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Beschlussvorlage (Erneuerung bzw. Sanierung von Wirtschaftswegen in den Jahren 2015/2016)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
128 kB
Datum
10.03.2016
Erstellt
04.01.16, 15:37
Aktualisiert
29.02.16, 19:05
Beschlussvorlage (Erneuerung bzw. Sanierung von Wirtschaftswegen in den Jahren 2015/2016) Beschlussvorlage (Erneuerung bzw. Sanierung von Wirtschaftswegen in den Jahren 2015/2016) Beschlussvorlage (Erneuerung bzw. Sanierung von Wirtschaftswegen in den Jahren 2015/2016)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 202/2016 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2014-2020) HSG: 65.2 Sachbearbeiter: Björn Simon vom 04.01.2016 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss Rat Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss Rat 14.01.2016 28.01.2016 25.02.2016 10.03.2016 Erneuerung bzw. Sanierung von Wirtschaftswegen in den Jahren 2015/2016 I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: Kostenstelle:555011 Sachkonto:271100 Kostenstelle:451012 Sachkonto:45100 II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) Im Jahr 2015 wurden die in nachstehender Tabelle aufgeführten Wirtschaftswege saniert/erneuert. An einem Weg (Butzküvens Weg), sind in einem Teilstück Risse in der Deckschicht aufgetreten. Diese werden bei entsprechender Witterung zeitnah beseitigt. Erfahrungen mit der wassergebundenen Deckenerneuerung im „Hebro-Verfahren“ liegen noch nicht vor, da die sanierten Wege erst im Frühjahr für den Verkehr freigegeben werden sollen. Lfd.- Ort Nr. 1 Pingsheim Wo dort ? Am Herriger Berg 2 Frauwüllesheim Am Bubenheimer Wege 3 Nörvenich An den Hallen 4 Eschweiler Butzküvens über Feld Weg hinterer Teil befestigt/unbefestigt Wegstreck Auftragneh e ca. mer unbefestigt 1000m Hebro Kosten in Euro inkl. USt. 11.801,05 € unbefestigt 300 m Hebro 816,42 € befestigt befestigt 280 m 350 m STRABAG STRABAG 66.896,96 € Die starken Kostenunterschiede beim Hebro-Verfahren erklären sich durch den sehr unterschiedlichen Untergrund sowie die Tatsache, dass es sich in Frauwüllesheim lediglich um die Wiederherstellung eines unbefestigten Wirtschaftsweges, in Pingsheim aber um die Umwandlung eines befestigten Wirtschaftsweges in einen unbefestigten handelte. Bei der letztgenannten Maßnahme waren Fräsarbeiten und erheblicher Materialeinbau notwendig. Realistischerweise ist bei der Instandsetzung unbefestigter Wege im HeBro – Verfahren je nach benötigtem Material von Kosten in Höhe von 2,70€ - 3,50€ pro lfm ( bei 3 Meter Wegebreite ), bei Umwandlung einer befestigten in einen unbefestigten Weg von 12,00€ pro lfm ( bei 3 Meter Wegebreite ) auszugehen. Bei den befestigten Wirtschaftswegen macht der vorhandene Untergrund ebenfalls einen Unterschied. Hier ist regelmäßig mit Kosten in Höhe von 110,00€ pro lfm ( bei 3 Meter Wegebreite ) zu rechnen. Für den Bau des vom Rat beschlossenen PermaPave/ElastoPave-Demonstrators im Rahmen des RWTH-Forschungsprojektes, besteht die Zusage, die Wirtschaftlichkeitslücke durch Forschungsfördermittel zu decken. Geplant ist derzeit einen rund 350 Meter langen Weg für ca. 38.000 € herzustellen. Besichtigt wurde mit der RWTH ein Weg in der Gemarkung Frauwüllesheim, welcher auch als geeignet befunden wurde. Die Entscheidung, wo der Forschungsweg gebaut werden soll, obliegt dem Rat und dieser sollte die vorgetragenen Informationen in seine Entscheidungsfindung einfließen lassen. Für 2016 stehen im Haushalt (vorbehaltlich dessen Genehmigung durch die Bezirksregierung) folgende Mittel für die Sanierung/Erneuerung von Wirtschaftswegen zur Verfügung: Lfd.