Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
307 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
21.06.17, 08:33
Aktualisiert
21.06.17, 08:33
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Inhaltsverzeichnis
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
1
Unitymedia NRW GmbH ...................................................................................................................... 1
1.1
2
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Aachen .................................................................................. 1
2.1
3
Mit Schreiben vom 07.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) ............................................................ 6
8.1.a
Keine Bedenken ........................................................................................................... 6
Bezirksregierung Düsseldorf – Kampfmittelräumdienst .................................................................. 6
9.1
10
Mit Schreiben vom 07.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) ............................................................ 5
7.1.a
Höhe Baulicher Anlagen .............................................................................................. 5
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Aachen/Düren/Euskirchen ................ 6
8.1
9
Mit Schreiben vom 28.03.2017 (Frühzeitige Beteiligung) ............................................................ 4
6.1.a
Keine Bedenken ........................................................................................................... 4
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr ................... 5
7.1
8
Mit Schreiben vom 04.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) ............................................................ 4
5.1.a
Weitere Beteiligung ...................................................................................................... 4
Westnetz GmbH ................................................................................................................................... 4
6.1
7
Mit Schreiben vom 05.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) ............................................................ 3
4.1.a
Anbindung an den ÖPNV ............................................................................................. 3
Bezirksregierung Arnsberg................................................................................................................. 4
5.1
6
Mit Schreiben vom 05.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) ............................................................ 2
3.1.a
Kompensation .............................................................................................................. 2
Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG ...................................................................... 3
4.1
5
Mit Schreiben vom 14.02.2017 (Frühzeitige Beteiligung) ............................................................ 1
2.1.a
Keine Bedenken ........................................................................................................... 1
Gascade Gastransport GmbH ............................................................................................................. 2
3.1
4
Mit Schreiben vom 04.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) ............................................................ 1
1.1.a
Keine Bedenken ........................................................................................................... 1
Mit Schreiben vom 11.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) ............................................................ 6
9.1.a
Luftbildauswertung ....................................................................................................... 6
PLEdoc GmbH...................................................................................................................................... 8
10.1 Mit Schreiben vom 11.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) ............................................................ 8
10.1.a Keine Bedenken ........................................................................................................... 8
I / III
Inhaltsverzeichnis
11
Regionetz GmbH ................................................................................................................................ 10
11.1 Mit Schreiben vom 11.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) .......................................................... 10
11.1.a Sicherung bestehender Leitungen ............................................................................. 10
12
Deutsche Bahn AG ............................................................................................................................ 11
12.1 Mit Schreiben vom 05.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) .......................................................... 11
12.1.a Keine Bedenken ......................................................................................................... 11
13
Kupferstadt Stolberg ......................................................................................................................... 12
13.1 Mit Schreiben vom 13.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) .......................................................... 12
13.1.a Weitere Beteiligung .................................................................................................... 12
14
Westnetz GmbH ................................................................................................................................. 12
14.1 Mit Schreiben vom 19.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) .......................................................... 12
14.1.a Weitere Beteiligung .................................................................................................... 12
15
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Ville-Eifel ................. 13
15.1 Mit Schreiben vom 24.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) .......................................................... 13
15.1.a Anbauverbotszone der B 264 ..................................................................................... 13
15.1.b Bepflanzungen ........................................................................................................... 14
16
LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland ........................................................................ 15
16.1 Mit Schreiben vom 25.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) .......................................................... 15
16.1.a Bodendenkmalpflege ................................................................................................. 15
17
Bezirksregierung Köln – Dezernat 54 – Obere Wasserbehörde..................................................... 16
17.1 Mit Schreiben vom 18.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) .......................................................... 16
17.1.a Keine Bedenken ......................................................................................................... 16
18
Bezirksregierung Düsseldorf – Dezernat 26 – Luftverkehr ............................................................ 17
18.1 Mit Schreiben vom 28.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung) .......................................................... 17
18.1.a Keine Bedenken ......................................................................................................... 17
19
Industrie- und Handelskammer Aachen .......................................................................................... 17
19.1 Mit Schreiben vom 03.05.2017 (Frühzeitige Beteiligung) .......................................................... 17
19.1.a Auswirkungsanalyse .................................................................................................. 17
20
Wasserverband Eifel-Rur .................................................................................................................. 19
20.1 Mit Schreiben vom 09.05.2017 (Frühzeitige Beteiligung) .......................................................... 19
20.1.a Keine Bedenken ......................................................................................................... 19
21
Bezirksregierung Köln – Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung und Bodenordnung .................. 20
21.1 Mit Schreiben vom 10.05.2017 (Frühzeitige Beteiligung) .......................................................... 20
21.1.a Keine Bedenken ......................................................................................................... 20
II / III
Inhaltsverzeichnis
22
Kreis Düren ........................................................................................................................................ 20
22.1 Mit Schreiben vom 08.05.2017 (Frühzeitige Beteiligung) .......................................................... 20
22.1.a Beteiligte Ämter .......................................................................................................... 20
22.1.b Wasserwirtschaft ........................................................................................................ 21
22.1.c Immissionsschutz ....................................................................................................... 22
22.1.d Bodenschutz .............................................................................................................. 22
22.1.e Abgrabungen ............................................................................................................. 23
22.1.f Natur und Landschaft ................................................................................................. 23
III / III
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
1
Unitymedia NRW GmbH
1.1
Mit Schreiben vom 04.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung)
1.1.a
Keine Bedenken
Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es werden keine Bedenken vorgetragen.
Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht
geplant.
Mitarbeiten oder Mitverlegungen der Unitymedia
GmbH sind zur Umsetzung der Planung nicht erforderlich.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere
oben stehende Vorgangsnummer an.
2
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Aachen
2.1
Mit Schreiben vom 14.02.2017 (Frühzeitige Beteiligung)
2.1.a
Keine Bedenken
Zu o.g. Bauleitplanung besteht seitens des
BwDLZ Aachen keine Betroffenheit.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es werden keine Bedenken vorgetragen.
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
Der Ausschuss nimmt die Anregung
zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Anregung
zur Kenntnis.
Ich bitte Sie zukünftige Anfragen nicht mehr an
unsere Dienststelle zu richten, sondern nur noch
an das:
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und
Dienstleistungen der Bw
Infra I 3
Fontainengraben 200
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1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
53123 Bonn
3
Gascade Gastransport GmbH
3.1
Mit Schreiben vom 05.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung)
3.1.a
Kompensation
Wir antworten Ihnen zugleich auch im Namen
und Auftrag der Anlagenbetreiber WINGAS
GmbH, NEL Gastransport GmbH sowie OPAL
Gastransport GmbH & Co. KG.
Der Ausschuss nimmt die Anregung
zur Kenntnis.
Nach Prüfung des Vorhabens im Hinblick auf
eine Beeinträchtigung unserer Anlagen teilen wir
Ihnen mit, dass unsere Anlagen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht betroffen sind. Dies schließt
die Anlagen der v. g. Betreiber mit ein.
Sollten externe Flächen zur Deckung des Kompensationsbedarfs erforderlich sein, sind uns
diese ebenfalls zur Stellungnahme vorzulegen.
Wir bitten Sie daher, uns am weiteren Verfahren
zu beteiligen.
Unter https://portal.bil-leitungsauskunft.de steht
Ihnen das kostenfreie Online-Portal BIL für die
Leitungsauskunft zur Verfügung. Dort werden
Ihre Anfragen automatisch auf Betroffenheit
geprüft. So erfahren Sie umgehend, welche BIL
Teilnehmer von Ihrer Anfrage betroffen sind und
welche Teilnehmer mit ihren Leitungen nicht im
Anfragebereich liegen. Weitere Informationen
zum BIL-Portal erhalten Sie ebenfalls unter
http://bil-leitungsauskunft.de.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich
Der Ausgleich wurde zwischenzeitlich geregelt.
Demgemäß sollen die durch das Verfahren begründeten Eingriffe über die bereits durchgeführten
Kompensationsmaßnahmen des Ökokontos „Weiße
Wehe“ des Landesbetriebes Wald und Holz - Regionalforstamt Rureifel Jülicher Börde abgegolten
werden. Eine weitere Beteiligung des Eingebers
erfolgt im Rahmen der Offenlage gemäß § 4
Abs. 2 BauGB.
Die Betreiber anderer Leitungen wurden an dem
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1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Kabel und Leitungen anderer Betreiber in diesem Gebiet befinden können. Diese Betreiber
sind gesondert von Ihnen zur Ermittlung der
genauen Lage der Anlagen und eventuellen
Auflagen anzufragen.
Verfahren beteiligt und deren Stellungnahmen –
soweit erforderlich – berücksichtigt.
4
Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG
4.1
Mit Schreiben vom 05.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung)
4.1.a
Anbindung an den ÖPNV
gegen die Änderung des Bebauungsplanes E 10
Gewerbegebiet „Am Steinchen“ bestehen seitens der ASEAG keine Bedenken.
Die Erschließung des Plangebietes durch den
öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird
durch die auf der Hauptstraße verkehrenden
Buslinien 237 und 296 und den Bushaltestellen
„Abzweig Jüngersdorf“ zurzeit ausreichend sichergestellt. Damit bestehen umsteigefreie Busverbindungen in Richtung Langerwehe Bahnhof
und Düren.
Es werden keine grundsätzlichen Bedenken gegen
die Planung vorgebracht.
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
Der Ausschuss nimmt die Anregung
zur Kenntnis.
Die Erschließung des Plangebietes durch den
ÖPNV wird im Zuge der weiteren Ausbauplanung
berücksichtigt und geregelt. Nach derzeitigem Planungsstand soll die bestehende Bushaltestelle „Abzweig Jüngersdorf“ in den Bereich der vorhandenen
Tankstelle verlagert und durch einen Fußgängerüberweg an das gegenüberliegende Wohngebiet
angebunden werden.
