Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
273 kB
Datum
28.01.2016
Erstellt
15.01.16, 19:06
Aktualisiert
15.01.16, 19:06
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Der Landrat
Briefanschrift: Kreisverwaltung Düren 52348 Düren
Kreisentwicklung und -straßen
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf
Dienstgebäude
Bismarckstr. 16, Düren
Auskunft
Ruth Schultz
Telefon-Durchwahl
02421/22-2762
eMail
r.schultz@kreis-dueren.de
Zimmer-Nr.
607A (Haus B)
Fax
02421/22-2705
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Im Übrigen gelten folgende Servicezeiten:
Mo - Do 8.00 - 16.00 u. Fr 8.00-13.00 Uhr
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III B-30.63.05.02
Ihre Nachricht vom
08.10.2015
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61/1 LEP/Sch/Joh.
Datum
12. Januar 2016
Aufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen- Beteiligung der
öffentlichen Stellen
Erwiderung der Staatskanzlei NRW auf die Stellungnahme des Kreises Düren vom
26.02.2014 sowie 2. Entwurf vom 22.09.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Erwiderung der Staatskanzlei auf die Stellungnahme des Kreises Düren vom
26.02.2015 zum 1.Entwurf des LEP vom 25.06.2013 sowie zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsplans vom 22.09.2015 wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren
beteiligt:
Kämmerei
Straßenverkehrsamt
Kreisentwicklung und –straßen
Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
Brandschutz
Umweltamt
Wirtschaftsförderung
Der Kreis Düren nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Teil I. Allgemeines
Der Kreis Düren begrüßt die Entscheidung der Landesregierung Nordrhein Westfalen ein
zweites Beteiligungsverfahren gem. § 10 Abs. 1 und 2 ROG durchzuführen. Die Belange,
die der Kreis Düren zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans NRW in seiner ersten Stellungnahme vom 26.02.2014 vorgetragen hat, werden weiter aufrecht erhalten.
Bankverbindung:
Telefonzentrale:
Web & Social Media
Paketanschrift:
Sparkasse Düren
IBAN: DE80 3955 0110 0000 3562 12, SWIFT-BIC: SDUEDE33XXX
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IBAN: DE50 3701 0050 0079 1485 03, SWIFT-BIC: PBNKDEFF
(02421) 220
www.kreis-dueren.de
facebook.com/kreisdueren
twitter.com/kreisdueren
Bismarckstraße 16
52351 Düren
-2Teil II. Stellungnahme zum Dokument "Synopse 1 – Stellungnahmen der institutionellen Beteiligten, Teil 3: Beteiligte Buchstabe K bis R vom 05.10.2015, hier S. 80 bis
117 (Erwiderung der Staatskanzlei auf die Stellungnahme des Kreises Düren vom
26.02.2014)
Bei der Durchsicht der Erwiderung der Staatskanzlei auf die Stellungnahme des Kreises
Düren (Dokument Synopse 1 – Stellungnahmen der institutionellen Beteiligten, Teil 3: Beteiligte Buchstabe K bis R vom 05.10.2015, S. 80 bis 117) ist aufgefallen, dass einige Bestandteile der Stellungnahme des Kreises Düren in der Synopse darin nicht aufgeführt
werden und deshalb hierzu auch keine Erwiderung durch die Staatskanzlei erfolgt ist. Dies
verletzt das Gegenstromprinzip und führt zu einer mangelhaften Abwägung! Ich trage deshalb hiermit diese Belange erneut vor und bitte Sie, diese im weiteren Aufstellungsverfahren zu berücksichtigen. (Anmerkung: Die Angabe von Kapiteln in Teil II. beziehen
sich auf den 1. Entwurf des LEP vom 25.06.2013. Die Angabe von Seiten und Absätzen in
Teil II. beziehen sich auf den Text der Stellungnahme des Kreises Düren vom
26.02.2014.)
"Grundsätzliche Hinweise:
Der Kreis Düren unterstützt ausdrücklich die als Anlage beigefügten Stellungnahmen der
kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie der Entwicklungsgesellschaft indeland
GmbH und bittet die Staatskanzlei, diese Stellungnahmen im weiteren Aufstellungsverfahren des Landesentwicklungsplans NRW zu beachten und zu berücksichtigen." (S. 1, Abs.
3).
"Zu Kap. 1-1 Rahmenbedingungen/Demographischer Wandel
Für den Bereich des Kreises Düren ist wegen seiner Lage auf den europäischen Wachstumsachsen Paris-Warschau und London-Mailand in unmittelbarer Nähe der als Entwicklungskerne erwarteten Oberzentren Aachen und Köln-Bonn von einer konstanten Bevölkerungszahl auszugehen.
