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Beschlussvorlage (1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
83 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
29.11.16, 19:06
Aktualisiert
29.11.16, 19:06
Beschlussvorlage (1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung)

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Inhalt der Datei

1. Satzung vom _______________ zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nörvenich vom 21.12.2015 - - Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.7.1994 (GV. NRW. 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW S. 878), der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. 1969, S. 712), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687) und des § 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. 1995, S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 05. März 2013 (GV. NRW. S. 133), in ihrer jeweiligen zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Gemeinde Nörvenich in seiner Sitzung vom ___________ die folgende 1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nörvenich vom 21.12.2015 beschlossen: Artikel I § 4 Absatz 9 erhält folgenden Wortlaut: „Die Gebühr beträgt ab dem 01.01.2017 je m³ Schmutzwasser 3,96 €.“ Artikel II § 5 Absatz 8 erhält folgenden Wortlaut: „Die Gebühr beträgt ab dem 01.01.2017 für jeden Quadratmeter (m²) bebauter und/oder befestigter Fläche i.S.d. Abs. 1 0,69 €.“ Artikel III In § 27 wird folgender Satz 3 angefügt. „Die am 15.12.2016 beschlossene 1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nörvenich vom 21.12.2015 tritt am 01.01.2017 in Kraft.“ Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gemäß § 7 Abs. 6 GO NRW n. F. in Verbindung mit Artikel VII Abs. 4, Abs. 5 Satz 3 des Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung beim Zustandekommen der Satzung (sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder Flächennutzungsplan) nach Ablauf eines Jahres nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) die Satzung (die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan) nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden ist, c) der Bürgermeister den Beschluss vorher beanstandet hat oder d) der Form- oder Verfahrensmangel gegenüber der Gemeinde vorher gerügt ist und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden ist, die den Mangel ergibt. Nörvenich, den Dr. Timo Czech Bürgermeister