maximale Gebäudehöhe von 12,5 m festgesetzt. 5 / 23 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag 8 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Aachen/Düren/Euskirchen 8.1 Mit Schreiben vom 07.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) 8.1.a Keine Bedenken zum o.a. Vorhaben nehmen wir als Fachbehörde wie folgt Stellung: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Der Ausschuss nimmt die Anregung zur Kenntnis. Es bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken. 9 Bezirksregierung Düsseldorf – Kampfmittelräumdienst 9.1 Mit Schreiben vom 11.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) 9.1.a Luftbildauswertung Der beantragte Bereich wurde bereits vollständig von Kampfmitteln geräumt. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Daher ist eine Überprüfung des beantragten Bereichs auf Kampfmittel nicht erforderlich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Zusätzlich wird der nachfolgende Hinweis bzgl. der vorgetragenen Belange in den Bebauungsplan aufgenommen: Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt Der Ausschuss beschließt den Hinweis bzgl. der Luftbildauswertung in den Bebauungsplan aufzunehmen. „Kampfmittel Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung wurde bereits vollständig von Kampfmitteln geräumt. Daher ist eine Überprüfung des beantragten Bereichs auf Kampfmittel nicht erforderlich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich 6 / 23 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag für Baugrundeingriffe. zu verständigen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfiehlt der Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Düsseldorf eine Sicherheitsdetektion. In diesem Fall ist das Merkblatt für Baugrundeingriffe auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf zu beachten.“ Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis 7 / 23 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag 10 PLEdoc GmbH 10.1 Mit Schreiben vom 11.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) 10.1.a Keine Bedenken mit Bezug auf Ihr o.g. Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Der Ausschuss nimmt die Anregung zur Kenntnis. Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber:  Open Grid Europe GmbH, Essen  Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen  Ferngas Nordbayern Schwaig bei Nürnberg  Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen  Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen  Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund  Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH GmbH (FGN), 8 / 23 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis (TENP), Essen  GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen  Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Die Betreiber anderer Leitungen wurden an dem Verfahren beteiligt und deren Stellungnahmen – soweit erforderlich – berücksichtigt. Hinsichtlich der Maßnahmen zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen entnehmen wir den Unterlagen, dass die Kompensationsmaßnahmen erst im weiteren Verfahren festgelegt werden bzw. keine Erwähnung finden. Wir weisen darauf hin, dass durch die Festsetzung planexterner Ausgleichsflächen eine Betroffenheit von uns verwalteter Versorgungseinrichtungen nicht auszuschließen ist. Wir bitten um Mitteilung der planexternen Flächen bzw. um weitere Beteiligung an diesem Verfahren. Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns. PLEdocGmbH Anlage(n): Übersichtkarte (© Navlog/GeoBasisDE / BKG 2014 / geoGLIS OHG (p) by lntergraph) 9 / 23 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag 11 Regionetz GmbH 11.1 Mit Schreiben vom 11.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) 11.1.a Sicherung bestehender Leitungen wir danken für Ihr oben genanntes Schreiben und teilen Ihnen hierzu mit, dass unsererseits gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes E Die Stellungnahme betrifft die Ebene der Ausführungsplanung. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Der Ausschuss nimmt die Anregung zur Kenntnis. 10 / 23 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis 10 grundsätzlich keine Bedenken bestehen. Wir weisen darauf hin, dass ggf. bestehende Versorgungs- und Anschlussleitungen entsprechend der Richtlinien zu sichern und die Mindestabstände einzuhalten sind. Bezüglich einer gewünschten Erdgasversorgung der geplanten Gebiete teilen wir Ihnen mit, dass die hierfür erforderliche Erweiterung des Netzes unter dem Vorbehalt einer positiven Wirtschaftlichkeit zum Zeitpunkt der Erschließung steht. Wir bitten Sie, uns auch weiterhin an den laufenden Verfahren zu beteiligen. Eine weitere Beteiligung des Eingebers erfolgt im Rahmen der Offenlage gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. 12 Deutsche Bahn AG 12.1 Mit Schreiben vom 05.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) 12.1.a Keine Bedenken die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Der Ausschuss nimmt die Anregung zur Kenntnis. Bezüglich der o.g. Bauleitplanung bestehen unsererseits keine Anregungen oder Bedenken. Bei möglichen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 11 / 23 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag 13 Kupferstadt Stolberg 13.1 Mit Schreiben vom 13.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) 13.1.a Weitere Beteiligung gegen die vorgelegte Bauleitplanung der Gemeinde Langerwehe bestehen von Seiten der Kupferstadt Stolberg keine Bedenken. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Der Ausschuss nimmt die Anregung zur Kenntnis. Anregungen zur Planung werden nicht vorgebracht. Aufgrund der kurzen Beteiligungsfrist (Ihr Anschreiben vom 28.03.2017, Eingang bei der Kupferstadt 03.04.2017, Frist für die Abgabe der Stellungnahme 07.04.2017) war eine fristgerechte Abgabe der Stellungnahme leider nicht möglich. Um weitere Beteiligung im Verfahren wird jedoch gebeten. Eine weitere Beteiligung des Eingebers erfolgt im Rahmen der Offenlage gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. 14 Westnetz GmbH 14.1 Mit Schreiben vom 19.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) 14.1.a Weitere Beteiligung in dem von uns beigefügten Lageplan im Maßstab 1:2000 haben wir die o. g. Hochspannungsfreileitung mit Leitungsmittellinie, Maststandorten und Schutzstreifengrenzen eingetragen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Der Ausschuss nimmt die Anregung zur Kenntnis. Der Planbereich der obigen Maßnahme liegt 12 / 23 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis bereits außerhalb des 2 x 16,00 m = 32,00 m breiten Schutzstreifens der im Betreff genannten Hochspannungsfreileitung. Wir weisen darauf hin, dass sich die tatsächliche Lage der Hochspannungsfreileitung und somit auch das Leitungsrecht allein aus der Örtlichkeit ergeben. Zum obigen Bauleitplanverfahren haben wir somit keine Anregungen vorzubringen. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland GmbH als Eigentümerin des 110- kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Die Betreiber anderer Leitungen wurden an dem Verfahren beteiligt und deren Stellungnahmen – soweit erforderlich – berücksichtigt. 15 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Ville-Eifel 15.1 Mit Schreiben vom 24.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) 15.1.a Anbauverbotszone der B 264 gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken, sofern weder Straßenbestandteile in ihrer Funktion beeinträchtigt werden (auch nicht während der Bauphase) und die 20,0 m Anbauverbotszone, gemessen vom äußeren Fahrbahnrand der B 264, von jeglichen Baumaßnahmen freigehalten wird. Es kommt zu keiner Überlagerung der Anbauverbotszone der B 264 und den räumlichen Geltungsbereichen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“. Die Planung, Regelung und Abstimmung der Bauarbeiten betrifft die Ebene der Ausführungsplanung. Der Ausschuss nimmt die Anregung zur Kenntnis. 