Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
668 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
12.09.17, 18:06
Aktualisiert
12.09.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Langerwehe, den 05. Mär22017
Absender
Sina Prinz-Abels
Vorsitzende des Elternrat der Kita St Martin
Grüner \Neg27
52379 Langerwehe
An
Gemeinde Langerwehe
Bauamt , z.H. Frau Mielke
Schönthaler Straße 4
52379 Langerwehe
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Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen der Elternschaft des Kindergarten St Martin beantragen wir den folgenden Sachverhalt zu
prüfen und, falls die baurechtliche Situation dies zulässt, eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Kita
St Martin im Rahmen der Kanalbaumaßnahme Luchemer Straße I Frenzer Weg zu beschließen.
Sachdarstellunq: Aktuell ist die Wahrnehmung so, dass die 30km Beschränkung im Bereich des
Kindergartens als Verkehrszeichen Geltung findet, jedoch in der Praxis an keinem Tag eingehalten
wird.
Vielmehr ist es so, dass Verkehrsteilnehmer die sich an die 30km/h Geschwindigkeitsbeschränkung
halten, bedrangt und im Bereich des Kindergartens bzw. des Kreuzungsbereichs überholt werden.
Nicht umsonst steht in regelmäßigen Abständen ein Radarwagen im Bereich des Kindergartens um
Geschwindigkeitsmessungen d urchzuführen.
Faktisch gibt es drei Gefahrenschwerpunkte:
1) Personen im Bereich der Bushaltestelle
2) Kinder zwischen parkenden Autos
3) Radfahrer die auf den Radfahrweg in Richtung
Luchem abbiegen
Die Elternschafi der Kita St Martin spricht sich dafür aus, das die Gemeinde Langerwehe ernsthafte
Anstrengungen unternimmt durch bauliche Maßnahmen die Gefahrenpunkte zu entschärfen. An
anderen Kindergärten und Schulen im Gemeindegebiet wurden bereits:
1)
Fahrbahnabsenkungen installiert
2) Rechts vor links Regelungen eingeführt
3) Querungsstellen mit Zebrastreifen gebaut
4) Anhebung des Fahrbahnniveaus durch Rampen
(Schwellen) durchgeführt.
Der Elternrat als gewähltes Vertretungsorgan der gesamten Elternschaft (127 Elternpaare) hat in der
06. März 2017 die Vorsitzende damit beauftragt, dieses Problem an die
Gemeindeverwaltung heranzutragen und schlägt vor, diese Angelegenheit im zuständigen
Bauausschuss zu erörtern, damit die notwendigen Maßnahmen noch im Rahmen der ohnehin
Sitzung vom
anstehenden Kanalsanierungsarbeiten stattfinden können. Wir denken dass ein
fraktionsunabhängiger Konsens darüber besteht, dass der Schutz der Kinder an oberster Stelle
stehen sollte.