-Nr. 1 2 3 4 Bezeichnung Investive Mittel 2016 Konsumtive Mittel 2016 Instandhaltungsrückstellungen Zuführung aus 2015 Gesamt Betrag 100.000,00 € 20.000,00 € 37.370,72 € 33.571,58 € 190.942,30 € Die Gremien der Landwirtschaft unter Führung von Gemeindelandwirt Hans-Peter Knops sollten dazu aufgefordert werden, den gemeindlichen Entscheidungsgremien einen Vorschlag für die Mittelverwendung zu machen und begründet darzulegen, warum die Landwirtschaft der Meinung ist, dass die benannten Wege die höchste Priorität genießen sollten. Da die Wirtschaftswege nicht ausschließlich der landwirtschaftlichen Nutzung gewidmet sind, ist es dann an den Ratsmitgliedern, die Interessen der Bevölkerung und der Landwirtschaft, sowie die sich aus der Verkehrssicherungspflicht ergebenden Notwendigkeiten abzuwägen und eine Entscheidung zu treffen. Die Gemeindeverwaltung bittet die Landwirtschaft, sich bis zum 10. Februar schriftlich zu äußern, damit zeitgerecht zur erwarteten Haushaltsgenehmigung etwa Ende März eine Entscheidungsvorlage im Rat behandelt werden kann. Hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht trägt die Verwaltung vor, dass eine höhere Rechtspflicht besteht, diejenigen Wege in einen ordentlichen Zustand zu versetzen, welche für den Anliegerverkehr als freigegeben gewidmet sind, gegenüber denjenigen Wegen, auf welchen ein Fahrverbot für Pkw und Krafträder besteht und lediglich landwirtschaftlicher Verkehr freigegeben ist. Weiter erhöhte Anforderungen bestehen zudem auch auf Wegen, welche neben der Widmung für die Landwirtschaft und den Anwohnerverkehr zudem auch noch als Radweg ausgewiesen sind, da für Radfahrer besondere Unfallgefahr besteht. Weiterhin sieht die Verwaltung Priorität auf Wegen, welche bereits teilweise erneuert wurden bzw. die teilweise noch in gutem Zustand befindlich sind, wo aber ein Teilstück in sehr schlechtem Zustand ist. Diese Maßnahmen bezeichnet die Verwaltung mit „Lückenschluss“. Aus Sicht der Verwaltung ist es empfehlenswert, wie in den Vorjahren auch, wieder einen Betrag von rund 20.000 Euro an die Landwirtschaft zu geben, um damit in eigener Verantwortung Material zu kaufen und Wege auszubessern. Um zu vermeiden, dass es zur Wiederholung der Einzelfälle des Einbaus von mit Glasscherben, Kabelresten usw. durchsetztem Material kommt, ist vor dem Materialkauf eine Abstimmung mit dem Bauamt der Gemeinde vorzunehmen. Zudem ist selbst eingebautes Material stark zu verdichten und zu planieren. Der Vorschlag für den Wirtschaftswegebau im Jahr 2016 sollte in der folgenden Form gemacht werden: Lfd.Nr. Ort Wo dort ? befestigt/unbefestigt Wegstrecke ca. 1 2 3 4 III: Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt Kenntnis von der Ausführung der Verwaltung und beauftragt diese bei der Landwirtschaft eine Abfrage gemäß Muster für die in 2016 zu sanierenden bzw. zu erneuernden Teilbereiche von Wirtschaftswegen durchzuführen. Außerdem wird beschlossen, der Landwirtschaft für die Unterhaltung der unbefestigten Wege entsprechenden Bertrag in Höhe von circa 20.000,00 € für Material zur Verfügung zu stellen. Das einzubauende Material ist mit dem Bauamt abzustimmen.