Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
151 kB
Datum
02.06.2016
Erstellt
03.05.16, 15:30
Aktualisiert
03.05.16, 15:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 226/2016
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2014-2020)
HSG: 10
Sachbearbeiter: Andreas van Kempen
vom 12.04.2016
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
Rat
12.05.2016
02.06.2016
Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt den Etat im Ergebnisplan / Finanzplan
auf der Ertragsseite / Einzahlungsseite
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Die Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Nörvenich wurde zuletzt im Jahre 2013
aktualisiert.
Die Gebührensatzung wurde mit anderen vergleichbaren kreisangehörigen Kommunen
abgeglichen. Dabei wurde festgestellt, dass die Gemeinde Nörvenich hinsichtlich der
Gebührenhöhe bei einigen Tarifen unter dem Kreisdurchschnitt liegt. Darüber hinaus werden bei
anderen Kommunen Gebühren für verschiedene Bescheinigungen erhoben, die bei der Gemeinde
Nörvenich bisher kostenfrei waren.
Konkret schlägt die Verwaltung folgende Satzungsänderungen/ -ergänzungen vor:
Änderungen
G2 a) Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen
G2 b) Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen,
Zeichnungen, Plänen usw. je Seite (bei mehrfachen
Beglaubigungen derselben Vorlage ermäßigt sich die
Gebühr ab der zweiten Beglaubigung um 50 %)
G4 Erteilung von Vorrangseinräumungen und
Löschungsbewilligungen, Freigabeerklärungen und sonstige
Erklärungen für das Grundbuch (z. B.
Bescheinigung zum Nichtbestehen/zur Nichtausübung eines
Vorkaufsrechts nach § 28 Abs. 1 S. 3 BauGB)
je angefangene halbe Stunde
Alt
1,50 €
2,50 €
25,00 €
Neu
Differenz
2,00 €
0,50 €
3,50 €
1,00 €
40,00 €
15,00 €
Ergänzungen
G3 Selbstauskunft Steuer ID
G15 Erstattung Verwaltungsaufwand Biotonnen bei Wiederanmeldung binnen
12 Monaten nach zuvor erfolgter Abmeldung
G16 Erstattung Verwaltungsaufwand Abnahme Eichung Zwischen- und
Gartenwasserzähler zur Reduzierung Schmutzwassergebühr
G17 Bescheinigung über eingetragene Staatsangehörigkeit in der Meldekartei
G18 Hausnummernbescheinigung
Gebührenhöhe
6,00 €
25,00 €
100,00 €
5,00
5,00
Position G 15 ist die bisher nicht erfolgte Umsetzung eines Ratsbeschlusses vom 12.12.2013
(V583/2013) über eine Gebühr zur Erstattung des Verwaltungsaufwandes in Höhe von 25,00 € für
die Wiederanmeldung einer Biotonne binnen 12 Monaten nach zuvor erfolgter Abmeldung.
Position G16 soll neu eingeführt werden, um den enormen Verwaltungsaufwand bei der
Abrechnung/Berücksichtigung von Zwischen- und Gartenwasserzählern im Rahmen des
Gebührenhaushaltes „Entwässerung“ verursachergerecht zuzuordnen und abzurechnen. Gem. §
77(2) GO NRW ist die Erhebung von speziellen Leistungsentgelten (Gebühren) vorrangig vor der
Finanzierung aus Steuermitteln. Mithin ist die Fortführung des bisherigen Systems, bei welchem
sowohl für den Ortstermin zur Erstabnahme, wie auch für die alle 6 Jahre notwendige Abnahme
der Neueichung/Verplombung und die jährliche Verbrauchsdatenerfassung gebührenfrei erfolgte,
rechtlich fragwürdig. Derzeit haben in der Gemeinde 250 Haushalte/Landwirtschaftliche Betriebe
einen Gartenwasserzähler angemeldet. Jährlich kommen etwa 60 hinzu.
Der Entwurf einer Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung ist der Vorlage beigefügt.
III:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung.
Die Satzung soll am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft treten.