Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
91 kB
Datum
02.06.2016
Erstellt
03.05.16, 15:30
Aktualisiert
03.05.16, 15:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 243/2016
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2014-2020)
HSG: 60.2
Sachbearbeiter: Jacqueline Reuter
vom 02.05.2016
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
Rat
12.05.2016
02.06.2016
Bebauungsplan Nörvenich G 42 Bahnhofstraße – Medardusstraße
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt nicht den Etat
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Die Eigentümerin der Grundstücke in der Gemarkung Nörvenich, Flur 34, Flurstücke 35, 40 und 41,
gelegen Ecke Bahnhofstraße - Medardusstraße hat mit Datum vom 27.04.2016 einen Antrag zur
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der Eingangs erwähnten Grundstücke gestellt.
Hierzu hat die Antragstellerin das Planungsbüro SGP Architekten + Stadtplaner, Bonn, mit der
Entwurfsplanung beauftragt.
Auf den Flurstücken 35 und 40 sollen 7 freistehende Einfamilienhäuser und zwei Mehrfamilienhäuser mit jeweils 8 Wohneinheiten errichtet werden. Die Mehrfamilienhäuser sind im vorderen
Bereich Bahnhofstr. / Medardusstr. vorgesehen, und die Einfamilienhäuser werden im rückwärtigen
Teil platziert.
Die Erschließung erfolgt über die vorhandenen Anschlüsse in den umgebenden Straßen. Ein kurzer
privater Stichweg wird die Erschließung der freistehenden Einfamilienhäuser im rückwärtigen Bereich
ermöglichen.
Zum Landschaftsraum Neffelbachaue verbleiben großzügige Gärten und Grünbereiche.
Das Planungsbüro SGP wird die Planung in der Sitzung am 12.05.2016 vorstellen.
Eine Übersichtskarte, ein Bebauungsplanentwurf sowie die Begründung sind der Vorlage beigefügt.
Das geplante Baugebiet überdeckt einen gschützten Landschaftsbestandteil. Diesbezüglich wird vor der
weiteren Bauleitplanung eine Stellungnahme der Bezirksregierung und der Unteren Landschaftsbehörde
des Kreises Düren für sinnvoll erachtet.
III:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nörvenich
G 42 Bahnhofstraße – Medardusstraße gemäß § 2 (1) BauGB.
Durch diese Aufstellung eines Bebauungsplanes soll auf den Flurstücken 35 und 40, Flur 34, in
der Gemarkung Nörvenich die Möglichkeit zur Errichtung von 7 Einfamilienhäuser und zwei
Mehrfamilienhäuser mit jeweils 8 Wohneinheiten, geschaffen werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, von der Antragstellerin eine Kostenübernahmeerklärung
einzuholen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt
zu machen und das Verfahren mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1)
und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB fortzuführen.
Vor Fortführung des Bauleitplanverfahrens ist eine Stellungnahme der Bezirksregierung Köln
und der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren, einzuholen.