Wir weisen darauf hin, dass ein Einzelhandelsstandort zu einem erhöhten Fahrgastaufkommen an den umliegenden Haltestellen führt. Die
Haltestellen „Abzweig Jüngersdorf“ sollten insbesondere für ältere und mobilitätseingeschränkte Personen barrierefrei ausgebaut werden. Für dort einsetzende Fahrten sollte in
Fahrtrichtung Langerwehe Bahnhof eine Busbucht vorgesehen werden. Diese ist so zu bemessen, dass Gelenkbussen ein barrierefreier
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1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
Halt ermöglicht wird.
5
Bezirksregierung Arnsberg
5.1
Mit Schreiben vom 04.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung)
5.1.a
Weitere Beteiligung
aus bergbehördlicher Sicht werden zu dem Bebauungsplan keine Bedenken vorgetragen. Die
bergbaulichen Verhältnisse sind in die Begründung und die Hinweise aufgenommen.
Die RWE Power AG und der Erftverband wurden an
dem Verfahren beteiligt und deren Stellungnahmen
– soweit erforderlich – berücksichtigt.
Der Ausschuss nimmt die Anregung
zur Kenntnis.
Ich empfehle Ihnen zu bergbaulichen Planungen
und möglichen Bodenbewegungen eine Anfrage
an die bergbautreibende RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, die EBV Gesellschaft
mit beschränkter Haftung, Myhler Straße 83 in
41836 Hückelhoven, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen.
6
Westnetz GmbH
6.1
Mit Schreiben vom 28.03.2017 (Frühzeitige Beteiligung)
6.1.a
Keine Bedenken
diese Stellungnahme betrifft nur das von uns
betreute Nieder- und Mittelspannungsnetz bis
zur 35-kV-Spannungsebene und ergeht auch im
Auftrag und mit Wirkung für die innogy Netze
Deutschland AG als Eigentümerin des Niederund Mittelspannungsnetzes.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es werden keine Bedenken vorgetragen.
Der Ausschuss nimmt die Anregung
zur Kenntnis.
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1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
Gegen die oben angeführten Planungen der
Gemeinde Langerwehe bestehen unsererseits
keine Bedenken, da keine in unserem Eigentum
stehenden Versorgungsleitungen von den Planungen der Gemeinde Langerwehe berührt
werden.
7
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
7.1
Mit Schreiben vom 07.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung)
7.1.a
Höhe Baulicher Anlagen
von der im Betreff genannten Maßnahme, bei
gleichbleibender Sach- und Rechtslage, ist die
Bundeswehr berührt und betroffen.
Der Planungsbereich liegt im Zuständigkeitsbereich des militärischen Flugplatzes Nörvenich.
Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen - einschl. untergeordneter Gebäudeteile eine Höhe von 30 m über Grund nicht überschreiten.
Sollte entgegen meiner Einschätzung diese
Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem
Einzelfall mir die Planungsunterlagen - vor Erteilung einer Baugenehmigung - zur Prüfung zuzuleiten.
Die in dem Bebauungsplan Nr. E 10 Gewerbegebiet
„Am Steinchen“ getroffenen Festsetzungen zum
Maß der baulichen Nutzung bleiben von der 1. Änderung des Bebauungsplans unberührt.
Der Ausschuss nimmt die Anregung
zur Kenntnis.
Die bestehende Hochspannungsfreileitung wird
demgemäß lediglich nachrichtlich übernommen.
Ansonsten sind keine Gebäude mit einer Gebäudehöhe über 30 m geplant. Die maximale Höhe baulicher Anlagen wird im WA, MI und SO „Vereinsheim“ auf 10,5 m festgesetzt. In den GE sowie im
SO1 und SO2 wird eine maximale Gebäudehöhe
von 12,5 m festgesetzt.
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1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
8
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Aachen/Düren/Euskirchen
8.1
Mit Schreiben vom 07.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung)
8.1.a
Keine Bedenken
zum o.a. Vorhaben nehmen wir als Fachbehörde wie folgt Stellung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es werden keine Bedenken vorgetragen.
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
Der Ausschuss nimmt die Anregung
zur Kenntnis.
Es bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine
Bedenken.
9
Bezirksregierung Düsseldorf – Kampfmittelräumdienst
9.1
Mit Schreiben vom 11.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung)
9.1.a
Luftbildauswertung
Der beantragte Bereich wurde bereits vollständig von Kampfmitteln geräumt.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es werden keine Bedenken vorgetragen.
Daher ist eine Überprüfung des beantragten
Bereichs auf Kampfmittel nicht erforderlich. Eine
Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl
nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde
oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu
verständigen.
Zusätzlich wird der nachfolgende Hinweis bzgl. der
vorgetragenen Belange in den Bebauungsplan
aufgenommen:
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich
eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt
Der Ausschuss beschließt den Hinweis bzgl. der Luftbildauswertung in
den Bebauungsplan aufzunehmen.
