Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
12 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
12.09.17, 18:06
Aktualisiert
12.09.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Meur.
Vorlagennummer: VL-163/2017
Langerwehe, den 03.08.2017
TOP
Vorlage
für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Antrag auf Neubau eines landwirtschaftlichen Maschinenschuppens in der
Gemarkung Wenau.
Sachdarstellung:
Mit Datum vom 05.07.2017 ist bei der Gemeinde Langerwehe über die Kreisverwaltung
Düren ein Bauantrag zum Neubau eines landwirtschaftlichen Maschinenschuppens,
Gemarkung Wenau, Flur 9, Flurstück 709 (Hamicher Höfchen) eingereicht worden.
Planungsrechtlich befindet sich das Grundstück gem. § 35 BauGB im Außenbereich.
Nach § 35 Abs. 1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn
öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist
und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
Nach Prüfung des Sachverhaltes kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass es sich
hierbei um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt, die Erschließung gesichert ist und
die überbaute Fläche mit 218 m² nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche
einnimmt.
Aus planungsrechtlicher Sicht bestehen keine Versagungsgründe. Das gemeindliche
Einvernehmen wurde bereits am 03.08.2017 erteilt, da die Stellungnahme der Gemeinde
Langerwehe bis spätestens 05.09.2017 erfolgen musste. Nach Ablauf dieser Frist ohne
erfolgte Stellungnahme gilt die Zustimmung als erteilt.
Der Bürgermeister
In Vertretung
(Schröder)