Bei den Rahmenbedingungen wird dezidiert auf den demographischen Wandel eingegangen, mit dem sofort Folgerungen für die Siedlungsentwicklung verbunden werden. Mit
Blick auf den gleichzeitig stattfindenden sozialen Wandel sollten diese Vorabfestlegungen
relativiert werden. Über Jahrzehnte stetig steigende Wohnraum-größen in m² je Einwohner
und Tendenzen zur Multilokalität der Wohnsitze wirken dem hier vorhergesagten Siedlungsflächenbedarf entgegen." (S. 2 Abs. 5 und 6)
"Der LEP-Entwurf erörtert auf den Seiten 4 und 5 die Entwicklungen im Einzelhandel ohne
jedoch auf den Online-Handel einzugehen. Geht man von stark steigenden OnlineUmsätzen z. B. im Lebensmitteleinzelhandel aus, wird es zukünftig Distributionszentren
von Lebensmittelhändlern geben, so wie es solche heute schon von Anbietern anderer
Waren gibt. Hier bedarf es an den Hauptverkehrsachsen Flächenreserven zur Entwicklung
derartiger Distributionseinrichtungen. Da dies sicherlich dem Einzelhandel nicht zuträglich
ist, sollte hier eine entsprechend ab- und ausgewogene Formulierung gefunden werden."
(S. 2 Abs. 7 und S. 3 Abs. 1)
-3"Zu Kap. 1.2 Aufgabe, Leitvorstellung und strategische Ausrichtung der Landesplanung
Die Sicherung der biologischen Vielfalt und der zugehörigen Habitate im Rahmen der
FFH- und der Vogelschutzrichtlinie sollte über eine qualitative Verbesserung des Zustands
der Gebiete angestrebt werden. Eine der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie folgende Ausweitung der FFH-Gebietskulisse wird kritisch gesehen und mit Blick auf die altindustriellen Standorte an den Flussläufen der Region abgelehnt.
Der erste Absatz auf S. 8 des LEP-Entwurfs zur regionalen Kooperation sollte durch die
beiden folgenden Sätze ergänzt werden:
„Schon heute gibt es auf lokaler und regionaler Ebene eine vielfältige Kooperation von öffentlichen und privaten Institutionen. Unter Aufrechterhaltung der kommunalen Selbstverwaltung sind gleichwohl alle Möglichkeiten der effizienten Aufgabenerfüllung der Kommunen zu prüfen."" (S. 3, Abs. 4-6)
"Zu Ziel 3-1 32 Kulturlandschaften
Die Erläuterungen zu Ziel 3.-1 sollten auf S. 19 nach dem 2. Absatz wie folgt ergänzt werden:
„Dabei ist den Ansprüchen der naturverträglichen Naherholung und des Tourismus Rechnung zu tragen.“
Damit soll verdeutlicht werden, dass der grundlegende Charakter der Kulturlandschaften
erhalten bleiben soll, jedoch die Landschaft punktuell anders gestaltet werden darf, um für
Freizeit und Tourismus attraktiver zu werden." (S. 4, Abs. 3 bis 5)
"Zum Grundsatz 3-4 Neu zu gestaltende Landschaftsbereiche
Es wird angeregt, entsprechend der Intention des Grundsatzes 3-4, die Bergbaufolgelandschaft "indeland" und den Prozess der indeland-Kommunen zur Gestaltung der Zukunft
dieses Landschaftsraumes auch auf Landesebene anzuerkennen und das "indeland" als
neue Kulturlandschaft in die Liste des LEP in der Abbildung 2 aufzunehmen." (S. 4,
Abs. 6)
"Zum Grundsatz 5-1 Regionale Konzepte in der Regionalplanung
Dem Anliegen des Grundsatzes 5-1 kann grundsätzlich nichts entgegengehalten werden,
solange dies unter Achtung der kommunalen Selbstverwaltung geschieht. Kommunen
pflegen regionale Partnerschaften mit Kommunen in vergleichbaren sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Teilräumen und begeben sich gerade bei den Initiativen zu den Bergbaufolgelandschaften in sogar Kreisgrenzen überschreitende regionale Kooperationen. Bei
zunehmend knappen Steuermitteln und den Entscheidungsspielräumen des Landes hinsichtlich der Vergabe der Ziel-2-Mittel aus dem EFRE der EU besteht jedoch die Gefahr
einer „Top-Down“-Steuerung. Ansätze hierfür können bei der IRR – alter Zuschnitt – beobachtet werden." (S. 6, Abs. 2)
-4"Zu Ziel 6.1-1 Ausrichtung der Siedlungsentwicklung