13 / 23 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Für die angestrebte Bepflanzung entlang der Bundes- oder Landesstraße ist Ziffer 7.12 der Richtlinien für die Anlage von Landstraßen – RAL - zu beachten: Die Bepflanzung entlang der Bundes- und Landesstraße ist kein Gegenstand der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“. Der Ausschuss nimmt die Anregung zur Kenntnis. Für die Bepflanzung sind die „Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau" – RLBP - und die „Empfehlungen für die landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau" – ELA - maßgebend. Hilfen für die Einfügung der Straße im Landschaftsraum geben die "Empfehlungen für die Einbindung von Straßen in die Landschaft" – ESLa -. Gemäß der textlichen Festsetzung 8 des bestehenden Bebauungsplanes sind bestehende Bepflanzungen entlang der Bundes- und Landesstraßen zu erhalten. Zusätzliche Bepflanzungen sind unter der Beachtung der gültigen Grenzabstände anzupflanzen. Insofern können die von dem Eingeber vorgetragenen Belange ohne Änderung der Plankonzeption berücksichtigt werden. 15.1.b Abstimmungsergebnis Bepflanzungen Bei Pflanzungen neben Fahrbahnen sind die Belange der Verkehrssicherheit zu beachten. Die Seitenräume sind deshalb so zu gestalten, dass die Unfallfolgen für von der Fahrbahn abkommende Fahrzeuge gering bleiben. Strauchpflanzungen gelten im Sinne der RPS nicht als gefährliche Hindernisse, sofern sie ausgeschnitten werden, wenn ein Stammdurchmesser von 0,08 m überschritten wird. Sie sollen mindestens 3,00 m vom Rand der befestigten Fläche entfernt stehen und dürfen freizuhaltende Sichtfelder nicht beeinträchtigen. Beim Pflanzen neuer Bäume in Fahrbahnnähe ist zu berücksichtigen, dass diese zu gefährlichen Hindernissen im Sinne der RPS heranwachsen. Bäume sollen deshalb nur in Bereichen gepflanzt werden, die von abkommenden Fahrzeugen nicht erreicht werden können (z. B. hinter Fahrzeug-Rückhaltesystemen oder auf 14 / 23 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Einschnittböschungen). Auch hinter FahrzeugRückhaltesystemen sollen sie mindestens 3,00 m vom Rand der befestigten Fläche gepflanzt werden, damit deren Wirkungsweise nicht beeinträchtigt ist. Sollten Schutzeinrichtungen notwendig werden, gehen sämtliche Kosten zu Lasten der Gemeinde Langerwehe.) 16 LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland 16.1 Mit Schreiben vom 25.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) 16.1.a Bodendenkmalpflege Bereits im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes E 10 wurde aufgrund des im Plangebiet befindlichen eingetragenen Bodendenkmals DN 219, vorgeschichtliches und fränkisches Gräberfeld „Am Steinchen", im Jahr 2016 eine Sachverhaltsermittlung durchgeführt. Dabei wurden jedoch außerhalb des Bodendenkmals keine weiteren Gräber festgestellt. Insofern sind auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Ich verweise daher auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NRW (Meldepflicht- und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis in die Planungsunterlagen aufzunehmen: Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Der nachfolgende Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen: Der Ausschuss beschließt den Hinweis bzgl. der Bodendenkmalpflege in den Bebauungsplan aufzunehmen. „Bodendenkmalpflege Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425 / 9039- 0, Fax: 02425 / 9039-199 , unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.“ 15 / 23 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425 / 9039- 0, Fax: 02425 / 9039-199 , unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 17 Bezirksregierung Köln – Dezernat 54 – Obere Wasserbehörde 17.1 Mit Schreiben vom 18.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) 17.1.a Keine Bedenken Mit meiner Rundverfügung vom 20.10.2014 erläuterte ich, dass meine Beteiligung als Obere Wasserbehörde (Dezernat 54 der BR Köln) im Rahmen von Bauleitplanverfahren oder Baugesuchen nur dann erforderlich ist, sofern durch die Planungen oder Vorhaben Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Der Ausschuss nimmt die Anregung zur Kenntnis. 