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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nörvenich G 42 Bahnhofstraße – Medardusstraße hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
91 kB
Datum
02.06.2016
Erstellt
03.05.16, 15:30
Aktualisiert
03.05.16, 15:30
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nörvenich G 42 Bahnhofstraße – Medardusstraße
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nörvenich G 42 Bahnhofstraße – Medardusstraße
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 243/2016 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2014-2020) HSG: 60.2 Sachbearbeiter: Jacqueline Reuter vom 02.05.2016 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss Rat 12.05.2016 02.06.2016 Bebauungsplan Nörvenich G 42 Bahnhofstraße – Medardusstraße hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt nicht den Etat II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) Die Eigentümerin der Grundstücke in der Gemarkung Nörvenich, Flur 34, Flurstücke 35, 40 und 41, gelegen Ecke Bahnhofstraße - Medardusstraße hat mit Datum vom 27.04.2016 einen Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der Eingangs erwähnten Grundstücke gestellt. Hierzu hat die Antragstellerin das Planungsbüro SGP Architekten + Stadtplaner, Bonn, mit der Entwurfsplanung beauftragt. Auf den Flurstücken 35 und 40 sollen 7 freistehende Einfamilienhäuser und zwei Mehrfamilienhäuser mit jeweils 8 Wohneinheiten errichtet werden. Die Mehrfamilienhäuser sind im vorderen Bereich Bahnhofstr. / Medardusstr. vorgesehen, und die Einfamilienhäuser werden im rückwärtigen Teil platziert. Die Erschließung erfolgt über die vorhandenen Anschlüsse in den umgebenden Straßen. Ein kurzer privater Stichweg wird die Erschließung der freistehenden Einfamilienhäuser im rückwärtigen Bereich ermöglichen. Zum Landschaftsraum Neffelbachaue verbleiben großzügige Gärten und Grünbereiche. Das Planungsbüro SGP wird die Planung in der Sitzung am 12.05.2016 vorstellen. Eine Übersichtskarte, ein Bebauungsplanentwurf sowie die Begründung sind der Vorlage beigefügt. Das geplante Baugebiet überdeckt einen gschützten Landschaftsbestandteil. Diesbezüglich wird vor der weiteren Bauleitplanung eine Stellungnahme der Bezirksregierung und der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren für sinnvoll erachtet. III: Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nörvenich G 42 Bahnhofstraße – Medardusstraße gemäß § 2 (1) BauGB. Durch diese Aufstellung eines Bebauungsplanes soll auf den Flurstücken 35 und 40, Flur 34, in der Gemarkung Nörvenich die Möglichkeit zur Errichtung von 7 Einfamilienhäuser und zwei Mehrfamilienhäuser mit jeweils 8 Wohneinheiten, geschaffen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, von der Antragstellerin eine Kostenübernahmeerklärung einzuholen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und das Verfahren mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB fortzuführen. Vor Fortführung des Bauleitplanverfahrens ist eine Stellungnahme der Bezirksregierung Köln und der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren, einzuholen.