Zu dem Satz “Vor diesem Hintergrund sollen nach Quantität und Qualität nur solche Infrastrukturen geschaffen werden, welche später auch von einer zurückgehenden Bevölkerung getragen werden können.“(s. Erläuterungen, S. 31, letzter Absatz) wird angemerkt,
dass schon der Grundsatz der sparsamen Verwendung der Haushaltsmittel eine unverhältnismäßige Ausgabe verbietet. Die Berichte des Bundes der Steuerzahler weisen nicht
aus, dass die kommunale Ebene hier fahrlässig(er als andere Ebenen) knappe Ressourcen verschwendet. Auf der anderen Seite aber leidet die kommunale Ebene unter unzureichenden Finanzzuweisungen, die dem Konnexitätsprinzip nicht entsprechen. Dies gefährdet die Tragfähigkeit der kommunalen Infrastruktur gegenwärtig und wohl auch zukünftig im Kreis Düren stärker als der demographische Wandel." (S. 8, letzter Absatz)
"Zu Ziel 6.1-2 Rücknahme von Siedlungsflächenreserven
Die kommunale Praxis liefert Belege, die der Bewertung des Trägers der Landesplanung
im vorliegenden LEP-Entwurf eindeutig widersprechen. Unter Hinweis auf z. B. den Bebauungsplan Heimbach B 1, SO Schwammenauel aus den 70’er Jahren, der erst über den
Bau des Feriendorf Resort Eifeler Tor der Landal-Gruppe realisiert wurde, wird deutlich,
dass eine kurz- und mittelfristige Rückführung derartiger Bebauungspläne nicht in jedem
Falle zielführend ist." (S. 9, Abs. 3)
"Zu Ziel 6.1-6 Vorrang der Innenentwicklung
Angesichts der Konzentration der für die Innenentwicklung vor allem in Frage kommenden
Verwaltungs-, Gewerbe- und Industrieflächen im urbanen Raum ist sicherzustellen, dass
hier keine Ungleichstellung der ländlichen Kommunen in Bezug auf Ziel 6.1-1 oder Ziel
6.1-2 erfolgt. Unter Verweis auf hohe Sanierungskosten könnten ansonsten ohne Anrechnung auf den Flächenbedarf Freizeit- und Erholungsflächen entstehen, für die in ländlichen Kommunen dann eine Anrechnung erfolgt, weil sie im baulichen Außenbereich erfolgen muss. Dies gilt in gleicher Weise für den Grundsatz 6.1-8 Wiedernutzung von Brachflächen." (S. 9, Abs. 6)
"Zu Ziel 6.1-10 Flächentausch
Parallel zum planerischen Flächentausch, der häufig mit bodenordnerischen Maßnahmen
verbunden ist, sollte über eine entsprechende personelle Ausstattung der Dezernate 33
bei den Bezirksregierungen sichergestellt werden, dass die Bodenordnung als Instrument
zur Umsetzung der Planungen im ländlichen Raum gestärkt wird." (S. 10, letzter Absatz)
"Zum Grundsatz 6.2-3 Eigenentwicklung untergeordneter Ortsteile
Im Rahmen der kommunalen Neugliederung 1972 hat es derartige Tendenzen in verschiedenen kreisangehörigen Städten und Gemeinden gegeben. Zum Teil sind die Entwicklungen bis heute noch nicht abgeschlossen. Es muss der kommunalen Selbstbestimmung überlassen bleiben, die für die Tragfähigkeit der Infrastruktur erforderlichen Siedlungsstrukturen zu entwickeln. Der letzte Satz der Erläuterungen zu Grundsatz 6.2-3 auf
S. 39 sollte deshalb wie folgt geändert werden:
„Sie sollen sich im Vergleich zur vorhandenen Bebauung deutlich unterordnen.“" (S. 11,
Abs. 4 und 5)
-5"Zum Grundsatz 6.2-5 Steuernde Rücknahme nicht mehr erforderlicher Siedlungsflächenreserven
Der letzte Satz der Erläuterungen zu Grundsatz 6.2-5 auf S. 40 sollte wie folgt geändert
werden:
„Nicht realisierbare Bebauungspläne können darauf hin überprüft werden, ob sie zurückgenommen werden können, ohne Entschädigungspflichten auszulösen.“
Siehe hierzu auch die Anregungen zu Ziel 6.1-2." (S. 11, Abs. 6 und 7, S. 12, Abs. 1)
"Zu Ziel 7.3-1 Walderhaltung
In Anlehnung an die Überschrift werden die Ausführungen mit Blick auf den Erhalt der
Bördewälder im Nordkreis Düren unterstrichen. Einzig der letzte Teilsatz der Erläuterungen auf S. 89 „wobei insbesondere in waldarmen Gebieten die Vermehrung des Waldanteils anzustreben ist“ ist im Hinblick auf die Bördelandschaft des Nordkreises Düren nicht
mit dem in Kap. 3 formulierten Ziel des Erhalts der Kulturlandschaften vereinbar. Die Börde ist eine Offenlandschaft und sollte dies auch bleiben.