„Kampfmittel
Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung wurde bereits vollständig von
Kampfmitteln geräumt. Daher ist eine Überprüfung
des beantragten Bereichs auf Kampfmittel nicht
erforderlich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit
kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern
Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten
sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich
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1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
für Baugrundeingriffe.
zu verständigen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer
Internetseite.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen
Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen,
Verbauarbeiten etc. empfiehlt der Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Düsseldorf eine
Sicherheitsdetektion. In diesem Fall ist das Merkblatt für Baugrundeingriffe auf der Internetseite der
Bezirksregierung Düsseldorf zu beachten.“
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
7 / 23
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
10
PLEdoc GmbH
10.1
Mit Schreiben vom 11.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung)
10.1.a
Keine Bedenken
mit Bezug auf Ihr o.g. Schreiben teilen wir Ihnen
mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich
keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen
vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft
ist der im Übersichtsplan markierte Bereich.
Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei
Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es werden keine Bedenken vorgetragen.
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
Der Ausschuss nimmt die Anregung
zur Kenntnis.
Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen
der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw.
Betreiber:
Open Grid Europe GmbH, Essen
Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
Ferngas Nordbayern
Schwaig bei Nürnberg
Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
Mittelrheinische
Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
Nordrheinische
Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG
(NETG), Dortmund
Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
GmbH
(FGN),
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1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
(TENP), Essen
GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen
Viatel GmbH, Frankfurt
Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf
die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu
Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den
jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Die Betreiber anderer Leitungen wurden an dem
Verfahren beteiligt und deren Stellungnahmen –
soweit erforderlich – berücksichtigt.
Hinsichtlich der Maßnahmen zum Ausgleich und
zum Ersatz der Eingriffsfolgen entnehmen wir
den Unterlagen, dass die Kompensationsmaßnahmen erst im weiteren Verfahren festgelegt
werden bzw. keine Erwähnung finden.
Wir weisen darauf hin, dass durch die Festsetzung planexterner Ausgleichsflächen eine Betroffenheit von uns verwalteter Versorgungseinrichtungen nicht auszuschließen ist. Wir bitten
um Mitteilung der planexternen Flächen bzw. um
weitere Beteiligung an diesem Verfahren.
Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung
des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns.
PLEdocGmbH
Anlage(n): Übersichtkarte (© Navlog/GeoBasisDE / BKG 2014 / geoGLIS OHG (p) by lntergraph)
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1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
11
Regionetz GmbH
11.1
Mit Schreiben vom 11.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung)
11.1.a
Sicherung bestehender Leitungen
wir danken für Ihr oben genanntes Schreiben
und teilen Ihnen hierzu mit, dass unsererseits
gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes E
Die Stellungnahme betrifft die Ebene der Ausführungsplanung. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen.
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
Der Ausschuss nimmt die Anregung
zur Kenntnis.
10 / 23
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
10 grundsätzlich keine Bedenken bestehen.
Wir weisen darauf hin, dass ggf. bestehende
Versorgungs- und Anschlussleitungen entsprechend der Richtlinien zu sichern und die Mindestabstände einzuhalten sind.
Bezüglich einer gewünschten Erdgasversorgung
der geplanten Gebiete teilen wir Ihnen mit, dass
die hierfür erforderliche Erweiterung des Netzes
unter dem Vorbehalt einer positiven Wirtschaftlichkeit zum Zeitpunkt der Erschließung steht.
Wir bitten Sie, uns auch weiterhin an den laufenden Verfahren zu beteiligen.
Eine weitere Beteiligung des Eingebers erfolgt im
Rahmen der Offenlage gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
12
Deutsche Bahn AG
12.1
Mit Schreiben vom 05.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung)
12.1.a
Keine Bedenken
die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von
der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen,
übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es werden keine Bedenken vorgetragen.
Der Ausschuss nimmt die Anregung
zur Kenntnis.
Bezüglich der o.g. Bauleitplanung bestehen
unsererseits keine Anregungen oder Bedenken.
Bei möglichen Rückfragen stehen wir Ihnen
gerne zur Verfügung.
11 / 23
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
13
Kupferstadt Stolberg
13.1
Mit Schreiben vom 13.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung)
13.1.a
Weitere Beteiligung
gegen die vorgelegte Bauleitplanung der Gemeinde Langerwehe bestehen von Seiten der
Kupferstadt Stolberg keine Bedenken.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es werden keine Bedenken vorgetragen.
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
Der Ausschuss nimmt die Anregung
zur Kenntnis.
Anregungen zur Planung werden nicht vorgebracht.
Aufgrund der kurzen Beteiligungsfrist (Ihr Anschreiben vom 28.03.2017, Eingang bei der
Kupferstadt 03.04.2017, Frist für die Abgabe der
Stellungnahme 07.04.2017) war eine fristgerechte Abgabe der Stellungnahme leider nicht
möglich.
Um weitere Beteiligung im Verfahren wird jedoch gebeten.