1. ein Gewässer 1. Ordnung (Rhein, Sieg) und/oder dessen festgesetztes/vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet, 2. ein Gewässer 2. Ordnung (Agger, Erft, Niers, Rur, Wupper), 3. die Schutzzonen von Hochwasserschutzanlagen o.g. Gewässern, 4. ein geplantes Wasserschutzgebiet oder 16 / 23 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis 5. eine Rohrfernleitung betroffen sind und somit meine unmittelbare Zuständigkeit vorliegt. Weiterhin bat ich darum, in Ihrem BeteiligungsAnschreiben auf den konkreten Umstand meiner Betroffenheit (s.o. Punkte 1-5) einzugehen. Aus Ihrem o.g. Anschreiben kann ich meine Betroffenheit nicht erkennen; ich bitte Sie, diese in dem konkreten Fall darzulegen. Von einer generellen Beteiligung meines Dezernates 54 bitte ich zukünftig abzusehen. 18 Bezirksregierung Düsseldorf – Dezernat 26 – Luftverkehr 18.1 Mit Schreiben vom 28.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) 18.1.a Keine Bedenken zu der o.g. Planänderung haben Sie mich als Luftfahrtbehörde beteiligt. Da zivile luftrechtliche Belange nicht betroffen sind, verzichte ich auf eine förmliche Stellungnahme. Eine Beteiligung im weiteren Verfahren ist nicht erforderlich. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. 19 Industrie- und Handelskammer Aachen 19.1 Mit Schreiben vom 03.05.2017 (Frühzeitige Beteiligung) 19.1.a Auswirkungsanalyse gegen die beabsichtigte 1. Änderung des Bebauungsplanes E 10 bestehen seitens der Industrie- und Handelskammer Aachen grundsätz- Entgegen den Ausführungen des Eingebers ist die Errichtung eines Getränkemarktes bereits unter Berücksichtigung des bestehenden Bebauungspla- Der Ausschuss nimmt die Anregung zur Kenntnis. Der Ausschuss nimmt die Anregung zur Kenntnis. 17 / 23 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag lich keine Bedenken. nes planungsrechtlich möglich. Die Verträglichkeit dieser Nutzung wurde in dem ursprünglichen Verfahren nachgewiesen. Nach unserer Auffassung handelt es sich bei dem geplanten Einzelhandelsbetrieb (Getränkefachmarkt mit maximal 800 qm Verkaufsfläche) um einen kleinflächigen Einzelhandelsbetrieb, der keine Agglomeration gemeinsam mit dem angrenzen Supermarkt bildet. Unter dieser Annahme ist eine Ansiedlung grundsätzlich möglich. Sollte es sich bei dem Getränkemarkt und dem angrenzenden Supermarkt jedoch um eine Agglomeration handeln, sind die Voraussetzungen des Landesentwicklungsplanes NRW bezüglich großflächigem Einzelhandel zu beachten. Demnach sind großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment nur innerhalb eines zentralen Versorgungsbereichs zulässig. Ausnahmsweise sind entsprechende Betriebe dann zulässig, wenn eine integrierte Lage im zentralen Versorgungsbereich nicht möglich ist und die Gewährleistung einer wohnortnahen Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs diese Bauleitplanung erfordert und zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes soll die Zweckbestimmung des Sondergebietes SO2 von „Getränkemarkt“ zu „Lebensmittel Discounter“ geändert werden. Die Verträglichkeit der geänderten Nutzung wurde durch eine überarbeitete Auswirkungsanalyse nachgewiesen.1 Diese Auswirkungsanalyse wird den Unterlagen zur Offenlage beigefügt. Die Gewährleistung einer wohnortnahen Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs ist nur dann gegeben, wenn in dem Einzugsbereich des neugeplanten Marktes aktuell eine Unterversorgung festzustellen ist. Durch die unmittelbare Nähe zum angrenzenden Supermarkt ist dies jedoch nicht gegeben. Somit sind die Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Zuläs1 BBE Handelsberatung: Auswirkungsanalyse zur geplanten Entwicklung eines Nahversorgungsstandorts im Baugebiet „Am Steinchen“ in der Gemeinde Langerwehe. Köln, Mai 2016 18 / 23 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis sigkeit großflächiger Einzelhandelsbetriebe an dem Standort nicht gegeben. Die Argumentation der BBE in der Begründung zum Bebauungsplan ist somit aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. Da den Planunterlagen die vollständige Verträglichkeitsanalyse jedoch nicht beigefügt ist, ist eine nähe Auseinandersetzung mit den Argumenten der BBE zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich. Wir möchten deshalb darauf hinweisen, dass das in der Begründung genannte Verträglichkeitsgutachten der BBE Teil der Unterlagen ist, die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung auszulegen sind. Wir bitten daher darum, im folgenden Verfahren die Auswirkungsanalyse ebenfalls zur Verfügung zu stellen. 