Der oben zitierte Halbsatz sollte deshalb aus den Erläuterungen gestrichen werden." (S.
12, Abs. 5 und 6)
"Zu Ziel 7.4-1 Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Wasserhaushaltes
Der Kreis Düren teilt die Ausführungen in den Erläuterungen zum Ziel 7.4-1 auf S. 93 f.
und sieht sich seinerseits der Erfüllung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet. Mit Blick auf den richtigen Hinweis im LEP-Entwurf, wonach auch Produktions- und
Dienstleistungsprozesse in Industrie, Gewerbe und Tourismus Wasser in ausreichender
Menge und Qualität benötigen, verweist der Kreis Düren auf die jahrhundertealte, die Kultur und Wirtschaftskraft der Region begründende Papiererzeugung und –verarbeitung.
Noch sind in diesem Industriebereich etwa 6.000 Menschen beschäftigt. Hinsichtlich der
Planungen zur Verbesserung von Gewässerstruktur und –güte, insbesondere bei der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, sind frühzeitig Konflikte mit Industriestandorten und deren potenziellen Erweiterungsflächen zu identifizieren. Es sollte vermieden werden, dass solche Standorte und Flächen durch eine ökologische Entwicklung
überprägt und damit betriebliche Entwicklungsmöglichkeiten negativ beeinflusst werden."
(S. 13, Abs. 1)
"Zu den Zielen Ziel 7.4-6 Überschwemmungsbereiche und 7.4-7 Rückgewinnung von Retentionsraum sowie zum Grundsatz 7.4-8 Berücksichtigung potenzieller Überflutungsgefahren
Eine Anpassung der Erläuterungskarten der Regionalpläne bei Fertigstellung von entsprechenden Stauräumen und Rückhaltebecken ist zeitnah zu veranlassen.
Im Zuge der Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie werden derzeitig
entlang der Gewässerläufe von Inde, Rur, Kall und den Mühlenteichen verschiedene Bereiche als potenziell überflutungsgefährdet festgesetzt. Angesichts gewässernaher Industriestandorte besteht gerade in den altindustriellen Kernbereichen entlang von Inde, Rur,
Kall und den Mühlenteichen ein Veränderungsverbot, das die Entwicklungsfähigkeit der
Betriebe gefährdet und den öffentlichen Bemühungen der Region in Bezug auf ReIndustrialisierungsstrategien zuwider läuft. Bei der Ausweisung von rückgewinnbaren
-6Überschwemmungsbereichen (Ziel 7.4-8) und von Retentionsräumen (Kap. 7.4-7) sind
frühzeitig Konflikte mit Industriestandorten und deren potenziellen Erweiterungsflächen
sowie mit gewachsenen Siedlungsbereichen zu identifizieren und möglichst zu vermeiden." (S. 13, Abs. 2 und 3)
"Zu Ziel 8.1-2 Neue Verkehrsinfrastruktur im Freiraum
Bei den Kreis- und Gemeindestraßen sollte bei einer Optimierung des Verkehrsnetzes
auch Freiraum in Anspruch genommen werden können. Dies sollte insbesondere dann
gelten, wenn in räumlicher Nähe vorhandene Verkehrswege entwidmet und entsiegelt
werden und so größere unzerschnittene Bereiche entstehen können." (S. 14, Abs. 2)
"Zu Ziel 8.1-12 Erreichbarkeit
Der letzte Satz der Erläuterungen zu Ziel 8.1-12 auf S. 111 sollte wie folgt ergänzt werden:
"Danach können auch alternative Bedienungsformen des ÖPNV wie z. B. Bürgerbusse
oder Anrufsammel- und Anruflinientaxis bis hin zu Stadtteilautos oder E-Bikes zum Einsatz
kommen.“" (S. 15, Abs. 3 und 4)
"Zu Ziel 8.3-1 Standorte von Deponien
Der Kreis Düren begrüßt die eingeräumte Option der Aufstockung von Deponien und setzt
sich für einen entsprechenden Weiterbetrieb der Deponie Horm ein." (S. 15, Abs. 6)
"Zum Grundsatz 10.1-3 Neue Standorte für Erzeugung und Speicherung von Energie
Der Kreis Düren sieht in Pumpspeicherkraftwerken nicht den Schlüssel zur Speicherung
von Energien bei fluktuierender Stromeinspeisung. Er schließt sich vielmehr der Meinung
derjenigen Experten an, die in dezentralen Speichern die Zukunft sehen. Aufgrund der
vielfältigen Funktionen der Rurtalsperre Schwammenauel für Brauchwasserbereitstellung,
Hochwasserschutz, Naturschutz, Tourismus, Freizeit und Erholung hat sich in der Vergangenheit eine breite Ablehnung gegen ein solches Projekt gezeigt. Nicht zuletzt wegen der
immensen Kosten des Baus eines Speichersees, der Kavernen und der Erdkabelverlegung ist auf die Einbeziehung des Rursees in ein solches Konzept definitiv zu verzichten."