Eine weitere Beteiligung des Eingebers erfolgt im
Rahmen der Offenlage gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
14
Westnetz GmbH
14.1
Mit Schreiben vom 19.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung)
14.1.a
Weitere Beteiligung
in dem von uns beigefügten Lageplan im Maßstab 1:2000 haben wir die o. g. Hochspannungsfreileitung mit Leitungsmittellinie, Maststandorten und Schutzstreifengrenzen eingetragen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es werden keine Bedenken vorgetragen.
Der Ausschuss nimmt die Anregung
zur Kenntnis.
Der Planbereich der obigen Maßnahme liegt
12 / 23
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
bereits außerhalb des 2 x 16,00 m = 32,00 m
breiten Schutzstreifens der im Betreff genannten
Hochspannungsfreileitung.
Wir weisen darauf hin, dass sich die tatsächliche
Lage der Hochspannungsfreileitung und somit
auch das Leitungsrecht allein aus der Örtlichkeit
ergeben.
Zum obigen Bauleitplanverfahren haben wir
somit keine Anregungen vorzubringen.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns
betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und
ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die
innogy Netze Deutschland GmbH als Eigentümerin des 110- kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
Die Betreiber anderer Leitungen wurden an dem
Verfahren beteiligt und deren Stellungnahmen –
soweit erforderlich – berücksichtigt.
15
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Ville-Eifel
15.1
Mit Schreiben vom 24.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung)
15.1.a
Anbauverbotszone der B 264
gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens
der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine
Bedenken, sofern weder Straßenbestandteile in
ihrer Funktion beeinträchtigt werden (auch nicht
während der Bauphase) und die 20,0 m Anbauverbotszone, gemessen vom äußeren Fahrbahnrand der B 264, von jeglichen Baumaßnahmen freigehalten wird.
Es kommt zu keiner Überlagerung der Anbauverbotszone der B 264 und den räumlichen Geltungsbereichen der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“. Die Planung, Regelung und Abstimmung der Bauarbeiten
betrifft die Ebene der Ausführungsplanung.
Der Ausschuss nimmt die Anregung
zur Kenntnis.
13 / 23
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Für die angestrebte Bepflanzung entlang der
Bundes- oder Landesstraße ist Ziffer 7.12 der
Richtlinien für die Anlage von Landstraßen –
RAL - zu beachten:
Die Bepflanzung entlang der Bundes- und Landesstraße ist kein Gegenstand der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am
Steinchen“.
Der Ausschuss nimmt die Anregung
zur Kenntnis.
Für die Bepflanzung sind die „Richtlinien für die
landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau" – RLBP - und die „Empfehlungen für
die landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau" – ELA - maßgebend. Hilfen für die Einfügung der Straße im Landschaftsraum geben
die "Empfehlungen für die Einbindung von Straßen in die Landschaft" – ESLa -.
Gemäß der textlichen Festsetzung 8 des bestehenden Bebauungsplanes sind bestehende Bepflanzungen entlang der Bundes- und Landesstraßen zu
erhalten. Zusätzliche Bepflanzungen sind unter der
Beachtung der gültigen Grenzabstände anzupflanzen. Insofern können die von dem Eingeber vorgetragenen Belange ohne Änderung der Plankonzeption berücksichtigt werden.
15.1.b
Abstimmungsergebnis
Bepflanzungen
Bei Pflanzungen neben Fahrbahnen sind die
Belange der Verkehrssicherheit zu beachten.
Die Seitenräume sind deshalb so zu gestalten,
dass die Unfallfolgen für von der Fahrbahn abkommende Fahrzeuge gering bleiben.
Strauchpflanzungen gelten im Sinne der RPS
nicht als gefährliche Hindernisse, sofern sie
ausgeschnitten werden, wenn ein Stammdurchmesser von 0,08 m überschritten wird. Sie
sollen mindestens 3,00 m vom Rand der befestigten Fläche entfernt stehen und dürfen freizuhaltende Sichtfelder nicht beeinträchtigen.
Beim Pflanzen neuer Bäume in Fahrbahnnähe
ist zu berücksichtigen, dass diese zu gefährlichen Hindernissen im Sinne der RPS heranwachsen. Bäume sollen deshalb nur in Bereichen gepflanzt werden, die von abkommenden
Fahrzeugen nicht erreicht werden können (z. B.
hinter Fahrzeug-Rückhaltesystemen oder auf
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1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
Einschnittböschungen). Auch hinter FahrzeugRückhaltesystemen sollen sie mindestens
3,00 m vom Rand der befestigten Fläche gepflanzt werden, damit deren Wirkungsweise
nicht beeinträchtigt ist.
Sollten Schutzeinrichtungen notwendig werden,
gehen sämtliche Kosten zu Lasten der Gemeinde Langerwehe.)