20 Wasserverband Eifel-Rur 20.1 Mit Schreiben vom 09.05.2017 (Frühzeitige Beteiligung) 20.1.a Keine Bedenken seitens des Wasserverbandes Eifel - Rur werden keine Bedenken geäußert. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Der Ausschuss nimmt die Anregung zur Kenntnis. 19 / 23 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag 21 Bezirksregierung Köln – Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung und Bodenordnung 21.1 Mit Schreiben vom 10.05.2017 (Frühzeitige Beteiligung) 21.1.a Keine Bedenken Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landesentwicklung keine Bedenken vorzubringen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Der Ausschuss nimmt die Anregung zur Kenntnis. Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. Ich möchte darauf hinweisen, dass ich Ihr Schreiben vom 28.03.2017 erst am 12.04.2017 erhalten habe. 22 Kreis Düren 22.1 Mit Schreiben vom 08.05.2017 (Frühzeitige Beteiligung) 22.1.a Beteiligte Ämter Zur o.a. Bauleitplanung wurden die folgenden Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt:  Kreisentwicklung und -straßen  Gebäudemanagement  Straßenverkehrsamt  Recht, Bauordnung und Wohnungswesen Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss nimmt die Anregung zur Kenntnis. 20 / 23 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen  Brandschutz  Umweltamt 22.1.b Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“ werden keine zusätzlichen, versiegelten Flächen begründet. Zudem bleiben die bisher festgesetzten Versickerungsflächen von der Änderung unberührt, also erhalten. Die Funktionstüchtigkeit der bestehenden Entwässerungskonzeption wurde im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“ bereits nachgewiesen. Die seinerzeit erstellten Gutachten und Berechnungen waren Bestandteil der Beteiligungsunterlagen. Der Ausschuss beschließt die Anregung zurückzuweisen. Abstimmungsergebnis Wasserwirtschaft Aus wasserwirtschaftlicher Sicht sind folgende Belange zu beachten: Niederschlagswasserbeseitigung Das anfallende Oberflächenwasser soll versickert werden. Die Versickerungsanlagen sollen auf die nun geplante Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen verlagert werden. Dies hat Auswirkungen auf das gesamte Entwässerungskonzept. Ein erstes Gespräch zur Änderung des Entwässerungskonzeptes hat mit dem Planungsbüro bereits stattgefunden. Eine entsprechende Gesamtplanung mit den notwendigen Nachweisen für eine Rückhaltung (100-jähriges Regenereignis), für die Vorbehandlung von belasteten Oberflächenwässern, den angeschlossenen versiegelten Flächen und den neuen Leitungsführungen liegt bisher jedoch noch nicht vor. Bei der Planung sind die steileren Geländeverhältnisse, die besonderen Untergrundverhältnisse und der hohe Grundwasserstand in dem nun dargestellten Planbereich zu beachten. Ich weise bereits jetzt darauf hin, dass mindestens 7 bis 10 % der versiegelten Fläche für die Versickerungsanlagen bereitgestellt werden müssen. Inwieweit die besonderen Untergrundverhältnisse einer Versickerung zulassen, ist nachzuweisen. Die Versickerungsfähigkeit des Insofern dient die Festsetzung der zusätzlichen Versickerungsflächen lediglich der Schaffung zusätzlicher Entwässerungspotentiale. Hierdurch soll die Errichtung von Versickerungsanlagen an der bestmöglichen Stelle ermöglicht werden. Eine abschließende Planung und Abstimmung der Entwässerungskonzeption einschließlich der Erstellung der erforderlichen