(S. 15, letzter Absatz)
"Zu Ziel 10.2-2 Vorranggebiete für Windkraftanlagen
In den Erläuterungen sollte der erste Satz des 2. Absatzes auf S. 134 gestrichen werden.
Dieser Satz „Im Interesse der kommunalen Wertschöpfung sollen sich die Gemeinden
frühzeitig im Verfahren zur Aufstellung eines Vorranggebietes/einer Konzentrationszone
für die Windkraftenergienutzung um die Standortsicherung bemühen.“, der mit seiner
Empfehlung die kommunale Selbstverwaltung berührt, kann vom Bürger dergestalt missverstanden werden, dass nicht der räumliche Ausgleich konkurrierender Interessen und
Funktionen, sondern die Einnahmeerzielung im Vordergrund steht. Angesichts der Haushaltsmisere der Kommunen mag dies entlarvend sein für die überörtlichen Absichten und
Interessen." (S. 17, Abs. 6)
-7III. Zum 2. Entwurf des LEP vom 22.09.2015 werden aus Sicht des Kreises Düren folgende Belange vorgetragen:
Zum Kap. 1.2 Demographischen Wandel gestalten (vormals im ersten Entwurf des LEP
NRW Kap. 1.1)
Die umfängliche Anpassung dieses Kapitels gegenüber dem ersten Entwurf des LEP wird
begrüßt. Allerdings konnte die Landesplanung zum Zeitpunkt der Aktualisierung noch nicht
absehen, dass im Jahr 2015 landesweit ein erheblicher Zuzug von Flüchtlingen und Asylsuchenden stattfindet und sich dieser aller Voraussicht nach in den kommenden Jahren
weiter fortsetzen wird. Wie bereits jetzt erkennbar, löst dieser Zuzug eine erhebliche Nachfrage nach Wohnraum und in der Folge nach Wohnbauflächen aus, dem derzeitig auch,
sofern baurechtlich möglich, entsprochen wird. Diese Entwicklung muss unbedingt in die
Bevölkerungsprognose und die daraus abgeleitete Siedlungsflächenbedarfsberechnung
Eingang finden. In dieser Hinsicht sieht der Kreis Düren erheblichen Nachsteuerungsbedarf in den betreffenden Kapiteln des LEP, insbesondere Kap. 6.1 und 6.2. Um den
sprunghaft steigenden Wohnraumbedarf erfüllen zu können, bedarf es jedoch auch einer
Vereinfachung der Städtebau- und Wohnungsbauförderung sowie der Erhöhung der zur
Verfügung gestellten Fördermittel. Bezogen auf den ländlichen Raum bedarf es dabei insbesondere einer Förderkulisse, die Abrisse und Umbauten im Rahmen eines "Dorfumbaus" ermöglicht.
Zur Erläuterung zu Ziel 6.1-1 Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung
Auf S. 48 ff. wird ausgeführt, wie aus Sicht der Landesplanungsbehörde zukünftig die
sachgerechte Ermittlung der quantitativen Flächenbedarfe für die Siedlungsentwicklung,
differenziert nach "Wohnbauflächen" und "Wirtschaftsflächen" zu erfolgen hat. Auf der
Grundlage der neuen landeseinheitlichen Berechnungsmethode sollen zum einen ausreichende Flächen zur Verfügung gestellt werden, zum anderen ist aber die Neudarstellung
von Flächen auf das erforderliche Maß zu beschränken. Diesem Ansatz, keinen erhöhten
Flächenbedarf/-verbrauch entstehen zu lassen, kann sicherlich nur zugestimmt werden.
