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Beschlussvorlage (Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
151 kB
Datum
02.06.2016
Erstellt
03.05.16, 15:30
Aktualisiert
03.05.16, 15:30
Beschlussvorlage (Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung) Beschlussvorlage (Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 226/2016 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2014-2020) HSG: 10 Sachbearbeiter: Andreas van Kempen vom 12.04.2016 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss Rat 12.05.2016 02.06.2016 Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt den Etat im Ergebnisplan / Finanzplan auf der Ertragsseite / Einzahlungsseite II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) Die Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Nörvenich wurde zuletzt im Jahre 2013 aktualisiert. Die Gebührensatzung wurde mit anderen vergleichbaren kreisangehörigen Kommunen abgeglichen. Dabei wurde festgestellt, dass die Gemeinde Nörvenich hinsichtlich der Gebührenhöhe bei einigen Tarifen unter dem Kreisdurchschnitt liegt. Darüber hinaus werden bei anderen Kommunen Gebühren für verschiedene Bescheinigungen erhoben, die bei der Gemeinde Nörvenich bisher kostenfrei waren. Konkret schlägt die Verwaltung folgende Satzungsänderungen/ -ergänzungen vor: Änderungen G2 a) Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen G2 b) Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen usw. je Seite (bei mehrfachen Beglaubigungen derselben Vorlage ermäßigt sich die Gebühr ab der zweiten Beglaubigung um 50 %) G4 Erteilung von Vorrangseinräumungen und Löschungsbewilligungen, Freigabeerklärungen und sonstige Erklärungen für das Grundbuch (z. B. Bescheinigung zum Nichtbestehen/zur Nichtausübung eines Vorkaufsrechts nach § 28 Abs. 1 S. 3 BauGB) je angefangene halbe Stunde Alt 1,50 € 2,50 € 25,00 € Neu Differenz 2,00 € 0,50 € 3,50 € 1,00 € 40,00 € 15,00 € Ergänzungen G3 Selbstauskunft Steuer ID G15 Erstattung Verwaltungsaufwand Biotonnen bei Wiederanmeldung binnen 12 Monaten nach zuvor erfolgter Abmeldung G16 Erstattung Verwaltungsaufwand Abnahme Eichung Zwischen- und Gartenwasserzähler zur Reduzierung Schmutzwassergebühr G17 Bescheinigung über eingetragene Staatsangehörigkeit in der Meldekartei G18 Hausnummernbescheinigung Gebührenhöhe 6,00 € 25,00 € 100,00 € 5,00 5,00 Position G 15 ist die bisher nicht erfolgte Umsetzung eines Ratsbeschlusses vom 12.12.2013 (V583/2013) über eine Gebühr zur Erstattung des Verwaltungsaufwandes in Höhe von 25,00 € für die Wiederanmeldung einer Biotonne binnen 12 Monaten nach zuvor erfolgter Abmeldung. Position G16 soll neu eingeführt werden, um den enormen Verwaltungsaufwand bei der Abrechnung/Berücksichtigung von Zwischen- und Gartenwasserzählern im Rahmen des Gebührenhaushaltes „Entwässerung“ verursachergerecht zuzuordnen und abzurechnen. Gem. § 77(2) GO NRW ist die Erhebung von speziellen Leistungsentgelten (Gebühren) vorrangig vor der Finanzierung aus Steuermitteln. Mithin ist die Fortführung des bisherigen Systems, bei welchem sowohl für den Ortstermin zur Erstabnahme, wie auch für die alle 6 Jahre notwendige Abnahme der Neueichung/Verplombung und die jährliche Verbrauchsdatenerfassung gebührenfrei erfolgte, rechtlich fragwürdig. Derzeit haben in der Gemeinde 250 Haushalte/Landwirtschaftliche Betriebe einen Gartenwasserzähler angemeldet. Jährlich kommen etwa 60 hinzu. Der Entwurf einer Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung ist der Vorlage beigefügt. III: Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung. Die Satzung soll am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft treten.