Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
128 kB
Datum
10.03.2016
Erstellt
04.01.16, 15:37
Aktualisiert
29.02.16, 19:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 202/2016
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2014-2020)
HSG: 65.2
Sachbearbeiter: Björn Simon
vom 04.01.2016
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
Rat
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
Rat
14.01.2016
28.01.2016
25.02.2016
10.03.2016
Erneuerung bzw. Sanierung von Wirtschaftswegen in den Jahren 2015/2016
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
Kostenstelle:555011 Sachkonto:271100
Kostenstelle:451012 Sachkonto:45100
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Im Jahr 2015 wurden die in nachstehender Tabelle aufgeführten Wirtschaftswege saniert/erneuert. An
einem Weg (Butzküvens Weg), sind in einem Teilstück Risse in der Deckschicht aufgetreten. Diese
werden bei entsprechender Witterung zeitnah beseitigt. Erfahrungen mit der wassergebundenen
Deckenerneuerung im „Hebro-Verfahren“ liegen noch nicht vor, da die sanierten Wege erst im
Frühjahr für den Verkehr freigegeben werden sollen.
Lfd.- Ort
Nr.
1 Pingsheim
Wo dort ?
Am Herriger
Berg
2 Frauwüllesheim Am
Bubenheimer
Wege
3 Nörvenich
An den Hallen
4 Eschweiler
Butzküvens
über Feld
Weg hinterer
Teil
befestigt/unbefestigt Wegstreck Auftragneh
e ca.
mer
unbefestigt
1000m
Hebro
Kosten in
Euro inkl.
USt.
11.801,05 €
unbefestigt
300 m
Hebro
816,42 €
befestigt
befestigt
280 m
350 m
STRABAG
STRABAG
66.896,96 €
Die starken Kostenunterschiede beim Hebro-Verfahren erklären sich durch den sehr unterschiedlichen
Untergrund sowie die Tatsache, dass es sich in Frauwüllesheim lediglich um die Wiederherstellung
eines unbefestigten Wirtschaftsweges, in Pingsheim aber um die Umwandlung eines befestigten
Wirtschaftsweges in einen unbefestigten handelte. Bei der letztgenannten Maßnahme waren
Fräsarbeiten und erheblicher Materialeinbau notwendig. Realistischerweise ist bei der Instandsetzung
unbefestigter Wege im HeBro – Verfahren je nach benötigtem Material von Kosten in Höhe von 2,70€
- 3,50€ pro lfm ( bei 3 Meter Wegebreite ), bei Umwandlung einer befestigten in einen unbefestigten
Weg von 12,00€ pro lfm ( bei 3 Meter Wegebreite ) auszugehen.
Bei den befestigten Wirtschaftswegen macht der vorhandene Untergrund ebenfalls einen Unterschied.
Hier ist regelmäßig mit Kosten in Höhe von 110,00€ pro lfm ( bei 3 Meter Wegebreite ) zu rechnen.
Für den Bau des vom Rat beschlossenen PermaPave/ElastoPave-Demonstrators im Rahmen des
RWTH-Forschungsprojektes, besteht die Zusage, die Wirtschaftlichkeitslücke durch
Forschungsfördermittel zu decken. Geplant ist derzeit einen rund 350 Meter langen Weg für ca. 38.000
€ herzustellen. Besichtigt wurde mit der RWTH ein Weg in der Gemarkung Frauwüllesheim, welcher
auch als geeignet befunden wurde.
Die Entscheidung, wo der Forschungsweg gebaut werden soll, obliegt dem Rat und dieser sollte die
vorgetragenen Informationen in seine Entscheidungsfindung einfließen lassen.
Für 2016 stehen im Haushalt (vorbehaltlich dessen Genehmigung durch die Bezirksregierung)
folgende Mittel für die Sanierung/Erneuerung von Wirtschaftswegen zur Verfügung:
Lfd.-Nr.
1
2
3
4
Bezeichnung
Investive Mittel 2016
Konsumtive Mittel 2016
Instandhaltungsrückstellungen
Zuführung aus 2015
Gesamt
Betrag
100.000,00 €
20.000,00 €
37.370,72 €
33.571,58 €
190.942,30 €
Die Gremien der Landwirtschaft unter Führung von Gemeindelandwirt Hans-Peter Knops sollten dazu
aufgefordert werden, den gemeindlichen Entscheidungsgremien einen Vorschlag für die
Mittelverwendung zu machen und begründet darzulegen, warum die Landwirtschaft der Meinung ist,
dass die benannten Wege die höchste Priorität genießen sollten. Da die Wirtschaftswege nicht
ausschließlich der landwirtschaftlichen Nutzung gewidmet sind, ist es dann an den Ratsmitgliedern, die
Interessen der Bevölkerung und der Landwirtschaft, sowie die sich aus der Verkehrssicherungspflicht
ergebenden Notwendigkeiten abzuwägen und eine Entscheidung zu treffen.
Die Gemeindeverwaltung bittet die Landwirtschaft, sich bis zum 10. Februar schriftlich zu äußern,
damit zeitgerecht zur erwarteten Haushaltsgenehmigung etwa Ende März eine Entscheidungsvorlage
im Rat behandelt werden kann.
Hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht trägt die Verwaltung vor, dass eine höhere Rechtspflicht
besteht, diejenigen Wege in einen ordentlichen Zustand zu versetzen, welche für den Anliegerverkehr
als freigegeben gewidmet sind, gegenüber denjenigen Wegen, auf welchen ein Fahrverbot für Pkw und
Krafträder besteht und lediglich landwirtschaftlicher Verkehr freigegeben ist. Weiter erhöhte
Anforderungen bestehen zudem auch auf Wegen, welche neben der Widmung für die Landwirtschaft
und den Anwohnerverkehr zudem auch noch als Radweg ausgewiesen sind, da für Radfahrer
besondere Unfallgefahr besteht.
Weiterhin sieht die Verwaltung Priorität auf Wegen, welche bereits teilweise erneuert wurden bzw. die
teilweise noch in gutem Zustand befindlich sind, wo aber ein Teilstück in sehr schlechtem Zustand ist.
Diese Maßnahmen bezeichnet die Verwaltung mit „Lückenschluss“.
Aus Sicht der Verwaltung ist es empfehlenswert, wie in den Vorjahren auch, wieder einen Betrag von
rund 20.000 Euro an die Landwirtschaft zu geben, um damit in eigener Verantwortung Material zu
kaufen und Wege auszubessern. Um zu vermeiden, dass es zur Wiederholung der Einzelfälle des
Einbaus von mit Glasscherben, Kabelresten usw. durchsetztem Material kommt, ist vor dem
Materialkauf eine Abstimmung mit dem Bauamt der Gemeinde vorzunehmen. Zudem ist selbst
eingebautes Material stark zu verdichten und zu planieren.
Der Vorschlag für den Wirtschaftswegebau im Jahr 2016 sollte in der folgenden Form gemacht werden:
Lfd.Nr.
Ort
Wo dort ?
befestigt/unbefestigt Wegstrecke ca.
1
2
3
4
III:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt Kenntnis von der Ausführung der Verwaltung
und beauftragt diese bei der Landwirtschaft eine Abfrage gemäß Muster für die in 2016
zu sanierenden bzw. zu erneuernden Teilbereiche von Wirtschaftswegen
durchzuführen.
Außerdem wird beschlossen, der Landwirtschaft für die Unterhaltung der unbefestigten
Wege entsprechenden Bertrag in Höhe von circa 20.000,00 € für Material zur Verfügung
zu stellen. Das einzubauende Material ist mit dem Bauamt abzustimmen.