Das Zusammenspiel von demographischer Entwicklung, sozialem Wandel, technischem
Fortschritt und wirtschaftlichem Strukturwandel macht aber die Wirtschaftsflächenbedarfsrechnung nicht einfach. Hier sieht die Landesplanungsbehörde eine Überarbeitung der
Methoden für den regionalplanerischen Flächenbedarf als erforderlich an. Das beauftragte
und vom Institut für Stadtbauwesen und Stadtverkehr der RWTH Aachen im Oktober 2012
vorgelegte Gutachten schlägt mittelfristig vor, auf eine Trendfortschreibung der Daten des
Siedlungsflächenmonitorings abzustellen (siehe LEP, 2.Entwurf, S. 49).
Das erstmalig nach der neuen Methode durchgeführte Siedlungsflächenmonitoring soll
nach Angaben der Bezirksregierung Köln für den Kreis Düren ein hinreichendes Potenzial
sowohl an Wohn- wie auch an Wirtschaftsflächen ermittelt haben. Dem stehen jedoch die
langjährigen Erfahrungen mit dem sog. Regionalen Gewerbeflächenkonzept der Region
Aachen entgegen. Hier wurde auf der Basis von Ist-Zahlen die vierte Fortschreibung nach
2006, 2009 und 2012 vorgenommen. Die gemeindescharf vorgetragenen Flächenentwicklungen werden darin ergänzt um Aussagen zur regionalen Bedeutsamkeit der verbleibenden Flächen. Erkennbar laufen die kreisdürener Kommunen insbesondere entlang der A 4
bezüglich der verfügbaren Gewerbe- und Industrieflächen leer. Der Kreis Düren weist – so
das Regionale Gewerbeflächenkonzept der AGIT 2015, S. 17 - mit seinem Potenzial nur
eine vergleichsweise geringe Reichweite von 14 Jahren auf: „Bei einer konjunkturellen
Boomphase in der kommenden Dekade muss …. mit Flächenengpässen gerechnet werden, da nicht jede Gewerbeflächennachfrage an jedem Standort realisiert werden kann.“
-8Bei stark kleinteiliger Flächenveräußerung ist die Nachfrage ohnehin nur noch sehr stark
regional geprägt. Größere, zusammenhängende Bereiche fehlen derzeitig im Kreis Düren.
Eine Kommune wie z. B. die Gemeinde Kreuzau, die alleine im Bereich der Papierindustrie
noch über 1.000 industrielle Arbeitsplätze aufweist, kann seit Jahren keine nennenswerten
Wirtschaftsflächen anbieten. Auch die Wieder- oder Weiternutzung vorhandener GE/GIFlächen, wie sie der LEP propagiert, läuft hier ins Leere: Es zeigte sich in der Vergangenheit, dass die Aufgabe altindustrieller Betriebe in Rurnähe angesichts der erheblichen
Nachbarschaftskonflikte mit der umliegenden Wohnbebauung erst nach vielen Jahren, z.
T. Jahrzehnten des Brachliegens für Einzelhandel und Wohnbebauung umgenutzt werden
konnte (Beispiele: ehemalige Kaysers Mühle, Heinrich Arthur Hoesch, Mälzerei Tils). Dort,
wo ein Weiterbetrieb erreicht werden konnte (Gebr. Hoesch resp. Niederauer Mühle), prägen erhebliche Widerstände die weitere Nutzung.
So steht auch für die Zukunft eine Überführung von nicht mehr benötigten GE/GI-Flächen
in Wohnbauland v. a. angesichts einer nach wie vor sehr lebhaften Baulandnachfrage im
Unterzentrum Kreuzau im Raum, wie die jüngst seitens der Fa. Hoesch Design vorgetragene Landesplanerische Anfrage zur Umnutzung eines Teilareals am Rurufer in Nähe des
neuen Seniorenresidenzzentrums verdeutlicht.
Demgegenüber fehlen GE/GI-Flächen im Bereich der B 56, die durch den Bau der B 56n
im Bereich der Stadt Düren und der Gemeinde Vettweiß eine deutliche Aufwertung als
Verkehrsachse erfährt.
Einen Bedarf für die Zukunft auf Basis der Vergangenheit zu berechnen ist prozyklisch.