16
LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
16.1
Mit Schreiben vom 25.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung)
16.1.a
Bodendenkmalpflege
Bereits im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes E 10 wurde aufgrund des im Plangebiet befindlichen eingetragenen Bodendenkmals DN 219, vorgeschichtliches und fränkisches Gräberfeld „Am Steinchen", im Jahr 2016
eine Sachverhaltsermittlung durchgeführt. Dabei
wurden jedoch außerhalb des Bodendenkmals
keine weiteren Gräber festgestellt.
Insofern sind auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen keine Konflikte
zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen.
Ich verweise daher auf die Bestimmungen der
§§ 15, 16 DSchG NRW (Meldepflicht- und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis in die Planungsunterlagen aufzunehmen:
Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Der nachfolgende Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen:
Der Ausschuss beschließt den Hinweis bzgl. der Bodendenkmalpflege
in den Bebauungsplan aufzunehmen.
„Bodendenkmalpflege
Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische
Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere
Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.:
02425 / 9039- 0, Fax: 02425 / 9039-199 , unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind
zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des
LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.“
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1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als
Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für
Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle
Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen,
Tel.: 02425 / 9039- 0, Fax: 02425 / 9039-199 ,
unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und
Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist
abzuwarten.
17
Bezirksregierung Köln – Dezernat 54 – Obere Wasserbehörde
17.1
Mit Schreiben vom 18.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung)
17.1.a
Keine Bedenken
Mit meiner Rundverfügung vom 20.10.2014
erläuterte ich, dass meine Beteiligung als Obere
Wasserbehörde (Dezernat 54 der BR Köln) im
Rahmen von Bauleitplanverfahren oder Baugesuchen nur dann erforderlich ist, sofern durch
die Planungen oder Vorhaben
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es werden keine Bedenken vorgetragen.
Der Ausschuss nimmt die Anregung
zur Kenntnis.
1. ein Gewässer 1. Ordnung (Rhein, Sieg)
und/oder dessen festgesetztes/vorläufig
gesichertes Überschwemmungsgebiet,
2. ein Gewässer 2. Ordnung (Agger, Erft,
Niers, Rur, Wupper),
3. die Schutzzonen von Hochwasserschutzanlagen o.g. Gewässern,
4. ein geplantes Wasserschutzgebiet oder
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1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
5. eine Rohrfernleitung
betroffen sind und somit meine unmittelbare
Zuständigkeit vorliegt.
Weiterhin bat ich darum, in Ihrem BeteiligungsAnschreiben auf den konkreten Umstand meiner
Betroffenheit (s.o. Punkte 1-5) einzugehen. Aus
Ihrem o.g. Anschreiben kann ich meine Betroffenheit nicht erkennen; ich bitte Sie, diese in
dem konkreten Fall darzulegen.
Von einer generellen Beteiligung meines Dezernates 54 bitte ich zukünftig abzusehen.
18
Bezirksregierung Düsseldorf – Dezernat 26 – Luftverkehr
18.1
Mit Schreiben vom 28.04.2017 (Frühzeitige Beteiligung)
18.1.a
Keine Bedenken
zu der o.g. Planänderung haben Sie mich als
Luftfahrtbehörde beteiligt. Da zivile luftrechtliche
Belange nicht betroffen sind, verzichte ich auf
eine förmliche Stellungnahme. Eine Beteiligung
im weiteren Verfahren ist nicht erforderlich.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es werden keine Bedenken vorgetragen.
19
Industrie- und Handelskammer Aachen
19.1
Mit Schreiben vom 03.05.2017 (Frühzeitige Beteiligung)
19.1.a
Auswirkungsanalyse
gegen die beabsichtigte 1. Änderung des Bebauungsplanes E 10 bestehen seitens der Industrie- und Handelskammer Aachen grundsätz-
Entgegen den Ausführungen des Eingebers ist die
Errichtung eines Getränkemarktes bereits unter
Berücksichtigung des bestehenden Bebauungspla-
Der Ausschuss nimmt die Anregung
zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Anregung
zur Kenntnis.
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1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
lich keine Bedenken.
nes planungsrechtlich möglich. Die Verträglichkeit
dieser Nutzung wurde in dem ursprünglichen Verfahren nachgewiesen.
Nach unserer Auffassung handelt es sich bei
dem geplanten Einzelhandelsbetrieb (Getränkefachmarkt mit maximal 800 qm Verkaufsfläche)
um einen kleinflächigen Einzelhandelsbetrieb,
der keine Agglomeration gemeinsam mit dem
angrenzen Supermarkt bildet. Unter dieser Annahme ist eine Ansiedlung grundsätzlich möglich. Sollte es sich bei dem Getränkemarkt und
dem angrenzenden Supermarkt jedoch um eine
Agglomeration handeln, sind die Voraussetzungen des Landesentwicklungsplanes NRW bezüglich großflächigem Einzelhandel zu beachten. Demnach sind großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment nur innerhalb eines zentralen Versorgungsbereichs zulässig. Ausnahmsweise sind
entsprechende Betriebe dann zulässig, wenn
eine integrierte Lage im zentralen Versorgungsbereich nicht möglich ist und die Gewährleistung
einer wohnortnahen Versorgung mit Gütern des
täglichen Bedarfs diese Bauleitplanung erfordert
und zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes soll
die Zweckbestimmung des Sondergebietes SO2
von „Getränkemarkt“ zu „Lebensmittel Discounter“
geändert werden. Die Verträglichkeit der geänderten Nutzung wurde durch eine überarbeitete Auswirkungsanalyse nachgewiesen.1 Diese Auswirkungsanalyse wird den Unterlagen zur Offenlage
beigefügt.