Gutachten betrifft die nachgelagerte Ebene der Genehmigungs- bzw. Ausführungsplanung. Durch den Erhalt der bestehenden Versickerungsflächen wird die Entwässerung der – gegenüber dem bestehenden Bebauungsplan unveränderten – versiegelten Flächen aber in jedem Fall gesichert sein. 21 / 23 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Der Ausschuss nimmt die Anregung zur Kenntnis. Gegenstand der verfahrensgegenständlichen Planung ist die Schaffung zusätzlicher Versickerungspotentiale sowie die Änderung der Art der baulichen Nutzung in dem Sondergebiet SO2. Insofern bereitet die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“ keine über den bestehenden Bebauungsplan hinausgehenden Versiegelungen vor. Der Ausschuss nimmt die Anregung zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis anstehenden Bodens ist durch einen Gutachter örtlich festzustellen und zu ermitteln. Die Machbarkeit des geänderten gesamten Entwässerungskonzeptes des o.g. Bebauungsplanes ist bis zu Offenlage nachzuweisen. 22.1.c Immissionsschutz Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht sind keine Belange betroffen. 22.1.d Bodenschutz Ein Teilbereich des Planungsgebietes befindet sich gemäß der Kartierung der schutzwürdigen Böden in NRW 1:50000 – zweite Auflage – in einem Gebiet mit schutzwürdigen, fruchtbaren Böden (Regelungs- und Pufferfunktion/ natürliche Bodenfruchtbarkeit) Diese sind im beiliegenden Kartenausschnitt in dunkelbrauner Farbe gekennzeichnet. Es handelt sich hierbei um Böden mit hoher oder sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit (Braunerden, Parabraunerden, Kolluvisole oder Auenböden) mit ausgezeichneter Lebensraumfunktion aufgrund hoher Puffer- und Speicherkapazität für Wasser und Nährstoffe. Diese Böden tragen maßgeblich zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie aufgrund ihres ausgeglichenen Wasserhaushalt zum Schutz von Grundwasser und Oberflächenwasser bei. Weiterhin besitzen sie ein hohes Nährstoffangebot und speichern, filtern und puffern Die durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“ begründeten Eingriffe in den Boden wurden in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan ermittelt. Demgemäß soll eine etwa 10.988 m² große Fläche nicht mehr als Streuobst (6 Ökopunkte/m²) wiese sondern als Versickerungsfläche (2 Ökopunkte/m²) angelegt werden. Hieraus ergibt sich ein ökologisches Defizit von insgesamt 43.952 Ökopunkten. Dieses soll über die bereits durchgeführten Kompensationsmaßnahmen des Ökokontos „Weiße Wehe“ des Landesbetriebes Wald und Holz - Regionalforstamt Rureifel Jülicher Börde abgegolten 22 / 23 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Stoffeinträge besonders effektiv. werden. Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Durch die Planung erfolgt ein erheblicher Eingriff in den Boden. Eine Bebauung und Versiegelung dieser Böden hat eine vollständige Zerstörung der sehr schutzwürdigen Böden zur Folge, die als irreversibel einzustufen ist. Aufgrund der hohen Schutzwürdigkeit der Böden im Plangebiet wird aus bodenschutzrechtlicher Sicht dringend empfohlen, diese Böden nicht zu überbauen. Sollte sich im Rahmen der planungsrechtlichen Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB) herausstellen, dass die Planung an diesem Standort realisiert wird und Eingriffe in Böden unvermeidbar sind, so sind für diese Böden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (§ 1a Abs. 3 BauGB) zu planen und durchzuführen. Kenntnisse über Altablagerungen oder Altstandorte liegen mit nicht vor. 22.1.e Abgrabungen Abgrabungsrechtlicher Sicht sind keine Belange betroffen. 22.1.f Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Der Ausschuss nimmt die Anregung zur Kenntnis. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Der Ausschuss nimmt die Anregung zur Kenntnis. Natur und Landschaft Unter Bezug auf die Begründung zur o.g. Bebauungsplanänderung werden aus landschaftspflegerischer Sicht keine weiteren Belange und keine grundsätzlichen Bedenken vorgetragen. 23 / 23