Dort wo in der Vergangenheit viel Gewerbe angesiedelt wurde, werden mehr Flächen zugestanden. So werden die Oberzentren Nutznießer der einseitigen Bevorteilung durch die
neue Berechnungsmethode sein, dessen Modellparameter selbstkritisch gefordert einer
weiteren empirischen Fundierung bedürfen und von Experten als nicht angemessen eingestuft wurden (siehe ISB-Gutachten S. 76). Dort wo in der Vergangenheit wenig Gewerbe
angesiedelt wurde, sollen keine zusätzlichen Flächen ermöglicht werden. Das könnte in
den ländlich geprägten Räumen problematisch sein.
Dementsprechend präferiert der Kreis Düren regionale Lösungen, die auf der Basis des
regionalen Flächenmonitorings im Dialog mit den kreisangehörigen und benachbarten Gebietskörperschaften über Gewerbeflächenkonzepte erarbeitet werden. Hierbei können
auch die unterschiedlichen Standortqualitäten für einzelne Branchen berücksichtigt werden. In einem regionalen Konzept können auch die Braunkohlefolgelandschaften angemessener berücksichtigt werden, als dies durch eine landeseinheitliche Methode der Fall
ist, gilt es doch, den im Hinblick auf die Veränderung der Anzahl und Qualifikationsstruktur
der Arbeitsplätze gravierenden Strukturwandel nicht nur auf einen flächenmäßigen Rekultivierungsaspekt zu reduzieren.
In einer Potenzialstudie "Interkommunale Gewerbegebietsentwicklung im indeland" kommt
das Büro für regionale Strukturentwicklung und Wirtschaftsförderung bzgl. der Braunkohlenabbauregion "Rheinisches Revier" zu der Erkenntnis, dass für diese Region ein Gewerbeflächenbedarf besteht, der über die bisherigen kommunalen Bedürfnisse hinaus
geht. Um die Arbeitsplatzverluste, die sich durch den anstehenden Strukturwandel ergeben werden, zu kompensieren, ergibt sich sukzessive in den nächsten 15 bis 20 Jahren
ein zusätzlicher gewerblicher Flächenbedarf von ca. 500 ha für das gesamte Rheinische
Revier. Von diesem regionalen Sonderbedarf entfallen ca. 165 ha auf die Region um das
Abbaugebiet der Tagebaue Inden I und II (indeland). Angesichts dessen sollte aus Sicht
-9des Kreises Düren die bisherige Weigerung der Landesplanungsbehörde, alternative Berechnungsformen zur Ermittlung von tatsächlichen Flächenbedarfen derartiger "Sondergebiete" zuzulassen, aufgegeben werden.
Zur Erläuterung zum Grundsatz 3-2 Bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche
In den Erläuterungen zum Grundsatz 3-2 wird postuliert, dass Windenergieanlagen in
Nordrhein-Westfalen bereits heute ein verbreitetes und prägendes Element der Kulturlandschaften seien. Der Kreis Düren vertritt die Auffassung, dass Windenergieanlagen als
relativ neue Infrastruktur nicht prägend für die Kulturlandschaft in Nordrhein-Westfalen
sind und auch nicht dem "industriekulturellen Erbe" zuzuordnen sind. Insofern ist die postulierte Aussage nicht zielführend und sollte gestrichen werden.
Zu den Zielen und Grundsätzen in Kap. 7.4 wird folgendes angeregt:
Zu Grundsatz 7.4-1 (Seite 122):
Die Grundsatz zur Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Gewässer wird neu formuliert. Er
bezieht sich jedoch nur auf raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen. Da auch andere Planungen und Maßnahmen erhebliche Auswirkungen auf die vielfältigen Leistungen
und Funktionen von Gewässern haben können, ist dies nicht ausreichend. Der Grundsatz
sollte für alle Planungen und Maßnahmen gelten.
Daher wird folgende Korrektur angeregt:
"Insbesondere raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen sollen dazu beitragen, die
Gewässer … sowie als nutzbares Gut nachhaltig zu sichern und zu entwickeln."
Zu Grundsatz 7.4-2 (S. 122):
Auch dieser Grundsatz bezieht sich nur auf raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen. Wie oben bereits ausgeführt, können auch andere Planungen und Maßnahmen erhebliche Auswirkungen auf Gewässer haben. Daher sollten alle Planungen das Ziel haben, ökologisch hochwertige, natürliche und naturnahe Oberflächengewässer zu erhalten
und zu entwickeln. Daher ist die o.g. Einschränkung nicht nachvollziehbar. Auch dieser
Grundsatz sollte für alle Planungen und Maßnahmen gelten.
