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Mitteilungsvorlage (Antrag auf Neubau eines landwirtschaftlichen Maschinenschuppens in der Gemarkung Wenau.)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
12 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
12.09.17, 18:06
Aktualisiert
12.09.17, 18:06
Mitteilungsvorlage (Antrag auf Neubau eines landwirtschaftlichen Maschinenschuppens in der Gemarkung Wenau.)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Meur. Vorlagennummer: VL-163/2017 Langerwehe, den 03.08.2017 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Antrag auf Neubau eines landwirtschaftlichen Maschinenschuppens in der Gemarkung Wenau. Sachdarstellung: Mit Datum vom 05.07.2017 ist bei der Gemeinde Langerwehe über die Kreisverwaltung Düren ein Bauantrag zum Neubau eines landwirtschaftlichen Maschinenschuppens, Gemarkung Wenau, Flur 9, Flurstück 709 (Hamicher Höfchen) eingereicht worden. Planungsrechtlich befindet sich das Grundstück gem. § 35 BauGB im Außenbereich. Nach § 35 Abs. 1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Nach Prüfung des Sachverhaltes kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass es sich hierbei um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt, die Erschließung gesichert ist und die überbaute Fläche mit 218 m² nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Aus planungsrechtlicher Sicht bestehen keine Versagungsgründe. Das gemeindliche Einvernehmen wurde bereits am 03.08.2017 erteilt, da die Stellungnahme der Gemeinde Langerwehe bis spätestens 05.09.2017 erfolgen musste. Nach Ablauf dieser Frist ohne erfolgte Stellungnahme gilt die Zustimmung als erteilt. Der Bürgermeister In Vertretung (Schröder)