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Beschlussvorlage (Anlage zur Entwässerungssatzung)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
65 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
21.11.17, 18:06
Aktualisiert
21.11.17, 18:06
Beschlussvorlage (Anlage zur Entwässerungssatzung) Beschlussvorlage (Anlage zur Entwässerungssatzung)

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Inhalt der Datei

Seite 1 Anlage 1 zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 08.12.2017 Regelanforderungen für die Einleitung von Abwasser in die öffentliche Abwasseranlage 1. 2. Allgemeine Anforderungen: lfd. Nr. Eigenschaft / Inhaltsstoff Grenzwerte 1 Temperatur 35 ° C 2 Ph-Wert 6-10 3 4 Farbe Geruch im Ablauf der Kläranlage nicht sichtbar an den Sammlern und in der Kläranlage dürfen keine belästigenden Gerüche auftreten Anforderungen bei anorganischen Stoffen lfd. Nr. Eigenschaft / Inhaltsstoff Grenzwerte 5 Ammonium/Ammoniak (NH4 /NH 3 ) 50 mg/l 6 Arsen 0,1 mg/l 7 Blei 0,5 mg/l 8 Cadmium 0,1 mg/l 9 freies Chlor 0,2 mg/l 10 Chrom gesamt 0,5 mg/l 11 Chromat 0,1 mg/l 12 Cyanid, leicht freisetzbar 0,2 mg/l 13 Fluorid 20 mg/l 14 Cobalt 1 mg/l 15 Kupfer 0,5 mg/l 16 Nickel 0,5 mg/l 17 Nitrit 18 Phosphor 20 mg/l 19 Quecksilber 0,05 mg/l 20 Selen 1 mg/l 21 Silber 0,1 mg/l 22 Sulfid 1 mg/l 23 Sulfat 400 mg/l 24 Zink 2 mg/l 25 Zinn 2 mg/l 5 mg/l Seite 2 3. Anforderungen bei organischen Stoffen lfd. Nr. Eigenschaft / Inhaltsstoff Grenzwerte 26 AOX (org. Halogenverbindungen als absorbierbare organisch gebundene Halogene), gerechnet als Chlor 0,5 mg/l chlorierte Lösungsmittel (wie Trichloräthylen) 0,2 mg/l 28 Kohlenwasserstoffe 20 mg/l 29 verseifbare Öle, Fette 30 Phenole, Index 31 Tenside, anionisch 10 mg/l 32 Tenside, nichtionisch 10 mg/l 27 100 mg/l 5 mg/l Bei den oben genannten Werten handelt es sich um Grenzwerte zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung. Die Einleitung wassergefährdender Stoffe bedarf der Genehmigung durch die zuständige Behörde. Hierbei ist der jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung -entsprechend dem Stand der Technik- mögliche Abscheidungsgrad für die eingeleiteten Stoffe maßgebend.