Daher wird folgende Korrektur angeregt:
"Insbesondere raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen sollen dazu beitragen,
dass strukturreiche und ökologisch hochwertige, natürliche oder naturnahe Oberflächengewässer erhalten und entwickelt werden. "
Zu den Erläuterungen in Kap. 7.4 wird folgendes angeregt:
In den Erläuterungen zu 7.4-1 und 7.4-2 wird der Bewirtschaftungsplan hervorgehoben. In
diesem Plan sind die berichtspflichtigen Gewässer enthalten. Die Bewirtschaftungsziele
des Wasserhaushalts- und des Landeswassergesetzes gelten jedoch für alle Gewässer.
- 10 Daher sind folgende Ergänzungen bzw. Änderungen vorzunehmen:
Zu 7.4-1 (S. 125):
Um die oben genannten Qualitätsziele zu erreichen, erfolgt die Bewirtschaftung aller Gewässer durch die Wasserwirtschaftsverwaltung auf der Grundlage der Bewirtschaftungsziele des Wasserhaushalts- und des Landeswassergesetzes. Für die nordrheinwestfälischen Anteile an den Flussgebietseinheiten Maas, Rhein, Weser und Ems
legt der Bewirtschaftungsplan zusammen mit einem Maßnahmenprogramm die Bewirtschaftungsziele für die berichtspflichtigen Gewässer fest und zeigt Maßnahmen
zur ökologischen Entwicklung dieser Gewässer und zur Verbesserung des Zustands
des Grundwassers auf.
Der Bewirtschaftungsplan … wirksam geworden und ist fortzuschreiben.
Zu 7.4-2 (S. 126):
"Auf der Grundlage der umfassenden Bestandsaufnahme in allen Flussgebieten Nordrhein-Westfalens wird im Bewirtschaftungsplan dargelegt, welche Maßnahmen zur Verbesserung der berichtspflichtigen Oberflächengewässer durchgeführt werden sollen. Um
den guten Zustand der Gewässer gemäß WHG und EU-WRRL zu erhalten bzw. zu erreichen, sind Verbesserungen des ökologischen Zustandes an Fließgewässern, insbesondere … sowie zur Vergrößerung der Strukturvielfalt in und an den Gewässern bzw. deren
Uferzonen und Auen zu erreichen. …"
Zum Ziel 10.2-1 Halden und Deponien als Standorte für die Nutzung erneuerbarer Energien
Die Sätze 2 und 3 sind wie folgt zu ergänzen:
"Ausgenommen hiervon sind Halden und Deponien, die bereits für Kultur, Naherholung
und Tourismus genutzt werden. Fachliche Anforderungen stehen einer Nutzung für die
Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen auch dann entgegen, wenn für Halden
und Deponien in einem regional abgestimmten und beschlossenen städtebaulichen Nachnutzungskonzept Nutzungen im Bereich Kunst und Kultur sowie Naherholung und Tourismus vorgesehen sind."
Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb im 2. Entwurf gegenüber dem 1. Entwurf des LEP die
Nutzung Tourismus nicht mehr als Ausschlusskriterium aufgeführt wird. Die Bergehalden
des Steinkohlenbergbaus im Aachener Revier sowie die überhöhte Außenkippe des
Braunkohlentagebaues Hambach "Sophienhöhe" erfüllen in der vom Bergbau geprägten
Region wichtige Funktionen für Naherholung und Tourismus.
Zur Karte mit den zeichnerischen Festlegungen
Zur Darstellung der Gebiete für den Schutz des Wassers wird folgendes angeregt:
In der Karte ist die Darstellung des Gebietes für den Schutz des Wassers im Bereich der
Wassergewinnungsanlage Concordia in Kreuzau den aktuellen Abgrenzungen anzupassen.
- 11 Im Übrigen schließt sich der Kreis Düren den beigefügten Stellungnahmen der Gemeinde Aldenhoven, der Stadt Düren, der Gemeinde Inden, der Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH und des Zweckverbandes Region Aachen vollumfänglich an
und erklärt diese ausdrücklich zum Bestandteil seiner eigenen Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Hans Martin Steins
Anlagen
Stellungnahme der Gemeinde Aldenhoven gem. Ratsbeschluss vom 17.12.2015
Stellungnahme der Stadt Düren gem. Ratsbeschluss vom 16.12.2015
Stellungnahme der Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH vom 11.01.2016
Stellungnahme des Zweckverbandes Region Aachen vom 12.01.2016
Stellungnahme der Gemeinde Inden (Entwurf in der Fassung der Beschlussvorlage vom
17.12.2015)