Die Gewährleistung einer wohnortnahen Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs ist nur
dann gegeben, wenn in dem Einzugsbereich
des neugeplanten Marktes aktuell eine Unterversorgung festzustellen ist. Durch die unmittelbare Nähe zum angrenzenden Supermarkt ist
dies jedoch nicht gegeben. Somit sind die Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Zuläs1
BBE Handelsberatung: Auswirkungsanalyse zur geplanten Entwicklung eines Nahversorgungsstandorts im Baugebiet „Am Steinchen“ in der Gemeinde Langerwehe. Köln, Mai 2016
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1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
sigkeit großflächiger Einzelhandelsbetriebe an
dem Standort nicht gegeben. Die Argumentation
der BBE in der Begründung zum Bebauungsplan ist somit aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. Da den Planunterlagen die vollständige
Verträglichkeitsanalyse jedoch nicht beigefügt
ist, ist eine nähe Auseinandersetzung mit den
Argumenten der BBE zum aktuellen Zeitpunkt
nicht möglich.
Wir möchten deshalb darauf hinweisen, dass
das in der Begründung genannte Verträglichkeitsgutachten der BBE Teil der Unterlagen ist,
die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung auszulegen sind. Wir bitten daher
darum, im folgenden Verfahren die Auswirkungsanalyse ebenfalls zur Verfügung zu stellen.
20
Wasserverband Eifel-Rur
20.1
Mit Schreiben vom 09.05.2017 (Frühzeitige Beteiligung)
20.1.a
Keine Bedenken
seitens des Wasserverbandes Eifel - Rur werden keine Bedenken geäußert.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es werden keine Bedenken vorgetragen.
Der Ausschuss nimmt die Anregung
zur Kenntnis.
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1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
21
Bezirksregierung Köln – Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung und Bodenordnung
21.1
Mit Schreiben vom 10.05.2017 (Frühzeitige Beteiligung)
21.1.a
Keine Bedenken
Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir
wahrzunehmenden öffentlichen Belange der
allgemeinen Landeskultur und der Landesentwicklung keine Bedenken vorzubringen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es werden keine Bedenken vorgetragen.
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
Der Ausschuss nimmt die Anregung
zur Kenntnis.
Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates
33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass ich Ihr
Schreiben vom 28.03.2017 erst am 12.04.2017
erhalten habe.
22
Kreis Düren
22.1
Mit Schreiben vom 08.05.2017 (Frühzeitige Beteiligung)
22.1.a
Beteiligte Ämter
Zur o.a. Bauleitplanung wurden die folgenden
Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt:
Kreisentwicklung und -straßen
Gebäudemanagement
Straßenverkehrsamt
Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der Ausschuss nimmt die Anregung
zur Kenntnis.
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1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Brandschutz
Umweltamt
22.1.b
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“ werden
keine zusätzlichen, versiegelten Flächen begründet.
Zudem bleiben die bisher festgesetzten Versickerungsflächen von der Änderung unberührt, also
erhalten. Die Funktionstüchtigkeit der bestehenden
Entwässerungskonzeption wurde im Rahmen der
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“ bereits nachgewiesen. Die
seinerzeit erstellten Gutachten und Berechnungen
waren Bestandteil der Beteiligungsunterlagen.
Der Ausschuss beschließt die Anregung zurückzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Wasserwirtschaft
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht sind folgende
Belange zu beachten:
Niederschlagswasserbeseitigung
Das anfallende Oberflächenwasser soll versickert werden. Die Versickerungsanlagen sollen
auf die nun geplante Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen verlagert werden. Dies hat
Auswirkungen auf das gesamte Entwässerungskonzept.
Ein erstes Gespräch zur Änderung des Entwässerungskonzeptes hat mit dem Planungsbüro
bereits stattgefunden. Eine entsprechende Gesamtplanung mit den notwendigen Nachweisen
für eine Rückhaltung (100-jähriges Regenereignis), für die Vorbehandlung von belasteten
Oberflächenwässern, den angeschlossenen
versiegelten Flächen und den neuen Leitungsführungen liegt bisher jedoch noch nicht vor. Bei
der Planung sind die steileren Geländeverhältnisse, die besonderen Untergrundverhältnisse
und der hohe Grundwasserstand in dem nun
dargestellten Planbereich zu beachten.
Ich weise bereits jetzt darauf hin, dass mindestens 7 bis 10 % der versiegelten Fläche für die
Versickerungsanlagen bereitgestellt werden
müssen. Inwieweit die besonderen Untergrundverhältnisse einer Versickerung zulassen, ist
nachzuweisen. Die Versickerungsfähigkeit des
Insofern dient die Festsetzung der zusätzlichen
Versickerungsflächen lediglich der Schaffung zusätzlicher Entwässerungspotentiale. Hierdurch soll
die Errichtung von Versickerungsanlagen an der
bestmöglichen Stelle ermöglicht werden. Eine abschließende Planung und Abstimmung der Entwässerungskonzeption einschließlich der Erstellung der
erforderlichen Gutachten betrifft die nachgelagerte
Ebene der Genehmigungs- bzw. Ausführungsplanung.
Durch den Erhalt der bestehenden Versickerungsflächen wird die Entwässerung der – gegenüber
dem bestehenden Bebauungsplan unveränderten –
versiegelten Flächen aber in jedem Fall gesichert
sein.
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1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es werden keine Bedenken vorgetragen.
Der Ausschuss nimmt die Anregung
zur Kenntnis.
Gegenstand der verfahrensgegenständlichen Planung ist die Schaffung zusätzlicher Versickerungspotentiale sowie die Änderung der Art der baulichen
Nutzung in dem Sondergebiet SO2. Insofern bereitet die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 10
Gewerbegebiet „Am Steinchen“ keine über den
bestehenden Bebauungsplan hinausgehenden
Versiegelungen vor.
Der Ausschuss nimmt die Anregung
zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
anstehenden Bodens ist durch einen Gutachter
örtlich festzustellen und zu ermitteln.
Die Machbarkeit des geänderten gesamten
Entwässerungskonzeptes des o.g. Bebauungsplanes ist bis zu Offenlage nachzuweisen.
22.1.c
Immissionsschutz
Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht sind keine Belange betroffen.
22.1.d
Bodenschutz
Ein Teilbereich des Planungsgebietes befindet
sich gemäß der Kartierung der schutzwürdigen
Böden in NRW 1:50000 – zweite Auflage – in
einem Gebiet mit schutzwürdigen, fruchtbaren
Böden (Regelungs- und Pufferfunktion/ natürliche Bodenfruchtbarkeit)
Diese sind im beiliegenden Kartenausschnitt in
dunkelbrauner Farbe gekennzeichnet.
Es handelt sich hierbei um Böden mit hoher
oder sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit
(Braunerden, Parabraunerden, Kolluvisole oder
Auenböden) mit ausgezeichneter Lebensraumfunktion aufgrund hoher Puffer- und Speicherkapazität für Wasser und Nährstoffe.
Diese Böden tragen maßgeblich zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie aufgrund
ihres ausgeglichenen Wasserhaushalt zum
Schutz von Grundwasser und Oberflächenwasser bei. Weiterhin besitzen sie ein hohes Nährstoffangebot und speichern, filtern und puffern
Die durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“ begründeten Eingriffe in den Boden wurden in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan ermittelt. Demgemäß soll eine etwa 10.988 m² große Fläche nicht
mehr als Streuobst (6 Ökopunkte/m²) wiese sondern als Versickerungsfläche (2 Ökopunkte/m²)
angelegt werden. Hieraus ergibt sich ein ökologisches Defizit von insgesamt 43.952 Ökopunkten.
Dieses soll über die bereits durchgeführten Kompensationsmaßnahmen des Ökokontos „Weiße
Wehe“ des Landesbetriebes Wald und Holz - Regionalforstamt Rureifel Jülicher Börde abgegolten
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1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Stoffeinträge besonders effektiv.
werden.
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
Durch die Planung erfolgt ein erheblicher Eingriff
in den Boden. Eine Bebauung und Versiegelung
dieser Böden hat eine vollständige Zerstörung
der sehr schutzwürdigen Böden zur Folge, die
als irreversibel einzustufen ist.
Aufgrund der hohen Schutzwürdigkeit der Böden
im Plangebiet wird aus bodenschutzrechtlicher
Sicht dringend empfohlen, diese Böden nicht zu
überbauen.
Sollte sich im Rahmen der planungsrechtlichen
Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB) herausstellen,
dass die Planung an diesem Standort realisiert
wird und Eingriffe in Böden unvermeidbar sind,
so sind für diese Böden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (§ 1a Abs. 3 BauGB) zu planen
und durchzuführen.
Kenntnisse über Altablagerungen oder Altstandorte liegen mit nicht vor.
22.1.e
Abgrabungen
Abgrabungsrechtlicher Sicht sind keine Belange
betroffen.
22.1.f
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es werden keine Bedenken vorgetragen.
Der Ausschuss nimmt die Anregung
zur Kenntnis.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es werden keine Bedenken vorgetragen.
Der Ausschuss nimmt die Anregung
zur Kenntnis.
Natur und Landschaft
Unter Bezug auf die Begründung zur o.g. Bebauungsplanänderung werden aus landschaftspflegerischer Sicht keine weiteren Belange und
keine grundsätzlichen Bedenken vorgetragen.
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